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Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2021 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Demnach kamen etwa 787.000 Verträge hinzu. Das ist ein Plus von 4,62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Summe haben bereits 17,83 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Im Oktober 2020 wurde dieser nochmal angehoben. Seither erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung vorher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt.

Wenn der Patient ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann, steigt der Zuschuss. Bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft klettert dieser von 60 auf 70 Prozent. Können jährliche Vorsorge-Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, klettert der Zuschuss von 65 auf 75 Prozent.

Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte etwa 1.000 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zuzahlen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an. Und: Die Kosten für hochwertigen Zahnersatz sind durchaus beträchtlich. So können beispielsweise Implantate schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro.

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte über eine Zahn-Police nachdenken. Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Auch wer Zahnbeschwerden hat, hat als gesetzlich Krankenversicherter keinen Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen.

Gute und gesunde Zähne sind wichtig, aus mehreren Gründen. Nicht nur können Zahnschmerzen das Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen, zu Kopfschmerz, Konzentrationsproblemen etc. führen. Umfragen zeigen auch, dass Menschen gepflegte Zähne als eine Art Visitenkarte wahrnehmen und dies das Urteil über andere Personen beeinflusst. Im schlimmsten Fall wird man als ungepflegt wahrgenommen – was sogar zu Nachteilen bei Job-Bewerbungen führen kann.

Dennoch haben die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren gerade den Leistungskatalog beim Zahnarzt zusammengestrichen. Das betrifft vor allem den Zahnersatz: Seit 16 Jahren bereits kommen die Krankenversicherer nicht mehr voll für Kosten auf, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss 60 Prozent, maximal werden -bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre hinweg- 75 Prozent ersetzt. Die Regeln für den Festzuschuss sind komplex. Aber selbst die Verbraucherzentralen warnen vor der “Kostenfalle Zahnersatz”. Die Kosten für ein Seitenzahn-Implantat summieren sich schnell auf 1.500 bis 3.500 Euro.

Auch professionelle Zahnreinigung nicht drin

Dass gesetzlich Versicherte bei Zahnproblemen nicht einmal Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung haben, zeigt ein bereits älteres Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Geklagt hatte hier ein Mann, der unter einer Parodontitis litt: eine bakterielle Entzündung des Zahnbettes, die im schlimmsten Fall zu Zahnausfall führen kann. Denn Zahn und Knochen werden durch die Erkrankung destabilisiert. Deshalb hatte der Mann bei seinem Zahnarzt seine Zähne reinigen lassen – und sich dadurch Linderung versprochen. Das kostete knapp 100 Euro.

Als er die Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichte, wollte diese aber nicht zahlen: Weshalb die Sache vor Gericht landete. Und tatsächlich haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch, eine Zahnreinigung ersetzt zu bekommen. Der Grund, stark vereinfacht: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für eine professionelle Zahnreinigung keine Empfehlung gegeben. Das ist ein Gremium aus Ärzten, Krankenkassen-Funktionären und anderen Funktionären aus dem Gesundheitswesen, das entscheidet, auf welche Leistungen gesetzlich Versicherte Anrecht haben.

Damit ein Leistungsanspruch besteht, müssen die medizinischen Maßnahmen “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein, wie es im Sozialgesetzbuch heißt. Eine professionelle Zahnreinigung aber wird in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht empfohlen. Folglich müssen Krankenkassen-Mitglieder die Kosten selbst tragen (Urteil vom 30.05.2018, – S 28 KR 2889/17 -).

Zahnzusatzversicherung schafft Abhilfe

Explizit hoben die Richterinnen und Richter aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt in dem Urteil hervor, dass nicht alles, was medizinisch notwendig sei, der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterfalle. Hier wurden in den letzten Jahrzehnten tatsächlich viele Leistungen gekürzt, die zuvor von den Krankenkassen übernommen wurden. Das ist auch eine Reaktion auf steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem begründet in einer alternden Gesellschaft.

Hier können gesetzlich Versicherte aber mit einer privaten Zahnzusatz-Police Abhilfe schaffen. Abhängig vom Vertrag sind hier auch die Kosten einer Zahnreinigung versicherbar. Noch wichtiger ist es aber selbstverständlich, teure Eingriffe abzusichern, wenn diese erforderlich werden: eben den Zahnersatz. Denn Zahnlücken beeinträchtigen nicht nur Wohlbefinden und Gesundheit, sie können das Gebiss auch weiter destabilisieren: Und sind eine schlechte Visitenkarte.

