Wie hat sich das Sparverhalten der Deutschen entwickelt und welche Motive verleiten dazu, Geld zurückzulegen? Das zeigt die aktuelle Herbstumfrage vom Verband der privaten Bausparkassen.

Welche Ziele, Wünsche und Vorstellungen verknüpfen Deutsche mit dem Zurücklegen von Geld? Dieser Frage geht der Verband der privaten Bausparkassen regelmäßig nach. So lassen sich Ergebnisse vergleichen und Entwicklungen aufzeigen.

So zeigt die Herbstumfrage des Verbands, dass ‚Konsum‘ – gemeint sind größere, spätere Anschaffungen – das wichtigste Sparmotiv der Deutschen ist. 56 Prozent der Befragten geben dieses Sparziel an. In der Sommerumfrage erreichte ‚Konsum‘ noch 53 Prozent. Man könnte also schlussfolgern, dass die Konsumlaune der Deutschen ansteigt.

Noch größere Zuwächse im Vergleich zur Sommerumfrage kann allerdings das Sparziel ‚Altersvorsorge‘ aufweisen. Gaben im Sommer noch 50 Prozent an, für die Altersvorsorge zu sparen, waren es im Herbst 55 Prozent. Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der privaten Bausparkassen, glaubt, dass die im Wahlkampf aufflammende Renten-Debatte zu dem Ergebnis beigetragen hat.

Leichte Verluste muss hingegen das Sparmotiv ‚Wohneigentum‘ hinnehmen. Mit 38 Prozent muss ein Prozentpunkt weniger als in der Sommerumfrage verbucht werden. Laut König kann das auch mit steigenden Preisen und Material-Engpässen in der Baubranche zusammenhängen.

Leichte Zuwächse von 2 Prozentpunkten kann das Sparziel ‚Kapitalanlage‘ verbuchen. Das Sparmotiv ‚Notgroschen‘ bleibt unverändert bei 6 Prozent und ‚Ausbildung für Kinder‘ legt um einen Prozentpunkt auf nun 3 zu.

Über die Studie:
Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 73. Mal über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren. Die Befragung fand in der ersten Oktoberhälfte statt.

Am 30.11. endet die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man aber auch noch später zu einem anderen Anbieter wechseln. Überstürzt werden sollte ein solcher Schritt aber nicht: Bei ungünstigen Leistungsmerkmalen kann es schnell teurer werden, selbst wenn man zunächst weniger Prämie zahlt.

Der November ist jährlich der Monat, in dem Versicherer und Vergleichsportale -teils aggressiv- um Neukundinnen und -kunden in der Kfz-Versicherung werben. Das konnte man auch in den letzten Wochen wieder beobachten. Im Internet, im Fernsehen und auf Plakaten wurde vielfach empfohlen, Preise für Auto-Policen zu vergleichen – und sich einen neuen Anbieter zu suchen. Kein Wunder, laufen doch die Verträge in der Regel für ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat: also müssen Wechselwillige bis zum 30. November tätig werden.

Was aber, wenn man die Wechselfrist verpasst hat? Dann gehört man zunächst zu den vielen Deutschen, die ihrem Versicherer durchaus treu bleiben. Denn nur etwa jeder siebte Autofahrer sucht sich pro Jahr einen neuen Anbieter, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag eines Versicherers zeigt. Und das hat durchaus gute Gründe. Zwar gibt die Mehrheit der Wechselwilligen (95 Prozent) an, dass ihnen der Preis wichtig war und ist. Das ist eine gewaltige Zahl. Doch Überraschung: Noch mehr Zustimmung erhielt die Aussage, dass der Leistungsumfang eines Tarifs wesentlich sei: Hier antworteten sogar 96 Prozent der Befragten positiv. Es scheint sich also in der Bevölkerung die Überzeugung durchgesetzt zu haben, dass die Versicherungsprämie nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal sein soll. Auch der Service des Versicherers wird mit 82 Prozent Zustimmung als bedeutend erachtet.

