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Ein Meteoriteneinschlag ist extrem selten – aber theoretisch möglich. Kommt es tatsächlich zu Schäden an Haus, Auto oder Personen, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für die Kosten auf?

Der Einschlag eines Meteoriten gehört zu den außergewöhnlichsten Schadenereignissen überhaupt. Doch auch für solche seltenen Fälle stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. In vielen Standardpolicen ist der direkte Einschlag eines Meteoriten zunächst nicht ausdrücklich als versicherte Gefahr aufgeführt. Schäden am Gebäude oder Hausrat durch den direkten Aufprall sind deshalb in klassischen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen häufig nicht automatisch abgedeckt.

Versicherungsschutz kann jedoch bestehen, wenn der Einschlag Folgeschäden verursacht. Entsteht durch den Meteoriten beispielsweise ein Brand, greifen in der Regel die üblichen Feuerversicherungen innerhalb der Gebäude- oder Hausratversicherung.

Bei Fahrzeugen sieht die Situation anders aus: Wird ein Auto von einem Meteoriten getroffen, kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen. In bestimmten Fällen kann auch die Teilkasko leisten, etwa wenn durch die Druckwelle ein Glasbruch entsteht oder ein Brand ausgelöst wird.

Auch Personenschäden sind grundsätzlich abgesichert – etwa über Unfall-, Invaliditäts- oder Lebensversicherungen. Selbst wenn ein Meteoriteneinschlag äußerst unwahrscheinlich ist, zeigt das Beispiel: Der konkrete Versicherungsschutz hängt stark von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Ein geplatzter Schlauch, eine undichte Dichtung oder ein verstopftes Flusensieb – und plötzlich steht die Wohnung unter Wasser. Täglich werden tausende Wasserschäden gemeldet, häufig ausgelöst durch Waschmaschinen.

Kleine Ursache, großer Schaden

Waschmaschinen zählen zu den häufigsten Auslösern von Leitungswasserschäden im Haushalt. Besonders anfällig sind:

  • alte oder spröde Zulaufschläuche
  • verschlissene Tür- oder Anschlussdichtungen
  • verstopfte Pumpen und Flusensiebe
  • Installationsfehler
  • Defekte in der Steuerung

Bereits ein kleiner Riss im Schlauch kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden verursachen – nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch bei Nachbarn.

Unbeaufsichtigt waschen – riskant?

Viele Menschen lassen die Waschmaschine laufen, während sie einkaufen oder kurz außer Haus sind. Gerichte werten eine übliche Abwesenheit während des Waschgangs in der Regel nicht als grob fahrlässig.

Problematisch kann es jedoch werden, wenn das Gerät über längere Zeit unbeaufsichtigt betrieben wird – etwa während einer mehrstündigen Abwesenheit oder über Nacht. In solchen Fällen können Versicherer Leistungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Aquastop und Wartung: Kleine Maßnahmen, große Wirkung

Zur Schadenvorsorge empfehlen Fachleute unter anderem:

  • regelmäßige Kontrolle von Schläuchen und Dichtungen
  • Austausch des Zulaufschlauchs spätestens nach einigen Jahren
  • Einsatz eines Aquastop-Systems
  • Reinigung von Flusensieb und Ablaufschlauch
  • Schließen des Wasserhahns nach dem Waschgang

Solche Maßnahmen reduzieren nicht nur das Schadensrisiko, sondern stärken im Ernstfall auch die eigene Position gegenüber dem Versicherer.

Was im Schadenfall zu tun ist

Kommt es dennoch zu einem Wasseraustritt, sollten Betroffene:

  • sofort den Wasserzulauf schließen
  • das Gerät vom Stromnetz trennen
  • Schäden dokumentieren (Fotos)
  • die eigene Versicherung informieren
  • bei Fremdschäden Nachbarn oder Vermieter verständigen

Ein geplatzter Schlauch oder ein defektes Ventil – und schon steht die Wohnung unter Wasser. Auslaufendes Leitungswasser gehört zu den häufigsten Schadenursachen im Haushalt. Doch welche Versicherung greift, wenn Möbel, Böden oder Wände betroffen sind?

Hausrat oder Wohngebäude – was ist was?

