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Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter und auch Personen, die das Tier betreuen, sogenannte Tierhüter. Dieser Schutz gilt aber nur, wenn Dritte geschädigt werden – nicht für eigene Schäden des Tierhüters. Oft ist nicht klar, wer als Tierhüter gilt. Sind Familienangehörige nicht als Tierhüter eingestuft, können sie selbst Schadensersatz fordern. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Was bedeutet es, Tierhüter zu sein?

Ein Hundebesitzer lässt seinen Hund während eines Urlaubs bei den Eltern? Dann gilt man als Tierhüter und ist über die Tierhalterhaftpflicht mitversichert. Wichtig: Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Tierhalter die Person ausdrücklich mit der Betreuung des Tieres beauftragen. Der Versicherungsschutz umfasst dann:

  1. Die Prüfung, ob das Tier tatsächlich einen Schaden verursacht hat;
  2. die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen;
  3. die Übernahme berechtigter Schadensersatzforderungen.

In den meisten Fällen ist es entscheidend, dass eine Person als Tierhüter anerkannt wird, um den Versicherungsschutz zu genießen. Doch der Versicherungsschutz gilt nur für Haftungsschäden, die der Hund dann Dritten verursacht. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm war das Gegenteil der Fall: Die Mutter eines Hundehalters wollte selbst Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des Sohnes erhalten und durfte dafür nicht als Tierhüterin gelten.

Der Fall: Mutter stürzte über den Hund des Sohnes

Ein Hundehalter forderte von seiner Versicherung Schadensersatz, nachdem seine Mutter über seinen Hund gestolpert war und sich schwer verletzt hatte. Die Mutter verlangte Schmerzensgeld und die Übernahme der medizinischen Kosten. Doch die Versicherung lehnte ab, weil sie die Mutter als Tierhüterin einstufte.

Der Grund: Gilt jemand als Tierhüter, übernimmt zwar die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten, nicht aber Schäden, die der Tierhüter selber erleidet. Für eigene Schäden trägt der Tierhüter das Risiko selber. Daher hätte die Mutter keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung des Sohnes, wenn sie als Tierhüter gilt. Als Prinzip der Haftpflicht kann man sich hier merken: Fremde Schäden werden übernommen, eigene Schäden nicht.

Gericht entschied: Mutter ist keine Tierhüterin

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Mutter keine Tierhüterin ist, weil sie keinen klaren Auftrag zur Betreuung des Hundes hatte. Bloße Anwesenheit oder gelegentliche Interaktion mit dem Tier reichen nicht aus, um als Tierhüterin zu gelten. Der Auftrag zur Betreuung lag beim Vater des Hundehalters.

Da der Vater die Verantwortung für den Hund trug, wurde die Mutter als unbeteiligte Dritte betrachtet und hatte Anspruch auf Schadensersatz. Die Versicherung musste somit die Kosten übernehmen.

Fazit: Was sie als Tierhalter wissen müssen

  • Tierhüter: Haftpflicht greift für andere! Wenn Sie jemanden ausdrücklich mit der Betreuung Ihres Tieres beauftragen, gilt diese Person als Tierhüter. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt dann die Verantwortung, wenn das Tier Dritten Schaden zufügt. Der Tierhüter selbst kann jedoch keine eigenen Ansprüche bei der Versicherung geltend machen, falls er durch das Tier geschädigt wird.
  • Kein Tierhüter: Eigene Ansprüche geltend machen! Wird eine Person nicht ausdrücklich als Tierhüter beauftragt, gilt sie als Begleitperson ohne besondere Verantwortung für das Tier. In diesem Fall kann die Person, sollte sie durch das Tier zu Schaden kommen, eigene Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Tierhalters geltend machen. Das gilt auch, wenn es sich um nahe Angehörige wie die Mutter des Hundehalters handelt.

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig klare Vereinbarungen und das Verständnis der rechtlichen Rolle als Tierhüter sind, um Missverständnisse und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Versicherer müssen auch unberechtigte Haftungsansprüche abwehren. Was das konkret bedeuten kann, zeigt ein Fall des Versicherungsombudsmanns. Dabei ging es um eine Hundehalterin, die um ihren Versicherungsschutz kämpfte.

Ein aktueller Fall aus dem Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt, dass Versicherer verpflichtet sind, auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Eine Hundehalterin war betroffen, deren Hund indirekt einen Schaden verursachte. Während eines Spaziergangs erschreckte der Hund eine Radfahrerin, die daraufhin gegen ein geparktes Auto prallte und dieses beschädigte.

Der Versicherer lehnte die Leistung mit der Begründung ab, es handele sich um einen mittelbaren Schaden. Der Ombudsmann stellte jedoch klar, dass die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Tierhalterin in Anspruch genommen wurde und dieses Risiko durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung gedeckt sei. Er wies darauf hin, dass die Argumente des Versicherers die Haftungsfrage betreffen, nicht jedoch die Deckungsebene.

Versicherer müssen auf der Deckungsebene bestätigen, dass ein Schaden grundsätzlich abgedeckt ist, und auf der Haftungsebene prüfen, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Auch bei unberechtigter Haftung muss der Versicherer den Schutz bieten, um Ansprüche abzuwehren.

Die Nutzung von Motorbooten wird bei den Deutschen immer beliebter. Laut dem Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) gab es 2023 rund 1,2 Millionen registrierte Motorboote in Deutschland, ein Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fast die Hälfte der deutschen Motorbootbesitzer nutzt ihre Boote auch im Ausland. Daher ist der richtige Haftpflichtschutz unverzichtbar.

Haftpflicht in Deutschland: keine Pflicht, aber äußerst ratsam

Normale Haftpflichtpolicen decken meist nur Ruder-, Paddel- und Tretboote ab, nicht jedoch das eigene Motorboot. Auch gibt es in Deutschland keine Pflichtversicherung für Motorboote. Und dennoch ist eine spezielle Motorboot- Haftpflicht dringend zu empfehlen.

Können doch Unfälle mit Motorboot erheblichen Schaden anrichten – Sach-, aber insbesondere auch Personenschaden. Man stelle sich nur einmal vor, ein Motorboot kollidiert durch eine Unachtsamkeit mit einem anderen Motorboot und es kommt bei mehreren Unfallbeteiligten zu schweren Verletzungen oder gar zu einer Behinderung. Solche Schäden können einen Schadenverursacher ruinieren – denn Unfälle mit Motorboot können vergleichbar schwer sein wie Unfälle mit Pkw. Aus diesem Grund empfiehlt die Stiftung Warentest, eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu vereinbaren für die Bootshaftpflicht.

In manchen Ländern ist die Bootshaftpflicht eine Pflichtversicherung

In Ländern wie Italien, Spanien, Kroatien und der Schweiz besteht eine Versicherungspflicht für Motorboote:

  • In Kroatien ist die Deckungssumme mit etwa 470.000 Euro niedrig – Policen, die man vor Ort abschließt, decken meist nur Personenschäden im Wasser ab (Schwimmer, Taucher). Daher empfiehlt es sich, schon zuvor eine Versicherung mit höherer Deckung in Deutschland abzuschließen.
  • In Spanien sind die Mindestdeckungssummen noch niedriger: 336.568 Euro, was aus Sicht von Experten viel zu wenig ist.
  • Die Schweiz verlangt eine realistischere Deckungssumme: 2 Millionen Franken (ca. 2,06 Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden.
  • In Italien sind die geforderten Summen am höchsten: 6,45 Millionen Euro für Personenschäden und 1,30 Millionen Euro für Sachschäden. Auch bei einer schon bestehenden Haftpflicht sollte man hier prüfen, ob die Deckungssumme den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Boot mieten: hier kann eine Wassersportversicherung für Boote helfen

Wenn man ein Boot im Urlaub mietet, ist dieses meist vor Ort versichert. Das Beispiel Kroatien zeigt aber, dass Deckungssummen manchmal sehr niedrig sind. Deswegen kann eine zusätzliche Wassersportversicherung sinnvoll sein, die auch leistet, sobald man mit fremdem Boot einen Schaden anrichtet. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Nutzung von Motorbooten wird bei den Deutschen immer beliebter. Laut dem Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) gab es 2023 rund 1,2 Millionen registrierte Motorboote in Deutschland, ein Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fast die Hälfte der deutschen Motorbootbesitzer nutzt ihre Boote auch im Ausland. Daher ist der richtige Haftpflichtschutz unverzichtbar.

