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Ein Pflegefall kommt oft plötzlich – und wird schnell zur finanziellen Belastung. Hohe Eigenanteile, große regionale Unterschiede und rechtliche Fragen sorgen für Unsicherheit. Die ARAG-Experten erklären, worauf Betroffene achten sollten und welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen.

Pflegefall – was ist der erste Schritt?

Wird ein Mensch pflegebedürftig, sollte umgehend ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad – und damit über die Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrade bestimmen die Leistungen

Es gibt fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist nicht die Erkrankung, sondern der Grad der Einschränkung im Alltag. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungen aus.

Beratung ist gesetzlich vorgesehen

Pflege bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich: Anträge, Heimverträge oder die Organisation ambulanter Hilfe. Deshalb haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Diese wird von den Pflegekassen angeboten. Zusätzlich helfen Pflegestützpunkte, Sozialdienste, Wohlfahrtsverbände oder Pflegeeinrichtungen weiter.

Hohe Eigenanteile im Pflegeheim

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft liegen die monatlichen Eigenanteile je nach Region zwischen rund 2.300 und 4.100 Euro. Im Bundesdurchschnitt sind es etwa 3.000 Euro pro Monat im ersten Heimjahr.

Vermögen kann herangezogen werden

Reichen Einkommen und Rücklagen nicht aus, kann Sozialhilfe einspringen – allerdings erst, wenn vorhandenes Vermögen weitgehend eingesetzt wurde. Auch Wohneigentum ist nicht automatisch geschützt. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein Haus verwertet werden muss, wenn es nicht als angemessen gilt (Az.: 12 A 3076/15).

Steuerliche Entlastung möglich

Hohe Pflegekosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden, etwa als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG). Auch Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Pflege- oder Einkaufshilfen lassen sich teilweise absetzen.

Wann Kinder zahlen müssen

Seit 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder werden nur dann zur Finanzierung der Pflege herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten.

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent – doch gleichzeitig wird auch mehr abgezogen: Rentnerinnen und Rentner zahlen im Juli einmalig einen deutlich höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Grund ist eine rückwirkende Anpassung, die schon zum Jahresbeginn beschlossen wurde.

Pflegebeitrag steigt rückwirkend – was das für Rentner bedeutet

Bereits zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht. Doch bei Rentnerinnen und Rentnern wurde die Erhöhung noch nicht berücksichtigt – das holt die Deutsche Rentenversicherung nun im Juli nach. Für einen Monat liegt der Pflegebeitrag deshalb bei 4,8 Prozent. Damit wird der Unterschied für die Monate Januar bis Juni 2025 auf einen Schlag ausgeglichen.

Einmalzahlung für sechs Monate – so rechnet sich der Beitrag

Die höhere Belastung betrifft alle gesetzlich versicherten Ruheständlerinnen und Ruheständler. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro macht der zusätzliche Einbehalt rund 12 Euro aus. Ab August gilt dann wieder der reguläre Beitragssatz von 3,6 Prozent. Die Umsetzung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht notwendig.

Warum überhaupt diese Erhöhung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung kämpft mit wachsenden Ausgaben. Um die Leistungen abzusichern, musste der Beitrag zum Jahresbeginn kurzfristig angehoben werden. Für Arbeitnehmer wurde die Erhöhung direkt umgesetzt. Bei Rentnerinnen und Rentnern war das technisch nicht möglich, weil rund 22 Millionen Renten betroffen sind. Deshalb wurde die Nachzahlung in Form eines Einmalbetrags im Juli festgelegt.

Was bleibt nach allen Änderungen?

Trotz des zusätzlichen Einbehalts bleibt unter dem Strich bei vielen Rentnerinnen und Rentnern ein spürbares Plus: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 beträgt 3,74 Prozent. Wer 1.000 Euro Rente erhält, bekommt künftig rund 37 Euro mehr – abzüglich des höheren Pflegebeitrags im Juli.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert alle Betroffenen schriftlich über die Änderungen. Ab August 2025 gelten dann wieder die regulären Werte – mit dauerhaft angepasster Rente und erhöhtem Pflegebeitrag.

Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ab dem 1. Juli 2025 will eine neue Bund-Länder-Kommission Vorschläge erarbeiten, wie das System zukunftsfest gemacht werden kann. Dabei steht ein Begriff im Mittelpunkt: Generationengerechtigkeit.

Was bedeutet das eigentlich? Generationengerechtigkeit heißt, dass heutige Entscheidungen die Interessen kommender Generationen mitberücksichtigen – finanziell und gesellschaftlich. In der Pflegeversicherung ist das aktuell nicht der Fall: Immer weniger Erwerbstätige müssen die Versorgung einer wachsenden Zahl Pflegebedürftiger finanzieren. Das belastet vor allem die junge Generation zunehmend.

