Ab Juli 2023 erhalten die Rentner in Ost und West mehr Geld. Während die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent angehoben werden, steigen die Bezüge im Osten um 5,86 Prozent.
In den letzten Jahren hatten sich deutsche Rentner meist über eine Anhebung der Altersbezüge freuen dürfen. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.
Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen – um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.
Im vergangenen Jahr waren die Bezüge im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben worden. Für das Jahr 2023 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 sollte das Altersgeld im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent ansteigen.
Rentensteigerung fällt höher aus
Doch nun dürfen sich über 21 Millionen deutsche Altersrentner über eine überraschend hohe Rentenerhöhung freuen. Während die Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent raufgesetzt werden, ist das Rentenplus im Osten noch deutlicher: hier werden die Ruhestands-Gelder sogar um 5,86 Prozent angehoben. Dabei sei der Nachhaltigkeitsfaktor sogar mit eingepreist. Dieser wirke sich mit – 0,1 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.
Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 36,02 Euro auf 37,60 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 35,52 Euro auf 37,60 Euro.
36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro.
Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Diese waren um 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern gestiegen. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei “Ein-Euro-Jobs” außer Acht bleiben.
Ein positiver Nebeneffekt der guten Lohnentwicklung im Osten ist die Anhebung des Rentenwerts auf das Westniveau. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreicht werden. Damit ist die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Heil begrüßte die deutliche Anhebung: “Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird. Die Renten steigen um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen.”
Rentenniveau soll stabil bleiben
Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2026 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte “doppelte Haltelinie”, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent.
Da die “doppelte Haltelinie” nur noch bis zum Jahr 2025 gilt, kündigte Heil eine Fortsetzung einer der beiden Haltelinien an. “Ich will die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, damit die Menschen sich auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge verlassen können. Deshalb werden wir die Haltelinie von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus sichern, damit die gesetzliche Rente verlässlich bleibt”, sagte der SPD-Politiker.
Rentenerhöhung 2023 – Rente soll höher steigen als erwartet
Ab Juli 2023 erhalten die Rentner in Ost und West mehr Geld. Während die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent angehoben werden, steigen die Bezüge im Osten um 5,86 Prozent.
In den letzten Jahren hatten sich deutsche Rentner meist über eine Anhebung der Altersbezüge freuen dürfen. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.
Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen – um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.
Im vergangenen Jahr waren die Bezüge im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben worden. Für das Jahr 2023 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 sollte das Altersgeld im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent ansteigen.
Rentensteigerung fällt höher aus
Doch nun dürfen sich über 21 Millionen deutsche Altersrentner über eine überraschend hohe Rentenerhöhung freuen. Während die Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent raufgesetzt werden, ist das Rentenplus im Osten noch deutlicher: hier werden die Ruhestands-Gelder sogar um 5,86 Prozent angehoben. Dabei sei der Nachhaltigkeitsfaktor sogar mit eingepreist. Dieser wirke sich mit – 0,1 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.
Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 36,02 Euro auf 37,60 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 35,52 Euro auf 37,60 Euro.
36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro.
Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Diese waren um 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern gestiegen. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei “Ein-Euro-Jobs” außer Acht bleiben.
Ein positiver Nebeneffekt der guten Lohnentwicklung im Osten ist die Anhebung des Rentenwerts auf das Westniveau. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreicht werden. Damit ist die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Heil begrüßte die deutliche Anhebung: “Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird. Die Renten steigen um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen.”
Rentenniveau soll stabil bleiben
Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2026 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte “doppelte Haltelinie”, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent.
Da die “doppelte Haltelinie” nur noch bis zum Jahr 2025 gilt, kündigte Heil eine Fortsetzung einer der beiden Haltelinien an. “Ich will die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, damit die Menschen sich auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge verlassen können. Deshalb werden wir die Haltelinie von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus sichern, damit die gesetzliche Rente verlässlich bleibt”, sagte der SPD-Politiker.
