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FSME und Borreliose können bei Kindern schwere Schäden verursachen. Warum eine moderne Unfall- und Pflegezusatzversicherung wichtig ist.

Kinder sind draußen aktiv – ob im Garten, auf dem Spielplatz oder im Wald. Doch gerade in zeckenreichen Jahren steigt das Risiko, dass ein Zeckenstich gesundheitliche Folgen hat. Infektionen wie Borreliose oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) können schwerwiegende Beeinträchtigungen nach sich ziehen – etwa dauerhafte Schäden an Nerven, Gehirn oder Gelenken.

Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Freizeitunfällen nicht. Für Eltern ist es daher wichtig, frühzeitig über privaten Unfallschutz nachzudenken. Moderne Kinderunfallversicherungen decken in vielen Fällen auch die gesundheitlichen Folgen eines Zeckenstichs ab – sofern dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich geregelt ist. Bei älteren Verträgen fehlt dieser Einschluss häufig noch.

Eltern sollten bestehende Policen daher regelmäßig überprüfen. Wer auf umfassende Sicherheit setzen möchte, kann die Unfallversicherung mit einer Pflegezusatzversicherung kombinieren. Diese greift auch bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer Erkrankungen – und nicht nur nach einem Unfall. Ein solcher Schutz kann für die Familie im Ernstfall eine große finanzielle Entlastung bedeuten.

2024 wurden zwar weniger Fahrräder gestohlen als im Vorjahr – doch die Schäden für Versicherte steigen weiter. Der Grund: Diebe haben es zunehmend auf hochwertige Fahrräder und E-Bikes abgesehen.

Die Schadenshöhe pro Diebstahl liegt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mittlerweile bei rund 1.190 Euro. Viele Diebstähle bleiben zudem unversichert: Nur etwa jeder zweite Hausratvertrag enthält überhaupt eine Fahrradklausel. Und wer ein besonders teures Rad besitzt, sollte über eine zusätzliche Fahrradversicherung nachdenken. Diese schützt nicht nur bei Diebstahl, sondern oft auch bei Pannen oder Schäden.

Wichtig: Prüfen Sie Ihre Police, bewahren Sie Kaufbelege und Fotos auf – und sichern Sie Ihr Rad gut. Der GDV gibt folgende Tipps:

  • Verwenden Sie ein stabiles Schloss.
  • Schließen Sie das Fahrrad immer an feste Objekte an.
  • Nutzen Sie zwei Schlösser, um auch die Räder zu sichern.
  • Parken Sie an gut sichtbaren Orten.
  • Lassen Sie Ihr Rad registrieren – das hilft im Ernstfall.

So minimieren Sie das Risiko – und vermeiden unnötigen Ärger im Falle eines Diebstahls.

Ob an der Nordsee, in den Alpen oder auf einer spanischen Insel – Ferienimmobilien sind nicht nur Rückzugsorte, sondern längst eine wichtige Einkommensquelle. Viele Eigentümer vermieten ihre Häuser und Wohnungen professionell und erzielen damit teils beachtliche Einnahmen. Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Trotz hochwertiger Ausstattung und intensiver Nutzung ist der Versicherungsschutz oft lückenhaft.

Gewerbliche Vermietung im Aufwind

Fast jede zweite Ferienimmobilie wird inzwischen gewerblich vermietet. Dabei erzielen viele Eigentümer Mieteinnahmen von mehreren zehntausend Euro jährlich – manche sogar über 300.000 Euro. Immer häufiger betreiben Eigentümer mehrere Objekte gleichzeitig, vor allem in Deutschland, Österreich, Spanien oder Kroatien. Entsprechend steigen auch die Investitionen in Ausstattung und Komfort. Whirlpools, Saunen, E-Ladestationen und Smart-Home-Technik gehören bei vielen mittlerweile zum Standard.

Wenn’s kracht: Schäden sind keine Seltenheit

Doch mit der gewerblichen Nutzung wachsen auch die Risiken. 87 Prozent der Eigentümer haben laut Umfrage bereits Schäden an ihrer Immobilie erlebt. Die häufigsten Ursachen: unsachgemäße Nutzung durch Mieter, Diebstahl und Vandalismus. Besonders bitter: Zwei Drittel der Betroffenen blieben zumindest teilweise auf den Kosten sitzen – sei es, weil die Versicherung nicht leistete oder gar kein passender Schutz bestand.

