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Eine kaputte Waschmaschine, eine hohe Autoreparatur oder eine unerwartete Rechnung: Viele Menschen wären auf solche Ausgaben nur unzureichend vorbereitet. Das zeigt eine aktuelle Umfrage zum Umgang mit Geld und finanzieller Vorsorge.

Finanzielle Rücklagen gelten als wichtiger Schutz gegen unerwartete Ausgaben. Dennoch haben viele Menschen in Deutschland keinen konkreten Plan für den Ernstfall. Laut einer aktuellen Befragung würden nur 21 Prozent sofort wissen, wie sie eine unerwartete Ausgabe von 2.000 Euro bewältigen könnten. Fast vier von fünf Befragten haben nach eigenen Angaben keinen klaren Finanznotfallplan.

Auch beim Aufbau eines finanziellen Polsters gibt es Nachholbedarf. Weniger als die Hälfte der Befragten verfügt über einen Notgroschen. Gleichzeitig kennt nur etwas mehr als jeder Zweite die eigenen monatlichen Fixkosten genau.

Besonders auffällig: Finanzielle Unvorbereitetheit ist nicht allein eine Frage des Einkommens. Selbst in Haushalten mit hohen Einkommen fehlt oft eine ausreichende Reserve für unerwartete Ausgaben. Die Studie zeigt damit, dass finanzielle Planung und Vorsorge für viele Menschen eine Herausforderung bleiben.

Junge Erwachsene fühlen sich dabei besonders belastet. Sie nutzen zwar häufiger digitale Finanz-Apps und Online-Tools, verfügen aber seltener über Rücklagen und schieben finanzielle Entscheidungen häufiger auf als ältere Generationen.

Experten empfehlen, zunächst einen Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu schaffen. Bereits kleine regelmäßige Sparbeträge können helfen, Schritt für Schritt einen Notgroschen aufzubauen. Als sinnvoll gilt häufig eine Reserve, die mehrere Monatsausgaben abdeckt und im Notfall schnell verfügbar ist.

Offene Gespräche über Geld können ebenfalls helfen. Denn viele Menschen sprechen selbst im Familien- oder Freundeskreis nur ungern über finanzielle Probleme oder Vorsorgefragen. Dadurch fehlen oft Orientierung und praktische Erfahrungen anderer.

Quelle: Repräsentative Studie von Consors Finanz und Nielsen IQ. Für die Erhebung wurden Anfang 2026 insgesamt 1.005 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt.

Drei von vier jungen Menschen haben Angst vor Altersarmut. Das ist Ergebnis der aktuellen MetallRente Jugendstudie 2022. Dass man selbst etwas tun muss, um nicht im Alter darben zu müssen, ist den befragten Teens und Twens ebenfalls bewusst.

Wie schätzen junge Menschen ihre finanzielle Situation ein und wie blicken sie in die Zukunft? Seit 2010 widmet sich die MetallRente Jugendstudie dieser Frage, sie wird alle drei Jahre durchgeführt. Sie bietet interessante Einblicke – und räumt mit manchem Klischee auf. Denn keineswegs sind die jungen Menschen in Sachen Finanzen und Zukunftsplanung so naiv, wie es manch „Boomer“ unterstellen könnte.

Repräsentativ befragt wurden für die aktuelle Ausgabe konkret junge Menschen zwischen 17 und 27 Jahren. Und die Studie zeigt durchaus auch erschreckende Ergebnisse. Der Aussage „Ich habe Angst davor, im Alter nur eine geringe Rente zu bekommen und arm zu sein“, stimmen 48 Prozent „voll und ganz“ zu, weitere 30 Prozent „eher“. Drei von vier Befragte haben folglich Angst, später in Altersarmut zu enden.

Dabei ist den befragten Teens und Twens durchaus bewusst, dass sie etwas tun müssen: die Mehrheit spart oder legt Geld an, wenn auch nicht immer konkret mit Blick auf das spätere Lebensalter. Der Aussage „Wenn die Menschen nicht privat vorsorgen, werden immer mehr Leute im Alter arm sein“, stimmen 56 Prozent „voll und ganz“ zu und 34 Prozent „eher“. Das ist eine sehr realistische Einschätzung, wenn man bedenkt, dass das Umlagesystem der gesetzlichen Rente zunehmend unter Druck gerät, weil die Gesellschaft altert – und immer mehr Rentnern immer weniger Beitragszahlern gegenüber stehen.

