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Hagel, Sturm, Starkregen: Naturgefahren haben 2024 in Deutschland versicherte Schäden in Höhe von 5,7 Milliarden Euro verursacht. Besonders hart traf es viele Menschen in Süddeutschland: Allein durch Starkregen und Hochwasser entstanden 2,6 Milliarden Euro an versicherten Schäden – das ist rund eine Milliarde mehr als im langjährigen Durchschnitt.

Das zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Besonders betroffen waren Bayern und Baden-Württemberg mit jeweils 1,6 Milliarden Euro Schadenssumme. Auch Nordrhein-Westfalen verzeichnete hohe Werte. Der größte Teil der Schäden entstand an Wohngebäuden, Betrieben und Fahrzeugen.

Die Versicherer mahnen, dass die Gefahr durch Naturkatastrophen weiter zunehmen wird. Der Klimawandel mache sich zunehmend bemerkbar. Neben Versicherungsschutz brauche es deshalb auch mehr Prävention, etwa in Form von Hochwasserschutz oder baulichen Anpassungen.

Wichtig für Hausbesitzer: Nicht alle Naturgefahren sind automatisch mitversichert. Wer gegen Starkregen und Überschwemmung abgesichert sein will, braucht eine erweiterte Elementarversicherung. Die sollte regelmäßig geprüft und an den eigenen Standort angepasst werden.

Hochwasser, Starkregen, Überschwemmungen – die Natur zeigt immer häufiger, wie schnell das eigene Zuhause zur Gefahrenzone werden kann. Eine neue Umfrage zeigt nun: Die Mehrheit der Deutschen unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einzuführen.

Laut einer repräsentativen Erhebung im Auftrag des Vergleichsportals Verivox sprechen sich 78 Prozent der Hausbesitzerinnen und 79 Prozent der Mieterinnen für die Einführung einer solchen Pflichtversicherung aus. Damit sollen künftig alle Wohngebäude in Deutschland gegen Schäden durch Naturkatastrophen abgesichert werden – ähnlich wie es bereits bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall ist.

Sorgen wachsen, Versicherungen fehlen

Viele Menschen sorgen sich um die Sicherheit ihrer eigenen vier Wände: 61 Prozent der befragten Hausbesitzer*innen glauben, dass Naturkatastrophen in ihrer Region künftig häufiger auftreten könnten. Trotzdem haben viele noch keine Versicherung abgeschlossen. Als Hauptgründe nennen sie unter anderem die hohen Kosten – in gefährdeten Gebieten kann eine Police schnell mehrere tausend Euro pro Jahr kosten.

Was soll versichert werden – und zu welchem Preis?

Im Schnitt wären Hausbesitzer bereit, rund 286 Euro jährlich für eine Elementarschadenversicherung zu zahlen. Doch jede*r Sechste gibt an, keine zusätzlichen Kosten für das Wohneigentum mehr tragen zu können. Entsprechend sensibel wird über mögliche Modelle diskutiert: Sollen alle gleich viel zahlen, wie in Frankreich? Oder soll die Prämie weiterhin vom individuellen Risiko abhängen?

Die Meinungen dazu gehen auseinander. 38 Prozent finden: Die Kosten sollten zwar gedeckelt, aber nicht solidarisch auf alle verteilt werden. Nur jede*r Fünfte spricht sich für ein französisches Modell mit einheitlichen Beiträgen aus.

Verbot von Neubauten in Risikozonen?

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: 79 Prozent der Hausbesitzerinnen und 68 Prozent der Mieterinnen sprechen sich dafür aus, in besonders gefährdeten Gebieten keine neuen Baugrundstücke mehr auszuweisen. Die Versicherungswirtschaft fordert zudem, dass eine Pflichtversicherung nur in Kombination mit umfassenden Präventionsmaßnahmen eingeführt werden sollte.

Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsch – extreme Wetterlagen bedrohen zunehmend Wohnhäuser in Deutschland. Die Sorge vor Schäden wächst spürbar. Kein Wunder: Laut einer neuen Umfrage sehen viele Eigentümer ihr Zuhause durch Naturgefahren gefährdet – und wünschen sich verlässliche Absicherung.

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (56 %) hält Starkregen und Überflutung für reale Risiken. Unter Hausbesitzern sind es sogar 59 %. Obwohl bislang nur ein kleiner Teil (7 %) selbst betroffen war, rechnet fast jeder Vierte in den kommenden zehn Jahren mit einem Schaden. Viele kennen inzwischen jemanden, der durch ein Unwetter betroffen war – die Wahrnehmung hat sich verändert.

Pflichtversicherung? Zustimmung wächst

Die Idee einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung gewinnt an Rückhalt: 44 % der Hausbesitzer sprechen sich in der Umfrage dafür aus. Doch auch andere Maßnahmen sind gefragt. So wünschen sich 61 % der Eigentümer mehr Investitionen in den Hochwasserschutz – etwa durch Rückhaltebecken oder bessere Frühwarnsysteme.

Mehr Klarheit beim Baurecht gefordert

Kritik gibt es auch daran, dass vielerorts weiterhin in gefährdeten Gebieten gebaut wird. 37 % der Befragten fordern deshalb strengere Bauvorschriften. Erste gesetzliche Änderungen gibt es bereits: Seit Juli 2024 gilt ein Klimaanpassungsgesetz, das Bund und Länder zu vorbeugenden Maßnahmen verpflichtet.

Über die Studie:
Die Daten stammen aus einer repräsentativen Online-Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag der DEVK Versicherungen durchgeführt hat. Befragt wurden vom 5. bis 7. Februar 2025 insgesamt 5.015 Personen in Deutschland. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sowie für Haus- und Wohnungseigentümer. Die statistische Fehlerquote beträgt 2,5 %.

Nicht jeder Wasserschaden wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Besonders Schäden durch Grundwasser erfordern eine Elementarschadenversicherung. Welche Schäden übernommen werden und wann Versicherer nicht zahlen.

Nicht jeder Wasserschaden im Gebäude wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ist Grundwasser die Ursache des Schadens, kann nur die Elementarschadenversicherung finanzielle Unterstützung gewährleisten. Aktuelle Unwetter und Hochwasser haben erhebliche Schäden hinterlassen. Haushalte mit einer Elementarschadenversicherung erhalten Unterstützung, auch wenn keine direkte Überflutung vorliegt. Reine Überschwemmungen von beispielsweise Kellern werden jedoch nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Vollgelaufener Keller ist keine Überschwemmung

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln liegt bei einem vollgelaufenen Keller keine Überschwemmung im versicherungstechnischen Sinne vor. Eine Überflutung des Grund und Bodens wird nur dann anerkannt, wenn oberirdische (stehende oder fließende) Gewässer oder Witterungsniederschläge die Ursache sind und sich das Wasser auch außerhalb des Gebäudes angesammelt hat.
Grundlage der Entscheidung war ein Fall aus dem Jahr 2011, bei dem 10 cm Grundwasser in ein versichertes Gebäude eindrang. Dieses Grundwasser stellte jedoch keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar, da sich außerhalb des Gebäudes kein Schaden durch angesammeltes Wasser nachweisen ließ.

Wasser muss von außen eintreten

Eine bedingungsgemäße Überschwemmung liegt vor, wenn angesammeltes Regenwasser oder Schnee durch die Kelleraußentür eindringt und der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet sind. Keine Überschwemmung und somit kein Versicherungsfall liegt vor, wenn Wasser von der Straße in den Keller läuft, durch ein geöffnetes Fenster oder Dach eindringt, sich auf Gebäudeteilen ansammelt und dann ins Gebäude gelangt und Schäden verursacht. Auch eine Ansammlung von Wasser im Kellerniedergang gilt nicht als Ansammlung erheblicher Wassermengen auf der Geländeoberfläche.

