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Mit dem Verbot von Zahn-Amalgam ab 2025 könnten Zahnarztbesuche teurer werden. Doch viele suchen bereits nach Alternativen, wie eine private Zahnzusatzversicherung.

Die Europäische Union hat die Quecksilberverordnung überarbeitet und will die Verwendung von Zahn-Amalgam vollständig verbieten. Vor den möglichen Folgen warnen Zahnärzte.

Für Zahnfüllungen aus Amalgam werden derzeit 40 Tonnen Quecksilber jährlich allein in Europa verbraucht. Zuviel findet die Europäische Union und hat eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung auf den Weg gebracht. Die sieht folgendes vor:

  • keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025.
  • Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025

Zahnärzte kritisieren die Entscheidung und weisen darauf hin, dass Alternativen deutlich teurer sind. Und das ist nicht der einzige Aspekt, der befürchten lässt, dass Zahnarztbesuche künftig teurer werden. So kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erst im Januar, dass die “Folgen der Mittelbegrenzung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in der Patientenversorgung voll angekommen sind”. Davon seien vor allem Parodontitis-Patienten betroffen. Die Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitisversorgung seien “fatal”, so die KZBV. Eine unbehandelte Parodontitis verursache zudem hohe Folgekosten: Allein im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Mio. Euro jährlich. Hinzukommen indirekte Krankheitskosten durch Parodontitis, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro angibt.

Beide vorgenannte Aspekte lassen befürchten, dass der Zahnarztbesuch in Zukunft noch teurer werden könnte. Viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich deshalb für eine Zahnzusatzversicherung. Welche Leistungen den Menschen dabei wichtig sind, zeigte die Erhebung eines Versicherers. Demnach gaben zwei Drittel der Befragten (jeweils rund 65 Prozent) an, dass es ihnen wichtig ist, dass eine private Zahnzusatzversicherung Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen umfasst. Gefolgt von Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen (jeweils 64 Prozent). Unbegrenzter Zahnersatz einschließlich Inlays und Implantate seien für 56 Prozent der Befragten eine bedeutende Leistung, während kieferorthopädische Maßnahmen mit 39 Prozent etwas abgeschlagen folgen.

Gesetzlich Krankenversicherte sollten schnell ihr Zahnarzt-Bonusheft überprüfen. Sollte ein Stempel für das laufende Jahr fehlen, ist es empfehlenswert, rasch einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren – und das idealerweise noch vor dem Jahreswechsel.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens.

Für gesetzlich Krankenversicherte kann es somit schnell sehr teuer werden. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten. Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte “Regelversorgung”. Das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung.

Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen also weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um zehn Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für zehn Jahre erbringt, kann den Zuschuss um weitere fünf Prozent nach oben schrauben.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Denn die Erhöhung der Zuschüsse greift nur, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden können.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2022 hatten sich rund 17,8 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert. Allein in den zehn Jahren zwischen 2012 und 2021 ist die Gesamtzahl der versicherten Personen mit einem Zahnzusatztarif um 4,3 Millionen oder 30,9 Prozent angestiegen.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Welche Erwartungen richten junge Deutsche an eine Zahnzusatzversicherung? Das ließ ein Versicherer mittels Umfrage ermitteln. Auffällig: Alle genannten Leistungen sind Frauen wichtiger als Männern.

Die Zahnzusatzversicherung sticht deutlich aus den anderen Krankenzusatzversicherungen heraus: Sie dominiert das boomende KV-Zusatzgeschäft. Doch welche Leistungen erwarten junge Menschen von ihrer Zahnzusatzversicherung? Das ließ ein Versicherer mittels Umfrage ermitteln.

Etwa zwei Drittel der Befragten legen großen Wert darauf, dass eine private Zahnzusatzversicherung bestimmte Leistungen abdeckt. Dazu gehören eine professionelle Zahnreinigung, die für 65 Prozent der Befragten wichtig ist, sowie die Übernahme von Kosten für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, die von 64 Prozent als bedeutend erachtet werden. Für 56 Prozent der Befragten ist eine entscheidende Leistung einer privaten Zahnzusatzversicherung die unbegrenzte Versorgung mit Zahnersatz, einschließlich Inlays und Implantaten. Kieferorthopädische Leistungen werden von 39 Prozent der Befragten als wichtig angesehen und folgen damit mit einigem Abstand.