86 Prozent aller 17- bis 27-Jährigen sparen folglich entweder regelmäßig oder ab und zu. Doch die repräsentative Untersuchung zeigt auch: Einer von sieben jungen Menschen (14 Prozent) spart nicht. Das liegt vor allem daran, dass diese Gruppe in der Regel ihr ganzes Geld zum Leben braucht und keinen finanziellen Spielraum zum Sparen hat. 74 Prozent stimmen zu, dass sie aktuell ihr ganzes Geld ausgeben müssen. Hier sei daran erinnert, dass man auch mit kleinen Beiträgen etwas für seine Altersvorsorge tun kann.

Überraschung: Aktien und Fonds sind beliebter als Sparbuch!

Wie sehr sich das Vorsorge-Verhalten der jungen Menschen verändert hat, zeigt auch der Blick auf frühere Studien. Im Jahr 2010 waren noch „Sparbuch, Festgeldkonto oder festverzinsliche Wertpapiere“ die beliebteste Vorsorgeform mit 66 Prozent Zustimmung. Weniger als jeder Fünfte (19 Prozent) investierte damals in Aktien und Fonds.

In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen bedeutet es aber eine Entwertung, das Geld auf dem Sparbuch oder Festgeldkonto zu parken. Die Inflation frisst das Geld regelrecht auf. Und tatsächlich scheinen das viele junge Menschen erkannt zu haben. Denn Aktien und Fonds sind im Jahr 2022 bereits die beliebteste Vorsorgeform der jungen Erwachsenen. Jeder Zweite (50 Prozent) ist mittlerweile an der Börse aktiv. Sparbuch und Festgeld landet knapp auf Rang zwei mit 49 Prozent (Mehrfachantworten möglich).

Ebenfalls großer Beliebtheit erfreut sich aktuell ein alter Klassiker: 38 Prozent der Sparenden besitzen einen Bausparvertrag, um sich den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen. Und auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist bereits bei 37 Prozent in dieser Altersgruppe ein Standbein für spätere Jahre. Jeder Fünfte hat eine private Lebensversicherung, 23 Prozent eine private Rentenversicherung und 22 Prozent eine Riester-Rente.

Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass viele junge Erwachsene bereits Privatvorsorge betreiben und auch die Wahl ihrer Produkte diversifizieren, um das Risiko zu streuen. Dennoch zeigt die Studie auch Lücken auf. Gerade junge Frauen verzichten oft auf ausreichende Vorsorge: Nur noch 29 Prozent der jungen Frauen sparen regelmäßig für ihr Alter. Das ist gegenüber der ersten Studie von 2010 ein Verlust von zehn Prozentpunkten.

Die Studie zeigt zudem erneut, dass es beim Wissen der jungen Menschen in Sachen Altersvorsorge noch Defizite gibt. Aktuell sagen zwar 62 Prozent, dass sie sich in finanziellen Dingen „sehr gut“ oder „gut“ auskennen. Anders sieht es aber in der Frage der Altersvorsorge aus: 2022 meinen nur 31 Prozent, dass sie bei diesem Thema über einen „sehr guten“ oder „guten“ Wissensstand verfügen. Hier sollte man sich im Zweifel nicht scheuen, einen Experten bzw. eine Expertin zu fragen.

Mit dem Thema Schulden beschäftigt sich niemand gern. Dabei gibt es gute Gründe dafür: Viele Ursachen für Verschuldung sind nämlich durchaus durch Prävention abzumildern. Und das gerade deshalb, weil die Betroffenen selbst oft nicht durch Fehlverhalten in die missliche Lage kommen, sondern aufgrund kritischer Lebensereignisse.

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) Hamburg veröffentlicht jährlich einen Überschuldungsreport. Dieser bietet aktuelle Einblicke, aus welchen Gründen sich Menschen verschulden. Interessant ist das auch deshalb, weil mit vielen Vorurteilen aufgeräumt wird. Denn oft liegt es eben nicht daran, dass die Betroffenen schlecht mit Geld umgehen können.

Auch für den aktuellen Überschuldungsreport 2021 haben die Hansestädter wieder zahlreiche Daten von Schuldnerberatungsstellen ausgewertet: natürlich anonymisiert. Seit 2008 werden so 185.592 Haushalte analysiert und die Zahlen entsprechend hochgerechnet. Das aktuelle Zahlenmaterial bezieht sich dabei auf das zurückliegende Jahr 2020: dem Jahr der Coronakrise also.

Überraschend mag vor diesem Hintergrund sein, dass die Zahl der Überschuldeten im Jahr von Kurzarbeit und Lockdowns sogar gesunken ist, sind doch viele Menschen mit existentiellen Problemen konfrontiert gewesen. 6,85 Millionen Menschen galten zum Jahresende 2020 in Deutschland als überschuldet. Im Jahr zuvor waren es noch 6,92 Millionen. Dies erklärt sich aber auch daraus, dass Menschen mit finanziellen Problemen nicht sofort eine Schuldnerberatung aufsuchen, sondern erst alle verfügbaren finanziellen Quellen ausschöpfen: selbst, wenn dies die Lage verschlimmert.

