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Immer mehr Rentner verdienen sich auch nach Erreichen des Ruhestands-Alters etwas dazu. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung. Finanzielle Engpässe sind ein Motiv — aber nicht das einzige.

Es sind Zahlen, die aufhorchen lassen: Noch nie waren so viele Rentner erwerbstätig wie heute. Das geht aus frischen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums hervor. So gingen 2018 bereits 1,45 Millionen Menschen, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten hatten, einer Erwerbsarbeit nach. Das sind zwar immer noch “nur” acht Prozent der Ruheständler. Der Trend ist aber eindeutig: zur Jahrtausendwende waren es noch 530.000 Rentner im Unruhestand. Ein stolzes Plus von fast 174 Prozent in weniger als zwanzig Jahren!

Der Großteil der Rentner ist geringfügig beschäftigt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet: Arbeitet folglich auf 450-Euro-Basis. Das trifft auf fast die Hälfte der Seniorinnen und Senioren zu. Rentner stellen sogar aktuell die größte Gruppe unter den Minijobbern, wie aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Weitere 25 Prozent der Rentner haben einen sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, ein weiteres Viertel ist selbstständig.

Viele Rentnerinnen und Rentner brauchen das Geld – und haben Spaß

Schaut man auf die Gründe für die Weiterbeschäftigung, gibt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Aufschluss. Finanzielle Motive sind dabei nicht zu unterschätzen, wie speziell ein Blick auf Frauen zeigt. Der Aussage “Ich brauche das Geld!” beantworten demnach 42 Prozent aller befragten Frauen mit “trifft völlig zu”, weitere 28 Prozent sagen “trifft eher zu”. In Summe sagen somit 70 Prozent der arbeitenden Rentnerinnen, dass sie ohne eine Arbeit nicht über die Runden kommen.

Bei den Männern sieht es nicht ganz so drastisch aus. Hier beantwortet etwas mehr als jeder Zweite (52 Prozent) die Frage, ob er auf das Geld durch den Job angewiesen sei, mit “trifft völlig zu” oder “trifft eher zu”. Trotzdem ist das auch hier die Mehrheit der Befragten.

Darüber hinaus sind es aber auch soziale Motive, die die Menschen im Job halten. 92 Prozent der erwerbstätigen oder erwerbswilligen Rentenbezieher, die finanzielle Gründe angeben, sagen auch, sie bräuchten den Kontakt zu anderen Menschen. Aus dieser Gruppe stimmen ebenfalls 92 Prozent der Aussage zu, “Ich habe Spaß an der Arbeit”. Das zeigt, dass das Gros der Betroffenen die weitere Erwerbsarbeit durchaus wertschätzt und nicht unbedingt als Last empfindet.

“Jeweils rund 90 Prozent der erwerbstätigen Rentner haben Spaß bei der Arbeit, brauchen den Kontakt zu anderen Menschen oder wünschen sich weiterhin eine Aufgabe”, erläutert das IAB. Dennoch: Auch die drohende Altersarmut sollte beim Thema “Arbeitende Rentnerinnen und Rentner” nicht vernachlässigt werden, sind doch finanzielle Motive ebenso prägend.

Jede zweite Rente unter 900 Euro

Nicht einmal 640 Euro Brutto-Monatsrente erhielt 2018 ein Ruheständler im Schnitt, wenn sie eine Regelaltersrente bezogen: Das geht aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund hervor. Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlte, musste auch mit durchschnittlich 1.311 Euro Vorlieb nehmen. Und eine weitere Zahl lässt aufhorchen: Jede zweite Rente liegt unter 900 Euro.

Hier sei daran erinnert, dass in Deutschland eine dreifache Absicherung für ein auskömmliches Alters-Einkommen sorgen soll: auch die Betriebsrenten und die private Altersvorsorge sind wichtige Stützen. Ein Beratungsgespräch kann aufklären, wie die gesetzliche Rente mit weiterer Vorsorge aufgebessert werden kann.

Wer im Ausland eine Arbeit aufnimmt, steht auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist dieser Schutz an Vorbedingungen geknüpft. So darf der Aufenthalt außerhalb der eigenen Landesgrenzen nur vorübergehend sein und der Entsendete muss nach der Rückkehr weiterbeschäftigt werden.

Immer mehr Bundesbürger werden von ihrem Arbeitgeber ins Ausland gesandt – schließlich sind viele Firmen international vernetzt und der Auslands-Aufenthalt verspricht neue Kenntnisse und wertvolle Erfahrungen. Wie aber sieht es mit dem Unfallschutz aus, wenn man für die heimische Firma in Russland an einem Pipeline-Projekt arbeitet oder als Arzt in ein afrikanisches Land geht?

