“Zeit ist Geld”, so lautet eine oft gebrauchte Floskel. Und ganz falsch ist sie ja nicht. Je mehr wir durchs Leben hetzen und auch auf Arbeit der Druck wächst, umso wichtiger ist die Zeit, die man für sich beanspruchen kann. Laut einer Umfrage des BAT-Institutes ist es eines der wichtigsten Ziele der Deutschen, mehr Zeit für sich und die Familie zu haben.

Nur auf ein Konto einzahlen – das kann man mit der Zeit nicht? Doch, kann man: zumindest, wenn der Arbeitgeber das zulässt. Stichwort Zeitwertkonten. Zwar haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zeitwertkonto. Aber immer mehr Firmen bieten ein solches an, weil sie wissen, dass sie damit Fachkräfte an das Unternehmen binden können.

Was sind Zeitwertkonten?

Was sind Zeitwertkonten? Sie erlauben es, die Arbeitszeit flexibel zu nutzen. Wer zum Beispiel viele Überstunden ansammelt oder auf Zusatzurlaub verzichtet, kann sich die Zeit gutschreiben lassen und für später aufheben. Auch monatliche Abschläge vom Arbeitslohn können vereinbart werden.

Die angesammelte Zeit kann dann beispielsweise für den vorgezogenen Ruhestand, die Pflege eines Angehörigen oder ein Sabbatical genutzt werden. Das Tolle daran ist: Auf Lohn muss der Beschäftigte in der Zeit nicht verzichten. In der Regel erhält er mindestens 70 Prozent des Bruttogehaltes aus den vorangegangenen zwölf Monaten.

Wertguthabenvereinbarung regelt die Details

Damit der Arbeitnehmer genau weiß, worauf er Anspruch hat, sollte mit der Firma eine Wertguthabenvereinbarung ausgearbeitet werden. Auf dieser Basis wird das Arbeitsentgelt auf einem separaten Konto angespart und verzinst. Dabei muss das Guthaben zwingend in Geld geführt und auch bei Insolvenz geschützt sein.

In der Vereinbarung sollten auch weitere wichtige Details geklärt werden. Neben der Höhe des monatlichen Bruttogehaltes gilt es, die Rückkehr ins Unternehmen zu regeln, wenn der Beschäftigte eine längere Auszeit nehmen will. Etwa, welche Beschäftigung ihm zuzumuten ist oder er auch auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann. Auch die Regeln für Urlaubstage in der Sabbatical-Zeit gilt es festzusurren – etwa, ob der Urlaubsanspruch für eine Verlängerung der Auszeit genutzt werden kann. Oder, ob derjenige weiterhin von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers profitiert.

Wer eine Auszeit nehmen will, sollte das Unternehmen rechtzeitig informieren. Schließlich muss Ersatz für den Beschäftigten gefunden werden – je wichtiger er für das Unternehmen ist, desto schwerer fällt dies. Für eine Freistellung muss auf jeden Fall genügend Guthaben auf dem Konto sein.

Weil die Zeitwertkonten einiges an zusätzlicher Organisation erfordern, sind sie bisher vor allem in Großunternehmen verbreitet. Aber auch kleine und mittelständische Firmen bieten solche Modelle vermehrt an. Hier am besten beim Chef nachfragen – und sich über die Möglichkeiten informieren!

Ein Studie bestätigt erneut, was auch schon vorherige Untersuchungen gezeigt haben: Viele Bundesbürger haben Wissensdefizite, wenn es um Altersvorsorge und Finanzen geht. Das hat auch damit zu tun, dass diese Themen in den Schulen kaum behandelt werden.

Nur jeder dritte Bundesbürger sagt von sich, dass er relevantes Finanzwissen in der Schule erworben hat. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag eines großen Investmenthauses. Für die Umfrage wurden sowohl 1.014 Verbraucher ab 14 Jahren als auch 600 Finanzexperten aus der Finanzbranche, Journalismus, Verbraucherschutz und Lehrerschaft befragt.

