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Ein Hund an der Leine, ein harmloser Spaziergang – und dennoch ein folgenschwerer Unfall. Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt: Hundehalter haften auch dann, wenn ihr Hund gehorsam ist. Warum das so ist und worauf Hundebesitzer achten sollten.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann für Hundehalter teuer werden – selbst wenn das Tier gut erzogen ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im verhandelten Fall führte die Tochter eines Hundehalters dessen Hund an einer Schleppleine aus. Als eine andere Frau mit ihrem Hund vorbeikam, rannten beide Tiere zu einem Mäuseloch. Der angeleinte Hund folgte dem Rückruf seiner Halterin sofort. Doch während er zurücklief, verfing sich die andere Frau in der Schleppleine, stürzte und brach sich das Bein.

Die Krankenkasse der verletzten Frau forderte die Behandlungskosten vom Hundehalter zurück. Die Vorinstanzen wiesen die Klage zunächst ab, da der Hund gehorsam war und kein Fehlverhalten vorlag. Der BGH entschied jedoch anders: Es habe sich eine „typische Tiergefahr“ verwirklicht. Auch ein gut erzogener Hund könne unabsichtlich eine Gefahr darstellen – und sein Halter müsse für entstandene Schäden aufkommen.

Was bedeutet das für Hundehalter?

Das Urteil zeigt, dass die Haftung nicht nur bei aggressivem oder unkontrolliertem Verhalten greift. Selbst bei einem gut erzogenen Hund können unvorhersehbare Situationen entstehen, die zu Unfällen führen. Hundehalter sollten sich daher bewusst sein, dass sie in vielen Fällen für Schäden aufkommen müssen – und diese können schnell teuer werden.

In mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung bereits Pflicht. Sie übernimmt die Kosten, wenn durch das Tier Sach- oder Personenschäden entstehen. Auch dort, wo keine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann eine solche Absicherung Hundebesitzer vor hohen finanziellen Belastungen schützen.

Das aktuelle Urteil unterstreicht einmal mehr: Selbst ein kurzer Spaziergang kann unerwartete Folgen haben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich rechtzeitig absichern.

Haustiere sind für viele Menschen treue Begleiter und schenken uns bedingungslose Liebe. Doch neben all den schönen Momenten können sie auch unerwartete Sorgen bereiten, insbesondere wenn sie Schäden verursachen.

In solchen Fällen müssen die Halter für die entstandenen Kosten aufkommen. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Hundebesitzer für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer haben bereits 68 Prozent der Hundebesitzer eine solche Versicherung für ihren Vierbeiner abgeschlossen.

Die praktische Bedeutung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zeigt sich anhand von Erfahrungen aus der Praxis. In der Befragung gaben 17 Prozent der Hundebesitzer an, dass ihr Hund bereits einmal einen Schaden verursacht hat. Die Schadenshöhe variierte dabei erheblich. Bei 22 Prozent der Fälle lag der verursachte Schaden zwischen 500 und 10.000 Euro, was die gravierendsten finanziellen Auswirkungen mit sich brachte. In 40 Prozent der Fälle betrug der Schaden zwischen 100 und 500 Euro, während bei 37 Prozent der Befragten der verursachte Schaden unter 100 Euro lag.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Sie deckt in der Regel die Kosten für Sachschäden, die durch das Haustier verursacht werden, sowie eventuelle Personenschäden. Auf diese Weise sind sowohl der Halter als auch die geschädigte Person abgesichert. Im Falle eines Schadensfall übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten, die ansonsten eine erhebliche Belastung für den Tierhalter darstellen könnten.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur finanzielle Sicherheit bietet, sondern auch zur allgemeinen Sicherheit beiträgt. Unfälle oder Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind nicht immer vorhersehbar und können sowohl für den Halter als auch für Dritte unangenehme Konsequenzen haben. Durch den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können mögliche Risiken abgemildert und die Beziehung zwischen Tierhalter und anderen Personen geschützt werden.

Insgesamt ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein wichtiger Bestandteil der Absicherung für Hundebesitzer und andere Tierhalter. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Belastungen, die durch Schäden entstehen können, und ermöglicht ein sorgenfreies Miteinander von Mensch und Tier. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über diese Versicherungsmöglichkeit zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Steigende Lebenshaltungskosten lassen Verbraucher nach Sparmöglichkeiten suchen. Bei welchen Versicherungen zuerst der Rotstift angesetzt wird.

In Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland sind Verbraucher wegen der steigenden Lebenshaltungskosten besorgt. So ermittelte der Guidewire Survey Report 2022, dass in diesen vier Ländern 87 Prozent der Befragten aufgrund der steigenden Preise sorgenvoll in die Zukunft blicken. Von den vier untersuchten Verbrauchermärkten sind die Deutschen mit 80 Prozent am wenigsten beunruhigt. In Spanien erreicht dieser Wert 93 Prozent.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage hält es mehr als die Hälfte aller Befragten (56 %) für wahrscheinlich, dass sie bei den eigenen Ausgaben für Versicherungsschutz sparen werden. Bei welchen Versicherungen die deutschen Befragten am ehesten den Rotstift ansetzen würden:

  • Krankenversicherung
    15 Prozent der befragten Deutschen würden am ehesten ihre Krankenversicherung kündigen. Ein eher theoretischer Wert – schließlich besteht in Deutschland die Pflicht, krankenversichert zu sein.
  • Einkommensschutz
    Auf die Absicherung ihrer Arbeitskraft würden 16 Prozent der befragten Deutschen verzichten.
  • Haustier-Versicherung
    Steigen die Lebenshaltungskosten noch weiter, würden 21 Prozent der befragten Deutschen auf die Versicherung ihrer Haustiere verzichten.
  • Hausratversicherung
    Den Schutz einer Hausratversicherung halten 24 Prozent der befragten Deutschen für verzichtbar, wenn die Lebenshaltungskosten steigen.
  • Datenschutz-Versicherung
    26 Prozent sehen am ehesten bei der Cyberversicherung Einsparpotenzial. Wichtig bei diesem Ergebnis: Befragt wurden Privatpersonen.
  • Fahrradversicherung
    34 Prozent würden zuerst die Fahrradversicherung kündigen. Das ist beinahe der Spitzenwert dieser Umfrage.
  • Reiseversicherung
    Bei weiter steigenden Lebenshaltungskosten würden sich 35 Prozent der befragten Deutschen zuerst von ihrer Reiseversicherung trennen.

Über die Studie:
Der Guidewire Survey Report 2022 befragte insgesamt 4.037 Personen aus Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Die Studie bestand aus einer Online-Befragung von Personen im Alter über 18 Jahren, die innerhalb der letzten 12 Monate eine der gängigsten Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Kraftfahrzeuge) erneuert oder abgeschlossen haben. Die Datenerhebung und Durchführung der Umfrage fand im Mai 2022 statt.

Für viele Bundesbürger gehört der Hund zur Familie: mehr als 7 Millionen der treuen Gefährten leben in Deutschlands Haushalten. Aber selbst der liebste Schoßhund kann große Schäden verursachen, wenn er zum Beispiel auf die Straße rennt und einen Autounfall verursacht. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt für finanzielle Schäden auf – und ist in immer mehr Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben.

Wie wichtig es für Hundebesitzer sein kann eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen, zeigt eine Zeitungsmeldung vom 1. Dezember. Eine Frau hatte in Braunschweig ihren Familienhund der Rasse Rhodesian Ridgeback an einem Papierkorb festgebunden, um in einen Laden zu gehen. Das Tier, ausgestattet mit kräftigen Muskeln, geriet in Panik, als Frauchen verschwunden war. Also versuchte sich der Hund loszureißen, was ihm aber nicht gelang.

Den Papierkorb hinter sich herziehend, stürmte der Hund durch mehrere Straßen zurück zur Wohnung, beschädigte dabei vier geparkte Autos und krachte schließlich gegen eine Glastür. Ein Tierarzt kümmerte sich um die Verletzungen des Hundes, die Tierhalterhaftpflicht um den finanziellen Schaden von mehreren Tausend Euro, wie Medien berichten.

80 Millionen Euro Haftpflicht-Schaden durch Hunde

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Hunde jedes Jahr Haftpflichtschäden in Höhe von 80 Millionen Euro. Noch schwerwiegender als im oben genannten Beispiel sind Unfälle mit Hunden, bei denen nicht nur Sachen zu Bruch gehen, sondern gar Menschen verletzt werden.

Reißt sich zum Beispiel ein Hund von der Leine los und erschrickt einen Fußgänger derart, dass dieser stürzt und sich eine bleibende Beeinträchtigung zuzieht, muss der Hundehalter laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haften, und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Die Haftung beinhaltet Kosten für die Reha, den Verdienstausfall und ein Schmerzensgeld.