Eine aktuelle Studie zeigt, wie groß diese Last im Vergleich zu früheren Generationen bereits ist. Und auch in der Bevölkerung wächst das Bewusstsein: Laut einer repräsentativen Umfrage halten fast 80 Prozent der Menschen eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Alt und Jung für besonders wichtig.

Genau das fordert auch ein breites gesellschaftliches Bündnis von der neuen Reformkommission. In einer Stellungnahme macht es klar: Kurzfristige Lösungen wie höhere Beiträge oder eine Schuldenfinanzierung greifen zu kurz – sie verschieben das Problem nur in die Zukunft. Stattdessen braucht es langfristige und tragfähige Lösungen.

Was können solche Lösungen leisten? Ziel ist es, die Pflege bezahlbar zu halten, ohne kommende Generationen übermäßig zu belasten. Vorschläge reichen von einer breiteren Finanzierungsbasis bis hin zu strukturellen Änderungen im Beitragssystem.

Von 2021 bis 2023 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland erheblich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2023 rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig. Besonders auffällig: Die Mehrheit wird zu Hause von Angehörigen versorgt. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor.

Im Dezember 2023 waren rund 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Im Dezember 2021 lag die Zahl noch bei 4,96 Millionen Menschen. Damit hat sich die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, in zwei Jahren um etwa 730.000 Personen erhöht, was ein Plus von gut 14 Prozent bedeutet.

Die starke Zunahme ist zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum Jahresbeginn 2017 zurückzuführen. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor.

Die aktuelle Pflegestatistik erlaubt Rückschlüsse darauf, welche Bevölkerungsgruppen besonders von der Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Eine Erkenntnis: Die Pflegebedürftigkeit betrifft überwiegend Frauen. Rund 61 Prozent der betroffenen Personen sind Frauen, während 39 Prozent der Pflegebedürftigen Männer sind.

Je älter die Senioren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden. Im Dezember 2023 waren rund 78 Prozent der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel aller Betroffenen (34 Prozent) war mindestens 85 Jahre alt. Dies zeigt sich auch im Verhältnis zur Bevölkerung. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund elf Prozent pflegebedürftig waren, betrug der Anteil der Pflegebedürftigen bei den über 90-Jährigen 87 Prozent.

Vier von fünf Pflegebedürftigen (86 Prozent bzw. 4,9 Millionen) wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 3,1 Millionen Menschen ausschließlich Pflegegeld, was bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 680.000 Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, von denen 40.000 ausschließlich Entlastungsleistungen landesrechtlicher Angebote erhielten. Die Zahl der Menschen, die auf vollstationäre Betreuung angewiesen sind, ist ebenfalls gestiegen. 800.000 Patienten bzw. 14 Prozent lebten dauerhaft in einem Pflege- oder Altersheim.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen eine deutliche Zunahme der Pflegebedürftigkeit in Deutschland, insbesondere unter älteren Menschen und Frauen. Die meisten Pflegebedürftigen werden weiterhin zu Hause versorgt, oft allein durch Angehörige, während die Zahl derjenigen, die auf stationäre Pflege angewiesen sind, ebenfalls steigt.

Die Kosten für Pflegeleistungen in Deutschland sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Aktuell müssen Pflegebedürftige im Pflegeheim durchschnittlich 2.783 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Selbst nach Abzug des 2022 eingeführten Leistungszuschlags verbleibt ein Eigenanteil von durchschnittlich 2.576 Euro monatlich.

Warum steigen die Pflegekosten?

Mehrere Faktoren tragen zu diesem Anstieg bei:

  • Demografischer Wandel: Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst kontinuierlich.
  • Steigende Löhne: Um Pflegekräfte angemessen zu entlohnen, erhöhen sich die Personalkosten.
  • Verbesserte Pflegebedingungen: Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegequalität führen zu höheren Ausgaben.

Was bedeutet das für Sie?

Die steigenden Kosten können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es ist daher ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Private Pflegezusatzversicherungen können helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und die Eigenanteile zu reduzieren.

Wie können Sie sich absichern?

  • Informieren Sie sich: Lassen Sie sich von unabhängigen Experten beraten, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.
  • Frühzeitige Planung: Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
  • Individuelle Absicherung: Passen Sie den Versicherungsschutz an Ihre persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten an.

Die Pflegekosten werden voraussichtlich weiter steigen. Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie sich und Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen schützen.

Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze haben mit durchschnittlich 3.123 Euro pro Monat einen neuen Höchstwert erreicht. Trotz gesetzlicher Zuschüsse steigen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen und Investitionskosten kontinuierlich.

Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze in Deutschland steigen weiter. Zum 1. Juli 2024 liegt der durchschnittliche Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim bei 3.123 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 sind dies 340 Euro mehr. Trotz gesetzlicher Neuregelungen, die seit Anfang 2022 die Pflegebedürftigen entlasten sollen, kennen die Kosten aktuell nur eine Richtung: nach oben.