Die größte Wissenslücke betrifft die Altersvorsorge

Die Umfrage zeigt zugleich, wo die Bürger selbst ihre größten Wissenslücken sehen. Hier steht die Altersvorsorge an erster Stelle: 89 Prozent der Befragten Verbraucher sagten, hier Defizite zu haben. Doch auch bei den Themen Zinsen und Schulden (79 Prozent), Zinsen und Sparen (76 Prozent) sowie Versicherungen (72 Prozent) sehen sich die Befragten nicht ausreichend im Bilde.

Bezüglich des Finanzwissens ist die Selbsteinschätzung der Verbraucher noch optimistischer als jene der Experten. So gegen sich die Verbraucher selbst die Schulnote 2,5, wenn sie ihre Finanzkompetenz bewerten sollen. Die Experten hingegen nur eine 3,8. Hieraus resultiert die Frage, was getan werden muss, damit die Bundesbürger besser informiert sind. Eine Antwort ist schnell gefunden: Das Thema Finanzen sollte in der Schule mehr Raum bekommen. Mehrere Bundesländer haben dies bereits umgesetzt oder entsprechende Modellversuche gestartet.

Doch das hilft jenen nicht, die bereits erwachsen sind. Auch hier gibt es freilich Reformideen. So kann das Finanzwissen etwa durch Weiterbildungs-Initiativen in Firmen und Betrieben verbessert werden. Und auch die Familien sind in der Pflicht. So sollten Eltern ihre Kinder ermutigen, sich bereits früh mit entsprechenden Fragen zu beschäftigen – zur Not durch Selbstschulung und Unterstützung, die man von außen einholt.

Sich informieren – und beraten lassen!

Ohne zusätzliche Altersvorsorge droht im schlimmsten Fall die Altersarmut, weil die Rente immer weniger Menschen ein auskömmliches Leben sichert. Wer bei sich selbst Beratungsbedarf sieht, sollte deshalb keine Scheu haben, sich an einen Fachmann zu wenden und ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Wer sich bereits vorab informiert, kann gezielt in der Beratung nachfragen, etwa nach Chancen und Risiken einer Geldanlage.

Neuere Privathaftpflichtversicherungen bieten oft bessere Leistungen als Altverträge. Das bestätigt auch ein aktueller Produktvergleich. Dennoch sollten Versicherte nicht um jeden Preis wechseln, sondern auch mögliche Nachteile beachten.

Mitunter empfiehlt es sich, die bestehenden Versicherungen daraufhin zu checken, ob nicht bessere Angebote auf dem Markt sind. Das gilt zwar nicht für alle Sparten gleichermaßen: Speziell bei Lebens- und Rentenversicherungen bieten Altverträge oft sehr gute Konditionen und einen hohen Zins. Hier kann sich oft glücklich schätzen, wer seine Police seit vielen Jahren hält. Aber gerade bei jenen Versicherungen, wo ein harter Preiskampf zwischen den Wettbewerbern herrscht, lohnt mitunter ein Blick auf Neuerungen.

Ein Beispiel hierfür ist die Privathaftpflichtversicherung. Hier haben viele Anbieter ihre Tarife in den letzten Jahren überarbeitet – und verbessert. Das bestätigt nun auch die Stiftung Warentest bei ihrem jüngsten Produktvergleich. Demnach bieten aktuelle Haftpflicht-Verträge häufig besseren Schutz als solche aus früheren Zeiten.

Bessere Leistungen für deliktunfähige Kinder

Ein Beispiel für erweiterte Leistungen sind Schäden, die durch Kinder verursacht werden. Zur Erinnerung: In der Regel ist die Privathaftpflichtversicherung eine Familienversicherung. Sie kommt folglich auch für Schäden auf, die durch die eigenen Kinder verursacht wurden. Allerdings gelten Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig. Folglich haften sie auch nicht, wenn sie anderen hohe Kosten verursachen. Im Straßenverkehr gilt für Kinder sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren.

