Die Prämien für Wohngebäudeversicherungen werden 2023 um rund 15 Prozent steigen. Hintergrund ist der neue Anpassungsfaktor.

Bereits seit Jahren steigt die durchschnittliche Schadenhöhe im Bereich der Wohngebäudeversicherung. Betrugen die durchschnittlichen Schadenaufwendungen 2015 noch 83,82 Millionen Euro je Versicherer, kletterten sie bis 2020 auf 103,92 Mio. Euro.

Diese Entwicklung wird sich 2023 fortsetzen und sogar verstärken. Hintergrund sind die neuen Indexwerte für die verbundene Wohngebäudeversicherung. Diese werden maßgeblich von den Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmt – und die stiegen so stark, wie seit 50 Jahren nicht mehr.

Das wirkt sich auch auf die Faktoren (u.a. den sogenannten ‚Anpassungsfaktor’) zur Berechnung der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung ab 2023 aus.

So ergibt sich in der gleitenden Neuwertversicherung der zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme ‚Wert 1914‘ mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart. Allein durch den neuen Anpassungsfaktor (in älteren Bedingungswerken auch ‚Prämienfaktor‘ oder ‚gleitender Neuwertfaktor‘) ergibt sich für 2023 eine Prämiensteigerung um 14,73 Prozent.

Betroffen sind davon alle Wohngebäudetarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern.

Doch aufgepasst: Eine Beitragserhöhung aufgrund des neuen Anpassungsfaktors bringt kein Sonderkündigungsrecht mit sich.

Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherten zu, wenn der Versicherer den Beitrag bei gleichbleibenden Leistungen unabhängig vom Anpassungsfaktor erhöht.

Ob der Versicherer den Beitrag ausschließlich aufgrund des Anpassungsfaktors erhöht, lässt sich in der Jahresrechnung nachlesen.

Welchen Rechtsrisiken Selbstständige und Gewerbetreibende besonders häufig ausgesetzt sind, lässt sich an Leistungsauswertungen der Versicherer ablesen. Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte entsprechende Daten.

84.000 Leistungsfälle aus 2021 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden 8.400 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.
Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.000 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren.
Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2021 keine Seltenheit gewesen: 14.600 Fälle ließen sich 2021 diesem Rechtsgebiet zuordnen.
Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 19.000 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2021.
Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 20.000 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde.

Viele Deutsche sind ehrenamtlich im Verein tätig: Sie trainieren Kinder im Fußball, unterstützen Unfall- und Gewaltopfer oder engagieren sich im Umweltschutz. Doch hierbei lauern Haftungs-Risiken, die sogar den finanziellen Ruin für Privatpersonen bedeuten können. Die Mehrheit der Ehrenamtlichen ist hierfür ungenügend abgesichert, wie eine repräsentative Umfrage zeigt.

Ohne das Ehrenamt wäre die Gesellschaft weniger lebenswert – und diese Aussage ist sicher keine Übertreibung. 620.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland, das ist Weltrekord. Darin sind über 50 Millionen Mitglieder organisiert, wie der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. (bvve) weiß. Die Vereine ermöglichen es, jungen Menschen Sport zu machen, sorgen für eine lebenswerte Nachbarschaft, helfen Menschen in Not…Sie sind ein wichtiger sozialer Faktor.

Doch was viele Menschen nicht wissen: Wer sich in diesen Vereinen engagiert, setzt sich auch Haftungsrisiken aus. Denn für Fehler und mögliche Schäden dritter Personen haften die Engagierten mit ihrem Privatvermögen. Dass es hier gewaltige Lücken gibt, zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox. Mehr als 1.000 Entscheiderinnen und Entscheider in Vereinen wurden hierfür befragt: also Menschen in Vorständen oder mit administrativen Aufgaben.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutliche Absicherungslücken. Nur knapp die Hälfte (46 Prozent) der deutschen Vereinsvorstände sorgt mit einer Haftpflicht-Police vor oder ist über den Verein mit einer Haftpflicht gegen Personen- und Sachschäden abgesichert. Und obwohl mehr als die Hälfte der Vereine, aus denen Mitglieder befragt wurden, auch Veranstaltungen durchführen, ist in weniger als jedem vierten (23 Prozent) eine Veranstalterhaftpflicht vorhanden. Eine Vermögensschadenhaftpflicht besitzt weniger als jeder fünfte Verein (17 Prozent).

