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Wer Schulden hat, darf demnächst etwas mehr Geld im Portemonnaie behalten. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2024 angehoben.

Auch Bundesbürger mit finanziellen Problemen, müssen ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Die gute Nachricht: Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich von 1.402,28 Euro auf 1.491,75. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag. Die Berechnung ist abhängig vom Gehalt sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Pfändungsfreibetrag von 527,76 Euro auf 561,43 Euro im Monat. Für jede weitere unterhaltspflichtige Person steigt der pfändungsfreie Betrag jeweils um 312,78 Euro monatlich. Bisher waren dies 294,02 Euro im Monat.

Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt

Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus gilt das auch für bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine professionelle Beratung einzuholen.

Auf einige Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen: Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte -wenn möglich- nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen.

Das Statistische Bundesamt hat Zahlen zur Überschuldungsintensität veröffentlicht, die zeigen, dass überschuldete Personen im Jahr 2022 durchschnittlich das 26-fache ihres monatlichen Nettoeinkommens als Schulden hatten. Besonders stark von hoher Verschuldung betroffen sind Menschen in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Die Auswertung der Schuldnerberatungsstellen durch das Statistische Bundesamt ergab, dass überschuldete Personen in Deutschland im Jahr 2022 im Durchschnitt Schulden in Höhe von 30.940 Euro hatten. Dies entspricht dem 26-fachen des durchschnittlichen Nettoeinkommens von 1.189 Euro. Die Zahlen basieren auf Informationen von 160.000 Personen, die im Vorjahr eine Schuldenberatungsstelle aufgesucht haben.

Laut dem Statistischen Bundesamt „verdeutlicht die Relation zwischen dem monatlichen Nettoeinkommen und der Schuldenhöhe, auch als Überschuldungsintensität bezeichnet, in einer Zahl das Ausmaß der finanziellen Schwierigkeiten einer überschuldeten Person“. Diese Zahl zeigt, um welchen Faktor die Schuldenlast das monatliche Einkommen übersteigt. Wenn die Schuldner ihr gesamtes Nettoeinkommen zur Tilgung ihrer Schulden verwenden könnten, wären sie frühestens nach 26 Monaten schuldenfrei.

Es gibt erhebliche Unterschiede in der Überschuldungsintensität zwischen den Bundesländern. Im Saarland hatten überschuldete Personen durchschnittlich Verbindlichkeiten von 34.308 Euro, was dem 31-fachen ihres monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Auch in Rheinland-Pfalz und Bayern waren die finanziellen Belastungen hoch, wobei die Schulden 28-mal bzw. 36.289 Euro betrugen. Allerdings hatten Schuldner in Bayern mit 1.283 Euro ein höheres Nettoeinkommen als in anderen Bundesländern, so dass die höchste Überschuldungsintensität dort nicht gemessen wurde.

In Hamburg (Schulden: 25.607 Euro, Nettoeinkommen: 1.147 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (Schulden: 24.596 Euro, Nettoeinkommen: 1.101 Euro) war die Überschuldungsintensität aufgrund der vergleichsweise geringeren durchschnittlichen Schuldenhöhe am niedrigsten. In beiden Bundesländern entsprach die Schuldenlast dem 22-fachen des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens.

Das Statistische Bundesamt wertet regelmäßig Daten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aus, um ein Bild von der Verschuldungssituation in Deutschland zu erhalten. Für die Überschuldungsstatistik 2022 wurden Informationen von rund 160.000 Personen erfasst. Ein wichtiger ermittelter Wert ist die sogenannte Überschuldungsintensität, die Aufschluss über die durchschnittliche Höhe der Schulden und mögliche regionale Unterschiede gibt. In Deutschland gibt es insgesamt etwa 1.380 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Wer Schulden hat, darf zukünftig etwas mehr Geld in der Börse behalten. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2023 angehoben.

Auch Bundesbürger mit finanziellen Problemen, müssen ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Die gute Nachricht: Ab dem 1. Juli 2023 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich von 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag. Die Berechnung ist abhängig vom Gehalt sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt

Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine professionelle Beratung einzuholen.

Auf bestimmte Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen: Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte -wenn möglich- nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen.

