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Viele Deutsche überprüfen jährlich ihre Kfz-Versicherung. Was für die Absicherung des eigenen Autos gilt, sollten sich Verbraucher aber auch für den restlichen Versicherungsschutz in den Kalender schreiben. Denn Änderungen der Lebensverhältnisse oder auch die Teuerung von Waren können dazu beitragen, dass die Versicherungssummen nicht mehr „up to date“ sind.

Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Die Nachwehen der Coronapandemie, der Ukraine-Krieg aber auch der Fachkräftemangel vielerorts ließ die Preise kräftig steigen. Auch Anfang 2023 lag die Inflationsrate bei 8,7 Prozent. Laut Zahlen der globalen Datenbank Statista sanken die Raten stetig. Im November lag der Wert noch bei 3,2 Prozent.

Was viele Deutsche nicht wissen: Die Inflation kann auch dazu beitragen, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den bestehenden Verträgen nicht mehr ausreichen. Ein gutes Beispiel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung: Steigen die Preise dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue auf.

Das gilt aber nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Weil Handwerker-Leistungen und Materialien teurer werden, kostet es auch mehr Geld, im eigenen Betrieb einen Schaden zu beheben. Was hierbei zusätzlich bedacht werden muss, sind mögliche Verzögerungen in der Lieferkette. Sie tragen nämlich dazu bei, dass auch eine Betriebsunterbrechung unter Umständen länger dauert, wenn sich Reparaturen ebenfalls verzögern. Insbesondere Sach- und Bauschäden sind derzeit Preissteigerungen ausgesetzt, da Wiederaufbau und Reparaturen an die Material- und Arbeitskosten gekoppelt sind. Hier droht also eine Unterdeckung, wie mehrere große Versicherer in diesem Jahr warnten.

Grundsätzlich aber empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und die vereinbarten Leistungen anzupassen. Beispiel Hausratversicherung: Wurden jüngst größere Anschaffungen getätigt oder werden gar neue Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt? Auch dann reicht unter Umständen die vereinbarte Summe nicht mehr aus. Oder der Wertgegenstand ist gar nicht im Schutz inbegriffen, weil der alte Vertrag hierfür streng gedeckelte Leistungen vorsieht – oder gar einen Ausschluss. Schon kleine Änderungen können bei bestimmten Verträgen zu Unterversicherung führen: sei es ein höherer Lohn, ein neues Arbeitsverhältnis oder die erstmalige Planung einer längeren Urlaubsreise. Auch neue Gesetze der Bundesregierung können zu einem Anpassungsbedarf führen. Wer einen Versicherungscheck wünscht, sollte folglich nicht zögern!

Es lohnt sich, in regulären Abständen danach zu schauen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist und der gegenwärtigen Lebenssituation entspricht. In diesem Jahr bietet sich dies besonders an – denn die Inflation kann dazu beitragen, dass die gehaltenen Versicherungen nicht mehr „up to date“ sind.

Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Neben dem Ukraine-Krieg trugen auch die Folgen der Coronapandemie noch dazu bei. Ein weiterer Grund: Fachkräftemangel, zum Beispiel im Handwerk und auf dem Bau. Weil vielerorts die Handwerker fehlen, können sie für ihre Dienste mehr Geld verlangen. Sowohl die Europäische Zentralbank als auch die Bundesbank rechnen auch in den kommenden Jahren mit einer erhöhten Inflation.

Viele Deutsche wissen aber nicht, dass eine Inflation auch dazu beitragen kann, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den gehaltenen Verträgen nicht mehr ausreichen. Beispiel Berufsunfähigkeit: Steigen die Preise tatsächlich dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt eben schlicht dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue auf.

Das gilt aber nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Weil Handwerker-Leistungen und Materialien teurer werden, kostet es auch mehr Geld, im eigenen Betrieb einen Schaden zu beheben. Was hierbei zusätzlich bedacht werden muss, sind mögliche Verzögerungen in der Lieferkette. Sie tragen nämlich dazu bei, dass auch eine Betriebsunterbrechung unter Umständen länger dauert, wenn sich Reparaturen ebenfalls verzögern. Insbesondere Sach- und Bauschäden sind derzeit Preissteigerungen ausgesetzt, da Wiederaufbau und Reparaturen an die Material- und Arbeitskosten gekoppelt sind. Hier droht also eine Unterdeckung, wie mehrere große Versicherer in diesem Jahr warnten.