Wer mit seinem Kfz-Versicherer also gute Erfahrungen gemacht hat und einen guten Service genießt, hat auch guten Grund, diesem Anbieter treu zu bleiben: auch, wenn er oder sie etwas mehr zahlt. Denn es gibt durchaus einige Versicherer, die sich Dumping-Prämien um den Preis einer eingeschränkten Erreichbarkeit, langer Bearbeitungszeiten nach einem Schadenfall oder nachteiliger Leistungsmerkmale “erkaufen”. Hier gilt es, nicht zu schnell zu einem neuen Anbieter zu wechseln, sondern sich Tarifmerkmale genau anzuschauen. Über die Servicequalität eines Versicherers kann -neben Bewertungen im Netz- oft auch ein Versicherungsexperte Auskunft geben.

Was tun, wenn Wechselfrist verpasst wurde?

Was aber tun, wenn man die Wechselfrist verpasst hat? Hier gilt: Erhöht ein Versicherer die Prämie, ist auch ein späterer Wechsel noch möglich. Dann muss binnen vier Wochen gekündigt werden. Zu beachten sind hierbei auch sogenannte versteckte Preiserhöhungen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF) nach einem unfallfreien Jahr nicht adäquat in den neuen Beitrag übersetzt wird. Grundsätzlich können Schadenfreiheitsklassen in einem Tarif nachteilig gestaltet sein, sodass man nach einem Unfall stärker zurückgestuft wird als branchenüblich. Schon derartige Fallstricke zeigen, dass die Tarife oft komplexer sind, als es manch Werbung suggeriert.

Obacht gilt auch, wenn man auf ökologisch nachhaltigeres Fahren umsatteln will: und sich ein Elektroauto kauft, was aktuell viele Deutsche machen. Denn diese Modelle boomen: Laut Kraftfahrtbundesamt verfügten 40,7 Prozent der bislang in diesem Jahr neu zugelassenen Personenkraftwagen über einen alternativen Antrieb (batterieelektrisch (BEV*), Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff). Wer ein neues Auto zulässt, kann sich ohnehin einen neuen Anbieter und Tarif suchen.

Wer eine Kfz-Police für seinen E-Flitzer abschließt, muss aber zusätzliche Details beachten. Denn eines der teuersten Autoteile bei Elektroautos ist die Batterie. So übernehmen manche Tarife auch die Ausbaukosten zur Entsorgung oder auch Folgeschäden am Akku durch Tierbiss: andere wiederum nicht. Der Versicherer-Dachverband rät zusätzlich, genau hinzuschauen, ob bei Vollkasko-Tarifen im Schadensfall der Neu- oder Zeitwert des Akkus versichert ist: und in welchem Umfang. Mitunter kann es sogar empfehlenswert sein, eine längere Laufzeit für den Kaskotarif zu vereinbaren. Der Grund: Weil der Neuwert bei einem Totalschaden höher angesetzt wird, ist nach fünf oder zehn Jahren noch ein höherer Restwert des Akkus vorhanden. Schäden an der Batterie kommen bei Stromern oft einem Totalschaden gleich, weil schwer zu bestimmen ist, wie die Restspeicher-Kapazität des Akkus nach einem Schaden ist.

Geht es nach den Bundesbürgern, werden Beamte und Selbstständige künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Für eigenes Handeln in Sachen Altersvorsorge sehen viele Deutsche keinen finanziellen Spielraum.

Nicht nur Weihnachtsmänner bekommen dieser Tage einen Wunschzettel. Auch die künftige Bundesregierung kann auf eine Wunschliste der Bundesbürger schauen, um Altersvorsorge und Rente in Deutschland neu auszurichten.

So meinen 37,5 Prozent der Deutschen, dass der Einbezug von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung richtig und sinnvoll ist. Doch nur 21,6 Prozent der Befragten trauen der künftigen Regierung solches Handeln zu, das zeigt eine repräsentativen Umfrage im Auftrag des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.

Bei der Frage nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters zeigt sich eine noch krassere Kluft zwischen Einschätzung der Bürger und erwartetem Handeln der Regierung. So geben nur 4,7 Prozent der Befragten an, dass sie es für richtig und sinnvoll halten, wenn das Renteneintrittsalter erhöht würde. Doch 20,3 Prozent der Deutschen gehen davon aus, dass die Regierung genau das entscheidet.

