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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in einem Interview die Angleichung der Ostrenten an das Westrenten-Niveau in Aussicht gestellt. Bis es soweit ist, müssen sich die Bürger in den neuen Bundesländern aber noch gedulden.

„2020 soll die Renteneinheit erreicht sein“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung. Bis 2017 sei demnach die Verabschiedung eines Gesetzes geplant, das die Angleichung der Renten in Ost und West vorsieht. Spätestens zum Jahresende 2019 soll dann Vollzug gemeldet werden, so dass alle Bundesbürger von einem einheitlichen Rentenniveau profitieren.

Aktuell beträgt die Rentenhöhe in Ostdeutschland noch 92 Prozent des Westniveaus. In Rentenpunkten ausgedrückt, ist die Rente im Osten derzeit 26,39 Euro wert, im Westen dagegen 28,61 Euro. Das niedrigere Rentenniveau in den neuen Bundesländern hat seine Ursache in den niedrigeren Löhnen, da das Lohnniveau fast 19 Prozent unter dem Niveau im Westen liegt. Wer weniger einzahlt, bekommt auch eine niedrigere Rente.

Festgeschrieben ist die Angleichung der Renten bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Demnach soll ein einheitliches Niveau spätestens zum Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019 erreicht sein. Dennoch werden sich die Ruheständler zukünftig tendenziell auf niedrigere Renten einstellen müssen. Der Grund hierfür ist die Alterung der Bevölkerung und damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns in 2030.

Da kann es nicht schaden, zusätzlich privat vorzusorgen, damit man im Alter nicht darben muss! Wer ein Leben lang gearbeitet hat, will schließlich auf finanziell einen angenehmen Lebensabend verbringen. Ob man mit einer geförderten Riester-Rente vorsorgt, eine Immobilie erwirbt oder in Aktien investiert: die Möglichkeiten sind zahlreich. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in einem Interview die Angleichung der Ostrenten an das Westrenten-Niveau in Aussicht gestellt. Bis es soweit ist, müssen sich die Bürger in den neuen Bundesländern aber noch gedulden.

„2020 soll die Renteneinheit erreicht sein“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung. Bis 2017 sei demnach die Verabschiedung eines Gesetzes geplant, das die Angleichung der Renten in Ost und West vorsieht. Spätestens zum Jahresende 2019 soll dann Vollzug gemeldet werden, so dass alle Bundesbürger von einem einheitlichen Rentenniveau profitieren.

Aktuell beträgt die Rentenhöhe in Ostdeutschland noch 92 Prozent des Westniveaus. In Rentenpunkten ausgedrückt, ist die Rente im Osten derzeit 26,39 Euro wert, im Westen dagegen 28,61 Euro. Das niedrigere Rentenniveau in den neuen Bundesländern hat seine Ursache in den niedrigeren Löhnen, da das Lohnniveau fast 19 Prozent unter dem Niveau im Westen liegt. Wer weniger einzahlt, bekommt auch eine niedrigere Rente.

Festgeschrieben ist die Angleichung der Renten bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Demnach soll ein einheitliches Niveau spätestens zum Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019 erreicht sein. Dennoch werden sich die Ruheständler zukünftig tendenziell auf niedrigere Renten einstellen müssen. Der Grund hierfür ist die Alterung der Bevölkerung und damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns in 2030.

Da kann es nicht schaden, zusätzlich privat vorzusorgen, damit man im Alter nicht darben muss! Wer ein Leben lang gearbeitet hat, will schließlich auf finanziell einen angenehmen Lebensabend verbringen. Ob man mit einer geförderten Riester-Rente vorsorgt, eine Immobilie erwirbt oder in Aktien investiert: die Möglichkeiten sind zahlreich. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Mit den aktuell verschickten Rentenbescheiden sorgt die Deutsche Rentenversicherung für Verwirrung bei vielen Ruheständlern. Der Grund: die verbesserte Mütterrente für Erziehungsleistungen vor 1992 ist in dem Schreiben noch nicht enthalten. Rentner sollten sich deshalb aber keine Sorgen machen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat vor wenigen Tagen die aktuellen Rentenbescheide verschickt – und sorgt damit bei vielen Müttern und Vätern für Verwirrung. Denn beim flüchtigen Lesen drängt sich der Eindruck auf, als sei die neue Mütterrente der schwarz-roten Koalition bereits berücksichtigt – allerdings mit einem sehr geringen Betrag. Dies ist aber nicht der Fall, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet.

