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Fast 50 Prozent aller Lebensversicherungen werden vor Ende der Laufzeit storniert oder auf dem Zweitmarkt verkauft. Ursache hierfür ist nicht unbedingt, dass die Kunden unzufrieden mit ihren Policen sind. Schon wenn sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel durch eine Scheidung, oder wenn Menschen dringend Geld brauchen, sind sie bereit, ihre Lebensversicherung abzustoßen. Aber eine Kündigung des Vertrages sollte nur nach umfassender Beratung und Information erfolgen – denn die langjährigen Verträge bieten oft sehr gute Konditionen.

Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte keineswegs voreilig und unbedacht geschehen. Das gilt besonders dann, wenn man eine Police in den 90er Jahren oder um die Jahrtausendwende abgeschlossen hat. Damals garantierten die Versicherer ihren Kunden noch weit höhere Zinsen, oft 3,5-4,0 Prozent, als dies im aktuellen Niedrigzinsumfeld am Kapitalmarkt möglich ist. Es dürfte schwer sein, das Geld heute zu ähnlich guten Konditionen neu anzulegen. Zudem sind alle Lebensversicherungen, die 2004 und früher abgeschlossen wurden, nach zwölf Jahren steuerfrei in der Auszahlung.

Stornierung – oder Option Zweitmarkt

Wer sich dennoch von seiner Police trennen will, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann man den Vertrag stornieren und sich den sogenannten Rückkaufswert auszahlen lassen. Lukrativer ist es aber mitunter, die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Auch hier lauern Risiken, weil es einige schwarze Schafe in der Branche gibt, die es auf das Geld der Kunden abgesehen haben. Man sollte deshalb einen Anbieter wählen, der dem sogenannten Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen e.V. (BVZL) angehört. Dieser Verband hat mit seinen Mitgliedern Mindeststandards vereinbart.

Wie viel Geld man auf dem Zweitmarkt für eine Police erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen vom erreichten Rückkaufswert, den Versicherer bei einer Kündigung zahlen. Aber auch vom Anbieter, bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Für Policen von leistungsstarken Versicherern gibt es in der Regel mehr Geld als für solche von leistungsschwachen. Auch Zusatzvereinbarungen wie eine unkündbare Berufsunfähigkeitspolice mindern den erzielbaren Preis. Als Faustregel gilt: Je höher der Beitrag ist, der in die Risikovorsorge fließt, desto weniger Geld bekommt der Verkäufer am Ende.

Vor Trennung von LV-Vertrag unbedingt beraten lassen!

Dennoch gilt: Wer sich von einer Lebens- oder Rentenversicherung trennen will, sollte sich zuvor umfassend informieren und beraten lassen, gern auch aus mehreren Quellen. Schließlich handelt es sich um eine langfristige Anlage und man hat schon viel Geld in den Vertrag eingezahlt. Auf keinen Fall ist es ratsam, sich aufgrund der kritischen Berichterstattung in den Medien voreilig von einer Lebensversicherung zu trennen. Insbesondere für Verträge mit hohem Garantiezins sollte dies vermieden werden.

Einen Vertrag mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte man zudem gar nicht oder nur in Ausnahmefällen kündigen. Denn wer einen neuen Schutz für dieses Risiko will, muss dann auch eine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und bekommt so leicht keinen Schutz mehr. Auch führt ein höheres Alter dazu, dass man sich oft nur teuer oder gar nicht mehr versichern kann. Und wer einen staatlich geförderten Vertrag kündigt, etwa eine Riester-Police, muss in der Regel auch die ganzen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Letztendlich kann sich die Rendite der Lebensversicherer auch durchaus sehen lassen. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata erreicht die laufende Verzinsung aus Garantiezins und Überschussbeteiligung bei den deutschen Lebensversicherungen 2015 im Schnitt 3,33 Prozent. Das bedeutet zwar ein leichtes Minus gegenüber den Vorjahren – bringt aber mehr ein als viele andere Geldanlagen.

