Beiträge

Sonne, Strand, Abenteuer – doch was, wenn im Urlaub plötzlich etwas schiefläuft? Krankheit, Unfall oder verlorenes Gepäck können nicht nur ärgerlich, sondern auch richtig teuer werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Reiseversicherungen sinnvoll sind – und welche man sich sparen kann.

Unverzichtbar: Auslandsreisekrankenversicherung

Wer ins Ausland reist, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) abschließen. Denn gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für Behandlungen im Ausland nur eingeschränkt – und den teuren Rücktransport nach Deutschland meist gar nicht. Wichtig ist, dass die Police auch dann zahlt, wenn der Rücktransport nicht nur „medizinisch notwendig“, sondern bereits „medizinisch sinnvoll“ ist. Auch eine Verschlechterung bereits bestehender Erkrankungen sollte abgedeckt sein.
Ein Tipp des BdV: Reisekrankenversicherungen, die automatisch über Kreditkarten oder Buchungsportale angeboten werden, bieten oft nur eingeschränkten Schutz – zum Beispiel bei Altersgrenzen, geringen Versicherungssummen oder Einschränkungen bei der Bezahlung. Eine eigenständige Police bietet hier mehr Sicherheit.

Weniger sinnvoll: Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung

Versicherungen für Gepäck oder Reiserücktritt klingen oft verlockend – lohnen sich aber in vielen Fällen nicht. Laut BdV ist bei diesen Policen oft nicht klar, wann sie wirklich zahlen. Außerdem decken sie in der Regel keine Risiken ab, die den eigenen Lebensstandard gefährden. Auch sogenannte Versicherungspakete mit mehreren Reiseversicherungen bieten laut Experten oft keinen verlässlichen Schutz – und sind unnötig teuer.

Grundschutz bleibt wichtig – auch auf Reisen

Neben dem richtigen Urlaubsschutz sollte auch an den generellen Versicherungsschutz gedacht werden: Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsschutz oder eine vernünftige Krankenversicherung sollten ohnehin bestehen – idealerweise mit weltweiter Gültigkeit.

Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Bundesbürger von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden. Weltoffene Menschen nehmen ein solches Angebot dankbar an, verspricht doch der Aufenthalt neue Erfahrungen und Begegnungen. Wie sieht es aber mit dem Unfallschutz aus, wenn man in Südamerika ein Staudammprojekt betreut oder in China Hochgeschwindigkeitszüge auf die Strecke schickt?

Wie die gesetzliche Unfallversicherung VBG mitteilt, sind Beschäftigte, die von der eigenen Firma ins Ausland entsendet werden, bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Ist der Angestellte sogar in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt und kann sich den besonderen Gefahren nicht entziehen, besteht darüber hinaus auch außerhalb der Arbeitszeit Schutz.

Voraussetzung für eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings, dass ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Aufenthalt von vorn herein befristet ist, in der Regel auf 24 Monate. Für längere Aufenthalte und Mitarbeiter, die ausschließlich für Arbeiten im Ausland eingestellt werden, muss eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.

Der Abschluss einer privaten Unfallpolice empfiehlt sich grundsätzlich für Arbeiten im Ausland, bietet doch die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit typischerweise keinen Schutz. Der Versicherer übernimmt dann z.B. auch die Kosten für den Rücktransport, wenn eine besonders schwere Verletzung die Behandlung in Deutschland erfordert. Wichtig ist jedoch, im Versicherungsvertrag auf den Geltungsbereich des Tarifes zu achten. Manche Verträge sehen nur eine Leistung in europäischen Ländern vor, andere wiederum gelten weltweit.