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Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2024 ist blau die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige schwarze Kennzeichen gegen ein blaues eingetauscht werden.

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Wer ein Moped oder Mofa hat, braucht ein neues Nummernschild. Ab 1. März 2023 ist Schwarz die Farbe der Saison. Ohne aktuelles Kennzeichen sollte sich keiner auf die Straße trauen.

Zeichen wechsle dich: Wer mit seinem Moped auf die Straße will, muss es jedes Jahr zum 1. März mit einem neuen Kennzeichen ausstatten. Auch 2023 bildet da keine Ausnahme. „Schwarz statt grün“ lautet das Motto für die kommende Saison: Wer dann ohne schwarzes Nummernschild fährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr.

Klug ist das nicht, denn die Konsequenzen können bitter sein. Zum einen finanziell: Wer einer dritten Person schadet, muss dann mit seinem kompletten Privatvermögen für den Schadensersatz einstehen. Bedeutet im Fall einer bleibenden Beeinträchtigung zum Beispiel, dass der Kradfahrer für Schadensersatz, Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung und eine Rente aufkommen muss. Schnell wird eine kleine Unachtsamkeit zur Schuldenfalle.

Zum anderen ist Fahren ohne gültiges Mopedkennzeichen auch mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen ein echtes Wagnis. Keineswegs handelt es sich um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine echte Straftat. Denn man gefährdet durch den Leichtsinn ja auch andere Menschen. Das kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Im Lebenslauf macht sich so ein Eintrag auch nicht gerade positiv und kann im schlimmsten Fall die Karriere zerstören.

Wer braucht eine Mopedversicherung?

Wer aber braucht ein solches Mopedkennzeichen? Zunächst Kleinkrafträder, Quads und Trikes bis einschließlich 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit. Ebenso Segways, die bis zu 20 km/h schnell sind.

Aber auch für eBikes kann ein Mofaschild erforderlich sein: dann, wenn sie eine bestimmte Leistung erreichen. So brauchen Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h ebenfalls eine Versicherung. Wer sich in dieser Frage nicht sicher ist, sollte sich beraten lassen.

Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2022 ist grün die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrerinnen und Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2022 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige blaue Kennzeichen gegen ein grünes eingetauscht werden.

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Es ist jedes Jahr kurz vor Frühlingsbeginn das gleiche Prozedere: Wer ein Moped oder Mofa hat, braucht ein neues Nummernschild. Ab 1. März 2020 ist schwarz die Farbe der Saison. Ohne aktuelles Kennzeichen sollte sich keiner auf die Straße trauen.

Zeichen wechsle dich: Wer mit seinem Moped auf die Straße will, muss es jedes Jahr zum 1. März mit einem neuen Kennzeichen ausstatten. Auch 2020 bildet da keine Ausnahme. „Schwarz statt grün“ lautet das Motto für die kommende Saison: Wer dann ohne schwarzes Nummernschild fährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr.

Klug ist das nicht, denn die Konsequenzen können bitter sein. Zum einen finanziell: Wer einer dritten Person schadet, muss dann mit seinem kompletten Privatvermögen für den Schadensersatz einstehen. Bedeutet im Fall einer bleibenden Beeinträchtigung zum Beispiel, dass der Kradfahrer für Schadensersatz, Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung und eine Rente aufkommen muss. Schnell wird eine kleine Unachtsamkeit zur Schuldenfalle.

Zum anderen ist Fahren ohne gültiges Mopedkennzeichen auch mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen ein echtes Wagnis. Keineswegs handelt es sich um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine echte Straftat. Denn man gefährdet durch den Leichtsinn ja auch andere Menschen. Das kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Im Lebenslauf macht sich so ein Eintrag auch nicht gerade positiv und kann im schlimmsten Fall die Karriere zerstören.

Wer braucht eine Mopedversicherung?

Wer aber braucht ein solches Mopedkennzeichen? Zunächst Kleinkrafträder, Quads und Trikes bis einschließlich 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit. Ebenso Segways, die bis zu 20 km/h schnell sind.

Aber auch für eBikes kann ein Mofaschild erforderlich sein: dann, wenn sie eine bestimmte Leistung erreichen. So brauchen Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h ebenfalls eine Versicherung. Wer sich in dieser Frage nicht sicher ist, sollte sich beraten lassen.

