Die jährlich ermittelten Regionalklassen haben Einfluss auf die Prämien in der Kfz-Versicherung: Wenn es in einem Zulassungsbezirk oft kracht oder viele Autos entwendet werden, müssen Autofahrer auch mehr zahlen. Für das neue Jahr aber kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Positives berichten. 5,5 Millionen Autofahrer profitieren von einer besseren Einstufung.

Die Regionalstatistik des GDV, ermittelt anhand der Schadensbilanz aller 413 Zulassungsbezirke in Deutschland, hat auch Auswirkungen auf die Kfz-Prämien, die Kunden zahlen müssen. Zwar ist die Statistik unverbindlich für Versicherer. Aber sie kann ab Bekanntgabe auf alle Neuverträge und Bestands-Policen zur Hauptfälligkeit angewendet werden. Als Faustregel gilt: Je niedriger die Regionalklasse, desto niedriger der potentielle Versicherungsbeitrag. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16 Klassen.

Wenn es in Regionen oft kracht und zu Unfällen kommt, kann dort die Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung teurer werden. Einen Einfluss auf die Kasko-Regionalklassen haben auch Autodiebstähle, Unwetterschäden an Fahrzeugen und andere Schadenskosten. Freilich fließen bei der Kalkulation der Kfz-Prämien noch andere Werte ein, etwa der Typ des Autos sowie individuelle Faktoren wie die Fahrerfahrung, das Alter und die Unfallbiographie eines Versicherungsnehmers.

Kfz-Haftpflicht: 5,5 Millionen Autofahrer profitieren von niedrigerer Regionalklasse

Am Mittwoch hat der Versicherungs-Dachverband GDV nun die neuen Regionalklassen bekanntgegeben. Und eine positive Nachricht: Knapp 5,5 Millionen Autofahrer in 67 Bezirken profitieren in der Kfz-Haftpflichtversicherung von besseren Einstufungen.

Allerdings werden auch 41 Bezirke heraufgestuft: Hier müssen 3,6 Millionen Fahrer höhere Preise fürchten. Für die meisten Autofahrer ändert sich jedoch gar nichts. In 305 Bezirken bzw. für 31 Millionen Haftpflichtversicherte bleibt die Regionalklasse stabil.

Hohe Regionalklassen – und damit potentiell höhere Haftpflichtprämien – gelten vor allem für die Autofahrer in Großstädten und in Teilen Bayerns. Hingegen ist es im Norden der Republik vergleichsweise günstig, weil hier wenige Unfälle passieren.

In der Kaskoversicherung ändert sich gegenüber dem Vorjahr hingegen wenig. Für knapp 29 Millionen der 34 Millionen Teil- und Vollkaskoversicherten bleibt alles beim Alten. 2,8 Millionen Kaskoversicherte rutschen in niedrigere, rund 2,6 Millionen in höhere Regionalklassen. Wer sich konkret über die Regionalklassen seines Zulassungskreises informieren will, findet die Daten auf der Webseite des GDV.

Eine aktuelle Studie macht darauf aufmerksam, dass nur jeder zweite Notfallpatient in einer Klinik über eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfügt. Die Konsequenzen können drastisch sein. Im Zweifel nämlich wird dann eine fremde Person als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt, wenn der Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden kann: Die Verwandten sind außen vor.

Es sind zwei Begriffe, die auf viele Bundesbürger eher abschreckend wirken: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Geht es doch sehr konkret um die Frage, was mit mir einmal passieren soll, wenn ich selbst für mich keine Entscheidungen mehr treffen kann. Zum Beispiel, weil nach einem Autounfall das Hirn so stark geschädigt wird, dass die betroffene Person im Wachkoma liegt. Gedanken, die man verständlicherweise lieber weit von sich schiebt!

Und doch sind beide Dokumente so wichtig, dass sie jeder erwachsene Bürger haben sollte. Darauf macht aktuell die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) aufmerksam. Also der Interessenverband jener Ärzte, die Notfallpatienten zuerst betreuen und versorgen. Die Mediziner haben eine Umfrage an einer Universitätsklinik in Hamburg unter knapp 1.000 Patienten durchgeführt. Mit erschreckendem Ergebnis: Nur circa jeder zweite Notfallpatient hatte wenigstens eines der beiden Dokumente vorliegen.

