Beiträge

Die gesetzlichen Krankenversicherer haben schrittweise ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt gegeben. Während die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Krankenkasse ihren Beitrag stabil hält, steigen die Zusatzbeiträge bei der Barmer GEK, dem zweitgrößten Krankenversicherer, und der AOK Plus. Die Barmer erhöht den Beitrag sogar um 0,69 Prozentpunkte, während die AOK Plus um 0,3 Prozentpunkte anhebt.

Für 2024 wird erneut ein Milliardendefizit in den gesetzlichen Krankenkassen erwartet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,7 Prozent angehoben, aber dies ist keine verbindliche Regelung für die Anbieter. Branchenbeobachter sind gespannt darauf, wie die einzelnen Kassen ihren Zusatzbeitrag gestalten werden. Hier haben einige wichtige Anbieter den Zusatzbeitrag für kommendes Jahr bereits festgelegt.

Die TK hält ihren Zusatzbeitrag bei 1,2 Prozent stabil, während die Barmer ihren Beitrag um 0,69 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent erhöht. Beide sind die größten Krankenkassen in Deutschland und versichern zusammen über 21 Millionen Menschen. Die AOK Plus, Marktführer in Sachsen und Thüringen, hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent an. Diese Anpassungen werden auf steigende Ausgaben zurückgeführt.

Einige Kassen wie die DAK Gesundheit und die AOK Bayern halten hingegen ihre Zusatzbeiträge stabil. Die DAK Gesundheit bleibt bei 1,7 Prozent, während die AOK Bayern ihren Beitrag bei 1,58 Prozent belässt.

Es wird erwartet, dass die generellen Beiträge aller Krankenkassen im nächsten Jahr voraussichtlich steigen müssen, da trotz steigender Kosten die Leistungen nicht gekürzt wurden. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, während die individuellen Zusatzbeiträge von den Kassen festgelegt werden dürfen. Gesundheitsexperten erwarten wegen der Finanzierungsprobleme im Kassensystem, dass auch der allgemeine Beitragssatz in den kommenden Jahren angehoben wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte.

Die Versicherten haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse ihren Beitrag raufsetzt. Der Beitrag sollte aber nicht der einzige Grund sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen mit seinem Anbieter gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe, seinem Anbieter treu zu bleiben – auch bei steigenden Prämien.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auch 2024 auf weiter steigende Krankenkassen-Beiträge einstellen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auch 2024 auf weiter steigende Krankenkassen-Beiträge einstellen. Davon gehen sowohl die Kassen selbst, als auch das Bundesgesundheitsministerium aus, berichtet u.a. das Handelsblatt.

Sollte der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr um weitere 0,3 Prozentpunkte steigen, müssten die Versicherten bis zu 180 Euro im Jahr mehr für ihren Krankenschutz zahlen, rechnet das Handelsblatt vor.

Allerdings ist der gesetzlich vorgegebene Zusatzbeitrag nicht bindend für die Krankenkassen, sondern lediglich zur Orientierung gedacht. Entsprechend haben große Anbieter im laufenden Jahr ihren Zusatzbeitrag stabil gehalten. Beim Marktführer Techniker Krankenkasse (TK) beträgt der Zusatzbeitrag wie im Vorjahr 1,2 Prozent, bei der Barmer als zweitgrößtem Anbieter 1,5 Prozent. Rauf ging es hingegen bei fast allen Ortskrankenkassen. Darunter unter anderem auch die AOK Plus, die in Sachsen und Thüringen nahezu eine Monopolstellung hat. Um 0,3 Prozentpunkte erhöhte sich der Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel auf nun 1,50 Prozent.

Ein Anbieterwechsel sollte dennoch gut überlegt sein. In die Überlegungen sollte auch einfließen, welche Zusatzangebote man selbst benötigt und ob der bisherige Anbieter besondere Leistungen bietet. So unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen etwa bei der Übernahme von Osteopathie-Behandlungen, Sportkursen, Impfungen.

Die Krankenkassen schauen auf ein gewaltiges Finanzloch: nun wird ersichtlich, welche Anbieter die Beiträge anheben und welche nicht. Immerhin drei Viertel aller Kassen setzen den Zusatzbeitrag rauf.

