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Schwere Unfälle oder verheerende Krankheiten können bei Kindern zu einer Invalidität führen, die weitreichende Konsequenzen hat. Neben einem erheblichen Verlust an Lebensqualität können zusätzliche Belastungen entstehen, wie beispielsweise notwendige Wohnungsumbaumaßnahmen und finanzielle Einbußen aufgrund von erhöhten Kosten für Kinderbetreuung.

Viele Eltern schließen eine Kinderunfallversicherung für ihren Nachwuchs ab, die in der Regel eine Einmalzahlung erbringt. Dabei berücksichtigen Eltern jedoch oft nicht, dass ein Kind, das im jungen Alter invalid wird, möglicherweise als Erwachsener kein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Und deshalb kann eine Invaliditätsversicherung die bessere Wahl sein.

“Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind Eltern und ihre Kinder gegen die gravierenden Folgen einer Kinderinvalidität abgesichert”, sagt Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. “Versicherungsschutz besteht sowohl bei Invalidität durch einen Unfall als auch durch eine Krankheit.”

Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet Schutz auch dann, wenn das Kind aufgrund einer schweren Krankheit in seiner physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Als invalide gilt das Kind, wenn seine Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Kinder weitaus häufiger aufgrund von Krankheiten invalide werden als durch Unfälle. Weniger als ein Prozent der Invaliditätsfälle bei Kindern sind auf Unfälle zurückzuführen, während 90 Prozent durch Krankheiten bedingt sind.

Diese Punkte empfehlen Verbraucherschützer vorm Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu beachten:

  • Eine monatliche Rentenhöhe von mindestens 1000 Euro ist ratsam. Mit einem geringeren Betrag wird es schwierig sein, dem Kind später einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe zu ermöglichen.
  • Die meisten Versicherer bieten Verträge ab dem ersten Geburtstag des Kindes an, in einigen Fällen sogar bereits sechs Wochen nach der Geburt. Ein Vertragsabschluss ist üblicherweise bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich.
  • Im Falle einer Invalidität zahlt die Versicherung eine Rente bis zum Ableben des Kindes. Unter Umständen wird auch eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
  • Es empfiehlt sich, Tarife mit geringen Ausschlüssen bei Krankheiten zu wählen. Wichtig ist, dass der Versicherer auch bei Invalidität aufgrund psychischer Erkrankungen leistet.
  • Die Gesundheitsfragen im Antragsformular sollten präzise und gewissenhaft beantwortet werden, um sicherzustellen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung nicht verweigern kann.
  • Optimal ist es, wenn Versicherer am Ende der Versicherungslaufzeit einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten.

Die Beiträge für Kinderinvaliditätsversicherungen liegen je nach Leistungsumfang zwischen ca. 100 und 400 Euro im Jahr. Ein Beratungsgespräch kann helfen den passenden Schutz zu finden.

Das Statistische Bundesamt hat Zahlen zur Überschuldungsintensität veröffentlicht, die zeigen, dass überschuldete Personen im Jahr 2022 durchschnittlich das 26-fache ihres monatlichen Nettoeinkommens als Schulden hatten. Besonders stark von hoher Verschuldung betroffen sind Menschen in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Die Auswertung der Schuldnerberatungsstellen durch das Statistische Bundesamt ergab, dass überschuldete Personen in Deutschland im Jahr 2022 im Durchschnitt Schulden in Höhe von 30.940 Euro hatten. Dies entspricht dem 26-fachen des durchschnittlichen Nettoeinkommens von 1.189 Euro. Die Zahlen basieren auf Informationen von 160.000 Personen, die im Vorjahr eine Schuldenberatungsstelle aufgesucht haben.

Laut dem Statistischen Bundesamt “verdeutlicht die Relation zwischen dem monatlichen Nettoeinkommen und der Schuldenhöhe, auch als Überschuldungsintensität bezeichnet, in einer Zahl das Ausmaß der finanziellen Schwierigkeiten einer überschuldeten Person”. Diese Zahl zeigt, um welchen Faktor die Schuldenlast das monatliche Einkommen übersteigt. Wenn die Schuldner ihr gesamtes Nettoeinkommen zur Tilgung ihrer Schulden verwenden könnten, wären sie frühestens nach 26 Monaten schuldenfrei.

