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Immer mehr Menschen suchen die Notaufnahme auf, obwohl ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis behandelt werden könnten. Ein Drittel nennt geschlossene Arztpraxen als Grund. Doch wie lassen sich solche Fälle vermeiden?

Innerhalb eines Jahres haben 25 Prozent der gesetzlich Versicherten die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht. Dabei wurden laut einer repräsentativen Befragung des GKV-Spitzenverbands 60 Prozent der Fälle ambulant und nur 40 Prozent stationär behandelt.

Die Gründe für den Gang in die Notaufnahme sind vielfältig: 68 Prozent der Befragten nannten den Bedarf nach einer dringend erforderlichen Behandlung, während 38 Prozent aufgrund geschlossener Arztpraxen keine Alternative sahen. Besonders auffällig: 28 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis hätten behandelt werden können.

Hier könnte die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Nummer 116 117 Abhilfe schaffen. Sie vermittelt Termine bei Fachärzten – oftmals jedoch nicht schnell genug. Laut Umfrage hätten 58 Prozent der Betroffenen auf einen Notaufnahmebesuch verzichtet, wenn sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin erhalten hätten.

Was tun im Notfall?

  • 116 117: Für Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten weiter.
  • 112: Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden.

Die GKV fordert eine Reform der Notfallversorgung. Eine stärkere Vernetzung von Notfallzentren, Arztpraxen und Leitstellen könnte unnötige Besuche in der Notaufnahme reduzieren und Wartezeiten verkürzen.

Laut einer aktuellen AOK-Umfrage hatten 81 Prozent der Deutschen im vergangenen Jahr Rückenschmerzen. Trotz hoher Aufklärung wird Prävention noch oft vernachlässigt. Was die Ursachen sind und wie Rückenschmerzen vermieden werden können, zeigt die Umfrage.

Rückenschmerzen sind eine der häufigsten Volkskrankheiten in Deutschland. Nach Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK werden Diagnosen von Rückenerkrankungen bei etwa einem Drittel der gesetzlich Versicherten jährlich dokumentiert. Doch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes zeigt, dass sogar 81 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger im letzten Jahr mindestens einmal unter Rückenschmerzen gelitten haben.

Die Umfrageergebnisse im Überblick:

  • 81 Prozent der Befragten hatten im letzten Jahr mindestens einmal Rückenschmerzen.
  • 98 Prozent wissen, dass regelmäßige Bewegung das beste Mittel gegen Rückenschmerzen ist.
  • Nur 51 Prozent geben an, bewusst regelmäßig Bewegung oder Sport zur Vorbeugung zu betreiben.
  • 75 Prozent erkennen, dass schwache Bauchmuskeln eine Ursache für Rückenschmerzen sein können.
  • 93 Prozent der Befragten nennen Übergewicht als Risikofaktor.
  • 92 Prozent sehen eine einseitige Sitzposition als Ursache.
  • 72 Prozent bemerken oft, dass langes Sitzen vor digitalen Geräten Rückenschmerzen verursacht.
  • 64 Prozent sind sich bewusst, dass Stress die Rückenschmerzen verstärken kann.
  • Rund 47 Prozent glauben, dass schlechter Schlaf und Unzufriedenheit ebenfalls einen negativen Einfluss haben.

Rückenschmerzen werden häufig nicht nur durch körperliche, sondern auch durch mentale Faktoren wie Stress oder Schlafmangel verstärkt. Die Umfrage zeigt, dass es zwar ein hohes Bewusstsein für die Ursachen von Rückenschmerzen gibt, die Umsetzung der Prävention jedoch oft unzureichend bleibt. So berichtet nur die Hälfte der Befragten, regelmäßig Sport zur Vorbeugung von Rückenproblemen zu treiben.
Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Apparates, wie Rückenschmerzen, gehören zudem zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Prävention und ein gesunder Lebensstil können hier helfen, das Risiko zu minimieren.

Die Nachfrage nach privaten Krankenzusatzversicherungen steigt in Deutschland stetig. Viele Menschen schließen diese Versicherungen ab, um Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen und bessere medizinische Leistungen zu erhalten. Doch was sind die Hauptgründe für den Abschluss solcher Policen?