Es waren besorgniserregende Nachrichten, die im letzten Jahr wiederholt aus dem gesetzlichen Kassensystem kamen. Zwischen 17 und 23 Milliarden Euro beträgt -je nach Wirtschafts-Entwicklung- das Finanzloch, das bei den Krankenkassen klafft. Die Bundesregierung hob daraufhin den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte an. Aber dieser Wert ist für die einzelnen Anbieter nicht bindend, sondern nur als Empfehlung gedacht.

Wie also würden sich die Krankenkassen tatsächlich verhalten? Das Ausmaß wird nun ersichtlich, nachdem alle Anbieter ihren Beitrag für das Jahr 2023 kommuniziert haben. Und tatsächlich haben viele ihren Zusatzbeitrag raufsetzen müssen. Zur Erinnerung: Der Zusatzbeitrag gesellt sich zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den alle gleichermaßen zahlen müssen. Der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag werden zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Drei Viertel aller Krankenkassen heben nun ihren Zusatzbeitrag an.

Bei den Ortskrankenkassen, auch AOKen, setzen nach einer Auswertung der krankenkassennetz.de GmbH fast alle ihren Zusatzbeitrag rauf: lediglich ein Anbieter verzichtet darauf. Darunter so Mitgliederstarke Kassen wie die AOK Plus, die in Thüringen und Sachsen fast Monopolstellung hat: Hier wird der Zusatzbeitrag künftig 1,50 Prozent des Bruttolohns betragen. Günstigster Anbieter ist hier die AOK Sachsen-Anhalt, die 2023 einen Zusatzbeitrag von 1,00 Prozent berechnet. Satte 1,9 Prozent werden hingegen bei der AOK Nordost fällig, die damit die teuerste Ortskrankenkasse ist.

Ebenfalls viele Erhöhungen sind bei den vielen Betriebskrankenkassen zu beobachten. Doch hier gibt es zwei Ausnahmen. Die in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete BKK Herkules (Zusatzbeitrag 1,09 Prozent) sowie die in elf Bundesländern aktive SKD BKK (Zusatzbeitrag 1,15 Prozent) starten ins neue Jahr mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag. Sie zählen damit zu den Versicherern mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Prämie.

Positiv: Die größten Kassenanbieter in Deutschland halten ihren Zusatzbeitrag stabil. Die Techniker Krankenkasse berechnet wie im Vorjahr 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, die Barmer 1,5 Prozent. Erstgenannte zählt 11 Millionen Mitglieder, die Barmer immerhin noch 8,7 Millionen. Weitere 14 Versicherer ändern ihren Beitrag nicht.

Es lohnt sich im Zweifel also, den Zusatzbeitrag zu vergleichen. Günstigste Anbieter sind nach dieser Auswertung die BKK firmus (0,90 Prozent) und die BKK Gildemeister Seidensticker (0,90 Prozent): beides eher kleinere Kassen. Allerdings sollte der Beitrag nicht das einzige Kriterium sein. Zusatzleistungen wie etwa Gesundheitskurse, ein guter Service und Ansprechpartner vor Ort sind mindestens ebenso wichtig. Denn die günstigste Kasse nützt nichts, wenn man sich im Leistungsfall lange mit Bürokratie rumschlägt oder keine Hilfe findet. Hier hilft ein Beratungsgespräch, ob und unter welchen Umständen sich ein Wechsel empfiehlt.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Die mitgliederstärksten Krankenkassen heben 2021 ihren Zusatzbeitrag an, teils deutlich. Betroffen sind 37,3 Millionen Mitglieder.

Es sind nicht nur der Kosten der Coronakrise, sie verschärfen aber die Situation: Zum Jahreswechsel 2020/21 sahen sich viele Krankenkassen genötigt, ihren Zusatzbeitrag anzuheben. Zur Erinnerung: 14,6 Prozent beträgt der allgemeine Beitragssatz. Reicht das Geld aus Beiträgen und dem Gesundheitsfonds nicht aus, dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen.