Die Bundesregierung debattiert aktuell eine Reform der Betriebsrenten. Dabei könnte die Verpflichtung für Rentner, für ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zu müssen, wegfallen. Eine entsprechende Entscheidung wird für das Frühjahr 2016 erwartet, nachdem juristische Hindernisse ausgeräumt wurden.

Die Altersvorsorge in Deutschland beruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge (etwa Riester, aber z.B. auch Immobilienkauf oder Aktien) sowie der betrieblichen Altersvorsorge. Während die Einzahlung in die Rentenversicherung für alle obligatorisch ist, liegt die private und betriebliche Altersvorsorge in der Verantwortung des Einzelnen. Und tatsächlich sollten die Bundesbürger möglichst umfassend für ihren Ruhestand vorsorgen, wird doch die gesetzliche Rente immer weniger Menschen einen auskömmlichen Lebensabend bescheren. Grund hierfür ist die Alterung der Gesellschaft und das damit verbundene sinkende Rentenniveau.

Doppelte Beitragspflicht bei Betriebsrenten

Aber die betriebliche Altersvorsorge ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 unattraktiver geworden. Seitdem müssen Teilnehmer an der bAV für ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Bundesregierung diskutiert nun, diese doppelte Beitragspflicht wieder abzuschaffen, wie das Handelsblatt (Dienstag) mit Berufung auf Koalitionskreise berichtet. Dadurch würde die bAV für Sparer an Attraktivität gewinnen.

Das Problem daran: die gesetzlichen Krankenkassen sprechen sich gegen die Streichung aus. Denn die doppelte Beitragspflicht bedeutet für sie Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro, auf die sie ungern verzichten wollen. So arbeitet die Bundesregierung an einem Kompromissmodell. Demnach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, auf den in eine Betriebsrente eingezahlten Teil des Gehalts wieder wie bis 2001 den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Aufgrund ordnungspolitischer Bedenken prüft gerade das Bundesgesundheitsministerium dieses Modell.

Betriebsrenten ermöglichen Steuerersparnisse

Mit einer Entscheidung wird im Frühjahr 2016 gerechnet, da ein von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden soll. Dabei haben die Betriebsrenten durchaus jetzt bereits Vorteile. Der Beitrag zur Betriebsrente wird direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen und reduziert somit das zu versteuernde Einkommen und die Höhe der Sozialabgaben. Dadurch sinkt das Nettogehalt nur um etwa die Hälfte des eingezahlten Beitrags.

Bei Auszahlung im Rentenalter muss die Betriebsrente jedoch versteuert sowie Beiträge für die Krankenversicherung entrichtet werden. Da die Rentenhöhe aber sehr wahrscheinlich unter dem ehemaligen Gehalt des Versicherten liegt, ist der Steuersatz entsprechend geringer. Und man darf nicht vergessen, dass mit den eingezahlten Beträgen die Altersbezüge aufgestockt werden!

Auch für Arbeitgeber kann es empfehlenswert sein, Betriebsrenten freiwillig zu bezuschussen. Im Kampf um die besten Köpfe und Fachkräfte ist eine zusätzlich unterstützte Altersvorsorge ein gutes Argument, damit sich Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden. Kleine Unternehmen fürchten oft den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, aber auch hierfür gibt es Lösungen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wenn im Alter die Rente nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, sind die Betroffenen oft zu großen Anpassungsleistungen gezwungen. Unter Umständen müssen sie dann sogar ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen, weil die Miete für die bisherige Wohnung zu teuer wird.

Dieses Risiko ist den Bundesbürgern bewusst, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Webportals Immowelt zeigt. Immerhin 40 Prozent der deutschen Mieter gehen davon aus, dass sie im Alter umziehen müssen, weil sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können. 29 Prozent der Befragten würden in diesem Fall Wohngeld beantragen und jeder Vierte (25 Prozent) einen zusätzlichen Job aufnehmen, damit sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Ein Umzug ist für 38 Prozent der Mieter eine Option. Immerhin jeder Zehnte (13 Prozent) kann sich sogar vorstellen, zwecks Kostenersparnis ins Ausland zu ziehen!

