Das Frühjahr zeigt sich von seiner besten Seite und lockt die Menschen ins Freie. Doch damit können auch Rechtsfragen verbunden sein, wie eine Urteils-Sammlung der Landesbausparkassen zeigt.

Ein Klassiker beim Gartenstreit sind Baumwurzeln, die von einem Grundstück auf das andere wachsen und deswegen als Belästigung empfunden werden. In Rheinland-Pfalz sah ein Nachbar deswegen die Nutzbarkeit seines Grundstücks stark eingeschränkt. Wegen aus dem Boden herausragender Wurzeln konnte er zum Beispiel den Rasen nicht mehr mähen. Ihm wurde gestattet, zur Selbsthilfe zu greifen und die Wurzeln einer Fichte zu kappen. Das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 2 S 132/20) sah dies als berechtigt an – und zwar selbst dann, wenn danach ein Absterben des Baumes drohe.

In Kleingartenparzellen richten es sich die Pächter gerne so gemütlich wie möglich ein. Manchmal übertreiben sie es aber damit. So baute sich ein Pächter einen Ofen mit Edelstahlkamin ein. Den musste er auf Antrag des Verpächters und Anordnung des Amtsgerichts Brandenburg (Aktenzeichen 31 C 288/20) wieder entfernen. Eine solche Feuerstätte weise auf eine unzulässige Dauernutzung der Laube hin, hieß es im Urteil.

Wer als Mieter einen Antrag auf bestimmte Umbauten stellt, der sollte sich auch im Bereich dessen bewegen, was er beantragt hat. Das war bei einem Fall in Hessen nicht so. Dort hatte ein Mieter die Genehmigung für den Bau eines “Biotops mit kleiner Teichanlage” eingeholt, dann aber ein betoniertes Schwimmbecken errichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2 U 9/18) verpflichtete ihn zum Rückbau.

Niemand wird bestreiten, dass ein Balkon mit Gartenblick eine reizvolle Angelegenheit sein kann. Doch was ist davon zu halten, wenn solche Balkone nachträglich angebaut werden sollen, obwohl es bereits kleine Balkone gibt, die in eine andere Richtung zeigen? Ist das dann eine Luxussanierung? Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-09 S 34/18) verneinte dies auf die Klage einer Wohnungseigentümerin hin. Es handle sich hier um eine Verbesserung des Wohnwerts.

Eines mag so gut wie niemand: wenn ihm die Nachbarn von außen in die Wohnung blicken können. Das war aber der Fall, als ein Wohnungseigentümer eine Gartenterrasse errichtet hatte. Von ihr aus waren genau solche Blicke zur Nachbarfamilie möglich. Das Amtsgericht Sinzig (Aktenzeichen 10a 8/18) war der Überzeugung, die Nachbarn hätten um ihre Zustimmung gebeten werden müssen. Liege diese nicht vor, komme nur die Entfernung der Terrasse in Frage.

Zum 01. August 2022 treten Änderungen des Berufsrechts bei Rechtsanwälten und Steuerberatern in Kraft. Das wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz dieser Berufsgruppen aus.

Zum 01. August 2022 tritt das “Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe” (BRAO) in Kraft und bringt einige Änderungen für die genannten Berufsgruppen mit sich.

So gelten für nicht haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften neue Mindestversicherungssummen im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnergesellschaften (PartG) zählen beispielsweise dazu. Die Mindestversicherungssumme beträgt nun 500.000 Euro je Fall.

Bei haftungsbeschränkten Berufsausübungsgesellschaften (z.B. PartGmbH, GmbH), in denen nicht mehr als zehn Personen anwaltlich oder in einem Beruf nach § 59c Absatz 1 Satz 1 tätig sind, beträgt die Mindestversicherungssumme 1.000.000 € je Fall und mind. 4.000.000 € je Jahr.

Zudem wurde die Rechtsform ‚GmbH & Co.KG‘ auch für Anwaltskanzleien geöffnet. Die neuen Mindestvoraussetzungen für Rechtsanwälte sind in §59o BRAO festgelegt; jene für Steuerberater in §55f StBerG.

In der Praxis bedeutet das auch: Die bisherige Praxis, dass sich Mitglieder ein und derselben nicht haftungsbeschränkten Sozietät bei unterschiedlichen VSH-Anbietern versicherten und das teilweise mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen, findet nun ein Ende und ist ab August nicht mehr möglich.