Es gibt erhebliche Unterschiede in der Überschuldungsintensität zwischen den Bundesländern. Im Saarland hatten überschuldete Personen durchschnittlich Verbindlichkeiten von 34.308 Euro, was dem 31-fachen ihres monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Auch in Rheinland-Pfalz und Bayern waren die finanziellen Belastungen hoch, wobei die Schulden 28-mal bzw. 36.289 Euro betrugen. Allerdings hatten Schuldner in Bayern mit 1.283 Euro ein höheres Nettoeinkommen als in anderen Bundesländern, so dass die höchste Überschuldungsintensität dort nicht gemessen wurde.

In Hamburg (Schulden: 25.607 Euro, Nettoeinkommen: 1.147 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (Schulden: 24.596 Euro, Nettoeinkommen: 1.101 Euro) war die Überschuldungsintensität aufgrund der vergleichsweise geringeren durchschnittlichen Schuldenhöhe am niedrigsten. In beiden Bundesländern entsprach die Schuldenlast dem 22-fachen des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens.

Das Statistische Bundesamt wertet regelmäßig Daten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aus, um ein Bild von der Verschuldungssituation in Deutschland zu erhalten. Für die Überschuldungsstatistik 2022 wurden Informationen von rund 160.000 Personen erfasst. Ein wichtiger ermittelter Wert ist die sogenannte Überschuldungsintensität, die Aufschluss über die durchschnittliche Höhe der Schulden und mögliche regionale Unterschiede gibt. In Deutschland gibt es insgesamt etwa 1.380 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Hundebesitzer wissen, dass regelmäßige Tierarztbesuche einfach dazugehören, auch wenn sie nicht immer beliebt sind. Laut einer neuen Forsa-Studie, die im Auftrag der Gothaer erstellt wurde, besuchen 84 Prozent der Hundebesitzer regelmäßig den Tierarzt. Die Ausgaben für tierärztliche Behandlungen variieren dabei erheblich. Mehr als die Hälfte der Hundebesitzer (57 Prozent) geben jährlich zwischen 100 und 1.000 Euro für den Tierarzt aus. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Gesundheit unserer Haustiere angemessen abzusichern.

In der Forsa-Befragung gaben 45 Prozent der Hundebesitzer an, zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr für Tierarztbesuche auszugeben. Jeder fünfte Hundebesitzer zahlte im vergangenen Jahr sogar mehr als 500 Euro für medizinische Behandlungen. Diese Kosten können schnell eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Um die Gesundheitskosten für Haustiere besser abzudecken, haben fast ein Viertel der befragten Hundebesitzer eine Versicherung abgeschlossen. Von diesen entschieden sich 14 Prozent für eine OP-Kostenversicherung und weitere elf Prozent für eine Tierkrankenversicherung mit Vollkrankenschutz. Eine OP-Versicherung bietet Schutz für chirurgische Eingriffe, während eine Tierkrankenversicherung eine umfassendere Abdeckung für medizinische Behandlungen bietet.

Die Notwendigkeit einer Tierkrankenversicherung zeigt sich auch unabhängig von Unfällen und besonderen Notfallbehandlungen. Laut der Umfrage besuchten 74 Prozent der Hundebesitzer den Tierarzt zur Impfung, 43 Prozent wegen einer Entwurmung oder Parasitenbehandlung. 34 Prozent mussten den Tierarzt aufgrund akuter Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen oder Husten aufsuchen, 20 Prozent aufgrund einer Kastration und 17 Prozent benötigten eine notwendige Zahnbehandlung für ihren Hund.

Eine Tierkrankenversicherung bietet finanzielle Unterstützung für diese klassischen Behandlungen und ermöglicht es den Hundebesitzern, die bestmögliche medizinische Versorgung für ihre Haustiere zu gewährleisten, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen. Durch den Abschluss einer Tierkrankenversicherung können Hundebesitzer sicherstellen, dass ihre Tiere die notwendige Pflege und Behandlung erhalten, ohne dass dies ihre finanzielle Situation belastet.

