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Am 1. Juni wird der Internationale Kindertag gefeiert. Das ist ein Anlass, mal auf die Absicherung von Kindern zu schauen: Zwar lohnt es sich grundsätzlich, auch für den Nachwuchs eine Unfallversicherung abzuschließen. Eine Invaliditätsversicherung kann aber die bessere Wahl sein.

Für Eltern gibt es wohl nichts Wichtigeres, als dass es den Kindern gut geht. Und doch lässt sich kaum vermeiden, dass auch Kinder einmal zu Schaden kommen. Rund 200.000 kleine Bürger unter 15 Jahren müssen pro Jahr aufgrund einer schweren Verletzung im Krankenhaus behandelt werden, so geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Davon ist fast die Hälfte jünger als fünf Jahre.

Aber es gibt auch eine gute Nachricht für besorgte Eltern: Nur ein Bruchteil der Unfälle (0,67 Prozent) geht bei Minderjährigen mit einem bleibenden Schaden einher. In der Regel sind die jungen Racker also schnell wieder fit. Dennoch empfehlen Verbraucherschutz und Versicherungsexperten, das Kind mit einer private Unfallversicherung abzusichern.

Die Unfallversicherung zahlt eine Unfallrente oder eine andere Kapitalleistung, wenn das Kind nach einem Unfall dauerhafte Schäden davonträgt. Ausschlaggebend hierfür ist die vereinbarte Invalidität im Versicherungsvertrag, die oft anhand einer Gliedertaxe bemessen wird: in der Taxe wird für die Schädigung einzelner Körperteile ein bestimmter Grad an Invalidität festgeschrieben. Und nicht nur das: Gute Verträge zahlen zum Beispiel auch für Nachhilfeunterricht oder eine extra Reha-Maßnahme, wenn das Kind aufgrund des Unfalls längere Zeit in der Schule fehlt.

Kinder-Invaliditätsversicherung: Umfassender Schutz auch bei Krankheiten

Als Alternative zur Unfallversicherung kommt auch eine Invaliditätsversicherung für Kinder infrage. Und es gibt Versicherungsexperten, die diesen Schutz bevorzugt empfehlen. Der Grund: Eine Unfallversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn der Schaden tatsächlich aus einem Unfall resultierte. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Zwar erweitern viele Versicherer diese Unfall-Definition, so dass etwa auch Vergiftungen oder gar ein Infarkt als Unfall gelten. Dafür muss die Leistung explizit im Vertrag stehen. Dennoch: Für viele Krankheiten bietet die Unfallversicherung keinen Schutz. Sehr wohl aber eine Invaliditätsversicherung.

Deshalb kann eine Invaliditäts-Police für Kinder die bessere Alternative sein. Denn bei Kindern bis 18 Jahren sind fast immer Krankheiten und nicht Unfälle die Ursache für eine Schwerbehinderung, wie “Finanztest” anhand von Zahlen des Statistischen Bundesamtes festgestellt hat. In beiden Fällen zahlt die Invaliditätsversicherung. In der Regel leistet der Versicherer eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald die Behinderung 50 Prozent gemäß Sozialgesetzbuch IX beträgt: unabhängig von der Ursache für das Handicap.

Darüber hinaus gibt es auch andere Möglichkeiten der Invaliditätsvorsorge für Kinder. Sogenannte Schwere-Krankheiten-Versicherungen leisten etwa eine Kapitalzahlung, wenn das Kind an einer laut Vertrag definierten Krankheit erkrankt. Hier gilt es allerdings zu bedenken, dass bei vielen Krankheiten nur schwere Fälle bzw. gar das Endstadium abgesichert sind. Darüber hinaus können auch Schüler schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich gegen den späteren Ausfall der Arbeitskraft abzusichern. Weitere Details klärt ein Beratungsgespräch!

Unfallversicherung: Auch Kindern kann die Schuld an einem Verkehrsunfall zugesprochen werden, wenn sich die beteiligte erwachsene Person richtig verhält. Dies zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Naumburg.