Wer Schulden hat, darf zukünftig etwas mehr Geld in der Börse behalten. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2021 angehoben.

Auch Bundesbürger mit finanziellen Problemen, müssen ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Die gute Nachricht: Ab dem 1. Juli 2021 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich von 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag. Die Berechnung ist abhängig vom Gehalt sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt

Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine professionelle Beratung einzuholen.

Auf bestimmte Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen: Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte -wenn möglich- nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen.

Mit dem Thema Schulden beschäftigt sich niemand gern. Dabei gibt es gute Gründe dafür: Viele Ursachen für Verschuldung sind nämlich durchaus durch Prävention abzumildern. Und das gerade deshalb, weil die Betroffenen selbst oft nicht durch Fehlverhalten in die missliche Lage kommen, sondern aufgrund kritischer Lebensereignisse.

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) Hamburg veröffentlicht jährlich einen Überschuldungsreport. Dieser bietet aktuelle Einblicke, aus welchen Gründen sich Menschen verschulden. Interessant ist das auch deshalb, weil mit vielen Vorurteilen aufgeräumt wird. Denn oft liegt es eben nicht daran, dass die Betroffenen schlecht mit Geld umgehen können.

Auch für den aktuellen Überschuldungsreport 2021 haben die Hansestädter wieder zahlreiche Daten von Schuldnerberatungsstellen ausgewertet: natürlich anonymisiert. Seit 2008 werden so 185.592 Haushalte analysiert und die Zahlen entsprechend hochgerechnet. Das aktuelle Zahlenmaterial bezieht sich dabei auf das zurückliegende Jahr 2020: dem Jahr der Coronakrise also.

Überraschend mag vor diesem Hintergrund sein, dass die Zahl der Überschuldeten im Jahr von Kurzarbeit und Lockdowns sogar gesunken ist, sind doch viele Menschen mit existentiellen Problemen konfrontiert gewesen. 6,85 Millionen Menschen galten zum Jahresende 2020 in Deutschland als überschuldet. Im Jahr zuvor waren es noch 6,92 Millionen. Dies erklärt sich aber auch daraus, dass Menschen mit finanziellen Problemen nicht sofort eine Schuldnerberatung aufsuchen, sondern erst alle verfügbaren finanziellen Quellen ausschöpfen: selbst, wenn dies die Lage verschlimmert.

„Wie bei der Finanzkrise 2007/2008 ist auch bei der globalen Gesundheitskrise damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen auf die Überschuldungsstatistik mit einer Verzögerung von rund zwei Jahren zeigen werden“, erklärt deshalb Sally Peters, eine Mitautorin der Studie.

Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut Hauptgründe

Blickt man auf die Hauptgründe der Überschuldung, so fällt auf, dass viele Menschen von Lebenskrisen und unerwarteten Lebensereignissen überrascht werden. Wichtigste Ursache bei den neu hinzugetretenen Fällen im Vorjahr war Arbeitslosigkeit bzw. reduzierte Arbeit mit 22,77 Prozent der Nennungen. Einkommensarmut (11,36 Prozent), Krankheit (11,22 Prozent) sowie Scheidung/Trennung (9,74 Prozent) folgen als wichtigste Gründe, weshalb die Personen gezwungen waren eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

Auch gescheiterte Selbstständigkeit ist mit 8,77 Prozent eine oft genannte Ursache: Wenn auch im Coronajahr überraschenderweise rückläufig. 2019 hatten noch 9,4 Prozent der Betroffenen angegeben, dass der Versuch, sich selbstständig zu machen, in die Schuldenfalle führte. Ein unangemessenes Konsumverhalten folgt erst danach mit 8,69 Prozent der Neuverschuldeten: um hier nur die wichtigsten Verschuldungsgründe zu nennen.

Viele Risiken sind versicherbar

Es sei daran erinnert, dass auch Versicherungen ein Baustein sein können, um mögliche existentielle Risiken aufzufangen. Für Selbstständige wie Beschäftigte empfiehlt sich zum Beispiel eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt stark vereinfacht, wenn Krankheit oder Unfall verhindern, dass man seinen Beruf weiter ausüben kann.

