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Es sind erschreckende Zahlen. In geschätzt 190.000 Fällen pro Jahr verursachen Behandlungsfehler im Krankenhaus gesundheitliche Schäden, wie aus dem aktuellen AOK-Gesundheitsreport hervorgeht. 19.000 Patienten müssen den Ärztepfusch sogar mit dem Leben bezahlen. Wie aber kann sich ein Patient wehren, wenn er das Gefühl hat, falsch behandelt worden zu sein?

Zunächst einmal empfiehlt es sich, den Kontakt mit einem behandelnden Arzt oder dem Hausarzt zu suchen. Unsicherheiten lassen sich oft schon im Gespräch ausräumen. Seit Inkrafttreten des neuen Patientenschutzgesetzes (1. Februar 2013) sind Ärzte verpflichtet, die Behandlung umfassender als vorher zu dokumentieren und den Behandlungsverlauf gegenüber dem Patienten zu erklären.

Krankenkassen ordnen Gutachten an

Bringt das Gespräch keine Einigung, können Geschädigte über die Krankenkasse ein Gutachten des medizinischen Dienstes beantragen. Liegt ein begründeter Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, wird ein ausführliches wissenschaftliches Gutachten erstellt, für das der Patient nichts zahlen muss.

Das Gutachten des medizinischen Dienstes ist dann Ausgangspunkt für weitere Schritte. Entweder der Geschädigte einigt sich außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des Arztes durch einen Vergleich. Wenn ein Vergleich nicht möglich ist, kann auch der Rechtsweg über ein Klageverfahren eingeschlagen werden. In manchen Fällen empfiehlt sich auch die Anfertigung eines Privatgutachtens.

Zusätzliche Unterstützung finden Geschädigte bei einer Patientenschutzorganisation. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale, der Deutsche Patientenschutzbund (DPSB) oder die unabhängige Patientenberatung (UPD) beraten und vermitteln gern weiter.

Rechtsschutzversicherung hilft

Ein Rechtsstreit mit einem Arzt oder einer medizinische Einrichtung auszufechten, kann viel Zeit und Geld verschlingen. Nach wie vor liegt die Beweislast vor allem beim Patienten, wenn er einen Behandlungsfehler vermutet, und da ist professionelle Hilfe unbedingt erforderlich. Seit einigen Jahren bieten manche Versicherer deshalb eine sogenannte Patientenrechtsschutzversicherung an.

Sie greift beispielsweise bei unterlassenen Untersuchungen, unzureichender Patientenaufklärung oder Informationsverweigerung und eventuellen Fehlbehandlungen. Es gibt sogar private Krankenvollversicherungstarife, die den Patientenrechtsschutz mit beinhalten. Inwiefern „normale“ Privatrechtsschutz-Policen auch bei Behandlungsfehlern Hilfe leisten, kann ein Beratungsgespräch klären.

Chaos in Berlin! Am Montag hat Blitzeis auf den Straßen der Hauptstadt zu zahlreichen Unfällen geführt, Fußgänger stürzten und Autos krachten ineinander. Auch anderswo wird in den nächsten Tagen der Winter sein Comeback geben. Was aber kann man tun, um bei Blitzeis sicher ans Ziel zu kommen?

Keine Frage, der Winter hat uns in diesem Jahr bisher mit seiner Milde verwöhnt. Der Januar lockte mit frühlingshaften Temperaturen vor die Türe, und vielerorts konnte man Joggern, Radfahrern und Fußgängern begegnen.

Umso überraschter waren heute viele Berliner, als Eis und Kälte unerwartet über sie hereinbrachen. Wegen Blitzeis mussten die Rettungskräfte bis Montag Mittag über 600 Einsätze fahren, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Weil nicht mehr genug Fahrzeuge zur Verfügung standen, musste sogar die Feuerwehr aushelfen. Auch die Krankenhäuser klagen über einen Patientenansturm. “Es gab Hüftbrüche und ausgekugelte Hüften. So etwas tut höllisch weh”, sagte eine Sprecherin des Unfallkrankenhauses Berlin.

Bei Blitzeis Auto besser stehen lassen

Was aber kann man tun, um bei Blitzeis sicher an sein Ziel zu gelangen? Hier empfehlen Experten zunächst: Das Auto stehen lassen! Denn Blitzeis bildet sich, wenn Regentropfen auf gefrorenen Boden treffen und dort festfrieren. Daraus entsteht eine spiegelglatte Eisfläche, so dass selbst die besten Winterreifen und das beste ABS-System keine sichere Fahrt mehr garantieren.