Technik schützt – aber ersetzt keine Versicherung

Zwar investieren viele Vermieter in Sicherheitslösungen wie Alarmanlagen, Brandschutztechnik oder Fensterkontakte. Doch die Absicherung durch Versicherungen bleibt oft hinter den tatsächlichen Risiken zurück. Am häufigsten kommen noch Hausrat- oder Gebäudeversicherungen zum Einsatz. Eine Ertragsausfallversicherung – etwa bei monatelanger Nichtvermietbarkeit nach einem Schaden – besitzen hingegen nur wenige, obwohl viele sie für wichtig halten.

Kritischer Blick auf Standardverträge lohnt sich

Ein Knackpunkt: Viele Versicherungsbedingungen sind nicht auf gewerblich genutzte Ferienhäuser zugeschnitten. So wird etwa vorausgesetzt, dass der Eigentümer regelmäßig selbst vor Ort ist – bei Ferienobjekten kaum realistisch. Wer gewerblich vermietet, sollte deshalb nicht nur auf die Technik, sondern auch auf einen passenden, speziell zugeschnittenen Versicherungsschutz achten.

Über die Studie:
Im März 2025 wurden insgesamt 261 Personen aus Deutschland und Österreich befragt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienimmobilien sind, die sie ausschließlich bzw. hauptsächlich (mind. 10 Monate im Jahr) zur gewerblichen Vermietung nutzen. Die Fragen drehten sich u.a. um den Standort, die Ausstattung, die Risikowahrnehmung und die Absicherung der Ferienimmobilien. Die repräsentative Umfrage wurde im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox durch das Marktforschungsinstitut Appinio durchgeführt.

Die Digitalisierung hat auch den Reisebereich verändert. Ein Beispiel dafür ist der Online-Check-in, der es Reisenden ermöglicht, bereits von zu Hause aus einzuchecken und Bordkarten auszudrucken. Doch wann gilt eine Reise als angetreten? Diese Frage kann entscheidend sein, wenn es um Leistungen der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung geht.

Fallbeispiel:

Eine Reisende musste aufgrund eines akuten Rückenleidens ihre Flugreise absagen. Eine Woche zuvor hatte sie jedoch bereits online eingecheckt und ihre Bordkarte ausgedruckt. Ihre Reiserücktrittsversicherung verweigerte daraufhin die Übernahme der Stornokosten mit der Begründung, dass durch den Online-Check-in die Reise bereits angetreten sei. Auch die Reiseabbruchversicherung lehnte eine Kostenübernahme ab, da sie den Online-Check-in als Inanspruchnahme der letzten Reiseleistung betrachtete.​

Rechtliche Bewertung:

Traditionell gilt eine Reise als angetreten, wenn der Reisende am Flughafen eincheckt und sein Gepäck aufgibt. Der Online-Check-in stellt diese klare Abgrenzung jedoch infrage. Ein Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 4. Juli 2013 entschied, dass das Ausdrucken der Bordkarte am heimischen Computer nicht als Reiseantritt zu werten ist. Der Versicherungsombudsmann folgte dieser Auffassung und empfahl der Versicherung, die Stornokosten zu übernehmen. Er argumentierte, dass der tatsächliche Reiseantritt frühestens mit dem Eintreffen des Reisenden am Flughafen beginnt, wo er seine Anwesenheit und Flugbereitschaft durch Vorlage entsprechender Unterlagen anzeigt.​

Der Online-Check-in allein stellt keinen Reiseantritt dar. Versicherungen können daher nicht allein aufgrund eines erfolgten Online-Check-ins die Übernahme von Stornokosten verweigern. Reisende sollten jedoch stets die Bedingungen ihrer Versicherungsverträge prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Fall, der vom Versicherungsombudsmann behandelt wurde.​

Skifahren macht Spaß, birgt aber auch Risiken. Skiunfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch teuer werden. Wer sich vorab informiert und vorbereitet, kann sicher und sorgenfrei die Pisten unsicher machen.