Richtet ein Kind nun einen Schaden an, obwohl es nicht deliktfähig ist, wird die Versicherung zunächst prüfen, ob die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Nur dann erbringt sie eine Leistung – anderweitig bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Das ist ärgerlich, wenn zum Beispiel ein Kind das teure Smartphone des Nachbarn zerbrochen hat, weil es mit dem Rad auf dem Gehsteig fuhr und den Nachbarn anrempelte. Anders jedoch, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder laut Vertrag eingeschlossen sind. Dann erbringt die Versicherung eine Leistung, in der Regel bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbeitrag.

Hier haben tatsächlich viele Haftpflicht-Versicherer ihren Schutz in den letzten Jahren erweitert und entsprechende Klauseln zum Vorteil ihrer Kunden in die Verträge hineingenommen. Auch die versicherten Summen wurden zum Teil heraufgesetzt. Es lohnt also nachzulesen, ob sich die Bedingungen bei neueren Verträgen verbessert haben.

Ein weiteres Beispiel für verbesserte Leistungen: Gefälligkeitsschäden sind in neueren Verträgen oftmals umfangreicher abgesichert. Also zum Beispiel, wenn man einem Freund beim Umzug hilft und dabei die teure Vase fallenlässt.

Nicht um jeden Preis wechseln!

Dennoch sollte man nicht voreilig einen Vertrag kündigen, sondern zuvor schauen, ob ein Wechsel auch Nachteile mit sich bringt. Oder, ob man überhaupt ein Neuvertrag findet – das gilt besonders bei solchen Versicherungssparten, für die Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wirken sich Alter und Vorerkrankungen derart negativ aus, dass man oft deutlich mehr zahlen muss, Ausschlüsse akzeptieren – oder der Antragsteller gar keinen Neuvertrag findet.

Auch der Service des Versicherers ist ein Punkt, den Verbraucher nicht aus dem Auge verlieren sollten. Wer mit seinem Versicherer bereits gute Erfahrungen gemacht hat, etwa bei der Regulierung eines Schadens, der ist unter Umständen gut beraten, ihm treu zu bleiben. Im Zweifel sollten sich Wechselwillige deshalb von einem Versicherungsfachmann beraten lassen, ob ein Wechsel tatsächlich lohnt. Darüber hinaus bieten mittlerweile manche Tarife eine Update-Garantie an. Kommt es dann zu Leistungsverbesserungen in Neuverträgen, profitieren auch die Bestandskunden davon.

Am 22. September ist Herbstanfang. Das nimmt der Versicherungsdachverband zum Anlass, auf eine unterschätzte Gefahr hinzuweisen: Starkregen sorgt regelmäßig für Millionenschäden. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Die kalte Jahreszeit hat uns nun wieder ganz offiziell im Griff. Denn auch, wenn der Sommer mehr als durchwachsen war: Am 22. September beginnt der kalendarische Herbst. Da passt es, dass in den vergangenen Nächten schon vielerorts Bodenfrost zu beklagen war und die Temperaturen sich tatsächlich herbstlich anfühlten.

Das wiederum nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, auf den abgelaufenen Sommer zurückzublicken. Und dieser hielt in vielen Regionen so manche unliebsame Überraschung bereit. Vor allem im Harz und der Region Berlin-Brandenburg sorgten anhaltende Niederschläge nicht nur für lange Gesichter, sondern auch für einen Millionenschaden.

Mehr als 60 Millionen Euro Schaden in Berlin und Brandenburg

Beispiel Berlin-Brandenburg: Die Region wurde vom nassesten Sommer überhaupt heimgesucht, seit der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Niederschlagsmengen misst. Mit 420 Litern pro Quadratkilometer fiel mehr als doppelt so viel Regen wie sonst zu dieser Jahreszeit üblich.

