Beiträge

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können seit Jahresbeginn mit einem höheren Arbeitgeberzuschuss rechnen. Hintergrund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch steigt auch der maximale Zuschuss, den Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung leisten.

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent des Beitrags zur privaten Krankenversicherung – allerdings nur bis zur Höhe des maximalen Zuschusses, den auch gesetzlich Versicherte erhalten. Dieser Höchstbetrag liegt nun bei 508,59 Euro im Monat und damit rund 37 Euro höher als zuvor.

Für viele privat Versicherte lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz jetzt zu überprüfen. Denn nicht alle schöpfen den Arbeitgeberzuschuss bereits vollständig aus. Wer bislang unterhalb des Höchstbetrags lag, kann den zusätzlichen Zuschuss nutzen, ohne selbst mehr zahlen zu müssen.

Der höhere Arbeitgeberanteil kann zum Beispiel eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz gezielt zu verbessern oder um für steigende Beiträge im Alter vorzusorgen. Möglich ist etwa der Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs, der die monatliche Belastung im Ruhestand dauerhaft senkt. Für Arbeitnehmer ergeben sich dabei häufig zusätzliche steuerliche Vorteile.

Unterm Strich gilt: Der gestiegene Arbeitgeberzuschuss verschafft privat Krankenversicherten mehr finanziellen Spielraum – und eröffnet die Chance, den eigenen Versicherungsschutz sinnvoll anzupassen.

Die Grundfähigkeitsversicherung gewinnt in der Arbeitskraftabsicherung weiter an Bedeutung. Aktuelle Ratings von Franke und Bornberg zeigen: Die Zahl der Leistungsfälle steigt langsam, aber stetig. Das gilt als Hinweis darauf, dass das noch junge Produkt zunehmend in der Praxis ankommt.

Gleichzeitig wird deutlich, dass viele Versicherte die Leistungsvoraussetzungen nicht genau kennen. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht die konkrete Tätigkeit entscheidend, sondern der Verlust klar definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Greifen. Viele Leistungsanmeldungen erfolgen daher bereits, bevor die vertraglichen Auslöser tatsächlich erfüllt sind.

Der zunehmende Leistungsfallbestand macht den Aufklärungsbedarf sichtbar. Fachleute sehen vor allem die Beratung vor Vertragsabschluss in der Pflicht, realistische Erwartungen zu schaffen und den Produktcharakter klar zu erklären. Zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsbausteine verzerren zudem häufig die Wahrnehmung, da deren Leistungen nicht mit dem eigentlichen Grundfähigkeitskonzept gleichzusetzen sind.

Auch für Versicherer steigen die Anforderungen. Die Leistungsprüfung erfordert spezielles Know-how, da medizinische Befunde präzise auf die vertraglich definierten Fähigkeiten übertragen werden müssen. Mit wachsender Marktreife gewinnt die Qualität der Leistungsprüfung weiter an Bedeutung – ebenso wie die kontinuierliche Weiterbildung der beteiligten Fachkräfte.

Für viele privat Krankenversicherte stehen deutliche Beitragserhöhungen bevor. Die Kosten für Medikamente, Kliniken und Heilmittel steigen – und wirken sich zunehmend auf die Prämien aus.

Auch privat Versicherte werden sich 2026 auf steigende Beiträge einstellen müssen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung prognostiziert eine durchschnittliche Anpassung um etwa dreizehn Prozent. Rund sechzig Prozent der Vollversicherten dürften davon betroffen sein.

Auslöser sind mehrere Kostentreiber: So sind Arzneimittelausgaben im Jahresvergleich um fast zehn Prozent gestiegen, Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie und ambulante Leistungen verzeichnen ebenfalls hohe Zuwächse. Im stationären Bereich verbuchten Krankenhäuser für Allgemeinleistungen Steigerungen von über zehn Prozent. Da viele dieser Kosten auch im öffentlichen System gleich vergütet werden, können private Versicherer die höheren Belastungen nicht ignorieren.

