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Die Zahl der getöteten Menschen im Straßenverkehr ist 2020 erneut gesunken: auch bedingt durch die Coronakrise, die dazu beitrug, dass deutlich weniger Verkehrsteilnehmer unterwegs waren. 2.719 Menschen verloren laut Statistischem Bundesamt ihr Leben: Während die Zahl der Verkehrstoten seit Jahren rückläufig ist, bleibt das Risiko für Radfahrer und Motorradfahrer hoch.

Das Statistische Bundesamt hat diese Woche vorläufige Zahlen zu den Verkehrstoten im Straßenverkehr vorgelegt. Positiv ist: Im Coronajahr 2020 verloren weniger Menschen auf deutschen Straßen ihr Leben als im Jahr zuvor. 2.719 Menschen wurden demnach Opfer eines Verkehrsunfalls: Das bedeutet einen Rückgang um 10,7 Prozent. Ein Grund ist jedoch auch die Coronakrise. So zählte die Polizei speziell in den Lockdown-Monaten deutlich weniger Unfälle: weil viele Menschen im Homeoffice arbeiteten und auch die Freizeitaktivitäten seltener mit motorisierten Reisen verbunden waren.

Die meisten Verunfallten saßen im Auto

Noch immer sind die meisten Verstorbenen hierbei Insassen eines Kraftfahrzeuges: 1.170 Personen verloren als (Mit)Fahrer eines Autos ihr Leben. Zudem wurden mehr als 700 Kraftradfahrer, 426 Radfahrer und 376 Fußgänger getötet. Es zeigt sich deutlich, dass -abhängig von der Verkehrsteilnahme- unterschiedliche Unfallschwerpunkte bestehen. Knapp 90 Prozent aller getöteten Pkw-Insassen und über 80 Prozent aller getöteten Kraftradnutzer starben laut der Statistikbehörde außerorts. Radfahrer und Fußgänger kommen mehrheitlich innerhalb der Ortschaften zu Schaden: innerorts wurden 73 Prozent aller getöteten Radler und 60 Prozent aller getöteten Fußgänger registriert.

Der Langzeit-Trend zeigt in eine erfreuliche Richtung: In den letzten 30 Jahren ist die Zahl der Verkehrstoten deutlich gesunken. Von 1991 – also seit der deutschen Vereinigung – bis 2020 sank die Zahl der Menschen, die durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen, insgesamt um 76 Prozent. Die Gründe hierfür sind vielfältig: die Sicherheitstechnik in den Autos, zum Beispiel Airbags und Assistenzsysteme, hat ebenso dazu beigetragen wie eine durchdachtere Infrastruktur und teils ein bewussteres Fahrverhalten.

Dennoch bleibt die Zahl der Unfälle hoch: noch immer verlieren im Schnitt mehr als sieben Menschen pro Tag ihr Leben im Straßenverkehr. Die Gründe sind seit Jahren dieselben: nicht angepasste Geschwindigkeit, Fehler beim Abbiegen oder Wenden, alkoholisiertes Fahren, Missachten der Vorfahrt oder zu dichtes Auffahren. Die meisten Unfälle gehen folglich auf das Fehlverhalten einer Unfallpartei zurück: Hier kann bereits eine rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrweise dazu beitragen, das Risiko deutlich zu minimieren.

Unterwegs auf zwei Rädern: Besondere Vorsicht ist geboten!

Besonders ärgerlich ist, dass mit Blick auf Motorrad- und Fahrradfahrer die Zahl der Verkehrstoten bei weitem nicht so stark sinkt, sondern weiterhin hoch bleibt. Schließlich zählen sie zu den weniger geschützten Verkehrsteilnehmern. Hier warnt die Unfallforschung der Versicherer (UdV): Während Helme das Risiko schwerer Kopfverletzungen zwar deutlich reduzieren können, verspricht teure Schutzkleidung speziell für Motorradfahrer wenig Schutz. Im Crashtest waren schon Verletzungen bei 25km/h lebensbedrohlich.

Mit Blick auf Radfahrer war in den Vor-Corona-Jahren sogar ein Anstieg der verunfallten Radfahrer zu beobachten. Auch hier sind die Gründe vielfältig: Zum einen ist die Zahl der Radfahrer in den letzten Jahren gestiegen, speziell in den Städten. Und es sind dank E-Bikes und Pedelecs auch immer mehr Seniorinnen und Senioren auf dem Rad unterwegs. Diese Räder sind motorisiert – und entsprechend schnell. Die Nachfrage nach Fahrrädern ist so hoch wie nie. Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes 3,2 Millionen Räder verkauft und 1,1 Millionen E-Bikes: ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr.