Dabei sind Zwischenfälle mit Hunden keine Seltenheit. Mehr als 100.000 Schadensfälle werden den Versicherern pro Jahr gemeldet. Das sind im Bundesschnitt 273 pro Tag! Eine stolze Summe. Und nicht nur große Hunde sind gefährlich. Selbst ein kleiner Schoßhund kann einen ordentlichen Schaden verursachen, wenn er etwa auf die Straße rennt und einen Fahrer zu einem riskanten Ausweichmanöver zwingt. Selbst der liebste und best erzogenste Hund kann in einem unerwarteten Moment viel Chaos anrichten.

Pflicht zur Haftpflicht in sechs Bundesländern

Aufgrund der hohen Risiken gehen immer mehr Bundesländer dazu über, Hundebesitzer zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht-Police zu zwingen. Ein Bußgeld droht in sechs Bundesländern, wenn Bello oder Wuffi keinen entsprechenden Vertrag haben: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch andere Bundesländer debattieren aktuell über die Einführung einer entsprechenden Pflicht. Doch schon im eigenen Interesse sollte eine solche Versicherung abgeschlossen werden. Ein Grundschutz ist schon ab einem niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr zu haben.

Lebt man mit einem Haustier in einer Mietwohnung, hat man sich ein Stück Wildnis in die eigenen vier Wände geholt. Meist geht das gut. Manchmal sind aber zerrissene Sofakissen, Urinspuren auf dem Teppich oder Nagezahnabdrücke in Parkett und Schrankwand die Zeugen dieses Zusammenlebens. Vermieter finden das nicht so schön, für den Mieter heißt das dann, kostspielig wieder den Urzustand herzustellen. Das kann ins Geld gehen, außer man hat die entsprechende Versicherung.

Tiere nutzen eine Wohnung als Lebensraum, entsprechend intensiv ist die Abnutzung. Eine Privathaftpflicht kann dann für die Schäden aufkommen, die Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Katzen zu verursachen im Stande sind.

Vermieter dürfen die Haltung von kleinen Tieren nicht verbieten, sie müssen sie dulden. Im Mietvertrag kann man aber die einzelnen Regelungen, die das Halten von Hunden oder Katzen betreffen, in der Regel auch noch mal en Detail nachlesen. Das heißt auch, dass große Tiere, und dazu zählen Hunde, nur mit dem Einverständnis des Vermieters einziehen dürfen.

Für Abnutzungs-Schäden zahlt die Versicherung nicht

Nicht nur die Größe des Tieres ist entscheidend, ob eine Versicherung aufkommt, sondern auch die Art des Schadens. Ereignet sich ein Missgeschick durch ein Tier „unvorhergesehen und plötzlich“ und hätte nicht vorhergesehen (also auch nicht verhindert) werden können, zahlt bei Kleintieren in der Regel die Privathaftpflichtversicherung. Für Hunde muss eine extra Tierhalter-Haftpflicht abgeschlossen werden.

Bei vorhersehbaren Schäden zahlt der Mieter aber meist selbst. Denn ein natürliches Verhalten beim Tier ist selbstverständlich und kann in der Regel nicht versichert werden. Entsprechend sind „Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung“ in den meisten Haftpflicht-Verträgen explizit ausgeschlossen. Zerkratzte Tapeten und Teppiche werden darum von den Versicherungen unter die Verantwortlichkeit des Mieters subsumiert.

Bei der erstatteten Schadenshöhe ist das Alter des beschädigten Objektes oder des betroffenen Wohnbereichs ausschlaggebend. Bei neuverlegtem Parkett mit frischen Kratzspuren wird der Schadensersatz also entsprechend höher ausfallen.

Artgerechte Haltung ist wichtig!

Die artgerechte Haltung des Tieres ist ein entscheidendes Kriterium bei der Frage, ob ein Schaden von der Privathaftpflicht oder, beim Hund, von der Hundehaftpflichtversicherung getragen wird. Wer sich ein ganzes Rudel Hunde in einer Zweiraumwohung hält, kann demnach nicht darauf vertrauen, dass die Schäden, die sich aus diesen Wohnverhältnissen ergeben, von der Privathaftpflicht beglichen werden.

Zu viele Tiere auf zu engem Raum oder lange Phasen der Vernachlässigung des Tieres durch Abwesenheit des Herrchens sind das Gegenteil von artgerechter Haltung, und hier werden Versicherer den Einzelfall genau prüfen und die Schadensregulierung gegebenen Falles abschlägig entscheiden. Aus Gründen der Moral, aber auch, um den Versicherungsschutz unangefochten aufrecht zu halten, sollten Tiere also auf jeden Fall artgerecht gehalten werden.

