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Mehr Stress, mehr Gereiztheit, weniger Zeit: Viele Menschen erleben ihren Berufsalltag als zunehmend belastend. Das zeigt eine neue Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Über 50 % der Befragten berichten von steigendem Zeitdruck, 43 % spüren ein raueres Miteinander im Kollegenkreis.

Gut: Weniger Arbeitsunfälle. Aber: Mehr psychische Belastung.

Im Jahr 2024 gab es laut DGUV rund 752.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle – 4,4 % weniger als im Vorjahr. Auch tödliche Arbeitsunfälle gingen zurück. Doch parallel nehmen die psychischen Belastungen zu. DGUV-Chef Dr. Stefan Hussy sagt: „Ihre Bedeutung wird durch den demografischen Wandel weiter steigen.“

Was hilft gegen den Stress?

Laut DGUV sollten Unternehmen nicht nur auf körperliche Sicherheit achten – auch die seelische Gesundheit gehört in den Fokus. Prävention heißt das Stichwort. Dazu zählen regelmäßige Gespräche, transparente Abläufe und mehr Pausen. Auch im Homeoffice ist gesunde Arbeit wichtig – etwa durch ergonomische Einrichtung und klare Regeln.

Skifahren macht Spaß, birgt aber auch Risiken. Skiunfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch teuer werden. Wer sich vorab informiert und vorbereitet, kann sicher und sorgenfrei die Pisten unsicher machen.

Skiunfälle: Höchste Kosten unter Sportunfällen
Wintersport gehört für viele zum perfekten Urlaub, doch leider passieren gerade auf der Piste häufig Unfälle. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Skiunfälle die teuersten Sportunfälle überhaupt. Die durchschnittlichen Behandlungskosten für Verletzungen liegen bei 2.500 Euro – deutlich höher als bei anderen Sportarten.

Doch damit nicht genug: Besonders schwerwiegende Fälle, wie ein Transport mit dem Rettungshubschrauber oder notwendige Operationen, können die Kosten schnell in die Zehntausende treiben. Für Urlauber kann das eine enorme finanzielle Belastung bedeuten, vor allem im Ausland, wo die medizinische Versorgung oft teurer ist als in Deutschland.

Mit diesen Versicherungen sind Sie gut abgesichert
Damit Sie im Ernstfall keine finanziellen Sorgen haben, ist der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Hier sind die wichtigsten Policen, die Sie vor dem Urlaub prüfen sollten:

  1. Krankenversicherung

    • Auslandskrankenversicherung: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Ausland meist nur eingeschränkt. Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten, einschließlich Rücktransport nach Deutschland.
    • Privat Krankenversicherte: Informieren Sie sich, ob Ihre Police Leistungen im Ausland abdeckt.
  2. Unfallversicherung

    • Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Verletzungen oder Invalidität. Sie greift auch bei Unfällen im Urlaub.
  3. Haftpflichtversicherung

    • Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie für Schäden. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen, wenn andere verletzt oder deren Ausrüstung beschädigt wird.
  4. Reiserücktrittsversicherung

    • Falls Sie wegen Krankheit oder Verletzung den Urlaub nicht antreten können, erstattet diese Versicherung die Stornokosten.

Praktische Tipps für sicheres Skifahren
Neben der richtigen Versicherung können Sie auch durch umsichtiges Verhalten Risiken minimieren:

  • Fahren Sie nur Strecken, die Ihrem Können entsprechen.
  • Tragen Sie einen Helm – er ist in vielen Ländern mittlerweile Pflicht.
  • Achten Sie auf Ihre Ausrüstung und lassen Sie diese regelmäßig warten.
  • Schließen Sie sich bei Bedarf einem Skikurs an, um Ihre Technik zu verbessern.

Das EM-Fieber zeigt es: Fußball ist unbestritten die beliebteste Sportart in Deutschland. Das gilt nicht nur auf der Fanmeile. Denn mit rund 7,4 Millionen aktiven Spielerinnen und Spielern in über 24.000 Vereinen nimmt Fußball eine zentrale Rolle im Breitensport ein. Doch die Begeisterung hat auch Schattenseiten: Jeder dritte Sportunfall geht auf Fußball zurück, wie aktuell der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) informiert.