Dass hier enorme Risiken für die Ehrenamtlichen lauern, zeigen Beispiele aus dem Pressetext, die tatsächlich so stattgefunden haben – und wo sich Betroffene schnell mit hohen Schadensersatz-Forderungen konfrontiert sahen. So hat in einem Amateur-Verein ein Geschäftsführer seine Dokumentationspflichten verletzt, weil er seine Aufzeichnungen lückenhaft führte. Dem Verein wurde daraufhin vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Folge: Der unglückliche Geschäftsführer sollte hohe Summen an Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern nachzahlen. Alles aus seinem privaten Vermögen.

In einem anderen Fall löste sich bei einer Veranstaltung eine nachlässig befestigte Lautsprecher-Box und verletzte eine Person schwer. Hier sollte der Veranstalter auch für den Verdienstausfall der Person auskommen – Kosten, die schnell einen sechs- oder siebenstelligen Betrag erreichen können, wenn jemand dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist.

Wer sich im Verein engagiert, sollte sich deshalb erkundigen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei Haftung besteht. Viele Vereine sichern ihre Ehrenamtlichen mit Gruppenversicherungen ab – aber längst nicht alle, wie oben zitierte Umfrage zeigt. Im Zweifel hilft ein klärendes Beratungsgespräch.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als wichtigstes Produkt, um das eigene Einkommen abzusichern – kein Produkt wird sowohl von Versicherungsexperten als auch von Verbraucherschützern so oft empfohlen. Die Versicherung leistet eine regelmäßige Rente, sobald man wegen Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann; der Grad der Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen. Aber obwohl das Risiko der Berufsunfähigkeit bei vielen Selbstständigen nicht abgesichert ist, schrecken diese noch zu oft vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurück.

Umorganisationsklauseln machten die Produkte unbeliebt

In der Vergangenheit war die Skepsis der Selbstständigen und Freiberufler gegenüber den BU-Versicherungen auch gut begründet. Denn Versicherer stahlen sich mit sogenannten Umorganisationsklauseln zu häufig aus der Leistungspflicht: kann ein Selbstständiger nach Umorganisation weiterhin in seinem Betrieb arbeiten, kann die Versicherung die BU-Rente verweigern. Die Klauseln ähnelten jenen der berüchtigten “Abstrakten Verweisung” bei BU-Produkten für Angestellte: Vage “Kann”-Formulierungen machten eine Ablehnung der Leistung leicht oder führten zu langen Prozessen vor Gericht. Jedoch: In Zeiten eines harten Wettbewerbs und eines gesättigten Marktes hat die Branche hinzugelernt.

Es gibt gute (weil faire) und schlechte (weil unfaire) Klauseln

Schlechte Umorganisationsklauseln kranken an der Vagheit ihrer Formulierungen: Die Umorganisation muss “zumutbar” sein (wann aber ist sie wirklich zumutbar?), sie muss “wirtschaftlich zweckmäßig” sein usw. usf. Derartige Vagheiten machen es den Versicherern leicht, eine BU-Rente zunächst abzuschmettern. Aber es gibt auch faire Klauseln auf dem Markt.

So verzichten einige Anbieter mittlerweile per Vertrag ganz auf die Forderung nach Umorganisation, wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Auch definieren einige Klauseln mittlerweile ganz konkret, wann eine Umorganisation “zumutbar” ist und wann nicht. Als Beispiel einer solchen “guten Klausel” kann Folgendes zitiert werden: “Die neue Tätigkeit und die Umorganisation des Betriebs sind zumutbar, wenn Folgendes gilt: Die neue Tätigkeit geht nicht zu Lasten der Gesundheit des Versicherten und das jährliche Bruttoeinkommen beträgt mehr als 80 % des jährlichen Bruttoeinkommens im zuletzt ausgeübten Beruf. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern entscheidend.”

Klausel prüfen – BU-Versicherung abschließen: am besten beim Experten

Derartige Veränderungen machen die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Selbstständige und Freiberufler wieder attraktiv – und sollten den Abschluss einer Police schon aufgrund des fehlenden BU-Schutzes zum wichtigen Gebot machen. Die unterschiedlichen und komplexen Produkte machen es aber dringend notwendig, die Vertragswerke auf ihre Eignung für Selbstständige zu prüfen. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich dringend an eine Expertin oder an einen Experten wenden.