Selbstgenutzte Immobilie zählt zum Schonvermögen, aber…

Eine Alternative wäre, sich für den Lebensabend ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese Option bietet zwar einen hohen, aber keinen hundertprozentigen Schutz. Wird ein Ruheständler zum Beispiel zum Pflegefall und kann für die entstehenden Kosten nicht aufkommen, zählt die selbstgenutzte Immobilie zunächst zum Schonvermögen.

Aber auch ein selbst genutztes Familienheim kann für die Berechnung des Vermögens relevant sein. Ist es den finanziellen Verhältnissen nach unangemessen, zum Beispiel zu groß, muss es unter Umständen veräußert werden, befand der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 19. März 2003 zum Elternunterhalt (Az: XII ZR 123/00). Positiv aus Sicht der Besitzer: Es darf kein Verkauf der Immobilie verlangt werden, wenn der Betroffene schon lange in der Immobilie wohnt und diese das Leben des Unterhaltspflichtigen entsprechend geprägt hat.

Rechtzeitig vorsorgen

Wer in seinen eigenen vier Wänden bleiben will, sollte zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. Je zeitiger die Altersvorsorge einsetzt, desto weniger muss man zurücklegen, um sein Ruhestandssalär aufzupeppen. Grund hierfür ist der sogenannte Zinseszins-Effekt.

Was aber ist der Zinseszins-Effekt? Das Prinzip lässt sich leicht erklären. Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen wieder investiert, erhöht sich der Anlagebetrag. In den kommenden Perioden wird dann ein höherer Betrag verzinst. Und der Gewinn aus den Zinsen steigt.

Das zeitige Einzahlen in eine private Altersvorsorge lohnt also, wie auch Modellrechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen. Um bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren eine monatliche Zusatzrente von 200 Euro zu bekommen, muss ein 20-jähriger Sparer monatlich rund 52 Euro einzahlen, ein 40-Jähriger 124 Euro und ein 50-Jähriger gar 230 Euro. Ein Beratungsgespräch klärt, welche weiteren Optionen die private Altersvorsorge bietet.

Wer früher eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat und nun in den Ruhestand getreten ist, sollte prüfen, ob bei der Anrechnung der Erwerbsminderung auf die Altersrente keine Fehler unterlaufen sind. Das Bundesversicherungsamt hat in seinem Tätigkeitsbericht 2014 zahlreiche Falschberechnungen nachgewiesen. Die Unterschiede können mehre hundert Euro im Monat betragen, viele Rentner erhielten deutlich zu wenig Geld.

Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet nicht immer korrekt, wie der aktuelle Tätigkeitsbericht 2014 des Bundesversicherungsamtes zeigt. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass sich die DRV mehrfach zu Ungunsten der Rentner verrechnet hatte. Weil Erwerbsminderungsrenten nicht in vollem Umfang auf die Altersrente angerechnet wurden, gingen manchem Ruheständler hunderte Euro pro Monat verloren!

Nachzahlung von 7.500 Euro

Anstoß für die Untersuchungen war der Fall eines Rentners. Die Bezugszeit seiner Erwerbsminderungsrente war dem Mann zu Unrecht nicht bei den Altersbezügen angerechnet worden – und zwar im Umfang von stolzen neun Jahren. Nachdem das Bundesversicherungsamt die Fehlberechnung kritisierte, hat die DRV die Anrechnungszeit im Versicherungskonto ergänzt und die Regelaltersgrenze auf dieser Grundlage neu festgestellt. Unter der Berücksichtigung weiterer Korrekturen erhielt der Rentner eine Nachzahlung von 7.500 Euro und eine um 500 Euro erhöhte Monatsrente.

