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Marderschäden verursachen jährlich Millionenkosten in Deutschland. Mit den richtigen Maßnahmen und einem passenden Versicherungsschutz lassen sich diese Belastungen jedoch deutlich reduzieren.

Schadensausmaß und Kosten durch Marderbisse

Marderschäden gehören zu den häufigsten tierbedingten Schäden an Fahrzeugen. Allein die deutschen Versicherer verzeichnen pro Jahr über 200.000 gemeldete Fälle. Die Reparaturkosten für durchgebissene Zündkabel, undichte Kühlschläuche oder beschädigte Gummimanschetten summieren sich auf mehr als 90 Millionen Euro jährlich.

Besonders problematisch sind die Folgeschäden, die durch beschädigte Bauteile entstehen können. Ein durch Marderbisse lahmgelegter Katalysator oder überhitzte Motoren können Reparaturkosten in vierstelliger Höhe nach sich ziehen.

Schutzmaßnahmen zur Schadensvermeidung

Um den finanziellen Aufwand durch Marderschäden zu vermeiden, sollten Autobesitzer präventive Maßnahmen ergreifen:

  • Regelmäßige Reinigung des Motorraums: Nach einem Marderbesuch sollte der Motorraum professionell gereinigt werden, um Markierungen zu entfernen.
  • Physische Barrieren: Drahtgitter unter dem Motor oder Ummantelungen aus Hartplastik schützen Kabel und Schläuche vor den Zähnen der Tiere.
  • Abwehrsysteme: Geräte mit Ultraschall oder Stromstößen können Marder effektiv fernhalten.

Versicherungsschutz: Worauf kommt es an?

Nicht alle Versicherungen decken die Kosten eines Marderschadens in gleichem Umfang ab.

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung: Diese Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Marderschäden, wobei der Umfang des Schutzes je nach Tarif variiert.
  • Direkte Schäden: Einige Tarife decken lediglich die beschädigten Teile wie Zündkabel oder Kühlschläuche ab.
  • Folgeschäden: Hochwertige Tarife umfassen auch teure Folgeschäden, z. B. Schäden am Katalysator oder den Achsgelenken.

Für Halter ohne umfassenden Kaskoschutz können solche Reparaturen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten.

Glasbruch wird für Kfz-Versicherer immer teurer: 2023 regulierten sie rund zwei Millionen Schäden und zahlten 1,7 Milliarden Euro – im Schnitt 838 Euro pro Schaden.

Die Kosten für Glasbruchschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen haben ein neues Rekordhoch erreicht. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regulierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 rund zwei Millionen Glasbruchschäden und zahlten dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Schadenskosten sind deutlich gestiegen: Im Durchschnitt kostete die Reparatur oder der Austausch der Verglasung 838 Euro – ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders moderne Technologien wie integrierte Sensoren und Kamerasysteme machen die Reparaturen kostspieliger, was die Versicherer zunehmend belastet.

Glasbruch wird für Kfz-Versicherer immer teurer: 2023 regulierten sie rund zwei Millionen Schäden und zahlten 1,7 Milliarden Euro – im Schnitt 838 Euro pro Schaden.

Die Kosten für Glasbruchschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen haben ein neues Rekordhoch erreicht. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regulierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 rund zwei Millionen Glasbruchschäden und zahlten dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Schadenskosten sind deutlich gestiegen: Im Durchschnitt kostete die Reparatur oder der Austausch der Verglasung 838 Euro – ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders moderne Technologien wie integrierte Sensoren und Kamerasysteme machen die Reparaturen kostspieliger, was die Versicherer zunehmend belastet.

Glasbruch wird für Kfz-Versicherer immer teurer: 2023 regulierten sie rund zwei Millionen Schäden und zahlten 1,7 Milliarden Euro – im Schnitt 838 Euro pro Schaden.

Die Kosten für Glasbruchschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen haben ein neues Rekordhoch erreicht. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regulierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 rund zwei Millionen Glasbruchschäden und zahlten dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Schadenskosten sind deutlich gestiegen: Im Durchschnitt kostete die Reparatur oder der Austausch der Verglasung 838 Euro – ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders moderne Technologien wie integrierte Sensoren und Kamerasysteme machen die Reparaturen kostspieliger, was die Versicherer zunehmend belastet.

Ab Oktober 2024 gilt: Nur Winterreifen mit dem Alpine-Symbol sind erlaubt. Was bedeutet das für Autofahrer? Welche Konsequenzen hat die Umstellung für den Versicherungsschutz?