Weiterhin erwarten jeweils 27 Prozent der Befragten, dass Behandlungen zur Angst- und Schmerzlinderung in der Versicherung enthalten sind, sowie der Wegfall von Wartezeiten. 16 Prozent sehen es als relevant an, dass die Versicherung die Kosten für eine zahnärztliche Zweitmeinung übernimmt. Acht Prozent der Befragten möchten, dass Bleaching in der Zahnzusatzversicherung enthalten ist. Zusätzlich wünschen sich sechs Prozent Goodies wie eine elektrische Zahnbürste.

Besonders auffällig ist, dass Frauen nahezu alle der genannten Leistungen als wichtiger erachten als Männer.

Über die Studie:
Die Gothaer Studie wurde im Auftrag der Gothaer Allgemeine Versicherung AG vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.009, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zwischen 18 und 40 Jahren befragt. Die Erhebung wurde vom 16. bis 26. Mai 2023 mithilfe des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.omninet durchgeführt.

Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2021 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Demnach kamen etwa 787.000 Verträge hinzu. Das ist ein Plus von 4,62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Summe haben bereits 17,83 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Im Oktober 2020 wurde dieser nochmal angehoben. Seither erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung vorher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt.

Wenn der Patient ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann, steigt der Zuschuss. Bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft klettert dieser von 60 auf 70 Prozent. Können jährliche Vorsorge-Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, klettert der Zuschuss von 65 auf 75 Prozent.

Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte etwa 1.000 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zuzahlen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an. Und: Die Kosten für hochwertigen Zahnersatz sind durchaus beträchtlich. So können beispielsweise Implantate schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro.

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte über eine Zahn-Police nachdenken. Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten.

Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte “Regelversorgung”. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 60-prozentigen Zuschuss und das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung. Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 10 Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, erhöht den Zuschuss um weitere fünf Prozent.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Erst nämlich, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden, greift die Erhöhung der Zuschüsse.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zZur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Zahnzusatzversicherung als “Plus” beim Versicherungsschutz

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2021 hatten sich rund 16,9 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Auch wer Zahnbeschwerden hat, hat als gesetzlich Krankenversicherter keinen Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen.

Gute und gesunde Zähne sind wichtig, aus mehreren Gründen. Nicht nur können Zahnschmerzen das Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen, zu Kopfschmerz, Konzentrationsproblemen etc. führen. Umfragen zeigen auch, dass Menschen gepflegte Zähne als eine Art Visitenkarte wahrnehmen und dies das Urteil über andere Personen beeinflusst. Im schlimmsten Fall wird man als ungepflegt wahrgenommen – was sogar zu Nachteilen bei Job-Bewerbungen führen kann.

Dennoch haben die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren gerade den Leistungskatalog beim Zahnarzt zusammengestrichen. Das betrifft vor allem den Zahnersatz: Seit 16 Jahren bereits kommen die Krankenversicherer nicht mehr voll für Kosten auf, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss 60 Prozent, maximal werden -bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre hinweg- 75 Prozent ersetzt. Die Regeln für den Festzuschuss sind komplex. Aber selbst die Verbraucherzentralen warnen vor der “Kostenfalle Zahnersatz”. Die Kosten für ein Seitenzahn-Implantat summieren sich schnell auf 1.500 bis 3.500 Euro.

Auch professionelle Zahnreinigung nicht drin

Dass gesetzlich Versicherte bei Zahnproblemen nicht einmal Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung haben, zeigt ein bereits älteres Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Geklagt hatte hier ein Mann, der unter einer Parodontitis litt: eine bakterielle Entzündung des Zahnbettes, die im schlimmsten Fall zu Zahnausfall führen kann. Denn Zahn und Knochen werden durch die Erkrankung destabilisiert. Deshalb hatte der Mann bei seinem Zahnarzt seine Zähne reinigen lassen – und sich dadurch Linderung versprochen. Das kostete knapp 100 Euro.

Als er die Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichte, wollte diese aber nicht zahlen: Weshalb die Sache vor Gericht landete. Und tatsächlich haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch, eine Zahnreinigung ersetzt zu bekommen. Der Grund, stark vereinfacht: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für eine professionelle Zahnreinigung keine Empfehlung gegeben. Das ist ein Gremium aus Ärzten, Krankenkassen-Funktionären und anderen Funktionären aus dem Gesundheitswesen, das entscheidet, auf welche Leistungen gesetzlich Versicherte Anrecht haben.

Damit ein Leistungsanspruch besteht, müssen die medizinischen Maßnahmen “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein, wie es im Sozialgesetzbuch heißt. Eine professionelle Zahnreinigung aber wird in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht empfohlen. Folglich müssen Krankenkassen-Mitglieder die Kosten selbst tragen (Urteil vom 30.05.2018, – S 28 KR 2889/17 -).

