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Die Anzahl der Personen, die im Alter Grundsicherung erhalten, ist erneut angestiegen. Im Juni 2023 erhielten bundesweit 691.820 Menschen im Rentenalter Grundsicherung. Es wird vermutet, dass die tatsächliche Anzahl deutlich höher ist.

Immer mehr Rentner sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Im Juni 2023 erhielten 691.820 Personen im Rentenalter Leistungen gemäß dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII). Dies wurde vom “RedaktionsNetzwerk Deutschland” berichtet. Die Statistiken wurden aufgrund einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom Statistischen Bundesamt erstellt.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Rentner, die Grundsicherungsleistungen beziehen, um 63.250 Personen oder etwa zehn Prozent gestiegen. Insbesondere in den fünf ostdeutschen Bundesländern gab es erhebliche Zunahmen. Allein im Freistaat Sachsen stieg die Anzahl um 22,8 Prozent. Angesichts dieses erneuten Anstiegs fordert der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, eine “armutsfeste Mindestrente von 1.200 Euro und ein Rentenniveau, das den Lebensstandard sichert”.

Es wird vermutet, dass die tatsächliche Anzahl der Anspruchsberechtigten für Grundsicherung deutlich höher ist. Die “Wirtschaftswoche” hat kürzlich Daten vom Statistischen Bundesamt, der Bundesregierung, dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengetragen. Die Daten sind zwar nicht ganz aktuell, da sie aus dem Jahr 2019 stammen und die Werte nicht direkt vergleichbar sind. In ihrer Auswertung geht die “Wirtschaftswoche” jedoch von Haushalten und nicht von Einzelpersonen als Anspruchsberechtigte aus. Trotzdem sind die Zahlen bemerkenswert. So haben im Jahr 2019 etwa 60 Prozent der Anspruchsberechtigten keine Grundsicherung im Alter erhalten. Dies betraf rund 625.000 Haushalte. Von diesen Haushalten lebten 59,6 Prozent alleinstehend. Dies bedeutet zusätzliche 372.500 Personen, die zwar Anspruch auf Sozialleistungen hatten, diese jedoch nicht in Anspruch genommen haben.

Es liegt nahe, dass viele Bürger schlichtweg nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die Höhe des Anspruchs spielt dabei durchaus eine Rolle. So haben vier von fünf Personen mit Anspruch auf Grundsicherung (79,9 Prozent) einen Anspruch zwischen 20 Euro und 200 Euro nicht beantragt. Bei einem Anspruch zwischen 200 Euro und 600 Euro waren es mehr als die Hälfte der potenziellen Leistungsempfänger (53,4 Prozent). Von den Rentnern, die Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter von über 600 Euro hatten, haben 21,6 Prozent diese Leistungen nicht in Anspruch genommen.

Ein aktueller Rechtsstreit verdeutlicht, auf welche Einschränkungen man sich gefasst machen muss, wenn man Grundsicherung im Alter erhält. Selbst Geld- und Sachgeschenke, die Bedürftigen zum Geburtstag geschenkt werden, kann das Sozialamt nämlich auf die Bezüge anrechnen. Das musste ein Rentner erfahren, der zum 70. Geburtstag von den Verwandten Geld für ein E-Bike bekam.

Sich in Sachen Altersvorsorge auf die Grundsicherung verlassen? Dass dies keine gute Idee ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Denn wer Grundsicherung erhält, muss sich enorm einschränken. Sogar Geschenke zum Geburtstag können dann vom Sozialamt geltend gemacht und die Bezüge entsprechend gekürzt werden.

Geld für Fahrrad zum 70. Geburtstag

Konkret ging es um einen Rentner, der seinen 70. Geburtstag beging. Die Verwandten wollten ihm eigentlich eine große Party schenken und finanzieren. Dann aber kam Corona dazwischen, an eine Feier war nicht mehr zu denken. Stattdessen überwiesen sie dem Senior Geld, damit er sich ein neues E-Bike kaufen kann. Das war auch bitter nötig, denn sein Auto war soeben kaputt gegangen. 1.600 Euro kamen so zusammen.

Doch als das Sozialamt von dem Geburtstags-Geld erfuhr, kürzte es dem Mann die Grundsicherung um diesen Betrag. Abzüglich eines Freibetrages von nur 50 Euro sollten nun 1.550 Euro von seinen monatlichen Bezügen abgezwackt werden. Damit wäre der Rentner unter das Existenzminimum gerutscht. Auf den Vorfall machte zuerst die Aktivistin Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins “Sanktionsfrei”, bei “Twitter” aufmerksam.