Tierpfleger verletzte sich schwer

Mit der Frage nach dem Auslandsschutz musste sich vor vier Jahren das Hessische Landessozialgericht befassen. Ein Tierpfleger wurde durch den Leipziger Zoo nach Vietnam gesandt, wo er in einem Nationalpark für ein Forschungsprojekt arbeiten sollte. Dabei verletzte sich der Mann derart, dass ihm ein Teil seines Fußes amputiert werden musste. Der 32jährige reichte die anfallenden Kosten in Deutschland bei seiner Berufsgenossenschaft ein und wollte das Unglück als Arbeitsunfall anerkannt wissen.

Die Berufsgenossenschaft aber wollte nicht zahlen und behauptete, die Kasse in Vietnam sei zuständig, weil der Mann im Ausland beschäftigt sei und demzufolge keinen gesetzlichen Versicherungsschutz in Deutschland habe. Erschwerend kam hinzu, dass der Mann auch seinen Lohn in Vietnam erhielt.

Das Landessozialgericht gab dem Geschädigten Recht. Die Begründung: Liegt eine Entsendung vor, gilt grundsätzlich die deutsche Sozialversicherungspflicht. Das galt auch in diesem Fall, obwohl der Pfleger vom Zoo vorübergehend freigestellt worden war. So hätte der Zoo Leipzig den Pfleger jederzeit zurückrufen und seine Weisungsbefugnis ausüben können. Auch hatte die Leitung des sächsischen Zoos den Pfleger extra für die Stelle ausgewählt, damit er vietnamesische Tierpfleger schulen kann. Dass der im Ausland ansässige Betrieb das Entgelt ausgezahlt habe, sei aufgrund der zweckgebundenen Finanzierung der Stelle durch den Leipziger Zoo unbeachtlich gewesen (Az.: L 3 U 167/11).

Inländisches Beschäftigungsverhältnis muss fortbestehen

Entscheidend dafür, dass die heimische Berufsgenossenschaft einspringt, ist also das Fortbestehen des inländischen Arbeitsverhältnisses: Der Beschäftigte muss nach seiner Rückkehr wieder bei der Firma angestellt sein. In diesem Sinne genießen Mitarbeiter im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne auch dann Schutz durch die Berufsgenossenschaft, wenn sie sich auf einer Dienstreise befinden oder im Rahmen eines Projektes für ihren Arbeitgeber ins Ausland gesendet werden. Der Arbeitgeber ist auch für den Arbeitsschutz in Haftung, wenn er Mitarbeiter ins Ausland schickt.

Aber in der Freizeit springt der Arbeitgeber nicht ein. Auch wer sich aus einem privaten Anlass ins Ausland begibt und dort Arbeiten für einen deutschen Auftraggeber ausführt, genießt keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hierfür muss ein eigener Vertrag mit einem privaten Unfallversicherer abgeschlossen werden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wie lückenhaft der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt erneut ein Urteil. Demnach verlieren Beschäftigte bereits ihre Absicherung, wenn sie sich mit dem Pausenbrot auf einen kurzen Spaziergang begeben. Und selbst in der Raucherpause auf Arbeit greift nur eine private Absicherung.

Wenn Erwerbstätige einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, springt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung ein. So wichtig diese Absicherung auch ist, zahlt sie jedoch nicht für jede Situation, in der Arbeitnehmer zu Schaden kommen. Eine großes Risiko, komplett ohne Schutz dazustehen, besteht zum Beispiel während der Pausen, wie aktuell eine Frau erfahren musste. Auf das entsprechende Urteil macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Bei Spaziergang frische Luft schnappen – Für die Unfallversicherung tabu!

Der Frau nahm an einer mehrtägigen Fortbildung in einer anderen Stadt teil. Um ihren Kopf freizubekommen und etwas Luft zu schnappen, verließ sie während der Mittagspause das Handwerkszentrum, in dem die Veranstaltung stattfand. Bei einem Spaziergang wollte die Frau ihr selbstmitgebrachtes Pausenbrot verspeisen.

Auf dem Rückweg rutschte die Unglückliche aus und zog sich einen komplizierten Bruch des rechten Handgelenkes zu. Die Behandlungskosten übernahm die Unfallkasse. Als die Frau auch bleibende Funktionsstörungen der Hand geltend machen wollte, die sie bei der Ausübung ihres Berufes behinderten, ging der Sozialversicherungs-Träger aber in Widerspruch. Nach Interpretation der Unfallkasse lag kein Wegeunfall vor.