Steuerberater und Rechtsanwälte sollten also prüfen lassen, ob ihr jeweiliger Vermögensschadenhaftpflicht-Schutz den neuen Anforderungen genügt.

Das Interesse an ‚Sparen, Vorsorgen und Investieren’ nimmt in Deutschland zu, stellt der Bundesverband deutscher Banken fest. Doch besonders tief scheint dieses Interesse nicht zu gehen: Denn trotz Inflation bleiben Sparbuch und Festgeld die beliebtesten Geldanlage-Möglichkeiten in Deutschland.

Im März 2022 erreichte die Inflation in Deutschland 7,3 Prozent – und damit einen neuen Höchststand seit dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Bundesgebiet. “Neben der Corona-Pandemie wirkt sich nun der Krieg Russlands gegen die Ukraine deutlich auf die Teuerung in Deutschland aus, insbesondere bei Heizöl, Kraftstoffen und Erdgas sowie einzelnen Nahrungsmitteln”, so Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, dazu.

Doch diese Entwicklung hält die Deutschen nicht davon ab, ihr Geld auf dem Sparbuch zu belassen. Das zeigen Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage des Bundesverbands deutscher Banken. Demnach gaben 45 Prozent der Befragten an, ein Sparbuch zu besitzen. 2019 lag dieser Wert bei 42 Prozent. Ähnliches lässt sich auch bei Tages-/Festgeld beobachten: Gaben 2019 noch 34 Prozent der Befragten an, solche Finanzprodukte zu besitzen, waren es 2022 38 Prozent.

Will man die Befragungsergebnisse wohlwollend interpretieren, könnte man sagen: Angesichts der zunehmenden Krisen steigt das Sicherheitsbedürfnis der Deutschen. Sie wissen nur nicht, welches Finanzprodukt zu ihrem Bedürfnis passt.

Die Umfrage des Bankenverbands zeigt aber auch, dass die Bestrebungen, eine stärkere Aktienkultur in Deutschland zu etablieren, nicht gänzlich ungehört verhallten. So stieg der Anteil der Wertpapieranleger von 23 Prozent (2019) auf 33 Prozent. Auf diesen Wert kommen auch Altersvorsorge-Produkte. Im Vergleich zu 2019 legten sie um 8 Prozentpunkte zu.

Zur Umfrage:
Die Online-Umfrage wurde von Kantar im April 2022 durchgeführt. Es nahmen 1.000 Internetnutzer in Deutschland ab 18 Jahren teil.

Die gute Nachricht: Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist auf ein Rekordtief gesunken. Doch aus der Schadenstatistik der Versicherer lassen sich auch beunruhigende Entwicklungen ablesen.

2021 sank die Zahl der Fahrraddiebstähle, die Versicherern gemeldet wurden, auf das Rekordtief von 125.000. Das sind 15.000 weniger als im Vorjahr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt das zu großen Teilen auf die Pandemie zurück. Durch die vermehrte Arbeit im heimischen Büro seien Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt wurden.

So weit die guten Nachrichten. Denn die Schadensumme verharrte auf dem Vorjahresniveau: 110 Millionen Euro wendeten die Versicherer auf, um gestohlene Drahtesel zu ersetzen. Der durchschnittliche Wert, den Versicherer für gestohlene Fahrräder bezahlten, verdoppelte sich fast in den letzten zehn Jahren und kletterte von 440 Euro auf 860 Euro.

Die Versicherer leiten daraus ab, dass oft gezielt hochpreisige Fahrräder entwendet werden. Ein Trend, der auch durch den Boom bei E-Bikes verstärkt wird. Fündig werden die Fahrraddiebe meist in Kellern und Abstellräumen. Der Versicherer-Verband rät deshalb dazu, die Räder auch dort fest anzuschließen.

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine eigenständige Fahrradversicherung.

Viele Selbstständige sorgen gar nicht oder nicht ausreichend für ihr Alter vor. Eine Altersvorsorge-Pflicht könnte das ändern, denn die Ampel-Regierung hat eine solche im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dennoch gilt: komplett verzichten sollte man auch ohne diese Pflicht nicht.

