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Neue Pflichten für Haus- und Immobilienverwalter! Ab März brauchen sie nicht nur eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Sie müssen dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Wer noch keine hat, muss sich sputen: Eine Übergangsfrist für langjährig tätige Hausverwalter läuft dann aus.

Haus- und Immobilienverwalter haben eine große Verantwortung. Sie treiben oft nicht nur die Mieten der Bewohner ein, sondern erstellen im Auftrag eines Besitzers zum Beispiel auch die Nebenkosten-Abrechnung, beauftragen Versorgungsleistungen wie Strom, Abfallentsorgung und Wasser und kümmern sich um weitere Belange des Hauses. Aus diesem Grund verwunderte es, dass sie bisher nur wenige Anforderungen erfüllen mussten, um ihrem Beruf nachzugehen. In der Regel reichte eine Anzeigepflicht als Voraussetzung zur Berufszulassung.

Doch der Gesetzgeber hat das geändert und die Bedingungen für diesen Beruf deutlich verschärft. Schon seit dem 22. Juni mussten die Hausverwalter eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) einholen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Seit dem 1. August mussten neue Verwalter auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, wenn sie ihren Beruf antraten. Schließlich können die Konsequenzen für die Bewohner bitter sein, wenn die Hausverwaltung Fehler macht. Man stelle sich nur vor, im Winter fällt die Heizung aus!

Zugleich aber hatte der Gesetzgeber eine Übergangsregel für „alte Hasen“ etabliert, die ihrem Beruf schon länger nachgehen: eine Schonfrist quasi, um diese Mindestanforderungen nachzuholen und nicht ihren Beruf aufgeben zu müssen.

Hier ist also ab März ein Eintrag bei den Gewerbeämtern Pflicht — und eben eine gewerbliche Haftpflichtversicherung. Die Anforderungen hierfür sind in der „Vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung“ definiert. Konkret müssen für Vermögensschäden pro Versicherungsfall mindestens 500.000 Euro Versicherungssumme vereinbart sein, für alle Versicherungsfälle eines Jahres mindestens eine Million Euro. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Je mehr die Welt vernetzt ist und IT-Technik auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen Anwendung findet, desto größer wird die Bedrohung durch sogenannte Cyberrisiken. Ein großer Versicherer schätzt den weltweit entstandenen Schaden durch Cyberangriffe für die Wirtschaft auf aktuell 445 Milliarden Euro im Jahr. Im schlimmsten Fall können die Untaten der Hacker sogar die Existenz der Firma bedrohen.

Die Welt vernetzt sich – und damit entstehen mehr Möglichkeiten, IT-Technik für das eigene Unternehmen zu nutzen. Sei es ein Online-Shop, die Kommunikation mit Kunden oder gar die Organisation und Überwachung von Arbeitsabläufen in der Produktherstellung – wohl kaum ein Betrieb kommt heute noch ohne Computer und technische Netzwerke aus.

Milliarden-Risiken für die Wirtschaft

Das ruft auch Kriminelle auf den Plan, die immer raffinierter agieren. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers werden pro Jahr über 42 Millionen Hackerangriffe auf Unternehmen gezählt. Ein großer deutscher Versicherer beziffert den entstehenden Schaden auf weltweit 445 Milliarden US-Dollar. Die großen Volkswirtschaften sind davon besonders betroffen. So müssen deutsche Firmen 59 Milliarden Euro für die Schäden durch Cyberangriffe zahlen. Längst ist es nicht mehr nur der jugendliche Aktivist im Kinderzimmer, der zum Angriff auf Firmennetzwerke bläst. Auch Staaten werden verdächtigt, professionelle Hacker zu bezahlen – etwa zum Zweck der Industriespionage.

Selbst der Bundestag ist trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen nicht sicher, wie ein Vorfall im August 2015 zeigt. Bei einem Spähangriff mit Hilfe eines versteckten Trojaners schnüffelten Übeltäter hunderte vertrauliche Mails von Abgeordneten aus. Weil die Schadsoftware nicht gleich identifiziert werden konnte, musste das interne Bundestagsnetz „Parlakom“ für vier Tage vollständig abgeschaltet werden.

Umso wichtiger ist es auch für Kleinunternehmer, sich durch professionelle Sicherheitstechnik vor solchen Attacken zu schützen. Ein wichtiger Baustein kann eine sogenannte Cyber-Versicherung sein. Sie kommt für die finanziellen Folgen eines solchen Angriffes auf. Bisher hat erst ein Bruchteil der deutschen Firmen eine solche Police abgeschlossen.

Cyber-Versicherungen: Ein sehr junger Versicherungszweig

Cyber-Versicherungen sind auf dem deutschen Markt noch nicht lange etabliert und der Deckungsumfang kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Vereinzelt sind die Policen auch unter anderem Namen geläufig, etwa Hacker-Versicherung. In der Regel enthalten sie einen Haftpflicht-Baustein, so dass sie einspringen, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schaden entstehen, etwa wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden können.

Cyber-Versicherungen dienen nicht nur dazu, den direkten Schaden auszugleichen. Zu den Leistungen kann etwa auch die Wiederherstellung der beschädigten IT-Systeme, die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit nach Schäden, die Erstattung für Mehrkosten zur reibungslosen Fortführung des Unternehmens oder ein Kreditschutz zählen. Zusätzlich können die Policen durch eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt werden. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer für den Umsatzausfall infolge des Cyberangriffs eine finanzielle Ersatzleistung.