Wer sich also auch im Falle von Schäden durch Grundwasser, Hochwasser und Regen versichert wissen will, sollte auf eine Elementarschadenversicherung nicht verzichten. Diese bietet in solchen Fällen den optimalen und ergänzenden Versicherungsschutz.

Wetterextreme wie Sturm, Hochwasser und Starkregen nehmen zu und verursachen immer häufiger Schäden. Wie teuren Schäden im Wohngebäude-Bereich vorgebeugt werden kann.

Um mögliche Schäden nach Extremwetter-Ereignissen zu verhindern oder deren Ausmaß einzugrenzen, sind Präventionsmaßnahmen ratsam. Einige Tipps dafür sind hier zusammengestellt:

  • Gebäudestrukturen anpassen: Investieren Sie in strukturelle Anpassungen und wasserbeständige Materialien, um Ihr Haus widerstandsfähiger gegen Hochwasser zu machen. Hilfreich können auch erhöhte Schwellen an Eingängen und wasserdichte Kellerfenster sein.
  • Entwässerungssysteme warten: Stellen Sie sicher, dass Dachrinnen und Abflüsse frei von Verstopfungen sind, um eine effektive Ableitung von Wasser zu gewährleisten.
  • Rückstausicherung überprüfen: Kontrollieren Sie, ob alle Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene über eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung verfügen.
  • Risikobewusstsein und Frühwarnsysteme nutzen: Behalten Sie Schwachstellen Ihres Hauses im Blick, informieren Sie sich über lokale Hochwasserrisiken und nutzen Sie Frühwarnsysteme, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Hochwasserschutzwände errichten: Wenn möglich, lassen Sie Schutzwälle oder Barrieren um Ihr Grundstück errichten, um das Eindringen von Hochwasser zu verhindern oder zu verringern.

Die Wohngebäudeversicherung

Trotz präventiver Maßnahmen kann es zu Schäden kommen. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung essenziell. Diese schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Neben Feuer, Sturm und Hagel bietet die Wohngebäudeversicherung auch Schutz vor Elementarschäden – als optional hinzubuchbare Ergänzung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Wohngebäudeversicherung als unverzichtbar für jeden Hauseigentümer.

Abwicklung und Management von Schadenfällen

Bei Schadenfällen steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle. Bei überfluteten Räumen und Gebäudeteilen muss unbedingt der Strom abgeschaltet werden. Erste, provisorische Abdichtungen sollten vorgenommen werden, um weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern. Dabei geht die eigene Sicherheit immer vor.
Informieren Sie den zuständigen Versicherer frühzeitig – noch vor den Handwerkern. Viele Versicherer haben ein Netzwerk aus Handwerksbetrieben und können schnell Hilfe organisieren. Dokumentieren Sie den Schaden umfassend, zum Beispiel mit Fotos, um die Schadenbearbeitung zu beschleunigen.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und achten Sie auf vertragliche Details. Eine Elementarschadenversicherung ist auch in Gebieten, die nicht als Hochrisikogebiete gelten, sinnvoll. Durch rechtzeitige Vorsorge und gezielte Maßnahmen können Schäden durch Wetterextreme effektiv minimiert werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte den neuen Naturgefahrenreport. Darin wird deutlich, welche Herausforderungen die Zunahme von Extremwetterereignissen mit sich bringt.