Laut Statistik der Unfallversicherung, die vom GDV ausgewertet wurde, entfallen etwa 33,5 Prozent aller Sportunfälle auf den Fußball. Damit liegt Fußball deutlich vor anderen Sportarten wie Skifahren (20,1 Prozent) und sonstigen Ballsportarten wie Handball (11,7 Prozent). Reitsport verursacht 6,2 Prozent der Unfälle, während 28,6 Prozent auf sonstige Sportarten entfallen.

Verletzungen können langwierig sein

Die häufigsten Verletzungen im Fußball sind Zerrungen, Verrenkungen, Muskel- und Bänderrisse, die 46,3 Prozent aller Verletzungen ausmachen. Knochenbrüche folgen mit 29,1 Prozent. Weitere Verletzungen werden als „unbekannt“ (14,9 Prozent) oder „sonstige“ (5,8 Prozent) erfasst. Verstauchungen, Quetschungen und Prellungen sind ebenfalls häufig.

Versicherungsschutz für Amateurfußballer: privater Unfallschutz ist wichtig

Fußballer, die in einem Verein spielen, sind über die Vereinsversicherung abgesichert. Diese umfasst in der Regel Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung. Der Versicherungsbeitrag ist Bestandteil des Vereinsbeitrags.

Es ist aber wichtig, zu beachten: Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Aktivitäten im Verein. Viele Menschen betreiben jedoch auch außerhalb des Vereins Sport – sei es, dass sie Joggen, Radfahren oder im Urlaub ihrem Sport nachgehen. Daher ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, um auch in diesen Situationen abgesichert zu sein. Kostet doch jeder Unfall im Fußball die Versicherer im Schnitt 5.300 Euro.

Haftpflichtversicherung schützt vor Forderungen anderer Sportler

Zwar besteht durch die Vereinsversicherung auch Haftpflicht-Schutz im Verein. Dennoch aber sollte man sich auch um einen privaten Haftpflichtschutz bemühen, wenn man außerhalb des Vereins Fußball spielt. Denn fügt man anderen Verletzungen zu – zum Beispiel durch ein Foul – kann es schnell sehr teuer werden.

Man stelle sich nur einmal vor, durch ein Foul beim Fußballspiel wird ein gegnerischer Spieler zum Invalide oder kann seinen Beruf nicht mehr ausüben – und man selber muss dann für die finanziellen Folgen aufkommen. Dies kann schnell zum Ruin einer Privatperson führen.

Auch Arbeitskraftabsicherung beachten

Zu guter Letzt sollte man sich auch über die Absicherung der Arbeitskraft – und zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung – Gedanken machen. Denn wenn man selbst eine schwere Verletzung beim Sport erleidet, kann auch für einen selbst ein längerer Ausfall der Arbeitskraft oder gar die Berufsunfähigkeit drohen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt aber nicht nur vor Risiken beim Freizeitsport, sondern auch vor weiteren BU-Risiken (wie zum Beispiel psychische Erkrankungen). Wer zum Versicherungsschutz von Freizeitsportlern mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Während des Schulbesuchs genießen Schüler normalerweise den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Ausnahme bildet jedoch das Sporttraining in einem externen Kooperationsverein, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg feststellte.

Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats erlitt beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Zudem erhielt der Schüler für die Schulgebühren des Internats ein monatliches Stipendium des Vereins.

Trotz dieser Verbindung fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21). Ein entscheidender Faktor war, dass das Training nicht in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fiel.

Die finanzielle Handlungsfähigkeit im Falle eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung ist bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur unzureichend abgesichert.

53 Prozent der erwachsenen Deutschen haben weder eine Unfall- noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lediglich 8 Prozent der Deutschen verfügen über beide Absicherungen gleichzeitig. Weitere 9 Prozent haben ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, während 23 Prozent lediglich eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Die Ursache für diese mangelhafte Absicherung könnte in dem weit verbreiteten Irrglauben liegen, dass in solchen Situationen ausreichender staatlicher Schutz greift. Laut der Studie glauben 30 Prozent der Deutschen, dass der Staat für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut absichert. Diese Fehlannahme ist besonders unter den Jüngeren verbreitet, da 49 Prozent der 18- bis 24-Jährigen davon ausgehen. Bei der Generation 55+ sind es hingegen nur noch 22 Prozent. Zusätzlich sind 26 Prozent der Meinung, dass der Staat eher gut bis sehr gut für unvorhersehbare Kosten, wie zum Beispiel Wohnungsumbauten, aufkommt.