Ab dem 1. Oktober 2024 treten neue Regelungen in Kraft: Autofahrer dürfen dann nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol verwenden. Ältere Reifen, die lediglich das Matsch + Schnee Symbol tragen, gelten fortan als Sommerreifen. Dies hat weitreichende Konsequenzen. Wer in den kommenden Wochen seine Reifen wechselt, sollte sicherstellen, dass die neuen Reifen das Alpine-Symbol tragen, um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden.

Auch für die Versicherung kann dies relevant sein: Im Falle eines Unfalls mit falscher Bereifung kommt die Kasko-Versicherung nur dann für den Schaden auf, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Daher empfiehlt es sich, nicht nur die Bereifung, sondern auch die Versicherungsbedingungen zu überprüfen.

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, die bei winterlichen Straßenverhältnissen zwingend Winterreifen vorschreibt. Auch bei Temperaturen im einstelligen Bereich bieten Winterreifen mehr Sicherheit, selbst wenn kein Schnee liegt. Die Faustregel „Von Oktober bis Ostern“ ist daher weiterhin eine sinnvolle Orientierung für den Reifenwechsel.

Kfz-Versicherung in Deutschland: Sind Wechselgedanken auf dem Vormarsch? Eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Autofahrer bleibt ihrer Kfz-Versicherung treu, aber diejenigen, die wechseln wollen, setzen ihren Wechselentschluss oft in die Tat um.

Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC denken in Deutschland derzeit fast die Hälfte der Autofahrer über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach. Konkret sind es derzeit 46 Prozent aller Autofahrer, die offen für einen Wechsel sind, während 51 Prozent angeben, dies nicht in Erwägung zu ziehen. Im Vorjahr waren noch 55 Prozent fest davon überzeugt, ihrer Versicherung treu zu bleiben.

Die Überprüfung und der Wechsel von Autoversicherungen sind besonders in den letzten Monaten des Jahres häufig. Dies liegt daran, dass das Versicherungsjahr für die meisten Autofahrer am 31. Dezember endet, und Kündigungen bis spätestens zum Stichtag am 30. November eingereicht werden müssen.

In der Umfrage des ADAC denken 38 Prozent der Autofahrer darüber nach, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, während bereits 8 Prozent diesen Schritt unternommen haben. Die Bereitschaft, die Versicherung zu wechseln, hängt auch stark vom Alter der Autofahrer ab. Besonders in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen ist die Wechselbereitschaft ausgeprägt. Hier sind fast zwei von drei Befragten offen für einen Wechsel, wobei 50 Prozent darüber nachdenken und 12 Prozent sich bereits entschieden haben. Bei den Autofahrern über 60 Jahren hingegen bleiben 67 Prozent ihrer bestehenden Versicherung treu.

Die Umfrage liefert auch Einblicke in die tatsächlichen Wechselgewohnheiten der Autofahrer in der Vergangenheit. Ein Drittel der Befragten hat bereits mehrfach (29 Prozent) oder sogar sehr oft (5 Prozent) ihre Kfz-Versicherung gewechselt. Allerdings geben die meisten Autofahrer (44 Prozent) an, selten zu wechseln. 21 Prozent haben bisher noch nie eine andere Versicherung gewählt.

Die Umfrage enthüllt auch die Präferenzen der Autofahrer bezüglich ihrer Kfz-Versicherung. Für die Hälfte (50 Prozent) sind Leistungen und Service wichtiger, während 27 Prozent den Preis in den Vordergrund stellen. 22 Prozent konnten sich in dieser Frage nicht entscheiden.

Besonders preisbewusst sind junge Autofahrer, obwohl auch in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen 40 Prozent den Leistungen und dem Service den Vorzug geben, während 30 Prozent den Preis als wichtiger erachten.

Obwohl die Wechselbereitschaft vergleichsweise hoch ist, möchten die meisten Befragten ihrer Kfz-Versicherung treu bleiben, wahrscheinlich aufgrund der insgesamt positiven Bewertungen der Kfz-Versicherer durch ihre Kunden. 90 Prozent sind mit dem Leistungsumfang ihrer Versicherung zufrieden oder sehr zufrieden, 83 Prozent mit dem Kundenservice und immerhin noch 75 Prozent mit dem Preis. Besonders zufrieden sind die Kfz-Versicherer bei Autofahrern zwischen 50 und 59 Jahren. In dieser Altersgruppe sind 94 Prozent mit dem Leistungsumfang, 86 Prozent mit dem Kundenservice und 85 Prozent mit dem Preis zufrieden oder sehr zufrieden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typklassen für etwa 32.000 verschiedene Pkw-Modelle neu bewertet. Dabei sind größere Umstufungen in den neuen Typklassen eher selten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben etwa 70 Prozent der Pkw in den Typklassen des Vorjahres.