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Normale Haftpflichtpolicen decken meist nur Ruder-, Paddel- und Tretboote ab, nicht jedoch das eigene Motorboot. Auch gibt es in Deutschland keine Pflichtversicherung für Motorboote. Und dennoch ist eine spezielle Motorboot- Haftpflicht dringend zu empfehlen.

Können doch Unfälle mit Motorboot erheblichen Schaden anrichten – Sach-, aber insbesondere auch Personenschaden. Man stelle sich nur einmal vor, ein Motorboot kollidiert durch eine Unachtsamkeit mit einem anderen Motorboot und es kommt bei mehreren Unfallbeteiligten zu schweren Verletzungen oder gar zu einer Behinderung. Solche Schäden können einen Schadenverursacher ruinieren – denn Unfälle mit Motorboot können vergleichbar schwer sein wie Unfälle mit Pkw. Aus diesem Grund empfiehlt die Stiftung Warentest, eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu vereinbaren für die Bootshaftpflicht.

In manchen Ländern ist die Bootshaftpflicht eine Pflichtversicherung

In Ländern wie Italien, Spanien, Kroatien und der Schweiz besteht eine Versicherungspflicht für Motorboote:

  • In Kroatien ist die Deckungssumme mit etwa 470.000 Euro niedrig – Policen, die man vor Ort abschließt, decken meist nur Personenschäden im Wasser ab (Schwimmer, Taucher). Daher empfiehlt es sich, schon zuvor eine Versicherung mit höherer Deckung in Deutschland abzuschließen.
  • In Spanien sind die Mindestdeckungssummen noch niedriger: 336.568 Euro, was aus Sicht von Experten viel zu wenig ist.
  • Die Schweiz verlangt eine realistischere Deckungssumme: 2 Millionen Franken (ca. 2,06 Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden.
  • In Italien sind die geforderten Summen am höchsten: 6,45 Millionen Euro für Personenschäden und 1,30 Millionen Euro für Sachschäden. Auch bei einer schon bestehenden Haftpflicht sollte man hier prüfen, ob die Deckungssumme den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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Die Adventszeit erhöht das Brandrisiko in deutschen Haushalten! Die Zahl der Feuerschäden steigt statistisch während der Weihnachtszeit drastisch. Doch wie lässt sich dieses Risiko minimieren? Erfahre die Trends, Tipps zur Brandprävention und den Einfluss auf die Hausratversicherung.

Die Adventszeit birgt erhöhte Brandrisiken! Statistiken der Wohngebäude- und Hausratversicherer zeigen, dass in den letzten zehn Jahren bis zu 12.000 Brände mehr in der Advents- und Weihnachtszeit, inklusive Silvester, registriert wurden als im Rest des Jahres, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Trotzdem verzeichneten die letzten Jahre einen deutlichen Rückgang der Schadensfälle.

Jährlich verzeichnen deutsche Wohngebäude- und Hausratversicherer zur Advents- und Weihnachtszeit sowie um den Jahreswechsel vermehrt Feuerschäden. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, weist darauf hin, dass im letzten Jahr etwa 6.000 zusätzliche Brände registriert wurden. Eine erfreuliche Entwicklung, denn 2021 waren es noch 7.000, und 2018 sogar 10.000 mehr. Der höchste Anstieg an zusätzlichen Bränden in der letzten Dekade ereignete sich im Jahr 2015 mit 12.000 zusätzlichen Bränden im Dezember.

Üblicherweise liegt die Zahl der Brände um Weihnachten und Silvester um 35 bis 50 Prozent höher als im Rest des Jahres, berichtet der GDV weiter. Die Feuerschäden beliefen sich im letzten Jahr auf 23 Millionen Euro, drei Millionen weniger als im Vorjahr. Der durchschnittliche Schaden pro Fall sank um 100 Euro auf 3.600 Euro.

Hauptursachen sind oft durch Adventskränze oder Weihnachtsbäume verursachte Brände aufgrund von Unachtsamkeit. Asmussen betont die Notwendigkeit, brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt zu lassen und einfache Brandschutzregeln zu beachten.

Tipps zur Prävention liefert der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), der darauf hinweist, dass handelsübliche Kerzen bis zu 750 Grad heiß werden können. Kommen sie mit trockenen Nadelblättern oder Zweigen in Kontakt, können diese leicht Feuer fangen. Außerdem sind auch elektrische Lichterketten gefährlich, besonders wenn sie ohne TÜV-Siegel betrieben werden. Einige Empfehlungen umfassen feste Unterlagen für Kerzen und Weihnachtskränze sowie die Vermeidung von brennbarem Weihnachtsschmuck.

