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In welchem Bundesland werden in Deutschland die meisten Autos geklaut? Das zeigt eine aktuelle Auswertung auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Nordrhein-Westfalen und Berlin nehmen dabei zwei unrühmliche Spitzenplätze ein.

Mit Blick auf den Autodiebstahl gibt es zunächst eine gute Nachricht. In Deutschland sinkt seit Jahren die Zahl der gestohlenen PKW, wie aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervorgeht. So auch im vergangenen Jahr. Wurden im Jahr 2018 noch 30.232 Pkw entwendet, so waren es 2019 genau 28.132 polizeilich gemeldete Diebstähle: ein Minus von 6,9 Prozent.

Wie das Versicherungsjournal aktuell anhand der polizeilichen Zahlen ausgewertet hat, ist nach absoluten Zahlen Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten Diebstählen. 6.228 Fahrzeuge wurden hier 2019 gestohlen. Schon auf Rang zwei folgt aber Berlin mit 5.775 Diebstählen. Zu Niedersachsen, das Rang drei der Diebstahl-Hochburgen einnimmt, klafft dann aber schon eine gewaltige Lücke: Hier wurden 2.284 PKW entwendet.

Es folgen auf den Rängen Brandenburg (2.019 Diebstähle), Sachsen (1.718), Bayern (1.669), Hamburg (1.662), Baden-Württemberg (1.403), Hessen (1.184) und Sachsen-Anhalt (1.023). In allen anderen Bundesländern wurden weniger als 1.000 Autos geklaut.

Die absoluten Zahlen können aber ein wenig das Bild verzerren, spielt doch auch eine Rolle, wo wie viele Autos angemeldet sind. Und deshalb wird auch eine polizeiliche Diebstahlquote ausgewiesen: Diese zeigt, wie viel PKW je 100.000 Einwohner geklaut werden. Hier ist Berlin mit 158,4 Kraftwagendiebstählen je 100.000 Einwohner auf Rang 1, gefolgt von Hamburg (90,3) und Brandenburg (80,4). Im Bundesschnitt waren es 2019 knapp 34 PKW je 100.000 Einwohner.

Schützen kann man sich gegen PKW-Diebstahl bereits mit einer Teilkasko-Versicherung. Auf den persönlichen Schadensfreiheitsrabatt hat ein Diebstahl des eigenen Autos keinen Einfluss.

Positives haben aktuell die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zu berichten: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ging 2019 erneut zurück, bereits das vierte Jahr in Folge. Entwarnung kann aber nicht gegeben werden, denn das Niveau ist weiterhin beachtlich hoch.

Die deutschen Versicherer zählten 2019 weniger Schäden durch Wohnungseinbrüche als im Jahr zuvor. Demnach verschafften sich in rund 95.000 Fällen Langfinger unbefugt Zugang zu einem Haus oder einer Wohnung. Das sind rund 10.000 Einbrüche weniger als noch 2018, so berichtet aktuell der “Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft” (GDV).

Damit setzt sich der positive Trend der letzten Jahre fort: Es ist bereits das vierte Jahr in Folge, dass weniger Einbrüche gezählt worden. Als Grund macht der Versicherer-Verband aber nicht aus, dass es weniger Kriminelle gibt. Stattdessen würden die Bürger bessere Vorsorge treffen. “Es hat sich erneut gezeigt, dass es sich für Hausbesitzer lohnt, in bessere Sicherheitstechnik zu investieren, um so Hab und Gut gegen Einbrecher zu schützen”, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung des GDV.

Dabei kann jeder selbst einen Beitrag leisten, dass seine Wohnung etwas sicherer wird. Grundsätzlich gilt: Einbrecher haben keine Zeit. Und so ist jede Maßnahme, die den Zugang zur eigenen Wohnung erschwert, eine gute und wichtige. Mechanische Sicherungen wie extra abschließbare Fenstergriffe oder doppelt beglaste Fenster können zum Beispiel den Einstieg von außen verhindern, wenn die Wohnung im Erdgeschoss oder auf einer niedrigeren Etage ist. Auch sollten an warmen Tagen Balkon- und Verandatüren nicht offen stehen, sofern sich niemand dort aufhält. Auch Bewegungsmelder haben eine abschreckende Wirkung: Diebe scheuen das Licht.