Wie das Info-Portal Franke Media errechnet hat, sind von den aktuellen Teuerungen 37,3 Millionen Mitglieder betroffen: und damit mehr als 66 Prozent der rund 56,4 Millionen gesetzlich versicherten Beitragszahler. Kein Wunder, sind doch die mitgliederstärksten Anbieter unter jenen, die nun ihre Prämien korrigieren müssen:

Die größten Anbieter setzen Prämien rauf

Die Techniker Krankenkasse (TK) mit rund 10,7 Millionen Versicherten (einschließlich beitragsfrei Familienversicherten) setzt den Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte rauf und hebt ihn somit auf 1,2 Prozent an. Auch die Barmer GEK, mit knapp neun Millionen Versicherten zweitgrößte Krankenkasse, verlangt künftig 0,4 Prozentpunkte mehr – hier werden künftig gar 1,5 Prozent Zusatzbeitrag fällig.

Darüber hinaus müssen viele große Ortskrankenkassen ihre Prämie korrigieren. So verlangt zum Beispiel die AOK Plus künftig 0,6 Prozentpunkte mehr (Zusatzbeitrag 1,2 Prozent): Sie ist mit 3,4 Millionen Versicherten größter Versicherer in Sachsen und Thüringen.

Die Gründe für die Prämiensprünge sind komplex. Die Bevölkerung wird im Schnitt immer älter – entsprechend sind auch mehr Menschen auf Operationen und Gesundheitsservices angewiesen. Zudem kosten Reformen der Bundesregierung die Krankenkassen Geld. Unter anderem sollen die Kliniken mehr Personal einstellen und dieses auch besser bezahlen – notwendige Maßnahmen angesichts der Tatsache, dass in Deutschland schon jetzt hunderttausende Kranken- und Altenpfleger fehlen.

Der Zusatzbeitrag ist nicht alles

Die Zusatzbeitrag liegt im Schnitt aller Tarife -unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen- bei 1,28 Prozent, berichtet Franke Media. Der Wechsel zu einem neuen Anbieter wird ab diesem Jahr einfacher, wenn sich Mitglieder einen preiswerteren Anbieter suchen wollen. Sie müssen nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Bestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann darum, den alten Anbieter zu informieren.

Dennoch gilt bei Krankenkassen -wie auch bei jeder anderen Versicherung-: Beitrag ist nicht alles. Zusätzlich sollten die Versicherten auch einen Blick auf die Leistungen und den Service werfen. Denn hierbei gibt es große Unterschiede. Wer mit seiner Krankenkasse bisher gute Erfahrungen gemacht hat, Ansprechpartner vor Ort hat oder digitale Tools nutzen kann, hat Gründe, auch bei einem etwas höheren Preis seinem Anbieter treu zu bleiben. Ein Beratungsgespräch kann bei der Wahl des richtigen Krankenversicherers helfen.

Mitte Dezember hieß es noch, dass kaum Krankenkassen ihre Beiträge anheben werden: Ganze zwei Anbieter hatten damals Prämienanstiege bekannt gegeben. Das hat sich nun geändert, da die Zahl sich deutlich erhöht hat. Und das dürfte noch nicht das Ende sein.

Wer schlechte Nachrichten hat, der wartet damit lieber gern mal etwas länger. Das bestätigt sich nicht nur für die Aufschieberitis im Alltag. Auch bei den Krankenkassen zeigt sich ein ähnliches Muster. Noch am 15. Dezember des letzten Jahres sah es so aus, als würden nur zwei Kassenanbieter ihren Zusatzbeitrag anheben. Zum Stand 01.01.2020 hat sich die Zahl deutlich erhöht: Nun haben mittlerweile 26 Krankenkassen einen höheren Zusatzbeitrag für 2020 festgelegt, betroffen sind rund 1,85 Millionen Mitglieder. Das berichtet die Webseite krankenkassen.net.

Akzeptieren muss man eine solche Teuerung nicht automatisch. Wenn die Krankenkasse dem Versicherten eine höhere Prämie schriftlich ankündigt (dazu ist sie gesetzlich verpflichtet), hat der Betroffene ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Da dieses Jahr besonders viele Kassen ihren Beitrag stabil halten konnten, ist ein Wechsel durchaus zu erwägen. Immerhin 76 Krankenkassen halten ihre Prämie stabil, ohne mehr Geld zu verlangen. Zwei Anbieter haben den Beitrag sogar runtergesetzt.

