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Aktuelle Zahlen zeigen erneut, wie wichtig eine private Pflegezusatzversicherung ist. Wer in einem Pflegeheim stationär betreut werden muss, zahlt demnach im Schnitt monatlich 1.170 Euro Eigenanteil. Geld, das zusätzlich zu den Kosten finanziert werden muss, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind.

Am Montag tagte der Gesundheitsausschuss des Bundestages, nachdem die Opposition einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Das Thema dabei war durchaus wichtig, wie die „Bild“-Zeitung exklusiv berichtete. Überfordern die Eigenanteile für die stationäre Pflege die Patienten? Drohen die Kosten für die Betroffenen aus dem Ruder zu laufen?

In der Anhörung kamen auch Experten zu Wort, die interessante Zahlen präsentierten. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hat zum Beispiel folgendes errechnet: Im Schnitt zahlen Betroffene vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod 31.131 Euro aus der eigenen Tasche, wenn sie in ein Pflegeheim müssen. Das ist der Preis für einen Kleinwagen. Doch je länger jemand im Heim betreut wird, desto mehr muss er aus der eigenen Tasche finanzieren. Umgerechnet in den monatlichen Eigenanteil, beziffern sich die durchschnittlichen Kosten demnach auf 1.170 Euro.

Das ist nicht wenig – und jeder kann errechnen, ob er im Falle der Pflegebedürftigkeit einen vierstelligen Betrag extra zur Verfügung hat. Wenn nicht, werden die Angehörigen zur Kasse gebeten, in der Regel der Ehepartner oder die Kinder. Dass die hohen Pflegekosten ein Armutsrisiko bedeuten, zeigt eine andere Zahl. Zum Jahresende 2016 waren bereits 347.000 Senioren auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen, das ist jeder sechste Pflegefall. Mit „Hilfe zur Pflege“ springt das Sozialamt ein, wenn das eigene Einkommen nicht reicht, um die Lebenskosten im Pflegefall abzusichern. Grundlage ist das 12. Buch des Sozialgesetzbuches.

Es kann also nicht schaden, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Speziell eine Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung bietet sich hierfür an. Dann nämlich kann das Geld nach eigenem Ermessen verwendet werden – im Gegensatz zu einer Pflegekosten-Police, die lediglich die Kostendifferenz für ambulante und stationäre Dienste übernimmt. Hierbei gilt es zu bedenken, dass nach wie vor zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen umsorgt werden.

Seit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes ist der Eigenanteil im Pflegeheim übrigens nicht mehr abhängig vom Pflegegrad bzw. der Pflegestufe. Alle Bewohner einer Einrichtung zahlen den gleichen Betrag. Hier lohnt sich ein Vergleich von verschiedenen Regionen und Pflegeheimen, denn die Kosten können stark differenzieren. In Sachsen müssen die Betroffenen im Schnitt 1.170 Euro zuschießen. In Nordrhein-Westfalen zahlen sie mit 2263 Euro deutlich mehr.

Der Eigenanteil, den Patienten für eine Unterbringung im Pflegeheim zahlen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, die drohenden Kosten aufzufangen.

Es ist ein Fakt: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko. Wird eine Person zum Pflegefall, so können in der Regel nicht alle Pflege- und Versorgungskosten aus dieser staatlichen Pflichtversicherung bedient werden – auch wenn es gut ist, dass sie überhaupt einen Grundschutz bietet. Es droht eine Vorsorgelücke, die sich im Monat schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren kann.

Große Unterschiede beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil

Die potentielle Pflegelücke zeigen auch neue Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zu den Kosten in Pflegeheimen. Seit dem Jahresbeginn 2017 gilt in Pflegeeinrichtungen ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, mit „EEE“ abgekürzt. Das ist jener Betrag, den Patienten allein für pflegerische Anwendungen und Schulungen des Personals berechnen: und zwar unabhängig von Pflegegrad und Pflegestufe. Hinzu treten noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die von den Patienten extra aufgebracht werden müssen.

Dieser Eigenanteil ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden, wie die Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen. Am höchsten ist er im Saarland, wo Heimbewohner im Schnitt satte 869 Euro im Monat zahlen müssen. Auch in Berlin (856 Euro) und Baden-Württemberg (768 Euro) ist der Eigenanteil sehr hoch. Ganz anders hingegen in Thüringen oder Schleswig-Holstein, wo die Pflegeheim-Patienten nur 225 Euro bzw. 289 Euro im Monat zahlen. Errechnet wird der Eigenanteil von den Trägern der Pflegeheime nach einem bestimmten Schlüssel.