Sterbegeldversicherung – Lohnenswerter Hinterbliebenenschutz
Kein Mensch denkt gern an den eigenen Tot. Und doch sollte man sich – gerade mit zunehmendem Alter – hin und wieder mit dem Schutz der Hinterbliebenen beschäftigen, falls man doch plötzlich erkrankt oder verunglückt. Ein Produkt der Hinterbliebenenvorsorge ist die Sterbegeldversicherung – diese zahlt eine Leistung an Hinterbliebene, um Kosten eines Begräbnisses abzufedern. Denn die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland liegen laut Stiftung Warentest bei 4.500 Euro – ein Betrag, der gerade Familien mit kleinem Einkommen schnell überfordern kann.
Versicherungssumme als Schonvermögen
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung, die bei Tod des Versicherungsnehmers Geld an die Angehörigen auszahlt. Sie funktioniert wie eine Risikolebensversicherung. Da das Geld aber einzig der Deckung der Bestattungskosten dient, ist die Versicherungssumme in der Regel geringer.
Diese Eigenschaft kann Vorteile bieten. Denn wer auf andere Weise Geld für die Bestattung anspart, riskiert, dass dieses Geld für die Pflegekosten aufgebraucht werden muss. Das droht besonders bei Unterbringung im Heim aufgrund des Alters: Mittlerweile sind es im Schnitt über 2.000 Euro, mit denen sich pflegebedürftige Heimbewohner an den Kosten beteiligen. Und wenn das Geld nicht reicht, ist auch das angesparte Geld für Bestattungen in Gefahr.
Geld aus der Sterbegeldversicherung hingegen gehört per Gesetz zum Schonvermögen – auf dieses Geld darf nicht für die Pflegekosten zugegriffen werden. Und der Staat darf dieses Geld auch nicht pfänden. Solche Überlegungen erklären, warum die Sterbegeldversicherung durchaus sinnvoll sein kann.
Verschiedene Möglichkeiten der Zahlung
Angespart wird die Versicherungssumme für das Sterbegeld anhand verschiedener Möglichkeiten. So kann eine Prämienzahlung monatlich oder quartalsweise erfolgen (viertel- oder halbjährlich oder auch jährlich). Der Preis der Prämie hängt hierbei von verschiedenen Faktoren ab: Alter einer Versicherungsnehmerin oder eines Versicherungsnehmers bei Abschluss der Police, Beitragszahldauer (sie kann zum Beispiel bis zum Alter von 65 Jahren oder von 70 Jahren usw. erfolgen), Berufsstand. Ob und wie sich aber solche Faktoren auf die Prämie auswirken, ist je nach Versicherer und Produkt unterschiedlich.
Gesundheitsprüfung oder Wartezeit
Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch müssen bei der Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Allerdings verzichten mittlerweile einige Anbieter aufgrund der geringen Versicherungssumme darauf – auch dies kann, besonders bei Vorerkrankungen, ein Vorteil der Sterbegeldversicherung sein.
Allerdings werden in solchen Fällen oft Wartezeiten festgelegt: Erst nach Ablauf dieser Wartezeit besteht Leistungsanspruch. So sichern sich die Unternehmen gegen die Gefahr, schnell leisten zu müssen ohne aufgebautes Kapital. Die Wartezeit kann zum Beispiel 18 oder 24 Monate betragen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Wartezeit durch angespartes Kapital zu umgehen. Wer zu Sterbegeldversicherungen Informationen sucht, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.
Arbeitskraftabsicherung – BU-Versicherungen für Schüler können sinnvoll sein
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab – und ist demnach der wichtigste Schutz, sobald man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Deswegen scheint es zunächst ein Widerspruch, Schüler über eine BU-Versicherung abzusichern – Schüler haben ja in der Regel noch keinen Beruf. Und dennoch rät sogar die Stiftung Warentest in ihrem “Finanztest”- Magazin zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Und das hat gute Gründe.
Denn Preis und Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich wesentlich nach Vorerkrankungen und Tätigkeitsprofil eines Versicherungsnehmers. Daraus entsteht der Vorteil: Schüler haben meist noch keine Vorerkrankungen, die den Schutz verteuern oder ganz ausschließen können. Das Risikoprofil des Schülers wird ebenfalls von vielen Versicherungsgesellschaften positiv bewertet – dadurch gelingt der Einstieg in den BU-Schutz sehr kostengünstig. Und der BU-Schutz kann auch vergleichsweise kostengünstig bleiben, wenn man ein paar Dinge beachtet.
