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Fast die Hälfte der Deutschen besitzt fünf oder mehr Versicherungen – doch viele wissen gar nicht, wie viel sie dafür bezahlen. Laut einer repräsentativen Umfrage von Adyen kennt jeder Dritte seine monatlichen Versicherungskosten nicht genau.

Die meisten Verträge werden per SEPA-Lastschrift bezahlt. Das ist bequem, sorgt aber oft dafür, dass die Beträge kaum auffallen. Besonders Selbstständige und 30- bis 39-Jährige zahlen überdurchschnittlich viel: bis zu 500 Euro im Monat.

Bei den Policen dominieren Haftpflicht, Hausrat und Kfz-Versicherungen. Lebensversicherungen und Handyversicherungen sind dagegen deutlich seltener.

Auffällig ist der Wunsch nach mehr Flexibilität beim Bezahlen: Gerade jüngere Menschen möchten lieber selbst bestimmen, wie sie ihre Beiträge überweisen – etwa per Rechnung, PayPal oder Sofortüberweisung.

„Viele Deutsche haben ein breites Versicherungsportfolio, aber wenig Transparenz über ihre Ausgaben“, sagt Hella Fuhrmann von Adyen. Mehr Übersicht und einfache digitale Bezahlprozesse könnten helfen, Ordnung ins Versicherungschaos zu bringen.

Junge Erwachsene unter 40 Jahren meiden traditionelle Lebensversicherungen – nicht aus Desinteresse, sondern weil klassische Produkte oft nicht zu ihrer Lebenslage passen. Doch was erwarten Millennials und Gen Z stattdessen?

In einer aktuellen Studie geben 45 Prozent der Befragten unter 40 Jahren an, dass klassische Lebensversicherungen für sie keinen Bezug zu ihrer aktuellen Lebensphase haben. Viele empfinden sie als zu teuer, zu komplex oder zu wenig relevant. Stattdessen wünschen sich Millennials und die Generation Z mehr Flexibilität und nutzbare Leistungen schon zu Lebzeiten.

Auch wenn rund 68 Prozent der unter 40-Jährigen Lebensversicherungen als wichtig für ihre finanzielle Zukunft ansehen – tatsächlich entscheiden sich nur wenige dafür. Die Gründe: Kostenwahrnehmung, Wettbewerb mit anderen finanziellen Prioritäten und der Wunsch nach Produkten, die im Alltag spürbare Vorteile bieten. Viele beklagen schwierige Antragsprozesse und schwer verständliche Fachsprache.

Hinzu kommt: Lebensmeilensteine wie Heirat und Kinder treten bei jungen Menschen oft später oder gar nicht ein. Für klassische Policen, die stark an solche Lebensereignisse gekoppelt sind, verliert das den Stellenwert. Viele fordern stattdessen sogenannte „Living Benefits“ – etwa finanzielle Unterstützung bei Krankheit, Prämien für gesundes Verhalten oder Leistungen bei medizinischen Themen wie Familienplanung.

Für alle, die über eine Lebensversicherung nachdenken, gilt: Es lohnt sich, sich Angebote anzuschauen, die mehr Flexibilität und greifbare Vorteile bieten – und sich beraten zu lassen, wie moderne Konzepte den Lebensphasen gerecht werden.

Ein Beschwerdefall zeigt, wie wichtig sorgfältige Dokumentation und Geduld bei alten Lebensversicherungspolicen sein können: Nach dem Tod seiner Mutter forderte ein Mann eine Versicherungsleistung in Höhe von 1.023 Euro – und erhielt sie erst nach Einschaltung der Ombudsfrau.

Die Vorgeschichte reicht bis ins Jahr 1970 zurück. Damals schloss der Vater eine Lebensversicherung mit einer Familienzusatzkomponente für seine Ehefrau ab. Nach dessen Tod 1987 zahlte der Versicherer die Hauptleistung an die Mutter aus – und bestätigte, dass für sie eine beitragsfreie Versicherung mit 2.000 DM (heute 1.023 Euro) weiterbestehe.

Doch 2015 wollte der Versicherer von dieser Fortsetzung nichts mehr wissen: Eine Bezugsrechtsänderung wurde zunächst abgelehnt, später jedoch doch anerkannt – inklusive einer schriftlichen Bestätigung des Bezugsrechts für den Sohn. Nach dem Tod der Mutter wurde dennoch nicht gezahlt. Erst das Schlichtungsverfahren brachte Bewegung in den Fall: Der Versicherer erkannte seine frühere Kommunikation als fehlerhaft an und leistete die Zahlung in voller Höhe – ganz ohne juristisches Urteil der Ombudsfrau.

