Beiträge

Die Basis-Rente oder auch “Rürup-Rente” wurde 2005 unter Federführung des SPD-Politikers Bert Rürup eingeführt. Ähnlich der Riester-Rente hatte die Basis-Rente das Ziel, über staatliche Förderung die dritte Säule des Rentensystems und damit die private Vorsorge zu stärken. Anders als die Riester-Rente jedoch stand die Rürup-Rente seit ihrer Einführung allen Bürgern offen. Sie wurde somit zur einzigen Möglichkeit auch für Selbstständige und Freiberufler, von staatlich geförderter Vorsorge zu profitieren. Das Vorsorge-Instrument profitiert hierbei wesentlich von hohen steuerfreien Einzahlungen, die der Gesetzgeber erlaubt.

Steuervorteile durch die Basisrente steigen

Und die Bedingungen werden in 2020 noch günstiger. Denn in diesem Jahr kann ein höherer Beitrag als Sonderausgabe bei der Steuer geltend gemacht werden. Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Demnach steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente auf 25.046 Euro, berichtet der Verband auf seiner Webseite. Auch erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an, während für 2019 noch 88 Prozent angerechnet wurden. In Summe seien ab 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig – für Ehe- und Lebenspartner der doppelte Beitrag. Eingetragen werden müssen die Beiträge in der Anlage “Vorsorgeaufwand”.

Die Basisrente kann über drei Wege abgeschlossen werden, informiert der Verband der Versicherer – als Basisrente, als fondsgebundene Basisrente oder als Sofortrente. Möglich ist zudem eine Hinterbliebenenschutz, der zu den Varianten ergänzend hinzugewählt werden kann. Dieser ist wählbar für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder. Bei der Sofortrente als Durchführungsweg fließt ein hoher Einmalbetrag des Vorsorgesparers, um eine lebenslange Rente zu erhalten. Nicht möglich ist jedoch eine Rente, die als Einmalzahlung an den Vorsorgesparer ausgeschüttet wird.

Basisrente: Renditechancen durch Garantiefreiheit

Für verschiedene Durchführungswege bietet die Basis-Rente eine größere Anlagefreiheit als andere geförderte Vorsorgevarianten. Denn zwar kann eine Garantie auf eingezahlte Gelder vereinbart werden. Anders als bei anderen Vorsorgevarianten ist diese Garantie aber kein Muss – die Rendite ist demnach weniger von einem hohen Anteil festverzinslicher Wertpapiere abhängig, der in Zeiten von Null- und Minuszinsen kaum noch Gewinn verspricht.

Wer sich also von höherer Anlagefreiheit bei größerem Risiko mehr Rendite verspricht, für den bietet sich die Basis-Rente an.

Kommt man in die Lage, auf Arbeitslosengeld angewiesen zu sein, sind eingezahlte Gelder außerdem geschützt – das Sozialamt hat also keinen Zugriff darauf. Allerdings kann der Vertrag auch nicht vorzeitig gekündigt oder beliehen werden. Beiträge können aber flexibel bezahlt werden, was erneut die Beliebtheit der Basis-Rente besonders bei Freiberuflern und Selbstständigen mit schwankendem Einkommen begründet. Ob die Basis-Rente aber das richtige Vorsorgemodell für einen Vorsorgesparer ist, lässt sich bei guter Beratung durch einen Experten klären.

Ist es gesetzwidrig, dass auf betriebliche Riester-Verträge seit 2018 keine Kassenbeiträge in der Auszahlungsphase mehr bezahlt werden müssen, auf Direktversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge aber schon? Nein, entschied nun das Bundessozialgericht mit einem aktuellen Urteil und schmetterte die Klage einer Rentnerin ab (Az.: B 12 KR 19/18 R).

Als der Gesetzgeber im Jahr 2004 das “Gesetz zur Modernierung der gesetzlichen Krankenversicherung” in Kraft setzte, bedeutete das auch Reformen für Menschen, die mit einer betrieblichen Direktversicherung für ihr Alter vorsorgen. Leider waren das keine positiven, im Gegenteil: Seitdem nämlich müssen sie in der Auszahlungsphase auf ihre Betriebsrente die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das gilt freilich nur für gesetzlich Krankenversicherte. Fast ein Fünftel der Rente geht so weg. Leider galt die neue Beitragspflicht auch rückwirkend für zuvor abgeschlossene Verträge.