Skiunfälle: Höchste Kosten unter Sportunfällen
Wintersport gehört für viele zum perfekten Urlaub, doch leider passieren gerade auf der Piste häufig Unfälle. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Skiunfälle die teuersten Sportunfälle überhaupt. Die durchschnittlichen Behandlungskosten für Verletzungen liegen bei 2.500 Euro – deutlich höher als bei anderen Sportarten.

Doch damit nicht genug: Besonders schwerwiegende Fälle, wie ein Transport mit dem Rettungshubschrauber oder notwendige Operationen, können die Kosten schnell in die Zehntausende treiben. Für Urlauber kann das eine enorme finanzielle Belastung bedeuten, vor allem im Ausland, wo die medizinische Versorgung oft teurer ist als in Deutschland.

Mit diesen Versicherungen sind Sie gut abgesichert
Damit Sie im Ernstfall keine finanziellen Sorgen haben, ist der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Hier sind die wichtigsten Policen, die Sie vor dem Urlaub prüfen sollten:

  1. Krankenversicherung

    • Auslandskrankenversicherung: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Ausland meist nur eingeschränkt. Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten, einschließlich Rücktransport nach Deutschland.
    • Privat Krankenversicherte: Informieren Sie sich, ob Ihre Police Leistungen im Ausland abdeckt.
  2. Unfallversicherung

    • Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Verletzungen oder Invalidität. Sie greift auch bei Unfällen im Urlaub.
  3. Haftpflichtversicherung

    • Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie für Schäden. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen, wenn andere verletzt oder deren Ausrüstung beschädigt wird.
  4. Reiserücktrittsversicherung

    • Falls Sie wegen Krankheit oder Verletzung den Urlaub nicht antreten können, erstattet diese Versicherung die Stornokosten.

Praktische Tipps für sicheres Skifahren
Neben der richtigen Versicherung können Sie auch durch umsichtiges Verhalten Risiken minimieren:

  • Fahren Sie nur Strecken, die Ihrem Können entsprechen.
  • Tragen Sie einen Helm – er ist in vielen Ländern mittlerweile Pflicht.
  • Achten Sie auf Ihre Ausrüstung und lassen Sie diese regelmäßig warten.
  • Schließen Sie sich bei Bedarf einem Skikurs an, um Ihre Technik zu verbessern.

Sport ist gesund, doch auch im Freizeitsport lauern Verletzungsgefahren. Eine aktuelle Analyse von Sportunfällen zeigt, dass besonders beim Fußball, Skisport und Fahrradfahren ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht.

Diese Sportarten führen die Liste der häufigsten Sportunfälle an, wie aus einer Auswertung der Schadenmeldungen eines großen Versicherers für das Jahr 2023 hervorgeht. Zu beachten ist dabei, dass die Angaben nicht repräsentativ für Deutschland sind.

Fußball – Spitzenreiter bei Sportunfällen

Mit 33,9 Prozent aller registrierten Sportunfälle steht der Fußball unangefochten an erster Stelle. Trotz eines leichten Rückgangs im Vergleich zum Vorjahr zeigt der Zehnjahres-Trend, dass die Zahl der Verletzungen im Fußball langfristig gestiegen ist. Die häufigsten Verletzungen in dieser Sportart sind Knochenbrüche, Muskel- und Bänderrisse sowie Zerrungen.

Skisport – Gefährlich trotz Saisonbegrenzung

Skisport rangiert mit 15,8 Prozent der Unfälle auf Platz zwei der Liste, obwohl er nur in den Wintermonaten ausgeübt wird. Die hohen Verletzungszahlen werden unter anderem auf überfüllte Pisten und die körperliche Belastung beim Skifahren zurückgeführt.

Fahrradfahren – E-Bikes erhöhen das Risiko

Auf Platz drei folgt das Fahrradfahren, mit einem Anteil von 9,8 Prozent an den gemeldeten Unfällen. Obwohl die Zahl der Unfälle leicht rückläufig ist, wird langfristig mit einem Anstieg gerechnet, vor allem aufgrund der zunehmenden Verbreitung von E-Bikes, die ein höheres Unfallrisiko mit sich bringen.

