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Immer mehr Menschen suchen die Notaufnahme auf, obwohl ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis behandelt werden könnten. Ein Drittel nennt geschlossene Arztpraxen als Grund. Doch wie lassen sich solche Fälle vermeiden?

Innerhalb eines Jahres haben 25 Prozent der gesetzlich Versicherten die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht. Dabei wurden laut einer repräsentativen Befragung des GKV-Spitzenverbands 60 Prozent der Fälle ambulant und nur 40 Prozent stationär behandelt.

Die Gründe für den Gang in die Notaufnahme sind vielfältig: 68 Prozent der Befragten nannten den Bedarf nach einer dringend erforderlichen Behandlung, während 38 Prozent aufgrund geschlossener Arztpraxen keine Alternative sahen. Besonders auffällig: 28 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis hätten behandelt werden können.

Hier könnte die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Nummer 116 117 Abhilfe schaffen. Sie vermittelt Termine bei Fachärzten – oftmals jedoch nicht schnell genug. Laut Umfrage hätten 58 Prozent der Betroffenen auf einen Notaufnahmebesuch verzichtet, wenn sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin erhalten hätten.

Was tun im Notfall?

  • 116 117: Für Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten weiter.
  • 112: Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden.

Die GKV fordert eine Reform der Notfallversorgung. Eine stärkere Vernetzung von Notfallzentren, Arztpraxen und Leitstellen könnte unnötige Besuche in der Notaufnahme reduzieren und Wartezeiten verkürzen.

Die Nachfrage nach privaten Krankenzusatzversicherungen steigt in Deutschland stetig. Viele Menschen schließen diese Versicherungen ab, um Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen und bessere medizinische Leistungen zu erhalten. Doch was sind die Hauptgründe für den Abschluss solcher Policen?

Das Gesundheitswesen in Deutschland hat sich stark gewandelt, und mit diesem Wandel wächst auch der Bedarf an flexiblen und individuelleren Versicherungslösungen. Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen dabei die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Laut der Continentale-Studie 2024 besitzen inzwischen 39 % der GKV-Versicherten ab 25 Jahren eine oder mehrere Krankenzusatzversicherungen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 31 % im Jahr 2020. Jeder fünfte Befragte plant, in den nächsten zwölf Monaten eine solche Versicherung abzuschließen.

Der häufigste Grund für den Abschluss ist die Abdeckung medizinischer Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. 65 % der Befragten nennen diesen Aspekt als Hauptanreiz. Die GKV bietet nur eine Grundabsicherung, während viele wichtige Leistungen für Patienten nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Ein zweiter wesentlicher Grund ist die Unzufriedenheit darüber, dass viele Versicherte erhebliche Zuzahlungen für gewünschte medizinische Leistungen leisten müssen. Dies betrifft zum Beispiel Zahnersatz, der schnell mehrere Tausend Euro kosten kann, während die GKV nur geringe Beträge zuschießt. Auch Sehhilfen und alternative Heilmethoden belasten das Budget der Versicherten, weshalb private Zusatzversicherungen immer häufiger in Anspruch genommen werden, um diese finanziellen Lücken zu schließen.

Über die Studie:
Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Die diesjährige Studie mit dem Schwerpunktthema „Private Krankenzusatzversicherungen“ entstand in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN. Bundesweit wurden für den Hauptteil repräsentativ 1.200 gesetzlich krankenversicherte Personen ab 25 Jahren befragt. Zentrale soziodemografische Kennziffern wie Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder Einkommen entsprechen in etwa der tatsächlichen Verteilung in dieser Gruppe. Seit 2001 ermittelt die Continentale-Studie zudem jährlich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitswesen. 2019 kamen Trendfragen zum Thema Altersvorsorge hinzu.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) legt deutlich zu. Inzwischen bieten 22.300 deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte bKV an. Laut Lobby-Verein „boomt“ dieser Zweig der Krankenversicherung.

Der Kampf um Fachkräfte ist für viele deutsche Unternehmen ein schwieriger und oft langwieriger sowie teurer Krampf. Zudem führen Fehlzeiten von Angestellten jedes Jahr zu Milliardenschäden für die Wirtschaft. Diese beiden Aspekte können auch Vermittler nutzen, um für die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zu werben.