Die Gesundheit unserer Haustiere liegt uns am Herzen, und eine Tierkrankenversicherung ist eine sinnvolle Investition, um ihre Gesundheit zu schützen. Indem wir uns umfassend absichern, können wir sicherstellen, dass unsere geliebten Haustiere die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten, ohne dass dies zu einer finanziellen Belastung wird. Informieren Sie sich über die verschiedenen Versicherungsoptionen und treffen Sie eine fundierte Entscheidung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer tierischen Familienmitglieder zu sichern.

Wird die Aufsichtspflicht verletzt, wenn ein Kleinkind für kurze Zeit unbeobachtet im Auto zurückgelassen wird? Darüber musste das Oberlandesgericht Osnabrück befinden.

Die beklagte Kindesmutter war mit ihrem 2 ½-jährigen Sohn bei einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück, an der auch ihre eigene Mutter, die Großmutter des Kindes, teilnahm. Gegen Schluss der Veranstaltung setzte sie das Kind in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz, schnallte es zunächst nicht an und ging noch einmal ins Haus. Der Junge krabbelte vom Kindersitz, nahm den Autoschlüssel, den die Mutter auf das Armaturenbrett gelegt hatte, und startete den Wagen. Das Auto machte einen Satz nach vorn und verletzte die Großmutter des Kindes, die ca. 1,5 Meter entfernt auf einer Bank saß. Sie erlitt schwere Verletzungen beider Kniegelenke und musste umfangreich im Krankenhaus behandelt werden.

Die Krankenkasse der Großmutter nahm die Kindesmutter vor dem Landgericht Osnabrück in Anspruch. Die Krankenkasse argumentierte, die Kindesmutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Kindesmutter meinte, mit dem Verhalten des Kindes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Starten des Wagens sei eine komplexe Abfolge von Handlungen. Sie selbst sei auch nur ein, zwei Minuten weggewesen. Die Fahrzeugtüren habe sie weit offen gelassen.

Das Landgericht Osnabrück folgte der Argumentation der Mutter und wies die Klage ab. Es lag eine ganz außergewöhnliche Kausalkette vor, mit der ein umsichtiger Elternteil nicht zu rechnen brauchte.

Dagegen wandte sich die Krankenkasse mit ihrer Berufung, mit der sie weiterhin eine Verurteilung der Kindesmutter anstrebte. Sie hatte jetzt vor dem Oberlandesgericht (Az. 14 U 212/22) Erfolg. Der Senat bejahte eine Haftung der Kindesmutter. Die Kindesmutter sei für das Kind aufsichtspflichtig. Dabei bestimmte sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach den Umständen des Einzelfalles und erhöhte sich mit der Gefahrträchtigkeit der konkreten Situation. Kleinkinder bedurften generell ständiger Aufsicht. Die Kindesmutter hatte durch das Alleinlassen des Kindes im Auto – und Zurücklassen des Autoschlüssels – eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen. Das weitere Geschehen sei auch nicht völlig außergewöhnlich gewesen. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln und versuchten, sie in Schlösser hineinzustecken und die Erwachsenen nachzuahmen. Die Kindesmutter hätte das Kind im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen.

Die Kindesmutter musste jetzt für den Schaden einstehen. Der genaue Umfang des Schadensersatzes musste noch geklärt werden.

Weniger als die Hälfte der Familien in Deutschland hat eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag eines Versicherers. Besonders niedrig ist die Absicherung bei Kinderlosen: Dabei kann es sogar teurer werden, wenn man mit einem entsprechenden Schutz bis nach der Familiengründung wartet.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab. Und ist demnach ein wichtiger Schutz, wenn die Arbeitskraft verloren geht bzw. man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch, die Absicherung niedrig

Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Das Risiko ist also keinesfalls gering: Und oft damit verbunden, dass nicht nur der oder die Betroffene in Armut rutscht, sondern auch die Familie. Speziell, wenn der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin in einer Familie ausfällt, ist das Armutsrisiko hoch, wie zum Beispiel Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Demnach ist der dauerhafte Wegfall der Arbeit einer der wichtigsten Gründe, weshalb Menschen sich verschulden.

Dennoch haben lediglich 43 Prozent der Familien und 47 Prozent der Familien mit Kindern eine entsprechende Vorsorge getroffen. Bei kinderlosen Paaren liegt der Anteil sogar nur bei 39 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Mentefactum im Auftrag der R+V Versicherung.

