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Das Landessozialgericht Stuttgart entschied, dass bei der Berechnung des Krankengelds nur regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt werden. Weitere Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.

Laut aktuellem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart (Az: L 5 KR 3231/31) werden bei der Berechnung des Krankengelds nur regelmäßige, beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld herangezogen. Ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer hatte argumentiert, dass auch einmalige Vergütungen, die er vor seiner Arbeitsunfähigkeit erhalten hatte, in die Berechnung des Krankengeldes einfließen sollten. Das Gericht wies dies zurück und entschied, dass nur jene Zahlungen zählen, die regelmäßig gezahlt werden.

Krankengeldanspruch und Berechnung

Nach einer sechs Wochen dauernden Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoverdienstes und maximal 120,75 Euro pro Tag im Jahr 2024. Vom Bruttokrankengeld gehen Sozialabgaben von bis zu 12,9 Prozent ab, sodass Normalverdienern etwa 21 Prozent ihres Nettoverdienstes fehlen. Bei Gutverdienern mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze kann die Differenz noch höher sein.

Private Krankentagegeldversicherung als Ergänzung

Um die finanzielle Lücke auszugleichen, bietet sich eine private Krankentagegeldversicherung an. Diese Versicherung sichert eine zusätzliche Leistung ab, was besonders für Haushalte mit laufenden Verpflichtungen wie Immobilienfinanzierungen oder in der Familienphase wichtig sein kann. So kann der Einkommensverlust durch das gesetzliche Krankengeld abgefedert werden und Betroffene müssen bei längerer Arbeitsunfähigkeit keine finanziellen Engpässe befürchten.

Im Jahr 2023 gingen die Todesfälle in Deutschland erstmals seit 2016 zurück. Dennoch bleiben Herz-Kreislauf-Erkrankungen die führende Todesursache, gefolgt von Krebserkrankungen. Auch die Todesfälle durch Atemwegserkrankungen und Suizide nahmen zu, während COVID-19-bedingte Todesfälle deutlich zurückgingen.

Laut der aktuellen Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verzeichnete Deutschland im Jahr 2023 insgesamt etwa 1,03 Millionen Todesfälle, was einem Rückgang von 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Es ist das erste Mal seit 2016, dass die Zahl der Sterbefälle gesunken ist. Die Statistik zeigt, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen weiterhin die häufigste Todesursache in Deutschland sind.

Die häufigsten Todesursachen 2023:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Mit 348.312 Todesfällen (33,9 % aller Sterbefälle) führen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkte und Schlaganfälle die Liste der Todesursachen an. Diese Erkrankungen betreffen vor allem ältere Menschen.
  • Krebserkrankungen: Krebs war die zweithäufigste Todesursache, verantwortlich für 238.622 Todesfälle (22,4 %). Besonders häufig waren bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane und Atmungsorgane.
  • Atemwegserkrankungen: Insgesamt 72.502 Todesfälle wurden durch Erkrankungen des Atmungssystems verursacht. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der Todesfälle durch Grippe und Lungenentzündung auf 20.923, was einem Plus von 13,1 % entspricht.
  • Suizide: Die Zahl der Suizide stieg leicht auf 10.304 Fälle (+1,8 %). Auffällig ist dabei der Anstieg bei Frauen, während die Zahl der Suizide bei Männern stabil blieb.
  • COVID-19: Im Jahr 2023 starben 25.768 Menschen an den Folgen von COVID-19. Dies stellt einen Rückgang von 50,8 % im Vergleich zum Vorjahr dar, was auf den fortschreitenden Impfschutz und verbesserte Behandlungsmöglichkeiten zurückzuführen ist.

Diese Entwicklungen zeigen, dass die gesundheitlichen Herausforderungen in Deutschland trotz des Rückgangs der Sterbefälle weiterhin vielfältig bleiben. Besonders Atemwegserkrankungen und Suizide sind im Anstieg begriffen, während COVID-19 an Bedeutung verliert.