Über die Studie:
Die Daten wurden mittels repräsentativer Umfrage durch YouGov unter 2133 Personen ab 18 Jahren in Deutschland im Auftrag der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ermittelt.

Welche Versicherungen halten die Deutschen für so wichtig, dass jeder so eine haben sollte? Das zeigen aktuelle Studien-Ergebnisse.

Welche Versicherungen sind so wichtig, dass jeder sie haben sollte? Das ließ ein großer Versicherer untersuchen. Die Ergebnisse zeigen: Im Vergleich zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, spielt die Absicherung der Arbeitskraft eher eine untergeordnete Rolle.

  • Risikolebensversicherung
    Sechs Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass eine Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt, die jeder besitzen sollte.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Auf die Frage, welche Versicherung so wichtig ist, dass jeder sie haben sollte, nannten neun Prozent die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung
    15 Prozent halten diese Versicherung für so wichtig, dass jeder sie haben sollte.
  • Unfallversicherung
    Eine Unfallversicherung nennen 22 Prozent der Deutschen.
  • Altersvorsorge
    29 Prozent der Deutschen finden, dass jeder Produkte zur Altersvorsorge sein Eigen nennen sollte.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Auf diesen Wert (29 Prozent) kommt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist neben der Erwerbsunfähigkeitsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitskraft, die es in diese Liste geschafft hat.
  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung kommt auf 39 Prozent. Also deutlich mehr als Altersvorsorge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kfz-Versicherung
    Auch die Kfz-Versicherung (40 Prozent) ist den Deutschen wichtiger als die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
  • Haftpflichtversicherung
    Mit 79 Prozent der Nennungen ist die Haftpflichtversicherung in den Augen der Deutschen die wichtigste Versicherung.

Über die Studie:
Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende). Es sind nur jene Versicherungen, die mehr als fünf Prozent der Nennungen erreichten, dargestellt.

Schwere Unfälle oder verheerende Krankheiten können bei Kindern zu einer Invalidität führen, die weitreichende Konsequenzen hat. Neben einem erheblichen Verlust an Lebensqualität können zusätzliche Belastungen entstehen, wie beispielsweise notwendige Wohnungsumbaumaßnahmen und finanzielle Einbußen aufgrund von erhöhten Kosten für Kinderbetreuung.

Viele Eltern schließen eine Kinderunfallversicherung für ihren Nachwuchs ab, die in der Regel eine Einmalzahlung erbringt. Dabei berücksichtigen Eltern jedoch oft nicht, dass ein Kind, das im jungen Alter invalid wird, möglicherweise als Erwachsener kein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Und deshalb kann eine Invaliditätsversicherung die bessere Wahl sein.

„Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind Eltern und ihre Kinder gegen die gravierenden Folgen einer Kinderinvalidität abgesichert“, sagt Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Versicherungsschutz besteht sowohl bei Invalidität durch einen Unfall als auch durch eine Krankheit.“

Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet Schutz auch dann, wenn das Kind aufgrund einer schweren Krankheit in seiner physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Als invalide gilt das Kind, wenn seine Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Kinder weitaus häufiger aufgrund von Krankheiten invalide werden als durch Unfälle. Weniger als ein Prozent der Invaliditätsfälle bei Kindern sind auf Unfälle zurückzuführen, während 90 Prozent durch Krankheiten bedingt sind.

Diese Punkte empfehlen Verbraucherschützer vorm Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu beachten:

  • Eine monatliche Rentenhöhe von mindestens 1000 Euro ist ratsam. Mit einem geringeren Betrag wird es schwierig sein, dem Kind später einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe zu ermöglichen.
  • Die meisten Versicherer bieten Verträge ab dem ersten Geburtstag des Kindes an, in einigen Fällen sogar bereits sechs Wochen nach der Geburt. Ein Vertragsabschluss ist üblicherweise bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich.
  • Im Falle einer Invalidität zahlt die Versicherung eine Rente bis zum Ableben des Kindes. Unter Umständen wird auch eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
  • Es empfiehlt sich, Tarife mit geringen Ausschlüssen bei Krankheiten zu wählen. Wichtig ist, dass der Versicherer auch bei Invalidität aufgrund psychischer Erkrankungen leistet.
  • Die Gesundheitsfragen im Antragsformular sollten präzise und gewissenhaft beantwortet werden, um sicherzustellen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung nicht verweigern kann.
  • Optimal ist es, wenn Versicherer am Ende der Versicherungslaufzeit einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten.