Das sind aber nur erste Maßnahmen, um Kriminelle von den eigenen vier Wänden fernzuhalten. Die Polizei hat unter K-Einbruch eine Kampagnenseite ins Netz gestellt (https://www.k-einbruch.de/), wo sie zahlreiche Tipps zur Einbruch-Prävention gibt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau entsprechender Technik mit einem Zuschuss von bis zu 1.600 Euro.

Rein rechnerisch wurde in Deutschland 2017 jede halbe Stunde ein kaskoversichertes Fahrzeug gestohlen. Darüber informiert aktuell die Versicherungswirtschaft. Der wirtschaftliche Schaden durch Autoklau ist immens – und steigt jährlich.

Der Diebstahl von Autos belastet die Versicherer schwer. Das zeigen schon die nackten Zahlen: 2017 wurden in Deutschland 17.493 Pkw entwendet, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Pressetext. Der Schaden dadurch beziffert sich auf stolze 324 Millionen Euro. Das sind acht Prozent mehr als im Vorjahr!

Auch die Schadensummen steigen, die für jeden einzelnen entwendeten PKW erstattet werden müssen. Die durchschnittliche Entschädigung für einen Diebstahl erreichte mit rund 18.500 Euro (+13 Prozent) eine neue Rekordhöhe. Grund ist unter anderem, dass immer teurere Technik in den Fahrzeugen verbaut wird. Auch haben es die Diebe, die oft als hochprofessionelle Banden agieren, besonders auf teurere Autos abgesehen:

Luxuriöse SUVs und Limousinen von Premium-Herstellern sind bei Dieben besonders begehrt, berichtet der GDV. Zu den meist gestohlenen PKW in Deutschland zählen unter anderem Q7-Modelle von Audi und X5-SUVs von BMW ebenso wie Limousinen der Mercedes-Benz S-Klasse und der BMW 7er-Reihe. Hingegen müssen sich Besitzer von Kleinwagen etwas weniger Sorge machen: Sie werden im Schnitt seltener entwendet.

Diebstahl-Hochburgen sind vor allem die Großstädte. Berlin hat die höchste Diebstahlrate im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fahrzeuge. 3,6 von 1.000 kaskoversicherten Pkw kamen hier unrechtmäßig abhanden. Ebenfalls vergleichsweise hohe Diebstahlquoten ergaben sich für die Städte Hamburg (1,9), Leipzig (1,3), Hannover (1,2) und Dresden (1,0).

Schützen kann man sich gegen PKW-Diebstahl bereits mit einer Teilkasko-Versicherung. Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadensfreiheitsrabatt hat ein Diebstahl des eigenen Wagens keinen Einfluss.

Eine heute veröffentlichte Studie des Branchenverbandes Bitkom zeigt erneut, weshalb es wichtig sein kann, mit einer Cyberversicherung die eigene Firma zu schützen. Demnach entstand der deutschen Industrie allein in den letzten beiden Jahren ein Schaden von 43,4 Milliarden Euro durch Hacker. Es ist also keine Frage, ob man Opfer einer Attacke wird, sondern wann.

Kriminelle Attacken von Hackern und Online-Kriminellen haben der deutschen Industrie in den letzten beiden Jahren einen Milliarden-Schaden verursacht. Demnach beziffert sich der Gesamtschaden durch Sabotage, Datendiebstahl oder Wirtschaftsspionage auf stolze 43,4 Milliarden Euro. Das teilte der Branchenverband Bitkom in einer heutigen Pressemeldung mit.