Der Hintergrund: Seit 2015 dürfen die Kassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn das Geld nicht ausreicht. Zunächst allein von den Arbeitnehmern getragen, wird er seit letztem Jahr wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag pro Kasse bei 1,06 Prozent.

Teuerungen erwartet — und insgesamt steigende Prämien

Schlechte Nachrichten für alle Kassenversicherten hat aber aktuell Gernot Kiefer, der stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes ist: also des Dachverbandes der Krankenkassen. Er warnt in der aktuellen Ausgabe der “Welt am Sonntag”, dass bald alle Kassen die Prämie wieder raufsetzen müssen. Grund seien teure Reformen der Bundesregierung, aber auch die Alterung der Gesellschaft und steigende Ausgaben für Kliniken und Medikamente.

“Allein in diesem Jahr rechnen wir aufgrund des Terminservicegesetzes und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben”, sagt Kiefer. Aufgrund hoher Rücklagen der Kassen habe es in diesem Jahr nur wenige Beitragserhöhungen gegeben. “Im kommenden Jahr wird es allerdings schwieriger aussehen, denn viele der beschlossenen Gesetze führen zu dauerhaft höheren Ausgaben. Und wenn die Rücklagen erst mal aufgebraucht sind, führt kein Weg an höheren Beiträgen vorbei.”

Das angesprochene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll dafür sorgen, dass speziell Kliniken mehr Personal für Pflege einstellen und die Fachkräfte besser bezahlen. Dringend notwendig, da schon jetzt viele Kliniken unterbesetzt sind und in Deutschland zehntausende Pflegerinnen und Pfleger fehlen. Kostet aber eben auch Geld. Darüber hinaus soll die zweite Reform, das Terminservicegesetz, dazu beitragen, dass Kassenpatienten schneller einen Facharzt-Termin erhalten. Für zusätzlich angebotene Sprechzeiten erhalten die Ärzte nun höhere Honorare.

Mit welchen Modellen auch gesetzlich Versicherte Prämie sparen, kann ein Beratungsgespräch klären. Darüber hinaus lässt sich der Schutz durch private Zusatzversicherungen aufwerten, wenn kein Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer möglich ist.

Nach und nach geben die gesetzlichen Krankenkassen bekannt, welche Zusatzbeiträge sie im kommenden Jahr erheben wollen. Die gute Nachricht: Für viele Versicherte wird sich der Beitrag 2019 verbilligen oder zumindest nicht erhöhen. Doch der Beitrag sollte nicht alles sein, worauf die Versicherten achten. Und steigende Kosten drohen in der Pflegepflichtversicherung.

So langsam wird es Zeit, dass die gesetzlichen Krankenversicherer ihre Zusatzbeiträge für 2019 bekannt geben. Schließlich haben die Versicherten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse ihren Beitrag raufsetzt. Das aber wird im kommenden Jahr vielen Bürgern erspart bleiben, so berichtet aktuell das Webportal “krankenkassen.net”.

72 von aktuell 108 Krankenkassen hatten bis Anfang der Woche ihre Zusatzbeiträge veröffentlicht. Und für viele Versicherte bleiben die Beiträge stabil. So wollen bisher nur 35 Anbieter ihren Zusatzbeitrag ändern, 37 Versicherer folglich nicht. Hier müssen die Versicherten denselben Beitrag zahlen wie im Vorjahr. Zusätzlich entlastet werden die Beschäftigten aber dadurch, dass der Gesetzgeber zur paritätischen Finanzierung der Zusatzbeiträge zurückkehrt. Mussten sie die Versicherten bisher allein stemmen, werden nun auch die Arbeitgeber hälftig zur Kasse gebeten.

Für die Versicherten von 32 Krankenkassen gibt es weitere gute Nachrichten. Hier wollen die Anbieter die Beiträge sogar nach unten korrigieren: darunter auch viele Ortskrankenkassen. Aktuell profitieren rund 20,9 Millionen Mitglieder von günstigeren Prämien in 2019. Lediglich drei Gesellschaften wollen hingegen die Prämien anheben.