Eine Rentnerin wollte das nicht länger hinnehmen und zog vor das Bundessozialgericht in Kassel. Dabei argumentierte sie damit, dass auf betriebliche Riester-Renten, die über den Arbeitgeber angespart werden, keine solchen Kassenbeiträge fällig werden. Hier nämlich hat der Gesetzgeber die Sparer seit dem 1. Januar 2018 entlastet: staatlich geförderte Betriebsrenten sind davon befreit. Folglich argumentierte die Rentnerin damit, dass damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt sei. Über das Urteil berichtet aktuell der Sozialverband VdK.

Volle Beitragslast für Direktversicherung

Im konkreten Rechtsstreit hatte die Frau selbst zwei Verträge für eine betriebliche Direktrente abgeschlossen. Im Jahr 2013 sollten beide ausgezahlt werden: immerhin knapp 57.700 Euro hatte die Frau mit den Policen angespart. Das Geld sollte ihr ein monatliches Einkommen von 480,65 Euro für zehn Jahre sichern. Das Ärgerliche daran: Von dieser Rente knappste die GKV monatlich 84,35 Euro an Kassen- und Pflegebeiträgen ab.

Daraufhin zog die Frau vor das Gericht. Sie habe beim Abschluss der Direkt-Policen darauf vertraut, dass auf den Auszahlungsbetrag keine Kassenbeiträge fällig werden, so machte sie laut VDK geltend. Es sei zudem gleichheitswidrig, dass seit 2018 Leistungen aus Riester-Verträgen beitragsfrei bleiben, Kapitalleistungen aus einer privaten, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktlebensversicherung dagegen nicht.

Richter argumentieren mit Steuervorteilen in Ansparphase

Die Richter des Bundessozialgerichtes aber wollten keine Benachteiligung der Direktrenten erkennen. Sie betonten, dass die Ungleichbehandlung von betrieblichen Direkt- und Riester-Renten rechtens sei und keineswegs gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Die mit der Beitragsfreiheit einhergehenden Privilegien würden keine unverhältnismäßige Begünstigung von Riester-Sparern bedeuten: auch deshalb, weil die Frau in der Ansparphase ihrer Verträge von Steuervorteilen profitiert habe.

Zudem verwiesen die Richter auf den Zweck der Riester-Reform. Der Gesetzgeber habe betriebliche Riester-Verträge beitragsfrei gestellt, weil er kleine und mittlere Betriebe dazu bringen wollte, vermehrt staatlich geförderte Betriebsrenten anzubieten. Darüber hinaus sollen speziell Geringverdiener einen Anreiz erhalten, neben der Basisrente zusätzlich vorzusorgen. Die Rentnerin gibt sich aber nicht geschlagen und will vor das Verfassungsgericht ziehen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Standbein, um Einbußen durch das sinkende Rentenniveau bei der gesetzlichen Altersrente auszugleichen. Darauf verzichten sollte man folglich nicht: oder nur dann, wenn das Alterseinkommen aus anderen Quellen gesichert ist. Hier lohnt ein Beratungsgespräch, um alle Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege zu erfragen.

Riester-Renten sollen der Vermögensbildung dienen: staatlich gefördert. In einem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) nun intransparente Klauseln gekippt, die den Kunden benachteilige. Sie seien intransparent und würden rein theoretisch negative Zinsen erlauben. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht (AZ: 4 U 184718).

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass bei staatlich geförderten Riester-Produkten mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen erhalten bleiben müssen. Schließlich soll die private Altersvorsorge Vorsorgelücken bei der gesetzlichen Rente infolge des sinkenden Rentenniveaus ausgleichen: gefördert mit jährlichen Steuermitteln in Milliardenhöhe. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber nun die Rechte der Altersvorsorge-Sparer bestätigt.