Der Eigenanteil wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und hatte eigentlich eine gute Ausgangsidee: Menschen sollen nicht schlechter gestellt werden, wenn sich im Pflegeheim ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie in eine höhere Pflegestufe bzw. -seit dem Jahreswechsel- in einen höheren Pflegegrad rutschen. Aber die Unterschiede zeigen, dass in Sachen Transparenz noch einiges im Argen liegt. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Pflegeheim-Kosten zu vergleichen!

Private Vorsorge für besseren Schutz

Um einer finanziellen Vorsorgelücke vorzubeugen, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Und zwar möglichst in jungen Jahren: Nicht nur kann die Pflegebedürftigkeit auch schon junge Menschen treffen. Ein weiterer Grund für einen zeitigen Abschluss ist, dass Alter und Vorerkrankungen oft von den Versicherern mit Aufschlägen bei der Prämie und Leistungsausschlüssen „bestraft“ werden. Weil aber der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ausschlaggebend ist für die Kosten eines Vertrages, lohnt es sich, schon zeitig mit einer Pflegezusatz-Police vorzusorgen.

Ein privater Pflegeschutz ist auch deshalb wichtig, weil der Ehepartner und die Kinder zahlen müssen, wenn das Vermögen einer pflegebedürftigen Person nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Hier gilt das Motto: Kinder haften für ihre Eltern! Zusätzlich erleichtert eine Pflegetagegeld- oder Rentenversicherung die finanzielle Situation einer Familie, wenn der Patient zu Hause betreut werden soll und nicht ins Pflegeheim kommt. Denn das ausgezahlte Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.

Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen! Deshalb sollen an dieser Stelle drei Fakten verdeutlichen, dass Frauen auch in Sachen Alters- und Pflegevorsorge Außerordentliches leisten und besondere Aufgaben zu schultern haben.

1.) Frauen erhalten teils deutlich niedrigere Renten

Frauen erhalten deutlich niedrigere Renten als Männer, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) hervorgeht. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die satte 418 Euro weniger Ruhestandsgehalt bekommen.

Besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro, was ein Plus gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet.

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

2.) Frauen haben mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen

Frauen fehlen häufiger aufgrund einer psychischen Erkrankung als Männer. Das geht aus dem DAK Gesundheitsreport 2017 hervor, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Bei weiblichen Erwerbstätigen wurden demnach im vergangenen Jahr stolze 60 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen diagnostiziert als bei Männern (311 Ausfalltage je hundert Versicherte gegenüber 191 Ausfalltagen).

Gründe nennt der DAK-Gesundheitsreport zwar keine, deutet sie aber zumindest an. So sind Frauen weit häufiger in Berufen vertreten, die eine besondere psychische Belastung bedeuten, etwa in der Lehrer- und Krankenpfleger-Branche. So ist auch die Pflege weiblich, wie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi berichtet: Der Frauenanteil in Pflegeberufen liegt bei 88 Prozent in der häuslichen Pflege, bei 85 Prozent in der stationären. Auch lasten familiäre Aufgaben wie Erziehung und die Pflege von Angehörigen noch zu oft überproportional auf den Schultern der Frauen, wie Fakt Numero Drei zeigt.

3.) Es sind vor allem Frauen, die Angehörige zu Hause pflegen – und dafür ihren Beruf einschränken

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden dabei zu Hause von Verwandten betreut. Dass diese Aufgabe vor allem von Frauen geschultert wird, zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014.

Laut forsa-Studie hat jede dritte erwerbstätige Frau für eine Pflegetätigkeit bereits ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Bei den Männern hingegen hat das nur jeder Vierte getan. Eine weitere Erkenntnis: Pflege ist ein Vollzeitjob! Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen sind demnach täglich im Einsatz.

Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen! Deshalb sollen an dieser Stelle drei Fakten verdeutlichen, dass Frauen auch in Sachen Alters- und Pflegevorsorge Außerordentliches leisten und besondere Aufgaben zu schultern haben.

1.) Frauen erhalten teils deutlich niedrigere Renten

Frauen erhalten deutlich niedrigere Renten als Männer, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) hervorgeht. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die satte 418 Euro weniger Ruhestandsgehalt bekommen.

Besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro, was ein Plus gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet.