In der Erhebung wurde auch danach gefragt, weshalb Bundesbürger keine Möglichkeit sehen, selbst etwas in Sachen Rente zu unternehmen. Über die Hälfte der Befragten gibt darauf an, über zu geringes Einkommen zu verfügen (52,8 Prozent). 16,5 Prozent der Befragten sind gleich alle Möglichkeiten der Vorsorge zu unsicher und 8,9 Prozent räumen ein, dass ihnen ausreichende Informationen fehlen.

Mit anderen Worten: 25 Prozent der Befragten sind bezüglich zusätzlicher Möglichkeiten der Altersvorsorge unsicher oder es fehlen Informationen.

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2132 Personen zwischen dem 29.10. und 01.11.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können während ihres Studiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Doch wann genau ist von Anfang und Ende des Studiums auszugehen? Dieser Frage widmete sich der Bundesfinanzhof (BFH).

Im Fall, den der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob für den Zeitraum November 2016 bis Februar 2017 Anspruch auf Kindergeld bestand. Das Kind, um das es im Fall geht, beendete im Oktober 2016 sein Erststudium. Im März 2017 bewarb sich Kind für ein Zweitstudium, das im April 2017 beginnen sollte.

Die Familienkasse forderte von der Mutter des Kindes das bereits ausgezahlte Kindergeld für die Monate November 2016 bis Februar 2017 zurück. Denn die Hochschule gab auf Anfrage der Familienkasse an, dass die Tochter am Tag der Prüfung eine schriftliche und mündliche Auskunft über das Bestehen der Prüfung bekam.

Wann endet das Studium?

Das ist laut BFH entscheidend bei der Frage, wann ein Hochschulstudium beendet ist. Maßgebend ist vielmehr, dass das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat. Zudem muss das Kind eine schriftliche Bestätigung über sämtliche Prüfungsergebnisse entweder von der Hochschule zugesandt bekommen haben oder jedenfalls objektiv in der Lage gewesen sein, sich eine solche schriftliche Bestätigung über ein Online-Portal der Hochschule erstellen zu können. Entscheidend ist dann, welches Ereignis früher eingetreten ist.

Wie sich Übergangszeiten berechnen

Nun stand noch zur Debatte, ob für das Zweitstudium bereits ab März 2017, dem Datum der Bewerbung um den Studienplatz, Kindergeld bestand. Doch auch das lehnte der BFH ab. Die Richter argumentierten, dass das Studium erst im April 2017 mit der Durchführung der ersten Ausbildungsmaßnahmen begann und nicht bereits mit der Bewerbung.

Damit waren die Voraussetzungen für Übergangszeiten, die kindergeldrechtlich berücksichtigt werden können, nicht erfüllt. Diese dürfen nämlich nur maximal vier Kalendermonate umfassen.

Die Private Haftpflichtversicherung (PHV) zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Denn wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür. Auch für Studierende kann ein eigener Vertrag sinnvoll sein. Bis wann Studierende bei ihren Eltern mitversichert und welche Schäden besonders häufig sind.

Laut Statista belief sich der Bestand privater Haftpflichtversicherungen in Deutschland auf rund 47,5 Millionen. Damit zählt diese Versicherungsart zu den am weitesten verbreiteten Absicherungen. Mit gutem Grund: Denn wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt (§ 823 BGB).

Das gilt auch für Studierende. Bis zum Ende ihrer Erstausbildung sind Studierende bei ihren Eltern mitversichert – sofern es sich um einen Familien-Tarif handelt, der auch Kinder vom Versicherungsschutz erfasst. Gut zu wissen: Das Masterstudium nach einem Bachelor zählt noch zur Erstausbildung. Anders verhält es sich, wenn ein Zweitstudium nach Abschluss des ersten begonnen wird oder wenn vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Dann ist ein eigener Vertrag nötig. Die Mitversicherung bei den Eltern endet auch dann, wenn man heiratet – gleich, ob das Erststudium noch läuft oder nicht.