Eine öffentliche Bank in Tübingen hat demnach Riester-Verträge angeboten, bei denen sich der Zins aus zwei Teilen zusammensetzt: aus einem variablen Grundzins und einem Bonuszins, der sich an der Laufzeit des Vertrages orientierte. Dabei enthielt der variable Zins im Kleingedruckten auch eine sogenannte Zinsgleitklausel. Sie erlaubt es dem Vorsorgeanbieter, jederzeit nach bestimmten Kriterien den Zins nach unten zu korrigieren.

Die Gleitklausel orientierte sich an einem Referenz-Zinssatz auf Basis der Bundesbank. Im Jahr 2016 rutschte der variable Grundzins ins Minus, was die Bank lediglich per schriftlichen Aushang in ihrer Filiale bekannt gab. Allerdings mussten die Sparer nie wirklich negative Zinsen erdulden, also im Grunde eine Gebühr zahlen, weil zusammengerechnet mit dem Bonuszins die Zinsen immer im Plus oder wenigstens bei null lagen.

Klausel intransparent

Dennoch geht das so nicht, beanstandete der Vierte Zivilsenat des OLG Stuttgart. So sei die Klausel intransparent und benachteilige den Verbraucher. Die Richter führten mehrere Gründe an:

Die Klausel benachteilige Verbraucher, “da die Möglichkeit eines negativen Zinses mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Darlehensregelungen nicht vereinbar sei”, heißt es in einem Pressetext des Gerichtes. “Gerade bei einem Altersvorsorgevertrag beziehungsweise einem sogenannten Riestervertrag gehe es um die Vermögensbildung und Vorsorge für das Alter, was sich mit der Möglichkeit negativer Grundzinsen per se nicht vereinbaren lasse”. Die beklagte Bank darf daher die entsprechenden Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverträgen nicht mehr verwenden.

Zur Intransparenz trug auch der konkrete Vertragstext der Zinszeitklausel bei. So war unter anderem von einer “Gutschreibung von Zinsen und einer Hinzurechnung” die Rede, was absurd ist, wenn man bedenkt, dass der Zins ja auch durch diese Klausel sinken konnte. Die Formulierungen waren also bewusst so gewählt, dass sie mögliche Verluste schlicht beschönigten, ja gar leugneten.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Bank prüft aktuell mögliche Schritte: Auch, weil sie eventuell Gelder zurückerstatten muss, die auf Basis der Zinszeitklausel gekürzt wurden. Erstritten hat das Urteil die lokale Verbraucherzentrale.

Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen erneut: Nur jeder dritte Riester-Vertrag wird voll gefördert. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass viele Bürger Geld verschenken. Denn gerade durch die staatlichen Zuschüsse kann die Riester-Rente profitieren.

Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung neue Daten zur Riester-Förderung vorgelegt. Weil diese rückwirkend für zwei Jahre beantragt werden kann, beziehen sie sich auf das Jahr 2015. Aber die Daten lassen durchaus aufhorchen, weil sie erneut belegen, dass viele Bürger Geld verschenken. Demnach erhielten nur 11,1 Millionen Riester-Sparer überhaupt eine staatliche Zulage — zum Erhebungszeitpunkt gab es circa 16,5 Millionen Verträge.

Schaut man darauf, wer die vollen 100 Prozent an Förderung erhielt, sieht es noch düsterer aus: nur 5,8 Millionen Sparer bekommen die ganze staatliche Zulage. Um die vollumfängliche Förderung zu erhalten, hat der Staat vorgeschrieben, dass mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wenn weniger Geld in den Vertrag fließt, wird die Förderung anteilig gekürzt. Aber auch Geringverdiener können förderfähig riestern, wenn sie mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen.

Aktuell sind mehrere Arten der Riester-Förderung möglich. Zum einen gibt es eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Darüber hinaus erhalten junge Sparer einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus bis zum 25. Lebensjahr von 200 Euro. Manchmal ist es lohnenswerter, sich steuerlich fördern zu lassen. Der Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorge beträgt aktuell bis zu 2.100 Euro pro Jahr, die Sparer bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen können.

Hier gilt es, kein Geld zu verschenken, auf das man Anrecht hätte. Zwar kann die hohe Zahl der nicht voll geförderten Verträge auch damit zusammenhängen, dass manche Sparer die Förderung auf zwei Verträge verteilen: zum Beispiel empfiehlt sich das, wenn Grundzulage und Kinderzulagen zusammen einen größeren Betrag ausmachen. Aber doch verschenken viele Sparer sehr wahrscheinlich Geld, weil sie die Fristen verpassen oder mit dem Antrag auf Förderung überfordert sind.