Zahnzusatzversicherung schafft Abhilfe

Explizit hoben die Richterinnen und Richter aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt in dem Urteil hervor, dass nicht alles, was medizinisch notwendig sei, der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterfalle. Hier wurden in den letzten Jahrzehnten tatsächlich viele Leistungen gekürzt, die zuvor von den Krankenkassen übernommen wurden. Das ist auch eine Reaktion auf steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem begründet in einer alternden Gesellschaft.

Hier können gesetzlich Versicherte aber mit einer privaten Zahnzusatz-Police Abhilfe schaffen. Abhängig vom Vertrag sind hier auch die Kosten einer Zahnreinigung versicherbar. Noch wichtiger ist es aber selbstverständlich, teure Eingriffe abzusichern, wenn diese erforderlich werden: eben den Zahnersatz. Denn Zahnlücken beeinträchtigen nicht nur Wohlbefinden und Gesundheit, sie können das Gebiss auch weiter destabilisieren: Und sind eine schlechte Visitenkarte.

Eine professionelle Zahnreinigung ist teuer. Als Kassenleistung gilt sie nicht, jedoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten. Die Studie eines Maklerunternehmens zeigt nun aber: Zuschüsse sind oft gering und bei manchen Kassen schwer zu erhalten. Die Experten empfehlen darum eine Zahnzusatzversicherung.

Die Entfernung von Zahnstein – also von harten Zahnbelägen – ist Kassenleistung. Für die professionelle Zahnreinigung (PZR) gilt das jedoch nicht – trotz Empfehlung vieler Zahnärzte zu einer solchen Behandlung. Die Beliebtheit der PZR bringt aber viele gesetzliche Kassen dazu, die Behandlungskosten freiwillig zu bezuschussen. Über Zahlen informiert aktuell die Studie eines Online-Maklers.

Demnach beteiligen sich immerhin 92 von 103 Krankenkassen an Kosten für professionelle Zahnreinigungen. Was aber zunächst gut klingt, zeigt auf dem zweiten Blick seine Tücken. Denn oft wird nur ein kleiner Teil der Kosten übernommen – durchschnittlich 46 Euro über alle Kassen hinweg bei Behandlungskosten zwischen 80 und 120 Euro.

Bonusprogramme machen Bezuschussung kompliziert

Zudem sind die Zuschüsse zumindest bei einem Teil der Kassen schwer zu erhalten. Koppeln doch 36 Prozent der untersuchten Kassen die Auszahlung an ihr Bonusprogramm. Demnach ist eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bedingung, um sich überhaupt für eine Teilerstattung zu qualifizieren – mit entsprechendem Zeitaufwand.

Zumal durch das Bonusprogramm auch weitere Kosten entstehen können, sobald andere geforderte Maßnahme ebenfalls Geld kosten. Zwar bekommen die Versicherten – im Gegenzug für die Teilnahme am Bonusprogramm – Prämienpunkte für jede Maßnahme gutgeschrieben. Diese Punkte kann man in einem zweiten Schritt gegen eine (zu versteuernde) Geldprämie eintauschen. Da die Prämie für eine professionelle Zahnreinigung aber beispielsweise nur neun oder zehn Euro beträgt, reicht die Summe aus anteiligem Zuschuss und Prämie dennoch nicht aus, die Kosten zu decken. Zu bedenken ist: Beides, Zuschuss und Prämie, bekommt man nur bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm.

Geringe Zuschüsse zu teils aufwendigen Bedingungen: Gesetzlichen Krankenkassen machen es ihren Versicherten nicht leicht mit der professionellen Zahnreinigung. Aus diesem Grund empfehlen die Macher der Studie auch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Würden doch einige Krankenkassen zwar “interessante Anreize” bieten. Viele gute Zahnzusatzversicherungen würden aber “deutlich mehr Prophylaxe-Kosten” übernehmen, “ohne dabei teuer zu sein”. Wer sich hierzu informieren will, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Wer aktuell als Kassenpatient zum Zahnarzt muss, um einen Zahn oder mehrere Zähne ersetzen zu lassen, kann damit bis zum 1. Oktober 2020 warten. Ab diesem Termin gibt es nämlich höhere Zuschüsse – die aber unzureichend bleiben, wie ein Rechenbeispiel zeigt. Eine private Zahnzusatzversicherung bietet Schutz vor den Kosten.