Diebstahl: ein nicht zu unterschätzendes Risiko

Auch der Diebstahlschutz sollte bei den kleinen Zweirädern nicht vernachlässigt werden. Das zeigen Zahlen des Versicherer-Dachverbandes GDV für das Jahr 2018. Demnach wurden von 1.000 Mopeds und Mofas im Schnitt ungefähr acht geklaut: insgesamt 2.086. Das klingt im Vergleich zum Raddiebstahl zwar immer noch harmlos. Bedacht werden sollte aber, dass deutlich weniger Krads und Mofas zugelassen sind, das Verhältnis entsprechend ungünstig ausfällt.

Mit einem Teilkasko-Schutz sind Mopeds gegen Diebstahl gesichert. Doch nicht nur das. Der geliebte Roller ist dann auch geschützt, wenn er beschädigt wird durch Ursachen wie Diebstahl, Brand, Hagel, Kurzschluss in der Verkabelung oder Unfälle mit Haarwild.

Eine Gesetzesänderung macht ihn nun auf Dauer möglich: Den Mopedführerschein mit 15. Bisher galt dies nur über Modellversuche in einigen Bundesländern. Jedoch ist die Einführung eines solchen Mopedführerscheins nun Ländersache. In einigen Bundesländern haben Jugendliche folglich Glück, in anderen das Nachsehen. Eine einheitliche Lösung für den Bund wird es nicht geben.

Gesetzesänderung: Bund gibt Entscheidung aus der Hand

Bislang gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren für den Moped-Führerschein. Das jedoch wird sich für einige Bundesländer bald ändern. Denn eine Änderung des Straßenverkehrsrechts, die am 24. Oktober 2019 vom Bundestag beschlossen und drei Wochen später auch im Bundesrat abgesegnet wurde, macht den Mopedführerschein nun zur Ländersache. So haben die Bundesländer ab 2020 die Möglichkeit, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen und den Mopedführerschein mit 15 einzuführen. Vorausgegangen ist der Gesetzesänderung ein Modellprojekt.

Ostdeutsche Bundesländer drängten auf Reform

Denn die Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten schon zuvor die Möglichkeit, in einem Modellprojekt den Mopedführerschein mit 15 zu erproben. Dies sollte eine höhere Mobilität für Jugendliche ermöglichen, die in ländlichen Regionen wohnen. Kämpfen doch insbesondere die ländlichen Regionen Ostdeutschlands mit einer hohen Abwanderung von jungen Familien aus strukturschwachen Gegenden in die Ballungsräume. Grund ist häufig auch eine schlechte Verkehrsanbindung und eine fehlende Infrastruktur. Ist der Nachwuchs in diesen Familien aber zeitig selbstständiger, werden Probleme der Verkehrsinfrastruktur abgemildert.

Kritiker des Führerscheins mit 15 freilich verwiesen auf die fehlende Fahrerfahrung der Jugendlichen und auf eine höhere Risikobereitschaft vieler junger Fahrer, wie Unfallstatistiken für den Autoverkehr zeigen. Jedoch ergab die Evolution des Modellversuchs: Der Anteil verkehrsauffälliger Jugendlicher wäre sehr gering. Da aber im Bundesrat keine Einheitlichkeit zum Führerschein mit 15 herrschte, lag es nahe, die Entscheidung zur Ländersache zu machen.

Einheitliche Lösung nicht in Sicht

Erste Länder wie Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Schleswig-Holstein kündigten an, nun über eigene Rechtsverordnungen den Mopedführerschein mit 15 einzuführen. Es gibt jedoch auch Bundesländer, die eine Veränderung der jetzigen Regelungen ablehnen. So kündigte zum Beispiel das Land Niedersachsen an, von der Option keinen Gebrauch zu machen. Demnach dürfen Jugendliche, die den Mopedführerschein mit 15 erwerben, nur in bestimmten Bundesländern mit dem Moped fahren.

Für Mopeds besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht

Zum Moped-Fahren ist die Fahrerlaubnisklasse AM nötig. Gefahren werden dürfen mit dieser Fahrerlaubnis leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter haben.

Bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden müssen die Fahrzeuge nicht – eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen laut Information des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV). Jedoch besteht Versicherungs- und demnach auch Kennzeichen-Pflicht. Denn durch das Versicherungskennzeichen oder die Versicherungsplakette weist der Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Wer ohne ein gültiges Nummernschild mit einem Moped fährt, hat nicht nur keinen Haftpflichtschutz. Der Fahrer begeht sogar eine Straftat. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Derzeit gilt, noch bis bis Februar 2020, ein grünes Mopedkennzeichen auf weißem Grund. Ab März 2020 muss jedoch wieder mit neuem Mopedkennzeichen gefahren werden – dann mit einem schwarzen Kennzeichen auf weißen Grund. Die Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

E-Scooter könnten das neue Trendgefährt in Deutschland werden: Der Bundesrat hat vor rund einer Woche zugestimmt, dass die flinken Roller auf die Straße dürfen. Wann genau steht noch nicht fest. Aber sicher ist: Wer einen solchen Flitzer sich anschaffen will, braucht eine Versicherung.