Helfen lassen kann man sich von einem Versicherungsfachmann. Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Schon wenn sich das Einkommen erhöht, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden. Doch es lohnt sich, schließlich geht es um die eigene Altersvorsorge!

Das es bei der Riester-Förderung auch zu Problemen kommen kann, zeigt ein aktueller Vorgang bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Aufgrund einer Panne wurden Zulagen für Sparer zu Unrecht zurückgebucht. Betroffen sind ungefähr 22.000 Personen. Ein Grund, die Riester-Unterlagen regelmäßig im Blick zu behalten – und auch mal einen Fachmann draufschauen zu lassen.

Panne bei der Rentenversicherung! Aufgrund eines technischen Fehlers haben Rentenversicherungs-Träger zu spät an die zuständige Stelle gemeldet, dass Personen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben. Und prompt wurden die Zulagen für 2017 zurückgebucht.

Betroffen seien rund 22.000 Personen, so bestätigte ein Sprecher dem Fachportal “Versicherungsmagazin”. Sie müssen nun unter Umständen damit rechnen, dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt, wenn sie Steuervorteile durch Riester geltend machten. Die entsprechenden Personen sollen nun informiert werden, damit der Fehler korrigiert werden kann.

Fehler passieren…deshalb Vorsicht!

Der Vorgang zeigt erneut: Auch wenn es durchaus gute Gründe gibt, einen Riester-Vertrag abzuschließen, so ist die staatlich geförderte Altersvorsorge noch immer sehr bürokratisch organisiert. Obwohl Fehler freilich passieren können. Zuständig für die Riester-Förderung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Um die vollumfängliche Förderung zu erhalten, hat der Staat vorgeschrieben, dass mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Doch auch Geringverdiener können förderfähig riestern, wenn sie mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen.

Dabei gibt es schon Erleichterungen im Sinne des Versicherten. Viele Riester-Sparer haben einen sogenannten Dauerzulagenantrag über ihren Versicherer abgeschlossen. Dann muss die Riester-Förderung nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Der Betrag wird dann automatisch Jahr für Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Eigentlich eine gute Sache.

Und doch sollten die Sparer die jährliche Kontoinformation kontrollieren, die ihnen die Versicherer verpflichtend zusenden müssen. Denn einerseits sollte geprüft werden, ob die Förderfähigkeit noch besteht. Schon eine kleine Gehaltserhöhung kann dazu führen, dass die vier Prozent nicht mehr erfüllt sind.

Andererseits passieren auch der Rentenversicherung Fehler. Und die können eben den Verlust der Förderung bedeuten. Hier sollte man nichts dem Zufall überlassen und die Daten genau abgleichen. Ein Versicherungsexperte kann hierbei behilflich sein. Und nicht nur die Riester-Bescheide sollten gegengelesen werden, auch die Information zur gesetzlichen Rente. Leider kommt es auch hier immer wieder zu Fehlberechnungen.

Riester-Verträge lassen sich problemlos beitragsfrei stellen, wenn man Probleme hat die Prämien zu bedienen, hat das einige Vorteile. Dabei sollte man aber darauf achten, wie sich der Vertrag mit dem Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins verhält.

Wer seine Riester-Beiträge nicht bedienen kann oder mit seinem Vertrag hadert, der muss seine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht gleich kündigen. Stattdessen empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann nämlich kann man mit den Beitragszahlungen pausieren, aber Steuervorteile und Zulagen bleiben erhalten. Das geht recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherer.

Dabei sollte man aber auch beachten, wie sich der Riester-Vertrag mit Blick auf den Höchstrechnungszins verhält. Denn gerade Verträge, die in Zeiten vor der Niedrigzins-Ära abgeschlossen wurden, versprechen oft einen höheren Zins als aktuelle Neuverträge. Wer seine Riester-Rente beispielsweise im Jahr 2006 abgeschlossen hat, erhält in der Regel bei “klassischen” Verträgen einen Garantiezins von 2,75 Prozent. Bei aktuellen Neuverträgen sind es “nur” 0,9 Prozent.