Wer aktuell als Kassenpatient zum Zahnarzt muss, um einen Zahn oder mehrere Zähne ersetzen zu lassen, kann damit bis zum 1. Oktober 2020 warten. Ab diesem Termin gibt es nämlich höhere Zuschüsse – die aber unzureichend bleiben, wie ein Rechenbeispiel zeigt. Eine private Zahnzusatzversicherung bietet Schutz vor den Kosten.

Gesunde Zähne sind wichtig für das Wohlbefinden des Menschen – und Zahnlücken nicht nur ärgerlich, sondern auch ein gesundheitliches Risiko. Eine solche kann -je nachdem, wo sie sich befindet- das Essen erschweren, zu einer unverständlichen Aussprache beitragen oder der Stabilität des Gebisses weiter schaden. Und schlimmer noch: Sogar Schlaganfälle und Herzinfarkte werden durch Lücken begünstigt, wenn sich dort Eiter bildet. Zudem wirkt man auf Mitmenschen ungepflegt, was auch Sympathie und Wertschätzung negativ beeinflusst.

Gut zu wissen also, dass Kassenpatienten ab Oktober 2020 mehr Zuschuss für den Zahnersatz erhalten. Der Hintergrund: Seit 15 Jahren kommen die gesetzlichen Krankenversicherer nicht mehr voll für die Kosten auf, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung bisher 50 Prozent, so wird er ab kommenden Monat auf 60 Prozent raufgesetzt. Wer ein Bonusheft führt, kann auf noch mehr hoffen: bei fünf Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch steigt der Zuschuss von 60 auf 70 Prozent, bei zehn Jahren gar von 65 auf 75 Prozent.

Nur Regelversorgung ist abgesichert

Diese Prozentwerte können aber sehr täuschen, handelt es sich doch keineswegs um den Zuschuss für die konkret gewünschte Zahnbehandlung. Der Fallstrick lauert in der Formulierung “Grundversorgung”. Denn tatsächlich errechnen sich die Zuschüsse an dem, was unbedingt notwendig ist. Teure Lösungen und edle Materialien sind damit außen vor. Sie bewirken keine höheren Leistungen der Krankenkasse, auch wenn sie zu weit besseren Ergebnissen führen würden.

In der Regel bedeutet das, die Krankenkasse kommt bei Zahnersatz für eine Brücken-Lösung mit Stoffen auf, die nicht aus Edelmetall sind. Ein Beispiel: Wer einen Seitenzahn ersetzen will, erhält ab Oktober 450 Euro statt -wie bisher- rund 375 Euro, mit Bonusheft gar 562 Euro. Das geht aus Modellrechnungen der Verbraucherzentralen hervor.

Umso ungünstiger, dass eine solche Brücke auch medizinische Nachteile haben kann. Der künstliche Zahn muss hierfür nämlich an einer Art Metallgestell angebracht werden, das dann wiederum an den nahestehenden Zähnen zur reparaturbedürftigen Zahnlücke befestigt wird. Sind diese umliegenden Zähne nicht mehr stabil und selbst geschädigt, kann die Brücke selbst wiederum locker werden.

Eine vornehmere Form des Zahnersatzes sind stattdessen Implantate: Künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen verpflanzt werden, um darauf den Zahnersatz anzubringen: ohne extra Metallgestell. Nur sind diese eben auch deutlich teurer. Die Kosten für ein Seitenzahn-Implantat summieren sich auf 1.500 bis 3.500 Euro. Trotzdem bezuschusst die Kasse auch ein Implantat nur mit jenem Betrag, den sie für die Brücke zahlen müsste: maximal besagte 562 Euro.

Folglich hat sich ein Zahnersatz zum Kostenrisiko entwickelt. Laut einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes (EU-SILC) schiebt fast die Hälfte aller Deutschen eine notwendige Zahnbehandlung vor sich her, weil sie die hohen Kosten fürchten. Müssen mehrere Zähne gewechselt werden, droht in Summe sogar ein fünfstelliger Betrag. Hier kann aber mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorgebeugt werden.

Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2018 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Nach vorläufigen Zahlen kamen bis zum Jahresende etwa 343.000 Verträge hinzu. Nun haben bereits 16 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Für ein Implantat ist das zum Beispiel der 50prozentige Zuschuss für metallische Brücke: weniger als 400 Euro. Ein solches Implantat kann aber schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro. Hierfür bekommt man schon einen günstigen Kleinwagen!

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte folglich mit einer Zahn-Police vorbeugen. Auch deshalb, weil die Bedeutung eines gepflegten Gebisses nicht unterschätzt werden darf. Eine repräsentative Studie des Marktforschers promio.net kam zu dem Ergebnis, dass 79 Prozent der Bürger gepflegten Zähnen einen wesentlichen Einfluss auf den beruflichen Erfolg bescheinigen. Fast die Hälfte beurteilt auch den sozialen Status eines Menschen nach den Zähnen. Sie sind also eine Visitenkarte.

Wer deutlich sichtbare Zahnlücken hat, muss folglich damit rechnen, dass er von anderen Menschen vorverurteilt wird: ihm etwa Nachteile bei einem Vorstellungsgespräch oder der Wohnungssuche entstehen. Zahnlücken und daraus folgende Fehlstellungen können sogar zu Sprachfehlern führen: von Problemen beim Essen ganz zu schweigen. Hier gilt es, rechtzeitig vorzusorgen.

Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Zahnersatz kann teuer werden. Seit 2005 beteiligen sich die Krankenkassen nur noch durch einen Festzuschuss an den Kosten. Alles weitere muss der Versicherte selber tragen – sowohl die Differenz des Zuschusses zu den Gesamtkosten (oft 50 Prozent) als auch zusätzliche Leistungen. Dieses Problem führt viele Menschen ins europäische Ausland, um bares Geld zu sparen.

Aufgrund der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit kann auch für die Behandlung in EU-Ländern ein Festzuschuss bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Ein wahrer Zahnersatz-Tourismus hat sich aufgrund dieser Möglichkeit entwickelt, da Behandlungskosten in diesen Ländern oft wesentlich günstiger sind – Zahnärzte in Polen, Tschechien oder Ungarn bieten ganz gezielt Behandlungen für deutsche Patientinnen und Patienten an. Wer aber für eine solche Behandlung Geld von seiner Krankenkasse erhalten will, muss die Bedingungen des deutschen Rechts beachten. Das erfuhr nun auch eine Frau vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Qualitätskriterien mangelhaft

Die Frau hatte zuvor ihre Krankenkasse verklagt. Ursache war folgender Vorgang: Die Frau benötigte Zahnersatz sowohl für den Ober- als auch Unterkiefer, ließ sich dafür einen Heil- und Kostenplan durch einen deutschen Zahnarzt erstellen, 4986,85 Euro hätte der Eingriff gekostet. Für diesen Heil- und Kostenplan gab die Krankenkasse auch ihre Zustimmung. 1433.53 Euro hätte die Frau von der Behandlung selber tragen müssen, denn aufgrund des Kostenplans genehmigte ihre Krankenkasse einen doppelten Festzuschuss in Höhe von 3553,32 Euro.

Da ergab sich jedoch für die Frau die Möglichkeit, durch Behandlung in Polen Geld zu sparen – eine polnische Zahnärztin orientierte sich am Heil- und Kostenplan des deutschen Arztes und führte die Behandlung für 3254,60 Euro durch. Ein neuer Plan der polnischen Praxis aber wurde der Krankenkasse nicht durch die Patientin vorgelegt. Das führte zu einer bösen Überraschung: Obwohl die gesamte Behandlung sogar billiger war als der genehmigte Festzuschuss, verweigerte die Kasse nun einen Teil der Kostenübernahme.

Das hatte seinen guten Grund: Ein medizinisches Gutachten im Auftrag der Krankenkasse ergab, dass die Versorgung im Unterkiefer nicht den in Deutschland geltenden Qualitätskriterien entsprach. Also war die Krankenkasse einzig bereit, die Kosten von 1669,40 Euro für die erfolgte Versorgung im Oberkiefer zu übernehmen.