Den eigenen Willen erklären – Für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann

Welches Risiko aber bedeutet es, wenn man weder eine Vorsorgevollmacht noch Patientenverfügung besitzt? Dies kann man sich deutlich machen, indem man sich deren Aufgaben bewusst macht. Mit einer Patientenverfügung können Menschen konkret festlegen, welche medizinische Behandlung sie wünschen, wenn sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Zum Beispiel, ob bei einem irreparablen Hirnschaden die künstliche Beatmung aufrecht erhalten bleiben soll.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen legt fest, welche Personen wichtige Aufgaben übernehmen sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Wer darf auf das Konto zugreifen? Wer darf Post und Briefe öffnen? Oder Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen treffen? Wichtige Fragen also, die nicht dem Zufall überlassen bleiben sollten!

Ohne dieses Dokument ist keineswegs garantiert, dass die Familie über den Besitz und Zustand des Patienten bestimmen darf, wenn er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. In Deutschland besteht ein Selbstbestimmungsrecht, das selbst gegenüber den engsten Angehörigen greift. Und so setzt das Sozialgericht im Zweifel eine fremden Person als Vormund für den Patienten ein. Mit anderen Worten: Nicht mehr die eigenen Angehörigen entscheiden über einen Menschen, sondern im schlimmsten Fall ein professioneller Betreuer, der auch Entscheidungen gegen den Willen der Familienmitglieder fällen darf!

“Jeder Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr sollte eine vollständige Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Nur die klärt im Ernstfall, wer für den erkrankten Patienten in Gesundheitsfragen entscheiden darf”, sagt folglich auch Professor Stefan Kluge, Präsidiumsmitglied bei DIVI und selbst als Notfallmediziner am Uniklinikum Hamburg tätig. Aber selbst wenn so ein Dokument vorliegt, ist der Patient nicht in jedem Fall abgesichert. Denn dieses sollte vollständig und gut lesbar sein. Dies ist ein weiteres Ergebnis der Befragung: Mehr als 40 Prozent aller vorliegenden Dokumente wiesen Mängel auf oder waren nur zum Teil ausgefüllt. Auch dann ist ein solches Schriftstück anfechtbar. Deshalb sollte man sich Rat bei einem Fachmann holen, etwa dem Hausarzt oder einem Juristen.

Ein Bankschließfach ist doch einer der sichersten Orte der Welt? Denkste! Denn auch wer seine Wertsachen bei der Bank aufbewahrt, sollte sich vorher informieren, ob und in welchem Umfang mögliche Schäden versichert sind. Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus der hessischen Provinz.

Viele Bürger wollen ihre Wertsachen, sei es geerbter Schmuck, eine teure Briefmarkensammlung, Bargeld oder ein Barren Gold, nicht in den eigenen vier Wänden aufbewahren. Sondern dort, wo sie vermeintlich sicher sind: in einem Bankschließfach hinter mehreren Türen, Überwachungskameras und den wachsamen Augen eines Wachdienstes. Dass dies ein gefährlicher Irrtum sein kann, mussten vor wenigen Wochen Bankkunden aus dem hessischen Landkreis Hildesheim erfahren.

Bankfächer waren nicht versichert

Die Kleinstadt Bad Salzdetfurth wurde von einer Überschwemmung heimgesucht, nachdem anhaltender Starkregen mehrere Flüsse über das Ufer treten ließ. Dabei wurde auch der Keller eines lokalen Geldinstitutes bis unter die Decke geflutet. Dumm nur, dass hier rund 280 Bankkunden ihre Wertsachen aufbewahrt hatten. Viele Bankkunden mussten hohe finanzielle Verluste durch den vollgelaufenen Keller verkraften. Doch von der Bank erhalten sie den Schaden nicht ersetzt, wie die “Hannoversche Allgemeine” und der NDR übereinstimmend berichten.

Die Schließfächer besaßen schlicht keine Elementarschadenversicherung. Eine solche springt ein, wenn bei Hochwasser Schäden entstehen. Ganze 50 Euro hat die Bank ihren Kunden nun als Schadensersatz angeboten, obwohl manche einen hohen Verlust im fünfstelligen Bereich beklagten, weil Bargeld oder andere Gegenstände durch das Wasser kaputtgingen.