Ein Studium im Ausland ist für viele junge Menschen eine aufregende und prägende Erfahrung. Es bietet die Möglichkeit, neue Kulturen kennenzulernen, internationale Freundschaften zu schließen und eine wertvolle Perspektive auf die eigene Ausbildung zu gewinnen. Doch während die Planung oft von der Vorfreude auf das Abenteuer geprägt ist, wird ein wichtiger Aspekt häufig vernachlässigt: die richtige Versicherung. Insbesondere die Gesundheitsabsicherung spielt eine entscheidende Rolle und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Die Bedeutung einer umfassenden Krankenversicherung

Viele Studierende verlassen sich bei einem Auslandsaufenthalt auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die in den meisten europäischen Ländern eine medizinische Grundversorgung sicherstellt. Diese Karte ist zwar ein wichtiges Dokument, aber sie deckt bei weitem nicht alle Risiken ab. Ein häufiger Fehler besteht darin, zu glauben, dass die EHIC in allen Situationen ausreichend ist. Dabei sollte man bedenken, dass diese Karte nur eine begrenzte Abdeckung bietet und nicht alle medizinischen Kosten übernimmt, die in einem fremden Land anfallen können.

Insbesondere außerhalb Europas oder in Ländern mit hohen Gesundheitskosten, wie den USA, Kanada oder Australien, kann eine Behandlung schnell sehr teuer werden. Selbst in europäischen Ländern kann es Unterschiede in der Versorgung und den anfallenden Kosten geben, die von der EHIC nicht gedeckt werden. Daher ist es unerlässlich, vor Antritt des Auslandsstudiums eine umfassende Krankenversicherung abzuschließen, die alle Eventualitäten abdeckt und im Notfall auch Rücktransporte nach Deutschland einschließt.

Die Risiken der Unterversicherung

Eine unzureichende Versicherung kann im Ausland zu erheblichen Problemen führen. Medizinische Notfälle, die eine intensive Behandlung erfordern, können hohe Kosten verursachen, die nicht von der EHIC gedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise private Arztbesuche, spezielle Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte in Privatkliniken. Diese Kosten müssen dann vom Studierenden oder dessen Familie selbst getragen werden, was schnell in die Tausende gehen kann.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die EHIC keine Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Sollte ein Studierender nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung in die Heimat zurückgebracht werden müssen, kann dies schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Eine private Auslandskrankenversicherung hingegen übernimmt in der Regel auch diese Kosten und sorgt dafür, dass die Studierenden im Notfall schnell und sicher nach Hause gebracht werden können.

Die Auswahl der richtigen Versicherung

Bei der Auswahl der passenden Versicherung sollten Studierende und ihre Eltern auf verschiedene Faktoren achten. Zunächst sollte die Versicherung eine weltweite Abdeckung bieten, um sicherzustellen, dass auch bei Reisen außerhalb des Studienlandes Schutz besteht. Zudem ist es wichtig, dass die Versicherung eine hohe Deckungssumme bietet, insbesondere in Ländern mit hohen Gesundheitskosten.

Darüber hinaus sollte die Versicherung auch Leistungen wie den Rücktransport nach Deutschland, die Übernahme von Behandlungskosten bei Vorerkrankungen und die Abdeckung von Behandlungen in Privatkliniken umfassen. Es kann auch sinnvoll sein, eine Versicherung zu wählen, die zusätzliche Leistungen wie eine Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung anbietet, um umfassend geschützt zu sein. Besonderheiten bei Studien in außereuropäischen Ländern

Studierende, die sich für ein Studium außerhalb Europas entscheiden, stehen vor besonderen Herausforderungen. In vielen Ländern sind die Gesundheitskosten deutlich höher als in Deutschland, und die EHIC bietet keinen Schutz. In diesen Fällen ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Diese sollte individuell auf das Zielland und die dortigen Gegebenheiten abgestimmt sein.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dauer des Aufenthalts. Für längere Studienaufenthalte, die über ein Jahr hinausgehen, ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die speziell auf Langzeitaufenthalte ausgelegt ist. Diese Versicherungen bieten oft umfassendere Leistungen und sind auf die besonderen Bedürfnisse von Langzeitstudenten zugeschnitten.