Weitere riskante Sportarten

Auch der Reitsport, Handball, Volleyball, Basketball sowie Wassersport, Tennis und Schlittschuhlaufen gehören zu den Sportarten mit hohem Verletzungsrisiko. Besonders riskant ist der Reitsport, bei dem das Risiko für schwere Verletzungen höher ist als bei vielen anderen Sportarten.

Das EM-Fieber zeigt es: Fußball ist unbestritten die beliebteste Sportart in Deutschland. Das gilt nicht nur auf der Fanmeile. Denn mit rund 7,4 Millionen aktiven Spielerinnen und Spielern in über 24.000 Vereinen nimmt Fußball eine zentrale Rolle im Breitensport ein. Doch die Begeisterung hat auch Schattenseiten: Jeder dritte Sportunfall geht auf Fußball zurück, wie aktuell der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) informiert.

Laut Statistik der Unfallversicherung, die vom GDV ausgewertet wurde, entfallen etwa 33,5 Prozent aller Sportunfälle auf den Fußball. Damit liegt Fußball deutlich vor anderen Sportarten wie Skifahren (20,1 Prozent) und sonstigen Ballsportarten wie Handball (11,7 Prozent). Reitsport verursacht 6,2 Prozent der Unfälle, während 28,6 Prozent auf sonstige Sportarten entfallen.

Verletzungen können langwierig sein

Die häufigsten Verletzungen im Fußball sind Zerrungen, Verrenkungen, Muskel- und Bänderrisse, die 46,3 Prozent aller Verletzungen ausmachen. Knochenbrüche folgen mit 29,1 Prozent. Weitere Verletzungen werden als „unbekannt“ (14,9 Prozent) oder „sonstige“ (5,8 Prozent) erfasst. Verstauchungen, Quetschungen und Prellungen sind ebenfalls häufig.

Versicherungsschutz für Amateurfußballer: privater Unfallschutz ist wichtig

Fußballer, die in einem Verein spielen, sind über die Vereinsversicherung abgesichert. Diese umfasst in der Regel Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung. Der Versicherungsbeitrag ist Bestandteil des Vereinsbeitrags.

Es ist aber wichtig, zu beachten: Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Aktivitäten im Verein. Viele Menschen betreiben jedoch auch außerhalb des Vereins Sport – sei es, dass sie Joggen, Radfahren oder im Urlaub ihrem Sport nachgehen. Daher ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, um auch in diesen Situationen abgesichert zu sein. Kostet doch jeder Unfall im Fußball die Versicherer im Schnitt 5.300 Euro.

Haftpflichtversicherung schützt vor Forderungen anderer Sportler

Zwar besteht durch die Vereinsversicherung auch Haftpflicht-Schutz im Verein. Dennoch aber sollte man sich auch um einen privaten Haftpflichtschutz bemühen, wenn man außerhalb des Vereins Fußball spielt. Denn fügt man anderen Verletzungen zu – zum Beispiel durch ein Foul – kann es schnell sehr teuer werden.

Man stelle sich nur einmal vor, durch ein Foul beim Fußballspiel wird ein gegnerischer Spieler zum Invalide oder kann seinen Beruf nicht mehr ausüben – und man selber muss dann für die finanziellen Folgen aufkommen. Dies kann schnell zum Ruin einer Privatperson führen.

Auch Arbeitskraftabsicherung beachten

Zu guter Letzt sollte man sich auch über die Absicherung der Arbeitskraft – und zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung – Gedanken machen. Denn wenn man selbst eine schwere Verletzung beim Sport erleidet, kann auch für einen selbst ein längerer Ausfall der Arbeitskraft oder gar die Berufsunfähigkeit drohen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt aber nicht nur vor Risiken beim Freizeitsport, sondern auch vor weiteren BU-Risiken (wie zum Beispiel psychische Erkrankungen). Wer zum Versicherungsschutz von Freizeitsportlern mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Vor dem Abschluss von Produkten wie der Risikolebensversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung steht die „vorvertragliche Anzeigepflicht“. Denn in der Regel muss ein Kunde einen Fragebogen ausfüllen, mit dem der Versicherer nach allen möglichen Gefahren und Risiken fragt, die für den Abschluss einer Police bedeutsam sind. Am bekanntesten dürften die Gesundheitsfragen sein – Experten empfehlen deswegen sogar, die Krankenakte für die zurückliegenden fünf Jahre zu durchleuchten. Doch in der Regel wird nicht nur nach Vorerkrankungen gefragt, sondern auch nach riskanten Hobbys und Sportarten.