Die Beiträge für Kinderinvaliditätsversicherungen liegen je nach Leistungsumfang zwischen ca. 100 und 400 Euro im Jahr. Ein Beratungsgespräch kann helfen den passenden Schutz zu finden.

Pro Jahr ereignen sich im Schnitt 38.000 Sportunfälle, für die Unfallversicherer zahlen müssen. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auf Skiunfällen, wie aktuell die Versicherungswirtschaft informiert. Die treten nicht nur überproportional häufig auf – sondern sind auch vergleichsweise teuer.

Mit hoher Geschwindigkeit auf Skiern den Hang hinunterjagen? Keine Frage: Das macht Spaß und gehört zu den Lieblings-Beschäftigungen der Deutschen im Winter. Doch einher geht das flinke Gleiten auch mit einem hohen Verletzungsrisiko. Von rund 38.000 Sportunfällen, für die Unfallversicherer pro Jahr zahlen müssen, entfallen 21,9 Prozent bzw. 8000 Vorfälle auf Ski-Unfälle, so informiert aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Lediglich beim Volkssport Numero eins, dem Fußball, treten mit 35 Prozent noch mehr Sportunfälle auf. Allerdings zählt der Fußball auch deutlich mehr Aktive.

Skiunfälle sind nicht nur vergleichsweise häufig, sondern auch teuer. Pro Unfall müssen die Versicherer demnach im Schnitt 7.700 Euro zahlen. Das bedeutet Rekord! Bei Verletzungen beim Reitsport sind es rund 6.900 Euro, beim Fußball knapp 5.200 Euro.

Dabei gilt es zu bedenken, dass die Versicherer nur jene Unfälle erfassen, bei denen die Verunglückten auch eine private Unfallversicherung halten. Folglich ist die Zahl der Skiunfälle noch höher. Die Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) geht für die Saison 2021/2022 von insgesamt 37.000 bis 39.000 deutschen Skifahrern aus, die ärztlich versorgt werden mussten. Am häufigsten treten Verletzungen am Knie auf, die oft mit einer langen Reha-Zeit einher gehen: 28,1 Prozent der verletzten Skifahrer sind hiervon betroffen. Es folgen zu je zehn Prozent Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels.

Wer sich auf die flinken Bretter begibt, sollte folglich den Unfallschutz nicht vernachlässigen. Laut GDV ist es hierbei wichtig, auch Rettungs- und Bergungskosten abzusichern. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hierfür nur die Kosten, sofern ein Hubschrauber-Einsatz oder ein Bergungsflugzeug medizinisch notwendig ist.

Im Ausland wird zudem nur das an Bergungskosten erstattet, was in Deutschland auch gezahlt worden wäre. Schnell sieht man sich hier mit Forderungen im fünfstelligen Bereich konfrontiert: allein für den Rettungseinsatz. Deshalb sollte für den Skispaß im Ausland auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich bietet sich eine Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung an, um gegen ein längeres Aus im Beruf finanziell gewappnet zu sein.

Jahr 2020 haben sich weniger Arbeitsunfälle ereignet. Grund ist -natürlich- auch die Coronakrise. Doch noch immer ist die Zahl hoch: Es ereignen sich mehr als 2.083 Unfälle pro Tag.

Zwei Lockdowns bremsten das Arbeitsleben im Jahr 2020 aus: viele Menschen arbeiteten im Homeoffice, mussten Kurzarbeit beantragen oder gar ganz im Erwerbsleben aussetzen. Entsprechend sank auch die Zahl der Arbeitsunfälle. Insgesamt 760.369 Unfälle zählte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Krisenjahr, wie sie am Mittwoch berichtet. Die Zahlen sind vorläufig.

Das bedeutet, dass insgesamt 12,8 Prozent weniger Arbeitsunfälle gezählt wurden. Noch deutlicher ging die Zahl der Wegeunfälle zurück: wenn also Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit und zurück verunglücken. Es wurden 152.773 Wegeunfälle gemeldet, das sind 18,2 Prozent weniger als im Jahr 2019.

Rückgängig war auch die Zahl der tödlichen Unfälle: 397 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 100 weniger als im Vorjahr. 234 Beschäftigte verunglückten bei einem Wegeunfall tödlich, das sind 75 weniger als 2019.