Wenn man fragt, welche Menschen in Deutschland besonders von Altersarmut bedroht sind, mag eine Antwort überraschen: Es sind überproportional Selbstständige. Bereits vor einigen Jahren hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin gezeigt, dass 700.000 Unternehmer keine oder keine ausreichende Altersvorsorge haben. Und immer öfter gibt es Erwerbsbiographien, wo der Status gar nicht sicher ist oder wechselt: mal selbstständig, mal angestellt oder gar beides zusammen. Die Coronakrise hat das Problem verschärft. Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage 2021 gaben 46 Prozent der Selbstständigen an, aktuell weniger oder gar kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen.

Ein Grund ist, dass viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wobei Existenzgründer auch hier aufpassen müssen. Ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, hängt nämlich auch von der Tätigkeit ab. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber. Die Regeln hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).

Natürlich haben auch Selbstständige die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente abzusichern. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn man schon Anwartschaften erworben hat und nicht auf Ansprüche verzichten will. Selbstständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden: innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung. Alternativ können sie sich auch freiwillig versichern. Die Aufwendungen lassen sich gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür ist 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro vorgesehen: maximal sind in diesem Jahr 94 Prozent absetzbar.

Drohende Altersvorsorgepflicht: Rechtzeitig informieren!

Alternativ ist es für Unternehmer, die sich nicht pflichtversichern müssen, auch möglich, eine entsprechende Privatvorsorge zu wählen. Viele Unternehmer sorgen etwa mit einem Misch aus Aktien und Fonds, Immobilien und privaten Rentenversicherungen vor, wie Studien im Auftrag der Bundesregierung zeigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen unter anderem von Risikoneigung, dem finanziellen Wissen und der Lebenssituation ab.

Das wird auch bald für jene aktuell werden, die bisher auf Altersvorsorge verzichten. Denn die Ampelkoalition plant eine Altersvorsorgepflicht: so steht es im Koalitionsvertrag. Die Umsetzung sollte ursprünglich bis 2024 erfolgen. Fraglich ist aber, ob Corona-Krise und Ukraine-Krieg die Pläne nicht doch ausbremsen könnten.

Vorgesehen ist nach den bisherigen Modellen, dass Selbstständige zukünftig gesetzlich rentenversichert sind – solange sie nicht widersprechen und eine private Alternative nachweisen. Dass viele Unternehmer hierzu keinen Anreiz sehen -erst recht, wenn sie kein großes Einkommen haben- zeigen Berechnungen der DRV für das “Handelsblatt”. Um eine Bruttorente von 933 Euro zu erzielen, was -abzüglich der zu erwartenden Sozialabgaben im Rentenalter- in etwa der Grundsicherung entspricht, müssten sie nach derzeitigem Stand 45 Jahre lang monatlich 370 Euro einzahlen: oder 30 Jahre lang 550 Euro im Monat. Das sind knapp 200.000 Euro, um eine Rente auf aktuellem Grundsicherungs-Niveau zu erreichen.

Es ist also vorgesehen, dass die Unternehmer auch eine private Vorsorge präsentieren können: und diese Alternative lohnt sich zu prüfen. Genaue Details sind zwar noch nicht bekannt, einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Aber diese Vorsorge soll nach dem Willen der Bundesregierung “insolvenz- und pfändungssicher” sein. Hier können sich private Rentenversicherungen empfehlen: eine Basis- oder Rüruprente ist zumindest in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Bedingungen vor Insolvenz geschützt.

Das Statistische Bundesamt nahm den Weltgesundheitstag zum Anlass, um über die massiv gestiegenen Gesundheitsausgaben in Deutschland zu berichten.

Demnach erreichten die finanziellen Aufwendungen für Gesundheit einen neuen Höchststand im Corona-Jahr 2020: Insgesamt wurden 440,6 Milliarden Euro ausgegeben. Erstmals seit Beginn der Berechnungen 1992 stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf auf über 5.000 Euro.

Größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen war – wenig überraschend – die gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV schulterte 54,8 Prozent der Ausgaben; 241,5 Milliarden Euro. Verglichen mit dem Vorjahr, in dem es noch keine Corona-Fälle in Deutschland gab, bedeutet das einen Ausgabenanstieg um 3,6 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro.