Bedingungen für Wiederinkraftsetzung des Vertrages sind verschieden

Deshalb sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ihren Vertrag wieder in Kraft setzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist aktuell darauf hin, dass es abhängig vom Vertrag ist, mit welchem Höchstrechnungszins die Verträge weiterhin verzinst werden, wenn man sie wieder “reanimiert”.

Mitunter kommt es darauf an, wie lange ein Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei einer kürzeren Unterbrechung von bis zu zwei Jahren beispielsweise kann es beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, während nach Ablauf dieser Frist der dann aktuelle Rechnungszins gilt. Hier drohen Vorsorgesparer, Geld zu verschenken!

Weil es um die Altersvorsorge geht, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wenn man seinen Riester-Vertrag wieder in Kraft setzt. Auch mit Blick auf die staatliche Förderung: Nach Informationen der zuständigen Zulagenstelle schöpft nur ein Bruchteil der Riester-Sparer die volle Zulage aus, nämlich 6,7 Millionen von 16,5 Millionen Sparern. Grund sind unter anderem die hohen bürokratischen Hürden beim Antrag auf die Zulagen. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Rat eines Fachmannes einzuholen.

Für 2018 hat der Gesetzgeber einige Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Wer staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, profitiert unter anderem von einer höheren Förderung und Geringverdiener von einem neu eingeführten Schonbetrag, wenn sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

Die Riester-Rente ist eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Circa 16,535 Millionen Verträge hatten die Bundesbürger zum Ende des dritten Quartals abgeschlossen, so geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor. Damit das so bleibt und noch mehr Menschen einen Vertrag abschließen, hat der Staat Verbesserungen bei Riester beschlossen, die zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten werden.

Grundzulage wird angehoben

Ein wichtiger Baustein: Erstmals seitdem Riester eingeführt wurde, wird die staatliche Förderung zum 1. Januar 2018 angehoben. Betrug die Grundzulage bisher 154 Euro im Jahr, so wird sie nun auf 175 Euro erhöht.

Das klingt zunächst nach wenig. Doch speziell für Familien kann sich das sehr lohnen: So erhalten Eltern weiterhin 300 Euro Förderung im Jahr für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 das Licht der Welt erblickt haben. Wurde ein Kind vor diesem Stichtag geboren, sind immer noch 185 Euro drin. Damit Riester-Sparer die volle Zulage erhalten, müssen sie mindestens vier Prozent des Brutto-Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlen.

Bezüglich der Förderung sollte auch bedacht werden, dass die Riester-Rente eine Anlage mit Blick in die Zukunft ist. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Pressetext vorrechnet, summieren sich allein die staatlichen Zulagen für eine Person mit zwei Kindern auf bis zu 15.500 Euro.

Neues Schonpolster für Geringverdiener

Weitere Erleichterungen hat der Staat für Menschen geschaffen, die keine ganz so volle Lohntüte haben. Das gilt speziell für Rentner, die auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sind. Ab 2018 profitieren sie von einem monatlichen Schonbetrag in Höhe von 100 Euro, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Über diese Summe hinaus bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro Riester-Rente im Monat zusätzlich behalten werden! Das gilt übrigens auch für Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Weitere Details zur staatlich geförderten Altersvorsorge kann ein Beratungsgespräch klären!

Die Bundesregierung hat ein Reformgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden soll. Denn sie betrachtet beide Bausteine als enorm wichtig, wenn sich Bundesbürger vor Altersarmut schützen wollen. Dabei sind auch Änderungen bei der Riester-Rente geplant.

Welche Veränderungen sind aber geplant? Positiv für Riester-Sparer: Sie sollen zukünftig eine höhere Förderung erhalten. Erstmals seit 15 Jahren soll die staatliche Grundzulage für die Riester-Rente angehoben werden: von derzeit 154 auf dann 175 Euro im Jahr.

Die Bundesregierung beruft sich darauf, dass speziell Geringverdiener von der Grundzulage profitieren. Laut der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die Riester-Zulagen verwaltet, haben 63 Prozent der Zulagen-Empfänger ein Einkommen von weniger als 30.000 Euro im Jahr.