Grundsätzlich gilt: Schäden an den eigenen beweglichen Sachen – also Möbeln, Teppichen, Kleidung oder Elektrogeräten – fallen unter die Hausratversicherung. Sie ersetzt die beschädigten Gegenstände zum Neuwert. Voraussetzung ist, dass das Wasser bestimmungswidrig aus Leitungen, angeschlossenen Geräten oder Armaturen austritt.

Wenn Boden, Wände oder Estrich betroffen sind

Sind feste Bestandteile des Wohnraums betroffen, etwa Parkett, Türen, Estrich oder die Einbauküche in Eigentumswohnungen, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Sie übernimmt die Trocknung, Reparatur oder – wenn notwendig – die vollständige Wiederherstellung. In Mietwohnungen ist dafür üblicherweise der Vermieter zuständig.

Wichtig: Sofort reagieren und Schaden dokumentieren

Damit die Versicherung schnell und vollständig regulieren kann, sollten Betroffene den Schaden sofort melden und Fotos oder Videos anfertigen. Wasser abstellen, Restwasser aufnehmen und – wenn möglich – Geräte sichern, hilft Folgeschäden zu vermeiden. Besonders wichtig: Bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit, etwa wenn die Maschine unbeaufsichtigt mit offenem Hahn läuft, kann die Leistung gekürzt werden.

Nach einem Leitungswasserschaden war eine Mietwohnung unbewohnbar. Doch wer kommt für die Kosten einer Ersatzunterkunft auf: Die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung? Das Oberlandesgericht Saarbrücken musste in einem Berufungsurteil entscheiden.

Ursache des Rechtsstreits war ein Leitungswasserschaden im Badezimmer einer Mietwohnung. Die Sanierungsarbeiten machten die Wohnung vorübergehend unbewohnbar. Die Mieter bezogen eine Ferienwohnung für etwa vier Monate, doch die Hausratversicherung weigerte sich, die kompletten Kosten dafür zu übernehmen.

Vor allem sah sich der Versicherer nicht in der Einstandspflicht für die Ferienunterkunft. Denn die Schäden am Hausrat waren aus ihrer Sicht nicht so umfangreich, dass sie für sich bereits eine Ersatzunterkunft gerechtfertigt hätten. Zumal eine Ausschlussklausel in den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen unter „Nicht versicherte Sachen“ definiert: „Nicht zum Hausrat gehören … Gebäudebestandteile“.
Also beglich die Hausratversicherung nur die Hausrat-Schäden im engeren Sinne (und damit nur einen vergleichsweise geringen Teil des Gesamtschadens): den Austausch der Rückwände des Kleiderschranks zum Beispiel (in Höhe von 300,- Euro) sowie für den Ersatz des Schuhschrankes (in Höhe von 175,- Euro) sowie weitere Ausbesserungsarbeiten, die durch bewegliche Gegenstände im Raum verursacht wurden. Damit sah der Hausratversicherer die Sache als erledigt an.
Die Mieter versuchten, dagegen gerichtlich vorzugehen; scheiterten aber mit ihrer Rechtsauffassung (Az. 5 U 64/22).

Welche Versicherungen halten die Deutschen für so wichtig, dass jeder so eine haben sollte? Das zeigen aktuelle Studien-Ergebnisse.

Welche Versicherungen sind so wichtig, dass jeder sie haben sollte? Das ließ ein großer Versicherer untersuchen. Die Ergebnisse zeigen: Im Vergleich zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, spielt die Absicherung der Arbeitskraft eher eine untergeordnete Rolle.

  • Risikolebensversicherung
    Sechs Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass eine Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt, die jeder besitzen sollte.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Auf die Frage, welche Versicherung so wichtig ist, dass jeder sie haben sollte, nannten neun Prozent die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung
    15 Prozent halten diese Versicherung für so wichtig, dass jeder sie haben sollte.
  • Unfallversicherung
    Eine Unfallversicherung nennen 22 Prozent der Deutschen.
  • Altersvorsorge
    29 Prozent der Deutschen finden, dass jeder Produkte zur Altersvorsorge sein Eigen nennen sollte.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Auf diesen Wert (29 Prozent) kommt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist neben der Erwerbsunfähigkeitsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitskraft, die es in diese Liste geschafft hat.
  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung kommt auf 39 Prozent. Also deutlich mehr als Altersvorsorge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kfz-Versicherung
    Auch die Kfz-Versicherung (40 Prozent) ist den Deutschen wichtiger als die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
  • Haftpflichtversicherung
    Mit 79 Prozent der Nennungen ist die Haftpflichtversicherung in den Augen der Deutschen die wichtigste Versicherung.