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

2.) Frauen haben mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen

Frauen fehlen häufiger aufgrund einer psychischen Erkrankung als Männer. Das geht aus dem DAK Gesundheitsreport 2017 hervor, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Bei weiblichen Erwerbstätigen wurden demnach im vergangenen Jahr stolze 60 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen diagnostiziert als bei Männern (311 Ausfalltage je hundert Versicherte gegenüber 191 Ausfalltagen).

Gründe nennt der DAK-Gesundheitsreport zwar keine, deutet sie aber zumindest an. So sind Frauen weit häufiger in Berufen vertreten, die eine besondere psychische Belastung bedeuten, etwa in der Lehrer- und Krankenpfleger-Branche. So ist auch die Pflege weiblich, wie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi berichtet: Der Frauenanteil in Pflegeberufen liegt bei 88 Prozent in der häuslichen Pflege, bei 85 Prozent in der stationären. Auch lasten familiäre Aufgaben wie Erziehung und die Pflege von Angehörigen noch zu oft überproportional auf den Schultern der Frauen, wie Fakt Numero Drei zeigt.

3.) Es sind vor allem Frauen, die Angehörige zu Hause pflegen – und dafür ihren Beruf einschränken

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden dabei zu Hause von Verwandten betreut. Dass diese Aufgabe vor allem von Frauen geschultert wird, zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014.

Laut forsa-Studie hat jede dritte erwerbstätige Frau für eine Pflegetätigkeit bereits ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Bei den Männern hingegen hat das nur jeder Vierte getan. Eine weitere Erkenntnis: Pflege ist ein Vollzeitjob! Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen sind demnach täglich im Einsatz.

Auch 2017 treten wieder zahlreiche neue Gesetze in Kraft. Eine der wohl wichtigsten Änderungen: zum 1. Januar wird die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wirksam. Statt drei Pflegestufen gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung nun fünf Pflegegrade. Auch das Begutachtungsverfahren wurde überarbeitet.

Neues Jahr, neue Regeln: dies wird auch ab 1. Januar 2017 gelten. In der gesetzlichen Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber die wohl einschneidendsten Veränderungen seit ihrer Einführung vorgenommen. Fortan werden fünf Pflegegrade regeln, auf welche Leistungen ein Pflegebedürftiger Anspruch hat. Auch das Begutachtungsverfahren wurde geändert. Um Mehrleistungen in der Pflegeversicherung zu zahlen, wird der Beitragssatz zudem um 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Neue Pflegegrade, neue Begutachtung

Die bisherigen Pflegestufen werden nun zu fünf Pflegegraden ausgebaut, um differenzierter die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten erfassen zu können. Geringe, erhebliche und schwere Beeinträchtigungen werden in die Pflegegrade 1 bis 3 eingestuft. Pflegegrad 4 bedeutet, dass der Pflegebedürftige „schwerste Beeinträchtigungen“ hat. Die höchste Pflegestufe 5 bedeutet „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, etwa die Notwendigkeit einer lückenlosen Betreuung. Entsprechend ist auch gestaffelt, auf welche Geld- und Sachleistungen ein Patient Anspruch hat.

Neu ist auch die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Bisher war ausschlaggebend, wie viel Zeit die Betreuung eines Patienten hinsichtlich bestimmter Leistungen in Anspruch nimmt. Zukünftig soll gemessen werden, in welchem Umfang der Patient noch in der Lage ist sich selbst zu versorgen.

6 Bereiche für Begutachtung

Sechs Bereiche sind fortan für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit entscheidend. Diese werden zu einer Gesamteinschätzung zusammengefasst:

  • 1.) Wie mobil ist der Patient? Kann er etwa noch Treppen steigen und eigenständig das Haus verlassen?
  • 2.) Welche kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten hat der Patient? Kann er sich zum Beispiel selbständig im Alltag orientieren und Entscheidungen treffen?
  • 3.) Wie ist die psychische Verfasstheit des Patienten? Hat er vielleicht schwere Depressionen und Angstzustände?
  • 4.) Kann sich der Patient selbst versorgen? Also zum Beispiel sich waschen, eigenständig auf Toilette gehen etc.?
  • 5.) Wie kann der Patient den Umgang mit seiner Krankheit bewältigen – kann er z.B. selbständig Tabletten nehmen?
  • 6.) Kann der Patient seinen Alltag selbständig gestalten und soziale Kontakte pflegen?