Wer gerade unterwegs ist und nicht auf sein Gefährt verzichten kann, sollte besser an den Rand fahren, wenn er Blitzeis bemerkt. Dort kann man warten, bis ein Streuwagen eintrifft und die Straße wieder sicherer macht. Auch das Ausweichen auf Nebenstraßen ist eher nicht zu empfehlen, da dort seltener oder schlimmstenfalls gar nicht gestreut wird.

Zudem gibt es keine Verpflichtung für die Kommunen, immer und sofort Nebenstraßen bei Blitzeis zu räumen. Laut einem Urteil des Landgerichtes Coburg ist es den Behörden nicht zuzumuten, dass rund um die Uhr ein Winterdienst eingerichtet wird. Anders hingegen auf den Hauptstrecken, wo die Städte stärker in der Pflicht sind.

Kleine Schritte, Füße nach außen

Auch wer zu Fuß unterwegs ist, kann mit einigen Tricks die Sturzgefahr mindern. Kleine Schritte sind bei Glatteis besser geeignet als große und ausfallende Schritte – so kann man schneller den zweiten Fuß zu Hilfe nehmen, wenn das Standbein wegrutscht. Wer die Füße beim Schreiten leicht nach außen dreht, verschafft dem Körper zudem eine stabilere Standfläche.

Wenn die Vorsichtsmaßnahmen nicht helfen und man wegrutscht, sollten Kopf und Wirbelsäule nicht allzu viel abbekommen. Bei einem Sturz auf den Rücken gilt: Kopf auf den Brustkorb ziehen und den Rücken rund machen! Und wer nach vorne stürzt, sollte versuchen die Unterarme vors Gesicht zu halten, damit der Kopf geschützt ist. Gegen die finanziellen Folgen eines Sturzes kann man sich u.a. mit einer Unfallversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Tagegeldversicherung schützen. Ansonsten gilt: Bei Blitzeis nur nach draußen gehen, wenn es sich nicht vermeiden lässt!

Der Winter ist nicht die ideale Zeit fürs Motorradfahren. Doch für die Versicherung eines Motorrades durchaus, denn die Frist für eine Kündigung vieler Saisonkennzeichen läuft Ende Januar aus. Ein Preisvergleich für Zweirad-Fans lohnt sich!

Wenn im Frühjahr die ersten Sonnenstrahlen ins Freie locken, hält viele Motorradfans nichts mehr in ihren Stuben. Ob mit Cruiser, Chopper oder Sporttourer: die Zweiradbegeisterten wollen die Kraft ihrer Maschinen auf die Landstraße bringen. Schließlich gibt es kaum etwas Schöneres als eine Ausfahrt am Wochenende ins Gebirge oder zum Meer.

Noch bevor aber die Maschine wieder aus der Garage geholt werden kann, stellt sich die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Für viele Fahrer bietet sich ein Saisonkennzeichen an, weil sie ihr Gefährt sowieso nicht im Winter nutzen. Der Vorteil: Sie können ihr Kennzeichen jedes Jahr im vorgesehenen Zeitraum verwenden, ohne dass sie ihr Bike bei der Zulassungsstelle an- und abmelden müssen. In den übrigen Monaten läuft die Versicherung beitragsfrei als sogenannte „Ruheversicherung“ weiter, so dass im Winter Geld gespart werden kann.

Unterschiedliche Zeiträume wählbar

Für welchen Zeitraum ein Saisonkennzeichen vereinbart wird, kann der Fahrer selbst wählen. Zwischen zwei und elf Monaten ist alles möglich. Der Zulassungszeitraum wird sowohl in der Versicherungskarte als auch auf dem Kennzeichen vermerkt. Üblich sind Saisonkennzeichen, die von März (ab dem ersten Tag des Monats) bis Ende Oktober (letzter Tag des Monats) Gültigkeit besitzen.

Wer ein Saisonkennzeichen ab März besitzt und über einen Versichererwechsel nachdenkt, der muss jetzt tätig werden. Der alte Vertrag ist in der Regel bis einen Monat vor Vertragsende kündbar: bei vielen Verträgen läuft die Frist Ende Januar aus. Tatsächlich lohnt sich ein Anbietervergleich. Wie ein großes Onlineportal festgestellt hat, können Versicherte je nach Tarif bis zu 75 Prozent sparen.

Auf Leistungskatalog der Versicherer achten!

Der Preis ist aber nicht das Einzige, worauf bei einer Motorradversicherung geachtet werden sollte. Wer etwa gern im Italien- oder Portugalurlaub mit gemieteten Bikes auf Touren geht, sollte einen Tarif mit Mallorca-Police wählen. Denn nur diese bietet im Ausland eine Mindestdeckung bei Sach- und Personenschäden auf vergleichbarem Niveau wie in Deutschland. Zudem zeigen Anbieter große Unterschiede bei den Schadensfreiheitsklassen, so dass im Schadensfall die Prämie bei bestimmten Versicherern schneller steigt.