Auf Grundlage dieser Fehlrechnung hat das Bundesversicherungsamt weitere 293 Stichproben untersucht – schließlich obliegt der Behörde die Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger. Dabei wurde der Verdacht bestätigt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. In weiteren 35 Fällen wurde eine Nachzahlung erforderlich, die sich in der Summe auf über 50.000 Euro beläuft. Aber es fanden sich auch vier Fälle von Überbezahlung, bei denen Rentnern die Altersbezüge gekürzt werden mussten. Die Überprüfung weiterer 808 Fälle steht aktuell noch aus.

Hintergrund ist die Tatsache, dass Rentner Abschläge bei der Altersrente akzeptieren müssen, wenn sie vor Erreichen der Altersgrenze eine Rente wegen Erwerbsminderung erhielten. Für jeden Monat, mit dem früher die Rente begonnen wird, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Von 2001 bis 2011 waren abschlagsfreie Renten ab dem 63. Lebensjahr möglich. Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Weitere Details, etwa zu Ausnahmen für junge Erwerbstätige, finden sich auf der Webseite der Rentenversicherung.

Notfalls professionelle Beratung einholen

Rentner sollten im Bescheid prüfen, ob alle Versicherungszeiten korrekt bei den Altersbezügen angerechnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung und Arbeitslosigkeit, aber auch der Erwerbsminderung. Häufig sind auch einfache Zahlendreher Ursache für Fehler.

Aufgrund der Komplexität der Rente ist es empfehlenswert, für die weitergehende Beratung einen Fachmann zu kontaktieren. Hilfe findet man zum Beispiel bei der Rentenversicherung selbst. Neben der telefonischen Beratung hat die Rentenversicherung ein breites Netz an Beratungs- und Servicestellen aufgebaut. Auch unabhängige Rentenberater, Sozialverbände und Versicherungsvermittler können unter Umständen die Richtigkeit der Rentenzahlung überprüfen.

Wenn es um das Thema Altersvorsorge geht, haben Frauen gegenüber Männern noch immer das Nachsehen. 26 Prozent der Frauen haben keine Altersvorsorge, wie eine aktuelle Studie zeigt – bei den Männern sind es nur 20 Prozent.

Mehr als jede vierte Frau sorgt nicht für ihr Alter vor. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Marktforschers YouGov im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei den Männern ist der Anteil der Abstinenzler etwas geringer: die Herren verzichten nur zu 20 Prozent auf Vorsorge-Planung.

Frauen haben höhere Lebenserwartung als Männer

Das Ergebnis stimmt auch deshalb nachdenklich, weil für Frauen die Altersvorsorge besonders wichtig ist. Sie haben im Schnitt eine um 5 Jahre höhere Lebenserwartung als Männer und müssen folglich auch länger mit ihrer Rente und dem Ersparten auskommen.

Zudem erwerben Frauen während ihres Erwerbslebens oft geringere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie verdienen durchschnittlich weniger als Männer, unterbrechen ihren Beruf häufiger oder arbeiten verkürzt. „Wenn es darum geht, wer die Kinder betreut oder die Eltern pflegt, steckt oft die Frau zurück“, erklärt Finanzexpertin Constanze Hintze aus München im Interview mit dem GDV.

An der fehlenden finanziellen Kompetenz der Frauen liegt das nicht. „Frauen haben bei der Altersvorsorge die gleichen Ansprüche und Ziele wie Männer. Aber sie haben es oft schwerer, diese zu erfüllen, weil sie den schwierigen Spagat zwischen Familie und Beruf meistern“, erklärt GDV-Präsident Alexander Erdland. So gaben 47 Prozent der Frauen an, sie würden mehr tun, wenn ihr Einkommen dies zuließe. Sorgen über ihre Altersvorsorge machen sich 62 Prozent der Frauen, bei den Männern sind es dagegen „nur“ 54 Prozent.