„Das Schreiben löst unnötige Nachfragen und Misstrauen aus“, klagt die Präsidentin der Sozialverbandes VdK, Ulrike Maschner, in der Rheinzeitung. Seit Tagen laufen bei den Rentenberatern die Telefone heiß, weil nun viele Mütter und Väter fürchten, bei der Rentenreform leer auszugehen. Selbst für Experten sei das Schreiben äußerst missverständlich.

Die Reform der Mütterrente bewirkt, dass Erziehungsleistungen von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bei den Altersbezügen ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen dadurch um 26,39 Euro im Monat, im Westen um 28,61 Euro erhöhen. Einen Antrag müssen die Rentner hierfür nicht stellen – die Änderungen werden automatisch angepasst, wie die Rentenversicherung informiert.

Erhöhung der Mütterrente fehlt in aktuellen Rentenbescheiden

Was aber lief schief bei den aktuellen Rentenbescheiden? Weil die Deutsche Rentenversicherung mit der Umsetzung der Reform überfordert ist, weisen die aktuellen Rentenbescheide die Erhöhung der Mütterrente noch nicht aus. Die Schreiben informieren lediglich über die Rentenanpassung, die zum 01. Juli 2014 stattgefunden hat, wonach die Renten im Westen um 1,67 Prozent erhöht werden, im Osten um 2,53 Prozent. Zur Neuberechnung der Bezüge fehlte schlicht die Zeit.

Als besonders missverständlich entpuppt sich dabei, dass in den aktuellen Rentenbescheiden so getan wird, als würde weiterhin die alte Regelung bezüglich der Mütterrenten gelten – als habe es eine schwarz-rote Rentenreform nie gegeben. Demnach wäre auch die bisherige Mütterrente zum 01. Juli um wenige Cent angehoben worden.

Nur wer den Rentenbescheid aufmerksam liest, erfährt im Kleingedruckten, dass der Zuschlag aus der „Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992“ noch gar nicht enthalten ist. Diese verbesserten Mütterrenten würden den Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, heißt es in dem Bescheid.

Keine Sorge: Die Mütterrente kommt mit Verspätung!

Ruheständler, die den aktuellen Rentenbescheid zugeschickt bekamen und die Erhöhung ihrer Mütterrente dort nicht wiederfinden, sollten sich also keine Sorgen machen. Sie erhalten später einen neuen Bescheid, bei dem die Änderungen entsprechend eingerechnet sind.

Und auch wer das Geld nicht pünktlich zum 01. Juli 2014 überwiesen bekam, sollte sich nicht grämen. Wegen der bürokratischen Herausforderungen wird sich die Auszahlung ebenfalls um einige Monate verzögern, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Die Leistungen werden aber rückwirkend ausgezahlt. Von der verbesserten Mütterrente werden rund 9,5 Millionen Mütter und 200.000 Väter profitieren.

Immer mehr Ruheständler genießen ihre Rente im Ausland, wie aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen. Das ist auch kein Wunder: Angenehmes Wetter und geringere Lebenshaltungskosten locken so manchen Bundesbürger in fremde Gefilde.

Ob Italien, Mallorca oder die Philippinen: Die Zahl der deutschen Rentenempfänger, die es nach dem Arbeitsleben in die weite Welt zieht, steigt stetig an. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Altersbezüge in 150 Länder weltweit, so dass im Jahr 2013 rund 220.000 Ruheständler ihren Lebensabend im Ausland verbracht haben. Das sind doppelt so viele wie vor zwanzig Jahren.

Mit jeweils rund 25.000 Rentnern sind die USA und die Schweiz beliebteste Ziele für Bundesbürger. Rund 22.000 Deutsche entscheiden sich, ihren Ruhestand in Österreich zu genießen. Spanien mit Mallorca lockt immerhin noch 19.000 deutsche Senioren an. Auf den weiteren Plätzen der beliebtesten „Rentner-Länder“ folgen Frankreich, Kanada, Australien und die Niederlande.