„Wie bei der Finanzkrise 2007/2008 ist auch bei der globalen Gesundheitskrise damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen auf die Überschuldungsstatistik mit einer Verzögerung von rund zwei Jahren zeigen werden“, erklärt deshalb Sally Peters, eine Mitautorin der Studie.

Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut Hauptgründe

Blickt man auf die Hauptgründe der Überschuldung, so fällt auf, dass viele Menschen von Lebenskrisen und unerwarteten Lebensereignissen überrascht werden. Wichtigste Ursache bei den neu hinzugetretenen Fällen im Vorjahr war Arbeitslosigkeit bzw. reduzierte Arbeit mit 22,77 Prozent der Nennungen. Einkommensarmut (11,36 Prozent), Krankheit (11,22 Prozent) sowie Scheidung/Trennung (9,74 Prozent) folgen als wichtigste Gründe, weshalb die Personen gezwungen waren eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

Auch gescheiterte Selbstständigkeit ist mit 8,77 Prozent eine oft genannte Ursache: Wenn auch im Coronajahr überraschenderweise rückläufig. 2019 hatten noch 9,4 Prozent der Betroffenen angegeben, dass der Versuch, sich selbstständig zu machen, in die Schuldenfalle führte. Ein unangemessenes Konsumverhalten folgt erst danach mit 8,69 Prozent der Neuverschuldeten: um hier nur die wichtigsten Verschuldungsgründe zu nennen.

Viele Risiken sind versicherbar

Es sei daran erinnert, dass auch Versicherungen ein Baustein sein können, um mögliche existentielle Risiken aufzufangen. Für Selbstständige wie Beschäftigte empfiehlt sich zum Beispiel eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt stark vereinfacht, wenn Krankheit oder Unfall verhindern, dass man seinen Beruf weiter ausüben kann.

Für Selbstständige kann es sich unter Umständen auch empfehlen, freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um wenigstens einen Grundschutz zu haben. Einen krankheitsbedingten Ausfall im Beruf für längere Zeit kann man mit einer Krankentagegeld-Police auffangen, wenn man sein eigener Chef ist und kein Arbeitgeber einspringen würde.

Wer Hinterbliebene für den Fall der Fälle absichern will, der kann mit einer Risikolebensversicherung oft schon sehr preiswert vorsorgen. Und auch eine Pflegezusatz-Police wird sowohl von Versicherern als auch dem Verbraucherschutz empfohlen. Denn oft ist es ein plötzlich auftretender Pflegefall in der Familie, der dazu beiträgt, dass man im Beruf für die häusliche Pflege kürzer tritt.

Eine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin ein Muss: Wenn man Dritten schweren Schaden zufügt, so haftet man mit dem gesamten Vermögen. Auch dies kann dazu beitragen, dass man plötzlich seinen Lebensstandard nach unten korrigieren muss.

Grundsätzlich aber gibt es kein Pauschalrezept für die Absicherung von finanziellen Risiken: Das ist auch abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten, Zukunftsplänen etc. Entsprechend empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, um die individuellen Bedürfnisse zu ermitteln. Wer bereits finanziellen Problemen ins Auge sieht, sollte zudem nicht zögern, sich professionelle Unterstützung zu holen: notfalls bei einer Schuldnerberatung. Denn oft sorgen falsche Scham und die Verdrängung der Probleme dafür, dass sich die Situation verschlimmert.

Bei der Absicherung von Lebensrisiken verfügen Frauen über weniger Versicherungen als Männer. Woran das liegt und wie sich das ändern könnte.

Nur jede achte Frau (12 Prozent) in Deutschland verfügte 2020 über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Etwas weniger – 11 Prozent – waren über eine Risikolebensversicherung abgesichert. Bei Männern lagen die Werte mit 17 und 15 Prozent höher. Ermittelt wurden diese Werte von einer bevölkerungsrepräsentativen YouGov-Studie anlässlich des Weltfrauentags am 8. März.

Nun mag man einwenden, dass Frauen häufiger bei ihrem Partner mitversichert sind. Der Vertrag also nicht auf sie selbst läuft; der Versicherungsschutz sie aber trotzdem einschließt. Doch die Online-Erhebung zeigt auch: Welche Versicherung sie gemeinsam mit ihrem Partner besitzt, weiß nicht mal jede sechste Frau (15 Prozent) in Deutschland.