„Die betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitgebern einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft bei der langfristigen Mitarbeiterbindung. Für Arbeitnehmer eignet sie sich auch zur Absicherung des Pflegerisikos als ergänzende Säule zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier bietet sich eine sehr gute Möglichkeit, die wichtige private Vorsorge noch stärker in der Gesellschaft zu etablieren.“, sagte Thomas Brahm, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Und: Dieser Ansatz hat scheinbar immer häufiger Erfolg. Denn im Wettbewerb um Mitarbeiter setzen Unternehmen zunehmend auf die betriebliche Krankenversicherung. Das belegen die aktuellen Zahlen der betriebliche Krankenversicherung (bKV). So hätten laut Verband der Privaten Krankenversicherung Ende 2022 rund 22.300 Unternehmen gegeben, die ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung anboten. Im Vorjahr waren es noch 18.200 Unternehmen.

Seit 2015 habe sich der Wert fast versechsfacht. Ende 2015 waren es noch 3.848 Unternehmen. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbands hervor.

Mittlerweile nutzten rund 1,8 Millionen Personen das bKV-Angebot ihres Arbeitgebers und bekommen eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV). Ende 2021 seien es noch 1,59 Millionen Angestellte gewesen. Das ist eine Steigerung um 11,5 Prozent. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat das bKV-Geschäft einen enormen Schub bekommen. Ende 2020 hatten lediglich 1,02 Millionen Angestellte einen derartigen Schutz. Das ist eine Steigerung um 76,5 Prozent.

Die gesetzliche Krankenversicherten in Deutschland sind überwiegend zufrieden. Das Gesundheitssystem habe sich während der Corona-Pandemie bewährt, so ein Umfrage-Ergebnis. Es zeigen sich aber deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

69 Prozent der gesetzlich Versicherten sind mit dem Gesundheitssystem insgesamt zufrieden und bestätigen, dass es sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Davon stimmt ein Drittel „voll und ganz“, 36 Prozent stimmen „eher“ zu. 15 Prozent stimmen nicht zu, 16 Prozent sind unentschlossen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Versichertenbefragung, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen in Auftrag gegeben hat.

Die Versorgung, also die konkrete Behandlung in Praxen und anderen Einrichtungen, bewerten 58 Prozent positiv; im Jahr 2019 waren es 50 Prozent. 32 Prozent bewerten ihre Zufriedenheit mit der Versorgung mit „teils-teils“, im Jahr 2019 waren es noch 35 Prozent. Hier gibt es allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Bei den Frauen ist nur gut jede zweite (53 Prozent) zufrieden, ein gutes Drittel (35 Prozent) antwortet mit „teils-teils“. Bei den Männern sind 64 Prozent zufrieden mit der Versorgung, „teils-teils“ antworten 28 Prozent.

Positive Einstellung zur Digitalisierung überwiegt

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Hälfte der Befragten „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Nur 13 Prozent sind elektronische Krankschreibung, eRezept und Co „eher unwichtig“ oder „völlig unwichtig“. Das Interesse an Videosprechstunden hat sich im Vergleich zu 2019 kaum verändert: 23 Prozent würden dieses Angebot „des Öfteren“ oder „so oft wie möglich“ nutzen (2019: 20 Prozent). Die Zufriedenheit derer, die die Videosprechstunde bereits nutzen, ist mit 82 Prozent hoch.

Über die Studie:
Befragt wurden 2.240 gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 79 Jahre im Zeitraum vom 28.2.2022 bis 11.3.2022 über das Ipsos Online Access Panel. Die Repräsentativität würde in Bezug auf die demografischen Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung, Region (Bundesländer) und Haushaltsnetto-Einkommen hergestellt und durch die im Fragebogen verankerten Quotenstruktur gewichtet. Durchgeführt hat die Befragung die Ipsos GmbH (für Deutschland) im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Die letzte Befragung wurde analog 2019 durchgeführt.

Das Statistische Bundesamt nahm den Weltgesundheitstag zum Anlass, um über die massiv gestiegenen Gesundheitsausgaben in Deutschland zu berichten.

Demnach erreichten die finanziellen Aufwendungen für Gesundheit einen neuen Höchststand im Corona-Jahr 2020: Insgesamt wurden 440,6 Milliarden Euro ausgegeben. Erstmals seit Beginn der Berechnungen 1992 stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf auf über 5.000 Euro.

Größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen war – wenig überraschend – die gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV schulterte 54,8 Prozent der Ausgaben; 241,5 Milliarden Euro. Verglichen mit dem Vorjahr, in dem es noch keine Corona-Fälle in Deutschland gab, bedeutet das einen Ausgabenanstieg um 3,6 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro.