Die Frau klagte daraufhin vor Gericht – und erlitt eine bittere Niederlage. Die Richter betonten, der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung umfasse nicht den einfachen Spaziergang, um frische Luft zu tanken und Proviant zu essen. Die Frau ging also leer aus. Gezahlt hätte die Kasse hingegen, wenn eine sogenannte betriebsdienliche Verrichtung außerhalb des Betriebes vorgelegen hätte – zum Beispiel, wenn die Frau zum Bäcker gegangen wäre, um sich ein Brötchen zu kaufen (OLG Nordrhein-Westfalen, Az. L 17 U 325/13).

Private Unfallversicherung hätte gezahlt

Wer sich für solche Situationen absichern will, sollte zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließen. Denn diese leistet in der Regel unabhängig davon, wann und wo der Unfall passiert ist. Sollte der Schaden so groß sein, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, springt darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Wichtig ist eine zusätzliche Privatvorsorge besonders für Raucher. Denn auch wer seine Arbeit für eine Raucherpause unterbricht, ist in dieser Zeit nicht unfallversichert. Das Rauchen sei eine reine private Angelegenheit ohne Bezug zu der beruflichen Tätigkeit, entschied das Sozialgericht Berlin mit einem Urteil und verweigerte einer Pflegerin, die sich in der Raucherpause schwer verletzt hatte, eine Zahlung durch die gesetzliche Unfallversicherung (Aktenzeichen: S 68 U 577/12). Da heißt es: Privat vorsorgen ist besser als Armut risikieren!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft fast unverzichtbar. Umso ärgerlicher, dass viele Anbieter Menschen mit Asthma keinen BU-Schutz mehr bieten bzw. nur unter Ausschluss des entsprechenden Risikos. Um dennoch eine Versicherung zu finden, kann es helfen, eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen einzuholen.

Asthma ist keine seltene Krankheit: Laut einer Studie leiden rund 6,9 Prozent der deutschen Bevölkerung unter klinischen Atembeschwerden. Wollen diese Menschen eine BU-Versicherung abschließen, müssen sie oft Ausschlüsse und saftige Preisaufschläge akzeptieren, falls sie überhaupt einen Schutz finden.

Versicherer führen eine „schwarze Liste“ für auffällige Kunden

Das erschwert für Asthmatiker bereits die Antragstellung. Werden die Betroffenen von einem Versicherer abgelehnt, finden sie sich unter Umständen auf der schwarzen Liste der Versicherungswirtschaft wieder, dem sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS). Aber auch Falschaussagen sind bei der Antragstellung tabu, da der Versicherer sonst den Vertrag wegen Arglist anfechten kann.

Auffälligkeiten von Kunden, etwa auch Vorerkrankungen, können in das HIS eingetragen und für bestimmte Zeit gespeichert werden, so dass alle Versicherungen auf die Daten Zugriff haben. Diese Einträge bewirken aber nicht automatisch, dass der Kunden keinen Vertrag mehr erhält. Sie sind eher als „Signal“ für Sachbearbeiter zu verstehen, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten und zu prüfen. Die Verbraucher haben übrigens ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten in dieser Auskunftei gespeichert sind. Anfragen sind postalisch an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) zu richten.

Um einen Eintrag in das HIS besser gleich zu vermeiden, empfiehlt es sich für Asthmatiker, beim Wunschversicherer eine anonyme Voranfrage einzuholen. Auf diese Weise kann man herausfinden, ob und zu welchem Preis die Gesellschaft auch Asthmatikern einen BU-Vertrag bietet. Während manche Versicherer den Schutz für Atemwegserkrankungen ganz ausschließen, erheben andere Risikozuschläge auf die Prämie, üblich sind zum Beispiel 50 Prozent.

Psychische Leiden wichtigster Grund für Berufsunfähigkeit

Anonyme Voranfragen empfehlen sich auch bei anderen chronischen Leiden, die den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, etwa Tinnitus, einem Bandscheibenvorfall, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis. Und selbst bei Ausschluss des entsprechenden Risikos ist ein Vertrag empfehlenswert, da diese Vorerkrankung nicht der einzige Gefahr für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf darstellt. Die häufigsten Gründe: 33,5 Prozent der BU-Fälle resultieren aus Nervenkrankheiten und psychischen Leiden, 21,17 Prozent aus Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (Zahlen für 2013). Ein Beratungsgespräch hilft bei der Wahl des passenden Tarifes!