Das Ausmaß dieser Delikte wird deutlich, wenn man sich anschaut, wie viele Unternehmen davon betroffen waren. Sieben von zehn befragten Industrie-Unternehmen (68 Prozent) gaben an, schon einmal Opfer einer solchen Attacke geworden zu sein. Jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) vermutet dies. Insgesamt wurden für die Umfrage 503 Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte durch alle Industriebranchen befragt.

“Mit ihren Weltmarktführern ist die deutsche Industrie besonders interessant für Kriminelle”, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg bei der Vorstellung der Studie in Berlin. “Wer nicht in IT-Sicherheit investiert, handelt fahrlässig und gefährdet sein Unternehmen.” Mit anderen Worten: Wichtigste Maßnahme ist zunächst, in die Prävention zu investieren. Unternehmen sollten das Thema zur Chefsache machen. Vor allem Attacken mit Schad-Software seien stark angestiegen.

Ein weiteres Ergebnis: Keineswegs trifft es nur große Firmen. Auch mittelständische Unternehmen seien besonders bedroht. Und die Konsequenzen können bitter sein: vom Verlust von Kunden aufgrund des Diebstahls sensibler Daten bis hin zum Verlust von Produkt-Innovationen. Bei fast der Hälfte (48 Prozent) der betroffenen Industrieunternehmen wurden Kommunikationsdaten wie Emails gestohlen. Bei jedem fünften Unternehmen sind durch digitale Angriffe jeweils Kundendaten (21 Prozent) und Finanzdaten (20 Prozent) abgeflossen. 10 Prozent klagten über den Diebstahl von Patenten und Ergebnissen aus der Forschung.

Auch wenn es zunächst auf Prävention ankommt: Eine Cyberversicherung kann helfen, den Folgeschaden solcher Attacken zu minimieren. Abhängig vom Vertrag übernimmt sie zum Beispiel die Kosten für die Wiederherstellung der Systeme, die laufenden Kosten einer Betriebsunterbrechung oder für ein Krisenteam, das den Imageschaden für die Firma abwendet. Diese Verträge werden immer wichtiger, ob als eigenständige Versicherung oder als Kombi-Baustein einer ganzheitlichen Gewerbelösung. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz für die Firma zu finden.

Versicherungsbetrug wird nicht nur von Privatpersonen begangen, sondern im großen Stil auch von kriminellen Banden. Das lässt arglose Versicherungskunden schnell zum Opfer krimineller Machenschaften werden. Ein Beispiel: Autobumser, die Fahrer mit Absicht in Unfälle verwickeln.

Nicht nur Privatpersonen betrügen ihre Versicherung – etwa, wenn das teure Smartphone selbstverschuldet zu Bruch geht und ein Freund sich bereit erklärt, dafür seine Privathaftpflicht zur Kasse zu bitten. Versicherungsbetrug findet oft auch in ganz großem Stil statt.

Von einem dieser Fälle berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Webseite. Demnach hat es bei einer Razzia gegen die italienische Mafia in Italien 170 Festnahmen gegeben. Die Mafiosi hatten auch den Versicherungsbetrug als Einnahmequelle entdeckt – unter anderem in Deutschland.

Im konkreten Fall hatten die Übeltäter vorsätzlich eine Pizzeria niedergebrannt, um Geld von ihrem Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zu prellen: So zumindest lautet der Vorwurf. Doch es geht auch kleiner. Eine häufige Straftat, die gerade organisierte Banden begehen, ist das sogenannte Autobumsen. Dabei provozieren fremde Personen bewusst Unfälle, um die Versicherung des Unfallgegners zur Kasse zu bitten. Und diese Fälle sind so raffiniert wie schwer nachweisbar.

Zum Beispiel bremsen die Übeltäter vor einer grünen Ampel plötzlich und unerwartet ab, um den Hintermann zum Auffahren zu zwingen. Denn wer einem anderen Auto hinten drauffährt, ist in der Regel Schuld am Unfall – dann muss die Kfz-Haftpflicht zahlen. Ein anderer Fall ist, dass der “Autobumser” eigentlich Vorfahrt hätte, aber den anderen Autofahrer durchwinkt, etwa in eine Parklücke hinein. Dann fährt er, obwohl er scheinbar freiwillig auf sein Vorfahrtsrecht verzichtete – und beharrt darauf, im Recht zu sein.