Über die Studie:
Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende). Es sind nur jene Versicherungen, die mehr als fünf Prozent der Nennungen erreichten, dargestellt.

Der Paritätische Gesamtverband hat im Juni seinen Armutsbericht 2022 vorgelegt. Hierfür wurden Daten des Mikrozensus ausgewertet – die größte repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland zur Einkommenssituation. Präsentiert wird der Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt.

Und das Ergebnis des Berichts lässt den Leser erschrecken. Denn auch im zweiten Coronajahr 2021 ist die Zahl der Menschen, die von relativer Armut betroffen sind, erneut angestiegen. Dabei erfasst die Zeitspanne des Berichts noch nicht einmal die Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine mit enorm gestiegenen Energie- und Sprit-Preisen. Das lässt für den nächsten Paritätischen Armutsbericht in 2023 Schlimmes erwarten.

13,8 Millionen Menschen gelten aktuell als arm

Ende 2021 gelten laut Paritätischen Gesamtverband 13,8 Millionen Menschen als arm – das sind 16,6 Prozent der Bevölkerung. Betroffen sind alle Menschen, deren verfügbares Einkommen nicht über die Schwelle von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung hinausreicht. Hierbei muss bedacht werden, dass es sich um Median-Einkommen handelt: Stark vereinfacht werden hierfür Gutverdiener mit besonders hohen Löhnen und auch sehr niedrigen Einkommen herausgerechnet, da sie den Wert verzerren würden.

Man spricht im Kontext dieser Kennzahl auch von „Armutsgefährdung“ – ein Sprachgebrauch, dem sich aber der Paritätische Gesamtverband nicht anschließen will. Denn bei einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Median-Einkommens würde man schon arm sein, wie der Verband ausführt. Die Bezeichnung „Armutsgefährdung“ beschönigt diese Tatsache und drückt die damit verbundene Problematik für Betroffene nicht hinreichend aus.

Fehlender Versicherungsschutz verstärkt Armutsfalle

Schon bei niedrigem Median-Einkommen können unvorhergesehene Ereignisse zum Ruin einer Person oder einer ganzen Familie werden. Leicht nachvollziehen lässt sich dies schon bei der Vorstellung, man müsste plötzlich und unerwartet ein teures Haushaltsgerät ersetzen – eine Waschmaschine etwa oder einen Kühlschrank. Schon solche Ausgaben werden für einen Geringverdiener-Haushalt schnell zum Problem.

Schlimmer sind Schäden durch Rohrbruch oder Feuer. Wenngleich die Vorstellung, sich mit wenig Geld dennoch gut zu versichern, zunächst paradox anmutet, ist die Aussage demnach dennoch richtig: Guter Versicherungsschutz ist insbesondere für Menschen mit kleinem Geldbeutel dringend geboten.

So lohnt eine Hausratversicherung, damit sich im Schadenfall das eigene Hab und Gut ersetzen lässt. Besitzer eines Eigenheims oder einer eigenen Immobilie sollten zudem dringend über den richtigen Wohngebäude-Schutz verfügen. Unverzichtbar ist in Zeiten, in denen Unwetterkatastrophen immer wahrscheinlicher werden, ein zusätzlicher Elementarschutz. Denn nur dieser deckt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und durch ähnliche Elementarschäden. Weder in Hausrat- noch Wohngebäude-Policen ist ein Elementarschutz enthalten – er muss als Extrabaustein abgeschlossen werden.

Haftpflicht stets geboten

Stets selbstverständlich sollte zudem eine Haftpflichtversicherung sein. Denn schon kleine Unachtsamkeiten können schlimme Folgen haben – das wird am Beispiel eines Personenschadens besonders deutlich. Angenommen, ein Radfahrer hat es eilig und benutzt deswegen mal schnell den Gehweg. Wenn er dann den Sturz eines Fußgängers mit bleibenden Schäden verursacht, können mitunter sechs- bis siebenstellige Summen fällig werden. Solche Risiken sind für einen großen Teil der Bevölkerung – sowohl Gering- als auch Besserverdiener – ein Armutsrisiko, der schnell in den privaten Ruin führt.