Für Selbstständige kann es sich unter Umständen auch empfehlen, freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um wenigstens einen Grundschutz zu haben. Einen krankheitsbedingten Ausfall im Beruf für längere Zeit kann man mit einer Krankentagegeld-Police auffangen, wenn man sein eigener Chef ist und kein Arbeitgeber einspringen würde.

Wer Hinterbliebene für den Fall der Fälle absichern will, der kann mit einer Risikolebensversicherung oft schon sehr preiswert vorsorgen. Und auch eine Pflegezusatz-Police wird sowohl von Versicherern als auch dem Verbraucherschutz empfohlen. Denn oft ist es ein plötzlich auftretender Pflegefall in der Familie, der dazu beiträgt, dass man im Beruf für die häusliche Pflege kürzer tritt.

Eine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin ein Muss: Wenn man Dritten schweren Schaden zufügt, so haftet man mit dem gesamten Vermögen. Auch dies kann dazu beitragen, dass man plötzlich seinen Lebensstandard nach unten korrigieren muss.

Grundsätzlich aber gibt es kein Pauschalrezept für die Absicherung von finanziellen Risiken: Das ist auch abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten, Zukunftsplänen etc. Entsprechend empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, um die individuellen Bedürfnisse zu ermitteln. Wer bereits finanziellen Problemen ins Auge sieht, sollte zudem nicht zögern, sich professionelle Unterstützung zu holen: notfalls bei einer Schuldnerberatung. Denn oft sorgen falsche Scham und die Verdrängung der Probleme dafür, dass sich die Situation verschlimmert.

Die Bundesregierung hat eine Reform der Restschuldbefreiung angeschoben. Künftig soll es schon binnen Drei Jahren möglich sein, sich mittels einer Privatinsolvenz zu entschulden: Ohne, dass man ein Mindestmaß an Forderungen erfüllen muss. Aber es gibt neue Hürden.

In Deutschland gelten rund 7 Millionen Menschen als verschuldet: Entgegen dem Klischee passiert das oft, ohne dass die Betroffenen das Geld verschwendet haben. Laut Statistischem Bundesamt, das Daten der Schuldnerberatungsstellen auswertet, sind es vor allem Lebenskrisen, die in die Schuldenfalle führen: Ereignisse wie Unfall und Krankheit, Arbeitslosigkeit, der Tod eines Ehepartners oder sogar eine Scheidung. Bricht eine wichtige Einnahmequelle weg oder kann eine Person nichts mehr zu den Finanzen beisteuern, können plötzlich Kredite und Rechnungen nicht mehr bedient werden.

Ein Mittel, um aus dem Schlamassel wieder rauszukommen, ist die Privatinsolvenz: auch bekannt als Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Diese erlaubt es, dass man sich innerhalb einer bestimmten Frist von den Schulden befreit. Wer davon Gebrauch macht, muss zwar nicht befürchten, dass er bzw. sie komplett mittellos dasteht: Aber Entbehrungen sind wahrscheinlich. Eine Pfändungsfreigrenze sorgt dafür, dass zumindest ein gewisses Existenzminimum zum Leben bleibt. Diese Grenze liegt aktuell für eine alleinstehende Person bei circa 1.140 Euro im Monat: auf das Geld haben Gläubiger keinen Zugriff.

35-Prozent-Hürde entfällt

Bisher dauerte es in der Regel sechs Jahre, bis man die Privatinsolvenz durchgestanden hatte: Doch die EU hat eine Richtlinie beschlossen (2019/1023), wonach eine Entschuldung schneller möglich sein soll. Nur noch drei Jahre soll ein solches Verfahren künftig dauern. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht zu gießen. Bisher hat sie sich Zeit gelassen, denn eigentlich sollte die Reform schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Nun sollen die neuen Regeln aber zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden, wie übereinstimmend mehrere Medien berichten.

Neu ist, dass für eine Entschuldung binnen drei Jahren keine Mindest-Hürde mehr existiert. Zwar war es auch bisher schon möglich, sich in 36 Monaten zu entschulden. Hierfür mussten die Betroffenen aber mindestens 35 Prozent ihrer Schuldenlast zurückzahlen. Viele scheiterten daran.