Der Spielraum für Prämienanpassungen ist begrenzt: Versicherer müssen wirtschaftlich bleiben, aber versuchen zugleich, das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu gefährden. Für Versicherte heißt das: Jetzt lohnt es sich, die eigene Versicherungslage kritisch zu prüfen – etwa vorhandene Tarifoptionen anzuschauen, mögliche Wechsel oder Beitragssenkungsmaßnahmen zu erwägen und sich frühzeitig beraten zu lassen.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen viele Privatversicherte in sogenannten Sozialtarifen tiefer in die Tasche greifen: Die Beiträge im Standardtarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen im Durchschnitt um rund 25 Prozent, von derzeit etwa 400 Euro auf rund 500 Euro im Monat. Auch im Basistarif kommt es zu Erhöhungen – hier ist aber nur ein Teil der Versicherten betroffen.

Der Grund: Die Leistungsausgaben der Versicherer sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor allem im Krankenhausbereich. Höhere Pflegesätze, mehr Operationen und gestiegene Behandlungskosten schlagen auf breiter Front zu Buche. So stiegen beispielsweise zwischen 2021 und 2023 die Pflegekosten pro Tag um 37,5 Prozent, während sich etwa die Zahl der Herzkatheter-Untersuchungen mehr als verdoppelte.

Besonders betroffen vom Beitragsanstieg ist der Standardtarif. Er ist als brancheneinheitlicher Sozialtarif speziell für ältere, langjährig privatversicherte Personen gedacht. Zum Jahresende 2024 waren rund 53.900 Personen in diesem Tarif versichert – etwa 0,6 Prozent aller PKV-Vollversicherten. Der größere Teil davon – rund 47.400 Personen – befindet sich im Tarif ohne Beihilfeanspruch (STN), weitere 6.500 Personen mit Beihilfeanspruch im STB.

Auch im Basistarif werden die Beiträge angepasst. Betroffen sind dort jedoch nur etwa 20 Prozent der Versicherten, da die meisten aufgrund gesetzlicher Regelungen ohnehin nur den gedeckelten Höchstbeitrag zahlen oder wegen Hilfebedürftigkeit einen ermäßigten Beitrag erhalten. 2025 liegt der volle Basistarifbeitrag bei 942,64 Euro, kann aber bei entsprechender Bedürftigkeit auf die Hälfte sinken oder durch Zuschüsse vom Sozialamt oder der Agentur für Arbeit ergänzt werden.

Trotz der Erhöhungen bleibt der Standardtarif für viele Betroffene ein deutlich günstigerer Tarif im Vergleich zu ihrer früheren PKV-Prämie – insbesondere durch die Berücksichtigung gebildeter Alterungsrückstellungen.

Der PKV-Verband setzt sich zudem für eine Reform der Tarifkalkulation ein, damit künftige Beitragserhöhungen nicht in so großen Schritten erfolgen müssen. Die Idee: kleinere, dafür häufigere Anpassungen, die für Versicherte besser planbar sind.

Rückenprobleme, Verspannungen oder chronische Schmerzen – die Osteopathie erfreut sich wachsender Beliebtheit. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen an den Behandlungskosten. Nach einer aktuellen Marktübersicht übernehmen 70 von 94 Kassen eine Erstattung – teils bis zu 400 Euro pro Jahr.

Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen deutlich. Einige Kassen erstatten feste Höchstbeträge pro Jahr oder Sitzung, andere zahlen prozentuale Anteile – etwa bis zu 80 oder 90 Prozent der tatsächlichen Kosten. Während manche Versicherer Osteopathie als eigenständige Satzungsleistung erbringen, integrieren andere sie in ein jährliches Gesundheitsbudget. Teilweise gelten regionale Einschränkungen oder die Angebote sind speziell auf Kinder, Schwangere oder Säuglinge zugeschnitten.