Der Clou bei Saisonkennzeichen: Auch wenn die Maschine nicht gefahren wird und in der Garage steht, ist sie in der Regel mit einer Teilkasko gegen Diebstahl geschützt. Deutliche Beitragsersparnisse sind zudem möglich, wenn der Motor der Maschine gedrosselt ist. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten – das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Seit Januar 2014 fördert der Staat den Abschluss einer BU mit Steuerfreibeträgen. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass eine staatlich geförderte Versicherung auch die preiswerteste Police ist. Denn die Versicherungen wurden zu strengen Kriterien verpflichtet, die sich auch bei der Höhe der Beiträge bemerkbar machen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, daran lassen auch Politik und Verbraucherschutz keinen Zweifel. Laut Prognosen der Deutschen Aktuarvereinigung werden 43 Prozent der heute 20jährigen Männer berufsunfähig, bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Bei den Frauen ist das Risiko etwas geringer. Und doch müssen jedes Jahr mehr als 200.000 Erwerbstätige ihren Job vorzeitig aufgeben.

Deshalb hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung beschlossen, den Abschluss eines BU-Vertrages mit staatlichen Mitteln zu fördern. Seit dem Jahreswechsel sind Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar. Rein theoretisch zumindest, denn noch gibt es keinen entsprechenden Tarif. Die Beiträge sollen zukünftig als Sonderausgaben gewertet werden, die bis zu einem Betrag von 24.000 Euro einkommenssteuerfrei bleiben. Eigentlich ist das eine gute Sache – und doch wird es sich für manche Versicherungsnehmer kaum lohnen, einen staatlich geförderten Vertrag zu zeichnen.

Rentengarantie bis zum Lebensende statt bis zum Renteneintrittsalter

Die staatliche Förderung hat nämlich einen Haken. Es werden keineswegs alle BU-Verträge förderfähig, sondern nur solche, die strenge Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen. So muss der Vertrag bis zum Lebensende Schutz bieten und nicht -wie in der Branche üblich- bis zum 67. Lebensjahr, also zum Eintritt des Rentenalters. Die längere Leistungsdauer verteuert die Policen enorm, da die Anbieter im Schnitt bis zu 20 Jahre länger eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen müssen.

Modellrechnungen des Finanzdienstleisters MLP zeigen, dass die Beiträge der geförderten Tarife für manche Risikogruppen fast doppelt so hoch sein werden wie für eine „herkömmliche“ BU-Versicherung. Deshalb sind die Versicherungsunternehmen auch zurückhaltend und haben bisher noch keinen entsprechenden Tarif auf den Markt gebracht. Die Assekuranz fürchtet, dass sich die geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung als Ladenhüter entpuppen könnte.

Der Einzelfall entscheidet

Werden sich die staatlich geförderten Tarife also gar nicht lohnen? Hier kann zumindest Entwarnung gegeben werden: Laut einer Analyse des Branchendienstes Morgen und Morgen könnten die Beiträge für 145 untersuchte Berufe sinken, wenn die Steuerbegünstigungen eingerechnet werden. Aber auch diese Aussage beruht lediglich auf Schätzungen, denn Erfahrungen mit den Tarifen gibt es bisher nicht. Teurer werden die Policen wohl vor allem für Berufe mit einem hohen Berufsunfähigkeits-Risiko: etwa für Dachdecker, Handwerker oder Pflegekräfte.

Ob ein staatlich geförderter oder nicht geförderter Berufsunfähigkeitsschutz für den einzelnen Versicherungsnehmer günstiger sein wird, hängt vom jeweiligen Beruf und anderen Faktoren wie etwa dem Alter der Person bei Vertragsbeginn ab. Wer schon jetzt einen günstigen BU-Schutz erhält, sollte jedenfalls nicht zögern. Schließlich kann eine plötzlich auftretende Erkrankung schon dazu führen, dass einem Versicherungsnehmer der Schutz zukünftig verwehrt wird oder der Beruf aufgegeben werden muss.

Wer das Kind kurzzeitig auf einen Ausflug mit der Schulklasse schickt, für den bieten manche Versicherer einen neuen Service: Per App ist für 24 Stunden eine Unfallversicherung abschließbar. Versicherungsnehmer sollten aber wissen, dass derartige Angebote nur einen eingeschränkten Schutz bieten.