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss der Versicherung

Der Abschluss der Versicherung sollte rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Angebote zu informieren und die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Dabei sollten auch mögliche Ausschlüsse und Einschränkungen berücksichtigt werden, um im Notfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Besonders wichtig ist es, sicherzustellen, dass die Versicherung vom ersten Tag des Aufenthalts an gilt. Einige Versicherungen bieten eine Karenzzeit an, in der sie zwar abgeschlossen werden können, aber noch keine Leistungen erbringen. Diese Zeiträume sollten vermieden werden, um jederzeit abgesichert zu sein.

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Hinterbliebenenrentner mehr hinzuverdienen, ohne dass es auf ihre Bezüge angerechnet wird. Die Einkommensgrenze steigt auf 1.038,05 Euro netto im Monat. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Änderungen und die Auswirkungen auf die Rentenberechnung.

Hinterbliebenenrentner in Deutschland dürfen ab dem 1. Juli 2024 mehr hinzuverdienen, ohne dass es auf ihre Renten angerechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung hat bekannt gegeben, dass die Einkommensgrenze um rund 45 Euro von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro netto im Monat erhöht wird.

Im Jahr 2023 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland eine Hinterbliebenenrente, darunter etwa 656.000 Personen im erwerbsfähigen Alter. Diese dürfen nun ab Juli mehr hinzuverdienen. Während waisenrentenberechtigte Kinder unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, wird für andere Hinterbliebene wie Witwen und Witwer das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent angerechnet.

Die Anpassung der Hinzuverdienstgrenze erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Nettoverdienstes des Vorjahres. Nahezu alle Einkommensarten werden berücksichtigt, ausgenommen sind bedarfsorientierte Leistungen wie Arbeitslosengeld II und Grundsicherung sowie Einnahmen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen.

Die Hinterbliebenenrente ergibt sich aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen, wobei die Dauer des Anspruchs und die Höhe der Rente zwischen der großen und der kleinen Witwen- oder Witwerrente variieren. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (in bestimmten Fällen 60 Prozent) und wird unbegrenzt gezahlt, während die kleine Witwen- oder Witwerrente auf 24 Monate begrenzt ist und 25 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt.

Kindern getrennt lebender Eltern steht ab 01. Januar 2024 mehr Unterhalt zu. Wie die Bedarfssätze angepasst wurden, zeigt die Übersicht.

Ab Januar 2024 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.

Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (netto bis 2.100 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut ‚Düsseldorfer Tabelle‘ beträgt der Mindestunterhalt 2024:

  • Für Kinder bis 5 Jahren von € 437,00 um € 43,00 auf € 480,00 pro Monat,
  • Für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr liegt der Betrag ab 2024 bei 551 Euro,
  • Für Kinder zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr liegt der Mindestunterhalt 2024 bei 645 Euro.
  • Für Kinder ab 18 Jahren müssen 689 Euro gezahlt werden.

Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:

  • Ab der zweiten bis zur fünften Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils fünf Prozent.
  • Ab der sechsten bis zur fünfzehnten Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils acht Prozent.

Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs muss auch Kindergeld verwendet werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen. In 2024 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 EUR. Gegenüber 2023 ist hier keine Anhebung vorgesehen.

Streit um eine geplante Schenkung: Nach dem Tod eines Mannes sollte eine Bekannte seine Riester-Rentenversicherung erhalten. Doch die wusste nichts davon.