Durchschnittlich liegt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2019 wie im Vorjahr bei 0,97 Prozent, wenn man den jetzigen Stand berücksichtigt. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, den sich ebenfalls Arbeitnehmer und -geber hälftig teilen. Der Beitrag sollte aber nicht der einzige Grund sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen mit seinem Anbieter gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe, seinem Anbieter treu zu bleiben – auch bei steigenden Prämien.

Einen Wermutstropfen gibt es aber im neuen Jahr. Auch die Pflegepflichtversicherung wird sich verteuern, damit die Pflegereform der Bundesregierung finanziert werden kann. Bisher lag der Beitrag bei 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens, 2019 wird er sich auf 3,05 erhöhen. Kinderlose müssen obendrein einen Zuschlag zahlen.

Eine gute Nachricht für Kassenpatienten: Auch 2019 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen voraussichtlich stabil bleiben, trotz Alterung der Gesellschaft und steigenden Gesundheitskosten. Das prognostiziert die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Grund ist die gute Konjunktur und die Entwicklung der Löhne, so dass mehr Menschen hohe Beiträge zahlen.

Im Jahr 2019 können gesetzlich Versicherte mit stabilen Prämien in der Krankenversicherung rechnen. Das prognostiziert die GKV-Chefin Doris Pfeiffer gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Mitteldeutschland (RND). Seit dem Jahresanfang 2015 dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn ihr Geld nicht ausreicht. Aktuell liegt er bei 1,0 Prozent des Bruttolohnes.

Dieser Zusatzbeitrag wird auf den Grundbeitrag von 14,6 Prozent des Einkommens draufgeschlagen, den die Mitglieder der Kassen grundsätzlich zahlen müssen: gemeinsam mit den Arbeitgebern. Und es gibt eine weitere gute Nachricht. Bisher mussten die Beschäftigten diese Extra-Kosten komplett selbst zahlen. Das wird sich im Jahr 2019 ändern. Die Bundesregierung will auch die Zusatzbeiträge künftig wieder paritätisch finanzieren, und das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten.

Erhöht der Krankenversicherer den Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können sich eine neue Krankenkasse suchen. Aber Achtung: Der Beitrag ist nicht das einzig entscheidende Kriterium. Nahezu 90 Prozent der Kassenleistungen sind zwar vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen von allen Krankenkassen angeboten werden. Bei den restlichen zehn Prozent gibt es aber große Unterschiede, etwa beim Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse und homöopathische Behandlungen. Hier lohnt ein Blick auf den Leistungskatalog der Krankenkasse. Auch beim Service unterscheiden sich die Anbieter.

Darüber hinaus wurden stabile Prämien in der gesetzlichen Krankenversicherung um den Preis erkauft, dass viele Leistungen herausgestrichen wurden. Für diese Kosten müssen die Versicherten nun selbst aufkommen oder zumindest etwas zuschießen: Erinnert sei an Brillen, Zahnersatz oder wenn die Patient*innen ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus wünschen. Hier können private Krankenzusatzversicherungen helfen, Leistungslücken der gesetzlichen Anbieter auszugleichen.

Auch in Wechsel zu einem privaten Anbieter sollte geprüft werden, wenn die Voraussetzungen hierfür bestehen. Er garantiert die im Vertrag vereinbarten Leistungen ein Leben lang – ohne kürzen zu dürfen.

Nicht nur für privat Krankenversicherte lohnt sich ein Blick auf die Beiträge. Spätestens, seitdem die Bundesregierung es den Krankenkassen erlaubt hat, einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben, ist die Höhe der Prämien auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Thema. Im kommenden Jahr könnten die Zusatzbeiträge in der GKV leicht sinken.

Gesetzlich krankenversichert – da muss ich doch nicht auf die Höhe der Versicherungsprämie schauen? So denken viele Mitglieder der Krankenkassen, denn die Wechselbereitschaft ist laut mehrerer Studien gering. Ganz so einfach ist es aber doch nicht mehr: Auch gesetzlich Versicherte müssen die Prämien zunehmend im Auge behalten.

