Altersvorsorge ist wichtig! Dies zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Im Schnitt betrug die monatliche Altersrente lediglich 759 Euro pro Monat – zu wenig für ein auskömmliches Leben im Alter.

Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet, gab es zum Stichtag 31.12.2012 17,7 Millionen Bürger, die eine gesetzliche Altersrente bezogen haben. Dabei zeigten sich große Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Während in Westdeutschland die Männer im Schnitt 1.005 Euro Rente erhielten, betrug die Rentenhöhe bei den Frauen nur 508 Euro. In Ostdeutschland waren die Renten zwischen den Geschlechtern etwas gleichmäßiger verteilt, da zu DDR-Zeiten besonders viele Frauen erwerbstätig gewesen sind. In den neuen Bundesländern erhielten die Herren 1.073 Euro und die Damen 730 Euro Monatsrente.

Die Durchschnittsrenten sind aber insofern niedrig ausgefallen, da für die Statistik jede Form der gesetzlichen Altersrente berücksichtigt wurde. Also auch Renten für Schwerbehinderte oder für Rentner, die in Altersteilzeit jobben mussten oder vor dem Renteneintritt arbeitslos gewesen sind. Und doch zeigen die Zahlen: Wer im Rentenalter gut leben will, der sollte sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Es kann nicht schaden, zusätzlich privat vorzusorgen, da sonst im Lebensabend eine Versorgungslücke droht.

Die Möglichkeiten der Altersvorsorge sind dabei so verschieden wie vielfältig: Sei es eine Lebensversicherung, eine staatlich geförderte Riester-Rente, der Kauf einer Immobilie oder die Investition in Aktien. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Wertverfall infolge der Inflation ausgeglichen wird. Pro Jahr beträgt die Geldentwertung etwa 2 Prozent – und wer sein Geld 20 Jahre lang unter dem Kopfkissen oder im Sparstrumpf sammelt, kann sich dafür letztendlich viel weniger kaufen.

Clevere Sparer kombinieren sogar mehrere Vorsorgeformen. Damit streuen sie das Risiko einer Geldanlage. Denn schon eine alte Redensart besagt, man soll nicht alle Eier in den gleichen Korb legen. Fällt der Korb runter, sind auch alle Eier kaputt, so dass man die zerbrechliche Ware bei Transport besser auf mehrere Orte verteilt. Und das Gleiche gilt für Finanzprodukte: Wer sein Kapital auf mehrere Säulen der Altersvorsorge aufteilt, der investiert sicherer! Ein Beratungsgespräch kann helfen, den geeigneten Altersvorsorge-Mix zu finden.

Während privater Telefonate am Arbeitsplatz sind Beschäftigte nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf hat das hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestanden (AZ: L 3 U 33/13).

In einer Lagerhalle kann es schon einmal richtig laut werden – der Gabelstapler brummt, das Fließband surrt und die Kollegen müssen sich rufend verständigen, wenn sie gehört werden wollen. Da fällt natürlich auch das Telefonieren schwer. Ein Lagerarbeiter aus Wiesbaden ging deshalb kurz nach draußen auf die Laderampe, als er seine Frau anrufen wollte. Doch nach dem 2minütigen Gespräch blieb er auf dem Rückweg zu seinem Arbeitsplatz an einem Begrenzungswinkel hängen und verletzte sich dabei schwer.

Betriebsgenossenschaft verweigert Unfallschutz

Dumm für den Arbeitnehmer: Die Betriebsgenossenschaft wollte das Missgeschick nicht als Arbeitsunfall anerkennen und verweigerte jede Leistung. Sie verwies darauf, dass privates Telefonieren nicht gesetzlich unfallversichert sei. Dies gelte auch für Handygespräche am Arbeitsplatz.

Daraufhin zog der Lagerarbeiter vor Gericht. Doch auch die Richter gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Gesetzlicher Unfallschutz bestehe nur, wenn ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit eintrete, heißt es in der Urteilsbegründung. Persönliche oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen wie Essen oder Einkaufen würden aber den Unfallschutz unterbrechen. Nur bei zeitlich und räumlich ganz geringfügigen Unterbrechungen bleibe der Versicherungsschutz bestehen. Dies sei der Fall, wenn die private Tätigkeit „im Vorbeigehen“ oder „ganz nebenher“ erledigt werde.