Das Gesundheitswesen in Deutschland hat sich stark gewandelt, und mit diesem Wandel wächst auch der Bedarf an flexiblen und individuelleren Versicherungslösungen. Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen dabei die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Laut der Continentale-Studie 2024 besitzen inzwischen 39 % der GKV-Versicherten ab 25 Jahren eine oder mehrere Krankenzusatzversicherungen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 31 % im Jahr 2020. Jeder fünfte Befragte plant, in den nächsten zwölf Monaten eine solche Versicherung abzuschließen.

Der häufigste Grund für den Abschluss ist die Abdeckung medizinischer Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. 65 % der Befragten nennen diesen Aspekt als Hauptanreiz. Die GKV bietet nur eine Grundabsicherung, während viele wichtige Leistungen für Patienten nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Ein zweiter wesentlicher Grund ist die Unzufriedenheit darüber, dass viele Versicherte erhebliche Zuzahlungen für gewünschte medizinische Leistungen leisten müssen. Dies betrifft zum Beispiel Zahnersatz, der schnell mehrere Tausend Euro kosten kann, während die GKV nur geringe Beträge zuschießt. Auch Sehhilfen und alternative Heilmethoden belasten das Budget der Versicherten, weshalb private Zusatzversicherungen immer häufiger in Anspruch genommen werden, um diese finanziellen Lücken zu schließen.

Über die Studie:
Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Die diesjährige Studie mit dem Schwerpunktthema „Private Krankenzusatzversicherungen“ entstand in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN. Bundesweit wurden für den Hauptteil repräsentativ 1.200 gesetzlich krankenversicherte Personen ab 25 Jahren befragt. Zentrale soziodemografische Kennziffern wie Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder Einkommen entsprechen in etwa der tatsächlichen Verteilung in dieser Gruppe. Seit 2001 ermittelt die Continentale-Studie zudem jährlich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitswesen. 2019 kamen Trendfragen zum Thema Altersvorsorge hinzu.

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts schützt Versicherte: Wenn Ärzte Krankmeldungen nicht rechtzeitig oder korrekt elektronisch an die Krankenkasse übermitteln, darf dies nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Damit entlastet das Urteil Arbeitnehmer deutlich und klärt, dass technische Probleme außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Der Fall: Krankengeld wurde verweigert

Im Frühjahr 2021 erkrankte ein Arbeitnehmer und beantragte nach Ablauf der Lohnfortzahlung seines Arbeitgebers Krankengeld. Die Krankenkasse aber verweigerte die Zahlung. Der Grund: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war nicht rechtzeitig bei ihr eingegangen. Gilt doch die Regel, die Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Doch der Versicherte ging gegen diese Entscheidung vor und klagte – immerhin gilt seit dem 1. Januar 2021 eine Neuregelung. Seitdem müssen Arbeitnehmer ihre Krankenkasse nicht mehr selbst über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Diese Aufgabe übernehmen die behandelnden Ärzte, die die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Die Schuld der verspäteten Meldung lag also bei der Arztpraxis. Warum sollte der Arbeitnehmer dafür bestraft werden?

Rechtsstreit über drei Instanzen

Der Fall zog sich durch mehrere Instanzen, bis das Bundessozialgericht die Rechte des Versicherten klarstellte. Das Bundessozialgericht entschied, dass Arbeitnehmer nicht für technische Probleme bei der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verantwortlich gemacht werden können (Az.: B 3 KR 23/22 R). Die Verantwortung liegt seit der Gesetzreform bei den Ärzten, die verpflichtet sind, die Bescheinigung fristgerecht an die Krankenkasse zu senden. Selbst wenn es bei der Übertragung zu Fehlern oder Verzögerungen kommt, bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen. Laut Urteil muss die Krankenkasse also das Krankengeld zahlen.

Fazit: Die Verantwortung liegt nun bei den Ärzten – und eine Rechtsschutz kann sich lohnen

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherten deutlich. Arbeitnehmer müssen sich keine Sorgen machen, dass technische Probleme bei der Übermittlung ihrer Krankmeldungen negative Folgen für ihren Krankengeldanspruch haben. Die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung liegt seit der Gesetzesänderung bei den Ärzten, der Versicherte ist vollständig entlastet.