Freibetrag für Grundsicherung im Alter geplant

Weitere Erleichterungen sind für Altersvorsorge-Sparer geplant, die nicht so viel Geld im Portemonnaie haben. Denn bisher wurden Riester-Renten und Betriebsrenten voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, wenn das eigene Einkommen zum Leben nicht reichte. Das machte Riester für Geringverdiener etwas unattraktiver.

Das soll sich ändern: Wer privat vorsorgt, soll zukünftig mehr in der Tasche haben. Mindestens 100 Euro pro Monat werden demnach nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn das Gesetzvorhaben wie geplant umgesetzt wird, berichtet ZDF Heute. Höchstens soll ein Betrag in Höhe des hälftigen Hartz IV-Satzes verschont bleiben: aktuell sind dies 204,50 Euro.

Gesetzentwurf noch im Gesetzgebungsverfahren

Weitere Neuerungen betreffen die Betriebsrente. So soll es einen neuen Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge geben, der es erlaubt, Betriebsrenten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zu vereinbaren. Auch soll ein Opting-Out erlaubt sein: Wenn sich Tarifpartner auf eine Betriebsrente einigen, partizipiert jeder Beschäftigte des beteiligten Unternehmens automatisch daran, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht. Das sind aber Reformen, die eine eigene Erörterung verdienen.

Der Gesetzentwurf ist aktuell im Gesetzgebungsverfahren, Änderungen sind also noch möglich. Am 7. Juli soll der Bundesrat darüber beraten. Nach dem Willen der Koalitionsparteien wird das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und soll schnell in Kraft treten.

Wie legen die Deutschen 2017 ihr Geld an? Dieser Frage widmet sich eine jährlich durchgeführte Umfrage des Marktforschers Kantar TNS im Auftrag der privaten Bausparkassen. Und tatsächlich scheint der Niedrigzins das Sparverhalten der Bürger kaum zu beeinflussen. Noch immer sind “traditionelle” Geldanlagen, die auf Zinsen beruhen, am populärsten.

Dass die Bürger auch im Niedrigzins an traditionellen Sparformen festhalten, zeigt sich laut Umfrage beim beliebtesten Vorsorgemodell der Deutschen. Und das ist nach wie vor: das Sparbuch. Dieses erfreut sich bereits seit dem späten 18. Jahrhundert bei der Bevölkerung große Beliebtheit. Noch immer schenken Großeltern ihren Enkeln gern ein entsprechendes Dokument zum Geburtstag, zur Jugendweihe oder Konfirmation: Jedes Jahr werden Millionen neue Sparbücher abgeschlossen.

Doch die Popularität lässt nach. Sagten vor einem Jahr noch rund 48 Prozent der Bürger, dass sie ein Sparbuch besitzen, waren es in der jüngsten Umfrage nur noch 42 Prozent – ein Verlust von sechs Prozentpunkten. Auf Rang zwei der beliebtesten Geldanlagen kann sich das “Sparen auf dem Girokonto” mit 41 Prozent aller Nennungen platzieren. Die drittbeliebteste Altersvorsorge der Deutschen ist der Bausparvertrag mit 34 Prozent aller Nennungen.

Nur 15 Prozent investieren in Aktien

Auf Platz vier der beliebtesten Vorsorgeformen landen mit 32 Prozent aller Nennungen die Renten- und Kapital-Lebensversicherungen. Auf Rang fünf platzieren sich mit 26 Prozent Immobilien, die in der Gunst der Sparer aber auch leicht verloren haben (-4 Prozentpunkte). Kurzfristige Anlagen wie Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Termingelder büßten ebenfalls leicht an Popularität ein: sie verschlechterten sich von 28 auf 23 Prozent.

Die Riester-Rente kommt auf jeweils 20 Prozent und platziert sich damit auf Platz sieben der beliebtesten Vorsorgeformen. Nach wie vor gering ist die Bereitschaft der Deutschen, sich am Aktienmarkt zu arrangieren. Nur jeder Fünfte (20 Prozent) sagte demnach, dass er in Investmentfonds investiert habe. Die Zahl der Befragten mit Aktien fiel mit 15 Prozent sogar noch geringer aus.