Schließfächer werden mit und ohne Versicherung angeboten

Der Vorfall macht auf ein Problem aufmerksam, das vielen Bankkunden nicht bewusst ist. Wenn sie ein Schließfach mieten, bedeutet dies nicht automatisch, dass die darin aufbewahrten Gegenstände auch versichert sind. Kommt es dann zu einem Schaden durch Naturgewalten wie Feuer und Wasser oder wird gar der Inhalt geraubt, muss die Bank keinen Ersatz leisten. Hier gilt es, sich vorher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Sachen auch tatsächlich versichert sind.

Die gute Nachricht: Rund zwei Drittel aller Banken bieten ihre Schließfächer inklusive einer Versicherung an, so hat eine Untersuchung von Verbraucherschützern vor einigen Jahren ergeben. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Oft beschränkt die Bank ihre Leistung auf einen bestimmten Höchstbetrag, der sehr unterschiedlich ausfallen kann. Üblich sind zum Beispiel 2.000 oder 5.000 Euro Versicherungssumme.

Wer seine Gegenstände in einem Schließfach unterbringen will, sollte also das Thema Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Unter Umständen kann es sich lohnen, eine extra Versicherung für die weggesperrten Sachen abzuschließen.

Sollen sich Beamte leichter in der gesetzlichen Krankenkasse versichern dürfen? Diese Debatte nimmt bundesweit Fahrt auf, nachdem das Bundesland Hamburg einen entsprechenden Vorstoß wagt – und ab August 2018 den hälftigen Arbeitgeberzuschuss zahlt, wenn sich Beamte gesetzlich versichern wollen. Doch lohnen wird sich das wohl nur für wenige. Eine solche Entscheidung sollte gut überlegt sein.

Wenn sich Beamte gesetzlich krankenversichern wollen, lohnt sich das bisher kaum für sie. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber legt ihnen Hürden in den Weg. Zwar stehen die Krankenkassen auch Staatsdienern offen. Aber sie müssen in der GKV sowohl den Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zahlen. Anders hingegen, wenn sie sich privat versichern: Hier übernimmt der Staat über Beihilfen zwischen 50 und 70 Prozent der Arztrechnungen, abhängig von Familienstand und Status. Nur der Rest der Kosten muss über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Angesichts dieser Ausgangssituation verwundert es kaum, dass die Zahl der Beamten bei den Krankenkassen gering bemessen ist. 85 Prozent aller Beihilfeberechtigten sind privat krankenvollversichert, so eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Beamte stellen rund die Hälfte der 8,77 Millionen Privatversicherten.

Die freie Hansestadt Hamburg will das nun ändern und Beamte verstärkt zu den Krankenkassen locken. Und dafür hat der Stadtrat durchgesetzt, dass Hamburg als Dienstherr ihren Beamten die Hälfte des Beitrags für eine gesetzliche Krankenkasse zahlt. So wird es bereits bei Angestellten gehandelt. Auch andere Bundesländer haben in Anschluss an den Vorstoß begonnen zu diskutieren, ob sie Beamten den Zugang zu den Krankenkassen erleichtern. In Kraft treten wird die Reform zum 1. August 2018. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Länder dem Beispiel Hamburgs folgen werden.

Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung – lohnt sich das überhaupt?

Hier schließt sich nun die wichtige Frage an: Lohnt es sich überhaupt für Beamte, in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten? Die Antwort ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Denn auch, wenn sich die Dienstherren zukünftig an den Krankenkassen-Kosten beteiligen, verlieren die Beamten mit dem Wechsel viele Privilegien. Also all jene Vorteile, die ein guter Privattarif bietet: etwa kürzere Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin, Chefarzt-Behandlung, Unterbringung in einem Zweibettzimmer und so weiter.

Dennoch gibt es einige Beamte, für die sich ein Wechsel lohnen könnte. “Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert”, erklärt Cornelia Prüfer-Storcks, die Gesundheitssenatorin von Hamburg. Aber auch die Politik erwartet keine große Wechselwelle: Viele Staatsdiener werden aufgrund der Vorteile in der PKV verbleiben.

Wenn Beamte mit einem Wechsel zu Krankenkassen liebäugeln, sollten sie sich zuvor über mögliche Vor- und Nachteile genauestens informieren und beraten lassen. Denn der Schritt ist ein endgültiger. Wer sich einmal für die Pauschale entschieden hat, soll nicht mehr ins Beihilfe-System zurückkehren dürfen, so sieht es zumindest das Gesetz in Hamburg vor. Der Grund: Solidargemeinschaften sind auf lange Mitgliedschaften angewiesen, damit auch die Jungen und Gesunden für die entstehenden Krankheitskosten eintreten, ganz gleich, ob gesetzlich oder privat versichert. Schließlich soll eine Solidargemeinschaft gemeinsam ein Risiko auf möglichst vielen Schultern verteilen.