Das Urteil zeigt aber auch den Nutzen einer Rechtsschutzversicherung. Ohne Klage über mehrere Instanzen hinweg hätte der Kläger nicht sein Recht – in diesem Fall nicht den Erhalt des Krankengelds – durchsetzen können. Viele Menschen scheuen aber Klagen, obwohl sie im Recht sind. Drohen doch hohe Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann Kostenrisiken minimieren – und den Menschen helfen, an ihr gutes Recht zu kommen.

Die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen erreichte im vergangenen Jahr einen erschreckenden Höchststand. Laut dem Psychreport der DAK-Gesundheit stieg die Anzahl der Fehltage auf 100 Beschäftigte auf 323 an, was einem Anstieg von 51,6 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren entspricht. Besonders besorgniserregend ist, dass dies bereits das fünfte Rekordjahr in Folge ist.

Die Zunahme der Fehltage ist vor allem auf vermehrte kurze Krankschreibungen zurückzuführen, die auch durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit Anfang 2022 ermöglicht wurden.

Depressionen waren die häufigste Ursache für psychische Fehltage, gefolgt von Belastungs- und Anpassungsstörungen sowie anderen neurotischen Störungen wie chronische Erschöpfung und Angststörungen. Mit 38 Prozent aller Psych-Fehltage wurden sie am häufigsten genannt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Fehltage aufgrund von Depressionen nur geringfügig um 3,1 Prozent auf 122 Fehltage je 100 Versicherte an. Stark angestiegen ist die Zahl Fehlzeiten aufgrund von Belastungs- und Anpassungsstörungen, die um 15,4 Prozent auf 89 Fehltage je 100 Versicherte zugenommen hat. Auch andere neurotische Störungen wie chronische Erschöpfung sorgten für einen Anstieg der Fehltage auf 37 je 100 Versicherte, während Angststörungen 24 Ausfalltage je 100 Versicherte verursachten.

Ein auffälliger Unterschied besteht zwischen den Geschlechtern, wobei Frauen im Durchschnitt deutlich mehr Fehltage aufweisen als Männer. Während Männer durchschnittlich 252 Fehltage auf 100 Beschäftigte aufweisen, sind es bei Frauen 407 Fehltage.

Obwohl die Anzahl der Krankheitstage gestiegen ist, ging die durchschnittliche Dauer der Krankschreibungen von etwa 37 Tagen in 2022 auf knapp 33 Tage in 2023 zurück. Dies wird teilweise auf das vermehrte Auftreten kurzer Krankschreibungen zurückgeführt, was zu einem Rückgang der Ausfallzeiten in allen Altersgruppen führte, insbesondere bei jüngeren Arbeitnehmern.

Mit dem Verbot von Zahn-Amalgam ab 2025 könnten Zahnarztbesuche teurer werden. Doch viele suchen bereits nach Alternativen, wie eine private Zahnzusatzversicherung.

Die Europäische Union hat die Quecksilberverordnung überarbeitet und will die Verwendung von Zahn-Amalgam vollständig verbieten. Vor den möglichen Folgen warnen Zahnärzte.

Für Zahnfüllungen aus Amalgam werden derzeit 40 Tonnen Quecksilber jährlich allein in Europa verbraucht. Zuviel findet die Europäische Union und hat eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung auf den Weg gebracht. Die sieht folgendes vor:

  • keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025.
  • Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025

Zahnärzte kritisieren die Entscheidung und weisen darauf hin, dass Alternativen deutlich teurer sind. Und das ist nicht der einzige Aspekt, der befürchten lässt, dass Zahnarztbesuche künftig teurer werden. So kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erst im Januar, dass die „Folgen der Mittelbegrenzung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in der Patientenversorgung voll angekommen sind“. Davon seien vor allem Parodontitis-Patienten betroffen. Die Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitisversorgung seien „fatal“, so die KZBV. Eine unbehandelte Parodontitis verursache zudem hohe Folgekosten: Allein im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Mio. Euro jährlich. Hinzukommen indirekte Krankheitskosten durch Parodontitis, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro angibt.