Laut Statista verteilten sich die Gesundheitskosten 2020 auf folgende Ausgabenträger:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 55 Prozent
  • Soziale Pflegeversicherung: 13 Prozent
  • Private Krankenversicherung: 11 Prozent
  • Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck: 8 Prozent
  • Öffentliche Haushalte: 7 Prozent
  • Sonstige Ausgabenträger (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitgeber): 6 Prozent

Krankenkassen sind alle gleich? Nein, das stimmt so nicht. Es lohnt sich, auf die Extras zu achten: Sei es bei der Krebsvorsorge, bei homöopathischen Medikamenten oder der Beitragsrückerstattung.

Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen ist stark eingeschränkt. Rund 90 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und damit nahezu identisch, womit sichergestellt werden soll, dass jeder Patient Anspruch auf eine Grundversorgung hat. Und doch lohnt es sich genauer hinzuschauen, welche Extras eine Kasse ihren Versicherten bietet. Gerade bei den Zusatzleistungen gilt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse!

Leistungsunterschiede bei Vorsorgeuntersuchungen und in der Schwangerschaft

Große Unterschiede gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Während etwa die meisten Kassen die Vorsorge gegen Hautkrebs erst ab dem 35. Lebensjahr finanzieren, bieten andere Versicherungen diese Untersuchung schon ab 19 oder 20 Jahren an. Sonnenanbeter und andere Risikogruppen können von diesem Bonus profitieren.

Auch für Schwangere haben die Kassen ein sehr unterschiedliches Leistungsspektrum. Manche Anbieter bezahlen eine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden der Haushalt nicht weitergeführt werden kann. Lassen junge Familien lieber von einer Hebamme entbinden statt ein Krankenhaus aufzusuchen, finanzieren manche Kassen eine Rufbereitschaft für den Hebammendienst.

Homöopathische Behandlungen werden ebenfalls bereits von einigen Kassenanbietern bezuschusst oder erstattet. Davon profitieren alle Patienten, die lieber auf Naturheilverfahren setzen, statt gleich zu Pillen mit starken Wirkstoffen zu greifen. Sind auch solche Verfahren nach wie vor umstritten, haben doch die Kassen erkannt, dass sie eine wohltuende Wirkung für viele Patienten haben können.

Wer gesund bleibt, bekommt Geld zurück

Wer gesund lebt und selten einen Arzt aufsucht, der könnte von Kassentarifen mit Beitragsrückerstattung profitieren. Dann zahlt die Versicherung eine Prämie aus, wenn der Patient ein Jahr lang keine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen zählen in der Regel nicht dazu.

Auch Tarife mit einem Selbstbehalt werden von den Kassen angeboten. Dann muss der Patient eine vereinbarte Summe selbst zahlen, wenn er sich in Behandlung begibt – aber der Monatsbeitrag ist dafür etwas niedriger. Auch solche Wahltarife sind vor allem für Versicherte interessant, die selten krank werden. Daneben finden sich noch viele andere Tarifvarianten für gesundheitsbewusste Sparfüchse. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer seinen gesetzlichen Krankenschutz zusätzlich aufbessern will, der kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine Bezuschussung von Sehhilfen lassen sich für einen fairen Preis absichern.

Krankenkassen sind alle gleich? Nein, das stimmt so nicht. Es lohnt sich, auf die Extras zu achten: Sei es bei der Krebsvorsorge, bei homöopathischen Medikamenten oder der Beitragsrückerstattung.

Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen ist stark eingeschränkt. Rund 90 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und damit nahezu identisch, womit sichergestellt werden soll, dass jeder Patient Anspruch auf eine Grundversorgung hat. Und doch lohnt es sich genauer hinzuschauen, welche Extras eine Kasse ihren Versicherten bietet. Gerade bei den Zusatzleistungen gilt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse!

Leistungsunterschiede bei Vorsorgeuntersuchungen und in der Schwangerschaft

Große Unterschiede gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Während etwa die meisten Kassen die Vorsorge gegen Hautkrebs erst ab dem 35. Lebensjahr finanzieren, bieten andere Versicherungen diese Untersuchung schon ab 19 oder 20 Jahren an. Sonnenanbeter und andere Risikogruppen können von diesem Bonus profitieren.

Auch für Schwangere haben die Kassen ein sehr unterschiedliches Leistungsspektrum. Manche Anbieter bezahlen eine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden der Haushalt nicht weitergeführt werden kann. Lassen junge Familien lieber von einer Hebamme entbinden statt ein Krankenhaus aufzusuchen, finanzieren manche Kassen eine Rufbereitschaft für den Hebammendienst.