Ein Mann wollte, dass nach seinem Ableben seine Riester-Rentenversicherung von rund 11.500 Euro nicht an seine Erben, sondern an eine Bekannte ausgezahlt wird. Allerdings unterließ es der Erblasser, seine Bekannte darüber zu informieren und/oder einen Schenkungsvertrag beim Notar aufsetzen zu lassen. Mit Folgen: Denn so lag lediglich ein Schenkungsangebot des Mannes vor, befand das Landgericht Frankenthal (Az.: 8 O 165/22). Dieses Schenkungsangebot konnten die Erben wirksam widerrufen, weil die Versicherung das Schenkungsangebot zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Bekannte übermittelt habe.

Der Schenkungsvertrag konnte allenfalls erst nach dem Tod des Erblassers zu Stande kommen, so die Richter. Denn die Frau erfuhr erst nach dem Tod des Mannes von dessen Plänen. In dem Auftrag des Erblassers an die Versicherung, im Todesfall die Leistung an seine Bekannte auszuzahlen, liege in solchen Fällen gleichzeitig auch der Auftrag an den Versicherer, das Schenkungsangebot an die Beschenkte zu übermitteln. Diese müsse es dann nur noch annehmen. Der Haken dabei: Bis zur Überbringung des Schenkungsangebots kann dieses von den Erben noch widerrufen werden. Das ist im konkreten Fall auch geschehen. Damit scheiterte die Schenkung.

Deshalb hatte die Frau keinen Rechtsgrund mehr, das Geld behalten zu dürfen und musste es den klagenden Erben überlassen.

Bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sobald das Kind erkrankt. Zudem besteht für gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld: bisher je Elternteil für zehn Tage im Jahr, die das kranke Kind daheim betreut wird (bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch 20 Tage). Bei mehreren Kindern ist der Anspruch für ein Elternteil bei 25 Tagen gedeckelt (für Alleinerziehende bei 50 Tagen). Dies soll sich nun ändern.

Nun 15 statt 10 Arbeitstage ab 2024

Denn der Bundestag hat am 19.10.2023 für ein Gesetz gestimmt, nach dem es nun 15 statt zehn Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld geben soll. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, gilt das Gesetz ab dem 01.01. 2024.

Aktuell profitieren Eltern noch von einer Übergangsregel

Aktuell allerdings profitieren Eltern noch von einer Sonderregel aufgrund der Corona-Pandemie. Demnach hat jedes Elternteil für ein Kind Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld. Zum Ende 2023 läuft jedoch diese Regel aus, so dass es dann wieder nur zehn Tage Kinderkrankengeld gegeben hätte. Der “normale” Anspruch ohne Sonderregel soll nun also erhöht werden.

Arztbesuch soll erst ab dem vierten Krankheitstag nötig sein

Auch eine weitere Änderung ist geplant: Ein Arztbesuch mit Kind für den Bezug des Kinderkrankengelds soll erst ab dem vierten Tag nötig sein: Drei Tage kann man dann ohne Bescheinigung Kinderkrankengeld beziehen. Bisher müssen Eltern sofort bzw. schon am ersten Tag zum Kinderarzt, um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Bundesrat muss noch zustimmen

Damit die Neuerungen in Kraft treten, muss aber noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Bisher hat das Gesetz mit dem Bundestag erst die erste Hürde genommen.

Schwere Unfälle oder verheerende Krankheiten können bei Kindern zu einer Invalidität führen, die weitreichende Konsequenzen hat. Neben einem erheblichen Verlust an Lebensqualität können zusätzliche Belastungen entstehen, wie beispielsweise notwendige Wohnungsumbaumaßnahmen und finanzielle Einbußen aufgrund von erhöhten Kosten für Kinderbetreuung.

Viele Eltern schließen eine Kinderunfallversicherung für ihren Nachwuchs ab, die in der Regel eine Einmalzahlung erbringt. Dabei berücksichtigen Eltern jedoch oft nicht, dass ein Kind, das im jungen Alter invalid wird, möglicherweise als Erwachsener kein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Und deshalb kann eine Invaliditätsversicherung die bessere Wahl sein.

“Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind Eltern und ihre Kinder gegen die gravierenden Folgen einer Kinderinvalidität abgesichert”, sagt Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. “Versicherungsschutz besteht sowohl bei Invalidität durch einen Unfall als auch durch eine Krankheit.”

Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet Schutz auch dann, wenn das Kind aufgrund einer schweren Krankheit in seiner physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Als invalide gilt das Kind, wenn seine Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Kinder weitaus häufiger aufgrund von Krankheiten invalide werden als durch Unfälle. Weniger als ein Prozent der Invaliditätsfälle bei Kindern sind auf Unfälle zurückzuführen, während 90 Prozent durch Krankheiten bedingt sind.

Diese Punkte empfehlen Verbraucherschützer vorm Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu beachten:

  • Eine monatliche Rentenhöhe von mindestens 1000 Euro ist ratsam. Mit einem geringeren Betrag wird es schwierig sein, dem Kind später einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe zu ermöglichen.
  • Die meisten Versicherer bieten Verträge ab dem ersten Geburtstag des Kindes an, in einigen Fällen sogar bereits sechs Wochen nach der Geburt. Ein Vertragsabschluss ist üblicherweise bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich.
  • Im Falle einer Invalidität zahlt die Versicherung eine Rente bis zum Ableben des Kindes. Unter Umständen wird auch eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
  • Es empfiehlt sich, Tarife mit geringen Ausschlüssen bei Krankheiten zu wählen. Wichtig ist, dass der Versicherer auch bei Invalidität aufgrund psychischer Erkrankungen leistet.
  • Die Gesundheitsfragen im Antragsformular sollten präzise und gewissenhaft beantwortet werden, um sicherzustellen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung nicht verweigern kann.
  • Optimal ist es, wenn Versicherer am Ende der Versicherungslaufzeit einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten.

Die Beiträge für Kinderinvaliditätsversicherungen liegen je nach Leistungsumfang zwischen ca. 100 und 400 Euro im Jahr. Ein Beratungsgespräch kann helfen den passenden Schutz zu finden.

Das Statistische Bundesamt hat Zahlen zur Überschuldungsintensität veröffentlicht, die zeigen, dass überschuldete Personen im Jahr 2022 durchschnittlich das 26-fache ihres monatlichen Nettoeinkommens als Schulden hatten. Besonders stark von hoher Verschuldung betroffen sind Menschen in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Die Auswertung der Schuldnerberatungsstellen durch das Statistische Bundesamt ergab, dass überschuldete Personen in Deutschland im Jahr 2022 im Durchschnitt Schulden in Höhe von 30.940 Euro hatten. Dies entspricht dem 26-fachen des durchschnittlichen Nettoeinkommens von 1.189 Euro. Die Zahlen basieren auf Informationen von 160.000 Personen, die im Vorjahr eine Schuldenberatungsstelle aufgesucht haben.

Laut dem Statistischen Bundesamt “verdeutlicht die Relation zwischen dem monatlichen Nettoeinkommen und der Schuldenhöhe, auch als Überschuldungsintensität bezeichnet, in einer Zahl das Ausmaß der finanziellen Schwierigkeiten einer überschuldeten Person”. Diese Zahl zeigt, um welchen Faktor die Schuldenlast das monatliche Einkommen übersteigt. Wenn die Schuldner ihr gesamtes Nettoeinkommen zur Tilgung ihrer Schulden verwenden könnten, wären sie frühestens nach 26 Monaten schuldenfrei.

Es gibt erhebliche Unterschiede in der Überschuldungsintensität zwischen den Bundesländern. Im Saarland hatten überschuldete Personen durchschnittlich Verbindlichkeiten von 34.308 Euro, was dem 31-fachen ihres monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Auch in Rheinland-Pfalz und Bayern waren die finanziellen Belastungen hoch, wobei die Schulden 28-mal bzw. 36.289 Euro betrugen. Allerdings hatten Schuldner in Bayern mit 1.283 Euro ein höheres Nettoeinkommen als in anderen Bundesländern, so dass die höchste Überschuldungsintensität dort nicht gemessen wurde.