Niederlage in zweiter Instanz

Das wollte die Frau so nicht hinnehmen, klagte zunächst vor dem Sozialgericht Braunschweig auf Erstattung weiterer Kosten in Höhe von 1883,92 Euro – und bekam in erster Instanz sogar Recht. Die verklagte Kasse jedoch ging in Berufung vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, verwies auf den fehlenden Heil- und Kostenplan und die nicht standardgerechte Versorgung – und konnte sich damit nun vor dem Landessozialgericht durchsetzen: Das Urteil des Sozialgerichts wurde aufgehoben und die Klage der Patientin wurde abgewiesen.

Denn das Fünfte Sozialgesetzbuch fordert, dass vor jeder Behandlung ein Heil- und Kostenplan erstellt wird, der es einer Kasse erlaubt, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der geplanten Behandlung insgesamt zu überprüfen. Erst nach Genehmigung dieses Plans muss die Kasse den Festzuschuss zur Behandlung gewähren. Wichtig ist stets, dass die Genehmigung im Voraus der Behandlung zu erfolgen hat und dass zudem der behandelnde Arzt beziehungsweise die behandelnde Praxis den Plan erstellt.

Die Art der Prüfung muss nämlich in jenem Umfang erfolgen, dass auch jeweils spezifische Bedingungen geprüft werden, die mit jeder Praxis wechseln können – zum Beispiel Herstellungsort und Art des verwendeten Zahnersatzes. Weil die Frau demnach nicht einen Heil- und Kostenplan der polnischen Ärztin durch ihre Kasse genehmigen ließ, hat sie auch keinen Anspruch auf den Festzuschuss.

Forderung nach Plan kein Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit

Anders als von der Kläger-Partei behauptet, stellt eine solche Orientierung an inländischem Recht (und damit dem Fünften Sozialgesetzbuch) auch keine Diskriminierung dar, welche die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit behindern würde. Vielmehr gelten Leistungsvoraussetzungen und Begrenzungen des Leistungsumfangs, die im nationalen Recht angelegt sind, auch für Behandlungen im europäischen Ausland uneingeschränkt. Die Kasse muss also nicht im Ausland Leistungen abdecken, zu deren Abdeckung sie im Inland nicht verpflichtet wäre. Auch muss die Kasse keine Leistungen genehmigen, die zum Beispiel nicht deutschen Standards entsprechen.

Zahnzusatzversicherungen können helfen

Wer sich vor derartigen rechtlichen oder qualitativen Fallstricken einer Auslandsbehandlung oder vor finanziellen Risiken durch notwendigen Zahnersatz absichern will, für den könnte sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Denn diese springt anteilig oder ganz für die zu leistende Zuzahlung bei Zahnersatz ein. Die Popularität solcher Versicherungen ist groß, weswegen sich viele Produkte auf dem Markt befinden.

Wichtig aber ist, folgende Dinge zu beachten: So leistet eine Zahnzusatzversicherung oft nicht für Schäden, die schon vor Abschluss der Versicherung bestanden. Auch wird in den ersten Jahren oft nur ein eingeschränkter Betrag gezahlt, so dass Behandlungen nur zum Teil abgedeckt sind. Ein zeitiger Abschluss der Zahnzusatzversicherung bei einwandfreien Zähnen kann also von Vorteil sein.

Wichtig ist auch, dass sich Zahnzusatztarife im Leistungsumfang sehr unterscheiden können und einige Versicherer bestimmte Leistungen nicht mit ihren Tarifen abdecken. Beratung kann hier helfen, um sich in den vielen angebotenen Produkten der Zahnzusatzversicherung zu orientieren.

Kassenpatienten müssen für immer mehr Leistungen zuzahlen, wenn sie einen Arzt aufsuchen. Die Studie eines privaten Krankenversicherers zeigt nun: Mitunter unterscheiden sich die Kosten hierfür deutlich nach Region und Lage der Praxis. Ein Umstand, den Patienten kennen sollten.

Um Geld zu sparen, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Ob Brille, Zahnersatz, Kur oder Gesundheitskurs: Viele Leistungen sind mittlerweile zugzahlungspflichtig oder müssen vom Patienten selbst finanziert werden. Dass dabei auch ein Vergleich lohnt, zeigt die aktuelle Studie eines Privatversicherers.