Gesunde Zähne sind wichtig für das Wohlbefinden des Menschen – und Zahnlücken nicht nur ärgerlich, sondern auch ein gesundheitliches Risiko. Eine solche kann -je nachdem, wo sie sich befindet- das Essen erschweren, zu einer unverständlichen Aussprache beitragen oder der Stabilität des Gebisses weiter schaden. Und schlimmer noch: Sogar Schlaganfälle und Herzinfarkte werden durch Lücken begünstigt, wenn sich dort Eiter bildet. Zudem wirkt man auf Mitmenschen ungepflegt, was auch Sympathie und Wertschätzung negativ beeinflusst.

Gut zu wissen also, dass Kassenpatienten ab Oktober 2020 mehr Zuschuss für den Zahnersatz erhalten. Der Hintergrund: Seit 15 Jahren kommen die gesetzlichen Krankenversicherer nicht mehr voll für die Kosten auf, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung bisher 50 Prozent, so wird er ab kommenden Monat auf 60 Prozent raufgesetzt. Wer ein Bonusheft führt, kann auf noch mehr hoffen: bei fünf Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch steigt der Zuschuss von 60 auf 70 Prozent, bei zehn Jahren gar von 65 auf 75 Prozent.

Nur Regelversorgung ist abgesichert

Diese Prozentwerte können aber sehr täuschen, handelt es sich doch keineswegs um den Zuschuss für die konkret gewünschte Zahnbehandlung. Der Fallstrick lauert in der Formulierung “Grundversorgung”. Denn tatsächlich errechnen sich die Zuschüsse an dem, was unbedingt notwendig ist. Teure Lösungen und edle Materialien sind damit außen vor. Sie bewirken keine höheren Leistungen der Krankenkasse, auch wenn sie zu weit besseren Ergebnissen führen würden.

In der Regel bedeutet das, die Krankenkasse kommt bei Zahnersatz für eine Brücken-Lösung mit Stoffen auf, die nicht aus Edelmetall sind. Ein Beispiel: Wer einen Seitenzahn ersetzen will, erhält ab Oktober 450 Euro statt -wie bisher- rund 375 Euro, mit Bonusheft gar 562 Euro. Das geht aus Modellrechnungen der Verbraucherzentralen hervor.

Umso ungünstiger, dass eine solche Brücke auch medizinische Nachteile haben kann. Der künstliche Zahn muss hierfür nämlich an einer Art Metallgestell angebracht werden, das dann wiederum an den nahestehenden Zähnen zur reparaturbedürftigen Zahnlücke befestigt wird. Sind diese umliegenden Zähne nicht mehr stabil und selbst geschädigt, kann die Brücke selbst wiederum locker werden.

Eine vornehmere Form des Zahnersatzes sind stattdessen Implantate: Künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen verpflanzt werden, um darauf den Zahnersatz anzubringen: ohne extra Metallgestell. Nur sind diese eben auch deutlich teurer. Die Kosten für ein Seitenzahn-Implantat summieren sich auf 1.500 bis 3.500 Euro. Trotzdem bezuschusst die Kasse auch ein Implantat nur mit jenem Betrag, den sie für die Brücke zahlen müsste: maximal besagte 562 Euro.

Folglich hat sich ein Zahnersatz zum Kostenrisiko entwickelt. Laut einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes (EU-SILC) schiebt fast die Hälfte aller Deutschen eine notwendige Zahnbehandlung vor sich her, weil sie die hohen Kosten fürchten. Müssen mehrere Zähne gewechselt werden, droht in Summe sogar ein fünfstelliger Betrag. Hier kann aber mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorgebeugt werden.

Zahnzusatzversicherungen können sich lohnen: Denn Zahnersatz ist oft sündhaft teuer. Dass viele gute Tarife im Markt sind, hat nun auch die “Stiftung Warentest” bestätigt. Von 249 getesteten Zusatzversicherungen erhielten zwei Drittel die Bewertung “sehr gut”.

Zahngesundheit ist wichtig: Und das in mehrerer Hinsicht. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen, dass der Verlust eines Zahnes oder mehrerer Zähne nicht nur das Essen erschweren kann: Je nachdem, welche davon betroffen sind. Auch das ästhetische Erscheinungsbild leidet. Mehrere Umfragen zeigen, dass Personen auch danach beurteilt werden, ob sie gepflegte Zähne haben. Mit einer Zahnlücke fällt dann nicht nur das Lächeln schwer – man riskiert auch, von den Mitmenschen vorverurteilt zu werden.