Was Versicherte beachten sollten

Wichtig für Patientinnen und Patienten: Die Erstattung erfolgt in der Regel nur, wenn die Behandlung von einem Arzt oder Heilpraktiker mit anerkannter osteopathischer Ausbildung durchgeführt wird. Zudem verlangen viele Kassen eine ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept als Nachweis.
Auch sollte geprüft werden, ob die Kasse eine Maximalanzahl an Sitzungen pro Jahr vorgibt – häufig sind drei bis sechs Behandlungen möglich. Die Kosten pro Sitzung variieren stark und liegen meist zwischen 60 und 120 Euro. Eine vollständige Erstattung ist daher nur in wenigen Fällen möglich.

Lohnt sich ein Vergleich?

Ein Blick in die Leistungen der eigenen Krankenkasse kann sich also lohnen – gerade für Menschen, die regelmäßig osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen möchten. Auch wer den Kassenwechsel in Erwägung zieht, sollte die Angebote rund um Naturheilverfahren mit in den Vergleich einbeziehen.
Die Daten stammen aus einer aktuellen Leistungsabfrage des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de, das regelmäßig Zusatzleistungen in der GKV untersucht.

Immer mehr Menschen suchen die Notaufnahme auf, obwohl ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis behandelt werden könnten. Ein Drittel nennt geschlossene Arztpraxen als Grund. Doch wie lassen sich solche Fälle vermeiden?

Innerhalb eines Jahres haben 25 Prozent der gesetzlich Versicherten die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht. Dabei wurden laut einer repräsentativen Befragung des GKV-Spitzenverbands 60 Prozent der Fälle ambulant und nur 40 Prozent stationär behandelt.

Die Gründe für den Gang in die Notaufnahme sind vielfältig: 68 Prozent der Befragten nannten den Bedarf nach einer dringend erforderlichen Behandlung, während 38 Prozent aufgrund geschlossener Arztpraxen keine Alternative sahen. Besonders auffällig: 28 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis hätten behandelt werden können.

Hier könnte die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Nummer 116 117 Abhilfe schaffen. Sie vermittelt Termine bei Fachärzten – oftmals jedoch nicht schnell genug. Laut Umfrage hätten 58 Prozent der Betroffenen auf einen Notaufnahmebesuch verzichtet, wenn sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin erhalten hätten.

Was tun im Notfall?

  • 116 117: Für Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten weiter.
  • 112: Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden.

Die GKV fordert eine Reform der Notfallversorgung. Eine stärkere Vernetzung von Notfallzentren, Arztpraxen und Leitstellen könnte unnötige Besuche in der Notaufnahme reduzieren und Wartezeiten verkürzen.

Laut einer aktuellen AOK-Umfrage hatten 81 Prozent der Deutschen im vergangenen Jahr Rückenschmerzen. Trotz hoher Aufklärung wird Prävention noch oft vernachlässigt. Was die Ursachen sind und wie Rückenschmerzen vermieden werden können, zeigt die Umfrage.

Rückenschmerzen sind eine der häufigsten Volkskrankheiten in Deutschland. Nach Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK werden Diagnosen von Rückenerkrankungen bei etwa einem Drittel der gesetzlich Versicherten jährlich dokumentiert. Doch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes zeigt, dass sogar 81 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger im letzten Jahr mindestens einmal unter Rückenschmerzen gelitten haben.

Die Umfrageergebnisse im Überblick:

  • 81 Prozent der Befragten hatten im letzten Jahr mindestens einmal Rückenschmerzen.
  • 98 Prozent wissen, dass regelmäßige Bewegung das beste Mittel gegen Rückenschmerzen ist.
  • Nur 51 Prozent geben an, bewusst regelmäßig Bewegung oder Sport zur Vorbeugung zu betreiben.
  • 75 Prozent erkennen, dass schwache Bauchmuskeln eine Ursache für Rückenschmerzen sein können.
  • 93 Prozent der Befragten nennen Übergewicht als Risikofaktor.
  • 92 Prozent sehen eine einseitige Sitzposition als Ursache.
  • 72 Prozent bemerken oft, dass langes Sitzen vor digitalen Geräten Rückenschmerzen verursacht.
  • 64 Prozent sind sich bewusst, dass Stress die Rückenschmerzen verstärken kann.
  • Rund 47 Prozent glauben, dass schlechter Schlaf und Unzufriedenheit ebenfalls einen negativen Einfluss haben.

