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Bislang haben einige Rentner ihre Rente noch in bar erhalten – per Scheck, den sie zur Bank bringen konnten. Damit ist ab Ende 2025 Schluss: Ab 2026 überweist der Rentenservice der Deutschen Post alle Renten ausschließlich auf ein Girokonto. Wer bislang keinen solchen Zahlungsweg nutzt, sollte jetzt aktiv werden.

Was passiert, wenn ich kein Konto angebe?

Die Rentenzahlung wird dann vorübergehend unterbrochen – geht aber nicht verloren. Sobald ein Konto angegeben wird, wird die ausstehende Rente vollständig nachgezahlt.

Ich habe kein Konto – was nun?

Jede Bürgerin und jeder Bürger in der EU hat das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Das funktioniert wie ein normales Girokonto mit Überweisung, Dauerauftrag und Karte – und darf niemandem verweigert werden.

Wichtig:
Wer bisher Bargeld erhalten hat, sollte möglichst bald seine Kontoverbindung beim Rentenservice nachreichen, um eine reibungslose Zahlung ab 2026 sicherzustellen.

Bislang haben einige Rentner ihre Rente noch in bar erhalten – per Scheck, den sie zur Bank bringen konnten. Damit ist ab Ende 2025 Schluss: Ab 2026 überweist der Rentenservice der Deutschen Post alle Renten ausschließlich auf ein Girokonto. Wer bislang keinen solchen Zahlungsweg nutzt, sollte jetzt aktiv werden.

Was passiert, wenn ich kein Konto angebe?

Die Rentenzahlung wird dann vorübergehend unterbrochen – geht aber nicht verloren. Sobald ein Konto angegeben wird, wird die ausstehende Rente vollständig nachgezahlt.

Ich habe kein Konto – was nun?

Jede Bürgerin und jeder Bürger in der EU hat das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Das funktioniert wie ein normales Girokonto mit Überweisung, Dauerauftrag und Karte – und darf niemandem verweigert werden.

Wichtig:
Wer bisher Bargeld erhalten hat, sollte möglichst bald seine Kontoverbindung beim Rentenservice nachreichen, um eine reibungslose Zahlung ab 2026 sicherzustellen.

Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor großen Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen – weil die Menschen in Deutschland immer älter werden und die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen. Wie kann das Rentensystem trotzdem bezahlbar und gerecht bleiben?

Eine neue Studie im Auftrag von Fidelity International zeigt mögliche Auswege. Die Autoren schlagen vor, das Rentensystem an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Das bedeutet: Wenn Menschen im Schnitt länger leben, sollen sie auch etwas länger arbeiten – oder ihre Rente etwas niedriger ausfallen. So könnte die finanzielle Belastung fairer zwischen den Generationen aufgeteilt werden.

Heute funktioniert das System nach starren Regeln: Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Gleichzeitig ist das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren gedeckelt. Doch wenn die Lebenserwartung steigt, reichen diese Regeln auf Dauer nicht aus. Das zeigt die Studie deutlich: Ohne Änderungen müssten entweder die Renten sinken, die Beiträge stark steigen – oder der Staat müsste mit immer höheren Zuschüssen einspringen.

Die Alternative: Eine sogenannte dynamische Haltelinie. Damit würde automatisch berechnet, wie sich Renteneintritt und Rentenhöhe anpassen müssen, wenn sich die Lebenserwartung verändert. Andere Länder wie Dänemark oder die Niederlande haben solche Systeme bereits eingeführt.

Für heutige Versicherte bedeutet das: Die Rente bleibt langfristig stabil – aber sie könnte später beginnen oder geringer ausfallen, wenn sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern weiter verschiebt. Gleichzeitig würde es aber mehr Planungssicherheit geben: Reformen müssten nicht mehr mit jedem Regierungswechsel neu verhandelt werden.

Ob eine solche automatische Regel in Deutschland kommt, ist offen. Klar ist aber: Wer zusätzlich vorsorgt – ob mit Betriebsrente, Riester, Rürup oder privater Altersvorsorge – verschafft sich in jedem Fall mehr Spielraum für später.