Was in Paris, Wien und Los Angeles schon zum alltäglichen Straßenbild gehört, könnte sich auch bald in Deutschland durchsetzen. Freitag vor einer Woche hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums abgenickt, wonach auch in Deutschland E-Scooter benutzt werden dürfen. Die flinken Flitzer dürfen von Kindern ab 14 Jahren bereits gefahren werden. Gehwege allerdings sind und bleiben eine No-Roll-Area: Die E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen und — falls nicht vorhanden — der Straße gelenkt werden.

Fest steht auch, dass jeder eine eigene Versicherung braucht, wenn er sich einen solchen Roller zulegen will. Denn für E-Scooter wurde wegen des hohen Gefährdungspotentials eine „Pflicht zur Haftpflicht“ vorgeschrieben. Dabei ist vorgesehen, dass für jeden Roller eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Zuvor muss auch eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Kinder können eine solche Police mit Einwilligung der Eltern bekommen.

Als Beleg für den Versicherungsschutz soll eine Plakette dienen. Das ist ein Aufkleber, der ähnlich einem Nummernschild am Schutzblech in der Nähe des Rücklichtes befestigt wird. Nach und nach geben die Versicherer auch bekannt, dass sie eine entsprechende Scooter-Police in ihre Produktpalette aufnehmen wollen.

Über die Preise und konkrete Ausgestaltung ist aktuell noch wenig bekannt. Erwartet wird aber, dass die Tarife ähnlich teuer sind wie eine Mofa-Versicherung, also ca. 35-50 Euro im Jahr kosten sollen. Das hängt aber auf weitere Sicht auch davon ab, wie sich Schäden und Kosten bei den Rollern entwickeln. Auf die Leistungen des Vertrages gilt es zu achten: Gerade, weil es sich um eine recht neue Versicherung handelt, sind anfangs große Unterschiede bei Preis und Leistung zu erwarten.

Eine Helmpflicht ist für Scooter aktuell nicht vorgesehen — wird aber empfohlen, um Verletzungen zu vermeiden. Schließlich sind die Roller ziemlich schnell. Bis zu 20 km/h sollen sie fahren dürfen. Es wird auch erwartet, dass Kaskotarife angeboten werden. Schließlich sichert eine bloße Haftpflicht keine Eigenschäden ab: etwa, wenn der Roller geklaut wird oder aufgrund eines großen Schlagloches zu Bruch geht.

Ohne Kfz-Haftpflicht sollte jedenfalls keiner auf die Straße. Nicht nur macht man sich strafbar, wenn ein Fahrzeug ohne die hierfür vorgeschriebene Versicherung gefahren wird. Wer Dritten einen Schaden verursacht, muss diesen dann auch selbst zahlen. Wird ein Mensch schwer verletzt, kann man sich schnell mit sechs- oder siebenstelligen Forderungen konfrontiert sehen.

Spätestens zum 1. März heißt es wieder: neues Nummernschild aufschrauben! Zumindest, wenn man ein Moped oder Mofa sein Eigen nennt. Dann nämlich verlieren die alten Kennzeichen ihre Gültigkeit. Um nicht ohne Versicherungsschutz zu fahren und damit sogar eine Straftat zu begehen, sollte man sich rechtzeitig um den Schutz kümmern.

Aktuell werden die meisten Mofas aufgrund des Wetters noch in der Garage stehen. Doch das wird sich schnell ändern, wenn die ersten warmen Tage wieder die Nase kitzeln und die Freunde flotter Kleinkrads auf die Straße rufen. Gerade in Großstädten und bei Jugendlichen gewinnen Mopeds und Kleinkrafträder wieder an Popularität, so berichten Fahrlehrerverbände und Zweirad-Clubs. Sie sind sparsam im Verbrauch und brauchen deutlich weniger Platz als ein Auto: Das hilft auch bei der Suche nach einer Parkgelegenheit.