Laut Statista verteilten sich die Gesundheitskosten 2020 auf folgende Ausgabenträger:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 55 Prozent
  • Soziale Pflegeversicherung: 13 Prozent
  • Private Krankenversicherung: 11 Prozent
  • Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck: 8 Prozent
  • Öffentliche Haushalte: 7 Prozent
  • Sonstige Ausgabenträger (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitgeber): 6 Prozent

Bereits jetzt plant jeder 7. Deutsche eine Fernreise – also ein Urlaubsziel außerhalb Europas. Eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört dann auf jeden Fall mit ins Gepäck. Worauf beim Abschluss einer solchen Versicherung geachtet werden sollte.

“Die Bürger sind coronamüde und wollen nicht mehr rund um die Uhr mit der Pandemie konfrontiert werden. Sie sehnen sich nach Sonne, Strand und Meer, wollen wieder unterwegs sein und dabei möglichst die Unsicherheit daheim lassen. Die Chancen hierfür stehen gut, und mit einer hohen Impfquote und weniger Infektionen werden auch Reisewarnungen und Einschränkungen zurückgehen. Einem Urlaub 2022 steht dann wenig entgegen”, so fasst Professor Dr. Ulrich Reinhardt die Ergebnisse der 38. Deutsche Tourismusanalyse zusammen. Reinhardt ist wissenschaftlicher der Stiftung für Zukunftsfragen, die die repräsentative Online-Befragung durch die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) beauftragte.

Die Rückkehr der Reiselust beschränkt sich auch nicht nur auf Urlaubsziele in Deutschland. Bereits jetzt plant etwa jeder 7. Bundesbürger eine Fernreise.

Bei solchen Reisen sollte eine Auslandskrankenversicherung mit im Gepäck sein. Auch wenn solche Policen vergleichsweise preiswert erscheinen, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Denn die Unterschiede zwischen den Anbietern können enorm sein. So erstatten manche Anbieter nur einen Rücktransport in die Heimat, wenn er medizinisch notwendig ist. Andere hingegen schon dann, wenn dies die Heilungsprognose verbessert.

Einige Fragen, die Sie mit Ihrem Versicherungsexperten abklären sollten, bevor es in den Urlaub geht:

Sieht der Vertrag eine Selbstbeteiligung vor?

Welche Kündigungsfristen gelten?

Unter welchen Umständen sind volljährige Kinder mitversichert?

Wie lange darf die Reise dauern, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt?

Sieht der Versicherungsvertrag Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen vor?

Welche Heil- und Hilfsmittel sind vertraglich vereinbart?

Unter welchen Bedingungen besteht Anspruch auf Krankenrücktransport?

Je nach der persönlichen Situation können auch andere Fragen – etwa nach der Organisation und Bezahlung von Kinderbetreuung – im Zentrum stehen. Auch bei vermeintlich ‚einfachen Policen‘ wie Auslandskrankenversicherungen gibt es eine Menge Details zu beachten, die am besten mit einem Versicherungsexperten besprochen werden sollten.

Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit, warnen Versicherer.

Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn im April und Mai ist die Gefahr, einen Wildunfall zu erleben, besonders hoch. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass die Abweichung von der mittleren Häufigkeit eines versicherten Wildunfalls im April 16 Prozent beträgt. Im Mai sogar 22 Prozent. Selbst im Herbst – der zweiten ‚Hochzeit‘ für Wildunfälle im Jahr – beträgt die Abweichung höchstens 13 Prozent.

Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Wildunfälle entstehen, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Voraussetzung in den meisten Fällen: Der Wildunfall ereignete sich mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer decken in ihrer Teilkasko zusätzlich weitere Tierarten ab.

2020 zahlten die Kfz-Versicherer 853 Millionen Euro für 272.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Jeder Wildunfall kostet die Versicherer also durchschnittlich über 3.100 Euro. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Als Grund für diese Entwicklung nennt der GDV höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig getauscht werden müssen.

Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildunfall keinen Einfluß.

Deutsche Unternehmen befürchten zunehmende Cyberattacken. Bei welchen Delikten die Risikowahrnehmung besonders hoch ist.