Die Rente für den nächsten Monat ist oft schon überwiesen – doch mit dem Tod eines Rentners endet auch der Rentenanspruch. Was viele nicht wissen: Dieses Geld gehört nicht zu seinem Erbe. Wer es ausgibt, riskiert Rückforderungen. Was Hinterbliebene jetzt tun sollten, um Ansprüche zu sichern – und Fehler zu vermeiden.

Wenn ein Rentner stirbt, wird die Rentenzahlung nicht sofort gestoppt – oft ist die nächste Monatsrente schon auf dem Konto eingegangen. Doch Vorsicht: Dieser Betrag gehört nicht zum Nachlass und darf nicht einfach verwendet werden, etwa für Beerdigungskosten. Die Rentenversicherung bucht das Geld zurück.

Anders sieht es aus, wenn der oder die Verstorbene verheiratet war. In diesem Fall besteht in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Deshalb sollten Witwen und Witwer möglichst zügig aktiv werden: Nach dem Erhalt der Sterbeurkunde sollte zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr beantragt werden. In dieser Übergangszeit wird die Rente noch drei Monate in voller Höhe weitergezahlt – genug Zeit, um die eigentliche Hinterbliebenenrente zu beantragen.

Gut zu wissen: Die zu viel gezahlte Rente kann in solchen Fällen mit der kommenden Zahlung der Witwen- oder Witwerrente verrechnet werden. Wer sich frühzeitig um die Formalitäten kümmert, vermeidet finanzielle Engpässe in einer ohnehin belastenden Lebenssituation.

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent – doch gleichzeitig wird auch mehr abgezogen: Rentnerinnen und Rentner zahlen im Juli einmalig einen deutlich höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Grund ist eine rückwirkende Anpassung, die schon zum Jahresbeginn beschlossen wurde.

Pflegebeitrag steigt rückwirkend – was das für Rentner bedeutet

Bereits zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht. Doch bei Rentnerinnen und Rentnern wurde die Erhöhung noch nicht berücksichtigt – das holt die Deutsche Rentenversicherung nun im Juli nach. Für einen Monat liegt der Pflegebeitrag deshalb bei 4,8 Prozent. Damit wird der Unterschied für die Monate Januar bis Juni 2025 auf einen Schlag ausgeglichen.

Einmalzahlung für sechs Monate – so rechnet sich der Beitrag

Die höhere Belastung betrifft alle gesetzlich versicherten Ruheständlerinnen und Ruheständler. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro macht der zusätzliche Einbehalt rund 12 Euro aus. Ab August gilt dann wieder der reguläre Beitragssatz von 3,6 Prozent. Die Umsetzung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht notwendig.

Warum überhaupt diese Erhöhung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung kämpft mit wachsenden Ausgaben. Um die Leistungen abzusichern, musste der Beitrag zum Jahresbeginn kurzfristig angehoben werden. Für Arbeitnehmer wurde die Erhöhung direkt umgesetzt. Bei Rentnerinnen und Rentnern war das technisch nicht möglich, weil rund 22 Millionen Renten betroffen sind. Deshalb wurde die Nachzahlung in Form eines Einmalbetrags im Juli festgelegt.

Was bleibt nach allen Änderungen?

Trotz des zusätzlichen Einbehalts bleibt unter dem Strich bei vielen Rentnerinnen und Rentnern ein spürbares Plus: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 beträgt 3,74 Prozent. Wer 1.000 Euro Rente erhält, bekommt künftig rund 37 Euro mehr – abzüglich des höheren Pflegebeitrags im Juli.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert alle Betroffenen schriftlich über die Änderungen. Ab August 2025 gelten dann wieder die regulären Werte – mit dauerhaft angepasster Rente und erhöhtem Pflegebeitrag.

Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent – und damit steigen auch die monatlichen Auszahlungen für viele Rentnerinnen und Rentner. Der 45 Jahre lang Beiträge auf Durchschnittsverdienst gezahlt hat, kann mit einem monatlichen Plus von rund 66 Euro rechnen.

Der sogenannte Rentenwert gibt an, wie viel ein einzelner Entgeltpunkt – also ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst – in Euro wert ist. Ab Juli liegt dieser Betrag bei 40,79 Euro. Grundlage für die jährliche Anpassung ist die Lohnentwicklung in Deutschland. Die Bundesregierung überprüft diese Entwicklung jedes Jahr und legt die Rentenanpassung per Verordnung fest, der auch der Bundesrat zustimmen muss – wie geschehen in der Sitzung vom 13. Juni.