Laut einem Bericht des MDR erzeugen die Autobumser so geschätzt einen Schaden von zwei Milliarden Euro. Jeder zehnte Unfall sei bereits auf eine solche Betrügerei zurückzuführen, schätzt der GDV. Hier gilt für Autofahrer: Wachsam sein! Bei Auffälligkeiten sollten Betroffene die Polizei rufen und den Schaden gut dokumentieren, etwa mit Fotos, Kennzeichen, Name und Adresse der Person.

Auch ist es wichtig, im Falle eines solchen Unfalls kein Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Denn genau das haben die gewieften Betrüger oft bei sich. Im schlimmsten Fall kann sogar die Versicherung Ärger machen, wenn man ein Geständnis unterschreibt, ohne dass der Versicherer einen Gutachter einschalten konnte. Denn diese achten mittlerweile auch sehr genau auf Indizien für Betrug.

Die Weihnachtsmarkt-Saison hat begonnen! Diese Woche eröffnet nicht nur der Dresdner Striezelmarkt, mit stolzen 583 Jahren auf dem Buckel der älteste Weihnachtsmarkt Deutschlands. Auch der Nürnberger Christkindlesmarkt und viele andere werden wieder Millionen Besucher mit lecker Gebäck, Handwerkskunst und Glühwein anlocken. Doch leider finden sich nicht nur Menschen in vorweihnachtlicher Stimmung zwischen den Holzbuden ein. Auch Diebe und Trickbetrüger haben Hochkonjunktur, wie aktuell die Polizei warnt.

Vielerorts hat die Polizei angekündigt, dass sie mit uniformierten und zivilen Streifen patrouillieren und für mehr Sicherheit sorgen will. Ein Grund zur Entwarnung ist das leider dennoch nicht. Denn im dichten Gedränge haben es die Übeltäter mitunter leicht. Deshalb sollten Weihnachtsmarkt-Besucher einige Tipps beachten, bevor sich sich ins weihnachtliche Getümmel stürzen.

Der Schutz vor Diebstahl beginnt dabei bereits in den eigenen vier Wänden. Wer auf den Weihnachtsmarkt geht, sollte sich bereits vorher Gedanken machen, was er dort wirklich braucht und worauf er verzichten kann. Schmuck, Wertsachen und andere Sachen, die dort nicht benötigt werden, sollten dabei besser zu Hause gelassen werden. Auch empfiehlt es sich, Geld und EC-Karten getrennt voneinander aufzubewahren. Und zwar nicht so, dass sie jeder leicht greifen kann. Verschließbare Innentaschen von Jacke oder Mantel leisten hier gute Dienste.

Auch sollte das Portemonnaie nicht einfach offen in der Po-Tasche der Hose getragen werden: vielleicht noch so, dass es leicht herausragt. Denn auch dann reicht ein einfacher Griff, damit es in den Besitz eines Langfingers überwechselt. Auch eine offene Handtasche führt leicht zum Verlust des Inhalts. Folglich sollte auch das Portemonnaie am besten in einer verschließbaren Innentasche getragen werden.

Vorsicht ist außerdem geboten, wenn man von Fremden in ein Gespräch verwickelt wird. Taschendiebe agieren oft in kleinen Grüppchen und sind dabei echte Team-Arbeiter: Während ein Übeltäter sein Opfer mit Fragen oder einem Small Talk ablenkt, schleicht sich ein anderer von hinten an und entwendet die Geldbörse. Andere wiederum rempeln ihre Opfer an oder schütten ihnen ein Getränk über die Jacke, um sie kurzzeitig abzulenken.

