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Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auch 2024 auf weiter steigende Krankenkassen-Beiträge einstellen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auch 2024 auf weiter steigende Krankenkassen-Beiträge einstellen. Davon gehen sowohl die Kassen selbst, als auch das Bundesgesundheitsministerium aus, berichtet u.a. das Handelsblatt.

Sollte der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr um weitere 0,3 Prozentpunkte steigen, müssten die Versicherten bis zu 180 Euro im Jahr mehr für ihren Krankenschutz zahlen, rechnet das Handelsblatt vor.

Allerdings ist der gesetzlich vorgegebene Zusatzbeitrag nicht bindend für die Krankenkassen, sondern lediglich zur Orientierung gedacht. Entsprechend haben große Anbieter im laufenden Jahr ihren Zusatzbeitrag stabil gehalten. Beim Marktführer Techniker Krankenkasse (TK) beträgt der Zusatzbeitrag wie im Vorjahr 1,2 Prozent, bei der Barmer als zweitgrößtem Anbieter 1,5 Prozent. Rauf ging es hingegen bei fast allen Ortskrankenkassen. Darunter unter anderem auch die AOK Plus, die in Sachsen und Thüringen nahezu eine Monopolstellung hat. Um 0,3 Prozentpunkte erhöhte sich der Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel auf nun 1,50 Prozent.

Ein Anbieterwechsel sollte dennoch gut überlegt sein. In die Überlegungen sollte auch einfließen, welche Zusatzangebote man selbst benötigt und ob der bisherige Anbieter besondere Leistungen bietet. So unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen etwa bei der Übernahme von Osteopathie-Behandlungen, Sportkursen, Impfungen.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) legt deutlich zu. Inzwischen bieten 22.300 deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte bKV an. Laut Lobby-Verein “boomt” dieser Zweig der Krankenversicherung.

Der Kampf um Fachkräfte ist für viele deutsche Unternehmen ein schwieriger und oft langwieriger sowie teurer Krampf. Zudem führen Fehlzeiten von Angestellten jedes Jahr zu Milliardenschäden für die Wirtschaft. Diese beiden Aspekte können auch Vermittler nutzen, um für die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zu werben.

“Die betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitgebern einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft bei der langfristigen Mitarbeiterbindung. Für Arbeitnehmer eignet sie sich auch zur Absicherung des Pflegerisikos als ergänzende Säule zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier bietet sich eine sehr gute Möglichkeit, die wichtige private Vorsorge noch stärker in der Gesellschaft zu etablieren.”, sagte Thomas Brahm, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Und: Dieser Ansatz hat scheinbar immer häufiger Erfolg. Denn im Wettbewerb um Mitarbeiter setzen Unternehmen zunehmend auf die betriebliche Krankenversicherung. Das belegen die aktuellen Zahlen der betriebliche Krankenversicherung (bKV). So hätten laut Verband der Privaten Krankenversicherung Ende 2022 rund 22.300 Unternehmen gegeben, die ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung anboten. Im Vorjahr waren es noch 18.200 Unternehmen.

Seit 2015 habe sich der Wert fast versechsfacht. Ende 2015 waren es noch 3.848 Unternehmen. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbands hervor.

Mittlerweile nutzten rund 1,8 Millionen Personen das bKV-Angebot ihres Arbeitgebers und bekommen eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV). Ende 2021 seien es noch 1,59 Millionen Angestellte gewesen. Das ist eine Steigerung um 11,5 Prozent. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat das bKV-Geschäft einen enormen Schub bekommen. Ende 2020 hatten lediglich 1,02 Millionen Angestellte einen derartigen Schutz. Das ist eine Steigerung um 76,5 Prozent.

Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2021 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Demnach kamen etwa 787.000 Verträge hinzu. Das ist ein Plus von 4,62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Summe haben bereits 17,83 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Im Oktober 2020 wurde dieser nochmal angehoben. Seither erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung vorher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt.

Wenn der Patient ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann, steigt der Zuschuss. Bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft klettert dieser von 60 auf 70 Prozent. Können jährliche Vorsorge-Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, klettert der Zuschuss von 65 auf 75 Prozent.

Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte etwa 1.000 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zuzahlen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an. Und: Die Kosten für hochwertigen Zahnersatz sind durchaus beträchtlich. So können beispielsweise Implantate schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro.