Während Motorradfahrer laut Unfallforschung zu zwei Dritteln selbst Unfallverursacher sind, wenn ein Personenschaden zu beklagen ist, so sieht das bei Radfahrern anders aus. Etwa zwei Drittel aller Fahrrad- und Pedelecunfälle sind Kollisionen mit Autos. Hauptschuld trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer beziehungsweise die Autofahrerin. Das bedeutet aber nicht, den PKW-Fahrern einseitig den schwarzen Peter zuzuschieben. Denn Ursache sind oft auch hier unübersichtliche Kreuzungen, eine mangelhafte Infrastruktur in vielen Städten – neben Unachtsamkeit, etwa beim Öffnen der Türe.

Weniger Schwerverletzte

Ebenfalls rückläufig war im Coronajahr die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr. 57.983 Personen wurden schwer verletzt: mussten also unmittelbar nach dem Unfall in ein Krankenhaus eingeliefert werden und verblieben dort mindestens 24 Stunden. 269.470 Personen erlitten leichte Verletzungen. Im Jahr 2019 hatte es noch 65.244 Schwerverletzte und 318.986 Leichtverletzte gegeben.

Auch wenn man hofft, dass nichts passiert: Für begeisterte Radler empfiehlt sich unbedingt eine Unfallversicherung. Schließlich verletzen sich pro Jahr fast 14.500 Menschen auf dem Rad, zum Teil schwer. Und auch eine Privat-Haftpflicht ist im Grunde ein Muss. Wer Dritten einen Schaden verursacht, haftet auch auf dem Rad mit seinem gesamten Vermögen. Zu beachten ist auch, dass für viele Pedelecs eine Versicherungspflicht besteht. Lediglich für jene, die maximal über einen 250-Watt-Motor verfügen und nicht schneller als 25 km/h fahren, muss keine extra Versicherung abgeschlossen werden.

Arbeitslosigkeit und kritische Lebensereignisse führen häufig in die Überschuldung, wie eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes zeigt. Doch gegen viele dieser Risiken kann man sich tatsächlich absichern.

Das Statistische Bundesamt hat aktuell die Überschuldungsstatistik 2017 danach ausgewertet, weshalb Menschen in die Schuldenfalle abrutschen. Grundlage waren Hochrechnungen von 528 der insgesamt 1.400 Schuldnerberatungen, die in Deutschland mehr als 127.000 Personen beraten. Und die Ergebnisse lassen durchaus aufhorchen. Anders als es mancher Boulevard-Artikel oder auch Sendungen im Reality-TV nahelegen, ist nämlich selten die Ursache, dass die Betroffenen nicht mit Geld umgehen können.

Im Gegenteil: Schaut man sich die Gründe für eine Überschuldung an, so sind kritische Lebensereignisse mit Abstand der Hauptauslöser. Mehr als jeder fünfte Betroffene (21 Prozent) häuft Schulden an, weil er seine Arbeit verloren hat. Und weitere 15 Prozent der Hilfesuchenden, weil „Erkrankung, Sucht oder Unfall“ zu einer finanziellen Schieflage beitrugen.

Ebenfalls überraschend ist Rang drei der häufigsten Ursachen: eine Scheidung, Trennung oder der Tod des Lebenspartners bedeutet oft eine plötzliche Schuldenlast (13 Prozent). Erst dann folgt die „unwirtschaftliche Haushaltsführung“ auf Rang vier der Überschuldungsgründe – mit 12 Prozent aller Nennungen. Alle weiteren Gründe werden weit seltener genannt.

Es gibt Optionen der Vorsorge!

Fakt ist: Gegen viele dieser Risiken kann man sich mit einer Versicherung finanziell absichern. Eine Risikolebensversicherung bietet zum Beispiel den Hinterbliebenen Schutz, wenn in der Familie jemand unerwartet verstirbt – auch wenn man natürlich hofft, dass dies nie eintritt. Ein solcher Schutz ist umso wichtiger, wenn das Einkommen stark von einem einzigen Haupternährer bzw. einer Ernährerin abhängt. Und wenn ein Haus oder Kredit abbezahlt werden muss.