Leicht zu erkennen sind Diebe hingegen nicht. Wie die Polizeigewerkschaft (GdP) aktuell auf ihrer Webseite warnt, können Frauen und Männer Täter sein, ganz gleich welcher Herkunft. Und leider auch immer mehr Minderjährige und Kinder, die fürs Stehlen geschult werden. Die Diebe bemühen sich darum, möglichst wenig aufzufallen. Und das heißt: Oft sind sie eben nicht von anderen Weihnachtsmarkt-Besuchern unterscheidbar.

Die schlechte Nachricht: In der Regel kann man sich nicht mit einer Versicherung gegen einen solchen Diebstahl absichern. Die Hausratversicherung kommt hierfür nicht auf, weil es nicht aus der Wohnung gestohlen wurde – es sei denn, es handelt sich um einen Raub unter Androhung von Gewalt. Viele Anbieter erstatten immerhin das Diebesgut bis zu einer bestimmten Summe, wenn es aus dem Auto oder einem Krankenhaus-Zimmer entwendet wurde.

Die gute Nachricht: 2016 ist die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche in Deutschland erstmals seit zehn Jahren gesunken. Grund zur Entwarnung gibt es dennoch nicht. Noch immer verschaffen sich Kriminelle im Schnitt 385mal pro Tag unbefugt Zugang zu Wohnungen und Häusern.

Die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche ist 2016 gesunken – erstmals seit zehn Jahren. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag in einer Pressemeldung. Laut den vorläufigen Zahlen mussten die Hausratversicherer in 140.000 Fällen für einen Wohnungseinbruch zahlen. Das bedeutet eine Gesamt-Schadenssumme von 470 Millionen Euro.

Gegenüber dem Jahr 2015 gingen die Wohnungseinbrüche damit um zehn Prozent zurück: Im Vorjahr wurden noch 160.000 Einbrüche gezählt. Entwarnung will der Versicherer-Dachverband dennoch nicht geben. GDV-Präsident Alexander Erdland kommentiert: “Der Rückgang der Einbrüche ist ein erfreulicher Lichtblick. Allerdings verzeichnen wir immer noch deutlich mehr Einbrüche als vor fünf oder zehn Jahren – von einer Trendwende können wir derzeit also nicht ausgehen”. Zum Vergleich: 2007 waren noch 110.000 Einbrüche gezählt worden.

Viele Bundesbürger unterschätzen Einbruch-Risiko

Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des GDV zeigte zudem, dass viele Deutsche das Einbruchrisiko unterschätzen. Zwar hat jeder dritte Bürger (35 Prozent) Angst vor Einbrechern. Fast die Hälfte (49 Prozent) der Befragten antwortete jedoch, bei ihnen gebe es wenig zu holen und für die Kriminellen folglich interessantere Objekte. Ein Trugschluss: Jede Wohnung kann zum Ziel von Einbrechern werden!

Schützen können sich die Bürger durch zusätzliche Sicherheitstechnik an Fenstern und Türen. Gut zu wissen: Je schwerer es die Diebe haben, desto eher brechen sie einen Einbruchversuch ab, wie die Polizei berichtet. Denn Zeit ist ein wichtiger Faktor, wenn sich jemand unbefugt Zugang zu einer Wohnung oder einem Haus verschaffen will.

Aber auch in puncto Sicherheit haben die Bürger lauf forsa-Umfrage Defizite. Beim zusätzlichen Schutz gegen Einbrecher vertrauen die meisten Hausbesitzer zwar auf Rollläden an den Fenstern (56 Prozent) und Bewegungsmelder im Außenbereich (46 Prozent). Doch speziell in mechanische Sicherung wird wenig investiert. Abschließbare Fenstergriffe gehörten nur bei jedem Vierten zur Ausstattung, und nur bei jedem Fünften waren die Balkon- oder Terrassentür zusätzlich gesichert.