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte über eine Zahn-Police nachdenken. Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Gute Vorsätze im neuen Jahr? Das Aufgeben des Rauchens steht bei vielen Deutschen ganz oben auf der Liste. Ein alter Spruch besagt: “Rauchen aufgeben ist gar nicht so schwer, ich habe es schon 5x geschafft”. Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz kann es sich lohnen, den Glimmstängeln zu entsagen.

Ob Brad Pitt, Boris Becker oder sogar Topmodell Kate Moss: Die Liste der Promis, die man schon mit Zigarette im Mund fotografiert hat, ist lang. Ikonische Bilder zeigen ebenfalls Stars beim Rauchen, ob Bob Dylan nachdenklich auf Plattencovern oder Hollywood-Legende James Dean am Filmset. Lange Zeit galt Rauchen als sexy: auch wenn es mittlerweile eine Gegenbewegung gibt. Pafft in Deutschland laut einer repräsentativen Debra-Studie ungefähr jeder dritte Mensch ab 14 Jahren, so verzichten gerade Jüngere zunehmend auf die Zigarette. Bei den Minderjährigen rauchten Anfang der 90er Jahre rund 30 Prozent – aktuell sind es nur noch zehn Prozent.

Keine Frage: Auf Rauchen zu verzichten ist eine vernünftige Entscheidung. Denn die Zahlen, die die Deutsche Krebsgesellschaft präsentiert, sind erschreckend. Laut dem Verband sterben in Deutschland jedes Jahr mehr als 120.000 Menschen an den direkten und indirekten Folgen. Auch wenn die Zahl nicht genau zu bemessen ist, weil neben Lungenkrebs, wo beinahe 97 Prozent aller Fälle auf das Rauchen zurückzuführen sind, andere Krankheiten zumindest dadurch begünstigt werden. Dazu zählen Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Schlaganfälle, Magentumore etc. Hier besteht also eine statistische Unschärfe. Die Lebenserwartung reduziert sich laut Studien der Versicherungswirtschaft bei Männern im Schnitt um sieben Jahre, bei Frauen um sechs Jahre.

Dass Rauchen mit einem höheren Risiko einher geht, wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz aus – zumindest bei jenen Tarifen, wo Gesundheitsfragen ein entscheidender Faktor sind. Ein großes Vergleichsportal berichtet zum Beispiel, dass für eine Risikolebensversicherung im Schnitt der dreifache Beitrag bezahlt werden muss. Teils noch drastischer wirkt sich Rauchen auf Prämien in der Lebens- und privaten Krankenversicherung aus. Hier ist es Standard, dass man im Antrag angeben muss, ob man raucht – und wie häufig. Wer falsche Angaben macht, der droht, seinen Versicherungsschutz aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu verlieren. Wahrheit ist hier unbedingte Pflicht!

Wenn Raucher das Rauchen aufgeben, können sie folglich auch bei der Versicherungsprämie sparen. Natürlich muss man eine Weile abstinent sein, um eine Prämienkorrektur zu verlangen: in der Regel erfolgt das nach ein oder zwei Jahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass man es dem Versicherer anzeigen muss, wenn man abstinent lebte – aber plötzlich mit dem Rauchen beginnt. Sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherer unterstützen die Rauch-Entwöhnung im bestimmten Umfang. Hier lohnt es sich anzufragen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Therapien gefördert werden.

Die Krankenkassen schauen auf ein gewaltiges Finanzloch: nun wird ersichtlich, welche Anbieter die Beiträge anheben und welche nicht. Immerhin drei Viertel aller Kassen setzen den Zusatzbeitrag rauf.

Es waren besorgniserregende Nachrichten, die im letzten Jahr wiederholt aus dem gesetzlichen Kassensystem kamen. Zwischen 17 und 23 Milliarden Euro beträgt -je nach Wirtschafts-Entwicklung- das Finanzloch, das bei den Krankenkassen klafft. Die Bundesregierung hob daraufhin den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte an. Aber dieser Wert ist für die einzelnen Anbieter nicht bindend, sondern nur als Empfehlung gedacht.

Wie also würden sich die Krankenkassen tatsächlich verhalten? Das Ausmaß wird nun ersichtlich, nachdem alle Anbieter ihren Beitrag für das Jahr 2023 kommuniziert haben. Und tatsächlich haben viele ihren Zusatzbeitrag raufsetzen müssen. Zur Erinnerung: Der Zusatzbeitrag gesellt sich zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den alle gleichermaßen zahlen müssen. Der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag werden zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Drei Viertel aller Krankenkassen heben nun ihren Zusatzbeitrag an.