Auch Profi-Fußballer sorgen vor! Immer mehr Profis schließen eine Invaliditäts- oder Krankentagegeldversicherung ab. Das ist auch für Freizeitsportler zu empfehlen. Denn Hobbyfußballer können sich im Gegensatz zu Bundesliga-Profis nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen, wenn das Kreuzband reißt oder eine andere schwere Verletzung eintritt.

Das Warten aller Fußballfans hat ein Ende: Soeben ist die Bundesliga in die neue Saison gestartet. Und gleich kam es zu einem kuriosen, wenn auch tragischen Vorfall. Der Fußballprofi Nicolai Müller vom Hamburger Sportverein hatte keine lange Freude an seinem Torjubel nach dem entscheidenden 1:0 Siegtor im Heimspiel gegen den FC Augsburg. Denn er verletzte sich bei seinem Torjubel so schwer, dass er nun sieben Monate ausfallen wird. Beim Versuch, eine doppelte Pirouette zu drehen, blieb er im Rasen hängen: Nun ist sein vorderes Kreuzband gerissen.

Doch Nicolai Müller hatte doppelt Glück in Unglück: Zumindest, wenn man seine finanzielle Situation betrachtet. Wie die “Hamburger Abendzeitung” berichtet, wird sein Unfall beim Torjubel als Arbeitsunfall gewertet. Das heißt, der HSV zahlt dem Fußballprofi noch sechs Wochen sein Gehalt: Dann springt die Gesetzliche Unfallversicherung (VBG) ein. Sein Jahresgehalt von geschätzt 2,1 Millionen Euro kann die Unfallkasse freilich nicht auffangen. Sie zahlt maximal 6.400 Euro im Monat.

Auch Fußballprofis sorgen privat vor!

Darüber hinaus hat Nicolai Müller eine private Zusatzversicherung gegen Invalidität abgeschlossen, berichtet das Hamburger Boulevardblatt. Denn auch die Fußballprofis wissen um die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung. Natürlich haben die Stars der Liga einen Schutz, der nur indirekt mit den “normalen” Verträgen für Privatkunden vergleichbar ist. Es handelt sich um spezielle Sportversicherungen, die über Spezialmakler vertrieben werden und auf ihre Ansprüche zugeschnitten sind.

Aufgrund der hohen Summen, bei denen es im Fußball-Business geht, sind gut verdienende Fußballprofis in der Regel über Lloyds of London versichert. Das ist eine Art Versicherungsmarkt in der britischen Metropole, bei dem sich mehrere Versicherer zusammenschließen können, um ein Risiko gemeinsam zu tragen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn ein möglicher Schaden so hohe Kosten erzeugen würde, dass ihn eine Versicherung allein schwer stemmen kann: etwa, wenn Sportveranstaltungen wie Fußballweltmeisterschaften gegen Terrorrisiken versichert werden sollen. Oder eben bei der Versicherung von Fußballstars.

Wer zahlt, wenn beim Sport was passiert?

Im Gegensatz zu einem Profi wie Nicolai Müller können Freizeitsportler nicht auf die Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherung zählen, wenn sie sich beim Sport verletzen. Kein Wunder, zahlt diese doch nur, wenn der Unfall auf Arbeit passiert oder dem direkten Weg dorthin. Und so empfiehlt sich auch für Kreisliga- und Hobbykicker unbedingt, dem Vorbild der Profis zu folgen und zusätzlich privat vorzusorgen. Gerade der Fußball ist als Lieblingssport der Deutschen leider sehr verletzungsintensiv: Pro Jahr verletzen sich 350.000 Menschen, wenn auch meist glimpflich.

In der Regel zahlt eine private Unfallversicherung für Verletzungen beim Fußball. Allerdings gibt es dabei auch Hürden. Laut Definition vieler Verträge liegt ein Unfall nur dann vor, wenn “ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einem Körperschaden führt”. Wer ohne Fremdeinwirkung mit dem Fuß umknickt und sich einen komplizierten Bruch zuzieht, droht leer auszugehen, wenn nicht auch Eigenbewegungen mitversichert sind. Auf diese Leistung gilt es folglich in den Vertragsbedingungen zu achten.