Zum Beispiel können abschließbare Fenstergriffe und zusätzliche Schlösser an den Fensterrahmen verhindern, dass ein Einbrecher das Fenster einfach von außen öffnen kann, wenn die Scheibe bereits eingeschlagen wurde. Denn viele Kriminelle scheuen sich, durch das eingeschlagene Glas zu steigen: Sie fürchten Verletzungen und damit identifizierbare Blutspuren. Einige Hausrat-Versicherer bieten sogar Preisnachlässe, wenn Türen und Fenster entsprechend geschützt sind. Ein Beratungsgespräch hilft, den richtigen Tarif zu finden.

Wird in ein Auto eingebrochen, dann muss der Fahrzeughalter auch glaubhaft machen können, dass tatsächlich ein Einbruch stattgefunden hat. Sonst muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Und dieser Nachweis könnte unter Umständen schwierig zu führen sein, denn die Autodiebe werden immer trickreicher.

Es ist ärgerlich: Da hat man das Auto am Straßenrand abgestellt und dann verschafften sich Diebe Zugang, um das teure Navi oder die Anlage zu klauen. Sind diese Teile fest mit dem Auto verbunden, dann leistet in der Regel die Teilkasko-Versicherung Ersatz. Doch damit der Autofahrer überhaupt den Schaden von seiner Versicherung ersetzt bekommt, muss er glaubhaft machen können, dass tatsächlich in das Auto eingebrochen wurde. Dies hat mit einem Urteil das Oberlandesgericht Hamm (OLG) bestätigt (Urteil vom 26.10.2016, 20 U 197/15).

Fahrer konnte keine verlässlichen Angaben zum Standort des Autos machen

Im verhandelten Rechtsstreit hatte der Autofahrer recht schlechte Karten, seine Ansprüche durchzusetzen. Er behauptete, er habe das Auto über Nacht in einer Park-Nische abgestellt gehabt. Dann habe ein Dieb das verschlossene Schiebedach gewaltsam geöffnet, sei hereingeklettert und habe das Navi im Wert von mehreren tausend Euro geklaut.

Das Problem: der Fahrer verstrickte sich in Widersprüche, wo das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls abgestellt gewesen sei. Und auch die Polizei konnte keinerlei Zeichen finden, dass das Schiebedach gewaltsam geöffnet wurde. Deshalb weigerte sich auch die Kfz-Versicherung des Klägers, eine Leistung zu erbringen. Der enttäuschte Autofahrer zog vor Gericht.

Zu allem Unglück machte eine vom Fahrzeughalter selbst benannte Zeugin noch abweichende Angaben, wo das Auto zum vermeintlichen Tatzeitpunkt gestanden habe. Damit fehlte dem Kläger eine Grundvoraussetzung, um seine Ansprüche durchzusetzen: Glaubwürdigkeit. Oder wie es in juristischer Fachsprache heißt: Der Autohändler hatte nicht einmal den „Minimalsachverhalt“ darlegen können, um einen Diebstahl glaubwürdig zu belegen.

Infolge dessen ging der Fahrzeughalter leer aus – die Versicherung muss keine Leistung für den vermeintlichen Diebstahl erbringen. Dabei waren es eben nicht allein die fehlenden Einbruchspuren, die den Ausschlag gaben. Auch eine glaubwürdige Schilderung vor Gericht, dass etwas gestohlen worden sei, könne einen Leistungsanspruch bewirken, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Dies war hier nicht der Fall.

Diebstahl per Funksignal – Diebe können Auto gewaltfrei öffnen

Zum Problem können die fehlenden Einbruchspuren werden, wenn sich jemand unbefugt Zugang zum Fahrzeug verschafft, ohne Gewalt anwenden zu müssen. Und das funktioniert tatsächlich, denn die Diebe werden immer raffinierter. So ist es ihnen mittlerweile möglich, das Funksignal eines Keyless-Autoschlüssels derart zu verlängern, dass sich das Auto problemlos öffnen lässt, wenn sich der Besitzer vom Fahrzeug entfernte.