Was zeichnet eine ‚faire Krankenversicherung‘ aus Sicht der Deutschen aus? Das ermittelte eine Befragung im Auftrag eines Versicherers. Ein Ergebnis: Die Beitragshöhe spielt eine eher nachgeordnete Rolle.

Empfinden die Deutschen ihr Gesundheitssystem als ‚fair‘? Und welche Kriterien sind ihnen wichtig, wenn sie die Fairness einer Krankenversicherung einschätzen sollen? Diesen und ähnlichen Fragen widmete sich der ‚Fairness-Radar‘ von Kantar Public im Auftrag eines großen Versicherers.

Ein Ergebnis: Fast die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) hält das deutsche Gesundheitssystem für unfair. Nur ein Viertel hingegen (24 Prozent) bewertet das deutsche Gesundheitswesen als fair, und etwas mehr als ein Viertel (28 Prozent) finden es weder fair noch unfair. So sind die Kritiker unter gesetzlich Versicherten mit 48 Prozent stärker vertreten als unter Privatversicherten (37 Prozent).

Doch wie kommen die Befragten zu dieser Einschätzung? Als wichtigste Aspekte für ein faires Gesundheitssystem nennen sie faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (83 Prozent), gefolgt von einem einfachen, schnellen Zugang zu Fachärzten (81 Prozent) und menschenwürdige Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und Heimen (80 Prozent). Die flächendeckende Versorgung mit Hausarztpraxen (77 Prozent) und schnell erreichbare Krankenhäuser (72 Prozent) halten die Deutschen ebenfalls für sehr relevante Kriterien, um die Fairness des Gesundheitssystems zu beurteilen.

In der Erhebung wurde auch nach den wichtigsten Kriterien für eine ‚faire Krankenversicherung‘ gefragt. Wichtigster Faktor dafür ist laut Umfrage ein breites Leistungsangebot (79 Prozent). Knapp dahinter landet die freie Arztwahl auf Rang 2 (76 Prozent).

Günstige Versicherungsprämien (33 Prozent), bedarfsgerechte Termine (36 Prozent), eine unkomplizierte Abrechnung (34 Prozent) oder die persönliche Beratung (30 Prozent) wurden deutlich seltener als Kriterien für die Fairness einer Krankenversicherung herangezogen.

Über die Studie:
Für den Fairness-Radar wurden 5.109 Menschen repräsentativ zwischen Mai und Juli 2022 online befragt. Kantar Public führte die Befragung im Auftrag der HUK Coburg durch.

Eine Autofahrerin begehrte Schadenersatz, weil ihr parkendes Fahrzeug von einem herabstürzenden Ast beschädigt wurde. Wie das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied.

Starkregen und Sturm prägen den Herbstbeginn vielerorts in Deutschland. Dabei wird sich auch kaum vermeiden lassen, dass Autos, die unter Bäumen geparkt wurden, mitunter auch von herabstürzenden Ästen beschädigt werden.

So erging es auch einer Frau, die ihr Auto in Ludwigshafen unter einem Japanischen Schnurbaum abstellte. Die Frau verklagte die Stadt Ludwigshafen auf Schadenersatz, da es sich um einen Straßenbaum handelte.

Nun musste im Rahmen einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden, ob der Stadt eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen ist. Die Beweisaufnahme ergab, dass eine Baumkontrolleurin der Stadt den fraglichen Baum nur wenige Wochen vor dem Astabbruch inspizierte. Dabei festgestelltes Totholz sei kurze Zeit später entfernt wurden. Damit kam die Stadt Ludwigshafen ihren Verkehrssicherungspflichten nach, so das Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 307/21). Häufigere Inspektionen mit erhöhter Gründlichkeit sind nur vorgegeben, wenn Anzeichen für eine veränderte Gefahrenlage vorliegen (z.B. Frostrisse). Das war vorliegend nicht der Fall. Die Stadt führte in den Baum in der höchsten Gesundheitsstufe (“Vitalitätsstufe 1”).

In ihrem Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass jeder Baum im öffentlichen Raum eine Gefahr darstellen könne. Witterungseinflüsse könnten auch einen völlig gesunden Baum entwurzeln oder Teile von ihm abbrechen. Den Verkehr völlig risikolos zu gestalten, sei unmöglich.