Auch gegen die Folgen einer längeren Krankheit kann man sich zum Beispiel mit einer Krankentagegeldversicherung schützen. Sie ist vor allem für Selbstständige wichtig, die keinen Anspruch auf Lohnersatz durch einen Arbeitgeber haben. Und eine Berufsunfähigkeits- oder andere Invaliditätsversicherung kann helfen, wenn ein Unfall oder eine Krankheit bewirken, dass es im Job nicht mehr weitergeht. Hier gilt es, sich über die Möglichkeiten der finanziellen Absicherung existentieller Risiken umfassend zu informieren. Denn auch die Schulden-Statistik des Statistischen Bundesamtes zeigt: Jeder kann sich verschulden! Oft sind unerwartete und plötzliche Ereignisse der Auslöser.

Aktuelle Zahlen zeigen erneut, wie wichtig die Pflegevorsorge ist. Demnach klettert die Zahl der Pflegebedürftigen über die 3-Millionen-Marke. Längst ist Pflegebedürftigkeit ein Thema, das für viele Familien relevant ist.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren. Nun ergab eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes, dass zum Jahresende 2015 rund 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes waren. Neuere Zahlen der Statistikbehörde liegen zwar aktuell nicht vor. Allerdings lässt eine weitere Erhebung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) den Schluss zu, dass die 3-Millionen-Marke längst geknackt sein dürfte.

Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen den Status Quo, bevor das Zweite Pflegestärkungsgesetz der scheidenden Bundesregierung in Kraft trat. Nun haben auch erstmals Menschen mit geistiger Behinderung Anspruch auf Pflegeleistungen, die vorher durch das Raster fielen: vor allem Demenzkranke. So sei die Zahl der zusätzlichen Empfänger von Pflegeleistungen allein in den ersten drei Quartalen 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 220.000 gestiegen. In diesem Zeitraum hätten 586.000 Menschen erstmals Leistungen erhalten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Bezug auf MDS-Zahlen.

Fast drei von vier Pflegebedürftigen werden zuhause betreut

Für die Angehörigen bedeutet es eine enorme Umstellung, wenn in der Familie ein Pflegefall eintritt. Denn stolze 73 Prozent aller Pflegebedürftigen werden laut Statistischem Bundesamt nicht in einem Heim betreut, sondern in den eigenen vier Wänden. Das bedeutet oft, dass Angehörige im Beruf kürzertreten müssen und mit ganz neuen Herausforderungen konfrontiert sind. Unter Umständen muss der Betroffene gewaschen, gehoben, eingekleidet und anderweitig versorgt werden – Aufgaben, für die professionelle Pflegekräfte eine lange Ausbildung absolvieren.

Deshalb empfiehlt es sich, schon im Vorfeld auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein – so ungern man sich auch mit der eigenen Pflegebedürftigkeit beschäftigt. Zunächst sei daran erinnert, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkasko ist, das Armutsrisiko entsprechend hoch. Logisch: Wer etwa im Job kürzer tritt, muss oft Einbußen beim Gehalt verkraften, die sich durch Zahlungen der Pflegekasse oft nicht allein auffangen lassen. Auch fallen zusätzliche Kosten an, etwa, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

Deshalb empfiehlt sich zunächst der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Experten raten bevorzugt zu einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung, weil bei diesen Sparten das Geld dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Er kann es dann auch den pflegenden Angehörigen für Unterstützungsleistungen geben.

Vorsorgevollmacht – eigentlich Pflicht!

Darüber hinaus sollte eigentlich jeder Bürger über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfügen. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, welche Personen wichtige Aufgaben übernehmen sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann: zum Beispiel, wer Zugriff auf das Konto hat. Mit einer Patientenverfügung können Menschen konkret regeln, welche medizinische Behandlung sie wünschen, wenn sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Liegen diese Dokumente nicht vor, kann das Sozialgericht im schlimmsten Fall einen fremden Betreuer ernennen, der dann die Angelegenheiten des Patienten regelt.

Vorsorge-Maßnahme Numero 3: Gerade Senioren sollten sich Gedanken machen, ob ihre Wohnung und ihr Umfeld für eine mögliche Pflegebedürftigkeit geeignet sind. Also zum Beispiel, ob die eigene Wohnung ebenerdig ist und sich Hindernisse leicht überwinden lassen – oder steile Treppen und Schwellen es erschweren, sich im Raum zu bewegen. Und ob eine gute Anbindung zu Supermärkten und dem Nahverkehr besteht. Hierbei empfiehlt es sich auch, Rat von Fachleuten einzuholen.

