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Welche Rechtsrisiken im Privatbereich besonders häufig dazu führen, dass eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, zeigt die Leistungsfall-Auswertung eines großen Rechtsschutz-Versicherers.

Ein großer Rechtsschutzversicherer wertet regelmäßig die eigenen Leistungsfälle aus, um festzustellen, welche Rechtsrisiken besonders häufig zum Einsatz der Rechtsschutzversicherung führen. Für das Jahr 2022 wurden 250.000 Leistungsfälle analysiert. Auf welche Rechtsgebiete die meisten Streitigkeiten entfielen, zeigt die folgende Liste.

Streitigkeiten rund um Wohnen und Immobilien

34.700 Leistungsfälle sind dem Bereich ‚Wohnen und Immobilien‘ zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Fallzahl nahezu stabil (34.147). Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Vom Streit um verspätete Mietzahlungen, überwuchernden Hecken bis hin zur nächtlichen Ruhestörung.

Konflikte am Arbeitsplatz

Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht bilden das viertgrößte Rechtsrisiko für Privatkunden. Über 39.000 Fälle übernahm der Versicherer 2022 für seine Kunden. Im Vorjahr waren es 39.211.

Schadenersatz-Forderungen

Schadenersatzforderungen nehmen den dritten Platz unter den größten Rechtsrisiken für Privatkunden ein. Fast 43.000 Leistungsfälle übernahm der Rechtsschutzversicherer im Jahr 2022 in diesem Bereich. 2021 waren es noch 41.424.

Verkehrs-Rechtsschutz

Jahrelang stellten Konflikte im Straßenverkehr das größte Rechtsrisiko für Privatkunden dar. Das änderte sich auch durch Corona-Pandemie. Wie 2021 waren es etwa 60.000 Fälle, die der Versicherer für seine Kunden übernahm.

Vertrags-Rechtsschutz

Konflikte um Verträge bleiben die wichtigste Ursache für Rechtsstreitigkeiten von Privatkunden. Wurden 2021 noch knapp 69.000 Leistungsfälle bearbeitet, waren es 2022 knapp 73.000.

Welche Rechtsrisiken im Privatbereich besonders häufig dazu führen, dass eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, zeigt die Leistungsfall-Auswertung eines großen Rechtsschutz-Versicherers.

Ein großer Rechtsschutzversicherer wertet regelmäßig die eigenen Leistungsfälle aus, um festzustellen, welche Rechtsrisiken besonders häufig zum Einsatz der Rechtsschutzversicherung führen. Für das Jahr 2021 wurden 391.000 Leistungsfälle analysiert. Auf welche Rechtsgebiete die meisten Streitigkeiten entfielen, zeigt die untenstehende Liste.

Streitigkeiten rund um Wohnen und Immobilien

Mehr als 34.000 Leistungsfälle sind dem Bereich ‚Wohnen und Immobilien‘ zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Fallzahl um 2.000. Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Vom Streit um verspätete Mietzahlungen, überwuchernden Hecken bis hin zur nächtlichen Ruhestörung.

Konflikte am Arbeitsplatz

Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht bilden das viertgrößte Rechtsrisiko für Privatkunden. Fast 40.000 Fälle übernahm der Versicherer 2021 für seine Kunden. Im Vorjahr waren es allerdings 4.000 mehr.

Schadenersatz-Forderungen

Schadenersatzforderungen nehmen den dritten Platz unter den größten Rechtsrisiken für Privatkunden ein. Über 41.000 Leistungsfälle übernahm der Rechtsschutzversicherer im Jahr 2021 in diesem Bereich. Im Vorjahr wurde dieser Wert ebenfalls erreicht.

Verkehrs-Rechtsschutz

Jahrelang stellten Konflikte im Straßenverkehr das größte Rechtsrisiko für Privatkunden dar. Durch die aufkommende Corona-Pandemie sind diese im zweiten Jahr in Folge auf den zweiten Platz abgerutscht. Wie 2020 waren es etwa 60.000 Fälle, die der Versicherer für seine Kunden übernahm.

Vertrags-Rechtsschutz

Auch im zweiten Corona-Jahr waren Konflikte um Verträge die wichtigste Ursache für Rechtsstreitigkeiten von Privatkunden. Zwar ging die Fallzahl von mehr als 79.000 auf mehr als 69.000 zurück. Doch Störungen von vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben weiterhin das häufigste Rechtsrisiko für Privatkunden. Aufgrund der Kontakt- und Reisebeschränkungen bildeten Rechtsstreitigkeiten mit Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften auch 2021 einen Schwerpunkt.