Bei den Ortskrankenkassen, auch AOKen, setzen nach einer Auswertung der krankenkassennetz.de GmbH fast alle ihren Zusatzbeitrag rauf: lediglich ein Anbieter verzichtet darauf. Darunter so Mitgliederstarke Kassen wie die AOK Plus, die in Thüringen und Sachsen fast Monopolstellung hat: Hier wird der Zusatzbeitrag künftig 1,50 Prozent des Bruttolohns betragen. Günstigster Anbieter ist hier die AOK Sachsen-Anhalt, die 2023 einen Zusatzbeitrag von 1,00 Prozent berechnet. Satte 1,9 Prozent werden hingegen bei der AOK Nordost fällig, die damit die teuerste Ortskrankenkasse ist.

Ebenfalls viele Erhöhungen sind bei den vielen Betriebskrankenkassen zu beobachten. Doch hier gibt es zwei Ausnahmen. Die in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete BKK Herkules (Zusatzbeitrag 1,09 Prozent) sowie die in elf Bundesländern aktive SKD BKK (Zusatzbeitrag 1,15 Prozent) starten ins neue Jahr mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag. Sie zählen damit zu den Versicherern mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Prämie.

Positiv: Die größten Kassenanbieter in Deutschland halten ihren Zusatzbeitrag stabil. Die Techniker Krankenkasse berechnet wie im Vorjahr 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, die Barmer 1,5 Prozent. Erstgenannte zählt 11 Millionen Mitglieder, die Barmer immerhin noch 8,7 Millionen. Weitere 14 Versicherer ändern ihren Beitrag nicht.

Es lohnt sich im Zweifel also, den Zusatzbeitrag zu vergleichen. Günstigste Anbieter sind nach dieser Auswertung die BKK firmus (0,90 Prozent) und die BKK Gildemeister Seidensticker (0,90 Prozent): beides eher kleinere Kassen. Allerdings sollte der Beitrag nicht das einzige Kriterium sein. Zusatzleistungen wie etwa Gesundheitskurse, ein guter Service und Ansprechpartner vor Ort sind mindestens ebenso wichtig. Denn die günstigste Kasse nützt nichts, wenn man sich im Leistungsfall lange mit Bürokratie rumschlägt oder keine Hilfe findet. Hier hilft ein Beratungsgespräch, ob und unter welchen Umständen sich ein Wechsel empfiehlt.

Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten.

Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte “Regelversorgung”. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 60-prozentigen Zuschuss und das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung. Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 10 Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, erhöht den Zuschuss um weitere fünf Prozent.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Erst nämlich, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden, greift die Erhöhung der Zuschüsse.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zZur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Zahnzusatzversicherung als “Plus” beim Versicherungsschutz

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2021 hatten sich rund 16,9 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Was zeichnet eine ‚faire Krankenversicherung‘ aus Sicht der Deutschen aus? Das ermittelte eine Befragung im Auftrag eines Versicherers. Ein Ergebnis: Die Beitragshöhe spielt eine eher nachgeordnete Rolle.

Empfinden die Deutschen ihr Gesundheitssystem als ‚fair‘? Und welche Kriterien sind ihnen wichtig, wenn sie die Fairness einer Krankenversicherung einschätzen sollen? Diesen und ähnlichen Fragen widmete sich der ‚Fairness-Radar‘ von Kantar Public im Auftrag eines großen Versicherers.

Ein Ergebnis: Fast die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) hält das deutsche Gesundheitssystem für unfair. Nur ein Viertel hingegen (24 Prozent) bewertet das deutsche Gesundheitswesen als fair, und etwas mehr als ein Viertel (28 Prozent) finden es weder fair noch unfair. So sind die Kritiker unter gesetzlich Versicherten mit 48 Prozent stärker vertreten als unter Privatversicherten (37 Prozent).

Doch wie kommen die Befragten zu dieser Einschätzung? Als wichtigste Aspekte für ein faires Gesundheitssystem nennen sie faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (83 Prozent), gefolgt von einem einfachen, schnellen Zugang zu Fachärzten (81 Prozent) und menschenwürdige Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und Heimen (80 Prozent). Die flächendeckende Versorgung mit Hausarztpraxen (77 Prozent) und schnell erreichbare Krankenhäuser (72 Prozent) halten die Deutschen ebenfalls für sehr relevante Kriterien, um die Fairness des Gesundheitssystems zu beurteilen.