PHV: Die 10 häufigsten Schadenmeldungen unter 25-Jähriger

Welche Schäden in der Privathaftpflicht besonders häufig von unter 25-Jährigen gemeldet werden, zeigt die Auswertung eines Vergleichsportals:

  • 23,9 Prozent der Schadenmeldungen junger Menschen betrafen das Handy eines Dritten
  • 9,5 Prozent der Schadenmeldungen betreffen Autos Dritter, die z.B. im Vorbeifahren beschädigt wurden
  • 8,3 Prozent meldeten Schäden an Türen, die sie verursacht haben
  • 5,6 Prozent der Schadenmeldungen betrafen Boden oder Flur
  • 3,7 Prozent der Schadenmeldungen betrafen Laptop oder PC eines Dritten
  • 3,3 Prozent der Schadenmeldungen betrafen Waschbecken
  • Nur 2,8 Prozent der Schadenmeldungen bezogen sich auf verlorene oder beschädigte Schlüssel
  • 2,4 Prozent der Schäden betrafen einen Fernseher.
  • 2,2 Prozent der Schadenmeldungen Studierender entfielen auf Kochfelder

The same procedure as every year: Noch bis zum 30. November können die meisten Verträge für die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Wie stets also im Herbst unterbieten sich Anbieter mit günstigen Tarifen – unter zusätzlichen Wettbewerbsdruck gestellt durch die Vergleichsportale wie Check24 und Verivox. Zu diesen Portalen aber klärt aktuell eine Kampagne des Automobilclub von Deutschland (AvD) auf: Häufiger erscheinen die Angebote der Portale objektiver, als sie wirklich sind.

Auch Vergleichsportale verdienen als Makler

Denn Online-Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox sind als Online-Versicherungsmakler tätig. Und wie jeder andere Vermittler erhalten sie für jeden Abschluss über das Portal eine Provision (Courtage) vom Anbieter. Rund 90 Prozent der Einnahmen verdanken Vergleichsportale – branchenübergreifend – den Provisionen. Das zeigte ein Papier des Bundeskartellamts.

Nur, wer kooperiert, wird gelistet

Wer nun also denkt, man müsste nur in paar persönliche Daten und einige Details zu Fahrzeug und Autonutzung eingeben, um die besten Angebote angezeigt zu bekommen, der irrt laut Automobilclub. Vielmehr werden nur jene Angebote von Anbietern gelistet, die bereit sind, mit den Portalen zusammenzuarbeiten und für die Vermittlung zu bezahlen. Nicht alle Versicherungen aber sind hierzu bereit – ausgerechnet der Marktführer HUK-Coburg verweigert zum Beispiel eine solche Zusammenarbeit.

Die aktuelle Police kann Einfluss auf das Angebot nehmen

Hinzu kommt: Die aktuelle Versicherung kann Einfluss auf die Angebote der Portale nehmen. So führt die Presseerklärung des AvD aus: “Ein Interessent, der zum Beispiel die Allianz als aktuelle Versicherung angibt, erhält günstigere Konditionen als ein Interessent, der beispielsweise die Axa easy als aktuellen Versicherer benennt.” Auch hier sind Portale weniger objektiv, als es scheint.

Was aber rät der AvD gegen dieses Dilemma? Zum ersten wäre es wichtig, sich nicht nur auf ein Portal zu verlassen, sondern die Angebote verschiedener Vergleichsportale zu vergleichen. Helfen kann laut AvD aber auch der Gang zu einer Maklerin oder einen Makler des Vertrauens zur persönlichen Beratung.

Makler kennen auch die Gefahren der Angebote

So kann man sich zur optimalen Police für die Fahrzeugnutzung, den gewünschten Versicherungsumfang und den gewünschten Leistungsrahmen beraten lassen. Auch ist man sicher vor Gefahren, die sich einem Laien auf den ersten Blick nicht erschließen.

Zeigte doch ein Vergleich von Stiftung Warentest im Jahre 2018: Einige Versicherer können nur dadurch günstige Tarife anbieten, weil die vermeintlich kostengünstigen Basistarife ungünstigere Rückstufungstabellen enthalten. Geht es dann nach einem Unfall mehrere Stufen beim Schadensfreiheitsrabatt zurück, wird ein vermeintlich günstiger Tarife schnell teurer als bei der Konkurrenz.