Je mehr die Welt vernetzt ist und IT-Technik auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen Anwendung findet, desto größer wird die Bedrohung durch sogenannte Cyberrisiken. Ein großer Versicherer schätzt den weltweit entstandenen Schaden durch Cyberangriffe für die Wirtschaft auf aktuell 445 Milliarden Euro im Jahr. Im schlimmsten Fall können die Untaten der Hacker sogar die Existenz der Firma bedrohen.

Die Welt vernetzt sich – und damit entstehen mehr Möglichkeiten, IT-Technik für das eigene Unternehmen zu nutzen. Sei es ein Online-Shop, die Kommunikation mit Kunden oder gar die Organisation und Überwachung von Arbeitsabläufen in der Produktherstellung – wohl kaum ein Betrieb kommt heute noch ohne Computer und technische Netzwerke aus.

Milliarden-Risiken für die Wirtschaft

Das ruft auch Kriminelle auf den Plan, die immer raffinierter agieren. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers werden pro Jahr über 42 Millionen Hackerangriffe auf Unternehmen gezählt. Ein großer deutscher Versicherer beziffert den entstehenden Schaden auf weltweit 445 Milliarden US-Dollar. Die großen Volkswirtschaften sind davon besonders betroffen. So müssen deutsche Firmen 59 Milliarden Euro für die Schäden durch Cyberangriffe zahlen. Längst ist es nicht mehr nur der jugendliche Aktivist im Kinderzimmer, der zum Angriff auf Firmennetzwerke bläst. Auch Staaten werden verdächtigt, professionelle Hacker zu bezahlen – etwa zum Zweck der Industriespionage.

Selbst der Bundestag ist trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen nicht sicher, wie ein Vorfall im August 2015 zeigt. Bei einem Spähangriff mit Hilfe eines versteckten Trojaners schnüffelten Übeltäter hunderte vertrauliche Mails von Abgeordneten aus. Weil die Schadsoftware nicht gleich identifiziert werden konnte, musste das interne Bundestagsnetz „Parlakom“ für vier Tage vollständig abgeschaltet werden.

Umso wichtiger ist es auch für Kleinunternehmer, sich durch professionelle Sicherheitstechnik vor solchen Attacken zu schützen. Ein wichtiger Baustein kann eine sogenannte Cyber-Versicherung sein. Sie kommt für die finanziellen Folgen eines solchen Angriffes auf. Bisher hat erst ein Bruchteil der deutschen Firmen eine solche Police abgeschlossen.

Cyber-Versicherungen: Ein sehr junger Versicherungszweig

Cyber-Versicherungen sind auf dem deutschen Markt noch nicht lange etabliert und der Deckungsumfang kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Vereinzelt sind die Policen auch unter anderem Namen geläufig, etwa Hacker-Versicherung. In der Regel enthalten sie einen Haftpflicht-Baustein, so dass sie einspringen, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schaden entstehen, etwa wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden können.

Cyber-Versicherungen dienen nicht nur dazu, den direkten Schaden auszugleichen. Zu den Leistungen kann etwa auch die Wiederherstellung der beschädigten IT-Systeme, die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit nach Schäden, die Erstattung für Mehrkosten zur reibungslosen Fortführung des Unternehmens oder ein Kreditschutz zählen. Zusätzlich können die Policen durch eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt werden. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer für den Umsatzausfall infolge des Cyberangriffs eine finanzielle Ersatzleistung.

Am 1. Mai wird der „Tag der Arbeit“ begangen. Dies soll ein Anlass sein, den Schutz der Arbeitskraft in den Mittelpunkt zu stellen, und das geht am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Fünf Fakten, warum der Schutz wichtig ist – und wer eine solche BU abschließen sollte.

1. Wie viele Menschen müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben?

Wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zeigt sich an der hohen Zahl der Menschen, die vor Erreichen des Rentenalters ihren Job aufgeben müssen. Jeder vierte Bundesbürger schafft es nicht bis zur Rente, wie aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Die Absicherung der Bundesbürger ist aber noch immer gering. Nicht einmal jeder zweite Erwerbstätige besitzt einen BU-Vertrag!

2. Was sind die wichtigsten Gründe, warum Menschen vorzeitig aus ihrem Job ausscheiden?

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit haben viele Menschen noch Vorurteile. Sie glauben nämlich, dass nur solche Berufe abgesichert werden müssten, in denen schwere Arbeiten verrichtet werden oder eine hohe Unfallgefahr besteht. Aber nicht nur in Malocher-Jobs sind die Beschäftigten bedroht!