Auch eine Krankentagegeldversicherung kann bei einer Sportverletzung weiterhelfen. Sie ersetzt den Lohnausfall, wenn man aufgrund einer Verletzung oder Krankheit längere Zeit im Job fehlen muss: Gerade für Selbstständige kann eine solche Vorsorge Gold wert sein. Eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung kann darüber hinaus helfen, wenn es im Job gar nicht mehr weitergeht. Hier gilt das Motto: Vorsorge betreiben wie ein Profi!

In der Pflege gilt: Kinder haften für ihre Eltern. Wird eine Person zum Pflegefall und kann die Kosten selbst finanziell nicht stemmen, bitten die Sozialämter regelmäßig auch deren Kinder zur Kasse, um die finanzielle Lücke zu schließen. Gut zu wissen, dass man mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorbeugen kann.

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, bedeutet das auch für die Angehörigen ein hohes finanzielles Risiko. Zumindest dann, wenn das Einkommen und die Gelder aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um alle Pflegekosten zu decken. Zwar schießen die Sozialämter zunächst alle Kosten vor. Sie können sich aber einen Teil davon von den Ehegatten und/oder Kindern zurückholen. Die Rückforderung der Sozialämter kann mehrere Tausend Euro betragen und auch erst gestellt werden, wenn der Elternteil bereits gestorben ist.

Schonvermögen für Singles und Familien

Die gute Nachricht: Es gibt ein Schonvermögen, damit die Sozialämter ihren Bürgern nicht zu stark ins Portemonnaie greifen. Aber dieses ist recht knapp bemessen. Für Alleinstehende ist ein Netto-Selbstbehalt von 1.800 Euro vorgesehen, für Familien sind es 3.240 Euro. Abgezogen werden davon noch Ausgaben für die Altersvorsorge und Darlehen. Was darüber aber hinausgeht, müssen die Kinder hälftig als Unterhalt zahlen.

Dennoch lauern hier Kosten, die im Zweifel Angehörige belasten. 2015 kostete ein vollstationärer Pflegeheim-Platz in der höchsten Pflegestufe 3.165 Euro im Monat. Zwar wurden mit der Pflegereform der Bundesregierung die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade übersetzt. So soll differenzierter abgebildet werden, welchen Bedarf ein Patient hat. Auch die finanziellen Leistungen wurden zum Jahreswechsel 2017 erhöht. Aber noch immer kann eine hohe finanzielle Lücke entstehen. So steuert die gesetzliche Pflegeversicherung im höchsten Pflegegrad 5 maximal 2.005 Euro zu. Der Rest muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Armutsrisiko: 451.000 Sozialhilfe-Empfänger in Pflege

Wie groß das Armutsrisiko ist, wenn eine Person zum Pflegefall wird, zeigen auch aktuelle Zahlen des Städte- und Gemeindebundes. Die Kommunen müssen die Sozialleistungen finanzieren, wenn jemand die Pflege nicht finanzieren kann. Aktuell erbringen die Sozialämter der Städte und Gemeinden für rund 451.000 Personen Sozialleistungen, weil deren Einkommen nicht ausreicht, die eigenen Pflegekosten zu decken. In diesen Fällen haben weder die Patienten noch ihre Angehörigen genügend Geld.

Hier empfiehlt es sich, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung den Schutz aufzustocken. Sie leistet – abhängig vom Pflegegrad – eine vorher vereinbarte Monatsrente oder ein Pflegetagegeld, wenn der Versicherte zum Pflegefall wird. Geld, das dann zur freien Verfügung steht und auch der Familie gegeben werden kann, wenn der Patient zu Hause betreut wird. Um die Leistungen eines solchen Vertrages kennenzulernen, kann ein Beratungsgespräch helfen.

Ist die private Krankenversicherung besonders von großen Beitragssprüngen betroffen? Dies liest man oft in den Medien. Eine aktuelle Langzeitstudie aber zeigt: Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen die Privatversicherer gar nicht so schlecht da, wenn es um Beitragsanpassungen geht. Dass die Prämiensprünge mitunter recht hoch ausfallen können, hat mit gesetzlichen Vorschriften zu tun.

Sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärker von Teuerungen betroffen als gesetzlich Versicherte? Dies wollte ein Privatversicherer genau wissen und gab zu dieser Frage beim unabhängigen IGES-Institut eine Studie in Auftrag. Die Statistiker verglichen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (1995 bis 2015), wie sich die Prämien in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Hierfür konnten die Wissenschaftler auf die Daten von 716.000 privat Krankenvollversicherten zurückgreifen.

Die Zahlen zeigen: Krankenkassen und Privatversicherer liegen bei der Beitragsentwicklung gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil: So seien die Prämien in den letzten zehn Jahren der Erhebung (2006 bis 2015) sogar bei den Krankenkassen schneller gestiegen als in den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen habe die jährliche Prämienerhöhung im Schnitt bei 3,7 Prozent gelegen, im Schnitt der PKV-Tarife nur bei 2,2 Prozent. Ein Ergebnis, das viele überraschen dürfte.

Privatversicherer dürfen Prämien nur unter bestimmten Umständen anpassen

Warum aber steigen dann die Prämien in der privaten Krankenversicherung mitunter sprunghaft an? Dies hat regulatorische Gründe. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherern vor, dass sie ihre Prämien nur dann anheben dürfen, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Diese Vorschrift bewirkt, dass die Versicherer ihre Beiträge oft jahrelang gar nicht anheben können, weil die auslösenden Faktoren nicht eingetreten sind. Das heißt, sie bleiben stabil. Wenn dann aber nach Jahren eine Prämienanpassung erfolgt, müssen frühere Teuerungen ebenfalls eingerechnet werden. Es entsteht folglich der Eindruck, als würden die Privatversicherer ihre Kunden besonders stark zur Kasse bitten. Das ist aber nicht der Fall: Sie passen ihre Prämien nur in einem anderen Rhythmus an als die Krankenkassen, nämlich mit größeren Abständen – und dann deutlicher.

Die Privatversicherer machen sich aktuell dafür stark, dass der Gesetzgeber hier eingreift und die Vorschriften ändert. Ähnlich wie die Krankenkassen wollen sie die Prämien regelmäßiger angleichen dürfen, dafür aber moderater. Denn die Herausforderungen sind in beiden Systemen ähnlich: Die Alterung der Gesellschaft führt zu steigenden Gesundheitskosten. Hier muss aber ein weiterer Vorteil der Privatversicherer erwähnt werden: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ein Leben lang garantiert. Dem entgegen haben die Krankenkassen ihren Leistungskatalog in den letzten Jahren stark zusammengestrichen.

Dennoch gilt: Wer sich eine private Krankenversicherung sucht, sollte über ein recht gesichertes Einkommen verfügen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Voraussetzungen zu erörtern. Auch eine andere Studie zeigt, dass die meisten Kunden mit den Prämienanpassungen in der PKV einverstanden sind. Fast drei Viertel aller privat Vollversicherten zeigen sich laut einer Umfrage des Ratinghauses Assekurata mit der Beitrags-Entwicklung in der PKV “zufrieden bis vollkommen zufrieden”.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt. Demnach muss ein Versicherer die gesamte Arbeit berücksichtigen, wenn er den Grad der Berufsunfähigkeit festlegt, und darf nicht nur die zeitlichen Anteile einzelner Arbeiten einrechnen. Das Urteil könnte es Versicherten zukünftig erleichtern, schneller eine BU-Prämie zu erhalten.

Ungefähr jeder vierte Beschäftigte in Deutschland muss seinen Beruf aufgeben, bevor er das Rentenalter erreicht. Das ist ein Grund, weshalb sowohl Versicherer als auch Verbraucherschützer in seltener Eintracht den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) empfehlen. Ein aktuelles Urteil stärkt nun die Rechte der Kunden, wenn es um die Ermittlung der Berufsunfähigkeit geht.

Berufsunfähigkeit zu niedrig eingestuft

Im konkreten Rechtsstreit ging es um den Fall einer Haushälterin. Nach einem Treppensturz musste sie ihre Arbeit vorerst aufgeben, weil sie sowohl Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden plagten und sie zudem an einer psychischen Erkrankung infolge des Sturzes litt.

Doch der Berufsunfähigkeitsversicherer der Haushälterin wollte keine Rente zahlen. Er argumentierte, dass laut Vertrag erst eine BU-Rente vorgesehen sei, wenn eine 50prozentige Berufsunfähigkeit vorliege. Dies sei hier nicht gegeben, da die Frau nur zu zwanzig Prozent beeinträchtigt sei, wie die Gutachter des Versicherers bestätigten.