Mit der Neuordnung steigt zugleich das maximale Pflegegeld: in der ambulanten Pflege von monatlich 728 Euro (Pflegestufe 3) auf dann 901 Euro (Pflegegrad 5); bei vollstationärer Versorgung von 1.995 Euro (für Härtefälle in der Pflegestufe 3) auf 2.005 Euro (Pflegegrad 5). Zahlreiche weitere Verbesserungen sind geplant, etwa bei der ambulanten Betreuung von Angehörigen.

Auswirkungen auf Krankenzusatzversicherung

Die Reformen haben auch Auswirkungen auf die Krankenzusatzversicherung: schließlich müssen auch bei privaten Policen die Leistungen von Pflegestufen in Pflegegrade übersetzt werden. Mehrere Privatversicherer haben bereits mitgeteilt, dass sie die Anpassung automatisch vornehmen werden, ohne dass sich die Versicherten drum kümmern müssen. Im Zweifel lohnt es sich aber, beim Versicherer oder Vermittler des Vertrauens nachzufragen, was sich fortan ändert.

Gut zu wissen: Nachteile haben die Bestands-Versicherten nicht zu befürchten, wenn die Änderungen in Kraft treten. Schließlich sind die Leistungen vertraglich zugesichert. Aber laut PKV-Verband gibt es keine gesetzliche Regelung, wie mit bestehenden Pflegezusatzversicherungen umzugehen ist.

Eine besondere Herausforderung ergibt sich daraus, dass mit den Pflegegraden auch neue Ansprüche für die Versicherten entstehen, die finanziert werden müssen. So ist jetzt etwa auch bei Demenz eine Leistung vorgesehen. Deshalb erbringen manche Versicherer zum Beispiel in Pflegegrad 4 nur 80 Prozent der Leistung, wenn nicht auch eine psychische Beeinträchtigung vorliegt. Andere wiederum heben ihre Prämie leicht an.

Aber es gilt: trotz der Änderungen sollte eine Pflege-Police nicht einfach gekündigt werden! Gerade für ältere Versicherungsnehmer oder Menschen mit Vorerkrankungen dürfte es schwer sein, einen neuen Vertrag mit einem ähnlichen Leistungsniveau zu finden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird, müssen Partner und Kinder des Betroffenen ihr Vermögen offenlegen, um Finanzierungslücken zu schließen. Sowohl Teile des Lohns als auch Sparguthaben kann das Sozialamt dann einfordern. Allerdings gibt es ein Schonvermögen – dieses erhöht sich durch private Altersvorsorge.

Werden Menschen pflegebedürftig, dann sind auch die Angehörigen in der Pflicht. Reicht das Geld des Betroffenen nicht aus, um alle Pflegeleistungen zu bezahlen, ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Angehörigen und bittet diese zur Kasse. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen zunächst die Ehegatten ihr Vermögen offenlegen, unabhängig von der Dauer der Ehe. Auch geschiedene Partner können herangezogen werden. Dann kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) – auch sie haften gesamtschuldnerisch.

Schonvermögen sichert Lebensbedarf

Der Staat darf aber nicht auf das gesamte Vermögen eines Unterhaltspflichtigen zugreifen. Als Schonvermögen wird jener Teil des Elternunterhalts bezeichnet, der einerseits den Lebensbedarf und andererseits die Altersvorsorge sichert. „Wie hoch das Schonvermögen ist, lässt sich nicht pauschal sagen, da es individuell berechnet wird“, erklärt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB).

Wichtiger Bestandteil des Schonvermögens ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Ein Teil davon, der sogenannte Selbstbehalt, ist geschützt. Alleinstehende haben aktuell einen monatlichen Selbstbehalt von 1.800 Euro, Ehepaare von 3.240 Euro. Alles was darunter liegt, darf der Fiskus nicht anfassen! Zusätzlich können Ausgaben für Ratenkredite, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und private Kranken- und Rentenversicherungen geltend gemacht werden.

Auch ein bestimmtes Geldvermögen wird dem Unterhaltspflichtigen zugestanden, ohne dass das Sozialamt darauf zugreifen kann. Aktuell sind bis zu 75.000 Euro vom Elternunterhalt ausgeschlossen. Aber Vorsicht: Wenn der Haftende Immobilienbesitzer ist, kann sich das Schonvermögen schon auf 25.000 Euro reduzieren. Kaum genug, um damit seinen Lebensabend zu bestreiten! Rücklagen für Sanierungen und Modernisierungen sind ebenfalls vor dem Zugriff des Amtes sicher.