Für die Studie wurden hierbei neun Millionen Arztrechnungen der letzten drei Jahre untersucht, um herauszufinden, wo Patienten besonders viel für Zahnersatz zahlen müssen. Selbst innerhalb eines Bundeslandes sind hierbei Preisunterschiede von fast 50 Prozent möglich.

Während man für Prophylaxe und Zahnfüllungen deutschlandweit meist weniger als hundert Euro zahlt, fallen die Preisunterschiede meist bei Implantaten und zeitaufwendigen Behandlungen ins Gewicht. Ein Implantat kostet im Bundesschnitt rund 2.960 Euro: da kann man bei einem Vergleich schon sparen.

Am preiswertesten sind beim Blick auf die einzelnen Bundesländer Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen. Hier zahlt man im Schnitt 530-560 Euro pro Zahnarztbehandlung. In Bayern und Baden-Württemberg sind es schon 1.850 Euro. Das liegt nicht nur an den Eingriffen selbst, den verwendeten Materialien etc.: Tatsächlich sind auch Leistungen wie Füllungen und Prophylaxe teurer in Süd- und Westdeutschland.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. So müssen Ärzte zum Beispiel in Großstädten und in Süddeutschland weit mehr Geld für Mieten und Praxisräume zahlen als in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt. Auch Laborkosten sind mitunter niedriger.

Doch dem Problem kann man entgegenwirken und es zumindest abmildern: Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung. Schließlich ist der Zahnarzt jemand, dem man dauerhaft Vertrauen schenken soll – und die Praxis sollte ja auch in Nähe der eigenen Wohnung sein. Sind die Kosten angemessen, übernimmt die Kasse den vereinbarten Prozentsatz, abhängig von der Behandlung. Und da ist es erst einmal egal, ob es die Leistung in einem anderen Bundesland billiger geben würde.

Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz nur noch einen geringen Zuschuss. Mit bitteren Konsequenzen: immer mehr Menschen sind bereit einen Kredit aufzunehmen, wenn sie Zähne verlieren. Das muss nicht sein. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen!

Heute ist es ganz selbstverständlich, dass wir unsere Zähne pflegen, sie putzen und regelmäßig untersuchen lassen. Doch das war nicht immer so. Erst 1938, mit der Erfindung des Nylons, trat auch die Zahnbürste ihren Siegeszug an. Bis weit ins vorige Jahrhundert hinein war professionelle Zahnpflege hingegen ein Privileg, das betuchteren Kreisen vorbehalten blieb. Sie reinigten ihre Zähne mit Bürsten aus Knochen und Borsten – auf dem Land wusste sich die Bevölkerung mit Lappen und Schwämmen zu helfen.

Gepflegte Zähne sind eine Visitenkarte!

Dass gepflegte Zähne wichtig sind, hat nicht nur hygienische Gründe. Die Umfrage eines großen Webanbieters in Kooperation mit der Marktforschung promio.net zeigt: gepflegte Zähne werden von vielen Menschen als eine Art Visitenkarte wahrgenommen. Der Blick auf die Zähne entscheidet mit über Sympathie und kann sogar die Karriere beeinflussen.

79 Prozent der Deutschen sagen, schöne Zähne entscheiden mit über beruflichen Erfolg, und immer noch die Hälfte aller Befragten leitet den sozialen Status einer Person anhand der Zähne ab. „Gepflegte Zähne sind sexy“ geben immerhin 88 Prozent der repräsentativ befragten 1.029 Umfrageteilnehmer zu Protokoll.

Da wundert es kaum, dass die Bundesbürger für ihre Zahngesundheit tief ins Portemonnaie greifen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich weitestgehend aus der Erstattung von Zahnersatzleistungen zurückgezogen. Beläuft sich etwa der Kostensatz für Zahnersatz durch ein Implantat auf 3.000 Euro, so erstattet der Zuschuss der gesetzlichen Kassen ganze 387 Euro (Stand 2016). Eine Umfrage der CreditPlus Bank ermittelte: rund 36 Prozent der Bundesbürger würden für Zahnersatz einen Privatkredit aufnehmen!