Sofern sich der Alters-Ruhesitz im europäischen Ausland befindet, sollte es mit dem Bezug der Rente keinerlei Probleme geben. Denn die EU-weit geltende Freizügigkeit erlaubt es europäischen Bürgern, ihren Wohnsitz frei zu wählen. Wer hingegen in Übersee auswandern will, sollte Rücksprache mit dem Rentenversicherungs-Träger halten, wie ihm das Geld überwiesen werden kann.

Wichtig ist es jedoch, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen, wenn man Auswanderungspläne hat. Denn viele Versicherungen sehen nur einen vorübergehenden Auslandschutz vor. Zudem sind die Bedingungen für die Kranken- und Pflegeversicherung von Land zu Land verschieden. Hier hilft ein Versicherungscheck zu klären, ob man mit den bestehenden Verträgen weiterhin Schutz genießt.

Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Mütterrente beschlossen, um Erziehungszeiten bei der Rentenhöhe besser zu bewerten. Doch bevor die ersten Mütter davon profitieren können, müssen sie noch warten: die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung des Reformvorhabens überfordert.

Erziehungsleistungen bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollen bei der Rente ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Dafür bekommen die Mütter zukünftig ein extra Jahr für die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen um 26,39 Euro im Monat erhöhen, im Westen um 28,61 Euro. Dies sieht das sogenannte RV-Leistungsverbesserungsgesetz der Großen Koalition vor.

Aber bevor die Mütter in den Genuss einer höheren Rente kommen, müssen sie sich noch eine Weile gedulden. Denn die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung der Mütterrente schlichtweg überfordert. Wegen der hohen Zahl an Betroffenen werde noch zusätzliche Zeit benötigt, um die neuen Rentenbescheide berechnen und verschicken zu können, erklärte Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung, im Gespräch mit der Rheinischen Post.

Wohl ab Spätsommer, spätestens jedoch Ende diesen Jahres sollen dann alle Mütter die höhere Rente auf ihrem Konto haben. Einen Antrag müssen die Ruheständler hierfür nicht stellen, wie die Rentenversicherung mitteilt: die Neuberechnung geschehe automatisch. Auch muss sich keiner Sorgen machen, sollte die höhere Rente nicht wie geplant am 01. Juli überwiesen werden. Wer die Erhöhung zu spät erhält, bekomme ausstehende Beträge rückwirkend ausgezahlt.

Die Erhöhung der Mütterrente steht jenem Elternteil zu, auf dessen Konto bereits ein Jahr für die Kindererziehung gutgeschrieben wurde. Diese Regelung ist zum Beispiel bei Scheidungskindern wichtig. Haben Väter etwa im Zuge einer Scheidung Rentenanwartschaften an ihre Ex-Frau abgegeben, gehen sie auch diesmal leer aus. Wer das ungerecht findet, kann eventuell vor einem Familiengericht den Versorgungsausgleich neu anfechten – zuvor sollten sich Betroffene aber von einem Anwalt beraten lassen.

Nachfolgende Generationen werden voraussichtlich mit niedrigeren Altersbezügen auskommen müssen, wie Rentenexperten warnen. Der Grund hierfür ist die Alterung der Bevölkerung sowie die damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des Nettolohns in 2030. Da kann es nicht schaden, auch privat etwas auf die hohe Kante zu legen. Welche Vorsorgemöglichkeiten es für die Alterssicherung gibt, darüber klärt ein Beratungsgespräch auf.

Am 12. Mai wird alljährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Und tatsächlich ist dies ein Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient hat. Denn in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage, wie hilfsbedürftige Menschen auch in Zukunft würdevoll betreut werden können.

Laut Statistischem Bundesamt sind aktuell mehr als 2,34 Millionen Bundesbürger auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, bedeutet das nicht nur für den Betroffenen eine enorme Einschränkung, sondern auch für die Angehörigen. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut, wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Oft bedeutet das Einbußen bei Job und Karriere.

Auch die finanzielle Belastung ist für die Betroffenen hoch. Muss der Pflegebedürftige stationär betreut werden, reicht das Geld oftmals nicht aus. Wie der Barmer GEK Pflegereport errechnete, kostete ein Heimplatz im Jahr 2012 zwischen 1.622 Euro im Monat (Sachsen-Anhalt in Pflegestufe I) und stolzen 3.263 Euro (Nordrhein-Westfalen in Stufe III). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt maximal die Hälfte davon. Was viele nicht wissen: Kinder sind laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern zum Pflegefall werden.