Auch Landwirte profitieren: In der Alterssicherung der Landwirte steigt der Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro. Die Berechnung erfolgt hier ebenfalls auf Basis der allgemeinen Rentenanpassung.

Nicht nur Renten, auch Pflegegeldzahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden angepasst. Ab Juli 2025 gelten neue Beträge: mindestens 462 Euro, höchstens 1.838 Euro monatlich. Pflegegeld erhalten Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit pflegebedürftig werden – vorausgesetzt, sie werden überwiegend von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen zu Hause betreut.

Im Jahr 2024 arbeiteten 29 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland in Teilzeit – so viele wie nie zuvor. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Besonders Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit – und das wirkt sich auf deren Altersvorsorge-Bedarf aus.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau (49 Prozent) arbeitete 2024 in Teilzeit, bei Männern war es nur jeder neunte (12 Prozent).
Bei Müttern ist der Unterschied noch größer: 68 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren arbeiteten in Teilzeit – bei Müttern mit Kindern unter drei Jahren sogar 73 Prozent. Dagegen liegt die Teilzeitquote bei Vätern mit kleinen Kindern bei nur neun Prozent.

Auch insgesamt ist die Erwerbstätigkeit auf Rekordniveau gestiegen. 77 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter waren 2024 berufstätig – bei den Männern 81 Prozent, bei den Frauen 74 Prozent. Trotzdem bleibt der Alltag zwischen Job und Familie oft ungleich verteilt.

Warum Teilzeit oft zur Rentenfalle wird – vor allem für Frauen

Weniger arbeiten bedeutet oft auch: weniger Rente. Wer in Teilzeit beschäftigt ist, zahlt entsprechend weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein – mit langfristigen Folgen. Besonders betroffen sind Frauen: Viele arbeiten wegen familiärer Verpflichtungen über Jahre hinweg in Teilzeit und sammeln dadurch deutlich geringere Rentenansprüche als Männer. Die Folge ist eine spürbare Rentenlücke im Alter. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zusätzlich vorzusorgen – etwa mit einer privaten Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn Teilzeit darf nicht automatisch in die Altersarmut führen.

Eine Ärztin, die im Auftrag einer Gemeinde die zweite Leichenschau übernimmt, gilt nicht als scheinselbstständig. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Damit bleibt die Ärztin von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Hoheitliche Aufgabe – keine abhängige Beschäftigung

Mit Urteil vom 22. Januar 2025 (Az. L 5 BA 1266/24) stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar: Die Tätigkeit der Ärztin bei der zweiten Leichenschau erfolgt eigenverantwortlich und begründet keine abhängige Beschäftigung. Die Deutsche Rentenversicherung hatte ursprünglich Beiträge eingefordert, da sie eine Eingliederung in die Organisation der Gemeinde annahm – scheiterte jedoch vor Gericht.
Die Zusammenarbeit war formlos geregelt: Die Ärztin wurde nach Bedarf angefragt und erhielt für jeden Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro. Diese Vereinbarung wich von der üblichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Flexibles Engagement statt fester Einbindung

Die Ärztin arbeitete nicht exklusiv für die Gemeinde und war in ihrer Einsatzplanung frei. Meist stimmten sich mehrere Ärztinnen und Ärzte kurzfristig untereinander ab. Einen Dienstplan oder Vertretungsregelungen gab es nicht.
Ihre Aufgabe beschränkte sich auf die Feststellung des natürlichen Todes. Organisatorische Aufgaben – wie Terminierung oder Dokumentenmanagement – übernahm die Stadtverwaltung. Die Ärztin selbst entschied eigenverantwortlich über den Ablauf der Leichenschau.

Rentenversicherung forderte Beiträge

Trotz dieser Umstände verlangte die Deutsche Rentenversicherung Beiträge. Ihre Begründung: Durch Vorgaben zu Ort und Zeit sei die Ärztin organisatorisch eingebunden gewesen. Das Landessozialgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht – und stellte auf die rechtliche Qualität der Tätigkeit ab.