Die Übeltäter können das Funksignal des Schlüssel-Senders abfangen und die Reichweite beim Weggehen des Fahrers verlängern, wenn dieser sein Auto am Straßenrand abstellt. Ist der Autobesitzer in ausreichender Entfernung, öffnen die Diebe einfach die Wagentüre, ohne dass sie gewaltsam in das Auto eindringen müssen. Ärgerlich, wenn nun auch noch die Versicherung die Glaubwürdigkeit des Autohalters in Frage stellt. Schließlich wird die Polizei keine oder kaum Spuren eines Einbruchs finden! Doch gegen solche Fälle gibt es eine einfache Lösung: ein „Keysafe“-Schlüsseletui aus Metall verhindert das Abfangen des Sendesignals.

Wird in ein Auto eingebrochen, dann muss der Fahrzeughalter auch glaubhaft machen können, dass tatsächlich ein Einbruch stattgefunden hat. Sonst muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Und dieser Nachweis könnte unter Umständen schwierig zu führen sein, denn die Autodiebe werden immer trickreicher.

Es ist ärgerlich: Da hat man das Auto am Straßenrand abgestellt und dann verschafften sich Diebe Zugang, um das teure Navi oder die Anlage zu klauen. Sind diese Teile fest mit dem Auto verbunden, dann leistet in der Regel die Teilkasko-Versicherung Ersatz. Doch damit der Autofahrer überhaupt den Schaden von seiner Versicherung ersetzt bekommt, muss er glaubhaft machen können, dass tatsächlich in das Auto eingebrochen wurde. Dies hat mit einem Urteil das Oberlandesgericht Hamm (OLG) bestätigt (Urteil vom 26.10.2016, 20 U 197/15).

Fahrer konnte keine verlässlichen Angaben zum Standort des Autos machen

Im verhandelten Rechtsstreit hatte der Autofahrer recht schlechte Karten, seine Ansprüche durchzusetzen. Er behauptete, er habe das Auto über Nacht in einer Park-Nische abgestellt gehabt. Dann habe ein Dieb das verschlossene Schiebedach gewaltsam geöffnet, sei hereingeklettert und habe das Navi im Wert von mehreren tausend Euro geklaut.

Das Problem: der Fahrer verstrickte sich in Widersprüche, wo das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls abgestellt gewesen sei. Und auch die Polizei konnte keinerlei Zeichen finden, dass das Schiebedach gewaltsam geöffnet wurde. Deshalb weigerte sich auch die Kfz-Versicherung des Klägers, eine Leistung zu erbringen. Der enttäuschte Autofahrer zog vor Gericht.

Zu allem Unglück machte eine vom Fahrzeughalter selbst benannte Zeugin noch abweichende Angaben, wo das Auto zum vermeintlichen Tatzeitpunkt gestanden habe. Damit fehlte dem Kläger eine Grundvoraussetzung, um seine Ansprüche durchzusetzen: Glaubwürdigkeit. Oder wie es in juristischer Fachsprache heißt: Der Autohändler hatte nicht einmal den “Minimalsachverhalt” darlegen können, um einen Diebstahl glaubwürdig zu belegen.

Infolge dessen ging der Fahrzeughalter leer aus – die Versicherung muss keine Leistung für den vermeintlichen Diebstahl erbringen. Dabei waren es eben nicht allein die fehlenden Einbruchspuren, die den Ausschlag gaben. Auch eine glaubwürdige Schilderung vor Gericht, dass etwas gestohlen worden sei, könne einen Leistungsanspruch bewirken, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Dies war hier nicht der Fall.

Diebstahl per Funksignal – Diebe können Auto gewaltfrei öffnen

Zum Problem können die fehlenden Einbruchspuren werden, wenn sich jemand unbefugt Zugang zum Fahrzeug verschafft, ohne Gewalt anwenden zu müssen. Und das funktioniert tatsächlich, denn die Diebe werden immer raffinierter. So ist es ihnen mittlerweile möglich, das Funksignal eines Keyless-Autoschlüssels derart zu verlängern, dass sich das Auto problemlos öffnen lässt, wenn sich der Besitzer vom Fahrzeug entfernte.