Rauchmelder sind dringend zu empfehlen, da 90 Prozent der Brandopfer an den Folgen einer Rauchgasvergiftung sterben. Diese helfen dabei, Brände frühzeitig zu erkennen. Für den Versicherungsschutz sind Rauchmelder mittlerweile obligatorisch und können im Schadensfall einen möglichen Verlust des Versicherungsschutzes verhindern.

Haustiere sind für viele Menschen treue Begleiter und schenken uns bedingungslose Liebe. Doch neben all den schönen Momenten können sie auch unerwartete Sorgen bereiten, insbesondere wenn sie Schäden verursachen.

In solchen Fällen müssen die Halter für die entstandenen Kosten aufkommen. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Hundebesitzer für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer haben bereits 68 Prozent der Hundebesitzer eine solche Versicherung für ihren Vierbeiner abgeschlossen.

Die praktische Bedeutung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zeigt sich anhand von Erfahrungen aus der Praxis. In der Befragung gaben 17 Prozent der Hundebesitzer an, dass ihr Hund bereits einmal einen Schaden verursacht hat. Die Schadenshöhe variierte dabei erheblich. Bei 22 Prozent der Fälle lag der verursachte Schaden zwischen 500 und 10.000 Euro, was die gravierendsten finanziellen Auswirkungen mit sich brachte. In 40 Prozent der Fälle betrug der Schaden zwischen 100 und 500 Euro, während bei 37 Prozent der Befragten der verursachte Schaden unter 100 Euro lag.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Sie deckt in der Regel die Kosten für Sachschäden, die durch das Haustier verursacht werden, sowie eventuelle Personenschäden. Auf diese Weise sind sowohl der Halter als auch die geschädigte Person abgesichert. Im Falle eines Schadensfall übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten, die ansonsten eine erhebliche Belastung für den Tierhalter darstellen könnten.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur finanzielle Sicherheit bietet, sondern auch zur allgemeinen Sicherheit beiträgt. Unfälle oder Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind nicht immer vorhersehbar und können sowohl für den Halter als auch für Dritte unangenehme Konsequenzen haben. Durch den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können mögliche Risiken abgemildert und die Beziehung zwischen Tierhalter und anderen Personen geschützt werden.

Insgesamt ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein wichtiger Bestandteil der Absicherung für Hundebesitzer und andere Tierhalter. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Belastungen, die durch Schäden entstehen können, und ermöglicht ein sorgenfreies Miteinander von Mensch und Tier. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über diese Versicherungsmöglichkeit zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Aus welchen Gründen Katzenbesitzer zum Tierarzt gehen und wie viel Geld sie dabei ausgeben, zeigt eine aktuelle Umfrage.

In den letzten Jahren ist die Anzahl von Haustieren in deutschen Haushalten kontinuierlich gestiegen, und aktuell leben fast 35 Millionen Haustiere in Deutschland. Dabei ist die Katze das beliebteste Haustier: Laut einer neuen Forsa-Studie im Auftrag der Gothaer leben rund 19 Prozent aller Bundesbürger mit mindestens einer Katze zusammen. Wenn es um die Gesundheit ihrer Katzen geht, sind die meisten Besitzer sehr aufmerksam. Laut der Umfrage gehen nur sechs Prozent der befragten Katzenbesitzer nie zum Tierarzt. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) geht ein- bis zweimal im Jahr zum Tierarzt, 27 Prozent seltener als einmal, vier Prozent dreimal und sechs Prozent suchen den Tierarzt sogar häufiger als dreimal im Jahr auf.

Die Studie zeigt auch, dass Katzenbesitzer bereit sind, Geld für die Gesundheit ihrer Haustiere auszugeben. Laut der Umfrage gaben 41 Prozent der Katzenbesitzer im letzten Jahr zwischen 100 und 500 Euro beim Tierarzt aus. Bei jedem Zehnten lagen die Kosten sogar bei mehr als 500 Euro. Bei rund einem Drittel (34 Prozent) der Katzenbesitzer lagen die Kosten für Tierarztbesuche mit ihrer ältesten Katze bei unter 100 Euro. Die Umfrage zeigte auch, dass 10 Prozent der Katzenbesitzer ihr Tier nach einem Unfall behandeln lassen mussten, bei weiteren 8 Prozent musste bereits eine Operation durchgeführt werden.

Doch auch ohne Unfälle und Notfallbehandlungen ist es empfehlenswert, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, um die Kosten für Behandlungen abzudecken. Laut der Umfrage gehen 63 Prozent der Katzenbesitzer zum Tierarzt, um ihre Katzen impfen zu lassen. 40 Prozent haben ihre Tiere wegen einer Entwurmung oder Parasitenbehandlung zum Tierarzt gebracht, 33 Prozent aufgrund der Kastration und 26 Prozent aufgrund von akuten Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen oder Husten. Es ist also wichtig, dass Katzenbesitzer die Gesundheit ihrer Tiere im Blick behalten und sich regelmäßig um ihre tierärztliche Versorgung kümmern, um ihnen ein langes und gesundes Leben zu ermöglichen.

Im vergangenen Jahr haben Versicherer ihren Kunden so viel wie noch nie zuvor für gestohlene Fahrräder ausgezahlt, wie aus der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder stieg im Jahr 2022 auf 140.000, was einen Anstieg um rund 15.000 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Trotzdem war die Anzahl der gestohlenen Fahrräder niedriger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, als es 150.000 waren.

Der Schadendurchschnitt erreichte mit 970 Euro einen neuen Höchststand. Die Zahl der gestohlenen Fahrräder laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg um knapp 14 Prozent auf rund 266.000. Hier bleibt der Versicherungsschutz unberücksichtigt, da Diebstähle oft nicht gemeldet werden und die Dunkelziffer daher wahrscheinlich höher ist.

Wenn ein Fahrrad aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder einer Wohnung gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. In der Regel geschieht der Diebstahl jedoch auf der offenen Straße, wo eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz bieten kann. Dabei muss das Fahrrad immer durch ein Bügel- oder Kettenschloss gesichert sein, das als „verkehrsübliches Schloss“ bezeichnet wird. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.

Die Versicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert, der den Preis eines neuen gleichwertigen Fahrrads widerspiegelt. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates begrenzt. Für teurere Fahrräder und E-Bikes kann es daher sinnvoll sein, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.

Katzen sind das am meisten verbreitete Haustier in Deutschland. Etwa 16,7 Millionen Samtpfötchen leben hier – und sie verursachen mitunter Schäden, die für ihre Besitzer teuer werden können. Die folgenden 6 Urteile zeigen, wo Gefahren für Katzenfreunde lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen.

7 sind zu viele

Die gute Nachricht für alle Katzenfreunde zuerst: Grundsätzlich kann der Vermieter die Haltung einer Katze in einer Mietwohnung nicht verbieten. Die Haltung ist zu dulden, wenn von dem Tier keine Belästigungen ausgehen. Doch 7 Katzen in einer Drei-Raum-Wohnung? Das sind zu viele, urteilte Amtsgericht Berlin-Lichtenberg bereits 1996 (Az: 8 C 185/96).

Lackschaden am Autodach: War es wirklich DIESE Katze?

Ein Autofahrer ärgerte sich über Lackschäden auf dem Dach seines Fahrzeugs und verdächtigte die Katze des Nachbarn. Vor dem Amtsgericht Aachen bot er auch an, auf dem Autodach gefundene Katzenhaare analysieren zu lassen. Doch selbst wenn die DNA übereinstimmen würde, wäre das noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich diese Katze den Lackschaden verursachte, so die Richter (Az: 5 C 511/06). Will der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen, muss er nachweisen, dass eine bestimmte Katze die Schäden verursachte.

Katze fischt frische Fische

Überraschend viele Urteile beschäftigen sich mit Katzen, die in Gartenteichen von Nachbarn Fische ‚geangelt‘ haben (sollen). Ähnlich wie beim Lackschaden muss die konkrete ‚Täterschaft‘ des Tieres nachgewiesen werden können. Gelingt das dem Geschädigten, haftet der Tierhalter so, als hätte er selbst die Fische gestohlen.