So sind psychische Erkrankungen die wichtigste Ursache für die Berufsunfähigkeit. 2012 bekamen 75.000 Personen erstmals wegen psychischer Störungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zugesprochen, wie die Rentenversicherung berichtet. Das betraf mit 42,7 Prozent fast jeden zweiten Frührentner. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates. Diese Fakten zeigen: Auch wer im Büro am Computer arbeitet, sollte vorsorgen! Stress, Burn Out oder Rückenleiden können Ursache für ein vorzeitiges Aus im Beruf sein.

3. Wie hoch sollte die vereinbarte Rente bei einer BU sein?

Auch wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sein Eigen nennt, ist nicht automatisch geschützt. Wichtig ist nämlich, dass eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbart wurde. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlug im Februar Alarm: Eine Stichprobe habe ergeben, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Hier sollte bedacht werden, dass die Bezüge aus einer privaten BU-Rente mit der Grundsicherung verrechnet werden. Und deshalb müssen Versicherungsnehmer eine monatliche Rente vereinbaren, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau von 700 Euro liegt, sonst haben sie jahrelang umsonst Beiträge gezahlt. Als Faustregel gilt: Der festgelegte Rentenbeitrag sollte mindestens zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.

4. Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Bei der BU gilt: Je zeitiger abgeschlossen, desto besser! Denn der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so frühzeitig wie möglich eine entsprechende Police zu zeichnen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, darf sie den Vertrag anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.

5. Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, um bei einem Ausscheiden aus dem Beruf abgesichert zu sein?

Viele könnten nun einwenden: Warum soll ich eine private BU abschließen? Es gibt doch auch den Schutz durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dieses Argument stimmt – und stimmt auch wiederum nicht. Denn der gesetzliche Schutz bietet nur einen Grundschutz, der nicht selten in den sozialen Abstieg mündet.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung betrug 2013 im Schnitt nur 634 Euro im Monat, wie eine Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ergab. Deshalb empfehlen auch Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen den zusätzlichen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass die Absicherung hoch genug ist. Oft sei der Schutz nicht ausreichend, warnen Verbraucherschützer auf Basis einer aktuellen Untersuchung.

Keine Frage, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Jeder vierte Bundesbürger muss seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Doch die Absicherung der Bundesbürger ist noch immer gering, die Unwissenheit groß. Nur etwa die Hälfte der Erwerbstätigen verfügt über einen entsprechenden Schutz.

Versicherte Monatsrente oft unter Niveau der Sozialhilfe

Auch wer eine BU-Police sein eigen nennt, wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von 326 Verträgen ergab, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Das Armutsrisiko im Falle einer Erwerbsunfähigkeit lässt sich mit einer derart niedrigen Rente kaum auffangen. Der Grund: Bezüge einer privaten Berufsunfähigkeitsrente werden mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet. Hier müssen Versicherungsnehmer aufpassen, dass die Absicherung hoch genug ist. Als Faustregel gilt: Der festgelegte Rentenbeitrag sollte mindestens zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.

Wenn das Einkommen im Laufe der Berufstätigkeit steigt, sorgt die sogenannte Nachversicherungsgarantie dafür, dass man die Rente nachträglich erhöhen kann. Folglich sollte der BU-Vertrag eine solche Option beinhalten. Um einen günstigen Tarif zu finden empfiehlt es sich, mehrere Angebote gleichzeitig einzuholen.

Je zeitiger, desto besser

Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so zeitig wie möglich eine entsprechende Police abzuschließen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, darf sie den Vertrag anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.

Da die BU-Policen verhältnismäßig teuer sind, sollte der Versicherungsvertrag zudem genauestens gelesen werden, bevor man unterschreibt. Beispielsweise darf im Vertrag keine sogenannte „abstrakte Verweisung“ enthalten sein. Dann kann die Versicherung den Erkrankten auf eine neue Tätigkeit verweisen, wenn er seinen alten Beruf nicht mehr ausüben darf – selbst wenn dies mit Gehaltseinbußen verbunden ist.