Private Unfallversicherung schützt auch bei Arbeitspausen

Die Urteilsbegründung des Landessozialgerichtes ist ein Stück weit absurd. Denn hätte der Arbeiter am Arbeitsplatz telefoniert und damit möglicherweise sich und andere gefährdet, wäre der gesetzliche Unfallschutz bestehen geblieben. So aber bleibt die Erkenntnis: Wer auch am Arbeitsplatz rundum unfallversichert sein will, der muss eine private Unfallversicherung abschließen. Sie leistet in der Regel unabhängig von der Situation, in der ein Unfall eintritt.

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten auch mit einer privaten Gruppenunfallversicherung absichern. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können derartige Zusatzleistungen ein Mittel sein, um gute Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung über die vielfältigen Möglichkeiten des Unfallschutzes!

Noch nie haben die deutschen Versicherungen so viele Leistungen erbracht wie im Jahr 2012: Insgesamt 192 Milliarden Euro wendeten die Anbieter auf, um Schäden zu regulieren, Renten zu zahlen oder andere Leistungen zu erbringen.

Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, umfasst der Wert sowohl die ausgezahlten Leistungen als auch die Erhöhungen der Rückstellungen zugunsten der Versicherten. Und er zeigt, dass die deutsche Versicherungswirtschaft eine hohe Bedeutung für die Bundesbürger hat. Private, Selbstständige und Unternehmen waren 2012 mit fast 460 Millionen Versicherungsverträgen abgesichert. Darüber hinaus sind die deutschen Versicherer wichtige institutionelle Investoren – Ihre Kapitalanlagen machen immerhin 1,35 Billionen Euro aus.

Doch wenn eine Person eine Versicherungsleistung beantragen oder einen Schaden melden will, kann es schnell zu Komplikationen kommen. Fristen und Formalitäten sind einzuhalten, der Schadenshergang muss wahr und genau wiedergegeben werden. Was viele Bundesbürger nicht wissen: Auch Versicherungsvermittler sind hierfür wichtige Ansprechpartner. Sie haben oftmals eine jahrelange Routine im Umgang mit den Versicherungsunternehmen und wissen, worauf genau zu achten ist. Sollten Sie also einen Schadensfall haben, sprechen Sie auch Ihren Versicherungsvermittler an!

Vor einer üblen Betrugsmasche warnt aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine ominöse Firma versucht demnach, per Postident-Verfahren den Bürgern Banksparpläne und andere Finanzprodukte unterzuschieben. Deshalb sollte an der Haustür nichts Derartiges unterschrieben werden.

Gleich mehrere Verbraucher hatten der Verbraucherzentrale berichtet, dass sie Opfer von den Betrugsversuchen einer ominösen Finanzfirma wurden. Zunächst erhielten sie einen ungebetenen Anruf, bei dem ihnen Banksparpläne und andere Finanzprodukte angeboten wurden. Die meisten Angerufenen lehnten zwar ab, stimmten aber der Zusendung von Informationsmaterial zu.

Tatsächlich stand wenige Tage später der Postbote vor der Tür. Die Verbraucher sollten daraufhin den Erhalt des Infomaterials mit ihrer Unterschrift bestätigen. Was viele nicht wussten: Per Postident-Verfahren, also dem schriftlichen Bestätigen einer Postsendung an der Haustür, können auch Verträge unterschrieben und damit gültig werden!

Und genau das hatte die betrügerische Firma versucht. “Die Angerufenen glaubten, Sie bekommen lediglich Unterlagen zugesandt und dachten nicht, dass sie mit einer Unterschrift nun angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben. Das ist ein Versuch, Verbrauchern einen Vertrag unterzuschieben”, kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In keinem der Fälle hätte ein Kunde dem Vertragsschluss zugestimmt.

