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Zum Ende des ersten Quartals 2024 bezogen 719.330 Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung im Alter – so viele wie nie zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Ruheständler, die auf das Sozialamt angewiesen sind, um 35.000. Dies berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der BSW-Gruppe im Bundestag.

Ursachen für den Anstieg

Die Deutsche Rentenversicherung führt diesen deutlichen Zuwachs unter anderem auf eine Gesetzesreform zurück, die Rentnern mit niedrigen Bezügen zugutekommt. Seit 2021 erhalten Personen mit Anspruch auf die Grundrente einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dieser beträgt bis zu 223 Euro (Stand 2024) pro Monat und wird nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet.

Durch diese Freibetragsregelung können Personen, die zuvor knapp über der Grundsicherungsgrenze lagen, nun Anspruch auf Grundsicherung erlangen. Somit profitieren auch Menschen von der Grundrente, die zuvor ein zu hohes Einkommen hatten, um entsprechende Sozialleistungen zu beziehen.

Weitere Faktoren

Ein weiterer Grund für den Anstieg ist laut dem Statistischen Bundesamt die wachsende Zahl von Leistungsberechtigten aus der Ukraine. Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Zum Jahresende 2022 zählte die Behörde über 73.000 neue Leistungsberechtigte, darunter viele Seniorinnen und Senioren.

Politische Reaktionen

Die steigende Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter ruft Kritik hervor. Sahra Wagenknecht von der BSW-Gruppe bezeichnet das Allzeithoch bei der Altersarmut als „Armutszeugnis für die Ampel“ und kritisiert, dass das deutsche Rentensystem viele alte Menschen zu entwürdigender Armut verdamme.

Zahlreiche Rentner bereuen, dass sie sich auf die gesetzliche Rente verlassen haben und nicht zusätzlich privat vorgesorgt haben. Welche staatlichen Maßnahmen als hilfreich gegen Rentenlücken angesehen werden und wie die private Vorsorge in Deutschland aussieht, zeigt eine aktuelle Untersuchung.

Laut einer neuen Studie haben fast zwei Drittel (64 Prozent) der Rentnerinnen und Rentner ausschließlich auf die gesetzliche Rente gesetzt und keine private Vorsorge getroffen. Besonders betroffen sind Frauen (67 Prozent) und Angestellte (66 Prozent). Rückblickend bedauern viele ihre mangelhaften Vorsorgemaßnahmen: 61 Prozent würden rückblickend mehr privat vorsorgen, und knapp ein Drittel (32 Prozent) sogar deutlich mehr.

Ratschläge an das „jüngere Ich“

Den Befragten zufolge würden sie ihrem jüngeren Selbst raten, frühzeitig eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zu nutzen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Als besonders hilfreich zur Vermeidung finanzieller Nachteile betrachten sie staatliche Maßnahmen wie Förderung und Zuschüsse (20 Prozent), ein digitales Rentenkonto (19 Prozent) und verstärkte staatliche Aufklärung (17 Prozent).

Verspäteter Start der privaten Vorsorge

Unter denjenigen, die privat vorgesorgt haben, begann nur ein Viertel (25 Prozent) vor dem 30. Lebensjahr damit. Ein gutes Drittel (34 Prozent) startete erst nach dem 40. Lebensjahr. Insbesondere Frauen (42 Prozent) fingen später mit der Vorsorge an als Männer (29 Prozent).

Beliebte Vorsorgemaßnahmen

Bei den Rentnern, die privat vorgesorgt haben, sind die betriebliche Altersvorsorge (47 Prozent), Lebens- und Rentenversicherungen (42 Prozent) sowie Wohneigentum (41 Prozent) besonders verbreitet. Nur 24 Prozent setzten auf Wertpapiere wie Aktien, Fonds und Anleihen. Betriebsrenten machen bei 28 Prozent der Befragten einen großen Anteil am jetzigen Einkommen aus, gefolgt von Wohneigentum bei 25 Prozent und Lebens- und Rentenversicherungen bei 16 Prozent.