Höhere Kosten trotz gesetzlicher Zuschüsse

Die Pflegekassen beteiligen sich seit 2022 mit einem gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2024 weiter erhöht. Dennoch ist der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung stark angestiegen. Besonders betroffen ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 um 301 Euro auf 1.678 Euro kletterte.

Steigende Zahl der Pflegebedürftigen

Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten, ist ebenfalls gestiegen. Zum Ende des Jahres 2022 erhielten rund 4,875 Millionen Menschen entsprechende Leistungen, was einem Anstieg von 82,6 Prozent seit 2015 entspricht. Weitere 311.586 Leistungsbezieher erhielten Gelder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Kritik an der Verantwortung der Länder

Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisiert die hohe finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen: „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten.“

Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften machte sich diese Woche für eine Pflegevollversicherung stark. Was sich dahinter verbirgt und welche Kritik an dem Konzept geübt wird.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

Ein Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden fordert angesichts der Umfrage-Ergebnisse einen Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Dieser Gedanke wird laut Umfrage von einer großen, parteiübergreifenden Mehrheit der Bevölkerung geteilt. So sprechen sich 81 Prozent der Befragten für eine solche Vollversicherung aus. Darunter sowohl Anhänger der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). 


Konkret setzt sich das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege dürfe nicht aus dem Blick geraten, heißt es seitens der Gewerkschaften und Sozialverbände.

Kritik an den Plänen kam vom Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband). Der Verband befürchtet, dass mit einer solchen Versicherung der Anreiz zur Eigenvorsorge verloren gehen würde. Zudem warnt der Verband davor, dass der Begriff ‚Pflegevollversicherung‘ falsche Erwartungen schüren würde. Dabei sollen lediglich die pflegebedingten Eigenanteile übernommen werden. Kosten für Unterkunft und Pflege müssten weiterhin selbst getragen werden. Ein weiteres Argument der Versicherer: Eine von der Solidargemeinschaft finanzierte Vollversicherung würde eher die Erben wohlhabender Menschen schützen, statt Bedürftige gezielt zu unterstützen.

Über die Studie:

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Betreuung in ihrer vertrauten Umgebung. Allerdings mangelt es an altersgerechtem Wohnraum.

Trotz der fortlaufenden Berichterstattung über den Pflegenotstand haben laut einer Teilstudie der Untersuchung „VorSORGE – Wie die Bevölkerung auf den demografischen Wandel vorbereitet ist“, veröffentlicht von der Bertelsmann-Stiftung, erst ein Drittel der 60- bis 70-Jährigen Maßnahmen für den Pflegefall ergriffen. Über 4 Millionen Menschen sind pflegebedürftig, und der Pflegenotstand ist extrem.

Dem Bericht zufolge gehen fast drei Viertel der 50- bis 70-Jährigen in der Umfrage davon aus, dass ihre Angehörigen zumindest teilweise die Pflege übernehmen werden. 62 Prozent dieser Altersgruppe sind der Meinung, dass der jeweilige Partner einen Teil der Pflege abdecken wird, während 46 Prozent angeben, dass sich auch ihre eigenen Kinder beteiligen werden. Personen mit geringerem Einkommen rechnen seltener damit, dass ihre Familie sie im Pflegefall unterstützt, und sie haben auch eine besonders ausgeprägte Angst vor Einsamkeit im Alter.

Nutzung technischer Hilfsmittel im häuslichen Umfeld

Obwohl die meisten Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben möchten, geben nur etwa 17 Prozent der 50- bis 70-Jährigen an, dass ihre Wohnsituation altersgerecht ist. Je weniger finanzielle Mittel den Befragten zur Verfügung stehen, desto seltener nutzen sie technische Hilfsmittel, die ihnen im Alter das Leben erleichtern könnten. Lediglich 27 Prozent nutzen Videotelefonie, um mit ihren Angehörigen zu kommunizieren (bei Besserverdienenden sind es 45 Prozent). Nur 10 Prozent nutzen Haushalts- oder Gartenroboter (bei Besserverdienenden sind es 20 Prozent). Ähnlich verhält es sich mit der Übermittlung medizinischer Daten oder der Inanspruchnahme von Videosprechstunden mit Ärzten, was bisher jedoch allgemein sehr selten genutzt wird.

Über die Studie:
Für die Studie hat die Bertelsmann-Stiftung gemeinsam mit dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung individuelle Strategien im demografischen Wandel herausgearbeitet. Das Institut für Demoskopie Allensbach führte auf dieser Grundlage 1.234 Interviews mit einem repräsentativen Querschnitt der 16- bis 70-jährigen Bevölkerung durch.