Ein Chirurg könnte beispielsweise immer noch als ärztlicher Berater arbeiten, wenn er schwere Verletzungen an den Händen erleidet und nicht mehr operieren darf. Besser also, eine abstrakte Verweisung ist erst gar nicht Bestandteil der Police. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Sollte man eine Diabetes-Erkrankung auf Arbeit gegenüber dem Chef und den Kollegen thematisieren? Diese Frage stellen sich viele Betroffene, fürchten sie doch Nachteile im Beruf. Am 14. November ist wieder Welt-Diabetes-Tag: Und die Antwort ist nicht ganz leicht.

Viele Menschen verheimlichen ihre Zuckerkrankheit vor den Kollegen, weil sie Nachteile befürchten und nicht als weniger leistungsfähig gelten wollen. Doch dass Diabetes-Patienten im Job weniger schaffen, kann laut der Presseagentur dpa widerlegt werden. Allein anhand der Diagnose könne man nicht „die beruflichen Risiken eines Betroffenen beurteilen oder gar auf eine Nichteignung schließen“, berichtet Kurt Rinnert vom Betriebsärztlichen Dienst in Köln. Mehrere Statistiken, etwa der Krankenkassen, würden belegen, dass von Diabetes betroffene Arbeitnehmer genauso leistungsfähig seien wie andere.

Unterzuckerung kann gelegentlich zu Beeinträchtigungen führen

Dennoch kann die Krankheit gelegentlich zu Beeinträchtigungen führen. Treten Unterzuckerungen auf, fühlen sich die Betroffenen im Vorfeld oft schlapp, sie schwitzen und zittern, können sich weniger gut konzentrieren. Je mehr eine Person im Beruf körperlicher Belastung ausgesetzt ist, desto größer ist auch das Risiko einer Unterzuckerung. Unter Umständen müssen die Beschäftigten dann eine Pause machen, Blutzucker messen oder Traubenzucker nehmen. Auch nach einer Insulinspritze kann es zu Unterzuckerungen kommen, wenn Menschen aufgrund der Arbeit vom Essen abgehalten werden.

Aufgrund dieser Beeinträchtigungen rät Facharzt Prof. Karsten Müssig aus Düsseldorf Betroffenen dazu, Kollegen über die Zuckerkrankheit einzuweihen. Dies verhindere etwa, dass der Chef aufgrund einer dringenden Aufgabe die Mittagspause streicht. Auch sollten die Kollegen Traubenzucker reichen können, wenn sich eine Unterzuckerung anbahnt und die Wahrnehmung getrübt ist. In großen Betrieben sind Personalrat und Behindertenvertretung erste Ansprechpartner.

Diabetes im PKV-Antrag nicht verheimlichen

Auch wer sich privat krankenversichern will, darf Diabetes nicht im Antrag verheimlichen. Sonst kann der Versicherer später eine Leistung verweigern, wenn sich der Patient aufgrund seiner Zuckerkrankheit in Behandlung begeben muss. Leider ist nicht jede private Krankenversicherung dazu bereit, ohne Weiteres einen an Diabetes Erkrankten aufzunehmen. Unter Umständen muss eine um rund 30 Prozent höhere Prämie gezahlt werden. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Chancen auf Versicherungsschutz zu klären!

Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Bundesbürger von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden. Weltoffene Menschen nehmen ein solches Angebot dankbar an, verspricht doch der Aufenthalt neue Erfahrungen und Begegnungen. Wie sieht es aber mit dem Unfallschutz aus, wenn man in Südamerika ein Staudammprojekt betreut oder in China Hochgeschwindigkeitszüge auf die Strecke schickt?

Wie die gesetzliche Unfallversicherung VBG mitteilt, sind Beschäftigte, die von der eigenen Firma ins Ausland entsendet werden, bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Ist der Angestellte sogar in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt und kann sich den besonderen Gefahren nicht entziehen, besteht darüber hinaus auch außerhalb der Arbeitszeit Schutz.

Voraussetzung für eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings, dass ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Aufenthalt von vorn herein befristet ist, in der Regel auf 24 Monate. Für längere Aufenthalte und Mitarbeiter, die ausschließlich für Arbeiten im Ausland eingestellt werden, muss eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.

Der Abschluss einer privaten Unfallpolice empfiehlt sich grundsätzlich für Arbeiten im Ausland, bietet doch die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit typischerweise keinen Schutz. Der Versicherer übernimmt dann z.B. auch die Kosten für den Rücktransport, wenn eine besonders schwere Verletzung die Behandlung in Deutschland erfordert. Wichtig ist jedoch, im Versicherungsvertrag auf den Geltungsbereich des Tarifes zu achten. Manche Verträge sehen nur eine Leistung in europäischen Ländern vor, andere wiederum gelten weltweit.