Das betrifft etwa 29,4 Millionen Autofahrer. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, erklärt: „Große Veränderungen sind die Ausnahme, nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten verschoben.“

Einige Beispiele zeigen, dass nur wenige Modelle um mehr als eine Klasse gestiegen oder gefallen sind. Zum Beispiel hat sich der Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016) und der Dacia Jogger (Typ DJF, seit 2022) in der Haftpflichtversicherung um drei bzw. zwei Klassen verbessert. Auf der anderen Seite sind der Ford Focus 1.0/ 74 kW (Typ DEH, seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) um drei Typklassen schlechter eingestuft worden.

In der Vollkasko ändern sich die Typklassen für etwa 39 Prozent der Fahrzeughalter. Davon profitieren etwa ein Drittel der Versicherten (34 Prozent) mit niedrigeren Einstufungen, was rund elf Millionen Fahrzeuge betrifft. Nur fünf Prozent der Vollkaskoversicherten werden in eine höhere Klasse eingestuft, was etwa 1,65 Millionen PKW betrifft.

Bei der Teilkasko bleiben die Einstufungen für etwa zwei Drittel der Autofahrer (66 Prozent) unverändert. Etwa drei von zehn der Versicherten mit Teilkaskoschutz (29 Prozent) erhalten eine niedrigere Typklasse, was etwa 6,0 Millionen Fahrzeughalter betrifft. Gleichzeitig müssen fünf Prozent der Autofahrer eine höhere Einstufung hinnehmen, was etwa 1,0 Millionen Fahrzeuge betrifft.

Besonders hoch eingestufte Typklassen betreffen oft leistungsstarke Oberklasse-Modelle und SUVs wie den Audi RS6 Avant 4.0 (Typ F2, seit 2019) und den BMW X6 M50D (Typ X6, seit 2014). Im Gegensatz dazu werden ältere Modelle und Kleinwagen wie der Fiat 500 1.2 (Typ 312, seit 2011) oder der Citroen C3 1.2 (Typ S, seit 2018) eher niedrig eingestuft.

Im Frühling werden nicht nur die Menschen aktiv und halten sich mehr im Freien auf. Auch Fuchs, Reh und Wildschwein sind unterwegs – auf der Suche nach Nahrung oder Paarungsmöglichkeiten. Ein Grund, warum die Versicherungswirtschaft jetzt vor Wildunfällen warnt. Denn diese sind im Frühjahr besonders häufig.

Am 26. März wird die Uhr von Winter- auf Sommerzeit umgestellt, dann rückt der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung. Zugleich werden die Bewohner des Waldes aktiv und begeben sich auf Nahrungs- und Partnersuche. Dies sind auch die Gründe, weshalb im Straßenverkehr besondere Vorsicht geboten ist. Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche mitteilt, ist im April und Mai die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit.

Demnach ist das Risiko eines versicherten Wildunfalls im April um 16 Prozent, im Mai sogar um 22 Prozent höher als im Jahresdurchschnitt. Für diese Daten wurden die Unfallstatistiken der Autoversicherer aus mehreren Jahren ausgewertet. Speziell in Waldabschnitten und an Feldrändern sollten Autofahrer folglich besonders wachsam sein und das Tempo drosseln. Befindet sich ein Tier bereits auf der Straße, sollte der Fahrer zusätzlich abbremsen und abblenden, da Wildtiere oft verunsichert stehen bleiben, wenn sie von Fernlicht geblendet werden.

Riskante Ausweichmanöver nicht ratsam

Ist ein Aufprall nicht vermeidbar, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. „Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, Hauptgeschäftsführerin des GDV, laut Pressetext.