Warum die Ärztin als Selbstständige gilt

Das Gericht betonte: Die zweite Leichenschau ist ein hoheitlicher Akt, der auf Grundlage einer staatlichen Beleihung erfolgt. Die Ärztin handelt nicht als bloße Auftragnehmerin, sondern als beliehene Amtsträgerin – mit eigener Entscheidungsbefugnis und eigenständiger Verantwortung.
Eine Weisungsgebundenheit gegenüber der Gemeinde bestand nicht. Auch die Ausstellung amtlicher Dokumente in eigenem Namen sprach klar für eine selbstständige Tätigkeit.
Hinzu kam: Die 30-Euro-Pauschale wurde zwar zunächst von der Gemeinde gezahlt, letztlich aber von den Angehörigen getragen – ein weiteres Indiz gegen ein klassisches Arbeitsverhältnis.

Zwei von drei Menschen in Deutschland glauben nicht, dass ihre gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird – das zeigt eine aktuelle Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Besonders junge Erwachsene und Menschen mit niedrigem Einkommen sind skeptisch. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen rechnet nur jeder Fünfte mit einer ausreichenden Altersversorgung.
Zwar halten viele private Vorsorge für wichtig, doch ausgerechnet diejenigen, die am meisten vorsorgen müssten, können es sich oft nicht leisten. Die Sorge: Wer wenig verdient, hat kaum Spielraum für Rücklagen – und steht im Alter doppelt unter Druck.

Trotz aller Unsicherheiten wünschen sich die meisten Menschen Sicherheit: 83 Prozent der Befragten setzen auf eine lebenslange Auszahlung oder ein garantiertes Mindestkapital – ein Punkt, den klassische Versicherungsprodukte erfüllen können. Der GDV schlägt daher vor, die private Altersvorsorge künftig mit einer Garantie von 80 Prozent zu kombinieren – als Kompromiss zwischen Sicherheit und Renditechancen.

Ein weiteres Problem: Die Vorsorgelücke ist regional ungleich verteilt. Besonders in Ostdeutschland ist das Vertrauen in die Rente gering – hier glauben 73 Prozent nicht an eine ausreichende Absicherung.
Der GDV fordert daher politische Reformen, die faire und finanzierbare Lösungen ermöglichen – damit nicht nur gutverdienende Gruppen von einer sicheren Rente profitieren.

Immer mehr Rentner bleiben auch nach dem offiziellen Renteneintritt erwerbstätig. Finanzielle Gründe, aber auch der Wunsch nach sozialer Teilhabe spielen dabei eine Rolle. Doch wie sieht der Trend in Deutschland und Europa aus?

Aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts zufolge bleibt in Deutschland etwa jeder achte Rentner nach Renteneintritt erwerbstätig. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von finanziellen Notwendigkeiten bis hin zum Wunsch nach sozialer Teilhabe.

In den ersten sechs Monaten nach Rentenbeginn sind 13 % der Rentner weiterhin berufstätig. Davon setzen 6 % ihre bisherige Tätigkeit unverändert fort, während 7 % ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Job wechseln. Die Mehrheit der Rentner (55 %) beendet mit Renteneintritt ihre Erwerbstätigkeit. Bereits vor Rentenbeginn waren 33 % nicht mehr berufstätig, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit.

Deutschland im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit einer Erwerbstätigenquote von 13 % unter Rentnern im EU-Durchschnitt. Auffällig ist jedoch die hohe Erwerbsbeteiligung in den baltischen Staaten:

  • Estland: 54,9 %
  • Lettland: 44,2 %
  • Litauen: 43,7 %

Demgegenüber sind in Rumänien (1,7 %), Griechenland (4,2 %) und Spanien (4,9 %) die wenigsten Rentner nach Rentenbeginn weiterhin erwerbstätig.

Motivationen für die Weiterarbeit

Die Beweggründe für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter variieren:

  • Finanzielle Gründe: In Deutschland geben 36,2 % der erwerbstätigen Rentner an, aus finanzieller Notwendigkeit weiterzuarbeiten, während der EU-Durchschnitt bei 28,6 % liegt.
  • Freude an der Arbeit: 29,3 % der deutschen Rentner arbeiten weiter, weil sie ihre Tätigkeit schätzen oder im Alter produktiv bleiben möchten. EU-weit liegt dieser Anteil bei 36,3 %.