Das Landgericht Frankenthal lehnte die Schadenersatz-Klage ab; das Urteil ist rechtskräftig.

Vorsorge hängt stark vom Nettoeinkommen der Haushalte ab. Wie ausgeprägt dieser Zusammenhang ist, zeigt eine aktuelle Studie.

Zunächst wollten die Studienmacher von den 3.200 befragten Personen wissen, ob sie überhaupt für das Alter sparen. Dies bejahte jeder zweite Teilnehmende (50 Prozent). Sie legen im durchschnitt 271,30 Euro für die private Altersvorsorge zurück. Das ist deutlich mehr als bei vorherigen Umfragen: 2018 waren es im Schnitt noch 230,30 Euro und 2019 schließlich 246,90 Euro.

Dass nur etwa die Hälfte privat für ihr Alter vorsorgen soll, resultiert auch daraus, dass rund ein Drittel der Befragten (34 Prozent) keine Angabe dazu machte, wie viel sie für das Alter monatlich sparen. Hier wurde in der Studie ein konkreter Betrag abgefragt. Denkbar ist, dass ein Teil der Befragten nicht darauf antwortete, weil sie den genauen Betrag nicht wussten. 15 Prozent aller Teilnehmenden stimmten explizit der Aussage zu, dass sie gar keine finanzielle Rücklage für ihr Alter bilden – bzw. bilden können.

Der Durchschnittsbetrag von 271 Euro darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das Feld der Vorsorgenden stark spreizt. Wie viel zurückgelegt wird, hängt dabei stark vom Haushalts-Nettoeinkommen ab. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Betrag, der privat für den Ruhestand zur Verfügung steht.

In den einkommensschwächeren Haushalten ist die Zahl jener, die über keine private Altersvorsorge verfügen, besonders hoch. Mehr als ein Drittel (34 Prozent) bis zu einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro verfügt über keinerlei entsprechende Rücklagen. Wer weniger als 1.000 Euro netto monatlich verdient, legt im Mittel 26,00 Euro im Monat zurück. Einkommen von 1.000 Euro bis 1.500 Euro investieren immerhin 53,30 pro Monat in ihre Privatvorsorge.

Die Tendenz, dass Besserverdienende auch mehr für ihr Alter vorsorgen, zeigt sich auch bei den weiteren Einkommensklassen:

  • In Haushalten mit 1.500 Euro bis unter 2.000 Euro werden im Mittelwert 129,60 Euro pro Monat für die private Altersvorsorge ausgegeben.
  • In Haushalten mit Nettoeinkommen von 2.000 bis unter 3.000 Euro liegt der Mittelwert für die private Altersvorsorge bei 190,00 Euro monatlich.
  • In Haushalten von 3.000 bis unter 5.000 Euro netto legen die befragten Personen im Schnitt 254,90 Euro pro Monat zurück bzw. investieren das Geld in ihre Altersvorsorge.
  • Wer ein Nettoeinkommen von 5.000 Euro und mehr hat, verwendet im Mittel monatlich 622,70 Euro für die Privatvorsorge.

Die Studienmacher fragten auch danach, ob die Bürger das Gefühl haben, bereits genug für ihre Altersvorsorge zu tun. Das Ergebnis: Nur knapp jeder dritte Bundesbürger (31 Prozent) gibt an, bereits ausreichend für das Alter vorzusorgen. Während in der Generation der 18- bis 30-Jährigen circa jeder Sechste bzw. 16 Prozent aussagt, bereits ausreichend Vorsorge zu betreiben, ist erschreckend, dass zu dieser Einschätzung auch bei über 60-Jährigen nur die Minderheit kommt. 43 Prozent in der Generation Ü60 stimmt demnach zu, genug vorzusorgen, dass es für den Ruhestand reicht.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) legte seine Regionalklassen-Statistik vor. Das ist eine wichtige Einflussgröße zur berechnung der Kfz-Haftpflicht-Prämie.