Doch alljährlich ab dem 28. Februar heißt es wieder: Wer noch kein neues Nummernschild hat, darf nicht mehr auf die Straße. Dann nämlich verlieren die blauen Mofa-Schilder ihre Gültigkeit. Stattdessen ist im Jahr 2019 wieder grün die Farbe der Saison. Sollten Zweirad-Fans den Stichtag verpassen, so sollten sie sich keineswegs mit altem Kennzeichen auf die Straße trauen. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten selbst tragen.

Deshalb ist es empfehlenswert, sich schon zeitig um das neue Schild zu kümmern. In der Regel ist hierfür nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das neue Schild ausstellt. So bleibt den meisten Kradfahrern der Weg zur Zulassungsstelle erspart. Weil Mofas bei Dieben äußerst beliebt sind – von 1.000 Fahrzeugen werden laut Polizeistatistik im Schnitt immerhin elf entwendet, lohnt zusätzlich ein Kaskoschutz. Dann zahlt auch der Versicherer, wenn das Gefährt geklaut wird oder anderweitig beschädigt.

Welche Fahrzeuge aber brauchen überhaupt ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Doch auch Elektrofahrräder müssen entsprechend versichert werden, wenn sie mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h fahren können. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen.

Der 1. März ist ein wichtiger Stichtag für alle Moped- und Mofafahrer. Dann nämlich müssen die neuen Nummernschilder aufgeschraubt sein. Wer den Wechsel verpasst und mit dem alten Kennzeichen weiterfährt, steht bei einem Unfall nicht nur ohne Versicherungsschutz da – sondern macht sich auch strafbar!

Der 1. März ist alljährlich ein Datum, das Krad-Fans im Auge behalten sollten. Dann nämlich müssen Mopeds und Mofas mit neuen Nummernschildern bestückt sein. Die alten Schilder verlieren ihre Gültigkeit, was zugleich bedeutet, dass der Haftpflicht-Schutz futsch ist.

Damit die Polizei auch gut erkennt, ob die Zweiräder versichert sind, unterscheiden sich die Nummernschilder jede Saison in ihrer Farbe. Waren die Krads bisher in schwarz unterwegs, so werden die neuen Kennzeichen blau sein. Wer noch kein Schild hat, sollte schnell aktiv werden. Ohne gültigen Versicherungsschutz muss man nicht nur den Schaden selbst zahlen, wenn man einen Unfall verursacht. Der Gesetzgeber wertet das Fahren ohne Schutz auch als Straftat!

Um ein neues Mofakennzeichen zu erhalten, ist eine gültige Betriebserlaubnis für das Zweirad erforderlich. Doch keine Sorge: Man muss nicht auf eine Zulassungsstelle gehen, um das Schild zu erhalten, sondern kann sich direkt an den Kraftfahrtversicherer wenden. Der sollte den neuen Schutz schnell und unbürokratisch ausstellen.

Aber Achtung! Nicht nur Mopeds und Mofas mit einer Motorleistung von weniger als 50 Kubikmeter brauchen ein solches Kradschild. Es wird unter anderem auch benötigt für Segway mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern, Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und einer Geschwindigkeit von mehr als 25 Stundenkilometern, für Quad und motorisierte Krankenfahrstühle. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Gefährt mit einem Haftpflicht-Schutz ausgestattet werden muss, sollte sich dringend informieren!

Krads sind auch einem besonders hohen Diebstahlrisiko ausgesetzt. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden nahezu 10 von 1.000 Mopeds und Mofas Opfer eines Diebstahls: eine stolze Quote. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich ein Teilkasko-Schutz. Dann springt der Versicherer auch ein, wenn das geliebte Gefährt bei einem Brand oder einem Kurzschluss Schaden nimmt.

Am 01. März ist es wieder so weit: Dann brauchen die Freunde von Mopeds und Mofas neue Nummernschilder. Wer die Wechselfrist versäumt und sich dennoch auf die Straße traut, riskiert viel. Ohne gültiges Nummernschild ist nicht nur der Haftpflicht-Schutz futsch, der Fahrer begeht sogar eine Straftat.

Mopeds und Mofas tragen ab dem 01. März 2017 schwarz. Das ist nämlich die Farbe der neuen Nummernschilder, die dann auf die flotten Gefährte aufgeschraubt sein müssen. Die grünen Schilder verlieren dann ihre Gültigkeit.

Wer dennoch mit dem alten Schild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich sogar strafbar. Darauf macht aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung aufmerksam. Verursacht der Fahrer einen Unfall, muss er alle entstehenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen!