Grundsätzlich aber empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und die vereinbarten Leistungen anzupassen. Beispiel Hausratversicherung: Wurden jüngst größere Anschaffungen getätigt oder werden gar neue Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt? Auch dann reicht unter Umständen die vereinbarte Summe nicht mehr aus. Oder der Wertgegenstand ist gar nicht im Schutz inbegriffen, weil der alte Vertrag hierfür streng gedeckelte Leistungen vorsieht – oder gar einen Ausschluss. Schon kleine Änderungen können bei bestimmten Verträgen zu Unterversicherung führen: sei es ein höherer Lohn, ein neues Arbeitsverhältnis oder die erstmalige Planung einer längeren Urlaubsreise. Auch neue Gesetze der Bundesregierung können zu einem Anpassungsbedarf führen. Wer einen Versicherungscheck wünscht, sollte folglich nicht zögern!

Wenn Industriebetriebe längere Zeit von einer Betriebsunterbrechung betroffen sind, kann das im Zweifel die Existenz bedrohen. Und je mehr die weltweite Vernetzung zunimmt, desto mehr steigt auch die Wahrscheinlichkeit eines solches Ereignisses: Da reicht schon ein Angriff auf die IT-Technik einer Firma. Anlass für den Versicherer-Dachverband, gerade kleine und mittlere Betriebe für das Thema zu sensibilisieren.

Es ist ein krasses, aber keineswegs seltenes Beispiel, das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem aktuellen Magazin wählt, um für die Gefahren einer Betriebsunterbrechung zu sensibilisieren. Ein Presswerk, das Autoteile fertigt, wurde demnach 2016 Opfer mehrerer Unwetterereignisse: unter anderem von Überschwemmungen durch Winterstürme. Einen halben Tag konnte das Unternehmen gar nicht produzieren, bis der Betrieb teilweise wieder aufgenommen wurde. Doch durch das Wasser und Dreck waren auch Maschinen beschädigt und es dauerte mehrere Wochen, bis der Originalzustand wieder hergestellt wurde. In Summe musste der Betrieb mit 17.000 Mitarbeitern einen Schaden von mehr als 100 Millionen Euro beklagen.

Derartige Betriebsausfälle sind heute leider keine Seltenheit mehr: Und suchen auch deutlich kleinere Firmen heim. Grund ist die zunehmende Vernetzung der Welt, oder wie es der GDV nennt: „Dominoeffekt dank Digitalisierung“. In einer zunehmend vernetzten Welt werden auch Lieferketten und Produktionsprozesse vernetzter und digitaler, was die Störanfälligkeit erhöht. Schon ein Angriff auf die IT einer Firma oder eines Zulieferers kann dann die Produktion für mehrere Tage stilllegen. Oder, wenn ein LKW mit wichtigen Bauteilen die Grenzkontrolle nicht passieren darf, weil er die falschen Dokumente dabei hat. „Sowohl die Häufigkeit von Betriebsunterbrechungen nimmt zu als auch die Schadenshöhe“, sagt Michael Busch, Leiter der GDV-Kommission Sachversicherungen Firmengeschäft.

Das hat auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Gewerbebetrieben, der sich auf die wandelnden Bedürfnisse einstellen muss. Noch im Jahr 1998 seien drei Viertel der Versicherungsbeiträge in klassische Feuerindustrie- oder Feuer-Betriebsunterbrechungs-Policen geflossen, die vor allem der Absicherung von Brandrisiken dienten. Diese machen heute nur noch vier von zehn Verträgen aus. Stattdessen boomen Extended-Coverage-Versicherungen und All-Risk-Verträge, berichtet der GDV. Also Verträge, die eine Art Gesamtpaket gegen eine Vielzahl von möglichen Betriebsstörungen und Ausfallgründen beinhalten. Auch die Schadenssummen stiegen in den letzten Jahren stark an. Gaben die deutschen Industrieversicherer 2010 noch rund 1,96 Milliarden Euro zur Regulierung von Schäden aus, waren es 2016 bereits knapp 2,8 Milliarden Euro.