Die Konsequenz kann nur lauten: Wer einen Banksparplan abschließen will oder für das Alter vorsorgen, der sollte sich professionellen Rat bei einem seriösen Finanzberater oder einer Bank einholen. Aber auf keinen Fall ein entsprechendes Angebot an der Haustür annehmen und dafür noch unterschrieben! Eine Postwurfsendung sollte nur per Unterschrift entgegengenommen werden, wenn der Absender und sein Anliegen bekannt sind.

Am 21. September geht es wieder los: Mit dem feierlichen Wirte-Einzug und dem traditionellen Anzapfen wird in München das 180. Oktoberfest eröffnet. Doch bevor sich Buam und fesche Madln zur Wiesengaudi treffen, sollten sie sich auch über das Thema „Sicherheit“ Gedanken machen.

Kein Frage – Die „Wiesn“ ist für viele Feierbiester ein Höhepunkt des Jahres. Rund 6,4 Millionen Menschen aus aller Welt fanden sich 2012 in München ein, um bei Bier, Brezeln und Stimmungsmusik die Festzelte beben zu lassen. Auch dieses Jahr wird wieder ein Millionenansturm erwartet.

Allerdings gibt es auch eine weniger erfreuliche Entwicklung. 827 Alkoholleichen musste das Bayrische Rote Kreuz im letzten Jahr versorgen – so viele wie nie zuvor. Auch die Polizei verzeichnete einen Negativrekord, denn mehr als 2000 Mal wurden die Ordnungshüter wegen Bierkrugschlägereien und anderen Missetaten zu Hilfe gerufen. Deshalb sollten sich Oktoberfest-Besucher auch mit dem Thema Versicherungsschutz auseinander setzen.

Schlägt man selbst mal ein bisserl über die Strenge und verletzt dabei aus Versehen einen anderen Besucher, kann es schnell teuer werden. Ein Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt, dass Bierzelte kein rechtsfreier Raum sind. Die Richter verurteilten eine Münchenerin, die beim stehenden Schunkeln von der Sitzbank fiel und dabei einen anderen Besucher erheblich verletzte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. In solchen Fällen hilft die private Haftpflichtversicherung: Sie leistet für Schäden, die man Dritten zufügt.

Kommt der Besucher selbst zu Schaden, weil der Gleichgewichtssinn infolge der zweiten Maß Bier gelitten hat oder ein Treffer beim Böllerschießen ins Auge ging, ist es gut über eine private Unfallversicherung zu verfügen. Sie erbringt eine Kapitalleistung oder Rente, wenn die Gesundheit infolge eines Unfalls dauerhaft geschädigt wird.

Aber Vorsicht! Wer es mit der Trinkerei übertreibt, der gefährdet seinen Versicherungsschutz. So beinhalten viele Versicherungsverträge eine sogenannte „Alkoholklausel“. Dann ist der Alkoholkonsum zwar bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt (häufig 1,5 Promille). Wer mehr Alkohol im Blut hat, geht im Schadensfall aber leer aus.

Rücksichtsvolles Verhalten ist also auch beim Feiern und Schunkeln geboten. Und natürlich sollten Besucher öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wenn sie Alkohol konsumieren. Denn auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Zahlung verweigern, wenn ein Autofahrer volltrunken einen Unfall baut.

Wenn ein Arbeitnehmer seine betriebsbedingte Kündigung erhält, dann hat er bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Beschäftigungsanspruch. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hessen in einem aktuellen Urteil. Es ist nicht rechtens, den entlassenen Mitarbeiter gegen seinen Willen sofort freizustellen.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Arbeitnehmer, der jahrzehntelang im Unternehmen angestellt war, die Kündigung erhalten. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine Freistellungsklausel, so dass er sofort seinen Arbeitsplatz räumen und sich einen neuen Job suchen sollte. Doch darauf hatte der Geschasste gar keine Lust. Er wollte bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterbeschäftigt werden.

Als der gefeuerte Arbeitnehmer vor Gericht zog, gaben ihm die Richter des Landesarbeitsgerichts in Frankfurt/Main Recht. Ein Angestellter habe grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, betonten die Richter. Dies gelte nur dann nicht, wenn durch eine Weiterbeschäftigung schwerwiegende Interessen des Arbeitgebers verletzt werden. Der Arbeitgeber muss also den Kläger bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder einstellen (LAG Hessen, Az.: 18 SaGa 175/13).