Private Pflegevorsorge kann sich auszahlen!

Doch was kann man tun, um das finanzielle Pflegerisiko abzusichern? Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Pflegevorsorge:

Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann an Angehörige ausgezahlt werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Oder man verwendet es für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Der Vorteil: wofür der Patient das ausgezahlte Geld letztendlich ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Bei einer Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherer die verbleibenden Kosten im Pflegefall, die nicht durch den gesetzlichen Pflegeschutz gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe. Entscheidend für die Auszahlung sind die jeweiligen Rechnungsbeträge für Pflegeleistungen, die der Versicherung vorzulegen sind, sowie das Urteil des Arztes. Nachteil dieser Versicherungssparte: Gerade wenn Angehörige eine Person pflegen und keine Betreuung im Heim stattfindet, ist der Nachweis über die Pflegekosten schwer zu führen.

Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden.

Pflegepolicen staatlich förderbar

Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit dem 01. Januar 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Der Schutz bleibt nur jenen Menschen verwehrt, die bereits eine Pflegestufe haben.

Die breite Absicherung ist zugleich ein Nachteil dieser Policen. Weil die Versicherer jeden Bundesbürger ohne Risikoaufschlag versichern müssen, sind die Tarife teils teurer als eine „herkömmliche“ Pflegeversicherung. Aber welche Police ist nun die richtige für mich? Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – schließlich geht es beim Thema „Pflege“ auch immer um die Würde des Menschen!

Rund ein Viertel aller Erwerbstätigen haben in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Doch vor allem junge Menschen vernachlässigen das Thema – obwohl es gerade für sie leichter ist, einen BU-Schutz zu erhalten.

Gut informiert, doch ohne Absicherung? So lässt sich das Verhältnis der jüngeren Beschäftigten zum Thema Berufsunfähigkeit beschreiben. Einerseits hat sich mehr als jeder zweite Bundesbürger unter 30 Jahren schon einmal mit dem Risiko auseinandergesetzt, vorzeitig aus dem Berufsleben zu scheiden, wie die aktuelle Umfrage eines Versicherers ergab. Andererseits verfügt nur jeder Dritte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

BU-Policen auch für Azubis und Studenten

Das mag insofern kaum verwundern, weil eine entsprechende Police das Portemonnaie belastet, sofern man noch nicht schon über ein hohes Gehalt verfügt. Fast 33 Prozent der Befragten gaben demnach an, mangelndes Geld sei Ursache für die fehlende Absicherung. Allerdings gibt es bereits für Schüler, Auszubildende und Studenten einen BU-Schutz. Dieser ist in der Regel billiger, sichert aber ebenfalls das Risiko ab, später den gewünschten Beruf nicht ausüben zu können.

Speziell für Auszubildende und Studenten kann die Absicherung mit einer BU-Police wichtig sein. Denn Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat man in der Regel erst nach einer Berufsausübung von fünf Jahren bzw. nach 60 Monaten Beitragszahlung in die Rentenkasse.

Auch eine Unfallversicherung ist kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeits-Absicherung. Dies wird deutlich, wenn man sich die wichtigsten Ursachen für das vorzeitige Aus im Beruf anschaut. 33,5 Prozent der Fälle resultieren aus Nervenkrankheiten und psychischen Leiden, 21,17 Prozent aus Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Eine Unfallversicherung würde für derartige Krankheiten nicht zahlen, weil sie tatsächlich nur nach einem Unfallereignis einspringt.

1,7 Milliarden Euro Auszahlungen in 2012

Dass sich eine BU-Police lohnen kann, zeigen aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft. Demnach zahlten die Anbieter im Jahr 2012 rund 1,7 Milliarden Euro an Menschen aus, die vorzeitig ihren Job aufgeben mussten. Insgesamt erhielten 250.000 Bundesbürger eine BU-Rente bei einem Gesamtbestand von 16 Millionen Verträgen.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit im Alter höher ist, aus dem Beruf scheiden zu müssen, so lohnt eine zeitige Absicherung. Denn je jünger ein Antragsteller ist und je weniger Vorerkrankungen vorliegen, desto besser stehen seine Chancen, einen preiswerten und guten Schutz zu erhalten. Ein Beratungsgespräch hilft bei der Wahl des passenden Tarifes!