In Hamburg (Schulden: 25.607 Euro, Nettoeinkommen: 1.147 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (Schulden: 24.596 Euro, Nettoeinkommen: 1.101 Euro) war die Überschuldungsintensität aufgrund der vergleichsweise geringeren durchschnittlichen Schuldenhöhe am niedrigsten. In beiden Bundesländern entsprach die Schuldenlast dem 22-fachen des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens.

Das Statistische Bundesamt wertet regelmäßig Daten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aus, um ein Bild von der Verschuldungssituation in Deutschland zu erhalten. Für die Überschuldungsstatistik 2022 wurden Informationen von rund 160.000 Personen erfasst. Ein wichtiger ermittelter Wert ist die sogenannte Überschuldungsintensität, die Aufschluss über die durchschnittliche Höhe der Schulden und mögliche regionale Unterschiede gibt. In Deutschland gibt es insgesamt etwa 1.380 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Hundebesitzer wissen, dass regelmäßige Tierarztbesuche einfach dazugehören, auch wenn sie nicht immer beliebt sind. Laut einer neuen Forsa-Studie, die im Auftrag der Gothaer erstellt wurde, besuchen 84 Prozent der Hundebesitzer regelmäßig den Tierarzt. Die Ausgaben für tierärztliche Behandlungen variieren dabei erheblich. Mehr als die Hälfte der Hundebesitzer (57 Prozent) geben jährlich zwischen 100 und 1.000 Euro für den Tierarzt aus. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Gesundheit unserer Haustiere angemessen abzusichern.

In der Forsa-Befragung gaben 45 Prozent der Hundebesitzer an, zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr für Tierarztbesuche auszugeben. Jeder fünfte Hundebesitzer zahlte im vergangenen Jahr sogar mehr als 500 Euro für medizinische Behandlungen. Diese Kosten können schnell eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Um die Gesundheitskosten für Haustiere besser abzudecken, haben fast ein Viertel der befragten Hundebesitzer eine Versicherung abgeschlossen. Von diesen entschieden sich 14 Prozent für eine OP-Kostenversicherung und weitere elf Prozent für eine Tierkrankenversicherung mit Vollkrankenschutz. Eine OP-Versicherung bietet Schutz für chirurgische Eingriffe, während eine Tierkrankenversicherung eine umfassendere Abdeckung für medizinische Behandlungen bietet.

Die Notwendigkeit einer Tierkrankenversicherung zeigt sich auch unabhängig von Unfällen und besonderen Notfallbehandlungen. Laut der Umfrage besuchten 74 Prozent der Hundebesitzer den Tierarzt zur Impfung, 43 Prozent wegen einer Entwurmung oder Parasitenbehandlung. 34 Prozent mussten den Tierarzt aufgrund akuter Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen oder Husten aufsuchen, 20 Prozent aufgrund einer Kastration und 17 Prozent benötigten eine notwendige Zahnbehandlung für ihren Hund.

Eine Tierkrankenversicherung bietet finanzielle Unterstützung für diese klassischen Behandlungen und ermöglicht es den Hundebesitzern, die bestmögliche medizinische Versorgung für ihre Haustiere zu gewährleisten, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen. Durch den Abschluss einer Tierkrankenversicherung können Hundebesitzer sicherstellen, dass ihre Tiere die notwendige Pflege und Behandlung erhalten, ohne dass dies ihre finanzielle Situation belastet.

Die Gesundheit unserer Haustiere liegt uns am Herzen, und eine Tierkrankenversicherung ist eine sinnvolle Investition, um ihre Gesundheit zu schützen. Indem wir uns umfassend absichern, können wir sicherstellen, dass unsere geliebten Haustiere die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten, ohne dass dies zu einer finanziellen Belastung wird. Informieren Sie sich über die verschiedenen Versicherungsoptionen und treffen Sie eine fundierte Entscheidung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer tierischen Familienmitglieder zu sichern.