Das verwundert, wo doch fast die Hälfte der Befragten angibt, dass eigene „Finanz- und Vorsorgeplanung“ (49 Prozent) sowie finanzielle Unabhängigkeit (48 Prozent) wichtig bzw. sehr wichtig seien. Schließlich lebt jede Dritte (31 Prozent) finanziell gleichberechtigt in ihrer Partnerschaft und teilt sich die Verantwortung mit ihrem Partner.

Immerhin gibt die Studie auch Hoffnung auf Besserung: So stieg innerhalb des letzten Jahres das Wissen über Finanzen, Vorsorge und Versicherungen in der weiblichen Bevölkerung. 2020 bewertete jede dritte Frau ihre Kenntnisse in Sachen Finanzen und Vorsorge mit ‚gut‘ bis ‚sehr gut‘ (30 Prozent). 2021 sagten das bereits 41 Prozent über ihre Finanzen und 38 Prozent über ihre Versicherungen.

Einkommensabhängige Beiträge?

Dass Frauen teilweise deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, kommt als Vorsorge-Hemmnis hinzu. Es fehlt schlicht an Geld. Ein Ausweg könnte sein, zukünftig das Einkommen bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge zu berücksichtigen, um Versicherungen so fairer zu gestalten. 32 Prozent der Befragten befürworten diesen Ansatz. Bei Frauen ist die Zustimmung mit 36 Prozent sogar noch etwas höher.

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem möglichen Verlust eines Angehörigen auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund herrscht aber beim Tod eines Nahestehenden auch oft Ratlosigkeit – wird es doch oft unterlassen, sich über das schmerzliche Thema zu informieren, was nach dem Tod eines Angehörigen zu beachten ist. Zu den Fragen, die oft ratlos machen, gehört auch: Was geschieht mit dem Konto eines Verstorbenen? Einige Hinweise sollen mit diesem Beitrag gegeben werden.

Grundsätzlich gilt: Stirbt ein Mensch, sollten Angehörige so schnell wie möglich auch die Bank informieren. Zunächst wird die Bank das Konto der verstorbenen Person dann als „Nachlasskonto“ weiterführen. Das bedeutet: Aufträge des verstorbenen Kontoinhabers, die noch zu Lebzeiten erteilt wurden, werden weiterhin ausgeführt. Auch wird die Bank Verfügungsrechte sehr genau prüfen, falls der Verstorbene nicht schon zuvor eine Vollmacht schriftlich beim Geldinstitut hinterlegte.

Das begründet sich aus Haftungsrisiken. So haftet eine Bank für „unter Vorbehalt“ erbrachte Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und damit für unberechtigte Rentenzahlungen nach Tod eines Rentners, aber auch für Ansprüche möglicher Erben. Dass Angehörigen unter solchen Bedingungen der Zugriff auf das Bankkonto nicht ohne Weiteres gestattet ist, versteht sich von selbst. Es sei denn, Hinterbliebene sind Kontoinhaber und können zudem über die gesamte Summe des Kontos schon zu Lebzeiten allein und ohne Zustimmung des Ehepartners verfügen (wie es bei Ehekonten oft, aber nicht immer der Fall ist).

Hinterbliebene müssen sich als Erben ausweisen

Ist die Verfügbarkeit des Kontos jedoch nicht im Voraus geregelt worden – zum Beispiel aufgrund eines Ehekontos oder durch Vollmacht des Verstorbenen über den Tod hinaus – müssen sich die Hinterbliebenen als berechtigte Erben ausweisen. Der notwendige Nachweis kann über einen Erbschein, einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament erfolgen. Ein nicht beglaubigtes Schriftstück hingegen reicht nicht aus.

In der Vergangenheit ließen Banken häufig nur einen kostenpflichtigen Erbschein als Nachweis gelten. Auf Erben kamen deswegen hohe Gerichtskosten durch Nachlassgerichte zu. Eine solche Begrenzung aber ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) nicht mehr möglich. Wollen die Banken weiterhin nur einen Erbschein gelten lassen, obwohl gleichwertige Dokumente wie zum Beispiel ein beglaubigtes Testament vorliegen, müssen Banken die Kosten nun selber tragen.

Erbengemeinschaft macht vieles komplizierter

Zu einem Problem in der Praxis kann die Verfügbarkeit des Kontos bei einer Erbengemeinschaft werden. Denn nicht nur müssen sich Angehörige als berechtigte Erben ausweisen. Sie müssen sich auch mit weiteren Erben einigen. Eine „Erbengemeinschaft“ liegt vor, wenn mehrere gleichberechtigte Erben über das Konto verfügen dürfen – dann nämlich führt eine Bank nur Anweisungen aus, falls zwischen den Erben Einstimmigkeit herrscht.