Die Krankenkasse darf mehr verlangen

Seit 2015 dürfen die gesetzlichen Versicherer einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, den sie auf den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von 14,6 Prozent einfach draufpacken. Diesen Zusatzbeitrag müssen die Beschäftigten alleine stemmen. Und da gibt es bei den Kassen durchaus große Unterschiede. Von 0,3 bis 1,8 Prozent vom Bruttolohn reichen derzeit die Aufschläge.

Doch der Schätzerkreis der Krankenkassen hat gute Nachrichten für die Versicherten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte nämlich im kommenden Jahr sinken, wenn auch nur minimal. Beträgt er derzeit 1,1 Prozent, so soll er dann auf 1,0 Prozent absinken. Gründe hierfür sind unter anderem die gute Konjunktur und die gute Beschäftigungslage. Dem Schätzerkreis gehören Mitglieder des Bundesgesundheitsministeriums, Bundesversicherungsamtes sowie des Krankenkassen-Spitzenverbandes an.

Krankenkasse muss Mitglieder rechtzeitig informieren

Es lohnt sich also, die Zusatzbeiträge im Auge zu behalten. Wie aber erfahre ich, wie sich die Prämien entwickeln? Ändert der eigene Kassenanbieter seine Prämie, so ist er verpflichtet, die jedes einzelne Mitglied rechtzeitig darüber zu informieren. Das muss spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit passieren. Dann haben die Versicherten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, falls der Beitrag steigt.

Die Höhe des Zusatzbeitrages sollte aber nicht alleiniges Entscheidungskriterium für eine Kasse sein. Denn im schlimmsten Fall hat der Versicherer deshalb eine niedrigere Prämie, weil er bei Service oder Leistungen knausert. Diese sind zwar zum Großteil gesetzlich vorgeschrieben. Aber gerade bei den freiwilligen Leistungen gibt es große Unterschiede bei den Kassenanbietern. Wer also mit seiner Krankenkasse zufrieden ist, weil er im Falle einer Krankheit schnell und gut Unterstützung bekam, hat einen guten Grund, bei diesem Anbieter zu bleiben – trotz einer höheren Zusatzprämie.

Keine guten Nachrichten für die 54 Millionen Kassenpatienten! Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte bis zum Jahr 2019 deutlich anwachsen, warnt eine Funktionärin des Krankenkassen-Spitzenverbandes. Wenn der Zusatzbeitrag angehoben wird, haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.

Kassenpatienten müssen bis 2019 mit steigenden Beiträgen rechnen. Das prognostizierte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Montag bei einer Veranstaltung in Nauen. Schon im kommenden Jahr werde der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte steigen und dann 1,4 Prozent betragen, so Pfeiffer. Bis 2019 erwartet die Ökonomin einen Beitrag in Höhe von 1,8 Prozent. Für einen Versicherten mit 3.000 Euro Bruttogehalt bedeutet dies Mehrkosten von 252 Euro pro Jahr.

Komplexe Ursachen für höhere Gesundheitskosten

Ursachen für die Teuerung gibt es viele. Um nur einige zu nennen: Die Alterung der Gesellschaft lässt die Gesundheitskosten systemübergreifend steigen, schließlich sind ältere Menschen statistisch häufiger und länger auf ärztliche Behandlungen angewiesen. Auch sind die Zuwendungen des Bundes für Langzeitarbeitslose nicht ausreichend. Während der Bund derzeit pauschal 90 Euro pro Hartz-IV-Empfänger überweist, wären 136 Euro nötig, um alle Kosten zu decken, rechnet Pfeiffer vor. Die Deckungslücke, immerhin 2,3 Milliarden Euro, muss von den Beitragszahlern erbracht werden.

Die -im internationalen Vergleich- sehr hohen Arzneikosten tragen ebenfalls zu der Teuerung bei. Zudem hat die Bundesregierung einige notwendige, aber teure Reformen auf den Weg gebracht: das chronisch unterbesetzte Pflege- und Betreuungspersonal in den Kliniken soll aufgestockt werden. Damit Kassenpatienten schneller Facharzttermine erhalten, werden zentrale Terminvergabestellen eingerichtet – zusätzliche Infrastruktur, die Geld kostet.

