Wenn der Rücken nicht mehr mitmacht: Gericht stärkt Ansprüche bei Berufsunfähigkeit
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.Im konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Handwerker, der wegen chronischer Rückenbeschwerden seine körperlich belastende Haupttätigkeit nicht …