Die Bank tut dies mit gutem Recht – das Bürgerliche Gesetzbuch gibt vor, dass Erben über einen Nachlassgegenstand „nur gemeinschaftlich verfügen“ können. Und aufgeteilt werden darf der Nachlass erst dann durch die Erben, wenn er um alle Verbindlichkeiten bereinigt ist. Leider jedoch handelt eine Erbengemeinschaft nicht immer gemeinschaftlich. In diesen Fällen klären letztendlich häufig Gerichte die Streitigkeiten, denn Einstimmigkeit lässt sich dann oft nicht herstellen.

Obwohl eine Erbengemeinschaft nur einstimmig über ein Konto verfügen kann, kann dennoch jeder der Miterben eine Kontovollmacht widerrufen. Das gilt sogar dann, wenn der Verstorbene die Vollmacht aussprach. Denn mit dem Tod des Verstorbenen gehen Rechte am Teil des Nachlasses, der einem Erben zusteht, an den Erben über. Wird eine Vollmacht widerrufen und gibt es mehrere Miterben, müssen diese erneut einstimmig und gemeinsam über das Konto verfügen.

Keine verbindliche Frist für Kontoauflösung

Wann aber müssen Konten durch die Erben oder Bevollmächtigten aufgelöst werden? Verbindliche Fristen für Nachlasskonten oder Pflichten für Hinterbliebene geben die Gesetze nicht vor. Ein Konto kann also auch weitergeführt werden – und zwar selbst dann, wenn Banken zur Auflösung drängen. Jedoch gilt diese Bedingung nur, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der jeweiligen Bank keine Klausel zur Auflösung im Todesfall enthalten. Besteht eine solche Klausel, müssen sich die Hinterbliebenen an ihr orientieren.

Und welche Renten der gesetzlichen Rentenkasse fallen den Erben zu, die noch nach dem Tod des Verstorbenen gezahlt werden? Zunächst gilt: Die Rentenkasse zahlt nur unter Vorbehalt. Zu viel gezahlte Rente nach dem Tod des Rentners muss zurücküberwiesen werden. In erster Instanz haftet hierfür die Bank. In der Folge können aber auch Angehörige in Haftung genommen werden, falls sie die Gelder ausgaben.

Behalten werden aber dürfen jene Beträge, die in dem Monat fällig geworden sind, in dem der Berechtigte verstorben ist. Diese Renten gehen an die Erben über. Erst Renten nach dem Sterbe-Monat müssen an die Rentenkasse zurücküberwiesen werden.

Viele junge Menschen wünschen sich mehr Finanzbildung in der Schule, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Und die Vermittlung von Grundlagen wäre auch dringend notwendig. Denn das Wissen in Sachen Finanzen ist noch immer gering. Speziell bei der Altersvorsorge hapert es.

Es ist eine stolze Zahl: Knapp 89 Prozent der Jugendlichen in Deutschland wünscht sich, dass Geld- und Finanzthemen verstärkt in der Schule behandelt werden. Denn nur eine verschwindend geringe Zahl schätzt das eigene Wissen als „gut“ oder „sehr gut“ ein. Ganze acht Prozent der jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren bewerten ihre Finanzkenntnisse als mindestens „gut“, so eine Umfrage der Schufa.

Besonders schwach wird das Wissen in Sachen Altersvorsorge eingeschätzt. Wenn es darum geht ein Girokonto zu eröffnen, bewerten immer noch 62 Prozent ihr Wissen als „gut“ oder „sehr gut“. Bei der Altersvorsorge sind es hingegen nur vierzehn Prozent. Das ist doppelt bitter. Denn während die gesetzliche Rente vielen Menschen keinen auskömmlichen Lebensabend sichern wird, ist eine zusätzliche private Vorsorge umso wichtiger. Und je zeitiger man damit anfängt, desto besser.

Hier sei erneut auf den oft angesprochenen Zinseszins verwiesen. Wer früh anfängt etwas für das Alter zu investieren, muss nämlich weniger zurücklegen. Die erzielten Zinsen erhöhen das zur Verfügung stehende Vermögen und werden wiederum verzinst: so lohnt sich eine zeitige Geldanlage doppelt.

Keine Scheu vor dem Thema „Geldanlage“

Um ihr Wissen aufzufrischen, informieren sich die Befragten am meisten bei ihren Eltern. Vier von fünf Jugendlichen (82 Prozent) suchen hier Rat. „Allerdings zeigt die Studie, dass Eltern selbst nicht immer ganz sicher sind in finanziellen Fragen. Daher kommen Schulen und Bildungseinrichtungen eine wichtige Funktion als Vermittlungsort für Finanzkompetenz zu“, sagt Serena Holm, Bereichsleiterin Corporate Affairs bei der Schufa.