Homöopathische Behandlungen werden ebenfalls bereits von einigen Kassenanbietern bezuschusst oder erstattet. Davon profitieren alle Patienten, die lieber auf Naturheilverfahren setzen, statt gleich zu Pillen mit starken Wirkstoffen zu greifen. Sind auch solche Verfahren nach wie vor umstritten, haben doch die Kassen erkannt, dass sie eine wohltuende Wirkung für viele Patienten haben können.

Wer gesund bleibt, bekommt Geld zurück

Wer gesund lebt und selten einen Arzt aufsucht, der könnte von Kassentarifen mit Beitragsrückerstattung profitieren. Dann zahlt die Versicherung eine Prämie aus, wenn der Patient ein Jahr lang keine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen zählen in der Regel nicht dazu.

Auch Tarife mit einem Selbstbehalt werden von den Kassen angeboten. Dann muss der Patient eine vereinbarte Summe selbst zahlen, wenn er sich in Behandlung begibt – aber der Monatsbeitrag ist dafür etwas niedriger. Auch solche Wahltarife sind vor allem für Versicherte interessant, die selten krank werden. Daneben finden sich noch viele andere Tarifvarianten für gesundheitsbewusste Sparfüchse. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer seinen gesetzlichen Krankenschutz zusätzlich aufbessern will, der kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine Bezuschussung von Sehhilfen lassen sich für einen fairen Preis absichern.

Wer Krankengeld erhält, muss seine Arbeitsunfähigkeit lückenlos mit einem ärztlichen Bescheid nachweisen. Gerade bei der Verlängerung des Krankengeldanspruchs hält das Gesetz aber einige Tücken bereit, wie aus einer Pressemeldung des saarländischen Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Keine Frage, das Krankengeld ist eine gute Sache. Bis zu eineinhalb Jahren bekommen Arbeitnehmer 70 Prozent ihres Nettolohnes von der Krankenkasse ausgezahlt, wenn sie länger als sechs Wochen krank geschrieben sind. So manchen Patienten hat diese Entgeltersatzleistung schon vor finanziellen Problemen bewahrt. Auch Freiberufler können sich mit einer Zusatzversicherung gegen den Krankheitsfall absichern.

Dass das Sozialgesetzbuch durchaus Fallstricke beim Anrecht auf Krankengeld bereit hält, geht aus einer aktuellen Pressemeldung des saarländischen Gesundheitsministeriums hervor. Denn Saarlands Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) hat sich mit Vertretern der Patientenberatung UPD getroffen, die ihm berichteten, worüber sich Versicherte häufig beschweren. Hier stellte sich heraus, dass das Krankengeld oft für Unsicherheit und Orientierungslosigkeit sorgt.

Verlängerung des Krankengeldes oft tückisch

Der Grund für die Beschwerden: Einen Anspruch auf Krankengeld kann man verlieren, wenn der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos vorliegt. Der Krankengeldanspruch beginnt aber laut Sozialgesetz erst am Folgetag, nachdem ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Gerade bei der Verlängerung des Krankengeldes kann das zu Problemen führen.

Denn ist ein Patient beispielsweise bis Mittwoch krank geschrieben, so muss er auch an jenem Mittwoch zu einem Mediziner gehen, um seine Arbeitsunfähigkeit verlängern zu lassen. Geht er erst am Donnerstag zum Arzt, so greift die Arbeitsunfähigkeit erst einen Tag später, also am Freitag. Es entsteht eine „Anspruchslücke“, die im schlimmsten Fall den kompletten Krankengeldschutz kosten kann. Der letzte Tag auf einer Arbeitsunfähigkeits- Bescheinigung muss bei Verlängerung auch der erste auf dem anschließenden Bescheid sein.

Arzt zu rückwirkender Krankschreibung berechtigt

Aktuell wird von Politik und Patientenberatern debattiert, ob man diese Regelung nicht patientenfreundlicher gestalten müsse. Saarlands Gesundheitsministerium schlug sogar eine Gesetzesänderung vor. „Hier besteht Handlungsbedarf zum Wohle des Patienten“, sagte Minister Andreas Storm. „Es kann nicht sein, dass Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Gesetzes derart weitgehend zu Lasten von kranken Menschen gehen.“

Für Betroffene heißt es vorerst: Aufgepasst! Wenn eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ansteht, so sollte der Besuch des Hausarztes bereits am letzten Tag der alten Krankschreibung erfolgen. Ärzte haben übrigens die Möglichkeit, in Ausnahmefällen eine rückwirkende Krankschreibung bis zu zwei Tagen auszustellen. Da viele Mediziner diese Option nicht kennen, sollten Patienten ihren Arzt darauf ansprechen, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.