Wildunfall: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am Dienstag die Zahl der gemeldeten Wildunfälle im Jahr 2014 bekanntgegeben. Demnach mussten pro Tag rund 650 Autofahrer in Deutschland einen Sach- oder gar Personenschaden beklagen.

Insgesamt gingen im Jahr 2014 rund 238.000 Meldungen zu Wildunfällen bei den deutschen Kfz-Versicherern ein, womit die Zahl gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist (-4 Prozent). Gestiegen sind hingegen die Gesamtkosten, mussten die Gesellschaften doch Schäden in Höhe von insgesamt 575 Millionen Euro begleichen. Heruntergerechnet auf den einzelnen Unfall, bedeutet dies Kosten von 2.400 Euro pro Zusammenstoß.

Vollkasko bietet auch Schutz bei Nutz- und Haustieren

Welche Versicherung zahlt aber, wenn Fuchs, Reh oder Wildschwein in ein Auto laufen? Schäden durch sogenanntes Haarwild begleicht die Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, etwa weil ein vorheriges Auto es schon angefahren und verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85).

Auch wenn der Schaden nicht durch Haarwild verursacht wurde, sondern durch ein anderes Tier, geht der Autofahrer bei einer Teilkasko leer aus, sofern es nicht anders im Vertrag steht. Hier gilt es zu bedenken, dass auch Kühe oder Hunde durchaus vor ein Auto laufen und großen Schaden verursachen können. Auf der sicheren Seite ist man jedoch mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Sie leistet auch bei Zusammenstößen mit Haus- und Nutztieren.

Polizei informieren und Unfallstelle sichern!

Was müssen Autofahrer tun, nachdem sie in einen Wildunfall verwickelt wurden? Soll der Schaden schnell und problemlos vom Versicherer reguliert werden, ist vor allem die Wildbescheinigung des Försters oder Jagdpächters wichtig; hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, Tier und Fahrzeug. Wer keinen Förster erreichen kann, muss sich nicht sorgen. Auch ein Anruf bei der Polizei bewirkt, dass die richtigen Fachleute informiert werden – und sollte folglich nicht unterbleiben!

Pflicht ist es zudem, nach einem Wildunfall die Stelle mit Warndreieck zu sichern und die Fahrbahn zu verlassen. Auch das Überziehen einer Warnweste ist obligatorisch; sie bewirkt, dass man von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen wird. Tabu ist hingegen das Berühren eines verletzten Tieres. Dieses kann aggressiv reagieren und sogar Tollwut haben! Also besser warten, bis der Förster eintrifft.

Schlechte Nachricht für alle Katzenfreunde! Wenn das Tier durch häufiges Kratzen an derselben Stelle einen Schaden anrichtet, muss die Privathaftpflichtversicherung selbst dann nicht für den Schaden aufkommen, wenn sogenannte Mietsachschäden im Versicherungsschutz eingeschlossen sind – zumindest, wenn das Tier nicht am regelmäßigen Kratzen gehindert wurde. Das hat mit einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Offenbach entschieden (Az. 33 C 291/14).

Wer sich ein Haustier hält, der muss damit rechnen, dass es auch mal etwas kaputt macht. Entstehen dritten Personen Schäden durch eine Katze oder ein anderes Kleintier, springt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein. Aber selbst dieser Schutz hat Grenzen, wie aktuell eine Tierliebhaberin aus Offenbach erfahren musste.

Dichtgummis der Terrassentür zerkratzt

Im verhandelten Rechtsstreit hatte die Katze der Klägerin Dichtgummis einer Terrassentür zerkratzt, so dass diese ersetzt werden mussten. Der Vermieter der Wohnung bestand darauf, dass die Frau die Kosten übernehmen sollte. Die Tierfreundin hatte eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Mietsachschäden explizit einschloss. Damit glaubte sich die Frau auch gegen Kratzschäden versichert. Als die Versicherung nicht zahlen wollte, zog sie vor Gericht.

Dort erlitt die Mieterin eine Niederlage. Zwar betonten die Richter, dass es sich bei der beschädigten Tür tatsächlich um eine Mietsache handelt, so dass die Versicherung grundsätzlich eintrittspflichtig wäre. Aber es fiel der Frau auf die Füße, dass sie vor Gericht aussagte, sie habe ein paarmal die Katze an den Gummis kratzen sehen und dies nicht verhindert.

