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Reiseversicherung: Wer eine Reiserücktrittversicherung bei einem Online-Reiseportal abschließt, muss über alle anfallenden Kosten transparent informiert werden. Wenn sich eine Reiseversicherung nach Abschluss automatisch um ein Jahr verlängert, so kann der Kunde in Widerspruch gehen, wenn dies nicht bereits bei der Buchung ersichtlich war.

Auf vielen Online-Portalen können Interessierte nicht nur einen Flug buchen oder eine Reise, sondern erhalten zusätzlich eine Reiserücktrittversicherung. Doch viele Policen laufen weiter, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Das ist heimtückisch, gehen die Online-Kunden doch in der Regel davon aus, dass die Reiserücktrittversicherung nur für ein Jahr bzw. die gebuchte Reise gilt.

Nicht ausreichend über Kündigungsbedingungen informiert

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nun eine Abmahnung an den Reiseversicherer BD24 Berlin Direkt Versicherung AG bewirkt, weil der Anbieter Reiserücktrittversicherungen als vermeintliche „Abofalle“ vertrieben hat. Bei Abschluss des Vertrages -fast immer online- hatte der Versicherer nicht ausreichend über die Kündigungsbedingungen informiert. Viele Kunden fühlten sich hintergangen – und beschwerten sich bei der Verbraucherorganisation. Diese drohte daraufhin rechtliche Schritte an.

Zum einen sei bei der bisherigen Online-Version nicht sichergestellt gewesen, dass der Verbraucher bei Vertragsabschluss auch tatsächlich die entsprechenden Vertragsunterlagen heruntergeladen hat, zu denen er per Mausklick seine Zustimmung gab. Zum anderen sei die Kündigungsfrist von einem Monat nicht deutlich hervorgehoben worden bzw. die Information, dass sich der Vertrag automatisch verlängere. Deshalb können sich Kunden des Versicherers das Geld nun über einen Widerspruch zurückholen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Vorsicht vor versteckten Kosten bei Online-Reise-Buchungen

Wer online eine Reise bucht, sollte grundsätzlich auf versteckte Zusatzkosten achten. Denn mitunter sieht sich der Kunde mit dem Umstand konfrontiert, dass er plötzlich weit mehr bezahlen soll, als das Online-Portal ursprünglich als Preis der Reise auswies.

In diesem Fall sind Kunden nicht machtlos. Es gilt Artikel 23 der EU-Verordnung 1008, mit der im Jahr 2008 die Rechte der Verbraucher gestärkt worden sind. In dieser Verordnung sind zwei wichtige Regeln festgeschrieben:

  1. Der Endpreis für einen Flug ist von Online-Reiseportalen stets auszuweisen und muss Steuern und Gebühren, Zuschläge sowie Entgelte einschließen.
  2. Mögliche Zusatzkosten müssen auf klare, transparente und eindeutige Weise mitgeteilt werden – und zwar zu Beginn des Buchungsvorgangs! Auch müssen Kunden bestätigen, die Zusatzkosten zahlen zu wollen.

Geachtet werden sollte auch auf die anfallenden Stornokosten für eine Reise. Die Höhe hängt bei vielen Anbietern davon ab, wann eine Reise storniert wird. So können 30 Tage vor der Reise schon 20 Prozent der Reisekosten fällig werden – sechs Tage vorher sogar 75 Prozent! Rechtsstreitigkeiten über den Reiserücktritt lassen sich mit einer zusätzlichen Rechtsschutzversicherung absichern.

Die Vertragsbedingungen von Versicherungen sind für viele Kunden ein Ärgernis. Unverständliche Formulierungen, viele Fachtermini sowie ein Paragraphen-Dschungel lassen das Lesen von so manchem Vertrag zu einem Ärgernis werden. Doch die Versicherungswirtschaft will fortan dafür sorgen, dass die Verträge verständlicher werden.

Hand aufs Herz – Verstehen Sie alles, was in Ihrem Versicherungsvertrag steht? Wenn nicht, ist das keine Schande. Selbst Fachleute haben mitunter Probleme, sich in den umfangreichen und schwierigen Vertragstexten zurechtzufinden. Schließlich beinhalten sie eine Vielzahl an Fachtermini, Paragraphen und Klauseln, die einem das Verstehen schwer machen können.

Mehr Produkttransparenz angestrebt

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat das Problem erkannt und 2010 ein Projekt gestartet, um die Musterbedingungen, an denen sich viele Versicherer orientieren, verständlicher zu gestalten. In Zusammenarbeit mit dem Sprachwissenschaftler Professor Günther Zimmermann erarbeitet der Dachverband der Versicherungswirtschaft neue und einfachere Verträge.

„Die Versicherungswirtschaft möchte damit mehr Produkttransparenz für Kunden schaffen“, erklärt GDV-Präsident Alexander Erdland. „Dazu gehört, dass unsere Kunden die Verträge leichter verstehen können. Wir wissen, dass die Bedingungen oft noch zu abstrakt sind. Das wollen wir mit der Überarbeitung ändern.“

Ziel ist es, die Bedingungen möglichst in Alltagssprache zu übersetzen, ohne dass die Rechtssicherheit verloren geht. Schließlich sind die Verträge nicht umsonst so kompliziert – „Juristensprech“ dient auch dazu, die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen juristisch abzusichern.

Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen

Doch in den neuen Versicherungsverträgen soll vieles einfacher werden. Vor allem drei Mittel haben die Autoren bei der Aktualisierung angewandt: Entzerren, Reduzieren und Veranschaulichen. So wurde so manches Satzungetüm gekürzt, Beispiele zur Erklärung von Fachausdrücken eingeflochten und Aufzählungen besser gegliedert.

Wie lange es dauert, bis die neuen Verträge auch von den Versicherungsgesellschaften übernommen werden, kann nur gemutmaßt werden. Schließlich muss das komplette Vertragswerk umgestaltet werden, was entsprechend dauert. Verbindlich sind die neuen Musterbedingungen nicht, sondern dienen den Versicherern zur Orientierung. Von den Änderungen werden dann vor allem Neukunden profitieren.

Versicherungsnehmer sollten die Wichtigkeit der Vertragsbedingungen nicht unterschätzen. Schließlich ist in ihnen genauestens aufgeführt, welche Leistungen eine Versicherung erbringen muss – und welche nicht. Deshalb empfiehlt es sich, bei Abschluss einer Versicherung die Bedingungen genau zu lesen. Wenn ein Sachverhalt unverständlich ist, sollte man nicht zögern, sich beraten zu lassen.

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden