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Wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür – mit seinem gesamten Vermögen. Doch immer mehr Deutsche halten eine Privathaftpflichtversicherung für verzichtbar.

Es lässt sich ein gefährlicher Trend beobachten: Der Anteil der Deutschen, die auf den PHV-Schutz verzichten, wächst. So ermittelte 2019 eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes noch 17 Prozent, die nicht über diesen Versicherungsschutz verfügen.
Daten der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) bestätigen den Trend: 2020 gaben noch 48,81 Millionen Deutsche an, selbst eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) zu besitzen oder in einem Haushalt zu leben, wo jemand anderes eine solche Versicherung besaß. 2021 sank dieser Wert auf 48,44 Millionen.

2022 zeigte eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24, dass 20 Prozent der Deutschen ganz auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichten. Diese Umfrage wurde nun neu aufgelegt.

Zu Jahresbeginn ermittelte eine YouGov-Studie für einen Online-Vermittler, dass 20,2 Prozent der Deutschen angeben, nicht haftpflichtversichert zu sein; 5 Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.
Betrachtet man die Studien-Ergebnisse nach Altersgruppen, wird deutlich, dass insbesondere junge Menschen auf den Versicherungsschutz verzichten. So geben in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nur 40 Prozent an, eine PHV zu besitzen. 34 Prozent der jungen Leute haben keine Privathaftpflicht und mehr als ein Viertel weiß es nicht.
Allerdings: Studierende und Auszubildende sind oft bis zum 25. Lebensjahr in der PHV der Eltern mitversichert
Bei den Befragten in der Altersgruppe 55+ geben 81 Prozent an, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Nur 17 Prozent verzichten in dieser Altersgruppen darauf, haftpflichtversichert zu sein

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von Check24, an der 2.073 Personen zwischen dem 22.1. und 24.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Welche Versicherungen halten die Deutschen für so wichtig, dass jeder so eine haben sollte? Das zeigen aktuelle Studien-Ergebnisse.

Welche Versicherungen sind so wichtig, dass jeder sie haben sollte? Das ließ ein großer Versicherer untersuchen. Die Ergebnisse zeigen: Im Vergleich zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, spielt die Absicherung der Arbeitskraft eher eine untergeordnete Rolle.

  • Risikolebensversicherung
    Sechs Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass eine Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt, die jeder besitzen sollte.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Auf die Frage, welche Versicherung so wichtig ist, dass jeder sie haben sollte, nannten neun Prozent die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung
    15 Prozent halten diese Versicherung für so wichtig, dass jeder sie haben sollte.
  • Unfallversicherung
    Eine Unfallversicherung nennen 22 Prozent der Deutschen.
  • Altersvorsorge
    29 Prozent der Deutschen finden, dass jeder Produkte zur Altersvorsorge sein Eigen nennen sollte.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Auf diesen Wert (29 Prozent) kommt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist neben der Erwerbsunfähigkeitsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitskraft, die es in diese Liste geschafft hat.
  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung kommt auf 39 Prozent. Also deutlich mehr als Altersvorsorge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kfz-Versicherung
    Auch die Kfz-Versicherung (40 Prozent) ist den Deutschen wichtiger als die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
  • Haftpflichtversicherung
    Mit 79 Prozent der Nennungen ist die Haftpflichtversicherung in den Augen der Deutschen die wichtigste Versicherung.

Über die Studie:
Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende). Es sind nur jene Versicherungen, die mehr als fünf Prozent der Nennungen erreichten, dargestellt.

‘Welche privaten Versicherungen gehören Ihrer Meinung nach unbedingt zu einer guten Absicherung? Welche Versicherungen sollte man in einem Haushalt unbedingt haben?’ – So lautete eine Frage im Finanzkompetenz-Report 2022. Wie die Deutschen antworteten.

Welche privaten Absicherungen fallen den Deutschen ein, wenn man sie spontan danach fragt, welche Versicherungen sie für unverzichtbar halten? Und gibt es auffällige Unterschiede bei den Antworten von Personen, die von sich selbst sagen, dass sie sich gut in der Materie auskennen? Antworten auf diese Fragen liefert der Finanzkompetenzreport 2022, eine repräsentative Umfrage, für die das Institut für Demoskopie Allensbach mehr als 1.000 Bundesbürger und rund 320 Finanzentscheider aus kleinen und mittleren Unternehmen befragte.

Die nachfolgende Liste stellt die Ergebnisse dar. Dabei wird zuerst der Wert für Gesamtstichprobe (repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland) und anschließend jener Wert, der auf Angaben von Personen beruht, die von sich selbst sagen, dass sie sich auskennen.

  • Haftpflichtversicherung: 77 Prozent / 88 Prozent
  • Hausratversicherung: 59 Prozent / 70 Prozent
  • Rechtsschutzversicherung: 23 Prozent / 31 Prozent
  • Unfallversicherung: 22 Prozent / 26 Prozent
  • Kfz-Versicherung (auch Voll/Teilkasko, Kfz-Haftpflicht): 17 Prozent / 20 Prozent
  • Kranken(-Zusatz)versicherung (auch: Krankenkasse): 16 Prozent / 16 Prozent
  • Gebäudeversicherung: 16 Prozent / 21 Prozent
  • (Risiko-)Lebensversicherung: 11 Prozent / 12 Prozent
  • Elementarschadenversicherung: 9 Prozent / 11 Prozent
  • (Private-)Rentenversicherung, (private) Altersvorsorge: 8 Prozent / 11 Prozent

Besonders auffällig ist, dass die enorm wichtige Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur 18 Prozent der Bevölkerung in den Sinn kommt. Viel besser fällt dieser Wert bei jenen, die sich auskennen, auch nicht aus. Ähnlich erschreckend ist, welcher geringe Stellenwert der eigenen Altersvorsorge beigemessen wird. Es zeigt sich: Mehrheitlich besteht großer Beratungsbedarf – vor allem bei Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung.

Witterungsbedingte Risiken werden oft falsch eingeschätzt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten drohen Hauseigentümern Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Gehwege müssen nicht erst bei Glatteis gereinigt oder gestreut werden. Bereits nasses Laub kann eine erhebliche Risikosteigerung bedeuten. Kommt es zu Personenschäden, weil Gehwege nicht ordnungsgemäß gestreut oder gereinigt waren, oder weil Schnee und Eiszapfen nicht von Dächern und Überhängen entfernt wurden, kann es sogar zu strafrechtlichen Folgen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

In einem solchen Fall ist das beauftragte Schneeräumungs-Unternehmen oder der Hauseigentümer schadenersatzpflichtig.

Bestehen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, können auch Haftungsansprüche gegenüber den Mietern bestehen.
Wird eine Verletzung der Räum- und Streupflicht nachgewiesen, reicht eine Privathaftpflicht im Rahmen der Hausratversicherung nicht aus.

Hauseigentümer sollten deshalb eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz abschließen.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden 2021 insgesamt 357.800 rechtsgültige Ehen geschlossen. Die Ehe ist also – trotz vieler neuer Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens – keineswegs ein “Auslaufmodell”.

Auch bleiben viele Paare recht lang zusammen, wenn man dem Zahlendurchschnitt glaubt – für immerhin 14,5 Jahre pro Ehe. Die Ehe also – für viele noch immer das Paradigma romantischer Zweisamkeit – ist trotz vieler alternativer Lebensformen noch immer beliebt.

Freilich: Auf der anderen Seite der Rechnung stehen in 2021 auch 142.800 Scheidungen. Und diese bringen nicht nur jede Menge Liebeskummer oder gar “Rosenkriege” mit sich. Sondern auch für den Versicherungsschutz entstehen durch eine Scheidung praktische Probleme. Schmiedete der Bund der Ehe doch oft mehr zusammen als nur Herzen, wie vielen Ex-Paaren beim Blick in die Versicherungspolicen bewusst wird. Profitieren Paare doch auch von günstigen Partner- oder Familientarifen.

Auch betrifft der Versicherungsschutz oft die ehemaligen Partner – zum Beispiel, wenn eine Todesfallabsicherung (zum Beispiel eine Risikolebensversicherung) abgeschlossen wurde. Was aber tun, wenn die Vertragswerke die Paare noch immer aneinander ketten? Hierzu klärt aktuell der Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auf.

Haftpflicht und Hausrat: Jeder Ex-Partner sollte sein Eigenes haben

Ein typischer Versicherungsschutz, bei dem sich Familientarife lohnen, ist die Haftpflichtversicherung. Zudem sichert eine Hausratversicherung oft die gemeinsame Wohnung ab. Jedoch: Zieht ein Paar nach der Trennung auseinander, wird der Versicherungsschutz beider Policen prekär. Oft nämlich ist nur jener Ex-Partner abgesichert, der in der alten Wohnung wohnen bleibt.

Aus diesem Grund entstehen bei Trennung auch gefährliche Lücken im Versicherungsschutz. Demnach sollte jeder Partner eine eigene Versicherung für Haftpflicht und Hausrat abschließen. Nur so stehen beide Ex-Partner – zumindest beim Versicherungsschutz – auf der “sicheren Seite”.

Risikolebensversicherung: Bezugsrecht überprüfen

Wie aber sollte ein getrenntes Paar mit der Risikolebensversicherung verfahren? Schließlich sichern sich hier Eheleute zumeist mit gegenseitigem Bezugsrecht ab. In der Regel aber sehen die Ex-Partner keinen Anlass mehr, für gemeinsamen Versicherungsschutz weiterhin zu zahlen. Doch Vorsicht: Das Paar sollte nicht vorschnell kündigen, sobald gemeinsame Kinder im Spiel sind.

Denn bei vorschneller Kündigung stehen die Kinder schnell ohne Versicherungsschutz da, falls einem der Partner etwas passiert. Deswegen ist es klüger, einfach das Bezugsrecht anzupassen – die Police kann so abgeändert werden, dass die Kinder die Begünstigten sind.

Kein Rechtsschutz für Rosenkriege vor Gericht

Auch bei der Rechtsschutzversicherung sind meistens beide Partner zusammen abgesichert – über eine Familienrechtsschutzversicherung. Finanziert aber der Rechtsschutzversicherer auch einen endlosen Rosenkrieg vor Gericht für beide Partner? Leider nein. Denn viele Rechtsschutzversicherer schließen in ihren Versicherungsbedingungen Scheidungskosten oder Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung explizit aus.

Es besteht für den Fall der Scheidung demnach in der Regel kein Rechtsschutz. Mitunter aber zahlt der Rechtsschutzversicherer zumindest eine gemeinsame Rechtsberatung. Die Anwalts- und Gerichtskosten der Scheidung aber müssen die ehemaligen Eheleute allein tragen.

Trotzdem aber sollten sich beide Partner bei Scheidung schnell an den Rechtsschutzversicherer wenden, da es sein kann, dass für einen der Partner der Versicherungsschutz entfällt. Ähnlich wie bei der Hausrats- und Haftpflichtversicherung sollten also beide getrennt lebenden Partner eine eigene Police haben.

Bei Scheidung: Lieber Beratung bei Experten

Allgemein gilt: Trennen sich Partner, können entweder für einen der Partner oder für beide gefährliche Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Auf der sicheren Seite ist demnach nur derjenige, der sich Beratung bei einem Experten sucht. Denn nur so sind auch getrennten Wege eines geschiedenen Paares durch guten Versicherungsschutz abgesichert.

Eine Private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Doch immer mehr Deutsche verzichten auf diesen Versicherungsschutz.

Die Wechselfreude im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung (PHV) ist nicht besonders ausgeprägt. So zeigte eine YouGov-Erhebung, dass nur 39 Prozent der Deutschen ihre PHV überhaupt schon mal gewechselt haben. Bei 36 Prozent davon liegt dieser Wechsel über fünf Jahre zurück, bei weiteren 21 Prozent ist es mindestens drei Jahre her.

Die Studie zeigt aber auch, dass 20 Prozent der Deutschen ganz auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichten. 2019 ermittelte eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes noch 17 Prozent, die nicht über diesen Versicherungsschutz verfügen.

Daten der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) bestätigen den Trend: 2020 gaben noch 48,81 Millionen Deutsche an, selbst eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) zu besitzen oder in einem Haushalt zu leben, wo jemand anderes eine solche Versicherung besaß. 2021 sank dieser Wert auf 48,44 Millionen.

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von Check24, an der 2.145 Personen zwischen dem 28.1. und 31.1.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Autorennbahn oder Eisenbahn – elektrisches Spielzeug gehörte schon immer auch zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Doch der technische Fortschritt verändert auch das Aussehen des Gabentisches. So hält zu Weihnachten auch die Drohne Einzug in viele Haushalte – und wird als “Spielzeug” oft unterschätzt. Denn ohne passenden Versicherungsschutz drohen hohe Kosten. Ein großer Versicherer gibt aus diesem Grund Tipps für das “Weihnachtsgeschenk zum Abheben”. Und zeigt, was zu beachten ist.

Haftpflicht-Schutz ist Pflicht

Zunächst gilt laut Presseerklärung des Versicherers: Rechtliche Vorgaben “stutzen den Drohnen die Flügel”. So schreibt der Gesetzgeber zum Beispiel einen Haftpflicht-Schutz vor, der nach Maßgabe mehrerer Paragraphen – genannt sei Paragraph 43 Absatz 2 des Luftfahrtverkehrsgesetzes – auch auf Drohnen übertragbar ist. Und Schaden droht schnell: Schon ein defektes Gerät oder ein ungünstiger Windstoß können zu hohen Schadensummen führen. Oder ein defektes Satellitennavigations-System wird einem Drohnenpilot haftungstechnisch schnell zum Verhängnis.

Das veranschaulichen Unfälle auf Autobahnen. So ist beispielsweise die Drohne eines 51 Jahre alten Münchners durch einen technischen Defekt auf die A 99 gestürzt und hat dort einen Unfall ausgelöst – laut Meldung der Polizei zum Glück nur mit Blechschaden. Betrifft ein solcher Blechschaden aber mehrere Autos oder beschädigt eine Drohne gar einen Helikopter, sind schnell hohe Summen denkbar, die in die Millionen gehen und einen hoch verschuldeten Drohnen-Pilot zurücklassen.

Gefährdungshaftung: Die Schuld entscheidet nicht

Noch höheres Ungemach droht bei Personenschaden – zum Beispiel, wenn ein Autofahrer durch eine defekte Drohne die Kontrolle verliert und ernsthaft verletzt wird oder gar bei dem Unfall zu Tode kommt. Derartige Gefahren jedoch werden von vielen nicht ernst genommen. Denn Experten schätzen: Etwa jede fünfte Drohne in Deutschland wird ohne Haftpflicht-Schutz gesteuert.

Fahrlässig ist dies auch deshalb, weil der Gesetzgeber bei so genannten unbemannten Flugobjekten von einer Gefährdungshaftung ausgeht – demnach hängt die Haftungsfrage bei einer Drohne nicht einmal vom Verschulden oder Nichtverschulden des Eigentümers ab. Auch ohne Verschulden haftet der Halter einer Drohne – und haftet sogar teils mit, sobald eine andere Person die Drohne steuerte.

Vor dem Starten Versicherungsschutz prüfen

Die Überprüfung des Versicherungsschutzes ist also ein Muss, bevor eine Drohne überhaupt gestartet wird. Viele Haftpflichtversicherungen haben den Versicherungsschutz für 250 Gramm-Fluggeräte mittlerweile in den Versicherungsschutz aufgenommen. Das gilt jedoch nur für den privaten Gebrauch und gilt nicht grundsätzlich. Jeder sollte sich deswegen unbedingt erkundigen, ob seine Haftpflichtpolice tatsächlich den nötigen Schutz für kleinere Geräte abdeckt.

Für Geräte jedoch, die schwerer sind als 250 Gramm, empfiehlt sich dringend eine Drohnen-Haftpflichtversicherung oder auch Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Hier sollte sich jeder mit konkreten Angaben zu seinem Modell beraten lassen. Der Preis des Versicherungsschutzes richtet sich in der Regel nach Größe bzw. dem Gewicht, dem Einsatzort sowie der Art der Verwendung.

Kennzeichenpflicht für schwerere Drohnen

Was außerdem zu beachten ist, darüber klärt das Bundesministerium für Verkehr auf. So gilt: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm müssen gekennzeichnet sein, damit im Schadensfall schnell den Halter festgestellt wird. Namen und Anschrift sind demgemäß in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anzubringen. Möglich ist dies über Fachgeschäfte für Beschriftungen. Aber auch Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur, die in Schreibwarengeschäften erhältlich sind, erfüllen laut Bundesministerium für Verkehr die Vorgaben des Gesetzgebers. Der Betrieb von Drohnen bei Nacht ist erlaubnispflichtig, ebenso der Betrieb von Drohnen über 5 Kilogramm Gewicht.

Drohnen-Flug: Weitere Tabus

Drohnen dürfen zudem nicht überall geflogen werden. So sind Einsatzorte der Polizei und der Feuerwehr tabu, ebenso Krankenhäuser oder der An- und Abflugbereich von Flughäfen und andere sensible Bereiche. Auch ist es verboten, Drohnen außerhalb der Sichtweite zu fliegen. Maximal 100 Meter Flughöhe sind erlaubt – es sei denn, für ein Gelände wurde eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und eine Aufsichtsperson wurde bestellt. Nur dann darf die Flughöhe von 100 Metern überschritten werden.

Es ist schnell passiert: Man hat vergessen den Schlüssel einzustecken und steht draußen vor der Tür, schlimmstenfalls im Bademantel und Pantoffeln, weil man nur schnell den Müll rausbringen wollte. Dann bleibt einem kaum etwas anderes übrig, als beim Nachbarn zu klingen und den Schlüsseldienst zu alarmieren.

Doch dabei ist Vorsicht geboten. Neben seriösen Anbietern finden sich auch viele schwarze Schafe bei den Schlüsseldiensten, wie aktuell ein großer Versicherer warnt. Woran aber erkennt man diese? Ein bisschen verhält es sich wie bei unseriösen Kapitalanlagen: Die Angebote sind oft zu gut, um wahr zu sein. Und wo zwielichtige Finanzdienstleister astronomisch hohe Renditen versprechen, sind es bei den Schlüsseldiensten astronomisch niedrige Preise.

Das Problem: Oft sind genau diese Anbieter bei Online-Suchmaschinen besonders prominent gelistet. Und wenn der Anbieter damit warb, dass er für 5 Euro die Tür öffnen könne, so verlangt er plötzlich 500 Euro: möglichst in bar. Denn er rechnet Anfahrt, Mehrwertsteuer und Material extra obendrauf. Eben, man vermutet es bereits, zu astronomisch hohen Extra-Kosten.

Nicht immer ist es einfach, tatsächlich seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Oft tarnen die “Schwarzen Schafe” sich mit regionalen Telefonnummern. Gut zu wissen: Wucherpreise bei Schlüsseldiensten können juristisch geahndet werden. So hat unter anderem das Amtsgericht Bergisch Gladbach die Sittenwidrigkeit eines Vertrages bemängelt, da die Türöffnungskosten den Durchschnittspreis um fast 200 Prozent überschritten haben (Az. 68 C 404/13). In einem anderen Fall wurde ein Anbieter, der wiederholt einen hohen vierstelligen Betrag verlangte, sogar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Wie viel aber darf denn nun ein Schlüsseldienst kosten? Die Verbraucherzentralen nennen 100 Euro in der Woche und 180 Euro am Wochenende als Richtwert. Gut zu wissen: Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man überteuerte Zahlungen zurückfordern.

Darüber hinaus sollte man aber vorher schon Vorsorge leisten, um nicht auf potentielle Betrüger reinzufallen. Seriöse Anbieter finden sich zum Beispiel im Verzeichnis der Metall-Innung. Auch sollte man beim Erstkontakt fragen, ob bereits vorher ein Festpreis ausgehandelt werden kann: Sagt der Anbieter “Nein!”, ist Vorsicht geboten. Unbedingt abzuraten ist hingegen davon, einen Schlüsseldienst sofort in bar zu bezahlen, wenn er es verlangt, und sich keinen Vertrag aushändigen zu lassen. Das erschwert es, rechtliche Forderungen später durchzusetzen.

Bestimmte Hausratversicherungen haben den Schlüsseldienst mit Zusatzbausteinen oder in ihren Premium-Tarifen mit abgesichert. In der Privathaftpflicht sollte ebenfalls auf Leistungen bei Schlüsselverlust geachtet werden: Gute Tarife zahlen, wenn fremde Schlüssel abhanden kommen, etwa vom Büro oder Hotel. Auch wenn gesamte Schließanlagen nach einem Verlust ausgetauscht werden müssen, sind die Kosten über die Haftpflicht absicherbar.

Wer ein Ehrenamt ausübt, tut Gutes und dient der Gesellschaft. Das bedeutet freilich nicht, dass man auch vor allen Risiken während der Tätigkeit geschützt ist. Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsschutz entsprechend zu prüfen.

Wie sind Ehrenamtliche bei ihrer Tätigkeit versichert? Dieser Frage widmet sich am Montag der Nachrichtensender MDR Aktuell. Hierbei ist es wichtig zu unterscheiden, welcher Art von Ehrenamt man nachgeht. Denn Ehrenamt und Ehrenamt sind eben nicht immer dasselbe.

Einfach ist es, wenn die Person im öffentlichen Auftrag handelt, also bei Bund, Ländern und Kommunen tätig wird. Dann nämlich greift die gesetzliche Unfallversicherung beim Ehrenamt selbst und auf dem Weg dorthin. Beispiele hierfür sind Feuerwehr und Rotes Kreuz, aber auch kirchliche Tätigkeiten oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).

Ist die Erwerbsfähigkeit infolge eines Unfalles bei diesen Tätigkeiten zu mindestens 20 Prozent beeinträchtigt, wird eine monatliche Rente gezahlt: wenn auch oft auf niedrigem Niveau. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Doch Vorsicht: Erfolgt die Absicherung über eine Berufsgenossenschaft, ist unter Umständen eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der die Tätigkeit und Befugnisse zwischen Träger und Ehrenamtlichen ganz genau geklärt sind.

Eingetragener Verein: der gesetzliche Schutz greift nicht

Anders sieht es schon aus, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit eine Gewerkschaft, Partei oder einen eingetragenen Verein betrifft. Dann nämlich greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Manche Träger schließen zwar Gruppenversicherungen für ihre Mitglieder ab. Der Unfallschutz kann aber stark eingeschränkt sein, zum Beispiel nur auf dem Vereinsgelände gelten. Wer dann beim Verteilen von Flyern ausrutscht oder bei der Jugendarbeit auf einem Ferienhof für Kinder armer Eltern sich verletzt, geht im schlimmsten Fall leer aus.

Hier ist es notwendig, das Gespräch mit dem Verein zu suchen und zu klären, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Wer sich den Schutz schriftlich bestätigen lässt, ist auf der sicheren Seite.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, privat vorzusorgen: So gilt eine private Unfallversicherung unabhängig davon, wo und wie sich ein Unfall ereignet hat. Um den Verlust der Arbeitskraft bei der Vereinsarbeit abzusichern, ist zusätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Invaliditätsvorsorge ratsam.

Haftpflicht: besser nicht ohne

Ein weiterer wichtiger Schutz bei der Ausübung des Ehrenamts ist die Haftpflichtversicherung. Diese greift, wenn der Versicherte Dritten einen Schaden zufügt: Im Zweifel würde er mit seinem gesamten Vermögen haften. Ärgerlich, wenn es gerade bei der Ausübung einer sozial wichtigen und sinnvollen Arbeit geschieht.

Auch mit Blick auf die Haftpflicht ist es ratsam, zunächst beim Verein oder dem Träger nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Ehrenamtlichen bereits abgesichert sind. Gruppenversicherungen sind zwar üblich. Aber dieser Haftpflichtschutz kann ebenfalls unter Umständen nur auf dem Vereinsgelände gelten oder anderweitige Ausschlüsse beinhalten: etwa bei grober Fahrlässigkeit. Dann sieht sich der Betroffene schnell mit hohen Schadensersatz-Forderungen konfrontiert.

Ein Beispiel: Klettern in einem Feriencamp Jugendliche auf ein Dach und der Aufsichtspflichtige greift nicht sofort ein, um die Gefahr zu bannen, kann es als Folge einer grob fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung gewertet werden, wenn jemand herunterstürzt und sich verletzt. Oder wenn ein Fußballtrainer es nicht verhindert, dass seine Schützlinge auf der Straße den Ball hin- und herkicken: bis ein Auto ausweichen muss und im Straßengraben landet.

Besteht kein oder nur ein eingeschränkter Schutz, muss mit einer Privathaftpflicht vorgesorgt werden. Viele Versicherer haben das Ehrenamt in ihre Verträge inkludiert, wobei zwischen einzelnen Anbietern Unterschiede bestehen können.

Zusätzlich brisant gestaltet sich die Situation für Vorstandsmitglieder und Kassenwarte. Weil diese mit hohen Summen hantieren und ebenfalls mit dem Privatvermögen haften, sollte über den Verein eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorhanden sein. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer Alkohol getrunken hat, sollte sich nicht hinter den Lenker eines Autos setzen: so viel ist bekannt. Aber alternativ kann man sich doch nach einer Feier oder einem abendlichen Barbesuch auf den E-Scooter schwingen, um zumindest mit Tempo 20 nach Hause zu kommen? Ein gefährlicher Irrglaube, wie bisher schon mehrere Nutzer der flinken Roller erfahren mussten.

Kaum hat man einmal Durst, kommt auch noch Pech dazu. Diese Erfahrung in München musste jüngst ein junger E-Scooter-Fahrer machen, der mit seinem Roller gegen ein Polizeiauto prallte. Der Mann aus dem Starnberger Land war dabei stark alkoholisiert und musste seinen Führerschein abgeben.

Leider kein Einzelfall: Allein in der bayerischen Landeshauptstadt wurden seit Inkrafttreten der E-Scooter-Verordnung am 15. Juni 38 Fahrer unter Alkoholeinfluss angehalten, sechs weitere unter Drogen, wie das Polizeipräsidium München berichtet. Auch in Städten wie Köln und Erfurt berichtet die örtliche Polizei von mehreren Alkoholfahrten.

Ein E-Scooter ist kein Auto, aber…

Da E-Scooter erst seit drei Wochen überhaupt zugelassen sind, weisen die Polizeiberichte auf einen gefährlichen Irrglauben hin. Die bereits hohe Zahl der Alkoholsünder lässt vermuten, dass viele Besitzer von Rollern die Annahme vertreten, sie dürften sich auch nach ein paar Bierchen noch auf den Roller schwingen: quasi als Alternative zu dem Auto. Das ist aber schlicht Mumpitz. Denn für Elektroroller gelten dieselben Werte wie für Autofahrer. Wer 0,5 bis 1,09 Promille im Blut hat, muss mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in der Strafsünder-Kartei rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor.

Folglich weist auch die Polizei Köln in einem Pressetext darauf hin, “dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Autos, geahndet wird. Je nach Grad der Alkoholisierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB”. Vor allem Letzteres lässt aufhorchen, droht Alkoholsündern doch eine fünfjährige Gefängnisstrafe, wenn sie durch ihr Verhalten Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die strengen Vorschriften kommen nicht von ungefähr, geht von den flinken E-Scootern doch ein erhebliches Unfallrisiko aus. Das zeigt eine detaillierte Studie aus dem US-Bundesstaat Oregon, von der “Welt Online” berichtet. Die Verkehrsbehörde Portland hat in einer viermonatigen Testphase 2018 insgesamt 176 Fahrer gezählt, die nach schweren Unfällen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gebracht werden mussten. Das klingt zunächst nach einer überschaubaren Zahl. Allerdings muss bedacht werden, dass nur 2.000 E-Scooter überhaupt an dem Test teilnahmen: Rein statistisch ist also jeder elfte Fahrer verunglückt! Leichtere Unfälle wurden da gar nicht mit eingerechnet.

Wesentliches Unfallrisiko sind hierbei die kleinen Räder, die mit so manchem Schlagloch oder anderen Unebenheiten der Straße überfordert sind. Auch die hohe Geschwindigkeit trägt zur Gefahr bei. Zu bedenken gilt es darüber hinaus, dass es den Deutschen an Erfahrung mit den flotten Flitzern mangelt. “Wie schon beim Pedelec zu beobachten, sind die Benutzer völlig ungeübt mit dem neuen Gefährt und seinen fahrdynamischen Eigenschaften”, schreibt ein großer deutscher Versicherer — und fordert eine eigene Unfallstatistik für Scooter. Die strengen Alkoholgrenzwerte gelten auch für alle anderen Elektrokleinstfahrzeuge, etwa Segways, Elektro-Longboards und Hoverboards.

Versicherungspflicht — aber Helm ist nicht obligatorisch

Aufgrund der hohen Unfallgefahr müssen die E-Scooter auch haftpflichtversichert werden, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Spezielle Policen für die Elektroroller haben mittlerweile schon viele Versicherer im Angebot. Wichtig ist, dass Fahrer auch eine Plakette brauchen, die in der Nähe des Rücklichtes befestigt wird. Für Kinder unter 14 Jahren sind die schnellen Gefährte tabu.

Eine Helmpflicht besteht für die Roller hingegen nicht: auch wenn im Vorfeld der Einführung rege über eine solche diskutiert wurde. Trotzdem sollte dennoch ein Schutzhelm getragen werden. Gerade schwere Kopfverletzungen nach Stürzen sind im Straßenverkehr immer wieder Ursache für bleibende Schäden oder sogar eine dauerhafte Behinderung.