Wer sich bereits vor einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber finanziell absichern will, der kann eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass laut Vertrag auch die Sparten Berufs- oder Arbeitsrechtsschutz eingeschlossen sind. Manche Anbieter sehen hierfür gar keine Leistung vor oder deckeln die Ansprüche bei einem Höchstbetrag.

Der Sommer ist vorbei – fallende Blätter und Temperaturen unter 15 Grad künden von der kalten Jahreszeit. Für Hausbesitzer bedeutet das ein zusätzliches Risiko, denn sie sind verpflichtet, Laub vom Gehweg zu räumen. Stürzt ein Fußgänger auf den rutschigen Blättern und verletzt sich dabei, kann der Räumpflichtige zur Verantwortung gezogen werden.

„Glatteis ohne Frost“ nennen Haftpflichtversicherer das rutschige Laub im Herbst. Besonders bei Nässe bildet das Blattwerk eine klitschige Schicht, die unter dem Druck der Schuhsohlen zur Schlitterbahn werden kann. Eigentlich sind die Kommunen dafür verantwortlich, für die Sicherheit der Fußgänger zu sorgen. Doch die öffentlichen Kassen sind leer, und so wälzen die Städte ihre Räumpflicht auf die Hauseigentümer ab.

Das hat auch für Mieter unliebsame Konsequenzen. In vielen Mietverträgen findet sich eine Klausel zur Kehrpflicht auf Bürgersteigen. Vernachlässigt der Mieter seinen Herbstputz, muss er mit Schadensforderungen rechnen, wenn ein Passant auf dem Laub ausrutscht und sich verletzt. Also heißt es: Besen und Schaufel in die Hand, damit die Wege sicher sind!

Wer zur Miete wohnt, der kann mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorsorgen, falls die Räumpflicht einmal vernachlässigt wird. Sie kommt für Schadensersatzansprüche auf und wehrt unbegründete Forderungen ab. Auch Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sind durch die Privathaftpflicht geschützt. Ist der schlampige Herbstputzer allerdings Besitzer eines Mehrfamilienhauses, dann muss er eine extra Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.

Doch wie oft muss eigentlich das Laub im Herbst gefegt werden? Diese Frage ist schwer zu beantworten, denn genaue Regelungen gibt es nicht. Türmt sich das Laub zu Bergen, müssen Mieter oder Hausbesitzer öfter zum Besen greifen. Andererseits verlangt niemand, dass man den lieben langen Tag im Laub herumwirbelt. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, zieht auch nicht jeder Unfall auf nassem Laub eine Schadensersatzforderung nach sich. Im Einzelfall prüfen die Richter, ob der Fußgänger das Missgeschick durch allzu sorgloses Verhalten mitverursacht hat.

Für Fahrradfahrer gibt es keine Versicherungspflicht in Deutschland. Trotzdem kann es sinnvoll sein, für bestimmte Risiken eine Versicherung abzuschließen, bevor man sich auf den Drahtesel schwingt. Nicht nur ein Diebstahl des Rades birgt finanzielle Risiken.

Radfahren ist so beliebt wie nie! Derzeit werden in deutschen Haushalten mehr als 70 Millionen Fahrräder genutzt, berichtet die Bundesregierung. Und weil das Radfahren nicht nur gesund ist, sondern auch umweltschonend, hat das Bundeskabinett im Herbst 2012 einen „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ verabschiedet, um noch mehr Menschen zur Nutzung des Rades zu bewegen.

Aber natürlich birgt so eine Radfahrt auch Risiken. Im Jahr 2012 wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 74.370 Radfahrer leicht oder schwer verletzt, 406 Radfahrer kamen sogar ums Leben. Umso wichtiger kann es sein, für den Fall des Falles vorzusorgen. Eine Unfallversicherung zahlt, wenn der Radler bei einem Unfall ein bleibenden Schaden erleidet und kein anderer Verkehrsteilnehmer dafür haften muss.

Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter

Richtig teuer kann es werden, wenn man selbst mit dem Rad einen Unfall verursacht. Mitunter reicht schon eine kleine Unachtsamkeit aus, damit man in eine Schuldenfalle hinein radelt. Wen ein Radler etwa auf dem Gehweg fährt, einen Passanten übersieht und umstößt, muss er mit sechsstelligen Schadensforderungen rechnen, sollte der Fußgänger einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleiden. Dem Unfallverursacher werden dann die Kosten für Therapien, Verdienstausfall und eine lebenslange Pflegebetreuung in Rechnung gestellt.

Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss für Radfahrer. Sie leistet Ersatz, wenn eine dritte Person geschädigt wird und Haftpflichtansprüche geltend macht. Wenn es sich bei dem Fahrrad um ein schnelles Elektrogefährt handelt, muss sogar eine extra Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ein Mopedkennzeichen genutzt werden. Privathaftpflichtverträge leisten häufig nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Hausratversicherung – Diebstahlschutz nicht immer enthalten

Auch vor Langfingern soll das Rad geschützt sein. Schließlich werden pro Tag in Deutschland bis zu 1.000 Fahrräder gestohlen. Ein sicherer Abstellort und schwer zu öffnende Schlösser sind unerlässlich, nützen aber nicht immer. Gerade in Großstädten sehen sich die Radbesitzer mit professionellen Banden konfrontiert, die selbst schwierige Schlösser blitzschnell knacken können.

Häufig reicht es aus, eine gute Hausratversicherung zu besitzen, um den Diebstahl eines Rades ersetzt zu bekommen. Hier muss in den Verträgen gut nachgelesen werden. Manche Versicherer erbringen keine Leistung, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr geklaut wird. Andere wiederum sehen nur eine geringe oder gar keine Entschädigung vor, wenn Räder aus Gemeinschaftsräumen wie Fluren oder Hinterhöfen entwendet werden. Auch Zubehör wie Kinderanhänger ist nicht in jedem Vertrag enthalten und muss unter Umständen gegen Aufpreis versichert werden.

Alternativ kommen auch spezielle Fahrradversicherungen in Betracht. Sie leisten häufig auch bei Vandalismusschäden oder wenn das Rad nach einem Unfall repariert werden muss. Ein Versicherungsexperte kann helfen, den passenden Schutz für den Drahtesel zu finden!

Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie einen Schaden nicht bezahlen will, wählt oftmals den Weg vor Gericht. Aber es gibt auch die Möglichkeit, den Ombudsmann der Versicherungen anzurufen. Dieser versucht, zwischen beiden Streitparteien zu schlichten.

Dass es zu Streitigkeiten zwischen Kunden und ihrem Versicherungsanbieter kommt, ist leider nicht auszuschließen. Sei es der Fernseher, der nach einem Blitzschlag nicht vom Hausratversicherer ersetzt wird, der Streit um eine Gesundheitsleistung in der PKV oder weil die Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten nicht zahlen will: Derartige Streitfälle landen schnell vor Gericht.

Doch der Gang vor den Kadi hat auch Nachteile. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann Jahre dauern, zum Beispiel wenn sie über mehrere Instanzen ausgefochten wird. Zudem muss der Versicherte die Verfahrenskosten zahlen, wenn er den Rechtsstreit verliert. Deshalb ist es für den Versicherungsnehmer unter Umständen besser, den Ombudsmann der Versicherungen einzuschalten, wenn er sich benachteiligt fühlt.

Ombudsmann als Anlaufstelle für Beschwerden

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine Schlichtungsstelle. Schnell und unbürokratisch kann diese prüfen, ob die Ablehnung einer Leistung durch den Versicherungsanbieter gerechtfertigt ist. Der Vorteil: Verbraucher müssen keine Gebühren für das Verfahren zahlen. Lediglich Porto und Telefongebühren sind kostenpflichtig.

Dabei muss der Versicherungsnehmer beachten, dass zwei verschiedene Schlichtungsstellen gibt. Für private Kranken- und Pflegeversicherungen ist derzeit Ombudsmann Dr. Helmut Müller der Ansprechpartner. Andere Sparten wie etwa Hausrat-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen werden unter der Obhut von Professor Dr. Günter Hirsch betreut. Beide Schlichtungsstellen haben ihren Sitz in Berlin.