Die Übeltäter können das Funksignal des Schlüssel-Senders abfangen und die Reichweite beim Weggehen des Fahrers verlängern, wenn dieser sein Auto am Straßenrand abstellt. Ist der Autobesitzer in ausreichender Entfernung, öffnen die Diebe einfach die Wagentüre, ohne dass sie gewaltsam in das Auto eindringen müssen. Ärgerlich, wenn nun auch noch die Versicherung die Glaubwürdigkeit des Autohalters in Frage stellt. Schließlich wird die Polizei keine oder kaum Spuren eines Einbruchs finden! Doch gegen solche Fälle gibt es eine einfache Lösung: ein “Keysafe”-Schlüsseletui aus Metall verhindert das Abfangen des Sendesignals.

Die Bundesregierung will den altersgerechten Umbau von Wohnraum zukünftig besser unterstützen. Deshalb haben Bundesbürger nun Anspruch auf eine höhere Förderung, wenn sie ihre eigenen vier Wände barrierefrei umgestalten möchten. Auch die Bezuschussung von Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche steigt.

Gute Nachrichten für Haus- und Wohnungsbesitzer! Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Das teilte die öffentliche Förderbank in einer Pressemeldung mit.

Defizite beim Einbruchschutz und altersgerechtem Wohnraum

Hintergrund ist unter anderem die Tatsache, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren stark angewachsen ist. Innerhalb von fünf Jahren stieg die Zahl der Delikte um ein Fünftel an, wie aus Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervorgeht, 2013 wurden 149.500 Vorfälle gezählt. Hier sieht auch die Bundesregierung Handlungsbedarf – unter anderem durch einen besseren Selbstschutz der Bürger.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks erklärt: „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro.“

Auch hinsichtlich des altersgerechten Wohnens ist der Handlungsdruck hoch. Bis zum Jahr 2020 könnten bundesweit über 2,45 Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen, schätzt der Sozialverband VdK. Die Bundesregierung will mit dem Förderprogramm „Altersgerechtes Haus“ nun einen Anreiz geben, dass die Bürger selbst handeln und umbauen.

Förderfähige Investitionskosten

Was aber sind die Bestandteile des Umbaus, die im Rahmen des KfW-Programms gefördert werden können? Das Amt orientiert sich bei der Bezuschussung an dem Ausmaß der förderfähigen Investitionskosten. So lässt sich rechnen, dass die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich bei 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ bei 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten liegen. Zudem werden die Mindestinvestitionskosten abgesenkt, ab denen eine Inanspruchnahme der Bezuschussung möglich ist. Das heißt konkret, die Schwelle liegt künftig nicht mehr bei 3.750 Euro, sondern bei 2.000 Euro.

Wer Schritte unternimmt, um seine Wohnung oder sein Haus vor Einbruch zu schützen, der kann je nach Höhe der Investitionskosten mit Zuschüssen von mindestens 200 Euro bis max. 1.500 Euro rechnen. Das betrifft zum Beispiel den Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.

Der altersgerechte Umbau beinhaltet den Abbau von Barrieren, das heisst also z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Wohnungstüren. Strebt man den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ an, so hat man Glück, den hier steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten an; im Ergebnis können so maximal 6.250 Euro beantragt werden. Förderfähig sind bei allen genannten Maßnahmen sowohl Materialkosten als auch die Handwerkerleistungen. Bedingung ist allerdings, dass ein Fachunternehmen des Handwerks involviert ist.

Der altersgerechte Umbau von Wohnungen wird übrigens auch in Versicherungsverträgen bezuschusst, etwa in bestimmten Wohngebäude-Tarifen, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Gegen die finanziellen Folgen von Einbruchdiebstählen kann man sich mit einer Hausratversicherung schützen.