Wenn die Tochter oder der Sohn den Führerschein machen, bietet es sich an, das „Begleitende Fahren ab 17“ zu nutzen. Denn tatsächlich bauen Fahranfänger weniger Unfälle, wenn sie Fahrpraxis an der Seite einer erwachsenen Person sammeln. Die Kfz-Versicherung sollte aber dahingehend gecheckt werden, ob sie minderjährige Fahrer überhaupt gestattet. Unter Umständen können die Fahranfänger sogar von Rabatten profitieren.

Seit 2012 können Jugendliche bundesweit etwas früher den Führerschein machen und sich schon ab 17 hinters Lenkrad setzen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine erwachsene Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfährt. „Begleitenden Fahren ab 17“ (BF17) heißt dieses Modell, welches offiziell auch von der Deutschen Verkehrswacht und anderen Verkehrsvereinen beworben wird. Und das nicht ohne Grund.

„Begleitendes Fahren ab 17“ mindert Unfallrisiko

Erhebungen des Bundesverkehrsministeriums haben gezeigt, dass Fahranfänger zwanzig Prozent weniger Unfälle verursachen, wenn sie beim „Begleitenden Fahren“ teilgenommen haben. Jeder fünfte Verkehrsunfall eines Verkehrsanfängers lässt sich auf diese Weise also vermeiden. Es wirkt schlicht disziplinierend, wenn ein Erwachsener den jungen Fahrern über die Schulter schaut. Sie sammeln Fahrpraxis und fahren weniger riskant.

Damit ist das „Begleitende Fahren“ die erfolgreichste Maßnahme, um das Unfallrisiko von jungen Autofahrern zu minimieren. Keine andere Fahrergruppe ist derart bedroht: Allein im Jahr 2015 verunglückten laut Statistischem Bundesamt auf deutschen Straßen 66.000 junge Fahrer unter 25 Jahren. 473 junge Frauen und Männer wurden bei Verkehrsunfällen sogar getötet.

Kfz-Versicherung informieren!

Es spricht also einiges dafür, dass Eltern ihre Kinder für das „Begleitende Fahren ab 17“ begeistern. Bereits mit 16 ½ Jahren können die Jugendlichen dann eine Fahrschule aufsuchen und ihren Führerschein erlangen. Doch dabei sollte hinsichtlich des Kfz-Versicherungsschutzes einiges beachtet werden.

Wie der „Deutsche Verkehrssicherheitsrat“ (DVR) aktuell informiert, sollte die Kfz-Versicherung daraufhin geprüft werden, ob sie das Begleitende Fahren überhaupt erlaubt. Denn viele Versicherer schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor, damit sich ein Fahrer hinters Steuer setzen darf. Baut dann ein Minderjähriger einen Unfall, gibt es schnell Ärger mit der Versicherung. Im Zweifel verweigert sie eine Regulierung des Schadens sogar.

Deshalb ist es besser, den Kfz-Versicherer darüber zu informieren, dass man am „Begleitenden Fahren ab 17“ teilnimmt. Und es kann sogar weitere Vorteile bieten. Viele Versicherer belohnen das BF17 mit günstigeren Beiträgen, wenn die Jugendlichen anschließend allein unterwegs sind und ein eigenes Auto versichern oder weiter das Fahrzeug der Eltern nutzen möchten, so berichtet der DVR. Schließlich wissen auch die Versicherungsgesellschaften, dass sich auf diese Weise das Unfallrisiko senken lässt.

Übrigens: Als Begleitperson für „Begleitendes Fahren“ kommen nicht nur die Eltern in Frage. Das kann zum Beispiel auch ein Bekannter sein, der nicht mit dem Fahrer verwandt ist. Diese Begleitperson muss aber bestimmte Eigenschaften mitbringen: 30 Jahre oder älter sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Schon die Steuererklärung gemacht? Ja, für viele Menschen ist das eine unangenehme Aufgabe. Doch auch wer nicht verpflichtet ist eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben, sollte klären, ob es vielleicht doch finanzielle Vorteile bringen könnte. Denn die meisten Menschen erhalten vom Fiskus Geld zurück.