Hier sollten Gewerbebetriebe ihren Versicherungsschutz checken, ob er für die neuen Anforderungen einer vernetzten Welt ausreichend Deckung bietet. Das beinhaltet vor allem auch Cyberrisiken. Die Schäden dort werden heute von Rückversicherern weltweit bereits auf 600 Milliarden Dollar geschätzt, doch nur ein Prozent aller Betriebe verfügt über eine Cyberversicherung oder einen entsprechenden Baustein. Hier sei daran erinnert, dass Erpressersoftware wie „Wannacry“ sogar große Firmen wie Renault oder die Deutsche Bahn schädigen konnte. Bei der Deutschen Bahn zum Beispiel wurden rund 450 Rechner infiziert und führten unter anderem zum Ausfall von Anzeigetafeln und einer regionalen Leitstelle. Und in Berlin fielen mehrere Wochen Fahrkartenautomaten aus. Der Schaden ging ebenfalls in die Millionen. Weil die Tarife auf den jeweiligen Betrieb und dessen Risiken abgestimmt sein müssen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Experten.

Laut einer aktuellen Studie sind mittelständische Firmen unzureichend gegen Cyberrisiken abgesichert. Nur jedes fünfte Unternehmen besitzt beispielsweise eine Cyberversicherung – obwohl jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen war.

Mittelständische Unternehmen werden immer häufiger Ziel von sogenannten Hacker-Attacken, bei denen zum Beispiel Kriminelle sensible Nutzerdaten stehlen. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Unternehmensberatung PwC, von der heute die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Laut der Befragung von 400 Unternehmen war jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen, dabei entstand ein durchschnittlicher Schaden von 80.000 Euro.

IT-Gesetz schreibt Maßnahmen gegen Hacker vor

Problematisch ist die fehlende Absicherung auch deshalb, weil der Gesetzgeber strengere Richtlinien gegen Online-Kriminalität einfordert. Seit dem 25.07.2015 ist das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft. Es schreibt Unternehmen aus wichtigen Branchen wie der Telekommunikation, der Energieversorgung oder dem Finanz- und Versicherungswesen vor, dass sie sich im ausreichenden Maße gegen Hacker-Angriffe sichern sollen. Zwar sind die Grundsätze des Gesetzes aktuell sehr allgemein formuliert – aber bis 2017 soll jede Branche eine eigene Rechtsverordnung haben. Da heißt es für Unternehmen: vorbereitet sein!

Warum ein solches Gesetz wichtig ist, zeigt ein Blick auf mögliche Auswirkungen von Internet-Kriminalität. Wenn beispielsweise einem Hotelbesitzer die Kreditkartendaten seiner Kunden geklaut werden, muss der Betroffene eine ganze Kette von Maßnahmen anstoßen, um den Schaden aus der Welt zu schaffen. Er muss alle Betroffenen laut Bundesdatenschutzgesetz über den Klau informieren, die Firma muss Passwörter und Konten sperren, möglicherweise einen Forensiker zur Datenrettung engagieren. Und damit das Vertrauen der Kunden wieder hergestellt werden kann, ist unter Umständen sogar ein PR-Stratege erforderlich, der das Image der Firma aufpoliert. Selbst bei kleinen Firmen ist da schnell eine fünfstellige Summe weg – laut PwC kann der Schaden für einen einzigen Hacker-Angriff bis zu 500.000 Euro betragen!

Cyberversicherung schützt vor den finanziellen Folgen

Eine noch recht junge Sparte, die Schäden aus Online-Kriminalität für mittelständische Firmen auffängt, ist die gewerbliche Cyberversicherung. Mittlerweile haben nahezu alle wichtigen Anbieter eine entsprechende Police im Portfolio. Kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Euro im Jahr profitieren von Baustein- und Kombi-Lösungen, bei den mehrere Absicherungen miteinander kombiniert werden können. Aber nur jedes fünfte Unternehmen in Deutschland ist überhaupt in Besitz einer entsprechenden Police. Hier herrscht noch Aufklärungsbedarf.