In welchen Regionen ist Autofahren besonders günstig oder teuer? Das geht aus der jährlich neubewerteten Regionalklassen-Statistik des GDV hervor. Regionalklassen zeigen die Schadenbilanz einer bestimmten Region in einem 5-Jahreszeitraum auf. Wo es häufig kracht und viele versicherte Schäden zu beklagen sind, müssen sich die Autofahrer auf höhere Kosten einstellen. Hier steht die Anzahl der Schäden den in diesem Bezirk zugelassenen Fahrzeugen gegenüber.

Nun veröffentlichte der Dachverband der deutschen Versicherer die Regionalklassen für das Jahr 2023. Knapp 5,5 Millionen Autofahrer in 67 Zulassungsbezirken in Deutschland profitieren zukünftig von besseren Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dafür müssen rund 10,1 Millionen in 101 Bezirken eine höhere Regionalklasse hinnehmen. Für weitere 26,8 Millionen Kfz-Haftpflicht-Versicherte in 244 Zulassungsbezirken bleiben die Regionalklassen des Vorjahres erhalten.

Besonders niedrige Einstufungen ergeben sich weiterhin für Autofahrer in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweit beste Schadenbilanz in der Kfz-Haftpflichtversicherung errechneten die Statistiker des GDV für den Zulassungsbezirk Elbe-Elster in Brandenburg. Hier seien die Schäden fast 30 Prozent niedriger als im bundesweiten Durchschnitt gewesen. Hohe Regionalklassen gelten vor allem in Großstädten sowie in Teilen Bayerns. Die schlechteste Schadenbilanz ergab sich für Berlin. Hier seien die Schäden fast 40 Prozent höher gewesen als im Bundesdurchschnitt.

Für die Kaskoversicherungen ändert sich durch die aktuelle Regionalstatistik verhältnismäßig wenig: Hier rutschten rund 2,8 Millionen Voll- und rund 3,1 Millionen Teilkaskoversicherte in eine schlechtere Regionalklasse. Für rund 900.000 Voll- und rund 2,9 Millionen Teilkaskoversicherte gibt es bessere Risikobewertungen. Für die anderen Versicherten bleibt alles beim Alten. Berücksichtigung in der Regionalklassenstatistik für Kaskoversicherungen findet die Häufigkeit von Diebstählen, Sturm- und Hagelschäden sowie die Anzahl der Wildunfälle.

Die Regionalklassen werden für die insgesamt 413 deutschen Zulassungsbezirke einmal im Jahr vom GDV herausgegeben und spiegeln die Schadenbilanz der Regionen wider. Entscheidend ist dabei nicht, wo ein Unfall passiert oder ein anderer Kasko-Schaden entstanden ist, sondern in welchem der Zulassungsbezirke der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.

Die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke werden versicherungsmathematisch in einen Indexwert umgerechnet, der die jeweilige Regionalklasse bestimmt. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko neun und für die Teilkasko 16 Klassen. Je besser die Schadenbilanz und damit die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus.

Allerdings sind die Regionalklassen nur ein Wert, der in die Berechnung der Kfz-Versicherung einfließt. Für die Versicherer selbst sind die Regionalklassen unverbindlich und können ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar des folgenden Jahres. Auf der Webseite des GDV können Interessierte die jeweilige Regionalklasse ihres Bezirkes abfragen.

Damit die Risikogerechtigkeit innerhalb einer Regionalklasse gewahrt bleibt, werden regelmäßig die Klassengrenzen geprüft und bei Bedarf angepasst. Weil zuletzt viele Bezirke mit unterschiedlichen Schadenbilanzen in die niedrigsten und höchsten Regionalklassen eingestuft waren, gelten künftig neue Klassengrenzen: Für die niedrigste Regionalklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Schadenbilanz eines Bezirks jetzt fast 22 Prozent statt rund 15 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen – dadurch erreichen nur noch 24 statt 55 Bezirke die niedrigste Regionalklasse. Gleichzeitig beginnt die höchste Einstufung nicht mehr ab 20 Prozent, sondern erst ab rund 30 Prozent über dem Schnitt. Dadurch werden nicht mehr 19 Bezirke, sondern zwei Bezirke in die höchste Regionalklasse eingestuft. Das gilt für Offenbach und Berlin. Bezirke mit einer durchschnittlichen Schadenbilanz haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin die Regionalklasse 6.

Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem Inflationsausgleich – ein stetig steigender Beitrag sichert eine steigende Rentenleistung. Demnach steigt auch die Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dennoch sollte man mit einem Experten durchrechnen lassen, ob sich die Beitragsdynamik für den Einzelfall auch wirklich lohnt.