Keine Frage: Sind Kinder im Spiel, müssen erwachsene Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig und vorausschauend sein. Laut Paragraf 3 Absatz 2a StVO (Straßenverkehrsordnung) sind Fahrzeugführer dazu verpflichtet, gegenüber Kindern insbesondere durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeit sowie durch erhöhte Bremsbereitschaft ein Verhalten an den Tag zu legen, welches eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausschließt. Und fast immer sind Kinder im Recht, wenn sie bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen.

OLG Naumburg: Kind selbst für Unfall verantwortlich

Dass es jedoch auch anders kommen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg. Ein elfjähriges Mädchen ist im Dunklen zwischen zwei parkenden Autos durchgerannt und wurde von einem Fahrzeug erfasst, wobei es schwere gesundheitliche Schäden davontrug. Als die Eltern jedoch Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Autofahrerin verlangten, mussten sie eine bittere Niederlage hinnehmen.

Der Grund: Die Fahrerin des Unfallautos hatte sich richtig verhalten, wie die Richter bestätigten. Als sie die Gruppe mit Kindern sah, der auch das geschädigte Mädchen angehörte, drosselte sie ihr Tempo auf 20 bis 30 km/h. Dass ein Kind plötzlich zwischen den parkenden Autos durchläuft, damit konnte die Frau nicht rechnen. Stattdessen betonten die Richter das grob verkehrswidrige Verhalten des Kindes.

In seinem Alter sei das Mädchen grundsätzlich in der Lage, zu wissen, was es tue. Es hätte einschätzen können, dass es gefährlich und unvernünftig ist, zwischen zwei parkenden Autos vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren. Auch wurde im Zuge der Beweisaufnahme ermittelt, dass Erzieherinnen noch durch Zurufe vor dem Betreten der Fahrbahn gewarnt hatten. Folglich muss die Autofahrerin kein Schmerzensgeld zahlen (Az. : 10 U 22/12).

Unfall- oder Invaliditätsversicherung schützt Kinder

Um die finanziellen Folgen derartiger Unfälle aufzufangen, empfiehlt sich der Abschluss einer Unfall- oder Invaliditätsversicherung für das Kind. Bei einer Unfallpolice kann die Höhe einer Einmalzahlung und/oder einer Rente in der Regel frei vereinbart werden. Wenn das Kind einen dauerhaften Schaden erleidet, kommt der Versicherer dafür auf.

Auch die Invaliditätsversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Versicherungsexperten schätzen sie mitunter sogar wichtiger ein als die Unfallpolice. Der Grund: Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro. Rein statistisch resultieren die meisten Beeinträchtigungen bei Kindern nicht aus einem Unfall, sondern aus einer schweren Krankheit.

Wie können Eltern ihre Kinder gegen bleibende Gesundheitsschäden absichern? Viele Experten raten zu einer Invaliditätsversicherung – sie bietet unabhängig von der Ursache für die Beeinträchtigung Schutz. Eine Unfallversicherung zahlt hingegen nur, wenn auch tatsächlich ein Unfallereignis die Verletzung bewirkt hat.

Glaubt man aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI), dann geht es den meisten Kindern hierzulande gut. Zwar haben rund 16,2 Prozent eine chronische Erkrankung wie zum Beispiel Herzkrankheiten, Migräne oder Diabetes. Aber nur jedes fünfte Kind aus dieser Gruppe sei dadurch eingeschränkt oder daran gehindert, mit anderen Kindern zu spielen und zu toben. Folglich schätzen 94 Prozent der Eltern den Gesundheitszustand ihrer Sprösslinge als gut oder sehr gut ein, wie die Kinder- und Jugendgesundheitsstudie KiGGS zeigt.

Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung?

Trotz dieser positiven Zahlen wollen Eltern ihre Kinder für den Fall absichern, dass sie sich schwer verletzen oder gar einen bleibenden Schaden davontragen. Für viele ist dabei eine private Kinder-Unfallversicherung die erste Wahl. Und das auch durchaus nachvollziehbar, klettern Kinder doch gerne auf Bäume, wagen rasante Fahrten mit dem Fahrrad oder tollen übermütig auf dem Klettergerüst herum. Wenn dabei ein Unfall passiert, kommt der Unfallversicherer für gesundheitliche Schäden auf und zahlt eine laut Vertrag vereinbarte Summe.