Erste Anfänge sind bereits gemacht. So hat das Bundesland Baden-Württemberg ein Fach „Finanzwissen“ eingeführt, das für alle verpflichtend ist. Viele andere Bundesländer scheuen sich aber, ein solches einzuführen. Dabei geht es tatsächlich auch um die Frage, wie neutrales Finanzwissen ohne Eigeninteressen in die Schulen gelangen kann. Pädagogen fürchten, dass Lobbygruppen die Schule für die Bewerbung eigener Produkte nutzen, statt Wissen zu vermitteln.

Dennoch: Auch junge Menschen sollten um die Altersvorsorge keinen Bogen machen. Dabei können schon einfache Grundsätze eine erste Orientierung geben. Anlageexperten empfehlen, sich am sogenannten „magischen Dreieck der Vermögensanlage“ zu orientieren. Stark vereinfacht lässt sich dies mit drei Fragen ausdrücken: Wie rentabel ist eine Geldanlage, wie hoch ist ihr Risiko und wie verfügbar ist das angelegte Geld, wenn ich darauf zugreifen will? (Rentabilität, Sicherheit und Liquidität). Auch sollte man sich aus mehreren Quellen informieren und das Risiko streuen, also auf mehrere Anlageformen aufteilen. Das mindert das Risiko möglicher Verluste.

Kryptowährungen wie Bitcoin erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Doch dahinter verbergen sich hochspekulative Finanzprodukte, die oft auch ein Totalverlust-Risiko bergen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun einen Marktplatz für derartige Währungen dichtgemacht.

Kryptowährungen sind eine Technologie der Zukunft – eigentlich. Eine Technik namens Blockchain ermöglicht es, Überweisungen anonym, transparent und unverfälschbar abzuspeichern, so dass immer mehr Menschen darauf hoffen, die Kryptowährungen könnten ein wichtiges Zahlungsmittel der Zukunft sein. Doch das lockt auch immer mehr dubiose Anbieter an.

Auch Betrüger tummeln sich im Netz

Im Netz werden Kryptowährungen als renditenträchtige und sichere Altersvorsorge beworben, was sie aber keineswegs sind. Im Gegenteil: Immer mehr Betrüger tummeln sich in der Szene, die arglose Sparer um ihr Guthaben erleichtern. „Zeit Online“ berichtet zum Beispiel über ein Bitcoin-Projekt, dessen Gründer sich mit dem eingesammelten Geld einfach aus dem Staub machten. Auf ihrer Webseite hinterließen sie ein einziges Wort: „Penis“!

Andere Bitcoin-Projekte sind zwar seriös, aber hochspekulativ. Und so sah sich nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gezwungen, eine entsprechende Online-Plattform dichtzumachen, auf der mit Kryptowährungen gehandelt wurde: Die Finanzaufsicht hat den Krypto-Marktplatz Crypto.exchange schließen lassen.

Ein BaFin-Sprecher begründete diesen Schritt gegenüber „Wallstreet Online“ mit den enormen Kursschwankungen auf der Plattform. Schwankungen von zehn Prozent und mehr an einem einzigen Tag seien keine Seltenheit – was für den hochspekulativen Charakter dieser Währungen spreche.

„Nimmt die Beliebtheit einer bestimmten virtuellen Währung ab, kann ihr Kurs massiv und dauerhaft einbrechen. Das kann auch zum Totalverlust führen“, erklärte der Sprecher. Es gebe aktuell keine gesetzliche Grundlage, um für die Verluste aus Kryptowährungen Schadensersatz zu fordern.

Kryptowährungen kein geeignetes Instrument der Altersvorsorge

Unseriös sind auch Werbeanzeigen, in denen Sparer dazu aufgefordert werden, ihre Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen und das Geld komplett in eine Kryptowährung zu stecken. Weil diese vermehrt auftauchen, hat nun sogar Facebook seine Richtlinien verschärft und die Werbung für Krypto verbannt. Sie sind zum jetzigen Zeitung eben kein geeignetes Instrument der Altersvorsorge, weil sie hochspekulativ sind. Und wer eine Versicherung kündigt, verliert auch seinen Risikoschutz.

Grundsätzlich spricht das nicht gegen ein Investment in Kryptowährungen. Laut „Zeit“ nutzen zum Beispiel auch Start-ups dieses Instrument, um Startkapital für ihre Projekte einzusammeln. Doch wer sein Geld darin investiert, sollte sich zuvor genau über die Seriosität des Anbieters informieren. Und im Hinterkopf behalten, dass es sich eben um ein hochspekulatives Finanzinstrument handelt. Deshalb sollte man nur Geld darein investieren, dass man auch tatsächlich entbehren kann.