Sonderkündigungsrecht bei Anstieg des Zusatzbeitrags

Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt, bedeutet das aber nicht, dass er bei allen Krankenkassen gleichermaßen angehoben wird. Seit 2015 können die Anbieter einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen – damit will der Gesetzgeber den Wettbewerb befördern. Und so lohnt es sich, genau zu vergleichen, welche Kasse wie viel verlangt. Denn die Anhebung des Zusatzbeitrages bewirkt ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Die Höhe des Beitrages sollte nicht das alleinige Merkmal für die Wahl einer Krankenkasse sein. Auch auf Zusatzleistungen lohnt es sich zu achten: Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Finanzierung bestimmter Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen.

Einige Kassen sind sogar damit aufgefallen, dass sie Patienten für immer mehr Leistungen ins Portemonnaie greifen. Eine Thüringer Krankenversicherung will etwa Fahrten von Patientinnen ins Brustkrebszentrum nicht mehr bezahlen, wenn die Chemotherapie auch in einer näher gelegenen, aber nicht spezialisierten Klinik erbracht werden kann. Andere Kassen zahlen für den weiteren Weg ohne Beanstandung. Hier heißt es: Obacht, ob auch bei niedrigem Zusatzbeitrag Service und Leistung stimmen!

Ebenfalls eine Option, Teuerungen zu entgehen, ist der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung. Auch diese Entscheidung will mit Bedacht gefällt sein – im Gegensatz zur GKV ist der Beitrag hier nicht abhängig vom Einkommen und kann gerade im Alter anwachsen. Wer in die PKV wechselt, sollte also über stabile finanzielle Mittel verfügen. Weil die Leistungen bei privaten Krankenversicherern noch mehr variieren als bei den Krankenkassen, wo 98 Prozent aller Ansprüche vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, ist ein Beratungsgespräch dringend anzuraten, um alle Feinheiten der Verträge zu klären.

GKV: Zum Jahreswechsel 2015 sanken die Krankenversicherungsbeiträge von 15,5 auf 14,6 Prozent. Allerdings dürfen die Krankenkassen seitdem einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen. Die Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Kassenbeiträge steigen.

Die Bundesregierung wollte Kassenpatienten entlasten – und senkte den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Sache hat aber einen Haken. Seitdem dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die Kosten können dadurch deutlich steigen. Der Zusatzbeitrag ist von den Kassen individuell festzulegen und von den Versicherten allein zu tragen.

Erweitertes Sonderkündigungsrecht

Mit der Regelung zum Zusatzbeitrag wurde den Versicherten ein erweitertes Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Immer, wenn die eigene Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, dürfen Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kündigen. Die Kasse ist verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Bei den meisten Kassenanbietern erfolgte die Information im Dezember 2014. Mitglieder haben demnach bis zum 31. Januar Zeit, die Kündigung fristgerecht einzureichen – ein Kassenwechsel ist dann zum 1. April 2015 möglich.

Eine Sonderregelung gibt es für Rentner und Bezieher von Versorgungsbezügen, deren Beiträge durch die Zahlstelle an Krankenkassen abgeführt werden. Aufgrund einer Systemumstellung und den damit verbundenen technischen Schwierigkeiten verschieben sich Änderungen bei den Zusatzbeiträgen um zwei Monate nach hinten. Der Gesetzgeber schuf hierfür eine Übergangsregelung: Im Januar und Februar 2015 wird einheitlich ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent angewendet. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse eigentlich einen niedrigeren Zuschlag berechnet hätte.

Kein voreiliger Kassenwechsel

Dass gesetzlich Versicherte tatsächlich mit einem Anbieterwechsel Geld sparen können, zeigt die aktuelle Breite der erhobenen Zusatzbeiträge. Dieser reicht von 0,3 Prozent bis 1,2 Prozent des Bruttolohns. Allerdings sollten Kassenpatienten auch andere Entscheidungskriterien beachten, bevor sie sich für einen Wechsel entscheiden. Hierzu gehören beispielsweise eine gute Erreichbarkeit der Krankenkasse, die Servicequalität oder die Beratung bei der Arztwahl. Auch bei Zusatzleistungen zeigen die Versicherungen deutliche Unterschiede, etwa bei Bonusprogrammen für chronisch Kranke oder der Bewilligung einer Haushaltshilfe. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!