Altersvorsorge begünstigt Schonvermögen

Damit man später seinen Angehörigen nicht finanziell zur Last fällt, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus.

Doch auch die Familienmitglieder können etwas tun, damit ihnen etwas mehr übrig bleibt, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt. Der Staat hat natürlich ein Interesse daran, dass auch unterhaltspflichtige Angehörige für ihr Alter vorsorgen. Das bedeutet: Wer in die eigene Altersvorsorge investiert, kann sein Schonvermögen deutlich erhöhen. Die Berechnung hierfür gestaltet sich nach einem komplizierten Verfahren, bei dem der Vorjahres-Bruttoverdienst ebenso eine Rolle spielt wie die Anzahl der Berufsjahre und die bereits getätigte Altersvorsorge. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wie auch in den Jahren zuvor müssen sich die Bundesbürger 2015 auf zahlreiche neue Regelungen und Gesetze einstellen. Es gibt Bereiche, in denen sie von Verbesserungen profitieren. So soll das reformierte Pflegezeitgesetz eine bessere Vereinbarung von häuslicher Pflege und Beruf erlauben, wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt.

Mit dem neuen Pflegezeitgesetz dürfen pflegende Angehörige für zehn Tage eine bezahlte Auszeit im Beruf nehmen, wenn in der Familie ein Pflegefall zu beklagen ist. Die Pflegenden erhalten dann 90 Prozent ihres Nettolohns aus der Pflegeversicherung ersetzt, ermöglicht durch das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Finanzieren will die Bundesregierung die Reform mit der Beitragserhöhung im Zuge der Pflegereform. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings kleine Betriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten.

Auch längere Auszeit möglich – mit zinslosem Darlehen

Zusätzlich besteht in Unternehmen mit 16 oder mehr Beschäftigten die Möglichkeit, sechs Monate lang ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um nahe Angehörige zu pflegen. Dazu zählen künftig auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager. Hierfür können Pflegende ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Im Rahmen der Familienpflegezeit ist es alternativ möglich, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. Auch hierfür kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Kleiner Wermutstropfen: Anrecht auf Familienpflegezeit besteht erst ab einer Unternehmensgröße von 26 Beschäftigten. Auch für die Begleitung schwerstkranker Familienmitglieder in den letzten Lebensmonaten kann die Arbeitszeit für 3 Monate ganz oder teilweise reduziert werden.

Abschluss einer privaten Pflegeversicherung schafft zusätzlich Sicherheit

Damit man auf die finanziellen Folgekosten einer Pflegebedürftigkeit vorbereitet ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus. Das Geld kann dann an Angehörige weitergegeben werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Auch eine Pflegerentenversicherung kann zur Unterstützung der Familie eingesetzt werden – sie deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab.

Die häusliche Pflege ist ein Vollzeitjob! Das zeigt eine aktuelle Umfrage unter pflegenden Angehörigen, die zu dem Ergebnis kommt, das zwei Drittel aller Pflegenden jeden Tag im Einsatz sind. Immerhin werden bundesweit sieben von zehn Pflegebedürftigen zu Hause von Verwandten betreut.

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Was dies für die Angehörigen bedeutet, zeigt die aktuelle Umfrage „Meinungspuls 2014“, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag einer großen Krankenkasse durchgeführt hat. Das Ergebnis: Viele Angehörige müssen Einbußen im Beruf verkraften, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt.

Frauen als pflegende Angehörige besonders betroffen

Besonders betroffen sind Frauen, da sie sich mehrheitlich um Pflegebedürftige kümmern. Jede dritte erwerbstätige Frau habe der Studie zufolge für eine Pflegetätigkeit ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Bei den Männern hingegen habe das nur jeder Vierte getan.

Besonders bei Akutfällen ist dabei die Unterstützung des Arbeitgebers wichtig, weil die Arbeitszeit oft und schnell gedrosselt werden muss. Wenn pflegende Angehörige dann keine Erleichterung erfahren, ist die Ratlosigkeit oft groß. Viele fühlen sich mit der Situation überfordert, sind gestresst und körperlich erschöpft.