Viele Studenten sind Vorsorge-Muffel, wenn es um die eigenen Finanzen geht. Das belegt eine aktuelle Umfrage des Analysehauses YouGov. Doch dieses wichtige Thema sollte nicht vernachlässigt werden: Oft helfen schon kleine Beträge, sich ein finanzielles Polster aufzubauen.

Soeben sind an deutschen Universitäten die Studenten ins neue Semester gestartet. Vielerorts werden Rekord-Einschreibezahlen verkündet: unter anderem in Berlin und Bayern. Keine Frage, ein Studiumsabschluss erfreut sich ungebrochener Nachfrage. Zum Jahresanfang 2017 waren 2,8 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben.

Doch ein Thema haben die angehenden Akademiker nicht auf dem Semesterplan: die finanzielle Vorsorge. Im Gegenteil, viele Studierende drücken sich um das Thema. Laut einer aktuellen Yougov-Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers geben 55 Prozent der Studenten an, für ihre Zukunft nicht gut vorzusorgen.

Ein wichtiger Grund für die Vorsorge-Muffelei ist schnell gefunden: Das Budget reicht vermeintlich nicht. So sagen 75 Prozent der Abstinenzler, „Ich kann es mir finanziell nicht leisten“. Hier fordern steigende Mieten und Lebenshaltungskosten in vielen Uni-Städten ihren Tribut. Beispiel Berlin: Die Durchschnitts-Miete liegt selbst für ein WG-Zimmer bei 400 Euro, so hat das Mosel-Mendelssohn-Institut (MMI) ermittelt. Da reicht für viele selbst das Bafög kaum aus.

Dennoch sollten Studentinnen und Studenten auf die finanzielle Vorsorge nicht verzichten, wenn es sich irgendwie einrichten lässt. Hier sei auf den Zinseszins-Effekt verwiesen: Er bewirkt, dass man umso weniger Geld zurücklegen muss, je zeitiger man damit beginnt. Der Grund ist schnell erklärt. Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen erneut investiert, werfen sie wiederum Zinsen ab: Es erhöht sich der Anlagebetrag. Und in den nachfolgenden Perioden steht mehr Geld zur Verfügung, das wiederum verzinst werden kann. Deshalb helfen selbst kleine Beträge, sich ein finanzielles Polster für spätere Zeiten aufzubauen.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Vorsorge an die sich wandelnden Bedürfnisse angepasst werden kann. Schließlich studiert man nicht ein ganzes Leben lang, sondern verdient auch mal deutlich mehr Geld, will vielleicht Kinder bekommen und sich ein Haus bauen. Hier sollte die Geldanlage entsprechend flexibel sein. Auch auf ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Rendite sollte geachtet werden.

Ein weit verbreitetes Vorurteil ist übrigens, dass deutsche Studenten sich allein ihrem Studium widmen. Die meisten arbeiten nebenbei, berichtet der Dachverband der Studentenwerke anhand einer repräsentativen Umfrage: 68 Prozent aller Studierenden haben einen Job. Welche Versicherungen und Vorsorgeformen sich für die angehenden Akademiker empfehlen, klärt ein Beratungsgespräch!

Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss sich sputen – Rentner und Arbeitnehmer müssen sie bis zum 31. Mai einreichen. Länger Zeit lassen kann sich, wer einen Steuerberater in Anspruch nimmt, dann muss man die Erklärung bis zum Jahresende abgeben. Wer häufige Fehler bei der Steuererklärung kennt, der kann auf mehr Geld hoffen!

Es gibt wohl kaum jemanden, der seine Steuererklärung gerne macht. Und dennoch lohnt es sich, beim Finanzamt seine Angaben einzureichen. Eine Studie des Statistischen Bundesamtes belegt, dass 11,5 Millionen Bundesbürger auf eine Rückzahlung von Steuergeldern hoffen können – im Schnitt 875 Euro. Durchaus ein stolzer Betrag, den man so im Jahr einsparen kann!

Doch bei der Steuererklärung sind Fehler leider vorprogrammiert, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) in einer Pressemeldung berichtet. Der Verband hat häufige Versäumnisse seiner Mitglieder ausgewertet. Wer die Fehler kennt, der kann auf eine höhere Rückzahlung hoffen!

Nachweise und Belege immer aufheben

Wichtigste Regel: Nachweise und Belege, die sich über das Jahr ansammeln, müssen gut aufbewahrt werden. Denn diese müssen die Bundesbürger später herzeigen oder per Kopie beilegen, wenn sie Ausgaben beim Finanzamt geltend machen wollen. Ob man die Belege in einem Ordner sammelt oder einfach in einem Schuhkarton, ist dabei jedem selbst überlassen.