Erwartungen und finanzielle Sorgen im Ruhestand

Kurz vor dem Ruhestand hatten 62 Prozent der Befragten positive Erwartungen und freuten sich darauf, mehr nach ihren eigenen Bedürfnissen leben zu können. Negative Gefühle waren seltener, aber die Sorge, nicht genug Geld für den Alltag zu haben (44 Prozent), war weit verbreitet. Die Angst vor Einsamkeit (13 Prozent) und vor Langeweile (11 Prozent) spielten eine geringere Rolle.

Über die Studie:
Die HDI Rentner-Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland durchgeführt. Sie ermöglicht durch ihren Umfang auch repräsentative Aussagen über die Rentensituation in einzelnen Bundesländern. Es wurden im Februar 2024 insgesamt 1.053 Rentnerinnen und Rentner zwischen 63 und 70 Jahren befragt.

Im Jahr 2023 gingen fast eine Million Deutsche in den Ruhestand, erhielten jedoch im Schnitt nur 1.110 Euro monatlich. Besonders auffällig ist die erhebliche Rentenlücke zwischen Männern und Frauen.

Im Jahr 2023 traten 952.658 Deutsche altersbedingt in den Ruhestand, wie die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen. Im Durchschnitt erhielten diese Neurentner eine monatliche Rente von 1.110,26 Euro. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Rentenbezügen von Männern und Frauen.

Frauen erhalten fast 28 Prozent weniger Rente

Von den neuen Altersrentnern waren 491.952 Frauen, was 31.246 mehr als bei den männlichen Rentenbeziehern ist. Trotzdem erhielten Frauen im Schnitt nur 936,91 Euro monatlich, während Männer durchschnittlich 1.295,36 Euro erhielten. Damit liegt die Rente von weiblichen Neurentnern rund 27,7 Prozent unter der der Männer.

Mini-Renten auf Bürgergeldniveau

Von den 952.658 Rentenbeziehern im Jahr 2023 erhielten 397.579 Personen eine Regelaltersrente, die im Schnitt bei nur 727,85 Euro pro Monat lag. Diese Mini-Rente betrifft 41,7 Prozent der Neurentner und liegt oft nur knapp über dem Niveau des Bürgergelds. Besonders betroffen sind Frauen, die im Schnitt nur 628,78 Euro monatlich erhalten. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 liegt die Grundsicherung für Alleinstehende bei 563 Euro pro Monat.

Bessere Renten für langjährig Versicherte

Besser sieht es für die besonders langjährig Versicherten aus. Diese müssen 45 Beitragsjahre vorweisen und erhielten im Durchschnitt eine Altersrente von 1.565,42 Euro. Die 212.611 langjährig Versicherten mit 35 Beitragsjahren erhielten durchschnittlich 1.172,68 Euro. Zudem erhielten 62.210 Personen aufgrund einer schweren Behinderung eine durchschnittliche Altersrente von 1.302,89 Euro pro Monat.

Diese Zahlen verdeutlichen die Herausforderung, die Altersarmut in Deutschland zu bekämpfen und eine gerechtere Verteilung der Renten zu erreichen, insbesondere zwischen Männern und Frauen.

Das kürzlich verabschiedete Rentenpaket II bringt entscheidende Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Rentenniveaus und zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es umfasst eine dauerhafte Rentenniveau-Haltelinie, die Einführung von Generationenkapital und weitere Regelungen zur finanziellen Stabilität der Rentenversicherung.

Das Rentenpaket II basiert auf den folgenden wesentlichen Punkten:

Dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus:
Das Rentenniveau wird dauerhaft bei 48 Prozent gehalten, um heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner abzusichern. Diese Vorgabe wird bis zum 1. Juli 2039 gesetzlich in der Rentenanpassungsformel verankert und bleibt bis zum 30. Juni 2040 in Kraft. Im Jahr 2035 wird die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um dieses Niveau auch über 2040 hinaus zu halten. Das Rentenniveau ist an die Lohnentwicklung gekoppelt, einschließlich Anpassungen der Sozialabgaben für Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte. Ohne diese Stabilisierung würde das Rentenniveau nach 2025 auf unter 45 Prozent sinken. Dank der Haltelinie erhalten Rentner im Jahr 2040 beispielsweise rund 100 Euro mehr pro Monat bei einer Rente von 1.500 Euro.