Streit um Grad der Beeinträchtigung

Zu den Aufgaben der Frau gehörte es vor allem, die Räume einer Anwaltskanzlei zu säubern, einzukaufen und aus den gekauften Zutaten ein Mittagessen für bis zu 30 Personen zuzubereiten. Die Einkäufe konnte sie nun nicht mehr erledigen: Sie durfte nicht mehr schwer tragen. Der Versicherer erkannte zwar an, dass die Frau ihre Arbeit nicht mehr wie gewohnt ausführen könne. Er begründete die niedrige Einstufung der Berufsunfähigkeit allerdings damit, dass das Einkaufen nur einen geringen zeitlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehme. Daraufhin klagte die Frau vor Gericht.

Der Bundesgerichtshof bewertete die Sachlage deutlich anders als der Versicherer: Und stärkte die Rechte der Verbraucher. So dürfe die Beeinträchtigung im Beruf nicht nur an einzelnen Tätigkeiten wie dem Einkaufen gemessen werden und an der Frage, wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen. Vielmehr komme es auf eine Gesamtschau an: Das gelte besonders dann, wenn die betroffene Tätigkeit ein untrennbarer Teil eines beruflichen Gesamtvorgangs sei. In diesem Fall sei es der Hauswirtschafterin ohne das Tragen schwerer Einkäufe nicht möglich, ihren Beruf weiterhin auszuführen, weil sie damit auch für die Mitarbeiter ihres Arbeitgebers nicht mehr kochen könne. Schließlich fehlten dann die Zutaten.

Das Oberlandesgericht Stuttgart muss nun nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes den Grad der Berufsunfähigkeit neu festlegen. Das bedeutet vor allem: Ihn höher ansetzen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die Haushälterin nun ihre BU-Rente erhält (Az.: IV ZR 535/15).

Der Eigenanteil, den Patienten für eine Unterbringung im Pflegeheim zahlen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, die drohenden Kosten aufzufangen.

Es ist ein Fakt: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko. Wird eine Person zum Pflegefall, so können in der Regel nicht alle Pflege- und Versorgungskosten aus dieser staatlichen Pflichtversicherung bedient werden – auch wenn es gut ist, dass sie überhaupt einen Grundschutz bietet. Es droht eine Vorsorgelücke, die sich im Monat schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren kann.

Große Unterschiede beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil

Die potentielle Pflegelücke zeigen auch neue Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zu den Kosten in Pflegeheimen. Seit dem Jahresbeginn 2017 gilt in Pflegeeinrichtungen ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, mit “EEE” abgekürzt. Das ist jener Betrag, den Patienten allein für pflegerische Anwendungen und Schulungen des Personals berechnen: und zwar unabhängig von Pflegegrad und Pflegestufe. Hinzu treten noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die von den Patienten extra aufgebracht werden müssen.

Dieser Eigenanteil ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden, wie die Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen. Am höchsten ist er im Saarland, wo Heimbewohner im Schnitt satte 869 Euro im Monat zahlen müssen. Auch in Berlin (856 Euro) und Baden-Württemberg (768 Euro) ist der Eigenanteil sehr hoch. Ganz anders hingegen in Thüringen oder Schleswig-Holstein, wo die Pflegeheim-Patienten nur 225 Euro bzw. 289 Euro im Monat zahlen. Errechnet wird der Eigenanteil von den Trägern der Pflegeheime nach einem bestimmten Schlüssel.

Der Eigenanteil wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und hatte eigentlich eine gute Ausgangsidee: Menschen sollen nicht schlechter gestellt werden, wenn sich im Pflegeheim ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie in eine höhere Pflegestufe bzw. -seit dem Jahreswechsel- in einen höheren Pflegegrad rutschen. Aber die Unterschiede zeigen, dass in Sachen Transparenz noch einiges im Argen liegt. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Pflegeheim-Kosten zu vergleichen!

Private Vorsorge für besseren Schutz

Um einer finanziellen Vorsorgelücke vorzubeugen, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Und zwar möglichst in jungen Jahren: Nicht nur kann die Pflegebedürftigkeit auch schon junge Menschen treffen. Ein weiterer Grund für einen zeitigen Abschluss ist, dass Alter und Vorerkrankungen oft von den Versicherern mit Aufschlägen bei der Prämie und Leistungsausschlüssen “bestraft” werden. Weil aber der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ausschlaggebend ist für die Kosten eines Vertrages, lohnt es sich, schon zeitig mit einer Pflegezusatz-Police vorzusorgen.