Auch vor solchen Tücken ist also sicher, wer statt zu einem Vergleichsportal zu einer Fachfrau oder zu einem Fachmann geht. Denn der schnellste Weg zu einem Wechsel der Kfz-Versicherung über ein Portal muss nicht immer der beste sein.

Handeln Versicherungsnehmer grob fahrlässig, können sie teilweise oder sogar auf dem ganzen Schaden sitzenbleiben. Das trifft auch für Leitungswasserschäden zu: Wiederholt urteilte ein Gericht, ein Nicht-Verschließen eines Zulaufs zu einer Waschmaschine sei ein fahrlässiges Handeln. Was aber für Schlauchverbindungen zutrifft, trifft nicht für Rohrverbindungen zu. Das veranschaulicht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az. 14 U 135/20).

Geklagt hatte der Gewerbeversicherer eines Zahnarztes – und zwar gegen eine Handwerkerfirma, die eine Desinfektionsanlage in der Praxis installiert hatte. Denn an einer Zuleitung löste sich eine Verbindung und richtete einen Schaden von über 200.000 Euro an. Das Versicherungsunternehmen ersetzte dem Arzt zunächst den Schaden. Das Geld aber sollte die Handwerkerfirma nun zurückerstatten.

Ein Verbindungsstück war falsch montiert

Grund der Forderung: Ein Gutachten hatte offenbart, dass ein Verbindungsstück fehlerhaft montiert wurde. So wurde ein Rohr nicht gemäß der gängigen Standards montiert. Die Firma allerdings verweigerte den Schadenersatz mit der Begründung, der Zahnarzt hätte sich grob fahrlässig verhalten.

Der Zahnarzt war im Urlaub

Denn das Wasser trat aus dem Verbindungsstück aus, während die Praxis geschlossen war – drei Wochen lang befand sich der Arzt im Urlaub. Das Argument des Handwerkerunternehmens lautete nun: Der Zahnarzt hätte vor dem Schließen der Praxis die Hauptwasserleitung und die Wasserzufuhr zur Desinfektionsanlage abdrehen müssen.

Der Versicherer sah dies aber anders – und klagte vor dem Landgericht (LG) Verden auf Zahlung der Schadensumme. Gäbe es doch keine gesetzliche Verpflichtung, wasserführende Leitungen einer Zahnarztpraxis abzusperren. Das Landgericht holte ein Fachgutachten ein, das tatsächlich eine fehlerhafte Montage der Rohre bewies. Allerdings sprach das Gericht in der Folge sowohl der Installationsfirma als auch dem Zahnarzt eine Schuld von fünfzig Prozent zu (Az. 8 O 237/18).

Das Oberlandesgericht entlastete den Zahnarzt – Rohrleitungen müssen nicht abgedreht werden

In Berufung vor dem Oberlandesgericht jedoch neigte sich die Waage ganz zugunsten der Versicherung – und damit auch zugunsten des Zahnarztes. Zwar gestand das Gericht zu, dass regelmäßig ein grob fahrlässiges Verhalten unterstellt wird, sobald Leitungen von Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen offen bleiben. Hier reiche schon eine Abwesenheit von zwei Stunden, um von einem grob fahrlässigen Verhalten auszugehen – wer die Wohnung verlässt, sollte Zuleitungen zu Waschmaschinen vorher verschließen. Jedoch: Solche Obliegenheiten beziehen sich nur auf die stark anfälligen Schlauchverbindungen.

Für Rohrverbindungen wie jene in der Zahnarztpraxis hingegen ist ein solches Verschließen nicht notwendig – und zwar selbst bei bevorstehenden Urlaubsfahrten nicht. Handle es sich bei richtiger Montage hier doch um “unlösbare Verbindungen”. In der Industrie würden gängige Rohrverbindungen auch das Reinigen mit Hochdruckreiniger aushalten müssen. Deswegen handelt nicht fahrlässig, wer Rohrverbindungen nicht verschließt – den Zahnarzt trifft keine Schuld.

Es gibt auch keine Pflicht, den Hauptwasserhahn zu schließen

Ebenso wenig gäbe es eine Pflicht, vor Urlaubsfahrten den Haupthahn zu schließen. Das Gericht formuliert: Das Abdrehen des Hauptwasserhahns stelle keine Obliegenheit dar, die der Versicherungsnehmer nach dem Verlassen einer Wohnung vornehmen muss, um einem Schaden aus einem Rohrbruch entgegenzuwirken.