Warum der gesetzliche Unfallschutz nicht ausreicht

Wenn bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin etwas passiert, zahlt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings sehr eingeschränkt. Und schon ein kleiner Schritt kann ausreichen, diesen Schutz zu verlieren.

So bestätigte das Landessozialgericht Darmstadt: Schon wer zum Telefonieren den Arbeitsplatz kurzzeitig verlässt, hat kein Anrecht auf gesetzliche Leistungen, wenn sich dabei ein Unfall ereignet (AZ: L 3 U 33/13). Und auch, wer auf dem Arbeitsweg kurz eine Tankstelle ansteuert, um aufzutanken, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Der Grund: Das Betanken des privaten PKW steht nicht im direkten Zusammenhang mit der beruflich verrichteten Tätigkeit, wie das Bundessozialgericht bestätigt.

Hier hilft es, mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich vorzusorgen. Sie zahlt unabhängig davon, wo sich ein Unfall ereignet hat. Und auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unbedingt empfehlenswert, um Einkommenseinbußen durch Unfälle und bleibende Schäden aufzufangen.

Die drohenden Lücken werden auch anhand der Zahl der bewilligten Renten deutlich, die von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Ganze 13.289 Fälle wurden 2020 von der DGUV positiv beschieden. Das ist nur ein Bruchteil der Renten, die tatsächlich beantragt wurden.

Kann ein gefoulter Fußballspieler Schmerzensgeld einklagen? Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (7 U 214/19) musste darüber befinden.

Fußball ist ein Kampfspiel, bei dem die teilnehmenden Spieler Verletzungen in Kauf nehmen, stellte der Bundesgerichtshof bereits 1974 fest (BGH VI ZR 100/73). Die von den Spielern gemeinsam in Kauf genommene Gefahr führt dazu, dass bei Verletzungen, die trotz Einhaltung der Spielregeln eingetreten sind, der Spieler von seiner etwaigen Haftung voll frei gestellt sein soll, so der Tenor der höchstrichterlichen Entscheidung.

Besondere Bedeutung kommt hierbei der Formulierung „trotz Einhaltung der Regeln“ zu. Das zeigt vorliegender Fall, den das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (7 U 214/19) entscheiden musste.

Ein Amateur-Fußballer war bei einem Punktspiel so schwer verletzt worden, dass er insgesamt 14 Monate krankgeschrieben war. Der offene Bruch des Schienbeins musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Der Gefoulte begehrte nun Schadenersatz.

Die Richter am OLG Schleswig-Holstein mussten entscheiden und zogen die damals gültigen Fußballregeln zu Rate. Schließlich wird dort in Regel 12 ein grobes Foulspiel definiert: „Tacklings oder Angriffe, die eine Gefahr für den Gegner darstellen oder übermäßig hart oder brutal ausgeführt werden, sind als grobes Foul zu ahnden. Ein Spieler, der im Kampf um den Ball von vorne, von der Seite oder von hinten mit einem oder beiden Beinen in einen Gegner übermäßig hart hineinspringt oder die Gesundheit des Gegners gefährdet, begeht ein grobes Foul“.

Der Schiedsrichter der Partie ahndete das Foulspiel in der 8. Spielminute mit einer Roten Karte. In seinen 28 Jahren als Schiedsrichter habe er ein solches Foulspiel noch nicht erlebt. Der Beklagte sei von vorn, beide Beine gestreckt und mit offener Sohle, in seinen Gegenspieler hineingesprungen. Diese Version wurde auch von weiteren Zeugen bestätigt.

Das Verhalten des Beklagten könne auch nicht durch Spieleifer, Unüberlegtheit, technisches Unvermögen oder Müdigkeit erklärt werden, führte das Gericht weiter aus. Für das durch den Beklagten zu schützende Tor bestand in der konkreten Spielsituation keine Gefahr; ganz im Gegenteil war der Kläger dabei, den Ball im Bereich des Mittelkreises quer bzw. zurück in die eigene Hälfte zu spielen. Der Kläger musste in der konkreten Situation weder mit einem Tackling rechnen, noch bestand für ihn die Möglichkeit, dieses zu vermeiden, denn der Beklagte kam aus seiner Sicht seitlich bzw. von hinten.

Die Richter am OLG Schleswig-Holstein verurteilten den Beklagten zur Zahlung von 7.500 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen. Er muss auch die Kosten des Rechtsstreits über beide Instanzen tragen.