Rechtsschutz erfüllt auch soziale Funktion

Und auch eine Rechtsschutzversicherung kann lohnen, wenn man über nur wenig Geld verfügt – und zwar trotz möglicher Prozesskosten-Hilfe als Alternative. Denn schon kleine Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel eine gekündigte Wohnung – können schnell vier- oder gar fünfstellige Beträge verschlingen.

Die Rechtsschutzversicherung erfüllt eine wichtige soziale Funktion, da sie jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko ermöglicht. Deswegen ist eine Rechtsschutzversicherung gerade bei kleinem Geldbeutel ein „must have“- Produkt. Wer sich über den richtigen Versicherungsschutz auch bei kleinem Geldbeutel informieren will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experte wenden.

Steigende Lebenshaltungskosten lassen Verbraucher nach Sparmöglichkeiten suchen. Bei welchen Versicherungen zuerst der Rotstift angesetzt wird.

In Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland sind Verbraucher wegen der steigenden Lebenshaltungskosten besorgt. So ermittelte der Guidewire Survey Report 2022, dass in diesen vier Ländern 87 Prozent der Befragten aufgrund der steigenden Preise sorgenvoll in die Zukunft blicken. Von den vier untersuchten Verbrauchermärkten sind die Deutschen mit 80 Prozent am wenigsten beunruhigt. In Spanien erreicht dieser Wert 93 Prozent.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage hält es mehr als die Hälfte aller Befragten (56 %) für wahrscheinlich, dass sie bei den eigenen Ausgaben für Versicherungsschutz sparen werden. Bei welchen Versicherungen die deutschen Befragten am ehesten den Rotstift ansetzen würden:

  • Krankenversicherung
    15 Prozent der befragten Deutschen würden am ehesten ihre Krankenversicherung kündigen. Ein eher theoretischer Wert – schließlich besteht in Deutschland die Pflicht, krankenversichert zu sein.
  • Einkommensschutz
    Auf die Absicherung ihrer Arbeitskraft würden 16 Prozent der befragten Deutschen verzichten.
  • Haustier-Versicherung
    Steigen die Lebenshaltungskosten noch weiter, würden 21 Prozent der befragten Deutschen auf die Versicherung ihrer Haustiere verzichten.
  • Hausratversicherung
    Den Schutz einer Hausratversicherung halten 24 Prozent der befragten Deutschen für verzichtbar, wenn die Lebenshaltungskosten steigen.
  • Datenschutz-Versicherung
    26 Prozent sehen am ehesten bei der Cyberversicherung Einsparpotenzial. Wichtig bei diesem Ergebnis: Befragt wurden Privatpersonen.
  • Fahrradversicherung
    34 Prozent würden zuerst die Fahrradversicherung kündigen. Das ist beinahe der Spitzenwert dieser Umfrage.
  • Reiseversicherung
    Bei weiter steigenden Lebenshaltungskosten würden sich 35 Prozent der befragten Deutschen zuerst von ihrer Reiseversicherung trennen.

Über die Studie:
Der Guidewire Survey Report 2022 befragte insgesamt 4.037 Personen aus Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Die Studie bestand aus einer Online-Befragung von Personen im Alter über 18 Jahren, die innerhalb der letzten 12 Monate eine der gängigsten Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Kraftfahrzeuge) erneuert oder abgeschlossen haben. Die Datenerhebung und Durchführung der Umfrage fand im Mai 2022 statt.

Die gute Nachricht: Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist auf ein Rekordtief gesunken. Doch aus der Schadenstatistik der Versicherer lassen sich auch beunruhigende Entwicklungen ablesen.

2021 sank die Zahl der Fahrraddiebstähle, die Versicherern gemeldet wurden, auf das Rekordtief von 125.000. Das sind 15.000 weniger als im Vorjahr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt das zu großen Teilen auf die Pandemie zurück. Durch die vermehrte Arbeit im heimischen Büro seien Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt wurden.

So weit die guten Nachrichten. Denn die Schadensumme verharrte auf dem Vorjahresniveau: 110 Millionen Euro wendeten die Versicherer auf, um gestohlene Drahtesel zu ersetzen. Der durchschnittliche Wert, den Versicherer für gestohlene Fahrräder bezahlten, verdoppelte sich fast in den letzten zehn Jahren und kletterte von 440 Euro auf 860 Euro.