Der Bericht enthält auch eine Zusammenfassung der Unwetterschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen für das Jahr 2022. Ein spezieller Schwerpunkt des Berichts betrachtet, wie das Leben in einer sich immer weiter erwärmenden Welt bewältigt werden kann. Ein umfangreicher Statistikabschnitt ergänzt den Bericht.
In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat die deutsche Versicherungswirtschaft mehr als 200 Milliarden Euro aufgewendet, um Schäden zu beheben, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), erklärte: „Zusammengerechnet lag der entsprechende Schadenaufwand der Sach- und Kfz-Versicherer von 1973 bis 2022 bei genau 233 Milliarden Euro.“

Zum Vergleich: Diese Summe entspricht etwa der Hälfte des Bundeshaushalts für das Jahr 2023. Die Berechnung wurde anhand des Bestands und der Preise von 2022 vorgenommen. Asmussen betonte: „Diese Zahl verdeutlicht eindrucksvoll, dass der Klimawandel mit seiner Zunahme an Extremwetterereignissen nicht nur eine ökologische Katastrophe, sondern auch eine wirtschaftliche Herausforderung darstellt.“

Interessierte können den Naturgefahrenreport 2023 auf der Webseite des Verbands herunterladen.

Die Mehrheit der Hausbesitzer in Deutschland spricht sich klar für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. Bevorzugt wird dabei das sogenannte „Opt-Out-Modell“, zeigt eine repräsentative Umfrage.

Zwei von drei Hauseigentümern befürworten eine Versicherungspflicht für Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser und andere Naturgefahren. Lediglich 26 Prozent lehnen eine solche Pflichtversicherung ab. Auch zwei Jahre nach der Jahrhundertflut im Ahrtal und anderen Teilen Deutschlands erhält die gesetzliche Versicherungspflicht eine breite Zustimmung.

Die Politik diskutiert nach wie vor über eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken, und der Bundesrat hat sich jüngst klar dafür ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wird nun verschiedene Optionen für eine weitere Verbreitung der Elementarschadenversicherung prüfen.
Im Gegensatz zum Bundesrat lehnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Pflichtversicherung ab. Stattdessen setzt er sich für eine sogenannte „Opt-Out-Lösung“ ein: Alle Gebäudeversicherungen sollen künftig automatisch auch Elementarschäden einschließen, es sei denn, die Versicherten widersprechen ausdrücklich.

In der Umfrage fand diese Lösung sogar noch größere Zustimmung unter den Hausbesitzern, da fast drei von vier Befragten (72 Prozent) dafür waren.
Allerdings sind nur etwas mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Hausbesitzer ausreichend gegen Elementarrisiken versichert. Etwa jeder Zehnte (11 Prozent) hat die Elementarschadenversicherung nach der Ahrtal-Katastrophe abgeschlossen, während fast jeder Siebte (14 Prozent) angab, dass eine solche Versicherung für sie nicht infrage kommt.

Viele Hauseigentümer hätten Schwierigkeiten, Unwetterschäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Befragten gaben an, dass sie im Durchschnitt nur knapp 17.000 Euro für Reparaturen und Instandhaltungen zurückgelegt haben. Mehr als ein Drittel der Hausbesitzer (35 Prozent) hat überhaupt keine Ersparnisse für das eigene Haus zurückgelegt.
Das Bewusstsein für das Risiko von weiteren Naturkatastrophen ist seit dem Ahrtal-Hochwasser gesunken. Nur noch etwas mehr als die Hälfte (52,2 Prozent) der Befragten macht sich Sorgen, dass ähnliche Naturkatastrophen in Zukunft häufiger in ihrer Region auftreten werden.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass persönliche Erfahrungen einen großen Einfluss auf die Sorgen der Befragten haben. 78 Prozent derjenigen, deren Haus in den letzten zwölf Monaten durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm beschädigt wurde, befürchten weitere Naturkatastrophen in ihrer Region. Bei den Hausbesitzern, die bisher keine Elementarschäden erlitten haben, sind es hingegen nur 47 Prozent.

Über die Studie:
Im Auftrag von Verivox hat das Marktforschungsinstitut Innofact Anfang Juli 2023 insgesamt 1.017 Hauseigentümer online befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für private Hausbesitzer im Alter von 18 bis 75 Jahren, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und in ihrem Haushalt für Entscheidungen rund um den Abschluss von Versicherungen zumindest mitverantwortlich sind.