Was aber tun, wenn ein Zahn verloren geht? Gerade Kassenpatienten sehen sich dann schnell mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Denn die Krankenkassen zahlen nur sehr geringe Zuschüsse für Zahnersatz: bei einer metallischen Brücke zum Beispiel nicht einmal 400 Euro. Wer mehrere Zähne durch ein Implantat ersetzen muss, der muss jedoch einen hohen vierstelligen, ja sogar fünfstelligen Betrag einplanen. Oft leistet die GKV weniger als 20 Prozent der entstehenden Kosten.

Hier kommen sogenannte Zahnzusatzversicherungen ins Spiel, mit denen man die finanziellen Folgen des Zahnverlustes abfedern kann. Nicht zufällig gehört diese Produktart zu den erfolgreichsten Policen der privaten Krankenversicherer. Mehr als 16 Millionen Verträge haben die Deutschen bereits abgeschlossen, um ihre Zähne zu schützen. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Kundinnen und Kunden mehr als verdoppelt.

Dass eine hohe Qualität im Markt ist, bestätigt nun auch die “Stiftung Warentest”. Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” (Heft 6/2020) hat die Stiftung insgesamt 249 Tarife unter die Lupe genommen. Mehr als zwei Drittel wurden mit “sehr gut” bewertet.

Wenn der Versicherer Gesundheitsfragen stellt, müssen diese aber ehrlich und vollständig beantwortet werden: Sonst kann er im schlimmsten Fall eine sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und im Leistungsfall eine Zahlung verweigern. Deshalb empfiehlt es sich, eine Expertin bzw. einen Experten hinzuzuziehen. Darüber hinaus enthalten auch die Verträge recht unterschiedliche Leistungen, etwa mit dem Blick auf Wartezeiten. Wie bei anderen Versicherungsarten auch, so gilt auch hier: Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Ein Beratungsgespräch kann deshalb lohnen.

Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.

Zahnersatz für gesetzlich Versicherte: Ein erhebliches Kosten-Risiko

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 50 Prozent der entstehenden Kosten.

Mehr noch: Der Festzuschuss wird auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte “Regelversorgung”. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll. Das veranschaulicht ein Artikel auf Spiegel Online.

Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 50-prozentigen Zuschuss, und diesen auch nur für eine metallische Brücke als Regelversorgung (statt zum Beispiel für eine vollkeramische Brücke) – ganze 387 Euro (Stand 2016). Gesetzlich Versicherte müssen die hohe Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten selber schultern.

Bei finanzieller Überforderung droht das soziale Stigma

Wird also Zahnersatz benötigt, kann ein privater Haushalt schnell finanziell überfordert sein. Die drohende Konsequenz: Lücke bleibt Lücke. Kann sich ein Betroffener den Zahnersatz nicht leisten, muss er mit der Zahnlücke leben. Das aber wirkt als soziales “Stigma”, wie Studien immer wieder zeigen: Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschers promio.net zum Beispiel bescheinigen 79 Prozent der Bürger gepflegten Zähnen einen wesentlichen Einfluss auf den beruflichen Erfolg. Bei solchen Risiken auch für den sozialen Status lohnt es, auf eine Bonusregelung zu achten, die durch das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben ist.

Bonusregel: Der Festzuschuss lässt sich erhöhen

Denn der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 20 Prozent. Wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, erhöht den Zuschuss um 30 Prozent. Regeln hierfür definiert Paragraph 55 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

Das Bonusheft will gut gepflegt werden

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Erst nämlich, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden, greift die Erhöhung der Zuschüsse.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin als Bedingung des Paragraphen 55 wahrnahm. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden.

Festzuschüsse steigen in 2020 auf 60 Prozent

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Das wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Kostenrisiko wird also leicht reduziert. Und dennoch könnte sich die Erhöhung in bestimmten Situationen als Tropfen auf dem hohlen Stein erweisen, ebenso die Bonusregelung. Denn noch immer gilt: Kosten für einen Zahnersatz stellen auch bei höheren Zuschüssen – noch immer – ein erhebliches finanzielles Risiko durch hohe Eigenanteile dar.

Private Zahnzusatzversicherung: Das lohnenswerte “Plus” beim Versicherungsschutz

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln: Demnach sichern sich rund 16 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt ab.

Auch Verbraucherschützer von test.de empfahlen in der Vergangenheit wiederholt derartige Policen. Bei einem Produkttest in 2019 schlossen insgesamt 76 von 234 Zahnzusatzversicherungen mit einem “sehr guten” Ergebnis ab.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.