Allein die Dauerniederschläge vom 20. Juni bis 20. Juli verursachten einen Versicherungsschaden von 60 Millionen Euro: Keller wurden überflutet, Straßen überspült, Gewerbebetriebe mussten teils ihre Produktion für mehrere Tage unterbrechen. Auch im Harz war an der Eckertalsperre ein Millionenschaden zu beklagen.

Elementarschadenversicherung schützt!

Das Heimtückische an Starkregen: Er kann überall und zu jeder Jahreszeit auftreten, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Und auch in Häusern für Wasserschäden sorgen, die nicht in Nähe eines Gewässers gebaut sind. Deshalb sollten Hausbesitzer über den Abschluss einer Elementarschaden-Police nachdenken. Denn nur sie schützt vor den Folgen, wenn dauerhafter Regen das Gebäude schädigt. Um die Einrichtung und technische Geräte ersetzt zu bekommen, sollte zusätzlich auch die Hausratversicherung darauf überprüft werden, ob und in welchem Umfang sie bei Elementargefahren greift.

Der GDV warnt aber zugleich vor Panikmache. “Solche extremen Wetterlagen mit stärksten, aber lokal eingeschränkten Regenfällen sind in Deutschland nichts Außergewöhnliches”, betont Olaf Burghoff, Leiter Sachstatistik beim GDV. Im Juli 2014 setzte beispielsweise ein Starkregen Münster fast komplett unter Wasser. In Erinnerung sind auch noch die Sommerunwetter von 2016, die Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro anrichteten – vor allem in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Die Zahl der versicherten Autodiebstähle ist im Jahr 2016 leicht gesunken. Das teilten die Versicherer am Mittwoch mit. Entwarnung kann trotzdem nicht gegeben werden, denn noch immer werden pro Tag rund 50 Autos gestohlen. Und besonders in den Großstädten schlagen die Diebe sehr häufig zu.

In Deutschland wurden 2016 weniger Fahrzeuge gestohlen als im Jahr zuvor: Das ist die gute Nachricht, die am Mittwoch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) per Pressetext bekannt gab. Die weniger gute: Noch immer werden pro Tag in Deutschland 50 PKW entwendet, für die dann die Kfz-Versicherer zahlen müssen. Exakt waren es im Vorjahr 18.227 kaskoversicherte Fahrzeuge.

Während die Zahl der gestohlenen PKW rückläufig ist, steigt hingegen die durchschnittliche Entschädigungs-Summe seit Jahren an. Diese betrug 16.416 Euro gegenüber 15.611 Euro im Jahr 2015. Auch der wirtschaftliche Gesamtschaden der Autoversicherer kletterte von 291 Millionen Euro in 2015 auf über 300 Millionen Euro.

SUV werden besonders gern geklaut

Wenig geändert hat sich der Geschmack der Autodiebe: Sie lieben es groß, schwer und geländegängig. So landen mehrere SUV und Gelände-Cruiser in der Hitliste der meistgeklauten Modelle ganz oben, berichtet der GDV. Bei diesen Modellen erreichte die durchschnittliche Entschädigung gar 60.000 Euro je Fahrzeug.

Auch wer in der Stadt wohnt, ist besonders bedroht. Hauptstadt des Autodiebstahls ist – in absoluten Zahlen – nach wie vor Berlin mit 3.477 geklauten Autos, gefolgt von Hamburg mit 1.112 entwendeten Fahrzeugen. Da fällt die drittplatzierte Stadt Köln mit 248 Diebstählen schon deutlich ab.

Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.

Die Psyche ist immer häufiger Ursache, wenn Arbeitnehmer längere Zeit im Job ausfallen. Allein in den letzten Jahren stiegen die Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen um beinahe 80 Prozent an. Dagegen kann man etwas tun – etwa durch betriebliches Gesundheitsmanagement.