Auch im Niedrigzins nicht auf Altersvorsorge verzichten!

Die Zahlen zeigen erneut, was viele Experten bestätigen: Beim Thema Altersvorsorge setzen die deutschen Sparer vor allem auf Sicherheit. Und die ist trügerisch. Denn in Zeiten des Nullzinses frisst die Geldentwertung die Sparanlagen auf. Im März 2017 lag die Inflationsrate in Deutschland laut Statistischem Bundesamt (Destatis) bei 1,6 Prozent, im Februar gar bei 2,2 Prozent. Wer etwas für seine Altersvorsorge tun will, sollte dafür sorgen, dass die Geldentwertung durch Inflation ausgeglichen werden kann.

Verzichten sollte man auf eine ausreichende Privatvorsorge auch in Zeiten niedriger Zinsen nicht. Denn selbst ein Gutachten der Bundesregierung kam 2016 zu dem Schluss, dass vielen Menschen die gesetzliche Rente allein einen auskömmlichen Lebensabend nicht wird sichern können. Wer an den Renditechancen des Kapitalmarktes partizipieren will, kann sein Risiko verringern, indem er verschiedene Altersvorsorge-Formen mischt. Und auch die Lebensversicherer entwickeln neue Policen, welche die Renditechancen der Kapitalmärkte mit den Garantien klassischer Lebensversicherungen kombinieren. Ein Beratungsgespräch klärt über die verschiedenen neuen und alten Vorsorgeformen auf!

Aus einer kleinen Anfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen geht erneut hervor, dass die Riester-Sparer bares Geld verschenken. Demnach schöpfen nur 6,7 Millionen Altersvorsorge-Sparer den Zulagenanspruch voll oder nahezu voll aus. Mit anderen Worten: fast 10 Millionen Riester-Sparer nehmen nicht die staatlichen Zuschüsse in Anspruch, die ihnen laut Gesetz zustehen!

Bei ihrer Anfrage an die Bundesregierung stützt sich die Oppositionspartei auf ein Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Demnach nehmen von insgesamt 16,7 Millionen Riester-Sparern nur 6,7 Millionen die volle Zulage in Anspruch. Dass die Riester-Rente zu bürokratisch ist, wurde schon oft kritisiert. Dies führt dazu, dass viele Vorsorgesparer mit den Anträgen auf Förderung überfordert sind. Hier hilft es, sich beraten zu lassen!

Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrollieren!

Zur Erinnerung: Wer in eine Riester-Rente einzahlt, der kann von Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Das ist den meisten Vorsorge-Sparern bekannt. Doch um die vollumfängliche staatliche Förderung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. So ist es zum Beispiel vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wenn man sich über eine Gehaltserhöhung freut, steht zugleich die Förderfähigkeit auf dem Spiel. Deshalb sollten die Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrolliert werden, ob die Zahlen noch stimmen.

Viele Riester-Sparer vergessen auch schlicht und einfach, dass man die staatlichen Zulagen jedes Jahr neu beantragen muss, um davon zu profitieren. Hierfür empfiehlt es sich, einen sogenannten Dauerzulagenantrag einzurichten. Dann übernimmt die Beantragung der jeweilige Riester-Anbieter gemeinsam mit der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das ist jene Behörde bei der Rentenversicherung, die für die Verwaltung der Förderung zuständig ist. Der Betrag wird dann automatisch dem Riester-Konto gutgeschrieben. Auch mit Dauerzulage sollte man freilich hin und wieder überprüfen, ob die Förderbedingungen noch erfüllt sind.

Jährliche Grundzulage: 154 Euro

Verschenken sollte man das Geld jedenfalls nicht. Die jährliche Grundzulage beträgt aktuell 154 Euro pro förderberechtigter Person. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, die zusätzlichen Steuervorteile bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Die Bundesregierung arbeitet gerade an einer Rentenreform, um die Abläufe auch bei Riester transparenter zu gestalten: noch in diesem Herbst sollen erste Ergebnisse vorliegen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich in dieser Woche zu Riester bekannt. Es lohne sich, die Riester-Rente weiter auszubauen, sagte er bei seiner Rede zum Bundeshaushalt 2017.