Ab 2015 soll es jedoch möglich sein, eine zehntägige Auszeit im Beruf zu nehmen, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Dank der Pflegereform der Bundesregierung wird dann als Lohnersatzleistung ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Allerdings zeigt die aktuelle Studie: Pflege ist für lange Zeit ein Vollzeitjob. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen sind demnach täglich im Einsatz.

Private Pflegeversicherung zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Damit man auf die finanziellen Folgekosten einer Pflegebedürftigkeit vorbereitet ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus. Das Geld kann dann an Angehörige weitergegeben werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Auch eine Pflegerentenversicherung kann zur Unterstützung der Familie eingesetzt werden – sie deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab.

Der Bundestag hat am Freitag das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige sollen zum 01. Januar 2015 von Leistungsverbesserungen profitieren. Die Pflegebeiträge steigen ebenfalls.

Gute Nachricht für Pflegebedürftige! Alle Leistungsbeträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden zum kommenden Jahr um vier Prozent angehoben, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite mitteilt. Nun muss noch der Bundesrat über die Pflegereform abstimmen – seine Zustimmung gilt aber als sicher.

Auch für die Pflege zu Hause hält das neue Gesetz Verbesserungen bereit. So sind zukünftig etwa acht statt bisher vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, wenn ein Patient vorübergehend im Heim untergebracht werden muss. Auch Pflegekräfte für die häusliche Pflege sollen leichter in Anspruch genommen werden können. Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden erhöht.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Die Reform hat auch einen Nachteil: die Bundesbürger werden dafür stärker zur Kasse gebeten. So steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, Kinderlose zahlen gar 2,6 Prozent.

2015 soll zudem ein Vorsorgefonds starten, der jährlich mit 2,1 Milliarden Euro „gefüttert“ wird. Immerhin 20 Jahre lang soll Geld in den Fonds fließen, um angesichts der demografischen Entwicklung zukünftige Beitragssteigerungen aufzufangen. Ab 2016 soll zudem eine zweite Stufe der Pflegereform in Kraft treten, die unter anderem eine Neudefinition des Pflegebegriffs beinhaltet.

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur „Teilkasko“

Trotz der Leistungsverbesserungen gilt aber weiterhin: die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkasko“. Im schlimmsten Fall droht eine Versorgungslücke von mehreren tausend Euro pro Monat, wenn eine Person stationäre Betreuung braucht. Langt das eigene Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, wird die Verwandtschaft zur Kasse gebeten. Neben Ehepartnern betrifft dies Angehörige ersten Grades, also Kinder und auch die Enkel. Hier kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorgebeugt werden.

Der Bundestag hat am Freitag das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige sollen zum 01. Januar 2015 von Leistungsverbesserungen profitieren. Die Pflegebeiträge steigen ebenfalls.

Gute Nachricht für Pflegebedürftige! Alle Leistungsbeträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden zum kommenden Jahr um vier Prozent angehoben, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite mitteilt. Nun muss noch der Bundesrat über die Pflegereform abstimmen – seine Zustimmung gilt aber als sicher.

Auch für die Pflege zu Hause hält das neue Gesetz Verbesserungen bereit. So sind zukünftig etwa acht statt bisher vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, wenn ein Patient vorübergehend im Heim untergebracht werden muss. Auch Pflegekräfte für die häusliche Pflege sollen leichter in Anspruch genommen werden können. Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden erhöht.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Die Reform hat auch einen Nachteil: die Bundesbürger werden dafür stärker zur Kasse gebeten. So steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, Kinderlose zahlen gar 2,6 Prozent.

2015 soll zudem ein Vorsorgefonds starten, der jährlich mit 2,1 Milliarden Euro „gefüttert“ wird. Immerhin 20 Jahre lang soll Geld in den Fonds fließen, um angesichts der demografischen Entwicklung zukünftige Beitragssteigerungen aufzufangen. Ab 2016 soll zudem eine zweite Stufe der Pflegereform in Kraft treten, die unter anderem eine Neudefinition des Pflegebegriffs beinhaltet.

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur „Teilkasko“

Trotz der Leistungsverbesserungen gilt aber weiterhin: die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkasko“. Im schlimmsten Fall droht eine Versorgungslücke von mehreren tausend Euro pro Monat, wenn eine Person stationäre Betreuung braucht. Langt das eigene Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, wird die Verwandtschaft zur Kasse gebeten. Neben Ehepartnern betrifft dies Angehörige ersten Grades, also Kinder und auch die Enkel. Hier kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorgebeugt werden.