Als Hauptgründe für den Verzicht auf eine BU-Absicherung nannten die Befragten die vermeintlich hohen Kosten (genannt von 48 Prozent der Befragten), der Glaube, nicht berufsunfähig zu werden (25 Prozent) und fehlende Information (18 Prozent). Die Angst vor Berufsunfähigkeit war bei Familien mit Kindern etwas ausgeprägter (38 Prozent) im Vergleich zu kinderlosen Haushalten (26 Prozent).

Auch bei den vermuteten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit lagen die Befragten oft daneben. Das Risiko, aufgrund eines Unfalls berufsunfähig zu werden, schätzten 54 Prozent der Befragten als gleich hoch ein wie das Risiko, aufgrund einer psychischen Krankheit dauerhaft aus dem Berufsleben auszuscheiden. Tatsächlich aber sind psychische Erkrankungen laut Branchenverband GDV mit mehr als 30 Prozent der neu bewilligten BU-Renten Hauptursache, während nur acht Prozent der neuen Berufsunfähigen aufgrund eines Unfalls aufgeben müssen.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird folglich von vielen Deutschen noch immer unterschätzt. Und es empfiehlt sich auch nicht, den Abschluss eines entsprechenden Schutzes aufzuschieben, bis das erste Kind da ist. Denn die zu zahlende Prämie ist bei privaten Berufsunfähigkeits-Policen auch abhängig vom Lebensalter und den Vorerkrankungen einer Person. Entsprechend lohnt sich ein zeitiger Abschluss. Für die Umfrage hat Mentefactum im März 2023 1.005 berufstätige Männer und Frauen im Alter von 20 bis 45 Jahren befragt, die in Partnerschaften leben.

Nur 37 Prozent der Befragten, die in einer Beziehung leben, sorgen gemeinsam mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin für den Lebensabend vor, zeigt eine aktuelle Umfrage der Postbank.

30 Prozent der Deutschen, die in einer Beziehung leben, lassen ihre Finanzangelegenheiten von ihrem Partner oder ihrer Partnerin regeln, so eine aktuelle Umfrage der Postbank. Dies kann jedoch problematisch sein, insbesondere wenn es um Ersparnisse oder sogar die Altersvorsorge geht.

Es spielt dabei keine Rolle, ob der Partner oder die Partnerin über ein gutes Gespür für Finanzangelegenheiten verfügt oder ob man selbst keine Lust hat, sich um die Geldgeschäfte zu kümmern. Auffallend ist, dass Befragte mit minderjährigen Kindern häufiger ihre Geldgeschäfte delegieren (42 Prozent) als solche ohne Kinder (26 Prozent). Es spielt dabei keine Rolle, ob man Mann oder Frau ist, denn 29 Prozent der Männer und 31 Prozent der Frauen überlassen ihrem Partner oder ihrer Partnerin die Finanzen. Laut Postbank sollte niemand die Verantwortung für seine eigenen Finanzen aus den Händen geben, auch nicht innerhalb einer Lebenspartnerschaft oder Ehe. Obwohl es positiv ist, wenn sich beide Partner in Geldfragen unterstützen und beraten, sollten am Ende jeder für sich selbst mündige Entscheidungen treffen. Dafür ist ein solides Finanzwissen notwendig.

Deutsche Paare sparen besonders oft gemeinsam, wie die Umfrage zeigte. 61 Prozent geben an, dass sie zusammen Rücklagen bilden, davon sogar 38 Prozent ausschließlich mit dem Partner oder der Partnerin. Knapp jeder Vierte (23 Prozent) spart gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin und zusätzlich noch für sich selbst. Ebenfalls knapp jeder Vierte (23 Prozent) spart nur für sich selbst.

Für kurzfristiges Sparen kann ein gemeinsames Tagesgeld- oder Festgeldkonto geeignet sein, auf dem als Notfallreserve mindestens zwei Monatsgehälter liegen sollten. Für volle Kontrolle empfehlen Experten, das gemeinsame Sparkonto als sogenanntes “Und-Konto” einzurichten, bei dem die Partner nur mit gegenseitigem Einverständnis über das Guthaben verfügen können. Für langfristige Geldanlagen sollten Paare das Einrichten eines Gemeinschaftsdepots prüfen, das sich ebenfalls mit “Und-Option” führen lässt. Laut Umfrage ist die Altersvorsorge jedoch nur für gut jeden Dritten ein Gemeinschaftsprojekt: Nur 37 Prozent der Befragten, die in einer Beziehung leben, sorgen gemeinsam mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin für den Lebensabend vor.