Der GDV-Funktionär fordert, dass sowohl Politik als auch Wirtschaft die Frauen besser unterstützen: zum Beispiel, indem sie eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben garantieren, aber auch durch eine gezielte Förderung der Altersvorsorge.

Rechtzeitig vorsorgen!

Doch es besteht kein Grund für Frauen, zurückzustecken – schließlich können sie selbst etwas tun, um rechtzeitig vorzusorgen. Wichtig ist es, möglichst zeitig mit der Altersvorsorge anzufangen. Wer bereits zu Beginn des Berufslebens regelmäßig Beiträge einzahlt, muss z.B. für eine auskömmliche Rente weniger zurücklegen als jemand, der spät mit dem Sparen beginnt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Pflege ist ein Vollzeitjob! Laut einer aktuellen Studie sind zwei Drittel aller pflegenden Angehörigen (65 Prozent) jeden Tag im Einsatz, auch am Wochenende. Das zehrt an den Kräften, zumal viele Pflegende zusätzlich erwerbstätig sind.

Dass die Pflege eines Angehörigen viel Kraft und Zeit kostet, belegt eine Forsa-Studie im Auftrag einer großen Krankenkasse. Insgesamt wurden 1.007 Personen befragt, die einen Pflegefall in der Familie haben. Und fast zwei Drittel der Befragten antworteten, sie müssten jeden Tag für den Pflegebedürftigen da sein und ihn umhegen. Entsprechend ausgebrannt fühlen sich viele Betroffene. Sieben von zehn Angehörigen (69 Prozent) gaben in der Studie an, sie haben das Gefühl, mal ausspannen zu müssen.

Dank der Pflegereform der Bundesregierung haben pflegende Angehörige nun tatsächlich mehr Anspruch auf Erholung. Pro Kalenderjahr können sich Angehörige bei der Pflege bis zu sechs Wochen vertreten lassen, zum Beispiel von professionellen Pflegekräften, Verwandten und Freunden. Während dieser Auszeit übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro für die Ersatzpflege, unabhängig von der Pflegestufe. Die sogenannte Verhinderungspflege ist durch § 39 Sozialgesetzbuch XI geregelt.

Abschluss einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung empfehlenswert

Um sich und die Familie für die eigene Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Aber Vorsicht: Gerade mit Blick auf pflegende Angehörige sind nicht alle Vertragsmodelle gleichermaßen geeignet.

Bei einer Pflegetagegeldversicherung und Pflegerentenversicherung steht das ausgezahlte Geld in der Regel zur freien Verfügung und kann an die Angehörigen weitergegeben werden. Anders hingegen bei der sogenannten Pflegekostenversicherung: sie übernimmt die Mehrkosten für eine professionelle Betreuung, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend sind.

Weil bei einer Pflegekostenversicherung das Geld nicht frei verfügbar ist und jede Leistung genauestens dokumentiert werden muss, ist der Abschluss einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung unbedingt vorzuziehen.

Hier lohnt auch ein Blick auf die Statistik. Laut Statistischem Bundesamt werden fast die Hälfte der Pflegebedürftigen (47 Prozent) allein von Angehörigen versorgt. In 23 Prozent der Fälle erfolgt die Betreuung zuhause (zusätzlich) durch einen ambulanten Pflegedienst. Doch nur 30 Prozent der Pflegebedürftigen sind vollstationär in Pflegeheimen untergebracht.

Was ihre eigene Lebenserwartung betrifft, haben viele Bundesbürger noch immer falsche Vorstellungen. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam. Der Versicherungs-Dachverband hat drei beliebte Rentenirrtümer zusammengetragen.

Wenn die Deutschen ihre Altersvorsorge planen, ist hierbei auch wichtig, dass sie eine realistische Einschätzung ihrer Lebenserwartung haben. Natürlich kann keiner wissen, wie alt er wird: Auch wenn sicher jedem ein langes und erfülltes Leben zu wünschen ist. Aber wenn ein zu niedriger Bedarf angenommen wird, drohen Altersarmut und Versorgungslücken!