Versicherungsbedingungen müssen gründlich geprüft werden
Wichtig ist es, vor Abschluss einer BU-Versicherung für Schüler die Versicherungsbedingungen zu prüfen. So sollte die Tätigkeit des Schülers als mitversichert im Vertrag festgeschrieben sein. Auch sollten die Produkte keine Anzeigepflicht festschreiben. Denn einige Versicherer schreiben über die Vertragsbedingungen fest, dass ein Berufseintritt oder Berufswechsel zu melden ist – mit der Möglichkeit, das Risiko dann neu zu bewerten und teurere Beiträge zu erheben. Wenn dies aber der Fall ist, ist die Ersparnis durch die Schülerversicherung schnell dahin. Besser sind deswegen Produkte ohne Anzeigepflicht.
BU-Schutz für Schüler: besonders wichtig bei zukünftigem Handwerksberuf
Besonders wichtig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, sobald ein Kind einen handwerklichen Beruf anstrebt. Denn für schwer arbeitende Handwerker – Fliesenleger etwa oder Dachdecker – ist es ab einem bestimmten Alter praktisch nicht mehr möglich, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Werden doch BU-Prämien nach Berufsgruppen kalkuliert – Handwerksberufe gelten als besonders risikoreich und kommen in der Kalkulation der Versicherer besonders schlecht weg.
Anders aber verhält es sich, wenn Eltern den Handwerker schon als Schüler abgesichert haben. Bei einem Tarif ohne Anzeigepflicht können dann die günstigen Konditionen mitgenommen werden in die Berufstätigkeit. Allerdings sollte man auf eine genügend lange Laufzeit der Police sowie auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Durch die Nachversicherungsgarantie lässt sich die Versicherungssumme erhöhen, sobald zum Beispiel ein Versicherungsnehmer heiratet oder Nachwuchs bekommt.
BU-Schutz: zuverlässig nur beim Experten
Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten als äußerst komplex. Wichtig ist, ein passgenaues Produkt für die eigenen Bedürfnisse zu finden. Denn wenn man eine falsche Police wählt, kann es sein: Trotz jahrelanger Zahlung der Prämien hat man keinen genügenden oder sogar gar keinen BU-Schutz. Aus diesem Grund empfehlen selbst Verbraucherschützer, einen BU-Schutz nur bei Versicherungsexperten abzuschließen.
Tierversicherung: Wenn die Katze einen Auffahrunfall verursacht…
Katzen sind das am meisten verbreitete Haustier in Deutschland. Etwa 16,7 Millionen Samtpfötchen leben hier – und sie verursachen mitunter Schäden, die für ihre Besitzer teuer werden können. Die folgenden 6 Urteile zeigen, wo Gefahren für Katzenfreunde lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen.
7 sind zu viele
Die gute Nachricht für alle Katzenfreunde zuerst: Grundsätzlich kann der Vermieter die Haltung einer Katze in einer Mietwohnung nicht verbieten. Die Haltung ist zu dulden, wenn von dem Tier keine Belästigungen ausgehen. Doch 7 Katzen in einer Drei-Raum-Wohnung? Das sind zu viele, urteilte Amtsgericht Berlin-Lichtenberg bereits 1996 (Az: 8 C 185/96).
Lackschaden am Autodach: War es wirklich DIESE Katze?
Ein Autofahrer ärgerte sich über Lackschäden auf dem Dach seines Fahrzeugs und verdächtigte die Katze des Nachbarn. Vor dem Amtsgericht Aachen bot er auch an, auf dem Autodach gefundene Katzenhaare analysieren zu lassen. Doch selbst wenn die DNA übereinstimmen würde, wäre das noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich diese Katze den Lackschaden verursachte, so die Richter (Az: 5 C 511/06). Will der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen, muss er nachweisen, dass eine bestimmte Katze die Schäden verursachte.