Zahnzusatzversicherung: Ein Upgrade des Versicherungsschutzes kann helfen

Gesetzlich Versicherte aber müssen sich nicht verschulden, um Zähne ersetzt zu bekommen. Hierfür kann auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert sein. Ein Markt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt: rund 14 Millionen Patienten haben bereits einen entsprechenden Vertrag. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stetig angewachsen: seit 2005 hat sich die Zahl der Zahnzusatz-Policen verdoppelt.

Das Leistungsniveau ist hierbei von Tarif zu Tarif sehr verschieden. Dass aber auch viele gute Angebote auf dem Markt sind, bestätigt auch der Verbraucherschutz. Die Stiftung Warentest verlieh 2014 in einem Produktvergleich 55 von 189 Tarifen die Note „sehr gut“, viele andere schnitten immerhin noch mit „gut“ ab. Explizit lobten die Tester, dass sehr viele leistungsstarke Tarife im Angebot seien.

Abhängig vom Geldbeutel können Kunden hierbei entscheiden, wie viel die Zahnzusatzversicherung im Falle eines Zahnverlustes zuschießen soll und was man bereit ist, aus der eigenen Tasche zu zahlen. Viele Tarife decken selbst bei teurem Zahnersatz 80 bis 95 Prozent der Kosten ab, wenn man die Zuzahlung der Krankenkassen hinzurechnet. Damit wird der Zahnersatz auch ohne Kredit erschwinglich!

Wartezeiten und unterschiedliche Leistungskataloge

Wie auch bei anderen Versicherungen, sollten Kunden den Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung nicht unbeachtet lassen. Hier gilt das Motto: Leistung schlägt Preis! Eine wichtige Größe, auf die es sich zu achten lohnt, sind die vereinbarten Wartezeiten. Zu Beginn eines neuen Vertrags gelten meist acht Monate Wartezeit, während derer die Versicherung gar keine Zahnersatzkosten übernimmt. Zusätzlich beschränken fast alle Versicherer ihre Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf eine anteilige Ersatzsumme.

Unterschiede gibt es auch bei der Erstattung von Leistungen wie einer professionellen Zahnreinigung, kieferorthopädischen Behandlungen sowie Sonderbehandlungen wie Akupunktur oder einer gewünschten Vollnarkose. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich besser mit den Tarifen vertraut zu machen!

Zahnersatz ist teuer – aber nicht überall. Seit 2004 dürfen sich gesetzlich Krankenversicherte auch im EU-Ausland behandeln lassen, und so fahren immer mehr Bundesbürger nach Ungarn, Polen oder Spanien, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Einsparungen bis zu 20 Prozent sind keine Seltenheit, aber bei dem Zahntrip ins Ausland gibt es auch einiges zu beachten.

Kassenpatienten müssen beim Zahnersatz tief in die Tasche greifen – ein vierstelliger Betrag ist für ein einziges Implantat keine Seltenheit. Deshalb fahren immer mehr Deutsche ins Ausland, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Das ist auch deshalb kein Problem, weil viele GKV-Anbieter mittlerweile mit ausländischen Praxen kooperieren. Schließlich sparen auch sie Geld ein, wenn Arzthonorar und Material dort billiger zu haben sind. Tipps, was hierbei zu beachten ist, gab jüngst das ZDF-Magazin WiSo.

Kasse gezielt auf Kooperationen ansprechen

Wer mit einer Reise ins Ausland liebäugelt, um sich als „Souvenir“ einen neuen Zahn mitzubringen, der sollte deshalb die Krankenkasse gezielt auf Kooperationen ansprechen. Manche Kassen bezuschussen die Behandlungskosten nachträglich. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Heil- und Kostenplanes (HKP). Das erleichtert auch die spätere Abrechnung.

Wer sich selbst eine Klinik im Internet raussuchen will, sollte bestimmte Kriterien beachten. Schließlich ist die Qualität der Zähne nicht nur wichtig dafür, was wir essen – ein Lächeln kann eine Visitenkarte sein. Viele Menschen leiten den sozialen Status eines Gesprächspartners von dessen Gebiss ab, und tatsächlich hat der britische Forscher Jimmy Steele in einer Studie festgestellt, dass die Zähne unter den ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung deutlich schlechter sind als bei den Reichen.

Umso wichtiger ist es, auch beim Zahnarzt auf Qualität zu achten. Für Kliniken im Ausland gibt es bestimmte Gütesiegel, die einen gewissen Mindeststandard der Einrichtung garantieren: die Zertifizierung nach ISO 9001, das Qualitätssiegel Temos für Tourismusmedizin oder das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Implantologie.