Lebenserwartung wird zu niedrig eingeschätzt

Der GDV hat deshalb auf seiner Webseite die -aus seiner Sicht- „drei größten Irrtümer zur Lebenserwartung“ zusammengetragen. Fehleinschätzung Nummer Eins: Die Deutschen schätzen ihr zu erwartendes Lebensalter zu niedrig ein. Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstitutes Ipsos glauben vier von fünf Deutschen nicht, dass sie ihren 90. Geburtstag feiern werden.

Speziell Frauen, die im Schnitt eine etwas höhere Lebenserwartung als Männer haben, müssen aber mit einem derart hohen Alter rechnen. Schon jetzt erreicht beinahe jede zweite Frau ein Alter von 90 Jahren. Und weil die Lebenserwartung in der Regel steigt, können bei den heute 30jährigen schon 56 Prozent auf ihren 90. Geburtstag hoffen, wie Prognosen des Statistischen Bundesamtes nahelegen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist rund 4 Jahre niedriger – bei 85 Jahren.

Der zweite Irrtum ergibt sich aus dem ersten. So glauben die Bundesbürger, dass sie maximal 15 Jahre lang von ihrer Altersrente leben werden, und richten darauf ihre Altersvorsorge aus. Dieser Wert ist auch deshalb zu niedrig, weil die Lebenserwartung aufgrund des medizinischen Fortschritts und einer bewussteren Lebensweise steigt. Im Jahr 1960 erhielten westdeutsche Neurentner im Schnitt knapp zehn Jahre rente. 2014 lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer laut Rentenversicherung bei 17,3 Jahren für Männer und sogar 20,8 Jahren für Frauen.

Der dritte Irrtum: „Mit jedem Jahr, das ich älter werde, sinkt die mir verbleibende Lebenserwartung um ein Jahr.“ Das Gegenteil ist der Fall. Mit jedem Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, ein höheres Alter zu erreichen, weil zum Beispiel Unfallrisiken in den Jugendjahren höher liegen als im Alter.

Altersvorsorge sollte auf ein langes Leben ausgerichtet sein

Auch die Versicherer kalkulieren mit einer immer höheren Lebenserwartung, wenn sie etwa mögliche Rentenzahlungen vorausberechnen. Dies nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil sie ja gewährleisten müssen, aus den Beiträgen des Versichertenkollektivs die Garantien und Ansprüche der Anspruchsberechtigten zu bedienen. Dies sollte auch ein Vorbild für Sparer sein, die ein möglichst langes Leben für die Kalkulation ihrer Altersvorsorge zugrunde legen sollten. Schließlich wäre es ärgerlich, wenn man den Lebensherbst mit finanziellen Engpässen kämpfen muss. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Durchschnittsverdiener müssen zukünftig Altersarmut und eine deutlich sinkende Kaufkraft fürchten. Das geht aus Berechnungen hervor, die der Mathematikprofessor Gerd Bosbach von der Fachhochschule Koblenz vorgelegt hat.

Im letzten Jahr sind die Renten in Deutschland gestiegen – in West um 2,1 Prozent und in Ost um 2,5 Prozent. Aber das könnte nur eine Momentaufnahme bedeuten. Schaut man auf die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Rente, sieht es eher düster aus, wenn man den neuesten Rechenmodellen des Statistikers Gerd Bosbach Glauben schenkt.

Kaufkraft in den letzten 15 Jahren gesunken

Bosbach hat laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung errechnet, dass die Kaufkraft der Rentner in den letzten 15 Jahren deutlich gesunken ist. Ursache hierfür ist die Inflation, die eine Entwertung des Geldes bewirkte. Zwar erhöhten sich die zu versteuernden Renten zwischen 2000 und 2014 um 15,9 Prozent in den alten und 22,9 Prozent in den neuen Bundesländern. Aber die Preissteigerung betrug im gleichen Zeitraum sogar 24,4 Prozent. Für das Geld, was die Rentner erhalten, können sie sich folglich immer weniger kaufen.