Der Fall zeigt: Alte Policen können auch Jahrzehnte später noch Ansprüche begründen – und Versicherer sind gut beraten, ihre eigene Korrespondenz ernst zu nehmen.

Die Ausgaben für Versicherungen in Deutschland sind 2023 erneut gestiegen. Durchschnittlich zahlte jeder Bürger 2.670 Euro für Versicherungsschutz – 25 Euro mehr als im Vorjahr. Doch nicht alle Versicherungssparten entwickelten sich gleich. Während manche Bereiche deutlich zulegen konnten, schwächeln andere.

Die sogenannte Versicherungsdichte gibt an, wie viel die Deutschen pro Kopf für Versicherungen ausgeben. 2023 verzeichnete die Branche eine Steigerung auf 2.670 Euro – ein Plus von 349 Euro im Vergleich zu 2013. Doch diese Entwicklung ist nicht nur auf eine steigende Nachfrage zurückzuführen: Viele Versicherer mussten ihre Beiträge anpassen, um höhere Schadenkosten auszugleichen. Besonders betroffen waren Kfz- und Wohngebäudeversicherungen.

Wo stiegen die Ausgaben – und wo nicht?

  1. Schaden- und Unfallversicherungen:
    Pro Kopf gaben die Deutschen 1.010 Euro aus – ein Anstieg von 72 Euro gegenüber dem Vorjahr. Hierzu zählen auch Sachversicherungen wie Betriebsunterbrechungspolicen und Cyberversicherungen, die besonders stark wuchsen.
  2. Krankenversicherungen:
    Die privaten Krankenversicherungen legten ebenfalls leicht zu. Die Ausgaben stiegen von 558 Euro auf 571 Euro.
  3. Lebensversicherungen:
    Hier zeigt sich ein Rückgang: Die jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben sanken von 1.150 Euro auf 1.089 Euro. Auch die Zahl der Lebensversicherungsverträge ging zurück – von 85,9 auf 85,5 Millionen.

Versicherungsmarkt: Mehr Verträge, mehr Beitragseinnahmen

Insgesamt konnte die Versicherungsbranche die Anzahl der Verträge steigern:

  • Gesamt: 487,9 Millionen Verträge (plus 15 Millionen).
  • Schaden/Unfall: 364,2 Millionen Verträge (plus 15 Millionen).
  • Krankenversicherung: 38,3 Millionen Verträge (plus 0,5 Millionen).
  • Leben: 85,5 Millionen Verträge (minus 0,4 Millionen).

Auch die Beitragseinnahmen stiegen insgesamt auf 226 Milliarden Euro – ein Plus von 1,3 Prozent. Während die Lebensversicherung weniger einnahm (-4,8 Milliarden Euro), konnte die Krankenversicherung um 2,8 Prozent und Schaden/Unfall sogar um 7,4 Prozent zulegen.

Verträge checken lohnt sich!

Die gestiegenen Kosten für Versicherungen zeigen, wie sehr steigende Schadenkosten und veränderte Risiken – etwa durch Cyberkriminalität – die Branche und ihre Kunden beeinflussen. Während Lebensversicherungen unter Druck stehen, legen Sach- und Krankenversicherungen weiterhin zu. Ein genauer Blick auf die eigenen Policen und der Vergleich von Angeboten lohnen sich mehr denn je.

Im Jahr 2022 verzeichneten die Einwohner Deutschlands einen rückläufigen Geldaufwand für Versicherungen, hauptsächlich bedingt durch die Lebensversicherung, wie aktuelle Daten aus der Versicherungswirtschaft belegen.

Im Jahr 2022 gaben die deutschen Bürger erneut weniger Geld für Versicherungen aus als im Vorjahr. Die sogenannte „Versicherungsdichte“ fiel von 2.714 Euro auf 2.647 Euro. Dies geht aus dem aktuellen Statistischen Taschenbuch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Die Versicherungsdichte misst die gebuchten Bruttobeiträge der Erstversicherer pro Einwohner.

Im Vorjahr hatte die Versicherungsdichte jedoch einen Rekordstand erreicht, nachdem sie fünf Jahre in Folge angestiegen war. Im Jahr 2012 lag die Versicherungsdichte bei 2.255 Euro, was fast einem Sechstel oder 16,91 Prozent weniger entspricht.