Katze verursacht Auffahrunfall

Innerhalb geschlossener Ortschaften müsse – gerade in ländlich strukturierten Orten – damit gerechnet werden, dass Haustiere plötzlich auf der Fahrbahn auftauchen, so das Landgericht Paderborn (Az: 5 S 181/00). Im zugrundeliegenden Fall bremste ein Autofahrer für eine Katze, die die Straße querte. Eine hinter ihm fahrende Frau konnte nicht mehr bremsen und fuhr auf. Anders als die Versicherung der Frau, hielten die Richter eine Vollbremsung für ein Kleintier nicht für eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung. Die Haftpflichtversicherung der Frau musste den Schaden regulieren. Anders verhält es sich, wenn ein Tier außerhalb geschlossener Ortschaften auf freier Strecke die Fahrbahn quert.

Katze angefahren: Fahrer muss keine Heilbehandlungs- und Operationskosten tragen

Eine Katze wurde in einer 30er-Zone angefahren. Ihr Besitzer wollte von der Fahrerin Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 Euro erstattet bekommen. Doch dem schlossen sich die Richter am Amtsgericht München nicht an (Az: 331 C 7937/05). Kein Autofahrer könne so fahren, dass das Überfahren einer Katze immer vermieden werden könne, wenn diese plötzlich auf die Straße läuft. Zudem müsse der Tierhalter, der sein Tier freilaufen lässt, den Schaden selbst tragen.

Katzen und Eigentumsbeeinträchtigung

Betreten Katzen das Grundstück von Nachbarn, liegt eine Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB) vor. Nachbarn müssen den ‚Besuch‘ von drei Katzen nicht dulden. Ist es aber nur eine Katze, ist deren freier Auslauf (inklusive von Kotablagerungen) hinzunehmen, so das Amtsgericht Neu-Ulm (Az: 2 C 947/98). In Wohngebieten mit Einfamilien- und Reihenhäusern gehöre die Haltung einer Katze mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Diese Art der Katzenhaltung sei gerade artgerecht.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden 2021 in Deutschland genau 233.584 Fahrräder entwendet. Wo die Langfinger besonders häufig zuschlagen.

Zwar ist die Zahl der entwendeten Fahrräder zwar um 10,5 Prozent zurückgegangen, verbleibt aber auf einem insgesamt hohen Niveau (Vorjahr: 260.956). Im Statistischen Schnitt werden pro Stunde 27 Fahrräder in Deutschland geklaut.

Blickt man auf die Diebstahlhochburgen im Vergleich zur Einwohnerzahl, so ist Leipzig die Hauptstadt der Fahrraddiebe. Hier wurden im Jahr 2021 1.375 Fahrräder je 100.000 Einwohner geklaut. Damit ist ist jede neunte Straftat im Direktionsbereich Leipzig ein Fahrrad-Diebstahl, wie die Leipziger Polizei berichtet. Insgesamt wurden in der Stadt 8.213 Raddiebstähle erfasst. Immerhin war die Zahl gegenüber dem Vorjahr rückläufig, als Sachsens Metropole noch 9.129 Diebstähle zählte.

An zweiter Stelle der Klauhochburgen platziert sich Münster. Zwar wurden in der Domstadt in gesamten Zahlen „nur“ 4.182 Fahrrad-Diebstähle gezählt. Aber da die Stadt auch nur 314.000 Einwohner zählt, kommt sie auf eine Quote von 1.322 entwendeten Rädern je 100.000 Einwohner. Jeder sechste erfasste Delikt in Münster ist ein Raddiebstahl.

Auf Rang drei landet Potsdam. Sechs gestohlene Fahrräder pro Tag werden in der Residenzstadt gezählt: insgesamt wurden 2.311 Fahrräder 2021 in Potsdam gestohlen. Während sowohl in Leipzig als auch Münster (-281 Fälle) die Zahl der Diebstähle sank, zeigt in Potsdam der Trend in eine andere Richtung. In der brandenburgischen Landeshauptstadt stieg die Zahl der Raddiebstähle um satte 42,13 Prozent. Ernüchternd ist auch die Aufklärungsquote, die in Potsdam bei lediglich fünf Prozent der gemeldeten Diebstähle liegt.

Blickt man auf die absoluten Zahlen, so ist aber Berlin nach wie vor die Stadt mit den meisten gestohlenen Fahrrädern. In der Hauptstadt wurden 2021 mehr als 25.400 Räder entwendet. Es folgen die Städte Hamburg (knapp 14.300) und Leipzig. Dahinter platzieren sich die Städte Köln mit circa 6.500 geklauten Rädern, München und Frankfurt am Main.