Einführung des Generationenkapitals:
Zur zusätzlichen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Generationenkapital eingeführt. Dies beinhaltet eine teilweise kapitalgedeckte Finanzierung durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Eigenmittel des Bundes. Ein Kapitalstock wird aufgebaut, dessen Erträge zur Stabilisierung der Rentenbeiträge genutzt werden, ohne die Beitragszahler zu belasten. Nur die Erträge, nicht die Substanz des Kapitalstocks, fließen in die Rentenversicherung.
Ab 2036 sind jährliche Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung geplant, abhängig von einem „Sicherheitspuffer“ zur Vermögenssicherung und Rückzahlung der Darlehen. 2029 wird geprüft, ob die Ertragsziele erreicht werden und welche Maßnahmen zur Sicherung des Kapitals erforderlich sind.
Eine neue, unabhängige, öffentlich-rechtliche Stiftung wird das Generationenkapital professionell verwalten und global investieren. Dafür werden zunächst die Strukturen des bestehenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) genutzt.

Weitere Maßnahmen zur Rentenversicherung:
Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben erhöht, um die finanzielle Stabilität zu stärken. Die Regelungen zu den Bundeszuschüssen werden vereinfacht und transparenter gestaltet. Zudem werden die Berichtspflichten, einschließlich des Rentenversicherungsberichts, konsolidiert und erweitert.

Beitragssatzentwicklung und Bundeszuschüsse:
Der Rentenbeitragssatz bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Ab 2028 wird er aufgrund der demografischen Entwicklung voraussichtlich auf 22,3 Prozent bis 2035 ansteigen und dank des Generationenkapitals bis 2045 stabil bleiben. Langfristig wird ein Beitragssatzpunkt dem Rentenpaket II zugeschrieben. Der Anteil der Bundesmittel an der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bei etwa drei Prozent des BIP, wie seit 2009. Dies wird durch die Haltelinie beim Sicherungsniveau gewährleistet, da Rentenerhöhungen an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab Juli einen Zuschlag. Wie sich die geplanten Verbesserungen auf Bestandsrenten auswirken und warum das Verfahren zur Auszahlung in zwei Stufen erfolgen soll.

Das Verfahren zur Zahlung von Zuschlägen auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes ändert sich. Darauf einigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales und stimmten einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu.

Der Hintergrund ist das im Jahr 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Dieses Gesetz führte eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung ein, deren Rente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begann. Die Verbesserung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1. Juli 2024 und orientiert sich an den individuellen Vorleistungen (persönliche Entgeltpunkte). Auch laufende Altersrenten, die unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten den Zuschlag.

Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt etwa drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung gestaltete sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands deutlich komplexer als ursprünglich geplant, berichten die Koalitionsfraktionen. Daher soll das Verfahren zur Auszahlung nun in zwei Stufen erfolgen: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag separat von der zugrunde liegenden Rente ausgezahlt. Dabei orientiert sich die Berechnung des Rentenzuschlags am Auszahlungsbetrag der Rente. Durch dieses Vorgehen sollen die Berechtigten letztendlich hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags so gestellt werden, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.

Mehr als die Hälfte aller gezahlten gesetzlichen Renten (54,3 Prozent) liegen unter der relativen Armutsgrenze. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundessozialministeriums. Demnach erhalten rund 10,1 Millionen Menschen weniger als 1.100 Euro Rente im Monat.

Mehr als jeder zweite Rentner in Deutschland, 10,1 Millionen Menschen, erhält eine gesetzliche Rente unterhalb der relativen Armutsgrenze. Das geht aus Zahlen hervor, die das Bundessozialministerium auf eine Anfrage der Fraktion Sahra Wagenknecht (BSW) mitgeteilt hat.

Konkret angefragt hatte Wagenknecht, wie viele Menschen weniger als 1.100 Euro im Monat erhalten. Die aktuelle Armutsgrenze, die laut Statistischem Bundesamt derzeit bei 1.250 Euro im Monat liegt, wird damit noch deutlich unterschritten. Auf die Zahlen machte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aufmerksam.