Die Gründe für diese Entwicklung lassen sich aus den Daten nicht eindeutig ableiten. Die Versicherungsdichte allein erlaubt keine Schlüsse auf die Entwicklung des Neugeschäfts der Versicherungsunternehmen. Sie kann beispielsweise ansteigen, wenn Versicherer ihre Prämien im Bestand erhöhen, um steigende Schadenkosten an die Kunden weiterzugeben. Zum Jahreswechsel 2021/22 hatten Versicherer ihre Prämien in einigen Segmenten bereits deutlich erhöht, insbesondere in der Wohngebäudeversicherung, wo die Branche mit Rekordschäden aufgrund von Naturkatastrophen wie dem Hochwasser im Ahrtal konfrontiert war. Beitragsanpassungen in der Krankenvollversicherung können ebenfalls dazu beitragen, dass die Versicherungsdichte steigt.

Schwächung der Lebensversicherung

Die Daten zeigen jedoch auch, dass die rückläufige Versicherungsdichte hauptsächlich auf die schwächelnde Lebensversicherung zurückzuführen ist. In diesem Bereich sank die Versicherungsdichte von 1.240 Euro pro Kopf auf 1.151 Euro im Jahr 2022 erheblich. Dies hat einen spürbaren Einfluss auf die Gesamtversicherungsdichte, da in den anderen Sparten pro Kopf deutlich geringere Bruttobeiträge gezahlt werden. In der privaten Krankenversicherung stieg die Versicherungsdichte von 545 Euro auf 558 Euro. Auch im Schaden/Unfall-Segment erhöhte sie sich von 929 Euro auf 938 Euro.

Tatsächlich war das Jahr 2022 für Lebensversicherer äußerst herausfordernd. Lebensversicherungen, Pensionskassen und -fonds verzeichneten einen Rückgang der Beitragseinnahmen um 5,9 Prozent auf 97,1 Milliarden Euro, wie aus der GDV-Publikation „Lebensversicherung in Zahlen 2023“ hervorgeht. Dies resultiert hauptsächlich aus der geringeren Nachfrage nach Lebensversicherungen mit Einmalbeitrag und einem Rückgang von 17,7 Prozent auf 30,7 Milliarden Euro aufgrund der Zinsentwicklung. Die laufenden Beiträge stiegen hingegen leicht auf 66,5 Milliarden Euro.

Auch das Geschäft der privaten Krankenversicherung (PKV) war uneinheitlich. In der privaten Krankenvollversicherung verloren die Versicherer im Geschäftsjahr 2022 unter dem Strich Krankenvollversicherte und verzeichneten das elfte Jahr in Folge Verluste. Die Zahl der Versicherten sank um 0,16 Prozent, obwohl wieder mehr Personen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechselten. Hingegen verlief das Geschäft mit Krankenzusatzversicherungen positiv. Die Branche zählte zum Ende des Jahres 2022 insgesamt 29,1 Millionen Zusatzpolicen, was einem Anstieg von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Für die Schwäche der Lebensversicherung werden verschiedene Gründe genannt. Der russische Angriffskrieg und die wirtschaftlichen Auswirkungen führten zu einer Rekordinflation in Deutschland. Einige Bürgerinnen und Bürger sahen sich gezwungen, schnell zusätzliches Geld zu beschaffen und Sparverträge aufzulösen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Stornoquote in der Lebensversicherung nach GDV-Daten von 2,57 Prozent auf 2,51 Prozent gesunken ist.

Insbesondere das Neugeschäft in der Lebensversicherung schwächelte und verzeichnete einen Rückgang von fast 60 Prozent. Aufgrund der gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt stehen den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Anlagealternativen zur Verfügung. Ein weiterer möglicher Grund könnte die demografische Entwicklung sein. Auch wenn dies in der Branche selten thematisiert wird, altern die Kunden der Lebensversicherungen und treten in die Rentenphase ein. Dies zeigt sich in einem deutlichen Anstieg der Leistungen im Berichtsjahr um 5,4 Prozent auf 91,2 Milliarden Euro. Das Analysehaus GapGemini warnt in einer aktuellen Studie davor, dass die Lebensversicherungsunternehmen in den Industrienationen vor einem 7,8 Billionen Dollar schweren demografischen Problem stehen, da Versicherungsnehmer im Alter von über 65 Jahren bereits rund 40 Prozent des von den Versicherern verwalteten Vermögens halten.