Das Statistische Bundesamt legte Vorausberechnungen zur Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland vor. Demnach wird es 2055 etwa 6,8 Millionen Pflegebedürftige geben. Dabei geht die Rechnung allerdings von konstanten Pflegequoten aus.

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wird bis 2055 um 37 % auf etwa 6,8 Millionen ansteigen, wobei bereits 2035 etwa 5,6 Millionen erreicht werden, das geht aus Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes hervor. Demnach sind ab 2055 keine starken Veränderungen mehr zu erwarten. Mit konstanter Pflegequote berechnet, würde es 2070 etwa 6,9 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland geben.

Die Pflegequote zeigt das Risiko, in einem bestimmten Alter pflegebedürftig zu sein. Sie berechnet sich als Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht. Im Rahmen der Vorausberechnung wird eine weitere Variante berechnet, die auch sich ändernde Pflegequoten berücksichtigt und höhere Anstiege der Zahl der Pflegebedürftigen zeigt. Auf diese Weise berechnet, würde die Zahl der Pflegebedürftigen 2035 bereits 6,3 Millionen Menschen (+27 % gegenüber 2021) betragen und 2055 bei 7,6 Millionen (+53 %), 2070 schließlich bei 7,7 Millionen (+55 %) liegen.

Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Ländern, mit geringsten relativen Anstiegen in Sachsen-Anhalt und Thüringen und höchsten Zuwächsen in Bayern und Baden-Württemberg.

Eine Forsa- Umfrage im Auftrag eines Kölner Versicherers wollte wissen: Was sind die Hauptsorgen der Deutschen? Es zeigt sich: gegen einige der Sorgen kann man sich gut absichern.

Erst die Corona-Krise, nun Ukraine-Krieg mit Energiekrise und Inflation: Die Krisen nehmen kein Ende. In dieser Situation wurden rund tausend Bürger durch das Meinungsforschungsinstitut forsa befragt, was ihre Hauptsorgen sind. Und es zeigt sich: politische und kollektive Krisen bestimmen die Sorgen der Menschen ebenso wie persönliche und individuelle Ängste.

Wenig überraschend scheint zunächst die Hauptsorge der Deutschen: Krieg! 59 Prozent der Befragten geben dies als größte Sorge an. Auf Rang zwei des Sorgenbarometers der Deutschen steht bereits eine ganz persönliche Sorge: der Verlust eines nahestehenden Menschen. 54 Prozent der Befragten fürchten einen solchen Schicksalsschlag. Zu beachten ist: In der Umfrage waren Mehrfachnennungen möglich, so dass die Prozentsummen größer als 100 Prozent sind.

In der Generation der 18- bis 34-Jährigen dominiert die Angst vor dem Klimawandel

Rang drei des Sorgenbarometers ist der Klimawandel: 53 Prozent der Befragten geben dies als Hauptsorge an. Dies zeigt: Der Klimawandel wird durchaus in der Bevölkerung ernst genommen. Mehr noch: In der Generation der 18- bis 34-Jährigen ist der Klimawandel sogar die Hauptsorge. Denn in der jüngsten Kohorte steht der Klimawandel mit 57 Prozent Nennungen auf Rang eins des Sorgen-Barometers.

Gegen einige Sorgen kann man sich absichern

Bei einigen Sorgen, die in dem Sorgenbarometer angegeben werden, kann man aber zumindest durch Versicherungsprodukte vorsorgen. Die Hauptsorge „Erkrankungen“ erreicht in der Umfrage 45 Prozent Nennungen – zwar ist nicht gegen jeden Schicksalsschlag durch eine Erkrankung ein Kraut gewachsen, eine Krankenzusatzversicherung kann aber Bedingungen der Behandlung oder eines Krankenhausaufenthalts optimieren.

38 Prozent der Befragten nennen den Verlust des Lebensstandards als Hauptsorge – dies kann ebenfalls durch Erkrankungen oder durch Eintritt des Rentenalters geschehen. Auch diese Sorge lässt sich jedoch mit Vorsorgeprodukten für die Altersvorsorge oder den Einkommensverlust (wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitenversicherung) minimieren.

Zudem schützt eine private Pflegeversicherung vor dem Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit – insbesondere die stetig steigenden Eigenanteile und weiteren zu leistenden Kosten bei Heimunterbringung können Menschen in die Armut stürzen. 32 Prozent Nennungen erreicht die Sorge, zum Pflegefall zu werden. Mittlerweile muss bei Heimunterbringung deutschlandweit durchschnittlich 2.411 Euro bezahlt werden, und zwar im Monat – solche Summen bedrohen nicht nur die Pflegebedürftigen finanziell, sondern durch den sogenannten Elternunterhalt auch die Angehörigen. Privater Versicherungsschutz kann hier helfen.

Wer sich zur Absicherung wichtiger Risiken informieren will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.