Obligatorisch sollte ein Haftpflicht-Baustein sein, so dass die Versicherung einspringt, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schäden entstehen. Das ist etwa der Fall, wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden. In manchen Policen sind auch Eigenschäden mitversichert – Zum Beispiel, wenn Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden und daraus ein Schaden resultiert. EINE Betriebsunterbrechungs-Versicherung springt hingegen ein, wenn aufgrund einer geschädigten Software etwa eines Lieferanten die eigene Produktion stillsteht. Ein Beratungsgespräch mit einem Experten schafft Klarheit.

Was tun, wenn die eigene Firma in einen Schlingerkurs gerät, sich die Probleme häufen und die Absätze schwinden? Viele Unternehmer vertrauen in einer schwierigen Situation auf die Unterstützung durch Familie und Freunde, wie eine aktuelle Studie zeigt. Nur jeder Vierte gab als wichtigste Vorsorge eine Firmenversicherung an.

Es ist ganz normal, dass auch der beste Unternehmer mal in eine Schieflage geraten kann. Auf wen verlassen sich die Firmeninhaber, wenn die Absätze einbrechen, ein wichtiger Markt keine Produkte mehr nachfragt oder gar ein Brand das Firmengebäude beschädigt? Dieser Frage ging das Marktforschungsunternehmen YouGov auf den Grund und befragte im Auftrag eines großen Versicherers 524 Selbstständige in Deutschland.

Familie und Freunde als wichtige Stützen

Das Ergebnis verwundert vielleicht nur auf den ersten Blick. Keineswegs steht „professionelle“ Unterstützung an erster Stelle, wenn Firmenkrisen gemeistert werden müssen. Stattdessen gab jeder zweite Befragte (45 Prozent) an, dass er bei Bedrohung seines Betriebes auf die Unterstützung durch seine Familie baut. Wenn es bei der Familie nicht klappt, setzt rund ein Drittel der Befragten auf seine Freunde. Es folgen Rücklagen bei der Bank (29 Prozent) und Firmenversicherungen (26 Prozent).

So wichtig die emotionale Unterstützung durch Angehörige ist: Auch für die finanzielle Krise sollte ausreichend vorgesorgt sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist beispielsweise unerlässlich – sie springt ein, wenn Dritten durch die eigene Geschäftstätigkeit ein Schaden entsteht. Wenn man beispielsweise einen kleinen Imbiss eröffnet hat, um leckere Crêpes zu verkaufen, kann die Lebensmittelvergiftung mehrerer Kunden den persönlichen und geschäftlichen Ruin bedeuten, auch wenn man gar nicht selbst Schuld daran trägt.

Versicherungslösungen sind vielfältig

Die Versicherungslösungen sind dabei so vielfältig wie die Unternehmen selbst – und sollten genau auf die eigene Firma zugeschnitten sein. Natürlich braucht ein kleiner Onlinehandel, der selbstbedruckte T-Shirts verkauft, eine andere Absicherung als der Autozulieferbetrieb, der Verdecke fürs Cabrio fertigt. Die Versicherer haben sich auf die unterschiedlichen Größen und Anforderungen der Unternehmen eingestellt, so dass die gewerblichen Policen einen hohen Individualisierungsgrad aufweisen.

Empfehlenswert für Läden und Produktionsstätten ist zum Beispiel eine Inhaltsversicherung. Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl ab, häufig inklusive aller Waren und Vorräte. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung wiederum ersetzt den Schaden, wenn die Produktion aus verschiedenen Gründen unterbrochen werden muss. Denn selbst wenn aufgrund eines Brandes keine Produkte hergestellt und verkauft werden, müssen weiterhin Löhne und Mieten gezahlt werden. Mitunter bieten Versicherer auch praktische Paketlösungen an, die für verschiedene Risiken greifen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!