Erkundungen sollte der Patient auch einholen, über welche Qualifikation der behandelnde Arzt verfügt. Und natürlich, ob eine Verständigung mit dem Mediziner problemlos möglich ist, damit man ihm seine Wünsche und auch Beschwerden während der Behandlung mitteilen kann. Zudem sollte man sich vergewissern, ob die Klinik im Ausland einen sogenannten Materialpass ausstellt. In diesem ist genau aufgeführt, welche Materialien für ein Implantat verwendet werden.

Es gilt das Recht des Gastlandes

Wer seine Zähne im Ausland behandeln lässt, sollte eins bedenken: Bei Behandlungsfehlern und entsprechenden Schadensersatz-Forderungen gilt das Recht des Gastlandes. Zwar besteht europaweit eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, aber unter Umständen können Schadensersatzansprüche niedriger ausfallen als in Deutschland. Auch sollte mit dem Haus-Zahnarzt abgesprochen werden, ob er die Folgebehandlung bei Problemen übernimmt – nicht jeder ist dazu bereit. Deutsche Ärzte müssen Patienten nur im Notfall behandeln.

Deshalb empfiehlt es sich, auch von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan einzuholen, um ausrechnen zu können, ob man bei einer Behandlung im Ausland wirklich spart. Hierbei müssen natürlich auch die Reisekosten für die Behandlung bzw. für Nachbehandlungen eingerechnet werden. Im Heil- und Kostenplan sollten alle notwendigen Voruntersuchungen, Behandlungen und Materialien aufgeführt sein. Wer die Kosten des Zahnersatzes scheut, kann auch mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorbeugen.

Das neue Jahr hat soeben begonnen, und wie so oft zum Jahreswechsel müssen sich die Menschen auch in 2014 auf zahlreiche Änderungen einstellen. Was in der gesetzlichen Krankenversicherung neu ist, zeigt der Überblick.

Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Wer bis jetzt noch nicht die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Passfoto hat, sollte sich schnellstens mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Denn für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieses Dokument nun Pflicht. Die alten Karten wurden zum 01. Januar 2014 ungültig – und zwar unabhängig vom Ablaufdatum.

Trotzdem müssen Bummelanten keine Angst haben, in der Arztpraxis weggeschickt zu werden. Wer ab Januar mit alter Karte zum Arzt geht, wird zwar behandelt, muss dann aber innerhalb von zehn Tagen nachweisen, dass er versichert ist. Wer innerhalb dieser Frist keinen Nachweis erbringt, dem kann der behandelnde Arzt die Kosten privat in Rechnung stellen. Die Krankenkasse erstattet dann die Aufwendungen, wenn der Patient bis Quartalsende die neue Gesundheitskarte beantragt hat.

Ergänzend zu dieser Regelung haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Übergangsregelung vereinbart. Ärzte können die alten Versicherungskarten noch bis Oktober 2014 akzeptieren, wenn sie ihr Abrechnungssystem noch nicht umgestellt haben. Ob dies der Fall ist, erfahren Patienten bei einem Anruf in der Arztpraxis. Kinder unter 15 Jahren brauchen die elektronische Gesundheitskarte nicht.

Zahnersatz-Zuzahlung

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Geringverdiener bei Zuzahlungen zum Zahnersatz entlastet. Sogenannte „unzumutbar belastete“ Versicherte müssen weitgehend keine Eigenanteile beim Zahnersatz zahlen. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn das monatliche Bruttoeinkommen 2014 folgende Grenzen nicht übersteigt:

  • Alleinverdiener: 1.106,00 Euro
  • Mit einem Angehörigen: 1.520, 75 Euro
  • Mit zwei Angehörigen: 1.797,25 Euro
  • Mit drei Angehörigen: 2.073,75 Euro

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Wer in die Private Krankenversicherung wechseln will, muss 2014 mehr verdienen: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wurde von 4.350,50 Euro auf 4.462,50 Euro Monatsverdienst angehoben. Wenn ein Arbeitnehmer ein regelmäßiges Einkommen oberhalb dieser Grenze hat, darf er sich privat versichern. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt zugleich die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.