Sozialamt und Sozialgericht zeigen sich unnachgiebig

Laut WAZ hat der Mann daraufhin Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid eingelegt und ist vor das Sozialgericht gezogen. Die Anwältin des Rentners argumentierte unter anderem, dass es sich bei dem Geld fürs E-Bike um eine sogenannte zweckgerichtete Zuwendung handle: Dann dürfen die Geldgeschenke unter Umständen behalten werden. Doch auch das ist abhängig vom Einzelfall. Beispiel ist hier die Finanzierung eines Führerscheins.

Doch damit hatte der Rentner keinen Erfolg. Laut WAZ sei sein Widerspruch gegen die gekürzte Grundsicherung bereits abgelehnt worden. Das Sozialgericht betonte demnach, dass Zuwendungen entsprechend der Einkommensdefinition nach § 82 SGB XII als Sach- und Geldleistung erfolgen können. Mit anderen Worten: Die Bezüge wären auch gekürzt worden, wenn die Verwandten das Fahrrad selbst gekauft und als Sachgeschenk übergeben hätten. Zumindest, wenn das Amt davon erfahren hätte.

Für den betroffenen Rentner stellt sich nun das Problem, dass er sein Rad weit unter Wert verkaufen muss – und sein Existenzminimum trotzdem nicht gesichert ist. Doch auch zu diesem Problem hat das Sozialgericht einen Standpunkt, der aus menschlicher Perspektive fast zynisch anmuten könnte. “Praktisch stehen dem Kläger trotz Fahrradkauf Möglichkeiten zu Verfügung, mithilfe des Fahrrads Einnahmen zu erwirtschaften, mit welchen er für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann”. Mit anderen Worten: Der Rentner könne das Rad ja nutzen, um damit Geld zu verdienen. Der Wertverlust des Rades sei eigenverschuldet.

Solche Beispiele zeigen, dass Grundsicherung mit finanziellen und sozialen Härten einher geht. Selbst Geburtstagsgeschenke sind dann unter Umständen von den Bezügen abzuziehen. Auch deshalb ist es empfehlenswert, sich zeitig genug um seine Altersvorsorge kümmern. Hier können schon kleine Beträge helfen, sich ein Polster fürs Alter anzusparen.

Noch nie waren so viele Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. 579.095 Ruheständler erhielten im September 2021 entsprechende Sozialhilfe-Leistungen: ein Plus von rund 2,66 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl zeigt, dass die Altersarmut zunimmt.

Es ist ein trauriger Rekord: Die Zahl der Menschen, die im Rentenalter auf Sozialhilfe angewiesen sind, war noch nie so hoch. 579.095 Ruheständler erhielten im September 2021 Grundsicherung im Alter, weil ihr Einkommen nicht für das Existenzminimum ausreichte. Seit diese Leistung mit einer Gesetzreform 2005 in der heutigen Form eingeführt wurde, hat sie die Zahl der Bezieher verdoppelt. Das berichtet aktuell die Funke Mediengruppe und bezieht sich auf Daten des Statistischen Bundesamtes.

Hinzu treten weitere 533.590 Personen, die Grundsicherung aufgrund einer Erwerbsminderung erhalten, folglich die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Leistungsberechtigt sind hier lediglich Erwachsene, die voll erwerbsgemindert sind: Das heißt, dass sie aufgrund von Krankheit bzw. Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Regeln hierfür sind im 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) festgeschrieben.

851 Euro Maximum

Für ein auskömmliches Leben reichen die Bezüge aus der Grundsicherung in der Regel nicht. Der durchschnittliche Bruttobedarf beträgt aktuell 851 Euro im Monat. Neben den Lebensunterhalts-Kosten müssen hieraus auch die Kosten für die Miete und Heizung bezahlt werden. Gerade in Zeiten explodierender Mieten und steigender Energiekosten sind deshalb viele Ältere gezwungen, in eine neue Wohnung zu ziehen oder ihren Lebensstandard deutlich nach unten zu schrauben.

Blickt man auf die sogenannte relative Altersarmut, sind die Zahlen sogar noch deutlicher. Hier werden Ruheständler erfasst, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens der Bevölkerung haben. “Median” bedeutet: Bestverdiener und Menschen mit sehr kleinem Einkommen sind hier herausgerechnet, weil sie die Statistik verzerren würden.