Riester-Vorsorge nicht vergessen

Für Riester-Sparer ist die Anlage „AV“ wichtig, denn hier werden Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen abgefragt. Unter anderem wird die Höhe der geleisteten Beiträge sowie die staatliche Förderung in dieser Anlage eingetragen. Auch Tilgungsleistungen für Wohnriester und Kinderzulagen sind Teil dieses Fragebogens. Beiträge für die geförderte Vorsorge und bestimmte Zulagen dürfen Riester-Sparer als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.

Um das Prozedere zu erleichtern, kann der Sparer eine Einwilligung zur Übermittlung seiner Einkommensteuerdaten ausfüllen und unterschrieben an den Anbieter des Riester-Vertrages schicken. Mit diesem Schritt profitiert der Sparer vom Dauerzulageverfahren, das seit 2005 angeboten wird. Die Versicherung sendet die entsprechenden Daten nach der Einwilligung des Versicherten einfach ans Finanzamt – und steuerliche Vorteile sind Jahr für Jahr ohne erneuten Aufwand sicher.

Rechnungen für Handwerker und Au-pairs nicht bar zahlen!

Auch wer Handwerker, Putzfrauen und Kinderbetreuer bezahlt, sollte das Thema Steuererklärung im Hinterkopf behalten. Diese Dienstleistungen lassen sich als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen – hierfür dürfen die Kosten allerdings nicht in bar beglichen, sondern müssen überwiesen werden, wie die Lohnsteuerhilfe berichtet.

Jahresverbrauchsabrechnung: Was stellt der Vermieter in Rechnung?

Ein weiterer Fehler: Viele Bürger vergessen die Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung ihres Mietvertrages. Denn Aufwendungen für die Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausreinigung oder Gerätewartung lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen. Eine Aufstellung dieser Kosten ist in der Regel in der Jahresverbrauchsabrechnung unter der Rubrik „Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG“ zu finden. Diese Auflistung ist für Hausverwaltungen bzw. Energiedienstleister gesetzlich verpflichtend, die Auflistung aller Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen muss den Mietern während eines Jahres zur Verfügung gestellt werden.

Besonders tückisch: Wer bei der Steuererklärung Einträge vertauscht, also nicht an der richtigen Stelle einträgt, darf nicht auf die Hilfe der Finanzamt-Mitarbeiter hoffen. Das Finanzamt streicht die geltend gemachten Kosten einfach aus der falschen Zeile raus – ohne sie an der richtigen Stelle wieder einzutragen. Das Geld ist dann verloren. Wer sich nicht auskennt, sollte vielleicht doch besser professionelle Hilfe in Anspruch nehmen!

Wer kürzlich in einem Geschäft mit EC-Karte bezahlt hat, sollte besser seinen Kontostand checken. Dank eines IT-Fehlers kam es deutschlandweit bei Zahlungen mit EC-Karten zu doppelten Abbuchungen. Welche Banken davon betroffen sind, ist aktuell noch nicht klar.

Bankkunden, aufgepasst! Eine technische Panne hat offenbar dazu geführt, dass Zahlungen mit EC-Karten doppelt verbucht worden. Das berichtet die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) auf ihrer Webseite. Das Problem sei am 23. März aufgetreten und könne bewirken, dass der überwiesene Beitrag mehrfach vom Konto des Kunden abgebucht wurde. „Der Durchschnittsbetrag der möglicherweise doppelt gebuchten Zahlungen dürfte bei rund 70 Euro liegen“, teilte ein Sprecher mit.

Nach Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) ist ein Fehler beim Bankdienstleister TeleCash Grund für die Panne. Auf dessen Dienste greifen nicht nur öffentliche Geldinstitute zurück, sondern auch andere Banken. Welche Geldinstitute genau betroffen sind, konnte das Unternehmen noch nicht sagen. Bundesweit betreibt der Anbieter nach eigenen Angaben 250.000 Kartenlesegeräte.

Kunden sollen Geld automatisch zurückerstattet bekommen

Grund zur Panik besteht aber nicht. Die betroffenen Bankkunden sollen durch eine automatische Korrekturbuchung das Geld wieder auf ihr Konto überwiesen bekommen, heißt es im Pressetext der Landesbank. Und weiter: „Eine Mitwirkung der Kunden durch Kontaktaufnahme mit ihrer Bank oder Sparkasse oder dem Händler ist dazu nicht erforderlich. Die Kunden können ihre EC/Girokarten weiterhin ohne Einschränkungen für Einkäufe einsetzen“.

Die Korrektur soll transparent auf dem Kontoauszug ausgewiesen werden. Dennoch sollten betroffene Bankkunden ihr Konto im Auge behalten – und beobachten, ob die Rückbuchung tatsächlich in den nächsten Tagen erfolgt.