Den Abwärtstrend belegen auch die durchschnittlichen Altersbezüge für Neurentner. Wer im Jahr 2000 mit 35 Beitragsjahren in Rente ging, erhielt durchschnittlich noch 1.021 Euro Monatsrente. 2014 belief sich das Altersgeld für Neurentner auf lediglich 916 Euro. Um die Inflation von 24,4 Prozent auszugleichen, hätte die Durchschnittsrente aber um 354 Euro angehoben werden müssen, damit Rentner die gleiche Kaufkraft wie im Jahr 2000 haben!

Diese Abwärtsspirale könnte sich zukünftig noch beschleunigen. Die Politik hat eine Absenkung des sogenannten Rentenniveaus beschlossen, was bedeutet, dass die Schere zwischen Einkommen und zu erwartender Rente immer weiter aufgeht. 2014 belief sich das Rentenniveau noch auf 48 Prozent des durchschnittlichen Arbeitslohns (2.900 Euro nach Abzug Sozialabgaben, aber ohne Abzug der Steuern). Die Durchschnittsrente betrug also brutto 1.287 Euro. 2030 soll das Niveau nur noch bei 43 Prozent liegen. Die erwartete Durchschnittsrente: 960 Euro. Auch wer ein Durchschnittseinkommen hat, muss dann im Alter den sozialen Abstieg fürchten, klagt eine Gewerkschaftsfunktionärin.

Alterung der Gesellschaft bedingt sinkende Rentenleistung

Die Deutsche Rentenversicherung hat zu den Rechenmodellen Stellung bezogen und den Abwärtstrend indirekt bestätigt. So gehe das sinkende Rentenniveau auf Sozialreformen seit 1992 zurück, die eine Antwort auf die Alterung der Gesellschaft darstellen. Denn immer mehr leistungsberechtigten Rentnern stehen immer weniger Erwerbstätige gegenüber – dies setzt das umlagefinanzierte System der Rentenversicherung unter Druck.

Zielsetzung der Reformen „war stets die Stabilisierung der Rentenfinanzen mit der Folge eines sinkenden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung, d. h. eine im Vergleich zu den Löhnen geringere Anpassung der Renten“, heißt es in einer Pressemeldung der DRV. Insofern sei das Ergebnis der Studie nicht überraschend. Hinzuweisen sei zudem darauf, dass die Kaufkraft der Renten aktuell wieder aufgeholt habe. So lag die Rentenanpassung (West) 2014 bei 1,67 Prozent, die Inflationsrate bei 0,9 Prozent.

Dennoch sollten Erwerbstätige finanziell vorsorgen, um im Lebensherbst auch weiterhin ein auskömmliches Leben führen zu können. Hier bieten sich mehrere Formen der privaten Altersvorsorge an, die es ermöglichen, sich einen individuellen Kapitalstock anzusparen. Sei es eine Riester-Rente, das Investment in Fonds, der Erwerb einer Immobilie oder eine andere Vorsorge-Form: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Arbeitnehmer auf ihren Anspruch auf Entgeltumwandlung hinzuweisen. Das hat mit einem Urteil das Bundesarbeitsgericht bestätigt.

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1a BetrAVG („Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“) ein Recht darauf, dass sein Arbeitgeber einen Teil seines Arbeitsentgeltes für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Der Vorteil: Auf den umgewandelten Teil müssen keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben gezahlt werden. Allerdings ist später die Rentenzahlung steuerpflichtig. Das auch als „Entgeltumwandlung“ bekannte Verfahren erleichtert es Beschäftigten, sich privat eine zusätzliche Vorsorge für den Ruhestand aufzubauen.