Und wichtig ist, hierauf ehrlich zu antworten. Sobald diese Hobbys ausgeübt werden, hat der Versicherer ein Recht, dies zu erfahren – erhöhen doch die Hobbys das Risiko, dass die Versicherung leisten muss. Grundlage dieses Rechts ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Wer nicht ehrlich antwortet, verliert schlimmstenfalls den Versicherungsschutz

Wer auf die Fragen des Antrags nicht ehrlich antwortet, muss im Schadenfall mit ernsten Konsequenzen rechnen. So darf der Versicherer in diesen Fällen zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten – im schlimmsten Fall verliert der Versicherungsnehmer trotz langjähriger Zahlungen den Versicherungsschutz und damit den Anspruch auf Leistungen. Auch darf der Versicherer den Vertrag anpassen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ehrlich auf die Fragen des Antrags antwortete – und darf zum Beispiel die Prämien erhöhen oder die verschwiegenen Risiken vom Versicherungsschutz ganz ausschließen. Deswegen sollte man, sobald man einem riskanten Hobby nachgeht, auch ehrlich sein.

Welche Hobbys man angeben sollte: Beispiele

Eine vollständige Liste, was Versicherer als „gefährliche Hobbys“ betrachten, ist nicht möglich. Auch handeln Versicherer verschieden: während ein Versicherer für ein bestimmtes Hobby zum Beispiel einen Aufschlag verlangt, kann ein anderer Versicherer das Hobby auch ohne Aufschlag versichern. Folgende Hobbys aber sollten angegeben werden:

  • Tauchen
  • Bergsteigen und Klettern
  • Motorsport
  • Rennrad- und Mountainbike-Fahren
  • Gefährliche Mannschaftssportarten (Rugby, Eishockey)
  • Kampfsport
  • Gleitschirm- / Drachenfliegen
  • Kitesurfen
  • Jagd als Hobby
  • Reitsport
  • Skisport

Hobby bedeutet: regelmäßige Ausübung

Relevant werden diese Tätigkeiten für Lebensversicherer und Berufsunfähigkeitsversicherer, wenn man sie regelmäßig ausübt. Wer zum Beispiel nur mal im Urlaub dem Kitesurfen nachgeht, braucht die Tätigkeit nicht anzugeben. Anders ist es aber, wenn man regelmäßig dem Hobby nachgeht.

Folgende Dinge könnten ausschlaggebend sein dafür, das Hobby anzugeben:

  • Man geht dem Hobby regelmäßig nach;
  • oder man ist Mitglied in einem Verein und übt dort den Sport aus;
  • oder man nimmt an Wettkämpfen teil.

Anonyme Voranfrage wichtig: am besten zum Vermittler

Wichtige Versicherungen wie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auch dann abschließen, wenn man einem gefährlichen Hobby nachgeht. Statt das Hobby zu verschweigen, ist es besser, das Hobby in den Versicherungsschutz zu integrieren. Meist bedeutet das einen gewissen Aufschlag auf die Prämie oder einen Zusatzbaustein durch eine spezialisierte Sportversicherung.

Die Bedingungen, zu denen man ein Hobby mitversichert, unterscheiden sich aber von Anbieter zu Anbieter stark. Deswegen lohnt einen anonyme Voranfrage, bei der ein Vermittler gezielt nach dem Versicherungsschutz fragt und auf das riskante Hobby hinweist – und dann verschiedene Angebote einholt.