Leider kommt es im Straßenverkehr sehr häufig zu Unfällen mit Tieren. Mehr als 280.000 Wildunfälle zählen die Versicherer pro Jahr, der durchschnittliche Schaden beziffert sich auf 3.300 Euro. Wenn es kracht und ein Tier involviert ist, zahlt in der Regel die Teil- und Vollkaskoversicherung. Hierbei ist auf das Kleingedruckte im Vertrag zu achten. Manche Versicherer zahlen nur für Zusammenstöße mit Haarwild, zum Beispiel Rehe oder Hirsche, nicht aber, wenn es zu einer Kollision mit einer entlaufenen Kuh, einem Pferd oder einem anderen Haus- und Nutztier kommt. Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Der Versichererverband gibt auch Tipps, wie man sich nach einem Wildunfall verhalten sollte. Zunächst gilt es natürlich, die Unfallstelle zu sichern: Warnblinklicht, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste sind hierbei Pflicht. Dann sollte die Polizei benachrichtigt werden. Verletzte Tiere nicht anfassen – sie können aggressiv reagieren, wenn sie an Schmerzen leiden. Das ist Sache des Försters. Damit es keine Konflikte mit dem Kfz-Versicherer gibt, sollten sich die Betroffenen zudem eine Wildunfallbescheinigung von der Polizei, dem Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen. Und der Versicherer sollte informiert werden, bevor ein Auto repariert oder verschrottet wird.

Ablenkung im Straßenverkehr zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Doch das größte Unfallrisiko sehen Verkehrsteilnehmer nicht bei sich selbst.

In den vergangenen drei Jahren erlebte jeder vierte Autofahrer in Deutschland eine gefährliche Situation im Straßenverkehr oder einen sogar einen Unfall.

Das ermittelte eine repräsentative Studie von infas quo im Auftrag eines Direktversicherers. Auch nach den Ursachen für die gefährlichen Situationen oder Unfälle wurde gefragt. Die häufigsten Antworten:

  • schlechtes Wetter (29 Prozent)
  • schnelles Fahren (22 Prozent)
  • Ablenkung (22 Prozent)

Allerdings sehen 58 Prozent der Befragten das größte Unfallrisiko in anderen Verkehrsteilnehmern. Vor allem Fahrradfahrer (38%), andere Autofahrer (33%), Fußgänger (17%) und der öffentliche Nahverkehr (8%) werden als ablenkend wahrgenommen.

Die Teilnehmer wurden aber auch gefragt, ob sie eine als ablenkend eingestufte Tätigkeit häufig am Steuer ausüben. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:

  • Radiohören (38%)
  • Telefonate (10%),
  • Bedienung von Bordcomputer (11%) und Smartphone

17 Prozent der Befragten geben an, ihr Smartphone bei fast jeder Fahrt zu benutzen, weitere 18 Prozent tun dies gelegentlich.

Über die Studie:
Das infas quo Meinungsforschungsinstitut hat im Auftrag der Direktversicherung DA Direkt eine bundesweite, repräsentative Studie unter 2.030 deutschen Autofahrern ab 18 Jahren im Zeitraum vom 21.10. bis 01.11.2022 durchgeführt.

Eine Autofahrerin begehrte Schadenersatz, weil ihr parkendes Fahrzeug von einem herabstürzenden Ast beschädigt wurde. Wie das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied.

Starkregen und Sturm prägen den Herbstbeginn vielerorts in Deutschland. Dabei wird sich auch kaum vermeiden lassen, dass Autos, die unter Bäumen geparkt wurden, mitunter auch von herabstürzenden Ästen beschädigt werden.

So erging es auch einer Frau, die ihr Auto in Ludwigshafen unter einem Japanischen Schnurbaum abstellte. Die Frau verklagte die Stadt Ludwigshafen auf Schadenersatz, da es sich um einen Straßenbaum handelte.

Nun musste im Rahmen einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden, ob der Stadt eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen ist. Die Beweisaufnahme ergab, dass eine Baumkontrolleurin der Stadt den fraglichen Baum nur wenige Wochen vor dem Astabbruch inspizierte. Dabei festgestelltes Totholz sei kurze Zeit später entfernt wurden. Damit kam die Stadt Ludwigshafen ihren Verkehrssicherungspflichten nach, so das Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 307/21). Häufigere Inspektionen mit erhöhter Gründlichkeit sind nur vorgegeben, wenn Anzeichen für eine veränderte Gefahrenlage vorliegen (z.B. Frostrisse). Das war vorliegend nicht der Fall. Die Stadt führte in den Baum in der höchsten Gesundheitsstufe („Vitalitätsstufe 1“).

In ihrem Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass jeder Baum im öffentlichen Raum eine Gefahr darstellen könne. Witterungseinflüsse könnten auch einen völlig gesunden Baum entwurzeln oder Teile von ihm abbrechen. Den Verkehr völlig risikolos zu gestalten, sei unmöglich.

Das Landgericht Frankenthal lehnte die Schadenersatz-Klage ab; das Urteil ist rechtskräftig.