Welchen Einfluss hat Kurzarbeit Null auf den Urlaubsanspruch? Diese Frage beschäftigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 6 Sa 824/20).

Eine Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Laut Arbeitsvertrag stehen ihr pro Jahr 28 Werktage Urlaub zu – in ihrem Fall sind das umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub.

Die Frau war während der Corona-Pandemie mehrfach in Kurzarbeit Null. Im Juni, Juli und Oktober 2020 bestand die Kurzarbeit Null durchgängig; im August und September war die Frau insgesamt 11,5 Tage im Urlaub. Der Arbeitgeber sah damit den Urlaubsanspruch der Frau für 2020 als vollständig erfüllt an. Dagegen richtete sich die Klage der Frau. Sie wollte die noch fehlenden 2,5 Urlaubstage gewährt bekommen. Schließlich erfolge die Kurzarbeit nicht auf ihren Wunsch hin, sondern im Interesse des Arbeitgebers. Die Kurzarbeit sei auch keine Freizeit, weil sie weiterhin Meldepflichten unterliegen würde, so die Klägerin. Es fehle zudem an Planbarkeit der ‚freien Zeit‘, weil der Arbeitgeber die Kurzarbeit kurzfristig vorzeitig beenden könne.

Dieser Auffassung konnte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf – wie bereits die Vorinstanz – nicht anschließen. Gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz hat die Klägerin aufgrund der Kurzarbeit in den Monaten Juni, Juli und Oktober keine Urlaubsansprüche für diesen Zeitraum erworben. Ihr steht deshalb nur Urlaub im anteilig gekürzten Umfang zu, so die Richter. Die Kürzung des Urlaubsanspruchs wird vorgenommen, indem für jeden vollen Monat Kurzarbeit Null der Urlaub um 1/12 gekürzt wird. Rechnerisch ergibt sich daraus sogar eine Kürzung um 3,5 Tage.

Die Richter verwiesen zudem darauf, dass Erholungsurlaub eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraussetzt. Doch Kurzarbeit hebt die beiderseitigen Leistungspflichten auf.

Das Gericht argumentierte auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der zufolge entsteht während Kurzarbeit Null kein Mindesturlaubsanspruch aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG.

Allerdings haben die Düsseldorfer Richter Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz hat in Folge der Corona-Pandemie deutlich zugenommen. Und diese Angst wirkt sich auch auf die Altersvorsorge aus.

Sie stehen mitten im Berufsleben, erziehen Kinder und finanzieren die sozialen Sicherungssysteme: Die mehr als 35 Millionen 30- bis 59-Jährigen in Deutschland stellen 70 Prozent der Erwerbstätigen dar und erwirtschaften über 80 Prozent der steuerpflichtigen Einkünfte.

Doch wie “tickt” diese “Generation Mitte” und wie wirken sich die Folgen der Corona-Pandemie auf das Stimmungsbild der “Generation Mitte” aus?

Antworten darauf liefert eine repräsentative Untersuchung, die das Institut für Demoskopie Allensbach seit 2013 einmal jährlich durchführt. Im Auftrag des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden zwischen Mitte Oktober und Anfang November 2020 insgesamt 1.047 Männer und Frauen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren befragt.

Die Ergebnisse zeigen: Die große Mehrheit (über 70 Prozent) richtet sich auf eine länger andauernde Ausnahmesituation ein. Nur jeder fünfte Befragte (22 Prozent) glaubt an eine Rückkehr zur Normalität innerhalb weniger Monate.

Als “unerträglich” wird empfunden, dass kein Ende der Krise absehbar ist; 70 Prozent gaben das an. Konkrete Einschränkungen wie beispielsweise Besuchsverbote (50 Prozent) oder auch das faktische Verbot von Auslandsreisen (16 Prozent) werden weniger häufig als schlimmste Corona-Folge genannt.

Besonders heftig ist die Zunahme der Sorge um den eigenen Arbeitsplatz. Vor etwa einem Jahr gaben 14 Prozent der Befragten an, den eigenen Arbeitsplatz für gefährdet zu halten. In der diesjährigen Befragung geben das 25 Prozent an.

Und wer sich aktuell um seinen Arbeitsplatz sorgt, hat auch Bedenken bezüglich der eigenen Altersvorsorge. Machen sich insgesamt rund 38 Prozent der Befragten Gedanken um die Auskömmlichkeit der eigenen Altersbezüge, liegt der Wert bei Befragten, die sich um ihren Arbeitsplatz ängstigen, bei 67 Prozent.