Beide vorgenannte Aspekte lassen befürchten, dass der Zahnarztbesuch in Zukunft noch teurer werden könnte. Viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich deshalb für eine Zahnzusatzversicherung. Welche Leistungen den Menschen dabei wichtig sind, zeigte die Erhebung eines Versicherers. Demnach gaben zwei Drittel der Befragten (jeweils rund 65 Prozent) an, dass es ihnen wichtig ist, dass eine private Zahnzusatzversicherung Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen umfasst. Gefolgt von Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen (jeweils 64 Prozent). Unbegrenzter Zahnersatz einschließlich Inlays und Implantate seien für 56 Prozent der Befragten eine bedeutende Leistung, während kieferorthopädische Maßnahmen mit 39 Prozent etwas abgeschlagen folgen.

Im 3. Quartal 2023 gab es in Deutschland ungewöhnlich viele krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, wobei der Krankenstand mit 5,0 Prozent über dem Vorjahresquartal lag. Dies ergab die Auswertung von Deutschlands drittgrößer Krankenversicherung DAK Gesundheit. Besonders auffällig war der Anstieg bei psychischen Erkrankungen, darunter Depressionen und Angststörungen, die um fast ein Viertel zugenommen haben.

Als Ursache des Anstiegs vermutet die Krankenkasse die zunehmende Belastung der Psyche durch Nachwirkungen der Pandemie sowie durch globalen Krisen. Dies führt zu einem Teufelskreis aus steigendem Krankenstand und wachsendem Personalmangel – wenn Arbeit mit weniger Mitarbeitern bewältigt werden muss, führt das wiederum zu Stress und erhöht für psychische Erkrankungen die Anfälligkeit. Der Anstieg bei psychischen Erkrankungen betrifft auch Muskel-Skelett-Probleme, die oft mit seelischer Anspannung zusammenhängen. Die Prognose deutet auf weitere steigende Fehlzeiten hin, was die Dringlichkeit von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstreicht.

Verschiedene Vorsorgeprodukte können Risiken minimieren

Zahlen verschiedener Versicherer zeigen: psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund sollte man als Arbeitnehmer so zeitig wie möglich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Zum einen sind in jungen Jahren die Versicherungen günstig zu haben. Zum anderen sollte man die Produkte abschließen, bevor es zu den Erkrankungen – auch psychischen Erkrankungen – kommt. Denn Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen oder zu teureren Prämien führen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zudem den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung vereinbaren – es handelt sich um einen Gruppenvertrag, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer mit einem Versicherer abschließt und der zum Beispiel gesetzlichen Schutz um private Leistungen ergänzen kann. Hier gibt es zum Beispiel auch Tarife für Gesundheitsprävention – übernommen werden bei diesen Tarifen unter andereml Gesundheitskurse oder psychische Beratungsangebote. Betriebliche Krankenversicherungen sind als Gruppenverträge oft günstig und bieten sich gerade für Menschen mit Vorerkrankung an.

Ein ebenfalls lohnendes Produkt beim Risiko langer Krankschreibungen ist die Krankentagegeldversicherung. Denn zwar: Gesetzlich Versicherte sind zunächst besser abgesichert als die Selbstständigen – erst zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort, dann übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent des Bruttoeinkommens für bis zu 78 Wochen. Gerade aber, wenn das volle Einkommen nur knapp reicht, um über den Monat zu kommen (zum Beispiel aufgrund laufender Verpflichtungen wie der Abzahlung eines Kredits), hilft eine Krankentagegeldversicherung beim Auffüllen der Einkommenslücke. Wer zum Einkommensschutz bei Krankheit mehr Informationen möchte, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.

Eine dieser lukrativen Zusatzleistungen sind betriebliche Krankenversicherungen: ein Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Gruppenvertrag für seine Angestellten ab, diese erhalten dafür medizinische Leistungen oder Gesundheitsleistungen. Vorstellbar sind zum Beispiel Tarife für den Klinikaufenthalt, um Ein- oder Zweibettzimmer oder andere PKV-Leistungen zu erhalten. Oder Tarife für Zahnersatz oder die Gesundheitsprävention durch Sportkurse etc.

Dies kann insbesondere für gesetzlich Versicherte eine wichtige Ergänzung im Krankenversicherungsschutz sein. Aber auch für privat Versicherte können betriebliche Tarife eine wichtige Ergänzung sein. Denn Gruppentarife ermöglichen besonders günstige Konditionen.