Doch müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten aufklären, dass sie ein Recht auf Entgeltumwandlung haben? Mit dieser Frage musste sich das Bundesarbeitsgericht auseinandersetzen. Da ein Angestellter nicht auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, verklagte er sein Unternehmen auf Schadensersatz. Der Mann argumentierte, bei Kenntnis des Leistungsanspruchs hätte er monatlich 215,00 Euro seiner Arbeitsvergütung auf Leistungen der Altersversorgung umgewandelt. Weil aber seine Firma pflichtwidrig unterlassen habe ihn über seine Rechte zu informieren, hätte er das Geld nicht ansparen können.

Keine Pflichtverletzung durch Arbeitgeber

Die Klage des Beschäftigten blieb sowohl vor dem Hessischen Landgericht als auch -in höherer Instanz- dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Das beklagte Unternehmen sei weder aufgrund des Altersvorsorge-Gesetzes noch aufgrund seiner Vorsorgepflicht dazu verpflichtet, den Kläger von sich aus auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinzuweisen. Deshalb fehle es an der für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Pflichtverletzung der beklagten Firma. In der Konsequenz heißt das: Wer an der Entgeltumwandlung teilnehmen will, muss seinen Chef aktiv ansprechen, sofern er sie nicht von sich aus anbietet (Az. 3 AZR 807/11).

Rente: Die Mehrheit der Deutschen weiß nicht, mit welchem Alterseinkommen sie im Ruhestand rechnen kann. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Allensbach-Institutes. Demnach kann nur jeder Dritte sein Alterseinkommen ungefähr beziffern.

Wie hoch wird einmal meine Rente sein? Und in welchem Umfang muss ich privat vorsorgen, um auch im Rentenalter ein auskömmliches Leben führen zu können? Glaubt man einer aktuellen Allensbach-Umfrage im Auftrag des Versicherungs-Dachverbandes (GDV), weiß die Mehrheit der Bevölkerung darauf keine Antwort. Auf die Frage, ob sie ihr voraussichtliches monatliches Einkommen ungefähr einschätzen können, antworteten zwei Drittel der Bundesbürger (62 Prozent) mit „Nein“.

Es droht ein Lebensabend auf Grundsicherungs-Niveau

Das Problem: Wer seine Rentenhöhe nicht einschätzen kann, kennt auch seine Versorgungslücke nicht. Das heißt: er weiß nicht, wie viel Geld er für das Alter zusätzlich ansparen muss. Viele Ruheständler sehen sich aber mit zunehmender Altersarmut konfrontiert. Zum Jahresende 2013 bezogen rund 499.300 Senioren der Generation Ü65 eine Grundsicherung in Höhe von circa 700 Euro, Tendenz steigend. Noch 2003 waren „nur“ 275.700 Personen betroffen. Von dieser Sozialleistung müssen auch Mieten und Energiekosten finanziert werden.

Deshalb schlägt GDV-Präsident Alexander Erdland nun ein Online-Portal vor, auf dem die Verbraucher den aktuellen Stand der Altersvorsorge errechnen können. “Um den Bürgern mehr als nur ein Gefühl für ihre Einkommenssituation im Alter zu geben, brauchen sie verständliche und umfassende Informationen. Sinnvoll wäre der Aufbau einer Online-Plattform, auf der jeder via PC, Tablet oder Smartphone den aktuellen Stand seines Altersvorsorgekontos ablesen kann – aufgeschlüsselt nach gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge“.

Ein Beratungsgespräch schafft Abhilfe

Bis dahin aber müssen die Bürger selbst den Überblick behalten, ob sie ausreichend für den Lebensabend vorsorgen. Brisant: Laut der Allensbach-Umfrage sorgen 15 Prozent der Bevölkerung gar nicht vor. Weitere 57 Prozent können nicht sagen, ob und in welchem Umfang sie privat vorsorgen. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: sei es eine Lebensversicherung, Riester-Rente, Immobilie, Fonds oder andere Geldanlagen. Über Vor- und Nachteile sollte man sich umfangreich informieren!