Im Jahr 2022 haben Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen den Versicherern Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro zugefügt. Besonders betroffen waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Die deutschen Versicherer zahlten im Jahr 2022 etwa vier Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Hagel. Davon entfielen rund 3,1 Milliarden Euro auf Sachversicherungen, während die restlichen 0,9 Milliarden Euro die Kfz-Versicherungen betrafen. Dieses Jahr verzeichnete einen unterdurchschnittlichen Schaden im Vergleich zum Vorjahr. Die Daten stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Jahr 2021 wurden Rekordschäden in Höhe von rund 12,7 Milliarden Euro verzeichnet, hauptsächlich aufgrund des Extremwetterereignisses „Bernd“, das insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hohe Schäden verursachte.

Im Jahr 2022 war Nordrhein-Westfalen der traurige Spitzenreiter der Naturgefahrenbilanz mit versicherten Schäden in Höhe von 793 Millionen Euro durch Stürme, Hagel und Starkregen. Bayern folgte mit 696 Millionen Euro. Auf Rang drei und vier lagen Niedersachsen (539 Millionen Euro) und Rheinland-Pfalz (481 Millionen Euro). Im Vergleich dazu waren die Schäden in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (102 Millionen Euro) sowie den Stadtstaaten Hamburg (125 Millionen Euro), Berlin (92 Millionen Euro) und Bremen (27 Millionen Euro) deutlich geringer. Diese Daten wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht.

Etwa 2,7 Milliarden Euro an Schäden wurden durch Sturm und Hagel verursacht. Davon entfielen in Nordrhein-Westfalen 605 Millionen Euro, gefolgt von Niedersachsen (472 Millionen Euro) und Rheinland-Pfalz (278 Millionen Euro). Erweiterte Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser führten zu Kosten von rund 400 Millionen Euro für die Versicherer. Auch hier gab es die meisten Schäden in Bayern (148 Millionen Euro), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (70 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (54 Millionen Euro). Die Kfz-Versicherer zahlten rund 0,9 Milliarden Euro. Bayern war auch hier Spitzenreiter mit 287 Millionen Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz (180 Millionen Euro) und Nordrhein-Westfalen (118 Millionen Euro).

Noch immer werden deutschlandweit zu viele Häuser in Überschwemmungsgebieten neu genehmigt und gebaut. Das kritisiert die Versicherungswirtschaft anhand aktueller Zahlen. Der Anteil von Häusern in hochwassergefährdeten Zonen sei seit dem Jahr 2000 sogar leicht gestiegen.

In Überschwemmungsgebieten wird nach wie vor zu viel neu gebaut. Das kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand einer hauseigenen Studie. In Deutschland seien demnach seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden – über 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kämen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu.

Datenbasis für die Erhebung war das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo). Damit können Versicherer für jedes Gebäude die Hochwassergefährdung abschätzen. Insgesamt liegen in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten.

„Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Tatsächlich ist aber der prozentuale Anteil neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten in den vergangenen 23 Jahren gestiegen.“ Der GDV plädiert vor diesem Hintergrund für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts. „Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden“, sagt Asmussen.

Aus Sicht der Versicherer berücksichtigen die geltenden Bauvorschriften in Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels und seine Folgen bislang nicht. Daher fordert der Verband, dass das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ in die Baugesetzgebung aufgenommen wird. Bestehende Gebäude sollten zudem durch präventive Maßnahmen gegen Überschwemmung und Starkregen geschützt werden, fordert der Verband weiter. Der GDV hat ein Positionspapier „für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ vorgelegt. Die notwendigen Veränderungen sollen in den §§ 3, 13 und 66 der Musterbauordnung bzw. der korrespondierenden Landesbauordnungen verankert werden, fordert der Verband.