Durch das unkontrollierte und sorglose Gewährenlassen des Tieres, wie es vorliegend der Fall war, und wodurch die Intensität der Nutzung über das normale Maß hinaus gesteigert wurde, liege eine sogenannte „übermäßige Beanspruchung“ der Mietsache vor, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Und diese übermäßige Beanspruchung bewirke, dass der Versicherer keine Leistung erbringen muss. So hätte die Klägerin die Möglichkeit gehabt, das Tier an seiner zerstörerischen Tätigkeit zu hindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Entscheid vom 7. Mai 2015 · Az. 33 C 291/14).

Einschluss von Mietsachschäden sinnvoll

Der Einschluss von Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung ist dennoch sinnvoll. Dann springt der Versicherer für Schäden ein, die der Versicherungsnehmer als Mieter verursacht hat, etwa Glasbruch, Flecken auf dem Fußboden oder Bruchschäden am Parkett oder den Fließen. Allerdings werden Schäden, die durch „normalen“ Verschleiß entstehen, in der Regel nicht ersetzt.

Wie wichtig der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Deutsche Anwaltshotline berichtet. Demnach müssen Hundehalter vollumfänglich für einen Schaden aufkommen, wenn ein freilaufender Hund einen Unfall verursacht.

Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Radweg mit einem Rüden kollidierte und sich dabei verletzte. Der Besitzer ließ das Tier auf dem Radweg frei laufen, wobei der Hund seine Leine im Maul hielt und hinter sich herschleifte. Als der Hundebesitzer die Radfahrerin bemerkte, pfiff er nach seinem Hund. Dieser reagierte zunächst nicht, so dass die Radlerin ihn langsam zu überholen versuchte. Dann aber machte der Hund eine plötzliche Kehrtwende und rammte die Frau.

Frau verlangte Schmerzensgeld für verletztes Knie

Die Folgen des Sturzes waren bitter. Nicht nur musste sich die Radfahrerin am Knie operieren lassen. Sie saß auch einige Wochen im Rollstuhl und hat seither immer wieder mit Schmerzen zu kämpfen. Deshalb verklagte sie den Hundehalter auf ein Schmerzensgeld von 6.500 Euro, die der Mann nicht zahlen wollte.

Doch das Landgericht Tübingen gab der Frau Recht: der Tierfreund muss das Geld berappen. Und das nicht ohne Grund. Nach § 833 BGB haftet jeder Hundebesitzer in Deutschland immer und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für den Schaden, den sein Vierbeiner verursacht. Da spielt es auch keine Rolle, ob das Herrchen oder Frauchen Schuld am Fehlverhalten des Tieres hat.

Durch die schleifende Leine hätte der Mann das Gefahrenpotential für Radfahrer sogar noch erhöht, betonten die Richter. Denn selbst wenn der Hund auf den Zuruf reagiert hätte, hätte er mit seiner Leine den gesamten Radweg versperrt (Az. 5 O 218/14).

5 Bundesländer haben Versicherungspflicht

Im verhandelten Fall hatte der Hundebesitzer noch Glück, dass die Frau keine schwerere Verletzung bei ihrem Sturz davontrug. Schnell können sich die Schadensforderungen auf hunderttausende Euro summieren, wenn ein bleibender Gesundheitsschaden zu beklagen ist und der Betroffene vielleicht sogar den Beruf aufgeben muss.

Aus diesem Grund haben fünf Bundesländer eine gesetzliche Pflicht zur Hundehalter-Haftpflicht eingeführt. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg können Tierbesitzer mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 belangt werden, wenn sie keine entsprechende Police besitzen. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit, welche Versicherung für den Vierbeiner geeignet ist!

Der 08. August steht ganz im Zeichen der Samtpfötchen: weltweit wird an diesem Datum der Internationale Katzentag begangen. Doch wer sich einen Stubentiger in die eigenen vier Wände holt, sollte auch den Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Schließlich kann so einiges kaputt gehen, wenn die Katze umher tollt und über Fenstersimse oder Schränke schleicht.

Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden Dritter

Dringt das Kätzchen in die Nachbarwohnung ein und stößt dort eine teure Vase um, dann ist der Tierhalter hierfür haftbar zu machen. Um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, muss der Katzenfreund aber keine extra Tierhalterhaftpflicht abschließen. Eine einfache Privathaftpflichtversicherung reicht aus, um „zahme“ Haustiere wie Katzen abzusichern.