Aufgrund der Inflation ist es für Versicherungsnehmer wünschenswert, wenn die Rente aus einer BU-Versicherung über die Jahre steigen würde. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Kunde überdurchschnittlich lang berufsunfähig wird – für 20, 30 oder gar 40 Jahre zum Beispiel. Bei einer solchen Dauer würde eine gleichbleibende Rente inflationsbedingt stark an Wert verlieren. Was also tun?

Denn in der Regel sehen die Verträge keine steigende Rente mit Inflationsausgleich vor, sondern garantieren nur eine feste, “statische” monatliche Rentenleistung. Über einen Zusatzbaustein – die Beitragsdynamik – kann jedoch eine steigende Rente trotzdem vereinbart werden. Hier gilt es, Kosten und Nutzen genau abzuwägen.

Zunächst: Bei der Beitragsdynamik wird ein Prozentsatz vereinbart, um den jährlich der Beitrag steigt – gängig sind zwei, drei oder fünf Prozent. Im Gegenzug steigt auch die Rente. Der Vorteil einer solchen Lösung: Die garantierte Versicherungsleistung wächst über die Zeit ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsnehmer sichert sich also ein zunehmendes Leistungsplus und einen Inflationsausgleich.

Wichtig: Der Zusatzbaustein ist nicht kostenneutral

Man sollte aber nicht dem Irrtum verfallen, ein “Mehr” an Beiträgen würde das gleiche “Mehr” an Leistung sichern. Denn der Zusatzbaustein ist nicht kostenneutral. Stattdessen fallen noch Abschluss- und Verwaltungskosten an.

So müssen sich Beiträge um jährlich fünf Prozent erhöhen, damit eine Erhöhung der Rentenleistung um jährlich einen Prozent eintritt. Experten haben anhand einer Modellrente ausgerechnet: Bis die Summe der Auszahlung höher liegt als jene der Einzahlung, braucht es elf Jahre, die ein Versicherter berufsunfähig sein müsste. Die durchschnittliche BU-Dauer liegt aber bei vier bis sechs Jahren.

Dennoch: Gerade für junge Versicherungsnehmer kann sich eine Beitragsdynamik lohnen und kann vor inflationsbedingten Risiken absichern. Natürlich kommt es hier auf verschiedene Faktoren wie Rentenhöhe oder Laufzeit an. Ob sich also eine Beitragsdynamik wirklich lohnt, sollte man unbedingt von einer Expertin oder einem Experten durchrechnen lassen.

Die vorläufigen Rechengrößen der der Sozialversicherung für 2023 wurden veröffentlicht. Sie markieren die Grenzen, bis zu denen Gutverdiener in der Sozialversicherung mit Beiträgen belastet werden und sind wichtig, wenn sich Beschäftigte privat krankenversichern wollen.

Die voraussichtlichen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2023 wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt. Die Rechengrößen werden jedes Jahr neu bestimmt und orientieren sich an der Entwicklung der Löhne. Diese lag im Jahr 2021 im Bundesgebiet bei 3,30 Prozent und in den alten Bundesländern bei 3,31 Prozent.

Wichtig für Gutverdiener ist die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten. In den letzten Jahren ist auch diese immer wieder angehoben worden. Sie soll im kommenden Jahr bei 4.987,50 Euro Bruttolohn im Monat bestehen bleiben. Derselbe Wert gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Ebenfalls angehoben wurde allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens 66.600 Euro im Jahr verdienen.

Für höhere Lohnnebenkosten sorgt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Diese wird im Westen der Republik auf 7.300 Euro im Monat angehoben. In Ostdeutschland gilt im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 7.100 Euro.

Die veröffentlichten Zahlen sind vorläufig: Sie müssen noch vom Bundeskabinett und dem Bundesrat abgenickt werden. Doch in der Regel ändert sich an den Zahlen nichts mehr, da sie nach einem genau vorgegebenen Verfahren berechnet werden. Wer nicht genug verdient, um zu einem privaten Krankenversicherer zu wechseln, kann auch mit einer Krankenzusatz-Police seinen gesetzlichen Schutz upgraden, ob bei Zahnersatz, Krankenhaus-Unterkunft oder Chefarzt-Behandlung. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!