Von der relativen Armut sind demnach bereits rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner betroffen: Das ist ungefähr jede(r) sechste! Tendenz steigend. Ihnen stehen weniger als 1.130 Euro Haushaltseinkommen zur Verfügung, andere Quellen als die Rente bereits eingerechnet. Die Zahlen zeigen, dass Vorsorge wichtig ist: Wer eine Betriebsrente oder private Altersvorsorge vereinbart, kann beruhigter seinem Ruhestand entgegen blicken.

Der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro soll im Mai 2021 einmalig ausgezahlt werden. Wer anspruchsberechtigt ist und wann die Auszahlung erfolgt.

Im Mai 2021 wird einmalig ein ‚Corona-Zuschlag‘ in Höhe von 150 Euro gezahlt. Voraussetzung dafür: Im Mai 2021 besteht ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld. Das Geld sollen Alleinstehende, Alleinerziehende oder Partner, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten. Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird, sollen den ‚Corona-Zuschlag‘ ebenfalls erhalten.

Wie die zuständige Bundesagentur für Arbeit mitteilt, erfolgt die automatische Auszahlung ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist laut Bundesagentur dafür nicht notwendig.

Kinderbonus: Kein Antrag notwendig

Dass kein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss, gilt auch für den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Dieser wird an Familien gezahlt, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und soll “einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung” erfolgen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte. “Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt”, so die BA weiter.

Davon abzugrenzen ist der Kinderzuschlag. Dieser wurde zu Jahresbeginn 2021 erhöht (maximal 205 Euro je Kind) und soll Familien mit geringem Einkommen entlasten. Der Kinderzuschlag wird für jede Familie individuell berechnet. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse im Internet geprüft werden.

Auch im Jahr 2018 ist die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, erneut gestiegen. Das belegen jüngst veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Auch wenn grundsätzlich keine Panik angebracht ist, zeigen sie erneut: Man sollte zusätzliche private Vorsorge nicht vernachlässigen.

Wer in Deutschland nicht genug Geld zum Leben hat, bekommt unter Umständen sogenannte Grundsicherung. Seit ihrer Einführung im Jahr 2003 kennt die Zahl der Betroffenen beinahe nur eine Richtung: Sie steigt, und zwar deutlich. So erhöhte sich auch im Jahresverlauf 2018 die Zahl der Menschen, die auf diese Stütze angewiesen sind, um 1,9 Prozent. Zum Jahresende waren bereits 1,079 Millionen Menschen betroffen, so berichtete das Statistische Bundesamt in der letzten Woche.

Viele Altersrentner — mit hoher Dunkelziffer

Wer Anrecht auf Grundsicherung hat, ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Der bekannteste Fall sind jene Menschen in Altersarmut. Etwas mehr als die Hälfte der Grundsicherungs-Empfänger (559.419 Personen) sind Altersrentner, das heißt, sie haben die Regelaltersgrenze bereits erreicht oder überschritten. Hier reicht die gesetzliche Rente schlicht nicht, um ein auskömmliches Leben zu sichern. Viele der Betroffenen sind sogar Freiberufler, die überhaupt nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Zwar sollte man die Zahl nicht überdramatisieren: Aktuell sind nur rund drei Prozent der Altersrentner Sozialleistungs-Empfänger. Dennoch wäre es auch falsch, die Tendenz steigender Armut zu verharmlosen. Zum einen werden aufgrund zunehmend brüchiger Erwerbsbiographien und des sinkenden Rentenniveaus künftig deutlich mehr Menschen keine auskömmliche Altersrente haben. Zum anderen ist die Dunkelziffer hoch, warnen Sozialforscher. Soll heißen, viele Senioren erhalten nur deshalb keine Grundsicherung, weil sie den Gang zum Sozialamt scheuen oder ihre Rechte gar nicht kennen. Man muss diese Leistung aktiv beantragen.

Deshalb sollte man die Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Das gilt vor allem auch für Frauen, die weit stärker bedroht sind. Von den Ruheständlern, die Grundsicherung im Alter erhielten, waren gut 323.000 Frauen und 236.000 Männer betroffen. Altersarmut ist leider immer noch mehrheitlich weiblich. Über die drohende Vorsorgelücke im Alter kann ein Beratungsgespräch aufklären.

Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit — auch hier steigende Zahlen

Ebenfalls ein deutliches Plus ist bei jenen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung zu beobachten, die dieses Geld aufgrund einer Erwerbsminderung erhalten. Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht. 519.102 Personen waren hier betroffen.

Auch diese Statistik zeigt sich die Wichtigkeit zusätzlicher Privatvorsorge. Anrecht auf eine Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung haben nur Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können. Und das heißt: Sie können in jeden Beruf verwiesen werden, bevor sie diese soziale Stütze erhalten. Auch, wenn der neue Job das bisherige Einkommen und den bisherigen Status deutlich unterbietet. So kann ein Arzt etwa auch auf einen Job als Pförtner oder Putzkraft verwiesen werden.

Den konkreten Beruf bei der Absicherung der Arbeitskraft berücksichtigt aber allein eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt umso mehr, seit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente infolge einer Rentenreform im Jahr 2001 de facto abgeschafft wurde. Für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 auf die Welt kamen, erbringt die Rentenkasse seitdem nur noch eine Leistung für Erwerbsminderung. Private Berufsunfähigkeits-Policen aber orientieren sich an Status und Gehalt des zuletzt ausgeübten Berufes. Auch hier kann ein Beratungsgespräch Aufklärung schaffen!

Für 2018 hat der Gesetzgeber einige Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Wer staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, profitiert unter anderem von einer höheren Förderung und Geringverdiener von einem neu eingeführten Schonbetrag, wenn sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

Die Riester-Rente ist eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Circa 16,535 Millionen Verträge hatten die Bundesbürger zum Ende des dritten Quartals abgeschlossen, so geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor. Damit das so bleibt und noch mehr Menschen einen Vertrag abschließen, hat der Staat Verbesserungen bei Riester beschlossen, die zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten werden.

Grundzulage wird angehoben

Ein wichtiger Baustein: Erstmals seitdem Riester eingeführt wurde, wird die staatliche Förderung zum 1. Januar 2018 angehoben. Betrug die Grundzulage bisher 154 Euro im Jahr, so wird sie nun auf 175 Euro erhöht.

Das klingt zunächst nach wenig. Doch speziell für Familien kann sich das sehr lohnen: So erhalten Eltern weiterhin 300 Euro Förderung im Jahr für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 das Licht der Welt erblickt haben. Wurde ein Kind vor diesem Stichtag geboren, sind immer noch 185 Euro drin. Damit Riester-Sparer die volle Zulage erhalten, müssen sie mindestens vier Prozent des Brutto-Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlen.

Bezüglich der Förderung sollte auch bedacht werden, dass die Riester-Rente eine Anlage mit Blick in die Zukunft ist. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Pressetext vorrechnet, summieren sich allein die staatlichen Zulagen für eine Person mit zwei Kindern auf bis zu 15.500 Euro.

Neues Schonpolster für Geringverdiener

Weitere Erleichterungen hat der Staat für Menschen geschaffen, die keine ganz so volle Lohntüte haben. Das gilt speziell für Rentner, die auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sind. Ab 2018 profitieren sie von einem monatlichen Schonbetrag in Höhe von 100 Euro, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Über diese Summe hinaus bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro Riester-Rente im Monat zusätzlich behalten werden! Das gilt übrigens auch für Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Weitere Details zur staatlich geförderten Altersvorsorge kann ein Beratungsgespräch klären!

Nein, es war kein April-Scherz: Zum 1. April sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch die Themen Finanzen, Versicherungen und Krankenversorgung betreffen. Welche das sind, zeigt der kurze Überblick.

Mehr Schonvermögen für Menschen mit Grundsicherung

Eine Neuerung betrifft den sogenannten Vermögensfreibetrag. Das ist das Schonvermögen, welches Empfänger von Sozialhilfe laut Sozialgesetzbuch behalten dürfen. Und dieser Freibetrag wird von 2.600 auf zukünftig 5.000 Euro angehoben. Profitieren können davon Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen sowie Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der höhere Freibetrag gilt ebenso für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige. Wichtig: Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Reform, für sie gelten andere Werte.

Bessere psychotherapeutische Versorgung

Verbessert werden soll auch die medizinische Betreuung für Kassenpatienten bei einer psychischen Erkrankung. Seit dem 1. April bieten Psychotherapeuten eine neue Sprechstunde für Menschen in seelischen Krisensituationen, die bewirken soll, dass Patienten schneller ein Erstgespräch erhalten. Für diese Sprechstunde müssen Therapeuten mindestens zwei Stunden in der Woche bereithalten. Ein erwachsener Patient kann bis zu sechsmal mindestens 25-minütige Termine bekommen, Kinder und Jugendliche höchstens zehnmal.