Rückenschmerzen werden häufig nicht nur durch körperliche, sondern auch durch mentale Faktoren wie Stress oder Schlafmangel verstärkt. Die Umfrage zeigt, dass es zwar ein hohes Bewusstsein für die Ursachen von Rückenschmerzen gibt, die Umsetzung der Prävention jedoch oft unzureichend bleibt. So berichtet nur die Hälfte der Befragten, regelmäßig Sport zur Vorbeugung von Rückenproblemen zu treiben.
Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Apparates, wie Rückenschmerzen, gehören zudem zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Prävention und ein gesunder Lebensstil können hier helfen, das Risiko zu minimieren.

Die Nachfrage nach privaten Krankenzusatzversicherungen steigt in Deutschland stetig. Viele Menschen schließen diese Versicherungen ab, um Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen und bessere medizinische Leistungen zu erhalten. Doch was sind die Hauptgründe für den Abschluss solcher Policen?

Das Gesundheitswesen in Deutschland hat sich stark gewandelt, und mit diesem Wandel wächst auch der Bedarf an flexiblen und individuelleren Versicherungslösungen. Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen dabei die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Laut der Continentale-Studie 2024 besitzen inzwischen 39 % der GKV-Versicherten ab 25 Jahren eine oder mehrere Krankenzusatzversicherungen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 31 % im Jahr 2020. Jeder fünfte Befragte plant, in den nächsten zwölf Monaten eine solche Versicherung abzuschließen.

Der häufigste Grund für den Abschluss ist die Abdeckung medizinischer Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. 65 % der Befragten nennen diesen Aspekt als Hauptanreiz. Die GKV bietet nur eine Grundabsicherung, während viele wichtige Leistungen für Patienten nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Ein zweiter wesentlicher Grund ist die Unzufriedenheit darüber, dass viele Versicherte erhebliche Zuzahlungen für gewünschte medizinische Leistungen leisten müssen. Dies betrifft zum Beispiel Zahnersatz, der schnell mehrere Tausend Euro kosten kann, während die GKV nur geringe Beträge zuschießt. Auch Sehhilfen und alternative Heilmethoden belasten das Budget der Versicherten, weshalb private Zusatzversicherungen immer häufiger in Anspruch genommen werden, um diese finanziellen Lücken zu schließen.

Über die Studie:
Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Die diesjährige Studie mit dem Schwerpunktthema „Private Krankenzusatzversicherungen“ entstand in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN. Bundesweit wurden für den Hauptteil repräsentativ 1.200 gesetzlich krankenversicherte Personen ab 25 Jahren befragt. Zentrale soziodemografische Kennziffern wie Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder Einkommen entsprechen in etwa der tatsächlichen Verteilung in dieser Gruppe. Seit 2001 ermittelt die Continentale-Studie zudem jährlich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitswesen. 2019 kamen Trendfragen zum Thema Altersvorsorge hinzu.

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts schützt Versicherte: Wenn Ärzte Krankmeldungen nicht rechtzeitig oder korrekt elektronisch an die Krankenkasse übermitteln, darf dies nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Damit entlastet das Urteil Arbeitnehmer deutlich und klärt, dass technische Probleme außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Der Fall: Krankengeld wurde verweigert

Im Frühjahr 2021 erkrankte ein Arbeitnehmer und beantragte nach Ablauf der Lohnfortzahlung seines Arbeitgebers Krankengeld. Die Krankenkasse aber verweigerte die Zahlung. Der Grund: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war nicht rechtzeitig bei ihr eingegangen. Gilt doch die Regel, die Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Doch der Versicherte ging gegen diese Entscheidung vor und klagte – immerhin gilt seit dem 1. Januar 2021 eine Neuregelung. Seitdem müssen Arbeitnehmer ihre Krankenkasse nicht mehr selbst über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Diese Aufgabe übernehmen die behandelnden Ärzte, die die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Die Schuld der verspäteten Meldung lag also bei der Arztpraxis. Warum sollte der Arbeitnehmer dafür bestraft werden?