Was jedoch viele Eltern nicht wissen: Häufiger noch als Unfälle sind schwere Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis die Ursache für bleibende Schäden bei Kindern. Nur 0,45 Prozent aller schweren Beeinträchtigungen resultieren demnach aus einem Unfall. Im Falle einer Erkrankung aber würde die Unfallversicherung nicht zahlen. Sie leistet wirklich nur, wenn die Beeinträchtigung aus einem Unfallereignis resultiert.

Deshalb empfehlen Versicherungsexperten alternativ den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung. Bei einer solchen Police ist der Sprössling umfassender abgesichert. In der Regel leistet der Versicherer eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald die Behinderung 50 Prozent gemäß Sozialgesetzbuch IX beträgt: unabhängig von der Ursache für das Handicap. Das Geld kann dann etwa für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Vielfältige Möglichkeiten der Absicherung

Darüber hinaus gibt es noch andere Möglichkeiten der Absicherung. So werden auch für Kinder Krankenzusatzversicherungen angeboten, mit denen die Kleinen von einer Chefarztbehandlung oder von zusätzlichen Reha- und Serviceleistungen profitieren. Eine sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ zahlt einen vorher festgelegten Einmalbetrag aus, wenn das Kind an einer im Versicherungsvertrag definierten Krankheit erkrankt – das Geld kann dann zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau des Hauses verwendet werden. Auch Kombi-Versicherungen mit Elementen verschiedener Sparten sind auf dem Markt erhältlich. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer das Kind kurzzeitig auf einen Ausflug mit der Schulklasse schickt, für den bieten manche Versicherer einen neuen Service: Per App ist für 24 Stunden eine Unfallversicherung abschließbar. Versicherungsnehmer sollten aber wissen, dass derartige Angebote nur einen eingeschränkten Schutz bieten.

Wenn der Sohn oder die Tochter mit der Schulklasse auf Reisen gehen, dann wollen die Eltern natürlich, dass es auch gesund und munter wieder zurück kommt. Trotzdem kann ein Unfall nie ganz ausgeschlossen werden, wenn Kinder toben, turnen und auch so manchen Blödsinn anstellen. Und so bietet ein Versicherer derzeit eine Police an, die kleinen Ausflüglern für 24 Stunden Schutz bei Unfällen garantiert – der Vertrag ist mit wenigen Klicks per App abschließbar und kostet wenige Euro.

Nur eingeschränkter Schutz bei Langzeitschäden

Eine Unfallversicherung per App – das klingt zunächst verlockend. Der niedrige Preis hat aber einen Grund: Wenn das Kind einen bleibenden Schaden davonträgt, werden maximal 50.000 Euro Schadenssumme ausgezahlt. Zu wenig, wenn der Sprössling tatsächlich dauerhafte Beeinträchtigungen erleidet. Denn die Kosten für Reha, Medikamente und den behindertengerechten Umbau von Wohnung und PKW können schnell einen sechsstelligen Betrag verschlingen. Zudem bietet auch die gesetzliche Unfallversicherung einen Grundschutz, wenn Kinder in der Kita oder Schule zu Schaden kommen. Das gilt sowohl für Klassenausflüge als auch für Schulveranstaltungen.

Wer für seine Kinder noch keine private Unfallversicherung besitzt, der kann auf eine solche App kurzfristig zurückgreifen, damit beim Schulausflug wenigstens ein Basisschutz garantiert ist. Besser ist es aber, gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen, die auch für Langzeitschäden aufkommt. Denn beim Thema Unfallschutz sollten Eltern keine halben Sachen machen. Zudem sei darauf verwiesen, dass weitaus mehr Kinder durch eine Krankheit eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden – für solche Fälle aber kommt eine Unfallpolice nicht auf. Demnach sind bei Kindern und Jugendlichen lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen.

Invaliditätsversicherung für Kinder sinnvolle Alternative

Als Alternative zur Unfallversicherung bietet sich deshalb eine Invaliditätsversicherung für Kinder an. Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen. Sogar die Stiftung Warentest schlussfolgert: „eine Invaliditätsversicherung ist besser als eine Unfallversicherung.“ Ein Beratungsgespräch kann helfen, den besten Schutz für die Kleinen zu finden.