In der Erhebung wurde auch nach den wichtigsten Kriterien für eine ‚faire Krankenversicherung‘ gefragt. Wichtigster Faktor dafür ist laut Umfrage ein breites Leistungsangebot (79 Prozent). Knapp dahinter landet die freie Arztwahl auf Rang 2 (76 Prozent).

Günstige Versicherungsprämien (33 Prozent), bedarfsgerechte Termine (36 Prozent), eine unkomplizierte Abrechnung (34 Prozent) oder die persönliche Beratung (30 Prozent) wurden deutlich seltener als Kriterien für die Fairness einer Krankenversicherung herangezogen.

Über die Studie:
Für den Fairness-Radar wurden 5.109 Menschen repräsentativ zwischen Mai und Juli 2022 online befragt. Kantar Public führte die Befragung im Auftrag der HUK Coburg durch.

Gesetzliche Krankenkassen sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder Sport machen. Zumindest gilt dies für ungefährliche Sportarten, die im wörtlichen Sinne “fit” halten. Dennoch bezuschussen gesetzliche Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Und doch kann man Zuschüsse für Fitnessangebote erhalten. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich.

Denn wenngleich Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen, so bezuschussen sie doch Präventionskurse – auch solche Kurse, die in Fitnessstudios angeboten werden. Die Regel ist, dass man zwei Mal im Jahr einen Zuschuss für einen Kurs erhalten kann. Die Höhe des Zuschusses je Kurs variiert – angefangen von 70 Euro bis hin zu 250 Euro. Auch der prozentuale Anteil an den Kosten variiert: Einige Kassen übernehmen nur 80 oder 90 Prozent der Kosten, andere sogar 100 Prozent.

Für Zuschüsse müssen Bedingungen erfüllt werden

Die Zuschüsse aber gibt es nicht voraussetzungslos. So wollen Kassen verständlicherweise nicht für Kurse zahlen, die nichts nutzen – etwa, weil sich die Versicherten zwar zum Zahlen der Kursgebühren verpflichtet haben, aber die Kurse selbst gar nicht besuchen. Deswegen muss meist ein Nachweis erbracht werden, dass mindestens 80 Prozent der Kursveranstaltungen auch besucht wurden. Doch auch die Qualität der Kurse ist wichtig.

Die Kurse müssen der Prävention dienen

Denn die Kassen dürfen in der Regel einen Zuschuss für Kurse im Fitnesscenter oder für andere Sport- und Bewegungskurse nur dann erbringen, wenn diese Kurse der Prävention dienen. Deswegen werden oft nur Kurse bezuschusst, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden. Die Prüfstelle garantiert, dass die Kurse auch die Qualität eines Gesundheitsangebots haben.

Auch Bonusprogramme bringen finanziellen Vorteil fürs Fitnesscenter

Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den Sport im Fitnesscenter zu einem Kostenvorteil bei Krankenkassen zu machen. Denn wenngleich Kassen die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter oder auch in einem Verein nicht bezuschussen, honorieren sie solche Mitgliedschaften dennoch über ihr Bonusprogramm. Das bedeutet: Die Kassen vergeben für den Nachweis der Mitgliedschaft Punkte, sobald man am Bonusprogramm teilnimmt. Und wenn man genügend weitere Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen etc.) absolviert hat, lassen sich die Punkte in ein Guthaben oder eine Geldprämie umwandeln.

Bonusprogramme sind sehr verschieden

Bonusprogramme der Krankenkassen sind sehr verschieden und machen das Erreichen der Bonusleistung (Guthaben oder Geldprämie) zudem unterschiedlich schwer. Auch hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich. So bringt die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnesscenter zwischen fünf Euro und dreißig Euro Guthaben. Viele Krankenkassen deckeln freilich das Geld, das für verschiedene Bonusmaßnahmen ausgeschüttet werden. Häufig ist zum Beispiel ein “Bonusdeckel” in Höhe von 100 Euro.

Die Bonusprogramme sind ein wichtiges Mittel im Wettbewerb der Krankenkassen um Kunden. Jedoch: Die Kassen bieten die Bonusprogramme nicht nur aus Wohltätigkeit an. Stattdessen sind sie laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet.

Weil die Vorgaben aber wenig konkret sind, unterscheidet sich auch das Leistungsvolumen der Bonusprogramme – die Programme können ein Grund sein, eine Krankenkasse zu wählen oder eine Mitgliedschaft zu wechseln. Allerdings sollten auch weitere Kriterien (wie der Zusatzbeitrag) beachtet werden. Wer hierzu mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen

Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig

Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden “fährt”, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine beliebte Präventionsmaßnahme gegen Zahnfleischerkrankungen und Karies. Allerdings zählt sie nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch bieten manche Krankenkassen einen Zuschuss an.