Somit wird eine Entschuldung zwar erleichtert – der Gesetzgeber setzt aber neue Hürden, um Missbrauch zu verhindern. So müssen nun auch Schenkungen abgetreten werden, um erfolgreich ein solches Verfahren zu durchlaufen. Laut Handelsblatt komme zudem nicht in den Genuss des verkürzten Verfahrens, wer es vorsätzlich unterlasse eine Arbeit anzunehmen. Hier könnten ähnlich strenge Regeln wie bei Hartz IV drohen. Neben Privatpersonen soll die Reform auch Selbstständige und Unternehmen umfassen.

Vorsorgen ist besser als Entschulden

Aber natürlich geht es erst einmal darum, es erst gar nicht zu einer hohen Schuldenlast kommen zu lassen. Und hier bietet auch die Versicherungswirtschaft verschiedene Möglichkeiten, sich finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich zum Beispiel, um Hinterbliebene nicht mit einem Schuldenberg alleinzulassen, wenn man doch zu früh aus dem Leben scheidet. Und mit einer Berufsunfähigkeits-Police kann man vorsorgen für den Fall, dass es im Job nicht mehr weitergeht. Auch andere Invaliditäts- und Krankheitsvorsorgen wie z.B. eine Schwere-Krankheiten-Versicherung können hier ein Baustein für finanzielle Sicherheit sein.

Wer bereits merkt, dass die Schuldenlast überhand nimmt, sollte sich zudem rechtzeitig beraten lassen. Auch das Gespräch mit den Gläubigern sollte man suchen, statt die Rechnungen einfach ungeöffnet zu lassen. Die Vereinbarung von Ratenzahlungen kann zum Beispiel eine Lösung sein. Ganz wichtig: Hierbei sollte auf die Seriosität von Angeboten geachtet werden. Nicht wenige Anbieter werben mit einem neuen Kredit ohne Schufa-Eintrag: Hier sind die Zinsen und Vertragsbedingungen oft zum Nachteil des Verbrauchers ausgelegt.

Drei Viertel der deutschen Haushalte besitzt keine Risikolebensversicherung, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Dabei kann sich eine solche Police als existentiell wichtig entpuppen, um die eigene Familie vor dem finanziellen Bankrott zu schützen. Denn im Ernstfall müssen alle Kosten und Kredite weiter bedient werden, auch wenn ein Mitglied aus der Familie auf tragische Weise zu Schaden kam.

Es ist ein schöner Trend: Viele Familien investieren in bleibende Werte, indem sie zum Beispiel ein Eigenheim bauen oder ein Grundstück erwerben, das einmal die eigenen Kinder nutzen können. Das zeigen zum Beispiel Statistiken der Bauwirtschaft. Wurden im Jahr 2016 noch 278.000 neue Wohnungen errichtet, so könnten es in diesem Jahr schon 320.000 sein. Die Tendenz ist auch dank niedriger Zinsen steigend.

Wer ein solches Projekt umsetzt, sollte seine Familie aber auch finanziell für den Fall absichern, dass man einmal vorzeitig aus dem Leben scheidet. Auch, wenn viele jetzt laut aufstöhnen mögen: Ja, es ist ein äußerst unpopuläres Thema, dass ein Familienmitglied oder dessen Lebenspartner aus dem Leben scheidet. Und doch sollte man das Thema nicht verdrängen. Es bedeutet für die Hinterbliebenen oft ein Armutsrisiko, wenn größere finanzielle Anschaffungen und laufende Kosten weiter bezahlt werden müssen, nachdem ein Mensch verstarb. Damit ist nicht nur das Eigenheim gemeint, sondern auch der Kredit für ein neues Auto oder die Ausbildungskosten für die Kinder.

Drei Viertel ohne Hinterbliebenenschutz

Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, dass drei Viertel der deutschen Haushalte bzw. 74 Prozent auf einen Hinterbliebenenschutz verzichten. So zumindest lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Zugleich geben 83 Prozent der Verbraucher an, dass sie aktiv Verantwortung für ihre Familie tragen, auch in finanziellen Dingen. Im Einzelnen fühlten sich 64 Prozent für den Partner verantwortlich, 61 Prozent für ihre Kinder. Der Ausfall dieser Menschen, so sehr er bereits die Seele belastet, kann auch finanziell oft nicht gestemmt werden. Jede(r) dritte Alleinerziehende ist auf Sozialleistungen angewiesen.