Die Versicherer leiten daraus ab, dass oft gezielt hochpreisige Fahrräder entwendet werden. Ein Trend, der auch durch den Boom bei E-Bikes verstärkt wird. Fündig werden die Fahrraddiebe meist in Kellern und Abstellräumen. Der Versicherer-Verband rät deshalb dazu, die Räder auch dort fest anzuschließen.

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine eigenständige Fahrradversicherung.

Passender Versicherungsschutz ist immens wichtig. Das zeigten nicht zuletzt die Unwetter-Katastrophen in weiten Teilen Deutschlands. Ein Wort, das in diesem Zusammenhang mitunter zu hören war, lautet: Unterversicherung. Was sich dahinter verbirgt.

Der Begriff ‚Unterversicherung‘ lässt sich gut am Beispiel der Hausratversicherung erklären. Eine solche Unterversicherung liegt nämlich vor, wenn der Wert des Hausrates die Versicherungssumme übersteigt. Im Schadenfall kann das zu einer Leistungskürzung führen. Beträgt der Neuwert des Hausrats beispielsweise 70.000 Euro, aber die Versicherungssumme nur 35.000 Euro, ersetzt der Versicherer im Schadenfall nur die Hälfte des Schadens.

In etlichen Vertragswerken ist deshalb ein ‚Unterversicherungsverzicht‘ möglich: Oft daran gekoppelt, dass der Quadratmeter Wohnfläche mit einem bestimmten Wert – meist 650 Euro – versichert wird. Liegt der Wert des Hausrates aber höher oder gar niedriger, zahlt man zu hohe Beiträge oder erhält im schlimmsten Fall eine zu geringe Entschädigung.

Mitunter finden sich am Markt aber auch sogenannte ‚Pauschalsummenmodelle‘. Dabei versichert der Anbieter den Hausrat automatisch bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von beispielsweise 500.000 Euro. Zur Beitragsberechnung und zum Verzicht auf Unterversicherung reicht es aus, wenn die Wohnfläche richtig angegeben ist. Weitere Anschaffungen sind dann automatisch bis zur Versicherungssumme mitversichert.

Die Unwetter-Katastrophe durch Starkregen hat auch etliche Häuser und Wohnungen ganz oder teilweise zerstört. In einigen Orten ist der Versorgung mit Trinkwasser schwierig. Betroffen sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Unter welchen Umständen Mietminderung oder -erlass möglich sind.

Weite Teile Deutschlands sind von den Folgen heftiger Unwetter gezeichnet. Während mancherorts bereits mit den Aufräumarbeiten begonnen werden kann, ist die Lage anderswo angespannt.

Sind Mieter von den Folgen der Katastrophe betroffen, stellt sich mitunter die Frage, ob Mietminderung oder gar Mietererlass möglich sind. Zum Beispiel, wenn das gemietete Haus oder die Wohnung nicht mehr genutzt werden kann. Denn dann erhält der Mieter für seine Zahlungen keine Gegenleistung. Auch eine Toilette, die nicht funktioniert, kann einen hundertprozentigen Mietererlass begründen.

Schwieriger wird es, wenn das Mietobjekt nur zu Teilen nicht genutzt werden kann. Dann richtet sich die Höhe der möglichen Mietminderung nach der Gebrauchsbeeinträchtigung. Die Minderung der Miete muss dann ‚angemessen sein‘, wie sich der Gesetzgeber sparsam ausdrückt. Was das im konkreten Einzelfall bedeutet, überlässt der Gesetzgeber den Betroffenen und letztlich Gerichten.

Die versuchen, sich mit der sogenannten ‚Hamburger Tabelle‘ weiterzuhelfen. Diese ist Ergebnis eines Streitfalls vor dem Landgericht Hamburg. Um eine Mietminderungsquote zu ermitteln, setzte das Gericht den Wohnwert der Räume ins Verhältnis zum Mietzins. Demzufolge würde ein unbenutzbares Wohnzimmer eine Mietminderung in Höhe von 12 Prozent der Bruttomiete begründen. Allerdings ist die Hamburger Tabelle keineswegs bindend und dient eher zur Orientierung.

Immerhin: 2019 gab es laut Statistischen Bundesamt so wenig Mietrechtsstreitigkeiten wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr: Vor Amts- und Landgerichten stritten Mieter und Vermieter in 213.518 Verfahren miteinander.