Aber Vorsicht: nicht für jeden Schaden kommt der Privathaftpflicht-Versicherer auf. Hinterlässt das Kätzchen Kratzspuren auf dem Parkett einer Mietwohnung, muss der Halter selbst zahlen. Denn Abnutzung und Verschleiß sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur falls Schäden „plötzlich und spontan“ entstehen, springt die Haftpflichtversicherung ein.

Katzenkrankenversicherung zahlt bei teuren OP-Kosten

Geht es der Katze gut, freut sich der Mensch – doch ist die Katze krank, muss er zahlen. Hat sich die Katze einen schwierigen Bruch zugezogen, stellt der Tierarzt für die notwendige Operation schnell eine Rechnung über mehrere tausend Euro aus. Besonders Freigängerkatzen sind bedroht, sich bei ihren nächtlichen Streifzügen eine Verletzung einzufangen. Schließlich lassen die Tiere jede Vorsicht vermissen, wenn sie eine Maus oder einen Vogel sehen.

Für die entstehenden Arztkosten bieten die Versicherer spezielle Katzenkrankenversicherungen oder Katzen-OP-Versicherungen an. Eine solche Police erstattet nicht nur den Schaden, wenn sich die Katze verletzt hat. Auch präventive Maßnahmen wie Impfungen oder Entwurmungskuren werden abhängig vom jeweiligen Vertrag erstattet. Einziger Wermutstropfen: Mit Kosten von über 20 Euro im Monat sind die Policen recht teuer. Deshalb muss jeder Katzenliebhaber selbst entscheiden, ob er alternativ etwas Geld zurücklegt.

Müssen Hunde im Auto angeschnallt werden? Dieser Frage ging die Unfallforschung eines großen Versicherers nach und führte Crash-Tests mit speziellen Hunde-Dummies durch. Das Ergebnis ist eindeutig: auch ein Hund braucht im PKW einen Sicherheitsgurt.

Die Bundesbürger sind auf den Hund gekommen! Rund 5 Millionen der treuen Vierbeiner lebten 2013 in deutschen Haushalten, wie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) mitteilt. In 280.000 Familien lebten sogar 3 oder mehr Hunde. Die Popularität ist wenig verwunderlich, schließlich wusste schon Jazz-Legende Louis Armstrong: „Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“

Allein bleiben die geselligen Tiere aber äußerst ungern, und so versteht es sich, dass sie ihr Herrchen oder Frauchen gelegentlich im Auto begleiten. Aber Vorsicht: Unerlässlich ist es dabei, den Hund mit einem Sicherheitsgeschirr anzuschnallen. Denn wie beim Menschen auch kann der Verzicht auf den Gurt verheerende Folgen haben, wenn es zum Unfall kommen sollte.

Hund fliegt mit hohem Tempo in Richtung Windschutzscheibe

Ein großer deutscher Versicherer wollte herausfinden, wie hoch die Verletzungsgefahr ist, wenn Hunde im Auto nicht angeschnallt werden. Ein Crash-Test mit Hundeattrappen zeigte teils erschreckende Ergebnisse. Die Techniker simulierten verschiedene Unfallsituationen und stellten fest, dass ein Hund bereits bei einer Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde eine Aufprallkraft entwickelt, die dem Vierzigfachen seines Körpergewichts entspricht.

Bei einem deutschen Schäferhund werden so aus dem ursprünglichen Gewicht von ca. 35 Kilogramm schnell über 1.400 Kilogramm, mit dem der Hund nach einem Unfall durch den Fahrzeuginnenraum fliegt. Das bedeutet: nicht nur für das Tier besteht ein erhebliches Risiko sich zu verletzen oder gar getötet zu werden, sondern auch für andere Insassen. Schließlich ist es nicht ohne Weiteres wegzustecken, wenn ein Gewicht von mehr als einer Tonne gegen den Kopf oder die Kniescheibe stößt.

Das Hundegeschirr bietet guten Schutz

Eins haben die Crash-Tests des Versicherers aber auch gezeigt: mit einem Hundegeschirr oder einer Hundebox, die in den Kofferraum montiert werden kann, sind Mensch und Tier im Auto geschützt. Während der ungesicherte Hunde-Dummy geradewegs in Richtung der Windschutzscheibe flog, blieb der angeschnallte Dummy auf der Rückbank sitzen. Es sollte also eine Selbstverständlichkeit sein, das Tier im Auto festzuschnallen. Nicht nur dem Hund zuliebe!