Zu beachten ist hierbei, dass es sich um relative Armut handelt. Diese ist von absoluter Armut abzugrenzen, die etwa durch Notlagen wie Hunger und Obdachlosigkeit gekennzeichnet ist. Eine Person gilt nach der EU-Definition als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung).

„Rentner sind die Hauptverlierer der Inflation“, sagte Linken-Politiker Dietmar Bartsch und forderte eine einmalige ‚Inflations-Rentenerhöhung‘ um 10 Prozent. Anlass für die Forderung sind Angaben des Statistischen Bundesamtes über die Höhe der Durchschnittsrente in Deutschland.

1.250 Euro netto: Fast die Hälfte der Rentner in Deutschland muss mit weniger auskommen, errechnete das Statistische Bundesamt. Aus Sicht von Linken-Politiker Dietmar Bartsch ist das ein Armutszeugnis. Die Ampel lasse die Rentner im Stich, so der Bundestagsabgeordnete.

Mehr als vier von zehn Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland (42,3 Prozent) verfügen über ein monatliches Netto-Einkommen von weniger als 1.250 Euro, wie eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes auf Anfrage des Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch zeigt.

Etwa jeder vierte Rentenempfänger (26,4 Prozent) erhält sogar weniger als 1.000 Euro. Besonders betroffen sind Frauen, von denen 53,5 Prozent, also mehr als jede zweite Rentnerin, mit weniger als 1.250 Euro im Monat auskommen müssen. Bei den Männern liegt dieser Anteil bei 28,2 Prozent.

Laut dem Rentenatlas 2023 der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Brutto-Rente im Jahr 2022 1.728 Euro bei den Männern und 1.316 Euro bei den Frauen.

Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb Dietmar Bartsch zu den von ihm erfragten Zahlen: „Armutszeugnis für das reiche Deutschland: Fast die Hälfte der Rentner in Deutschland hat weniger als 1.250 € Nettoeinkommen. Die Rentner sind die Hauptverlierer der Inflation. Die Ampel lässt die Alten unserer Gesellschaft weitgehend im Stich.“

Weiter schrieb der Linken-Politiker, dass die Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre zu gering waren, um die aktuellen Preissprünge auszugleichen. Bartsch forderte deshalb eine einmalige ‚Inflations-Rentenerhöhung‘ um 10 Prozent. Zudem bräuchte es grundsätzlich eine Rentenreform nach dem Vorbild Österreichs. Dort sei die Durchschnittsrente um 800 Euro höher, so Bartsch.

Die verlängerte Antragsfrist für Leistungen der Stiftung Härtefallfonds läuft Ende des Monats aus. Wer als Härtefall gilt und woher man Antragsformulare bekommt.

Die Bundesregierung hat einen Fonds ins Leben gerufen, um Härtefälle, die im Zuge der Ost-West-Rentenüberleitung entstanden sind, zu mildern. Zielgruppen des Fonds sind:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene die Möglichkeit, eine pauschale Einmalzahlung zwischen 2.500 und 5.000 Euro zu erhalten, wenn ihre gesetzlichen Renten nahe der Grundsicherung liegen. Die genaue Höhe der Einmalzahlung ist abhängig vom Wohnort (Bundesland).

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gewährt, der bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden kann.

Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. September 2023. Im Oktober beschloss die Bundesregierung, die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern.

Die Stiftung Härtefallfonds wurde Ende 2022 ins Leben gerufen; seit Jahresbeginn 2023 konnten Anträge gestellt werden. Bundesländer, die sich bereit erklärten, einen finanziellen Beitrag zu leisten, konnten der Stiftung bis März 2023 beitreten. Diesem Aufruf sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin gefolgt. Ihr Beitritt führte dazu, dass die Zahlungen für die Betroffenen in ihrem Bundesland von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht wurden.
In den neuen Bundesländern, die der Stiftung beigetreten sind (Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen), können nun für alle berechtigten Personengruppen die Leistungen auf eine Pauschale von 5.000 Euro angehoben werden. Hingegen betrifft die Erhöhung in den alten Bundesländern (Hamburg, Bremen und Berlin) lediglich jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Antragsformulare können postalisch bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum angefordert werden. Alternativ stehen Antragsformulare auch auf den Webseiten der Knappschaft Bahn See oder dem Bundesarbeitsministerium zum Download bereit.