Deshalb empfiehlt es sich, die Hinterbliebenen mit einer entsprechenden Vorsorge abzusichern. Mittel der Wahl kann beispielsweise besagte Risikolebensversicherung sein. Viele Verbraucher wissen nicht, dass damit keineswegs eine kapitalbildende Lebensversicherung gemeint sein muss, mit der sich Hinterbliebenenabsicherung und eigene Altersvorsorge koppeln lässt. Wer Versicherung und Geldanlage lieber trennt und hierfür separate Verträge abschließt, muss für seinen Hinterbliebenenschutz weit geringere Beiträge zahlen.

Attraktiv ist eine solche Police auch für Paare und Patchwork-Familien, die ohne Trauschein zusammenleben. Denn in der Regel kann der Versicherte selbst im Vertrag bestimmen, wer das Geld im Ernstfall erhalten soll. Diesbezüglich sind die Verträge weit besser für alternative Lebensmodelle geeignet als etwa der Hinterbliebenen-Schutz der gesetzlichen Rente, bei dem ein Trauschein oft Muss ist. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Vertrag zu finden!

Arbeitslosigkeit und kritische Lebensereignisse führen häufig in die Überschuldung, wie eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes zeigt. Doch gegen viele dieser Risiken kann man sich tatsächlich absichern.

Das Statistische Bundesamt hat aktuell die Überschuldungsstatistik 2017 danach ausgewertet, weshalb Menschen in die Schuldenfalle abrutschen. Grundlage waren Hochrechnungen von 528 der insgesamt 1.400 Schuldnerberatungen, die in Deutschland mehr als 127.000 Personen beraten. Und die Ergebnisse lassen durchaus aufhorchen. Anders als es mancher Boulevard-Artikel oder auch Sendungen im Reality-TV nahelegen, ist nämlich selten die Ursache, dass die Betroffenen nicht mit Geld umgehen können.

Im Gegenteil: Schaut man sich die Gründe für eine Überschuldung an, so sind kritische Lebensereignisse mit Abstand der Hauptauslöser. Mehr als jeder fünfte Betroffene (21 Prozent) häuft Schulden an, weil er seine Arbeit verloren hat. Und weitere 15 Prozent der Hilfesuchenden, weil „Erkrankung, Sucht oder Unfall“ zu einer finanziellen Schieflage beitrugen.

Ebenfalls überraschend ist Rang drei der häufigsten Ursachen: eine Scheidung, Trennung oder der Tod des Lebenspartners bedeutet oft eine plötzliche Schuldenlast (13 Prozent). Erst dann folgt die „unwirtschaftliche Haushaltsführung“ auf Rang vier der Überschuldungsgründe – mit 12 Prozent aller Nennungen. Alle weiteren Gründe werden weit seltener genannt.

Es gibt Optionen der Vorsorge!

Fakt ist: Gegen viele dieser Risiken kann man sich mit einer Versicherung finanziell absichern. Eine Risikolebensversicherung bietet zum Beispiel den Hinterbliebenen Schutz, wenn in der Familie jemand unerwartet verstirbt – auch wenn man natürlich hofft, dass dies nie eintritt. Ein solcher Schutz ist umso wichtiger, wenn das Einkommen stark von einem einzigen Haupternährer bzw. einer Ernährerin abhängt. Und wenn ein Haus oder Kredit abbezahlt werden muss.

Auch gegen die Folgen einer längeren Krankheit kann man sich zum Beispiel mit einer Krankentagegeldversicherung schützen. Sie ist vor allem für Selbstständige wichtig, die keinen Anspruch auf Lohnersatz durch einen Arbeitgeber haben. Und eine Berufsunfähigkeits- oder andere Invaliditätsversicherung kann helfen, wenn ein Unfall oder eine Krankheit bewirken, dass es im Job nicht mehr weitergeht. Hier gilt es, sich über die Möglichkeiten der finanziellen Absicherung existentieller Risiken umfassend zu informieren. Denn auch die Schulden-Statistik des Statistischen Bundesamtes zeigt: Jeder kann sich verschulden! Oft sind unerwartete und plötzliche Ereignisse der Auslöser.