„Wir haben gute Erfahrungen mit dem Versicherungsombudsmann gemacht“, sagt Erik Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg im Interview mit der Kölnischen Rundschau. Zwar sei der Ombudsmann eine Instanz der Versicherungsunternehmen. Doch er wahre seine Unabhängigkeit. Auch der Verbraucherschutz erkennt also das Schlichtungsverfahren der Versicherungen an.

Ansprüche verjähren nicht

Wenn der Versicherte den Schlichtungsspruch nicht akzeptiert, kann er hinterher immer noch vor Gericht ziehen. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens verjähren die Ansprüche nicht. Das stellt die Verfahrensordnung sicher.

Ein Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, sobald die Beschwerde beim Ombudsmann eingegangen ist. Sie kann per Telefon, Brief oder im Internet eingereicht werden. Genauere Informationen finden Interessierte auf den Webseiten http://www.pkv-ombudsmann.de/ (Kranken- und Pflegeversicherung) sowie http://www.versicherungsombudsmann.de (alle anderen Sparten).

Auch ein Versicherungsvermittler kann Auskunft über die Schlichtungsstellen geben. Und tatsächlich können Versicherungskunden auf eine schnelle Lösung ihres Problems hoffen. Im letzten Jahr dauerte es im Schnitt 3,5 Monate, bis ein Schlichtungsurteil gefällt wurde. Oftmals zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

Wer einen Unfall erleidet, der muss auch oftmals im Beruf eine längere Auszeit akzeptieren oder sogar komplett einen neues Gewerbe erlernen. In manchen Tarifen der BU- oder Unfallversicherung ist deshalb eine Hilfeleistung für Umschulungen vorgesehen. Oder Nachhilfe für Kinder, wenn sie aufgrund des Unfalls in der Schule fehlen.

Mitunter sind die Folgen eines Unfalls so schwer, dass die betroffene Person einen neuen Beruf erlernen muss. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Wirbelsäule schwer geschädigt wird und ein Bauarbeiter keine schweren körperlichen Arbeiten mehr verrichten darf. Im Idealfall verfügt der Verunglückte dann über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeführt werden darf.

Aber viele Verunglückte wollen gar nicht aus dem Berufsleben ausscheiden, sondern auch weiterhin in einem Beruf tätig sein. Hier gilt: Berufsunfähigkeitsversicherer dürfen ihre Rente einstellen, wenn ihr Kunde eine unbefristete Festanstellung gefunden hat, die mit der früheren Tätigkeit vergleichbar ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (Az. 12 U 93/12). Allerdings hat der Versicherte weiterhin einen Anspruch auf die Rente, wenn der neue Job Einbußen im Gehalt bedeutet oder eine niedrigere Qualifikation erfordert. Um den Neustart im Beruf zu unterstützen, erbringen viele BU-Versicherer eine Hilfe zur Umorganisation oder eine Wiedereingliederungsleistung.

Umschulungsleistungen auch in Unfall-Tarifen

Mittlerweile beinhalten auch viele Unfallversicherungen einen Leistungsbaustein, der das Um- und Neulernen erleichtert. Der Versicherer zahlt dann in der Regel für Umschulungen einen bestimmten Höchstbetrag pro Tag, der zudem zeitlich begrenzt ist, etwa auf drei Wochen. Auch Kinder können von Nachhilfeleistungen profitieren, wenn sie aufgrund eines Unfalls in der Schule ausfallen. Häufig werden derartige Leistungen in den besseren Tarifen und gegen einen Aufpreis angeboten.

Aber dies sind nicht die wichtigsten Leistungen, auf die man beim Abschluss einer Bu- oder Unfallversicherung achten sollte. Sondern Leistungs-Bonbons, mit denen sich die Wettbewerber von der Konkurrenz abheben wollen. Worauf beim Abschluss einer Unfallversicherung zu achten ist, darüber kann ein Beratungsgespräch aufklären!