Wofür verwenden die Bundesbürger eigentlich das Geld, welches sie von ihrer Lebensversicherung erhalten? Eine aktuelle Umfrage im Auftrag einer großen Versicherung zeigt: die Deutschen denken bodenständig und investieren mehrheitlich in ihr eigenes Zuhause!

In den letzten Monaten wurde mehrfach über die Krise der Lebensversicherung berichtet: wegen der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt können die Anbieter ihren Kunden weniger Zusagen machen. Aber schaut man auf die aktuellen Zahlen, ist von einer Krise wenig zu sehen. Noch immer zahlen die deutschen Lebensversicherer jedes Jahr über 40 Milliarden Euro für auslaufende Verträge aus, wobei hier Todesfälle und Rentenleistungen nicht einmal eingerechnet sind. Es ist hierzulande eine der beliebtesten Altersvorsorgeformen!

Wofür aber verwenden die Bürger das Geld aus ihrer Lebensversicherung, das sie doch meist als hohe Einmalzahlung erhalten? Dies wollte ein deutscher Versicherungsanbieter in Erfahrung bringen und hat eine repräsentative Umfrage bei der GFK-Marktforschung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: im Grunde investieren die Deutschen recht konservativ und bodenständig. Die Mehrheit der Befragten will demnach mit der Summe das eigene Haus oder die Wohnung abbezahlen (15,6 Prozent).

An zweiter Stelle landet mit dem Wunsch „Urlaub/ Reisen finanzieren“ (15,4 Prozent) immerhin ein hedonistisches Ziel. Aber sonst sind die Deutschen beim Gebrauch ihrer Lebensversicherungs-Zahlung eher besonnen. 13,3 Prozent der Befragten wollen mit dem Geld ihren „Lebensunterhalt sichern oder die Einkünfte aufstocken“ (Platz 3 der Wünsche), und 11,8 Prozent planen sogar, es „Weiterzusparen“!

Der Trend ist aber eindeutig: Viele Deutsche schließen eine Lebensversicherung ab, um das Geld später in die eigenen vier Wände zu investieren. Nicht nur auf Platz 1 landete ein solches Ziel mit dem Wunsch, „die eigene Wohnung und das Haus abzuzahlen“. Einen deutlichen Bezug hierzu haben auch Rang 5 der meistgenannten Antworten („Wohnung/ Haus renovieren“, 10,7 Prozent Zustimmung) und Rang 7 („Wohnung/ Haus kaufen“). Zusammengerechnet gibt jeder dritte Bürger das Geld seiner Lebensversicherung aus, um die Wohnsituation zu verbessern!

Zum 01. Juli 2014 werden die Renten angepasst – zumindest in diesem Jahr ist das eine gute Nachricht für Ruheständler. Denn im Osten steigen die Renten um genau 2,53 Prozent, im Westen um 1,67 Prozent, wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin bekanntgab.

Für die gut 20,5 Millionen Rentner gibt es ab dem 01. Juli 2014 mehr Geld. Denn dann steigen die Altersbezüge in West- und Ostdeutschland, wenn auch erneut unterschiedlich. Im Osten werden die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung um 2,53 Prozent, im Westen um 1,67 Prozent angehoben, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Das Rentenniveau im Osten steigt damit auf 92,2 Prozent des Westwertes.

Dies führt bei einer Monatsrente von 800 Euro zu einem Aufschlag von brutto 20,24 Euro im Osten und von 13,36 Euro im Westen. Damit kann der Wertverlust des Geldes zumindest in diesem Jahr aufgefangen werden: Die Inflation lag 2013 bei durchschnittlich 1,5 Prozent.

Mehr Ausgleichsbedarf im Westen

Warum aber können sich die Rentner in Ostdeutschland über eine größere Steigerung ihrer Bezüge freuen? Hier verweist das Ministerium darauf, dass die für Renten maßgebliche Lohnentwicklung im Osten höher ausfiel als im Westen. Zum anderen werden im Westen nicht vorgenommene Rentenkürzungen letztmalig durch einen Abschlag vom Rentenplus ausgeglichen – 0,9 Prozentpunkte büßen Westrentner hierdurch ein.