Katze fischt frische Fische
Überraschend viele Urteile beschäftigen sich mit Katzen, die in Gartenteichen von Nachbarn Fische ‚geangelt‘ haben (sollen). Ähnlich wie beim Lackschaden muss die konkrete ‚Täterschaft‘ des Tieres nachgewiesen werden können. Gelingt das dem Geschädigten, haftet der Tierhalter so, als hätte er selbst die Fische gestohlen.
Katze verursacht Auffahrunfall
Innerhalb geschlossener Ortschaften müsse – gerade in ländlich strukturierten Orten – damit gerechnet werden, dass Haustiere plötzlich auf der Fahrbahn auftauchen, so das Landgericht Paderborn (Az: 5 S 181/00). Im zugrundeliegenden Fall bremste ein Autofahrer für eine Katze, die die Straße querte. Eine hinter ihm fahrende Frau konnte nicht mehr bremsen und fuhr auf. Anders als die Versicherung der Frau, hielten die Richter eine Vollbremsung für ein Kleintier nicht für eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung. Die Haftpflichtversicherung der Frau musste den Schaden regulieren. Anders verhält es sich, wenn ein Tier außerhalb geschlossener Ortschaften auf freier Strecke die Fahrbahn quert.
Katze angefahren: Fahrer muss keine Heilbehandlungs- und Operationskosten tragen
Eine Katze wurde in einer 30er-Zone angefahren. Ihr Besitzer wollte von der Fahrerin Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 Euro erstattet bekommen. Doch dem schlossen sich die Richter am Amtsgericht München nicht an (Az: 331 C 7937/05). Kein Autofahrer könne so fahren, dass das Überfahren einer Katze immer vermieden werden könne, wenn diese plötzlich auf die Straße läuft. Zudem müsse der Tierhalter, der sein Tier freilaufen lässt, den Schaden selbst tragen.
Katzen und Eigentumsbeeinträchtigung
Betreten Katzen das Grundstück von Nachbarn, liegt eine Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB) vor. Nachbarn müssen den ‚Besuch‘ von drei Katzen nicht dulden. Ist es aber nur eine Katze, ist deren freier Auslauf (inklusive von Kotablagerungen) hinzunehmen, so das Amtsgericht Neu-Ulm (Az: 2 C 947/98). In Wohngebieten mit Einfamilien- und Reihenhäusern gehöre die Haltung einer Katze mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Diese Art der Katzenhaltung sei gerade artgerecht.
Beginn der Starkregensaison – Eigenheim und Gebäude-Schutz prüfen!
Vor Beginn der Starkregensaison sollten Immobilienbesitzer ihren Versicherungsschutz prüfen.
Hausbesitzer sollten schon jetzt aktiv werden, wenn sie ihr Eigentum zu Beginn der Starkregensaison im Mai gegen Überflutungen absichern wollen. Denn bei der dafür notwendigen Elementarschadenversicherung gilt häufig eine Wartezeit. “In der Regel dauert es ein paar Wochen, bis die neue Versicherung greift”, erklärt Jörg Asmussen Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr extremer Niederschläge wieder zu, die zu Überschwemmungen und Hochwasser führen können. “Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September; aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon im April auf”, so Asmussen. Gefährdet sind nicht nur Flussanrainer, denn Starkregen kann überall in Deutschland auftreten und zu schweren lokalen Überflutungen führen. Deutschlandweit ist bislang nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude umfassend gegen Naturgefahren abgesichert.
Internationaler Frauentag – Altersarmut – Frauen besonders gefährdet
Diese Woche wird der Internationale Frauentag begangen. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Speziell im Alter sind Frauen noch immer deutlich schlechter abgesichert als Männer. Das schließt auch die private Vorsorge ein.
“Ich möchte keine Rosen – mir reicht die Hälfte der Macht”. Dieser Spruch, der am Internationalen Frauentag regelmäßig in sozialen Medien die Runde macht, müsste ergänzt werden um: die Hälfte der Finanzen. Denn speziell im Alter sind Frauen in Deutschland noch immer schlechter abgesichert, wie Daten des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Internationalen Frauentages zeigen.