Die gute Nachricht: Säumige Zweirad-Fans müssen nicht extra auf eine Zulassungsstelle gehen, um den Versicherungsschutz aufzufrischen. Die neuen Schilder können direkt beim eigenen Kraftfahrt-Versicherer bestellt werden. Dafür ist allerdings eine gültige Betriebserlaubnis für das Gefährt erforderlich.

Mopeds, Segways, Krankenfahrstühle

Welche Zweiräder aber brauchen ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder, die mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h unterwegs sind, müssen entsprechend ausgestattet werden. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen.

Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht besteht auch für Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sowie Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren, benötigen ein Mofa-Schild.

Kaskoschutz lohnt

Zusätzlich lohnt es sich für Zweirad-Besitzer, den Haftpflicht-Schutz mit einer Kaskoversicherung aufzustocken. Sie zahlt, wenn das Moped von Langfingern gestohlen wird. Im Jahr 2015 wurden laut GDV rund 2.500 kaskoversicherte Mofas und Mopeds entwendet, Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Das bedeutet: Von 1.000 zugelassenen Zweirädern werden laut Statistik 11 geklaut! Damit ist das Diebstahl-Risiko für Mopeds weit höher als bei PKW. Hier liegt die Diebstahlquote „nur“ bei 0,5 von 1.000 Fahrzeugen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden.

Wie gefährlich sind Pedelecs und E-Bikes? Dieser Frage ist die Unfallforschung der Versicherer (UVD) nachgegangen – und hat festgestellt, dass die Zweiräder mit Hilfsmotor kein höheres Unfallrisiko haben als „normale“ Fahrräder. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn allgemein werden Drahtesel oft in Unfälle verwickelt.

Das Elektrofahrrad erlebt einen ungebrochenen Boom. Seit Jahren steigen die Absatzzahlen der Flitzer mit Hilfsmotor stark an. Allein 2014 konnten 480.000 Exemplare der auch als Pedelecs bekannten Gefährte bundesweit verkauft werden, wie der Zweirad-Industrie-Verband berichtet.

Wie gefährlich Pedelecs sind, wollte aktuell die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausfinden. Und hat hierfür keine Kosten und Mühen gescheut. Nicht nur wurde die Verkehrsunfallstatistik ausgewertet, sondern auch eine vierwöchige Fahrverhaltensstudie durchgeführt. Insgesamt 90 E-Bikes und „normale“ Fahrräder haben die Verkehrsexperten mit Kameras und Sensoren bestückt, um zu ermitteln, ob Pedelecs öfters in Gefahrensituationen verwickelt werden.

Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede in der Nutzung, in den gefahrenen Wegstrecken und bei den Geschwindigkeiten gering sind. „Nutzer setzen die Motorunterstützung offenbar in erster Linie ein, um fahrradähnliche Geschwindigkeiten mit geringerem Aufwand zu erreichen“, heißt es in einer Pressemeldung des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Das gelte besonders für ältere Radfahrer, die wichtigste Zielgruppe für Elektrofahrräder sind.

Unfallgefahr trotz allem hoch

Die gute Nachricht ist also, dass Elektrofahrräder kein größeres Unfallrisiko haben als normale Drahtesel. Dennoch darf man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Eine Auswertung der Unfallstatistik für 2014 ergab, dass Vorfälle mit Toten und Verletzten überproportional außerhalb von Ortschaften zu beklagen waren. Auch würden Autofahrer dazu neigen, die Geschwindigkeit der Pedelecs mit ihren flinken Hilfsmotoren zu unterschätzen.

So haben Radfahrer allgemein ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Allerdings wird die Art des Fahrrades nicht bei der offiziellen Unfallstatistik ausgewiesen, also nicht erfasst, ob die Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor unterwegs sind.

Keine Versicherungspflicht bis 25 km/h

Ob für E-Bikes eine Versicherungspflicht besteht, hängt übrigens von der Leistung ab. Bis 25 km/h bzw. einem maximal 250 Watt starken Motor werden sie als Fahrräder eingestuft. Hier muss keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, auch ein Führerschein wird nicht benötigt.

Anders jedoch, wenn es sich um sogenannte S-Pedelecs handelt, die weit leistungsstärker sind. Diese Zweiräder erreichen Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern, weshalb sie rechtlich als Mofas gelten. Für derart schnelle Gefährte muss eine Mofa-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Nummernschild und Helm sind hier unbedingt vorgeschrieben.