Es sind interessante Zahlen, die das Statistische Bundesamt (Destatis) in dieser Woche vorgelegt hat. Die Statistiker haben sich nämlich angeschaut, ob es sich lohnt beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Und tatsächlich: die Mehrheit der Bürger kann sich über eine Rückzahlung vom Fiskus freuen, so belegen die Daten der Statistikbehörde.

Über 11 Millionen Bürger erhielten im Schnitt 901 Euro zurück

Ausgewertet wurden die Daten für das Jahr 2012 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Und in dem Jahr reichten insgesamt 13,1 Millionen Menschen eine Steuererklärung ein. Die Mehrheit derjenigen, nämlich 11,4 Millionen Steuerpflichtige, erhielten laut Statistik-Behörde eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung. Auch der Betrag kann sich sehen lassen, der im Schnitt erstattet wurde: das waren immerhin 901 Euro!

Es gab aber auch Bürger, die Steuern nachzahlen mussten: das betraf insgesamt 1,5 Millionen Steuerpflichtige. Dennoch kann man sagen: in der Regel lohnt es sich, eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer selbst die Mühen scheut, kann die Hilfe eines Steuerberaters ohne Lohnsteuerhilfe-Vereins suchen.

Steuern sparen mit Altersvorsorge und Versicherungen

Dass auch Versicherungen so manchen Anreiz zum Steuersparen bieten, ist jedem bewusst, der gewissenhaft die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ausfüllt. Hier können zum Beispiel die Beiträge für die private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Zahlungen für berufsständige Versorgungseinrichtungen und für Basisrenten („Rürup-Rente“) sind ebenfalls anrechenbar.

In der Anlage „AV“ werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge berücksichtigt, etwa für Riester-Rentenversicherungen. Bestimmte Zulagen dürfen Riester-Sparer als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Interessant ist auch die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Hier werden Beiträge für Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, private Pflege- sowie Unfallversicherungen abgefragt. Ein Beratungsgespräch kann Klarheit schaffen, welche weiteren Möglichkeiten der Steuerersparnis es für Versicherungen und die Altersvorsorge gibt.

Schon die Steuererklärung gemacht? Ja, für viele Menschen ist das eine unangenehme Aufgabe. Doch auch wer nicht verpflichtet ist eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben, sollte klären, ob es vielleicht doch finanzielle Vorteile bringen könnte. Denn die meisten Menschen erhalten vom Fiskus Geld zurück.

Es sind interessante Zahlen, die das Statistische Bundesamt (Destatis) in dieser Woche vorgelegt hat. Die Statistiker haben sich nämlich angeschaut, ob es sich lohnt beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Und tatsächlich: die Mehrheit der Bürger kann sich über eine Rückzahlung vom Fiskus freuen, so belegen die Daten der Statistikbehörde.

Über 11 Millionen Bürger erhielten im Schnitt 901 Euro zurück

Ausgewertet wurden die Daten für das Jahr 2012 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Und in dem Jahr reichten insgesamt 13,1 Millionen Menschen eine Steuererklärung ein. Die Mehrheit derjenigen, nämlich 11,4 Millionen Steuerpflichtige, erhielten laut Statistik-Behörde eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung. Auch der Betrag kann sich sehen lassen, der im Schnitt erstattet wurde: das waren immerhin 901 Euro!

Es gab aber auch Bürger, die Steuern nachzahlen mussten: das betraf insgesamt 1,5 Millionen Steuerpflichtige. Dennoch kann man sagen: in der Regel lohnt es sich, eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer selbst die Mühen scheut, kann die Hilfe eines Steuerberaters ohne Lohnsteuerhilfe-Vereins suchen.

Steuern sparen mit Altersvorsorge und Versicherungen

Dass auch Versicherungen so manchen Anreiz zum Steuersparen bieten, ist jedem bewusst, der gewissenhaft die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ausfüllt. Hier können zum Beispiel die Beiträge für die private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Zahlungen für berufsständige Versorgungseinrichtungen und für Basisrenten („Rürup-Rente“) sind ebenfalls anrechenbar.

In der Anlage „AV“ werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge berücksichtigt, etwa für Riester-Rentenversicherungen. Bestimmte Zulagen dürfen Riester-Sparer als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Interessant ist auch die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Hier werden Beiträge für Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, private Pflege- sowie Unfallversicherungen abgefragt. Ein Beratungsgespräch kann Klarheit schaffen, welche weiteren Möglichkeiten der Steuerersparnis es für Versicherungen und die Altersvorsorge gibt.