Demnach haben Frauen ab 65 Jahren rund ein Drittel weniger Alterseinkommen, wie eine Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) für das Jahr 2021 ergab. Konkret haben sie Alterseinkünfte von 17.814 Euro brutto im Jahr, während Männer derselben Altersgruppe immerhin 25.407 Euro brutto erreichen. Die Umfrage bezog nicht nur die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und Hinterbliebenen-Renten ein, sondern auch aus privater und betrieblicher Vorsorge.
“Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig”, schreibt das Statistische Bundesamt zu den Ursachen des Einkommens-Gefälles.
Doch damit nicht genug. Große Teile der Einkünfte von Frauen resultieren aus Ansprüchen, die der Ehegatte früher erworben hat. Denn zieht man die gesetzliche Hinterbliebenen- bzw. Witwenrente ab, erhöht sich die sogenannte Gender Pension Gap sogar auf 42,6 Prozent. Das wirkt sich auch auf die Altersarmut aus. Mehr als jede fünfte Frau im Rentenalter bzw. 20,9 Prozent gelten als armutsgefährdet.
Natürlich ist die soziale Absicherung von Frauen im Alter zunächst eine politische Aufgabe: Strukturen müssen geschaffen werden, in denen zum Beispiel Kindererziehung und die Pflege Angehöriger nicht überproportional auf den Schultern von Frauen lasten und finanzielle Nachteile bedeuten. Darüber hinaus können Frauen und ihre Familien auch selbst etwas tun: indem sie sich zeitig um die finanzielle Sicherheit im Alter kümmern. Private Vorsorge ist hier fast zwangsläufig Pflicht – und auch bei der betrieblichen Vorsorge sind Frauen oft deutlich seltener abgesichert als Männer. Welche Optionen es hier gibt, darüber klärt ein Beratungsgespräch auf.
Junge Zielgruppe – Regelmäßige Beratung gefragt
Versicherung per Online-Abschluss oder doch lieber persönliche Beratung? Junge Menschen wollen beides – gleichzeitig.
Junge Kunden sind (nicht nur) in der Versicherungsbranche heiß begehrt. Schließlich geht es darum, teilweise extrem langanhaltende Kundenbeziehungen aufzubauen. Nicht wenige Versicherer sind auch deshalb dazu übergegangen, lebenslanger Begleiter werden zu wollen.
Doch erreichen solche Bemühungen auch die jungen Menschen und damit die zukünftigen Kunden? Diese Frage untersucht der aktuelle Schwerpunktbericht “Zielgruppenkonzepte” des Kundenmonitors Assekuranz 2022, der von der Sirius Campus GmbH in Kooperation mit der Aeiforia GmbH erstellt wurde.
Ein Aspekt, der dabei beleuchtet wurde, betrifft die Beratungswünsche junger Menschen. Im Vergleich zu 2019 – also vor der Corona-Krise – hat sich der Wunsch nach regelmäßiger Beratung signifikant erhöht. Eine solche Beratung ist mittlerweile für 56 Prozent der 18- bis 30-jährigen Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten wichtig, vor drei Jahren betrug dieser Anteil lediglich 40 Prozent. Auch insgesamt ist regelmäßige Beratung wichtiger geworden: In der Gesamtgruppe der 18- bis 69-Jährigen steigt die Relevanz von 50 Prozent (2019) auf inzwischen 58 Prozent (2022).
Noch stärker hat sich der Wunsch nach Online-Beratung durch den Vermittler, z. B. in Form eines Videocalls per Teams, Zoom oder WhatsApp, erhöht. Schon im Gesamtmarkt ist hier eine Steigerung von 32 Prozent (2019) auf 46 Prozent (2022) zu beobachten. Unter den 18- bis 30-Jährigen wünschen sich sogar 71 Prozent eine Online-Beratung durch ihren Vermittler, das sind stolze 28 Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren.
Umfrage – Altersvorsorge bleibt bei vielen derzeit auf der Strecke
Weder die aktuelle Zinssituation noch die Inflation sorgen dafür, dass sich die Sparerinnen und Sparer in Deutschland verstärkt mit ihrer privaten Altersvorsorge auseinandersetzen, auch wenn vielen durchaus bewusst ist, dass es eigentlich nötig ist.