Deutsche Unternehmen befürchten eine weitere Zunahme von Cyberangriffen. Das geht aus der KPMG-Studie “e-Crime 2022” hervor. Demnach schätzen 91 Prozent der Befragten das Risiko für deutsche Unternehmen, Opfer einer Cyberattacke zu werden, als hoch oder sehr hoch ein. Damit wuchs dieser Wert im Vergleich zu den Vorgängerjahren nochmals an (2017: 88 Prozent, 2019: 92 Prozent).

Wird allerdings nach der Risikoeinschätzung für das eigene Unternehmen gefragt, fallen die Werte deutlich niedriger aus: So schätzten 2017 88 Prozent der Teilnehmer die Cyber-Risikolage für deutsche Unternehmen als hoch oder sehr hoch ein. Doch nur 48 Prozent kamen für das eigene Unternehmen bzw. Arbeitgeber zu dieser Risikoeinschätzung. Auch 2022 besteht diese Lücke. Aber: Sie wird kleiner. Denn 2022 kamen immerhin 61 Prozent der Befragten zu dem Schluss, dass auch das eigene Unternehmen einer hohen oder sehr hohen Cyber-Gefahr ausgesetzt ist.

Furcht vor Cyber-Erpressung nimmt besonders stark zu

Bei der delikt-spezifischen Risikowahrnehmung lässt sich feststellen, dass die Furcht, Opfer von digitaler Erpressung zu werden, besonders stark zugenommen hat. Noch 2017 war dieses Risiko mit 49 Prozent der Nennungen noch das am wenigsten als hoch oder sehr hoch eingeschätzte Risiko. 2022 geben aber 82 Prozent der befragten Unternehmen an, dieses Risiko für hoch oder sehr hoch zu halten. Als mögliche Ursache wird in der KPMG-Studie ‚prominente Ransomware-Fälle‘ wie REvil, DarkSide oder Hive verwiesen. Erpressungsfälle sind 2022 jedenfalls das in der Wahrnehmung am stärksten gewachsene Cyber-Risiko. Wie die delikt-spezifischen Risiken wahrgenommen wurden und wie sich dieser Wert im Vergleich zur Vorgänger-Erhebung (2019) entwickelte, zeigt folgende Liste:

  • Computerbetrug 93 Prozent; Zunahme: + 5 Prozentpunkte
  • Datendiebstahl 90 Prozent; Zunahme: + 2 Prozentpunkte
  • Erpressung 82 Prozent; Zunahme: + 12 Prozentpunkte
  • Verletzung von Geschäftsgeheimnissen 72 Prozent; Zunahme: keine; seit 2017 unverändert
  • Computersabotage 69 Prozent; Zunahme + 5 Prozentpunkte
  • Verletzung von Urheberrechten 65 Prozent; Veränderung: – 6 Prozentpunkte
  • Manipulation von Konto- und Finanzdaten 52 Prozent; Zunahme: + 1 Prozentpunkt

Über die Studie:
Das Sozialforschungsinstitut Kantar befragte zwischen Februar bis Mai 2021 und November 2021 bis Februar 2022 Mitarbeitende von 1.000 repräsentativ nach Branche und Umsatz ausgewählten Unternehmen zu ihren Erfahrungen im Feld der Computerkriminalität.

Ein Verbandskasten, um Erste Hilfe leisten zu können, gehört in jedes Auto. Was genau im Verbandskasten enthalten sein muss, wurde allerdings geändert.

Ein Verbandskasten im Auto ist Pflicht. Und DIN 13164 legt sogar Art und Menge des Inhalts von Verbandskästen fest. Seit 01.02.2022 gilt eine neue Fassung dieser Vorschrift. Demnach sind nun auch zwei medizinische Gesichtsmasken (Mund- und Nasenschutz) mitzuführen.

Allerdings: Im Handel befindliche Verbandskästen dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweils gültige Norm ist Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); solange sie nicht geändert beziehungsweise eine neue Fassung der Norm aufgenommen wird, gilt eine Übergangsregelung – und es besteht keine Verpflichtung zum sofortigen Austausch oder zur Nachrüstung des Verbandskastens im Fahrzeug.

Weitere Änderungen, die den Verbandskasten im Auto betreffen: Die Anzahl der erforderlichen Dreieckstücher wurde von zwei auf eins reduziert. Es entfällt außerdem das Verbandtuch nach DIN 13152 BR, sodass nur noch das größere Verbandtuch mitgeführt werden muss.