Trotz politischer Unruhen und wirtschaftlicher Herausforderungen bleibt das Vertrauen der Bürger in die gesetzliche Rente stabil, zeigen Daten des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Am Ende eines jeden Jahres erfragt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) das Vertrauen der Bundesbürger in die verschiedenen Säulen der Altersvorsorge. Auf einer Skala von 0 (schlechtester Wert) bis 10 (bester Wert) kommt die gesetzliche Rente in der jüngsten Befragung mit 5,4 auf den höchsten Wert und verbessert sich gegenüber der Vorjahresbefragung sogar noch ein wenig (Ende 2022: 5,2). Die private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung haben mit 4,5 einen etwas niedrigeren Wert, blieben beim Vertrauen der Befragten allerdings auf dem Vorjahreswert.

Jedoch geben knapp drei Viertel der Befragten an, im Rentenalter ihren Lebensstandard senken zu müssen. Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), betont, dass ein stabiles Vertrauen nicht zwangsläufig Sicherheit bedeutet. Nur 22 Prozent erwarten einen gleichbleibenden Lebensstandard im Alter, während 36 Prozent der Befragten, die ihre Vorsorge als unzureichend empfinden, planen, in den nächsten zwölf Monaten zusätzliche Rücklagen für das Alter anzulegen.

Über die Studie:
Die repräsentative Befragung, die INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) durchführte, fand im Zeitraum vom 8. bis zum 11. Dezember 2023 statt. Daran nahmen 1.187 erwerbsfähige Personen aus Deutschland im Alter zwischen 18 und 64 Jahren teil. Die Umfrage wurde als Online-Befragung durchgeführt.

Altersvorsorge ist vor allem eine Frage der Alterseinkünfte. Dass die gesetzliche Rente als einzige Einkommensquelle im Ruhestand nicht ausreichen dürfte, den derzeitigen Lebensstandard zu halten, wissen viele Deutsche. Auf welche Einkommensquellen die Deutschen im Ruhestand setzen.

Die zusätzliche Altersvorsorge in Deutschland ist essenziell, da sie eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente bietet. Angesichts demografischer Veränderungen und Unsicherheiten ist sie wichtig, um im Ruhestand finanzielle Stabilität zu gewährleisten und den Lebensstandard zu erhalten.Daher ist es ratsam, frühzeitig zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Verschiedene private Vorsorgeoptionen stehen zur Verfügung, darunter Riester- und Rürup-Renten sowie betriebliche Altersvorsorge. Diese ermöglichen es den Menschen, individuell für ihren Ruhestand vorzusorgen und von staatlichen Förderungen zu profitieren. Die Riester-Rente bietet beispielsweise Zulagen und Steuervorteile, während die Rürup-Rente steuerlich gefördert wird und insbesondere für Selbstständige attraktiv ist.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine weitere wichtige Säule, die oft durch Arbeitgeber angeboten wird. Hierbei können Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts steuerbegünstigt für die Altersvorsorge verwenden. Diese Form der Vorsorge stärkt nicht nur die finanzielle Absicherung im Alter, sondern kann auch ein Instrument zur Mitarbeiterbindung sein.

Doch welche Einkommensarten im Ruhestand favorisieren die Deutschen? Das zeigte kürzliche eine Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Demnach ist die betriebliche Altersvorsorge (23 %) am beliebtesten. Gefolgt von privater Zusatzrente (19 %), Lebensversicherungen (16 %) und Vermögenserträgen aus Zin­sen oder Dividenden (11 %). Jedoch gibt ein Viertel an, bisher über keine weiteren Einkommens­quellen neben der gesetzlichen Rente zu verfügen.

Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer durch Swiss Life Select beauftragten Online-Studie der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.038 Personen in der Zeit vom 18. bis 20.07.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.