Psychische Erkrankungen führen immer häufiger zu Arbeitsausfall. Die Fehlzeiten aufgrund der Psyche stiegen in den letzten zehn Jahren um fast 80 Prozent an, so ergab der aktuelle AOK-Fehlzeitenreport 2017, der auf der Auswertung von 11,7 Millionen Versicherten-Daten beruht. Im Schnitt fehlen die Beschäftigten 25,7 Tage, so ein weiteres Ergebnis der Studie.

Eine mögliche Erklärung ist der steigende Druck in vielen Unternehmen sowie ein zunehmendes Bewusstsein für psychische Krankheiten. Mit anderen Worten: Die Beschäftigten sind eher bereit zum Arzt zu gehen, wenn die Seele leidet. Doch darüber hinaus belasten schwere Lebenskrisen den Beruf, wie eine Sonderauswertung des Fehlzeitenreportes zeigt. Sei es eine schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder Trennungsschmerz nach einer zerbrochenen Beziehung: Jeder zweite Beschäftigte fühlt sich in seiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt, wenn er mit einer solchen Lebenskrise konfrontiert wird.

Prävention ist besser als heilen!

Hier kann bereits durch präventive Maßnahmen dazu beigetragen werden, dass die Beschäftigten eben nicht krank werden und längere Zeit im Job ausfallen. Das Stichwort lautet “Betriebliches Gesundheitsmanagement”. Zum Beispiel bieten viele Firmen mittlerweile die Möglichkeit, sich bei persönlichen Problemen von einem Betreuer oder Psychologen anonym beraten zu lassen. Oder sie unterstützen Wiedereingliederungsmaßnahmen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Psyche längere Zeit aus der Bahn geworfen wird. Während solche Unterstützungsmaßnahmen in großen Betrieben bereits etabliert sind, haben gerade kleine und mittlere Unternehmen Nachholbedarf. Hier bieten private und gesetzliche Krankenversicherer ebenso wie Kliniken oft Angebote auch für die Kleinen!

Doch nicht nur abhängig Beschäftigte sollten über die möglichen Folgen nachdenken, wenn die Psyche den Job erschwert. Wie sieht es bei Selbstständigen aus? Sie sind oft nicht über einen Arbeitgeber für längere Krankheit abgesichert, im Zweifel steht sogar die Existenz auf dem Spiel. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung – Auch für die Psyche!

Wie wichtig Hilfe bei psychischen Krankheiten ist, zeigt auch die Tatsache, dass sie häufigste Ursache für ein dauerhaftes Ausscheiden aus dem Beruf sind. 31,32 Prozent aller erstmals ausgezahlten Renten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hatten 2016 ihre Ursache in der Psyche, so ergab eine Analyse des Ratinghauses Morgen & Morgen. Und gerade bei diesen Krankheiten trifft es oft junge Leute: In der Generation der Unter-40-jährigen wurden mehr neue BU-Renten aufgrund psychischer Erkrankungen bewilligt als bei den Senioren der Generation Ü50. Hier hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Schutz zu finden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind wichtige Größen in der Sozialversicherung. Aus ihnen geht zum Beispiel hervor, ab welchem Einkommen ein gesetzlich Versicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Oder, mit welchem Betrag Gutverdiener maximal in der Rentenversicherung zur Kasse gebeten werden. Am Montag wurden nun die voraussichtlichen Rechengrößen für das kommende Jahr im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Verordnung veröffentlicht. Dies berichtet das Onlineportal haufe.de.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen erneut

Die jährlich neu festgelegten Rechengrößen in der Sozialversicherung orientieren sich an der Entwicklung der Löhne. Und weil diese erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum 01.01.2018 heraufgesetzt. Zwar muss das Bundeskabinett den Vorschlägen des Referentenentwurfs noch zustimmen – aber in der Regel ändert sich nichts mehr.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt demnach von derzeit 4.350 Euro Bruttoverdienst im Monat auf dann 4.425 Euro im Monat (53.100 Euro jährlich). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze müssen Gutverdiener keine Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

Ebenfalls raufgesetzt wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Dieser Wert ist entscheidend für Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen in die private Kranken- und Pflegepflichtversicherung wechseln wollen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 57.600 auf dann 59.400 Euro in 2018. Wer sich privat versichern will, muss folglich zukünftig etwas mehr verdienen.