Drei Viertel der Befragten (76 Prozent) wissen, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um den eigenen, aktuellen Lebensstandard im Alter halten zu können. 70 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass sie im Rentenalter einen Teil der Lebenshaltungskosten aus dem Ersparten bestreiten müssen. Dennoch hat sich nur knapp die Hälfte der im Rahmen des Anlegerbarometers befragten Personen (49 Prozent) mit dem Thema private Altersvorsorge beschäftigt. Das sind fünf Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr. Der Anteil liegt außerdem deutlich unter dem Wert von vor zehn Jahren (69 Prozent). Unter den 20- bis 29-jährigen Befragten haben sich sogar nur 31 Prozent mit dem Thema befasst. Vor zehn Jahren waren es 49 Prozent.
Möglicherweise blicken viele Befragte aber deshalb so entspannt auf das Thema, weil sie bereits ein entsprechendes Produkt besitzen. Insgesamt haben 72 Prozent der Befragten mindestens eine private Altersvorsorge abgeschlossen, jeweils 36 Prozent sogar mehrere. 44 Prozent der Befragten sind sich sicher, dass sie finanziell gut für das Alter vorgesorgt haben. Allerdings besitzen fast drei von zehn Befragten nach wie vor kein Produkt, das sie im Alter zusätzlich finanziell absichert (28 Prozent). Unter ihnen sind besonders viele junge Menschen (55 Prozent).
Die meisten unter denen, die eine private Altersvorsorge besitzen (34 Prozent), sparen monatlich zwischen hundert und zweihundert Euro an. Beinahe genauso viele (30 Prozent) schaffen es, sogar 200 Euro und mehr pro Monat für das Alter zurückzulegen.
Zu diesen Ergebnissen kommt das Anlegerbarometer. Dafür befragte das Marktforschungsinstitut Forsa im November 2022 im Auftrag von Union Investment 1.008 Menschen im Alter von 20 bis 59 Jahren, die in privaten Haushalten über Finanzen entscheiden. Die Befragten nahmen an einer Online-Umfrage teil und konnten sich Zeit und Umgebung der Bearbeitung selbst aussuchen. Bei Umfragewerten, die sich nicht zu 100 Prozent addieren, gibt die Differenz den Anteil der unschlüssigen Befragten an.
Eigenheim – BaFin warnt vor Immobilien-Teilverkauf
Eigenheimbesitzer aufgepasst! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Immobilien-Teilverkauf.
“Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung”, berichtet Dr. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. “Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen”, erläutert Dr. Pötzsch.
Diese Werbeversprechen richten sich oft an die Generation 50plus und stellen einen höheren Geldbetrag in Aussicht, während die ursprünglichen Besitzer in der Immobilie weiterhin wohnen dürfen.
Doch Finanzaufsicht warnt, dass solche Modelle mit erheblichen Risiken verbunden sind. So müsse bei einigen Anbietern ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den neuen Miteigentümer abgeführt werden. Kann diese Summe nicht mehr aufgebracht werden, drohe unter Umständen ein ‚Auszug wider Willen‘. Das könne auch passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird, schreibt die BaFin. Zudem weisen die Aufseher darauf hin, dass die laufenden Kosten oft einseitig zu Lasten der Hausbewohner aufgeteilt würden.
Gesetzliche Rentenversicherung – Fristablauf für freiwillige Beiträge beachten!
Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, muss die Frist bis zur Einzahlung der Beiträge für das vorangegangene Jahr beachten.
Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell für das Alter vorzusorgen. Dafür müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein: Das Mindestalter für freiwillige Beitragszahlungen beträgt 16 Jahre; es darf keine Altersrente bezogen werden und es darf keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Dies gilt zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro pro Monat (Stand 2022) gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar.
Mit freiwillig gezahlten Beiträgen lässt sich der Rentenanspruch steigern. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 96,72 Euro für die Dauer eines Jahres, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund 4 Euro; beim Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro sind es rund 70 Euro (Stand 2022). Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen.
Bis zum 31. März können freiwillige Beiträge auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr gezahlt werden. Vor 1955 geborene Versicherte, die trotz Kindererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können darüber hinaus jederzeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren nachzahlen.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragsentrichtung von rund 210.000 Personen genutzt.