Ein privater Pflegeschutz ist auch deshalb wichtig, weil der Ehepartner und die Kinder zahlen müssen, wenn das Vermögen einer pflegebedürftigen Person nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Hier gilt das Motto: Kinder haften für ihre Eltern! Zusätzlich erleichtert eine Pflegetagegeld- oder Rentenversicherung die finanzielle Situation einer Familie, wenn der Patient zu Hause betreut werden soll und nicht ins Pflegeheim kommt. Denn das ausgezahlte Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.

Eine Elementarschadenversicherung zahlt für Schäden, die durch Hochwasser und Starkregen entstehen. Dass damit aber nicht jeder Schaden gleichermaßen abgesichert ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm. Dort erlitt eine Hausbesitzerin eine bittere Niederlage gegen ihren Versicherer, weil die vertragliche Definition von “Rückstau” eine Einschränkung der Leistungspflicht vorsah.

Wie wichtig es ist, in Versicherungsverträgen auf die einzelnen Klauseln zu achten, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm. Eine Hausbesitzerin musste dort eine bittere Niederlage einstecken, weil ein Versicherer die Vertragsklausel derart definiert hatte, dass er für ihren Schaden nicht mehr zahlen musste (Urteil vom 26. April 2017, 20 U 23/17).

Was ist ein Rückstau?

Konkret ging es um die Frage, ob im Rahmen einer Elementarschadenversicherung ein Rückstau-Schaden vorlag oder nicht. Nur dann hätte die Versicherung zahlen müssen. Bei einem Starkregen war die Kanalisation derart überlastet, dass das Abflussrohr der Dachterrasse verstopft gewesen ist. Deshalb konnte das Wasser nicht ablaufen. Es sammelte sich stattdessen auf der Terrasse, lief ins Haus und beschädigte dort Zimmer und Wände.

Dennoch muss der Versicherer für den Schaden nun nicht zahlen. Und das zu Recht, wie auch die Richter des Oberlandesgerichtes bestätigten. Ursache hierfür ist eine Vertragsklausel, die das Vorliegen eines Rückstaus an enge Bedingungen knüpft. “Rückstau liegt vor, wenn Wasser (…) bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt”, hieß es konkret im Vertragstext.

Dumm für die Hausbesitzerin: Das Wasser war eben nicht aus dem Regenfallrohr ausgetreten, wie auch ein Gutachter des Versicherers nachweisen konnte. Das Wasser konnte nur nicht ablaufen. Damit lag eben kein Rückstau laut Vertragstext vor. Bereits im Vorfeld hatten die Richter gegenüber beiden Streitparteien deutlich gemacht, dass die Klage unbegründet sei. Daraufhin zog die Hausbesitzerin ihre Klage zurück (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2017, 20 U 23/17).

Auf Vertragsdetails achten!

Im Pressetext des Oberlandesgerichtes findet sich ein Satz, der geradezu als Aufforderung an Verbraucher gelesen werden kann, sich bei Vertragsabschluss ausführlich mit den Bedingungen eines Versicherungstarifs auseinanderzusetzen: “Dass eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen worden ist, bedeutet nicht, dass sämtliche Risiken abgedeckt sein müssten. Versichert sind nur die vertraglich vereinbarten Risiken”. Das heißt, die Verbraucher sollten sehr genau nachlesen, was laut Vertrag versichert ist – und was eben nicht.

Natürlich ist das nicht leicht, stecken doch viele Verträge voller Fachbegriffe und Versicherungs-Sprech. Deshalb sollte man sich nicht scheuen, die Hilfe eines Versicherungs-Fachmanns oder einer Fachfrau in Anspruch zu nehmen. Beispiel Rückstau: Hier machen manche Elementar-Versicherer weitere Vorgaben und Einschränkungen, die Hausbesitzer kennen sollten. Zum Beispiel, wenn ein Versicherer nur dann für einen Schaden zahlt, falls eine Rückstauklappe vorhanden ist. Andere Versicherer schließen nur den witterungsbedingten Rückstau ein, andere wiederum Rückstau durch ausufernde Gewässer. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!