Das trifft zumindest so lange zu, wie es keine Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden gibt. Anders ist es natürlich, wenn schon ein sichtbarer Schaden an der Leitung entdeckt wurde. Weil der Wasserschaden letztendlich einzig durch die fehlerhafte Montage der Firma verursacht wurde und weil der Zahnarzt keine Obliegenheit verletzte, muss nun die Installationsfirma den vollen Wasserschaden an die Versicherung zurückzahlen.

Das Deutschland-Barometer ‚Depression‘ brachte erschreckende Erkenntnisse mit sich. Demnach wurde die Diagnose bereits jedem fünften Beschäftigten gestellt. Häufig wird die Erkrankung aber verschwiegen und falsch behandelt.

Das 5. Deutschland-Barometer ‚Depression‘ der Stiftung Deutsche Depressionshilfe kommt zu Ergebnissen, die aufrütteln. So wurde bei jedem fünften Beschäftigten in Deutschland (20 Prozent) bereits die Diagnose ‚Depression‘ gestellt. Zudem geben weitere 19 Prozent der Deutschen an, schon einmal an einer Depression erkrankt gewesen zu sein – jedoch ohne ärztliche Diagnose. Und knapp jeder Siebte (15 Prozent) hat bereits einen Suizid oder Suizidversuch bei einem Kollegen bzw. einer Kollegin erlebt.

Wichtigste Ursachen für Depressionen

Gefragt nach den wichtigsten Ursachen, nennen die Betroffenen

  • Belastungen am Arbeitsplatz (95 Prozent)
  • Konflikte im Job bzw. mit Kollegen (93 Prozent)
  • dauerhafte Erreichbarkeit (83 Prozent)

Hier warnen Experten allerdings vor einer Überschätzung des Einflussfaktors ‚Arbeit‘. “Während der Depression nehmen Betroffene alles wie durch eine dunkle Brille wahr und fühlen sich völlig erschöpft und durch die Arbeit überfordert. Häufig wird dann die Überforderung fälschlicherweise als Ursache und nicht als Folge der Depression angesehen”, so Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

Diese vertauschten Kausalitäten würden auch dazu führen, dass Depressionen oft falsch behandelt würden. So glauben 68 Prozent, dass ein Urlaub aus der Krankheit heraushelfe. Weitere 63 Prozent vermuten, viel Schlaf helfe ihnen, die Depression zu überwinden.

Doch das Gegenteil ist der Fall, warnt Hegerl: “Langer Schlaf verschlechtert bei den meisten die Depression. Schlafentzug ist dagegen ein etabliertes Behandlungsverfahren in Kliniken. Auch Urlaub lindert die Depression nicht, da die Erkrankung mitfährt. Die Behandlung der Depression erfolgt gemäß den nationalen Leitlinien mit Antidepressiva und/oder Psychotherapie.”

Die repräsentative zeigte auch, dass viele der Betroffenen wenig Unterstützung erhalten, um im Beruf wieder Fuß zu fassen. 61 Prozent der Befragten berichten, dass es in ihrem Unternehmen keine Erleichterungen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz gab. Jeder Vierte (25 Prozent) nutzt eine stufenweise Wiedereingliederung, jeder Zehnte reduziert dauerhaft die Arbeitszeit.

Die Umfrage zeigt auch, wie wichtig der Einschluss psychischer Erkrankungen in die Absicherung der Arbeitskraft ist. Denn mittlerweile sind Erkrankungen der Psyche wichtigster Hauptgrund für neu bewilligte Berufsunfähigkeits-Renten. Beinahe jeder dritte BU-Leistungsfall resultiert aus Nervenerkrankungen. Auch bei Fragestellungen zu Reha und Wiedereingliederung können Versicherer gute Dienste leisten.

Über die Studie:
Für das 5. Deutschland-Barometer Depression wurden 5.283 Personen zwischen 18 und 69 Jahren aus einem repräsentativen Online-Panel befragt. Die Umfrage fand im September 2021 statt.