Die Sorge, dass zu viele Häuser neu in Risikozonen gebaut und Prävention vernachlässigt wird, ist auch ein Grund, weshalb der Verband eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementar- und Hochwasser-Risiken ablehnt. Eine solche gibt es unter anderem in Frankreich und einigen Kantonen der Schweiz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021, bei der in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 189 Menschen ihr Leben verloren, war erneut eine Debatte über eine solche Pflichtversicherung laut geworden: viele Gebäude hatten keinen privaten Schutz.

Statt einer Pflichtversicherung schlägt der GDV ein Modell vor, bei dem bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt werden, sofern Kunden nicht widersprechen. Neue Verträge sollen den Schutz automatisch beinhalten. Die Versicherungswirtschaft will aber auch durchsetzen, dass sich das Hochwasser-Risiko eines Hauses in der Höhe der zu zahlenden Prämie widerspiegeln soll. Argument für eine Pflichtversicherung ist hingegen gerade, dass die Policen für alle bezahlbar sein sollen. Unter anderem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine solche Pflichtversicherung.

Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen haben den Versicherern im ersten Halbjahr 2022 Schäden in Höhe von rund drei Milliarden Euro beschert.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Halbjahresbilanz der von Naturgefahren verursachten Schäden veröffentlicht. Insgesamt sorgten Naturgefahren in den ersten sechs Monaten des Jahres für versicherte Schäden von rund drei Milliarden Euro. 2,5 Milliarden Euro der Halbjahresschäden entfallen dabei auf Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe und weitere Naturgefahren. Weitere 500 Millionen Euro wurden durch Schäden an Kraftfahrzeugen verursacht. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

„Bisher ist 2022 ein überdurchschnittliches Schadenjahr. Allein die Wintersturm-Serie „Ylenia“, Zeynep“ und „Antonia“ im Februar sorgte mit 1,4 Milliarden Euro für fast 50 Prozent der Schäden“, sagte Jörg Asmussen, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Die Sturmserie liegt damit auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit 2002.

Schwere Schäden habe im Mai auch der Tornado „Emmelinde“ in Paderborn, Höxter und Lippstadt angerichtet. Derweil seien große Überschwemmungen und Starkregen mit hohen Schäden in den ersten sechs Monaten ausgeblieben. Deshalb fielen die sogenannten erweiterten Naturgefahrenschäden durch Starkregen, Überschwemmungen und die Erdgefahren mit rund 100 Millionen Euro bislang unterdurchschnittlich aus. Der langjährige Halbjahresschnitt liegt bei 140 Millionen Euro.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatten die deutschen Hausrat-, Wohngebäude- und Industrieversicherer noch rund 12,7 Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Hagel ausgeschüttet. Auf die Sachversicherung sei dabei das Gros von 11,0 Milliarden Euro entfallen, die verbleibenden 1,7 Milliarden Euro betrafen die Kfz-Versicherung. Es war das höchste Schadenaufkommen der Geschichte. Grund hierfür war das Extremwetterereignis „Bernd“, das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für hohe Schäden gesorgt hatte.

Vorsorge gegen Unwetterschäden

Wenn Hausbesitzer ihre Immobilie gegen Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch und andere Naturgefahren absichern wollen, reicht eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Zusätzlich muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Police erhältlich ist.

Ein Versicherungsschutz ist grundsätzlich für fast alle Häuser in Deutschland möglich. Denn: 99 Prozent der Gebäude in Deutschland sind problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Davon geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon länger aus. Doch nur 50 Prozent aller Hausbesitzer in Deutschland haben ihr Hab und Gut gegen Hochwasserschäden und weitere Elementargefahren abgesichert. Doch die Unterschiede sind zwischen den einzelnen Bundesländern erheblich. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind, haben in Bremen gerade einmal 28 Prozent einen entsprechenden Schutz. Die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg hat historische Gründe. Schließlich bestand bis zum Jahr 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.