Auch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle steigt erneut – von 52.200 auf 53.100 Euro. Ein Wechsel in die PKV ist nach wie vor nur dann möglich, wenn voraussichtlich auch im Folgejahr die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Hier sollten Interessierte ein Beratungsgespräch nicht scheuen, wenn sie sich unsicher sind, ob sie genug verdienen und die Bedingungen dauerhaft erfüllen können.

Arbeitslosen- und Rentenversicherung: Auch hier werden BBG raufgesetzt

Ebenfalls angehoben werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es für unterschiedliche Werte in West- und Ostdeutschland. Die BBG West wird 2018 auf 6.500 Euro im Monat festgesetzt beziehungsweise jährlich 78.000 Euro. In Ostdeutschland gilt eine BBG von 5.800 Euro beziehungsweise 69.600 Euro im Jahr.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die BBG West 96.000 Euro jährlich bzw. 8.000 Euro monatlich. In Ostdeutschland sind dies 85.800 Euro im Jahr. Gutverdiener müssen sich also auf steigende Beiträge zur Sozialversicherung einstellen.

Am 22. September ist offiziell Herbstanfang. Für viele Bundesbürger fühlt sich aber auch der Spätsommer schon herbstlich an: So manche kühle Brise und nasskalter Regen verdirbt derzeit die Stimmung, nachdem der Sommer mehr als durchwachsen war. Da empfiehlt es sich, frühzeitig zu schauen, ob das eigene Haus wetterfest versichert ist: Welche Versicherung kommt auf, wenn Schäden am Eigenheim oder der eigenen Wohnung entstehen?

Als erster Baustein gegen allzu heftige Wetterereignisse empfiehlt sich die Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel Schäden am Haus, wenn es der Herbstwind gar zu dolle treibt: Erreichte er mindestens Windstärke 8 beziehungsweise fegte mit 62 Stundenkilometern ums Haus, dann steht den Betroffenen in der Regel eine Zahlung zu, zum Beispiel, wenn das Dach oder Gemäuer kaputtgeht. Ob die notwendige Windstärke erreicht wurde, lässt sich schnell mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) abklären, der entsprechende Wetterereignisse misst.

Baustein Numero 2 ist eine Elementarschadenversicherung. Zur Erinnerung: Eine solche ist notwendig, damit ein Hausbesitzer auch dann Anrecht auf eine Schadenszahlung hat, wenn Naturereignisse wie Hochwasser, Erdsenkung oder Starkregen wüten. Läuft also der Keller voll Wasser, weil anhaltender Regen die Straße in einen Fluss verwandelt, springt nur eine Elementar-Police ein. Oft ist sie als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abschließbar und kostet dann einen Aufpreis. Unbedingt prüfen, ob und in welchem Umfang auch für die Photovoltaikanlage Schutz besteht!

Als Baustein Numero 3 für einen wetterfesten Versicherungsschutz empfiehlt sich die Hausratversicherung. Schließlich kann es bei heftigen Unwettern auch passieren, dass es durch das Dach oder Fenster reinregnet, nachdem Schäden am Haus auftraten. Schnell ist der teure Teppich hinüber oder gar der Flachbildfernseher. Auch mit Blick auf eine andere Schadensursache ist eine Hausratpolice zu empfehlen: Je kürzer der Tag, desto aktiver werden Einbrecher, wie der Versicherungsdachverband GDV berichtet. Der Grund: Aufgrund der frühen Dunkelheit im Herbst wird in den Wohnungen oftmals bereits ab 16 oder 17 Uhr das Licht angeschaltet. Einbrecher erkennen daran, ob jemand zu Hause ist oder nicht.