Hintergrund ist, dass viele psychisch Erkrankte derzeit zu lange auf einen Therapieplatz warten müssen und sich die Krankheit in der Wartezeit deutlich verschlimmern kann. Für das erste Beratungsgespräch ist keine Überweisung des Hausarztes erforderlich. Über die Gesetzesänderung hatte in der letzten Woche der Spitzenverband der Krankenkassen informiert.

Notfälle bevorzugt

Eine weitere Neuerung betrifft die Betreuung von Notfällen in den Kliniken. Fortan sollen Notaufnahmeärzte entscheiden, ob ein Patient, der in einem Krankenhaus vorstellig wird, tatsächlich ein Notfall ist. Trifft dies nicht zu und es besteht kein akuter Behandlungsbedarf, soll er an einen niedergelassenen Arzt oder Bereitschaftsdienst verwiesen werden. Kliniken klagen immer wieder, dass Patienten selbst mit kleineren Erkrankungen in die Notaufnahmen strömen – und so die Kapazitäten fehlen, um tatsächliche Notfälle schnell zu versorgen.

Einige Krankenkassen erhöhten Zusatzbeitrag

Einige Krankenkassen haben zudem ab dem 1. April ihren Zusatzbeitrag raufgesetzt. Wer davon betroffen ist, weiß es längst, denn die Kassen sind verpflichtet ihre Mitglieder rechtzeitig schriftlich zu informieren. Die Anhebung des Zusatzbeitrages bewirkt ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Erhalt des Briefes. Dabei sollten aber auch die Leistungen einer Kasse Berücksichtigung finden, nicht allein der Beitrag – denn da gibt es zwischen den einzelnen Anbietern durchaus Unterschiede.

Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelsätze für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Die Betroffenen können sich über etwas mehr Geld freuen. So wird der Regelsatz für Alleinstehende von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat angehoben. Auch die Grundsicherung für Kinder steigt leicht.

Schnell kann es passieren, dass sich Menschen aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen oder Arbeitslosigkeit mit finanziellen Problemen konfrontiert sehen. Sei es eine schwere Krankheit, der unerwartete Tod des Partners oder ein Unfall – so manches Unglück macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Zum Glück gibt es in Deutschland die sogenannte Grundsicherung, die verhindert, dass Bedürftige komplett durch das soziale Netz rutschen.

Grundsicherung sichert soziale Teilhabe

Mit der Grundsicherung soll Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gewährt werden. Das bedeutet in erster Linie die Sicherung des Grundbedarfs für Nahrung, Kleidung und Wohnung. Doch auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden erbracht, sofern ihre Höhe angemessen ist. Hierbei orientieren sich die Jobcenter am örtlichen Mietspiegel.

Wie viel Geld der einzelnen Person zusteht, wird individuell ermittelt. Dabei werden die Regelsätze jedes Jahr überprüft und notfalls korrigiert. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Sozialbezüge steigen

Hier gibt es eine gute Nachricht für Bedürftige. Zum Jahresbeginn 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter sowie Erwerbsminderung.

Leider fällt die Erhöhung der Bezüge mit drei bis fünf Euro im Monat nicht gerade üppig aus. Alleinstehende und Alleinerziehende bekommen zukünftig 404 Euro (+5 Euro), Personen in einer Bedarfsgemeinschaft je 364 Euro (+4 Euro), Kinder von 0 bis 6 Jahren 237 Euro (+3 Euro), Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 270 Euro (+3) sowie Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 306 Euro (+4).

Gegen existenzielle Risiken absichern

Die Versicherungswirtschaft bietet verschiedene Lösungen, um existenzbedrohende Risiken abzusichern. Wer seinen Beruf aufgeben muss, wird zum Beispiel froh sein, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Die private Unfallversicherung zahlt bei gesundheitlichen Schäden in der Freizeit infolge von Unfällen.
Pflege- und Invaliditätspolicen erbringen eine Leistung, falls man auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Und auch, wenn man sich mit dem Thema nicht gern auseinandersetzt: um die Hinterbliebenen im Falle des eigenen Ablebens finanziell abzusichern, bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Welche weiteren Vorsorgeformen es gibt, klärt ein Beratungsgespräch!