Bedingungen der Zuschüsse aber variieren – mitunter kommt man günstiger mit einer Zahnzusatzversicherung weg. Auch koppeln einige Krankenkassen die Bezuschussung an ein Bonusprogramm.

Professionelle Zahnreinigung: Von Zahnärzten empfohlen

Bei der Professionellen Zahnreinigung werden harte sowie auch weiche Zahnbeläge mit Handinstrumenten, Pulver-Wasser-Spray und Schallinstrumenten entfernt. Zudem werden die Zähne poliert und fluoridiert. All dies geschieht in Verbindung mit einer Beratung zu besserer Zahnhygiene.

Ausdrücklich empfohlen wird die Professionelle Zahnreinigung von der Bundeszahnärztekammer – und zwar mindestens einmal jährlich. Bei erhöhtem Risiko, an Karies oder Parodontitis zu erkranken, soll sogar mehrmals im Jahr eine PZR durchgeführt werden. Die Kosten liegen etwa zwischen 80 Euro bis 120 Euro.

Viele Krankenkassen leisten einen freiwilligen Zuschuss

Trotz Empfehlung der Zahnärzte ist die Professionelle Zahnreinigung allerdings keine Kassenleistung. Dennoch leisten viele Krankenkassen einen Zuschuss – als freiwillige Satzungsleistung. Eine Satzungsleistung ist eine Leistung, zu der Kassen nicht verpflichtet sind – sie kann aber freiwillig gewährt werden und wird dazu in der Satzung der Kassen festgeschrieben. Durch attraktive Zuschüsse möchten sich die Kassen einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um die Kunden sichern.

Höhe der Zuschüsse und Bedingungen variieren stark

Wie hoch aber der Zuschuss ist oder zu welchen Bedingungen er geleistet wird, ist ganz verschieden. So gewähren einige Krankenkassen gerade einmal zehn Euro Zuschuss. Andere hingegen bezuschussen 80 Prozent der Kosten. Mitunter sind die Zuschüsse an das Bonussystem gekoppelt – dann ist es gar nicht so einfach, die Zusatzleistungen zu erhalten.

Bonussysteme können aufwendig sein

Denn Bonussysteme können aufwendig und kompliziert sein – Zuschüsse sind hier von der Teilnahme an weiteren Maßnahmen abhängig. Für diese Maßnahmen muss Zeit investiert werden – zum Beispiel für Vorsorge-Untersuchungen oder das Nutzen von Sportangeboten. Auch fallen mitunter weitere Kosten an, wenn auch Bonusmaßnahmen nur zu einem gewissen Teil bezuschusst werden.

Wem das Nutzen von Zusatzangeboten (wie zum Beispiel der Professionellen Zahnreinigung) wichtig ist, der sollte sich sehr genau über die Bedingungen informieren, zu denen die Krankenkasse derartige Leistungen erbringt.

Weitere Möglichkeit: Behandlung durch Vertragsärzte

Mitunter aber erstatten einige Kassen sogar den vollen Betrag – jedoch ist dies aktuell nur möglich durch Behandlungen über Vertragsärzte. Denn es gibt ganze Netzwerke an Arzt- und Zahnarztpraktiken, mit denen Krankenkasse besondere Bedingungen aushandeln – das Dentnet-Netzwerk oder das IMEX-Netzwerk sind für Zahnbehandlungen hier wichtig. Versicherte sollten deswegen nachfragen, ob ihre Kasse für eine PZR durch Vertragsärzte einen höheren Teil der Kosten übernimmt.

Zahnzusatzversicherung: Leistet für viele Maßnahmen

Teils geringe Zuschüsse, teils komplexe Bedingungen oder Verweigerung einer freien Arztwahl – Gesetzliche Krankenkassen machen es ihren Versicherten oft nicht einfach, an Zuschüsse für freiwillige Leistungen zu kommen. Wer aber seine Krankenkasse nicht nach Zusatzleistungen auswählen will oder wer umfangreiche Prophylaxe-Maßnahmen unabhängig von komplexen Bedingungen nutzen möchte, für den empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Denn viele Zahnzusatzversicherungen sind günstig – und gewähren dann dennoch viele Prophylaxe-Maßnahmen für gesunde Zähne. Dadurch erspart man sich aufwendige Zugeständnisse an ein Zuschuss-System. Wer hierzu mehr wissen will, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.