Denn die Renten folgen der Entwicklung von Löhnen und Gehältern nach. Steigen sie, steigt auch die Rente. Kommt es zu negativen Lohnentwicklungen, sind Rentenkürzungen allerdings ausgeschlossen. Die Kürzungen werden stattdessen in Jahren mit positiven Rentenanpassungen nachgeholt: Rentenerhöhungen fallen dann solange weniger üppig aus, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. In den neuen Ländern war dieser Prozess bereits beendet, in den alten verhagelt er das Rentenplus.

Privatvorsorge bleibt wichtig

Trotz der positiven Entwicklung in diesem Jahr kann es gerade für die jüngere Generation wichtig sein, über die gesetzliche Rente hinaus vorzusorgen. Denn das Verhältnis von Lohn und zu erwartender Rente wird zukünftig weiter sinken, wie Experten warnen. Selbst wer 35 Jahre Vollzeit gearbeitet hat und 2.500 Euro brutto im Monat verdient, bekommt im Jahr 2030 nur noch 688 Euro Rente, haben 2012 Berechnungen im Auftrag der damaligen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ergeben.

Auch, wenn diese Zahlen als zu einseitig und alarmistisch kritisiert wurden: womöglich werden nachfolgende Generationen mit niedrigeren Altersbezügen auskommen müssen. Der Grund hierfür ist die Alterung der Bevölkerung und damit verbundene Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns in 2030. Da kann es nicht schaden, auch privat etwas auf die hohe Kante zu legen. Ob man mit einer geförderten Riester-Rente vorsorgt, eine Immobilie erwirbt oder in Aktien investiert: die Vorsorgemöglichkeiten sind zahlreich. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung erlebt einen kleinen Boom: Schon 400.000 Bürger hatten bis Ende Januar 2014 eine Police gezeichnet. Die auch unter „Pflege-Bahr“ bekannten Pflegetagegeldversicherungen sollen auch jenen Menschen einen Schutz bieten, die bereits eine Vorerkrankung haben und deshalb nur schwer eine Pflegepolice finden würden.

Es war eines der letzten Reformvorhaben, das die schwarz-gelbe Vorgängerregierung umsetzen konnte: eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung einzuführen, die unabhängig von Alter und Vorerkrankungen beinahe allen Menschen Schutz bietet. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten werden diese Versicherungspolicen auch bei den Bundesbürgern immer öfter nachgefragt. Immerhin 400.000 sogenannte Pflege-Bahr-Verträge, benannt nach dem früheren FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr, konnten bisher an den Mann bzw. die Frau gebracht werden, wie der PKV-Verband am Dienstag in Berlin mitteilte.

Bis zum Jahresende wird sogar die magische Grenze von eine Millionen abgeschlossenen Verträgen angepeilt. Die Chancen dafür stehen gut, werden doch pro Tag rund 1.000 derartige Policen abgeschlossen. Wer die Versicherung zeichnet, bekommt unter gewissen Voraussetzungen monatlich 5 Euro Zusatz vom Staat für eine Pflegetagegeldversicherung. Denn auch die Politik hat erkannt, dass private Pflegevorsorge wichtig ist.

Zwar gibt es bekanntlich auch die gesetzliche Pflegeversicherung – sie wurde vor 20 Jahren am 11. März 1994 durch den damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) eingeführt. Aber diese deckt im Pflegefall nur einen Bruchteil der Kosten ab. Je nach Pflegestufe kann eine Deckungslücke von bis zu 1.700 Euro entstehen, wenn eine Person stationär im Pflegeheim betreut werden muss. Reicht das Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, können die Kinder zur Kasse gebeten werden.

Laut „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) darf bei einer Pflege-Bahr-Police kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen, Alter oder gesundheitlichen Risiken abgewiesen werden. Nur wer bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekam, darf einen solchen Vertrag nicht zeichnen. Diese Regelung hat allerdings auch einen Nachteil: mitunter sind die staatlich geförderten Verträge teurer als andere Pflegeversicherungen, weil die Anbieter keine Risikoeinstufung vornehmen dürfen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung über den besten Pflegeschutz!