Rechtsstreit über drei Instanzen

Der Fall zog sich durch mehrere Instanzen, bis das Bundessozialgericht die Rechte des Versicherten klarstellte. Das Bundessozialgericht entschied, dass Arbeitnehmer nicht für technische Probleme bei der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verantwortlich gemacht werden können (Az.: B 3 KR 23/22 R). Die Verantwortung liegt seit der Gesetzreform bei den Ärzten, die verpflichtet sind, die Bescheinigung fristgerecht an die Krankenkasse zu senden. Selbst wenn es bei der Übertragung zu Fehlern oder Verzögerungen kommt, bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen. Laut Urteil muss die Krankenkasse also das Krankengeld zahlen.

Fazit: Die Verantwortung liegt nun bei den Ärzten – und eine Rechtsschutz kann sich lohnen

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherten deutlich. Arbeitnehmer müssen sich keine Sorgen machen, dass technische Probleme bei der Übermittlung ihrer Krankmeldungen negative Folgen für ihren Krankengeldanspruch haben. Die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung liegt seit der Gesetzesänderung bei den Ärzten, der Versicherte ist vollständig entlastet.

Das Urteil zeigt aber auch den Nutzen einer Rechtsschutzversicherung. Ohne Klage über mehrere Instanzen hinweg hätte der Kläger nicht sein Recht – in diesem Fall nicht den Erhalt des Krankengelds – durchsetzen können. Viele Menschen scheuen aber Klagen, obwohl sie im Recht sind. Drohen doch hohe Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann Kostenrisiken minimieren – und den Menschen helfen, an ihr gutes Recht zu kommen.

Die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen erreichte im vergangenen Jahr einen erschreckenden Höchststand. Laut dem Psychreport der DAK-Gesundheit stieg die Anzahl der Fehltage auf 100 Beschäftigte auf 323 an, was einem Anstieg von 51,6 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren entspricht. Besonders besorgniserregend ist, dass dies bereits das fünfte Rekordjahr in Folge ist.

Die Zunahme der Fehltage ist vor allem auf vermehrte kurze Krankschreibungen zurückzuführen, die auch durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit Anfang 2022 ermöglicht wurden.

Depressionen waren die häufigste Ursache für psychische Fehltage, gefolgt von Belastungs- und Anpassungsstörungen sowie anderen neurotischen Störungen wie chronische Erschöpfung und Angststörungen. Mit 38 Prozent aller Psych-Fehltage wurden sie am häufigsten genannt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Fehltage aufgrund von Depressionen nur geringfügig um 3,1 Prozent auf 122 Fehltage je 100 Versicherte an. Stark angestiegen ist die Zahl Fehlzeiten aufgrund von Belastungs- und Anpassungsstörungen, die um 15,4 Prozent auf 89 Fehltage je 100 Versicherte zugenommen hat. Auch andere neurotische Störungen wie chronische Erschöpfung sorgten für einen Anstieg der Fehltage auf 37 je 100 Versicherte, während Angststörungen 24 Ausfalltage je 100 Versicherte verursachten.

Ein auffälliger Unterschied besteht zwischen den Geschlechtern, wobei Frauen im Durchschnitt deutlich mehr Fehltage aufweisen als Männer. Während Männer durchschnittlich 252 Fehltage auf 100 Beschäftigte aufweisen, sind es bei Frauen 407 Fehltage.

Obwohl die Anzahl der Krankheitstage gestiegen ist, ging die durchschnittliche Dauer der Krankschreibungen von etwa 37 Tagen in 2022 auf knapp 33 Tage in 2023 zurück. Dies wird teilweise auf das vermehrte Auftreten kurzer Krankschreibungen zurückgeführt, was zu einem Rückgang der Ausfallzeiten in allen Altersgruppen führte, insbesondere bei jüngeren Arbeitnehmern.