Die Zurückhaltung bei Vertragsabschlüssen im Rechtsschutzbereich hat einen Grund: Die Kosten für Anwälte und Gerichte werden deutlich unterschätzt, ermittelte eine Befragung.

Ob als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer: 59 Prozent der Deutschen war bereits in einen Verkehrsunfall verwickelt. Offenbar eine prägende Erfahrung: Denn unter den privaten Rechtsschutzversicherungen ist der Verkehrs-Rechtsschutz am weitesten verbreitet. Fast die Hälfte (48 Prozent) derjenigen, die eine Rechtsschutz-Police abgeschlossen haben, sind bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen versichert.

Es folgen Arbeits-Rechtsschutz und Mietrechtsschutz. Das passt zu den Wünschen der Bundesbürger. Denn 70 Prozent von ihnen möchten gern, dass ihr Arbeitsvertrag professionell beurteilt wird und zwei Drittel der Bundesbürger wünschen sich eine juristische Beurteilung ihrer Mietverträge.

Allerdings: Knapp die Hälfte der Befragten hat überhaupt keine Rechtsschutzversicherung. Als einen wichtigen Grund für die ‚Abschluss-Scheu‘ der Deutschen hat die Studie gleich mit ausgemacht. Die mit juristischen Auseinandersetzungen verbundenen Kosten werden massiv unterschätzt.

In der Befragung diente ein Unfall mit einem Sachschaden in Höhe von 10.000 Euro als Beispiel. Die durchschnittlichen Anwalts- und Gerichtskosten würden sich dafür auf etwa 5.000 Euro belaufen, so die Württembergische, die die Befragung beauftragte. Insgesamt unterschätzen 88 Prozent der Befragten die Kosten. 69 Prozent der Befragten gehen gar von weniger als 3.000 Euro aus.

Dass die Kosten unterschätzt werden, könnte aber auch damit zusammenhängen, dass sie stetig steigen. So stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest, dass sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um knapp ein Fünftel (19 Prozent) erhöhten. Und damit nicht genug: Zum Jahresbeginn 2021 stiegen Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren erneut. Je nach Rechtsgebiet um bis zu 20 Prozent (Sozialrecht).

Über die Befragung:
Die repräsentative Erhebung fand im September 2021 mobil und online durch das Marktforschungsinstitut Appinio im Auftrag der Württembergischen Versicherung statt. 1.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Alter von 18 bis 65 Jahren wurden dabei zu Themen rund um die private Rechtsschutzversicherung befragt.

Die Mehrheit der Deutschen bestreitet ihren Lebensunterhalt mit der eigenen Arbeitskraft. Deshalb ist die Absicherung der Arbeitskraft so wichtig. Doch die Verbreitung dieser Absicherung lässt ebenso ‚Luft nach oben’ wie das Wissen um Berufsunfähigkeit, zeigt eine aktuelle Studie.

80 Prozent der Deutschen haben keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt eine YouGov-Studie, für die im Auftrag des Versicherungsmanager Clark 1025 Personen online befragt wurden.

Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung, wenn man noch jung und gesund ist und (vermutlich) wenig Vorerkrankungen hat. Doch ausgerechnet bei jungen Menschen halten sich einige Vorurteile über Berufsunfähigkeit hartnäckig. Die Studienergebnisse deuten auch an, woran das liegen könnte: So glauben 14 Prozent der 25- bis 34-Jährigen Studienteilnehmer, die nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit versichert sind, dass sie ihrer Arbeit immer uneingeschränkt nachgehen können.

Eine weitere Auffälligkeit: Seit Beginn der Pandemie haben die mentalen Belastungen am Arbeitsplatz zugenommen. Immerhin 31 Prozent der 35- bis 44-Jährigen teilt diese Beobachtung. Jeder Fünfte (20 Prozent) aus dieser Altersgruppe gibt sogar an, Burnout-Fälle seit Corona im eigenen Umfeld erlebt zu haben. Dennoch geben insgesamt 13 Prozent der Befragten an, dass Berufsunfähigkeit eher in Berufen mit körperlicher Belastung droht. Dabei wird verkannt, dass psychische Ursachen bereits häufigster Auslöser für bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sind.

Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1025 Personen zwischen dem 20. und 24.09.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.