Baustein Numero 4 ist eine Haftpflichtversicherung. Dies mag einige verwundern, ist aber schnell erklärt. Die Städte übertragen die Räumpflicht gern auf Hausbesitzer. Und im Herbst verwandelt das herabfallende Laub so manchen Bürgersteig in eine Rutschbahn. Kommt dann ein Fußgänger zu Fall und verletzt sich, kann unter Umständen der Hausbesitzer haftbar gemacht werden, wenn er das Laub nicht entfernt hat. Eine Privathaftpflichtversicherung leistet in der Regel, wenn Mieter, Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen die Sicherung des Bürgersteigs vernachlässigt haben. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses hingegen müssen eine extra Haus- oder Grundbesitzer-Haftpflicht abschließen.

Der Versicherungsdachverband GDV hat am Mittwoch die neue Typklassen-Statistik für das kommende Jahr 2018 vorgestellt. In der Kfz-Versicherung können Typklassen die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen. Eher ungünstige Einstufungen haben dabei Luxusautos, Jeeps und SUV.

Wie hoch die Prämie in der Kfz-Versicherung ausfällt, hängt auch von den sogenannten Typklassen ab. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger für den Autofahrer. Denn sie spiegelt die Schadens- und Unfallbilanz jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wieder, wofür die Fahrzeugschäden und Reparaturkosten der letzten drei Jahre eingerechnet werden, die Versicherer zahlen mussten.

Singt die Anzahl der Schäden, landet das Auto in einer niedrigeren Typklasse. Werden mehr Schäden gezählt, steigt sie. Verbindlich sind die Klassen aber nicht: es ist den Versicherern freigestellt, sich an ihnen zu orientieren. Fast alle tun dies aber und rechnen Änderungen in der Prämie jeweils zur Hauptfälligkeit ein, also in der Regel zum Jahreswechsel.

In der Kfz-Versicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), wofür vor allem Unfälle maßgeblich sind. In der Vollkasko 25 Typklassen (10-34): Hier werden auch Diebstahl, Wildunfälle und andere Kaskoschäden mit eingerechnet. Die Teilkasko kennt 24 Typklassen (10-33). Insgesamt berücksichtigt der GDV mehr als 26.000 Fahrzeugmodelle.

Kleinwagen haben oft niedrige Typklasse

Am Mittwoch hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun die aktuelle Fassung der Typklassen-Statistik bekanntgegeben. Obwohl hier nicht alle Fahrzeugmodelle vorgestellt werden können, lässt sich eine deutliche Tendenz beobachten. Leistungsstarke Oberklasse-Modelle und Geländewagen werden in eine hohe Typklasse eingestuft. Ein Beispiel hierfür ist die aktuelle Generation des BMW 370D. Hingegen landen Kleinwagen wie der Citroen C4 oder KIA Picanto in einer günstigeren Typklasse, denn diese Fahrzeuge erzeugen im Schnitt weniger Schadenskosten.

Für die meisten Fahrer aber ändert sich nichts. Fast drei Viertel aller Fahrzeuge behalten in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Typklasse, die sie zuvor schon hatten. Die Typklasse allein lässt übrigens keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu. Eingerechnet werden müssen auch andere Faktoren: etwa die Regionalklasse, also ob am Ort der Zulassung oft Schäden auftreten.