Der Grund der anonymen Voranfrage: wer bei einem Versicherer abgelehnt wird, muss fürchten, in der HIS-Auskunftei der Versicherungsbranche zu landen. Dies ist eine Art schwarze Liste ähnlich der Schufa. Hier werden Kunden mit Auffälligkeiten eingetragen, zu denen auch riskante Hobbys zählen können. Alle Versicherer haben auf die Auskunftei der Versicherungswirtschaft Zugriff. Das erschwert einen Abschluss bei einem anderen Wettbewerber zusätzlich, wenn man schon von einem Versicherer abgelehnt wurde.

Deswegen gilt: lieber zum Experten. Der holt per anonymer Voranfrage und Vergleich all jene Angebote ein, die sich auch bei riskanten Hobbys für den Kunden lohnen. Denn mitunter sind die Konditionen gar nicht so nachteilig, sobald ein Versicherer bereit ist, das Risiko mitzuversichern.

Wer haftet, wenn ein Maibaum Schaden anrichtet? Und was genau ist bei der Verkehrssicherungspflicht zu beachten?

In der Grillsaison steigt nicht nur das Risiko von Unfällen, sondern auch die Haftungsfragen rund um den Maibaum werden relevant. Entscheidend ist dabei, wer die Verkehrssicherungspflicht für den Maibaum trägt. Handelt es sich um einen kommunalen Maibaum, besteht zunächst Versicherungsschutz für zivilrechtliche Ansprüche. Doch wer sind die handelnden Personen und wie können Vereine in den Versicherungsschutz einbezogen werden?
Klaus Leuthner, bei der Versicherungskammer Bayern zuständig für Haftpflicht-Großschäden, erklärt: Wird der Maibaum nicht von der Kommune aufgestellt, sondern durch einen Burschen-, Trachten-, Schützen- oder sonstigen Verein, dann fallen die handelnden Personen nicht automatisch unter den Versicherungsschutz der Kommunalen Haftpflichtversicherung. Der Bürgermeister muss sie vielmehr erst wirksam in diesen Versicherungsschutz einbeziehen.

Das kann beispielsweise dadurch stattfinden, indem der Bürgermeister sogenannte „besondere Beauftragte“ ernennt. Dabei muss es sich um natürliche Personen handeln, die ausdrücklich schriftlich für eine konkrete Tätigkeit beauftragt wird. Haftungsfälle, die durch einen Maibaum verursacht werden, können nicht nur beim Aufstellen entstehen, sondern auch schon beim Fällen oder beim Transport. Bei letzterem ist zu beachten, dass dieses Risiko unter die Kfz-Haftpflichtversicherung fällt, wenn der Transport mit einem versicherungspflichtigen Fahrzeug geschieht.

Die warme Jahreszeit lockt zum Grillen, aber die Verwendung von Brandbeschleunigern kann gefährliche Folgen haben. Verbraucherschützer betonen die Haftungsfrage und die Bedeutung der Privathaftpflichtversicherung für Grillfreunde.

Endlich ist die warme Jahreszeit da, und mit ihr beginnt die Grillsaison. Doch beim Grillen kann die Verwendung von Brandbeschleunigern wie Benzin und Spiritus zu gefährlichen Situationen führen. Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin verzeichnet jedes Jahr etwa 4000 Grillunfälle bundesweit, davon etwa 500 mit schweren Verbrennungen. In den meisten Fällen sind flüssige Brandbeschleuniger beteiligt.

Verbraucherschützer wiesen in der Vergangenheit darauf hin, dass Grillbeteiligte, die die Verwendung von Spiritus nicht verhindern, im Falle eines Unfalls haften. Dabei betont er die Wichtigkeit, nicht nur den Verzicht auf Brandbeschleuniger anzukündigen, sondern auch aktiv einzugreifen, um die Gefahr zu beseitigen. Doch aggressive Maßnahmen könnten ebenfalls zur Haftung führen und die Freundschaft belasten.

Im Schadensfall kann eine Privathaftpflichtversicherung vor dem finanziellen Ruin schützen. Sie springt ein, wenn jemand schuldhaft zu Schaden kommt. Doch wenn kein Verschulden nachgewiesen werden kann, zahlt die Versicherung nicht. Empfehlenswert ist zusätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Wichtig ist auch, ausschließlich gesetzlich zugelassene Grillanzünder zu verwenden, um die Grillsaison sicher zu genießen.