Über die Studie:
In einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung interviewte YouGov im Auftrag der Postbank zwischen dem 20. und 22. Januar 2023 insgesamt 2.042 Befragte ab 18 Jahren, davon 1.261 Befragte, die in einer Beziehung leben.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab – und ist demnach der wichtigste Schutz, sobald man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Deswegen scheint es zunächst ein Widerspruch, Schüler über eine BU-Versicherung abzusichern – Schüler haben ja in der Regel noch keinen Beruf. Und dennoch rät sogar die Stiftung Warentest in ihrem “Finanztest”- Magazin zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Und das hat gute Gründe.

Denn Preis und Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich wesentlich nach Vorerkrankungen und Tätigkeitsprofil eines Versicherungsnehmers. Daraus entsteht der Vorteil: Schüler haben meist noch keine Vorerkrankungen, die den Schutz verteuern oder ganz ausschließen können. Das Risikoprofil des Schülers wird ebenfalls von vielen Versicherungsgesellschaften positiv bewertet – dadurch gelingt der Einstieg in den BU-Schutz sehr kostengünstig. Und der BU-Schutz kann auch vergleichsweise kostengünstig bleiben, wenn man ein paar Dinge beachtet.

Versicherungsbedingungen müssen gründlich geprüft werden

Wichtig ist es, vor Abschluss einer BU-Versicherung für Schüler die Versicherungsbedingungen zu prüfen. So sollte die Tätigkeit des Schülers als mitversichert im Vertrag festgeschrieben sein. Auch sollten die Produkte keine Anzeigepflicht festschreiben. Denn einige Versicherer schreiben über die Vertragsbedingungen fest, dass ein Berufseintritt oder Berufswechsel zu melden ist – mit der Möglichkeit, das Risiko dann neu zu bewerten und teurere Beiträge zu erheben. Wenn dies aber der Fall ist, ist die Ersparnis durch die Schülerversicherung schnell dahin. Besser sind deswegen Produkte ohne Anzeigepflicht.

BU-Schutz für Schüler: besonders wichtig bei zukünftigem Handwerksberuf

Besonders wichtig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, sobald ein Kind einen handwerklichen Beruf anstrebt. Denn für schwer arbeitende Handwerker – Fliesenleger etwa oder Dachdecker – ist es ab einem bestimmten Alter praktisch nicht mehr möglich, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Werden doch BU-Prämien nach Berufsgruppen kalkuliert – Handwerksberufe gelten als besonders risikoreich und kommen in der Kalkulation der Versicherer besonders schlecht weg.

Anders aber verhält es sich, wenn Eltern den Handwerker schon als Schüler abgesichert haben. Bei einem Tarif ohne Anzeigepflicht können dann die günstigen Konditionen mitgenommen werden in die Berufstätigkeit. Allerdings sollte man auf eine genügend lange Laufzeit der Police sowie auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Durch die Nachversicherungsgarantie lässt sich die Versicherungssumme erhöhen, sobald zum Beispiel ein Versicherungsnehmer heiratet oder Nachwuchs bekommt.

BU-Schutz: zuverlässig nur beim Experten

Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten als äußerst komplex. Wichtig ist, ein passgenaues Produkt für die eigenen Bedürfnisse zu finden. Denn wenn man eine falsche Police wählt, kann es sein: Trotz jahrelanger Zahlung der Prämien hat man keinen genügenden oder sogar gar keinen BU-Schutz. Aus diesem Grund empfehlen selbst Verbraucherschützer, einen BU-Schutz nur bei Versicherungsexperten abzuschließen.

Kindern getrennt lebender Eltern steht ab 01. Januar 2023 mehr Unterhalt zu. Wie die Bedarfssätze angepasst wurden.

Ab Januar 2023 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.

Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (bis 1.900 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut ‚Düsseldorfer Tabelle‘ beträgt der Mindestunterhalt 2023:

  • für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 437 EUR (Anhebung gegenüber 2022: 41 EUR),
  • für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 502 EUR (Anhebung gegenüber 2022: 47 EUR),
  • für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 588 EUR (Anhebung gegenüber 2022: 55 EUR).

Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:

  • Ab der zweiten bis zur fünften Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils fünf Prozent.
  • Ab der sechsten bis zur fünfzehnten Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils acht Prozent.

Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs muss auch Kindergeld verwendet werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen. In 2023 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 EUR. Gegenüber 2022 bedeutet dies für das 1. und 2. Kind eine Erhöhung um 31 EUR und für das 3. Kind um 25 EUR.

Ab 01.01.2023 gibt es ein “Notvertretungsrecht” für Eheleute und Lebenspartner. Braucht es dann noch eine Vorsorgevollmacht? Wie sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu äußert.

Zum Jahreswechsel treten etliche Neuerungen in Kraft. Eine davon betrifft das “Notvertretungsrecht” für Eheleute und Lebenspartner. Der neu-gefasste § 1358 BGB regelt zukünftig die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Wer nicht möchte, dass der Ehepartner dieses Recht ausüben kann, müsste dieser Regelung ausdrücklich (schriftlich) widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.

In welchen Fällen dieses “Notvertretungsrecht” greifen soll, veranschaulicht ein Beispiel des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: Plötzlich erleidet ein Ehegatte einen Unfall oder einen Schlaganfall und kann daher nicht mehr selbst entscheiden. Zukünftig kann ihn dann der andere Ehegatte in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Er willigt nun für den Betroffenen in ärztliche Behandlungen und Untersuchungen ein. Er kann auch über freiheitsentziehende Maßnahmen von kurzer Dauer entscheiden.

Doch wie wirkt sich das neue Recht auf Vorsorgevollmachten aus? Sind diese Vorsorge-Dokumente dann noch erforderlich? Die Verbraucherschützer bejahen das und nennen auf ihrer Webseite folgende Gründe:

  • Das Notvertretungsrecht ist begrenzt auf Gesundheitsangelegenheiten.
  • Das Notvertretungsrecht kann maximal sechs Monate ausgeübt werden; ist der Betroffene nach Ablauf dieser Frist nicht entscheidungsfähig, muss ein Betreuer eingesetzt werden.
  • Das Notvertretungsrecht gilt nicht für Bankgeschäfte, Versicherungen oder Behörden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kommt deshalb zu dem Schluss, dass Vorsorgedokumente – dazu zählen beispielsweise Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – auch zukünftig weiterhin sinnvoll sind.

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson verhindert ist und wie eine private Pflegezusatzversicherung dann helfen kann.

Über 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vier von fünf der Pflegebedürftigen (80 Prozent bzw. 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt, so die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes.

Den größten Teil dieser Sorgearbeit verrichten pflegende Angehörige. Und die sind damit hohen emotionalen und körperlichen Anforderungen ausgesetzt – erst recht, wenn die Pflegearbeit parallel zum ‚eigentlichen‘ Arbeitsverhältnis stattfindet.

Ist eine solche Pflegeperson vorübergehend (z.B. Urlaub, Behörden-Termine, Krankheit,…) nicht in der Lage, die Pflege weiterhin zu übernehmen, leistet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sogenannte ‚Verhinderungspflege‘.

Dabei handelt es sich um eine reine finanzielle Unterstützung. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ist das Budget für die Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft, können bis zu 806 Euro pro Kalenderjahr ergänzend beantragt werden.

Die Geldbetrag ist dafür vorgesehen, die Pflege während der Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin sicherzustellen. Das kann mitunter auch eine teil- oder vollstationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen bedeuten.

Private Pflegezusatzversicherung kann unterstützen

Private Pflegezusatzversicherungen können ebenfalls bei der Verhinderungspflege unterstützen. So gibt es Tarife, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppeln.

Wichtig ist bei solchen Angeboten, auf Einschränkungen und Bedingungen zu achten. Mitunter kann der Rechnungsbetrag nämlich auf eine bestimmte Summe begrenzt sein. Auch die Art und Weise, wie der Nachweis gegenüber der Pflegezusatzversicherung erbracht werden soll, kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.