Zwei bKV-Varianten sind am Markt erhältlich

Betriebliche Krankenversicherungen gibt es in zwei Modellvarianten:

  • Bei Budgettarifen gibt es ein übergeordnetes jährliches Budget (z.B. 300 Euro oder 600 Euro oder 900 Euro), das für verschiedene Gesundheitsleistungen eines Leistungskatalogs verwendet werden kann. Jedoch: Ist das Budget aufgebraucht, kann keine weitere Gesundheitsleistung aus dem Katalog in Anspruch genommen werden.
  • Bei Bausteintarifen bestehen die Gesundheitsleistungen nebeneinander. Zwar kann das Geld für einen einzelnen Baustein gedeckelt sein (zum Beispiel 300 Euro für eine bestimmte Zahnarztleistung). Dennoch können weiteren Bausteine noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Leistung bereits genutzt wurde – eine übergeordnete Budgetierung findet nicht statt.

Betriebliche Krankenversicherungen bieten somit durch ihre günstigen Bedingungen Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern einen Mehrwert. Die Arbeitnehmer erhalten Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Lohn. Dies fördert aber auch die Zufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen, wovon wiederum der Arbeitgeber profitiert. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Gesetzlich Krankenversicherte sollten schnell ihr Zahnarzt-Bonusheft überprüfen. Sollte ein Stempel für das laufende Jahr fehlen, ist es empfehlenswert, rasch einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren – und das idealerweise noch vor dem Jahreswechsel.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens.

Für gesetzlich Krankenversicherte kann es somit schnell sehr teuer werden. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten. Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung.

Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen also weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um zehn Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für zehn Jahre erbringt, kann den Zuschuss um weitere fünf Prozent nach oben schrauben.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Denn die Erhöhung der Zuschüsse greift nur, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden können.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2022 hatten sich rund 17,8 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert. Allein in den zehn Jahren zwischen 2012 und 2021 ist die Gesamtzahl der versicherten Personen mit einem Zahnzusatztarif um 4,3 Millionen oder 30,9 Prozent angestiegen.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Die gesetzlichen Krankenversicherer haben schrittweise ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt gegeben. Während die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Krankenkasse ihren Beitrag stabil hält, steigen die Zusatzbeiträge bei der Barmer GEK, dem zweitgrößten Krankenversicherer, und der AOK Plus. Die Barmer erhöht den Beitrag sogar um 0,69 Prozentpunkte, während die AOK Plus um 0,3 Prozentpunkte anhebt.

Für 2024 wird erneut ein Milliardendefizit in den gesetzlichen Krankenkassen erwartet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,7 Prozent angehoben, aber dies ist keine verbindliche Regelung für die Anbieter. Branchenbeobachter sind gespannt darauf, wie die einzelnen Kassen ihren Zusatzbeitrag gestalten werden. Hier haben einige wichtige Anbieter den Zusatzbeitrag für kommendes Jahr bereits festgelegt.

Die TK hält ihren Zusatzbeitrag bei 1,2 Prozent stabil, während die Barmer ihren Beitrag um 0,69 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent erhöht. Beide sind die größten Krankenkassen in Deutschland und versichern zusammen über 21 Millionen Menschen. Die AOK Plus, Marktführer in Sachsen und Thüringen, hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent an. Diese Anpassungen werden auf steigende Ausgaben zurückgeführt.

Einige Kassen wie die DAK Gesundheit und die AOK Bayern halten hingegen ihre Zusatzbeiträge stabil. Die DAK Gesundheit bleibt bei 1,7 Prozent, während die AOK Bayern ihren Beitrag bei 1,58 Prozent belässt.

Es wird erwartet, dass die generellen Beiträge aller Krankenkassen im nächsten Jahr voraussichtlich steigen müssen, da trotz steigender Kosten die Leistungen nicht gekürzt wurden. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, während die individuellen Zusatzbeiträge von den Kassen festgelegt werden dürfen. Gesundheitsexperten erwarten wegen der Finanzierungsprobleme im Kassensystem, dass auch der allgemeine Beitragssatz in den kommenden Jahren angehoben wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte.

Die Versicherten haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse ihren Beitrag raufsetzt. Der Beitrag sollte aber nicht der einzige Grund sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen mit seinem Anbieter gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe, seinem Anbieter treu zu bleiben – auch bei steigenden Prämien.