Wenn der Sohn oder die Tochter mit der Schulklasse auf Reisen gehen, dann wollen die Eltern natürlich, dass es auch gesund und munter wieder zurück kommt. Trotzdem kann ein Unfall nie ganz ausgeschlossen werden, wenn Kinder toben, turnen und auch so manchen Blödsinn anstellen. Und so bietet ein Versicherer derzeit eine Police an, die kleinen Ausflüglern für 24 Stunden Schutz bei Unfällen garantiert – der Vertrag ist mit wenigen Klicks per App abschließbar und kostet wenige Euro.

Nur eingeschränkter Schutz bei Langzeitschäden

Eine Unfallversicherung per App – das klingt zunächst verlockend. Der niedrige Preis hat aber einen Grund: Wenn das Kind einen bleibenden Schaden davonträgt, werden maximal 50.000 Euro Schadenssumme ausgezahlt. Zu wenig, wenn der Sprössling tatsächlich dauerhafte Beeinträchtigungen erleidet. Denn die Kosten für Reha, Medikamente und den behindertengerechten Umbau von Wohnung und PKW können schnell einen sechsstelligen Betrag verschlingen. Zudem bietet auch die gesetzliche Unfallversicherung einen Grundschutz, wenn Kinder in der Kita oder Schule zu Schaden kommen. Das gilt sowohl für Klassenausflüge als auch für Schulveranstaltungen.

Wer für seine Kinder noch keine private Unfallversicherung besitzt, der kann auf eine solche App kurzfristig zurückgreifen, damit beim Schulausflug wenigstens ein Basisschutz garantiert ist. Besser ist es aber, gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen, die auch für Langzeitschäden aufkommt. Denn beim Thema Unfallschutz sollten Eltern keine halben Sachen machen. Zudem sei darauf verwiesen, dass weitaus mehr Kinder durch eine Krankheit eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden – für solche Fälle aber kommt eine Unfallpolice nicht auf. Demnach sind bei Kindern und Jugendlichen lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen.

Invaliditätsversicherung für Kinder sinnvolle Alternative

Als Alternative zur Unfallversicherung bietet sich deshalb eine Invaliditätsversicherung für Kinder an. Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen. Sogar die Stiftung Warentest schlussfolgert: „eine Invaliditätsversicherung ist besser als eine Unfallversicherung.“ Ein Beratungsgespräch kann helfen, den besten Schutz für die Kleinen zu finden.

Welche Karriereziele haben die Deutschen für das Jahr 2014? Eine Umfrage zeigt: Viele Bundesbürger wollen sich im kommenden Jahr stärker im Job engagieren oder sogar komplett neu orientieren.

Ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer möchte sich im neuen Jahr stärker im Job einbringen. Das ergab die aktuelle Umfrage eines großen Personaldienstleisters unter 1.000 Bundesbürgern. Doch mit dem beruflichen Engagement sind auch Erwartungen verbunden: Fast jeder zweite Umfrageteilnehmer sagte, er möchte zukünftig mehr Geld verdienen.

Die Umfrage zeigt auch, dass viele Arbeitnehmer sich in ihrem Job unterfordert fühlen. 23 Prozent der Bundesbürger wollen in 2014 eine neue Stelle finden, die ihren Fähigkeiten und Interessen besser entspricht. Auf die Frage aber, ob sie für ihren Traumjob in eine neue Stadt ziehen würden, teilt sich das Land in zwei Lager. 46 Prozent sagen „Ja“ – aber 47 Prozent lehnen einen Umzug strickt ab. Oft sind es Freunde und Familie, die gegen einen Ortswechsel sprechen.

Schritt in die Selbständigkeit will gut überlegt sein

Viele Berufstätige können sich ihren Traum vom neuen Job nur erfüllen, indem sie sich selbständig machen. Sei es ein eigenes Mode-Atelier, eine Werbeagentur oder sogar eine eigene Baufirma: der Schritt in die Selbständigkeit ist beschwerlich, aber oft lohnend.

Generell sei der Anteil der Geringverdiener unter den Selbständigen wesentlich kleiner als unter abhängig Beschäftigten, wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin aus dem Jahr 2012 ergab. So verdienten unter den Angestellten im Jahr 2010 rund 35 Prozent weniger als 1.100 Euro. Unter den Selbständigen waren es laut DIW nur 27 Prozent. Von der Selbstbestätigung, sein eigener Chef zu sein und damit Erfolg zu haben, ganz zu schweigen.

Aber der Schritt in die Selbständigkeit will gut überlegt sein. Und dazu gehört auch der richtige Versicherungsschutz. Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn der Arbeitgeber nicht mehr anteilig zuzahlt? Welche Formen der Betriebshaftpflichtversicherung sollten abgeschlossen werden, um sich vor Forderungen von Kunden zu schützen? Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es, um sich vor einem längeren Ausfall der Arbeitskraft zu schützen? Versicherungsvermittler können mit ihrer kompetenten Beratung den Start in die Selbständigkeit begleiten.