Beiträge

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich 2021 auf deutlich höhere Prämien einstellen. Das lassen die Aussagen mehrerer Krankenkassen-Chefs befürchten. Die Coronakrise ist nur ein Grund für steigende Prämien.

Der eine ist Chef von den Ortskrankenkassen, der andere von der Techniker Krankenkasse: mit mehr als zehn Millionen Mitgliedern größter Krankenversicherer Deutschlands. Doch was AOK-Chef Martin Litsch und TK-Chef Jens Baas in den letzten Tagen fast gleichlautend verkündet haben, lässt nichts Positives für die gesetzlich Krankenversicherten erwarten. Die Vorstände warnen davor, dass sich der Zusatzbeitrag bis 2022 verdoppeln könnte: auf 2,5 Prozent des Bruttogehaltes!

Dass die Beiträge steigen, hatten schon die Experten des Bundesgesundheitsministeriums prognostiziert. Demnach soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent klettern. Doch das war der Schätzwert vor der Coronakrise, die den Krankenversicherern zusätzliche Kosten beschert hat. Corona-Tests müssen finanziert, Intensivbetten angeschafft und Schutzausrichtungen besorgt werden: All das kostet. Entsprechend haben die Krankenkassen allein im dritten Quartal 2020 ein Defizit von drei Milliarden Euro eingefahren.

Folglich hat die Techniker angekündigt, ihre Zusatzbeiträge schon im kommenden Jahr zu erhöhen. Das Vorgehen des Marktführers dürfte Signalwirkung für viele andere Kassen-Anbieter haben. Unklar sei noch, ob das bereits zum Jahreswechsel oder erst zur Jahresmitte hin erfolge. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, Arbeitnehmer und -geber zahlen je die Hälfte der Kosten.

Steigende Beiträge im Kassensystem resultieren jedoch nicht aus der Coronakrise allein. Der Gesetzgeber hat die Kassen verpflichtet, Reserven abzuschmelzen. Das hilft aktuell sogar noch, um die Beiträge abzufedern, weil die Anbieter geringere Zusatzbeiträge erheben, als für die Deckung der Kosten notwendig wäre. Zugleich müssen aber auch acht Milliarden Euro aus dem Reserventopf abgeführt werden, damit die Politik Finanzierungslöcher stopfen kann.

Darüber hinaus belasten Mehrkosten als Folge von Gesundheitsreformen die Finanzlage. Unter anderem sollen die Kliniken verpflichtet werden, bessere Betreuungsschlüssel für Patienten einzuführen. Auch die Alterung der Gesellschaft und hohe Medikamentenpreise belasten die Versicherer.

Wird der Beitrag angehoben, haben Kassen-Versicherte ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Der Beitrag sollte aber nicht das einzige Kriterium sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe seinem Anbieter treu zu bleiben.

Darüber hinaus kann auch ein Wechsel zu einem privaten Anbieter erwogen werden: Wenngleich die PKVen ebenfalls in manchen Tarifen den Preis anheben müssen. Doch während im gesetzlichen System finanzielle Engpässe oft damit beantwortet werden, dass Leistungen aus dem Katalog fliegen, sind diese Privatversicherten vertraglich garantiert. Über Vor- und Nachteile klärt ein Beratungsgespräch auf.

GKV: Die Zusatzbeiträge für gesetzliche Krankenkassen könnten in den kommenden zwei Jahren ansteigen. Doch um welchen Betrag? Darüber herrscht zwischen den Gesundheitsexperten Uneinigkeit. Während der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen eine Anhebung der Prämien um 0,2 Prozentpunkte für wahrscheinlich hält, rechnet ein Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen sogar mit einem Kostensprung von 0,6 Prozentpunkten.

Die Kassenbeiträge werden in den kommenden Jahren voraussichtlich ansteigen! Dies ist die schlechte Nachricht für alle gesetzlich Versicherten. Ursache hierfür sind die rapide anwachsenden Gesundheitskosten, etwa aufgrund einer Krankenhausreform und teurer werdender Medikamente. Der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen, ein Gremium aus Mitgliedern der GKV-Versicherer, des Gesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes, geht für das Jahr 2016 von einer durchschnittlichen Kostensteigerung von 0,2 Prozentpunkten aus.

Weit pessimistischer schätzt sogar Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen die Situation ein. Im Interview mit der BILD erklärte der bekannte Gesundheitsökonom, er halte sogar ein Plus von 0,6 Prozentpunkten in den kommenden zwei Jahren für wahrscheinlich. Die Versicherten müssen den Mehrbeitrag alleine leisten, denn der Arbeitgeberanteil wurde bei 7,3 Prozent eingefroren. Im Klartext: Der Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte bis 2017 um bis zu 305 Euro im Jahr anwachsen. Seit Beginn diesen Jahres dürfen die Kassen wieder einen individuellen Zusatzbeitrag festsetzen.

Steigende Zusatzbeiträge bewirken Sonderkündigungsrecht

Mit steigenden Kassenbeiträgen müssen sich die Versicherten jedoch nicht abfinden. Wird der Zusatzbeitrag angehoben, haben die Versicherten ein erweitertes Sonderkündigungsrecht. Die Anbieter sind verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Dann darf der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen. Es wird erwartet, dass die Mehrheit der Kunden im Dezember 2015 über Beitragsänderungen informiert wird.

Beim Wechsel der Krankenkasse sollten Kunden jedoch nicht allein auf die Höhe des Beitrages schauen. Wer mit dem Service seiner Versicherung zum Beispiel sehr zufrieden ist, der sollte dies für seine Entscheidung berücksichtigen. Auch unterscheiden sich die Krankenversicherungen zunehmend in ihren Leistungen. Nicht jede Kasse bietet etwa sogenanntes „Rooming in“ an: Also eine Unterstützung für Eltern, wenn das Kind ins Krankenhaus muss. Auch eine professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Standardrepertoire. Hier heißt es Vergleichen – und notfalls einen etwas teureren Schutz akzeptieren!