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stärkt die Rechte von Riester-Kunden. Demnach verlieren sie ihre private Altersvorsorge auch dann nicht, wenn sie in einer Privatinsolvenz stecken. Das hat der BGH am 16. November entschieden.

Überschuldete Riester-Sparer müssen keine Sorge haben, dass ihnen die private Altersvorsorge weggenommen wird, wenn sie in die Insolvenz schlittern. Darauf hat mit einem Grundsatzurteil der Bundesgerichtshof bestanden.

Voraussetzung ist allerdings, dass staatliche Förderung geflossen ist. Ebenfalls nicht pfändbar seien Verträge, die zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig gewesen sind. Dafür müsse der Schuldner jedoch die Zulagen bereits bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt haben (IX ZR 21/17).

Insolvenzverwalter wollte Frau die Riester-Rente wegnehmen

Konkret ging es bei dem Rechtsstreit um eine Frau aus Aschaffenburg, gegen die ein Privatinsolvenz-Verfahren eröffnet wurde. Dabei kündigte der Insolvenzverwalter auch ihren Riester-Vertrag, den die Frau seit knapp vier Jahren hielt. Viel eingezahlt hatte sie freilich noch nicht: insgesamt 333 Euro. Entsprechend niedrig war auch der Rückkaufswert des Vertrages, der sich auf 172,90 Euro bezifferte.

Der Riester-Versicherer aber verweigerte die Auszahlung des Betrages und auch die Kündigung. Er argumentierte, dass dass das in Riester-Verträgen angesparte Vermögen nicht übertragbar und damit auch nicht pfändbar sei. Nachdem die Vorinstanzen noch unterschiedlich geurteilt hatten, bestätigte nun auch der BGH, dass das Vermögen nicht gekündigt werden darf.

Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil, dass Insolvenzverwalter Riester-Verträge nur dann kündigen dürfen, wenn keine staatliche Förderzulagen geflossen sind oder diese – vorausgesetzt der Förderfähigkeit – beantragt wurden.

„Riester-Sparer können weiterhin vertrauen!“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. „Riester-Sparer können weiterhin darauf vertrauen, dass ihr für das Alter mit staatlicher Förderung angespartes Riester-Vermögen auch im Fall einer finanziellen Notlage geschützt ist“, teilte ein Sprecher mit. „Das Urteil verdeutlicht aber auch, wie wichtig der Zulagenantrag ist: Ohne den Antrag verzichten Sparer nicht nur auf die Riester-Förderung, sondern sie gefährden auch den Pfändungsschutz.“

Jährlich werden in Deutschland viele Milliarden Euro vererbt. Neben Vermögen haben viele Erblasser auch Schulden und auch diese können vererbt werden. Nachkommen müssen sich dann entscheiden, ob sie das Vermögen inklusive der Schulden annehmen wollen oder ob sie das Erbe ausschlagen – und sich damit auch die Schulden ersparen.


Erbe haftet für Verbindlichkeiten des Verstorbenen 


Grundsätzlich ist es so, dass der Erbe für die Verbindlichkeiten des Erblassers in Haftung geht. Hat der Erbe nun Kenntnis von einer Überschuldung des Erblassers, ist das Ausschlagen dieses Erbes zumindest erwägenswert.

 Um das Erbe auszuschlagen, muss allerdings eine Frist von sechs Wochen eingehalten werden. Diese beginnt nach dem Bekanntwerden des Erbes.

Innerhalb dieser Frist sollten sich Erben über die Vermögensverhältnisse des Erblassers informieren.

Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, sollten Verbraucher das Erbe beim Nachlassgericht oder dem Notar ausschlagen. Wer diese Frist versäumt, nimmt das Erbe stillschweigend an. Die Verbindlichkeiten, die sich darauf für den Erben ergeben, sind dann von diesem auch zu tragen. Folglich muss der Erbe auch die Schulden bezahlen.

Alternative: Haftungsbeschränkung 


Eine alternative Option besteht darin, beim Nachlassgericht eine Haftungsbeschränkung zu erwirken. Diese hat zur Folge, dass der Erbe nun nur noch bis zur Höhe des geerbten Vermögens haftet, aber nicht mehr mit seinem gesamten Vermögen.