Aber auch individuelle Faktoren des Fahrzeughalters wie Alter, Zahl der Unfälle etc. finden bei der Versicherungsprämie Beachtung. Einfluss auf den Preis haben auch Größen wie die Verwaltungskosten eines Versicherers oder der Leistungskatalog des Tarifes. Und schon die Vereinbarung einer jährlichen Zahlweise der Prämie kann die Kosten deutlich senken. Hier hilft ein Beratungsgespräch, falls Autofahrer mit dem Wechsel ihres Kfz-Tarifs liebäugeln. Wer die Typklassen seines Autos abfragen will, findet die genaue Einordnung unter der Adresse https://www.gdv-dl.de/komplexe-suche/

Wer ein Auto neu zulässt, benötigt in Deutschland eine sogenannte eVB-Nummer, um das Gefährt von A nach B zu transportieren. Mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) soll sichergestellt sein, dass das Auto auch vor Beginn der Zulassung einen Versicherungsschutz hat. Aber dabei gibt es einiges zu beachten, denn nicht immer ist ein Kaskoschutz inkludiert.

Wenn jemand in Deutschland einen Neuwagen kauft, einen Gebrauchtwagen ummeldet oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden will, braucht er in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Selbst für Kurzkennzeichen oder die nachträgliche Änderung eines Saisonkennzeichens ist diese Nummer erforderlich, die aus sieben Zahlen und Buchstaben besteht. Die eVB ist ab Abschluss über einen begrenzten Zeitraum hinweg gültig: Üblich sind hierbei 30 Tage.

Eine entsprechende Nummer bekommt man ganz einfach auf Anfrage bei den Kfz-Versicherern oder einem Vermittler. Die Anfrage ist mittlerweile bei vielen Versicherern online und per App möglich, die Nummer ist dann sofort gültig. Ein deutlicher Vorteil gegenüber der früheren Doppelkarte, die lange Zeit dazu diente, auf der Zulassungsstelle eine Kfz-Haftpflicht nachzuweisen. Heute muss der Halter nicht mehr warten, bis das Dokument per Post an die Zulassungsstelle geschickt wurde, sondern kann das Auto mit der eVB sofort anmelden.

Vorsicht: Kaskoschutz eingeschlossen?

Gerade die Tatsache, dass man eine eVB leicht und problemlos bekommt, kann sich aber als heimtückisch entpuppen. Denn eVB-Nummer ist nicht gleich eVB-Nummer! Zwar beinhaltet jeder entsprechende Vertrag einen Kfz-Haftpflichtschutz. Aber es gibt tatsächlich Angebote, die nur eine eingeschränkte Kaskoversicherung bieten. Die Konsequenzen können bitter sein. Wenn der Fahrer bei der Überführung des Wagens einen selbstverschuldeten Unfall baut, kann es passieren, dass er den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzt bekommt.

Vergleicht man die unterschiedlichen Bedingungen, die Gesellschaften an die Herausgabe einer eVB-Nummer knüpfen, dann muss man sich die Frage stellen, wann der Kunde überhaupt eine Deckung bei einem Kaskoschaden hat. So machen es einige Versicherer zur Bedingung für den Kaskoschutz, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr als einen Teilkaskoschaden in den letzten Jahren hatte und die Typklasse nicht größer als 30 sein darf. Ein teurer Sportwagen, der statistisch oft in Unfälle verwickelt ist, genießt dann unter Umständen keinen Schutz. Manche Versicherer schreiben auch eine Selbstbeteiligung für die Kasko fest. Details, über die sich ein angehender Fahrzeughalter informieren sollte!

Denn krachen kann es schnell. Das Unfallrisiko bei Überführungen besteht nicht nur auf längeren Strecken, etwa wenn man ein Auto aus einer anderen Stadt abholt. Schon bei kurzen Distanzen bedeuten selbstverschuldete Unfälle ein Risiko. Schließlich ist das Auto neu und ungewohnt, so dass sich ein Fahrer schnell ablenken lässt. Und schon hat man beim Ausparken einen anderen PKW übersehen, weil man sich noch mit den Bedienelementen des Cockpits vertraut machen musste oder der Spiegel falsch eingestellt war. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich über eVB-Nummern kundig zu machen.