Auch dem Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen sind Grenzen gesetzt, wie erneut ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt. Im vorliegenden Fall versuchte eine Frau, nach vielen Jahren ihren Vertrag rückabwickeln zu lassen, obwohl sich in der Widerrufs-Belehrung lediglich ein Formulierungsfehler fand. Sämtliche Instanzen schmetterten ihren Vorstoß ab.

Kundinnen und Kunden können ihre Lebensversicherung rückabwickeln lassen, wenn sie ihren Vertrag zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben: so viel ist bekannt. Das lohnt sich, weil im Gegensatz zu einer Kündigung des Vertrages die eingezahlten Beiträge angemessen verzinst werden müssen und der Lebensversicherer die Kosten für Vertrieb und Verwaltung nicht anrechnen darf. Bedingung hierfür ist jedoch, dass die Verbraucher nachweisen, ungenügend über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden zu sein. Denn beim Policenmodell bekamen sie die Vertragsbedingungen erst zugesendet, nachdem sie den Vertrag bereits unterschrieben hatten – das verstößt gegen EU-Recht.

Ein frisches Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt aber erneut, dass auch dem Widerspruchsrecht Grenzen gesetzt sind. Demnach verstieß die klagende Kundin gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB, weil sie allein aufgrund eines geringfügigen Belehrungsfehlers in der Widerrufs-Belehrung den Vertrag nach vielen Jahren rückabwickeln wollte. Dieser Belehrungsfehler habe ihr nicht die Möglichkeit genommen, das Widerspruchsrecht unter denselben Bedingungen wie bei einer zutreffenden Belehrung in Anspruch zu nehmen, so hob die Karlsruher Instanz hervor (Urteil vom 15. Februar 2023, IV ZR 353/21).

Im verhandelten Rechtsstreit ging es um zwei Lebens- und Rentenversicherungs-Policen, die die Klägerin im Jahr 2002 abgeschlossen hatte. Diese beiden Verträge kündigte sie zunächst in den Jahren 2016 bzw. 2017, weil sie mit den Erträgen unzufrieden war. Ein Jahr später wollte sie dann vom Widerrufsjoker Gebrauch machen und die Verträge rückabwickeln lassen. Dabei berief sie sich darauf, dass die Belehrung zum Widerspruchsrecht fehlerhaft gewesen sei. Zwar hatte sie eine solche Belehrung ausgehändigt bekommen. Doch tatsächlich fand sich ein Fehler darin: statt des Wortes „Textform“ hatte der Versicherer formuliert, dass der Widerspruch in einer „Schriftform“ erfolgen muss – also mit einer Unterschrift.

Rein rechtlich ist es aber ausreichend, dass der Kunde bzw. die Kundin eine Erklärung ohne Unterschrift einreicht, um vom Widerspruch Gebrauch zu machen. Dennoch sahen die urteilenden Richter diesen Fehler des Versicherers nicht als ausreichend an, damit der Widerrufsjoker sticht. Der Belehrungsfehler sei so geringfügig, dass Versicherungsnehmern dadurch nicht die Möglichkeit genommen werde, innerhalb der vorgegebenen Frist vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Ausübung des Widerspruchsrechts gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt, wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. Denn dies stellt eine nur geringfügige, im Ergebnis folgenlose Verletzung der Pflicht des Versicherers zur ordnungsgemäßen Belehrung dar“, berichtet der BGH.

Die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Widerspruchsrechts in diesem Fall stehe auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, sodass eine Vorlage an diesen nicht veranlasst war, hob der BGH weiter hervor. „Auch im Fall einer unterstellten Unionswidrigkeit des Policenmodells ist es dem – im Wesentlichen – ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer, der sich aus den genannten Gründen nicht auf die geringfügige Fehlerhaftigkeit der Belehrung berufen kann, nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten“, heißt es hierzu vom BGH.

Das Urteil ist nicht das erste, in dem hervorgehoben wird, dass ein Fehler in der Widerspruchs-Belehrung nicht in jedem Fall zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Eine Kundin, die ihren Vertrag rückabwickeln wollte, blitzte zuvor bereits vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ab: Der Versicherer hatte weitestgehend korrekt informiert, aber im Versicherungsschein die zuständige Aufsichtsbehörde sowie deren Adresse nicht angegeben (Beschluss vom 25.3.2021, 12 U 43/21).

Gute Vorsätze im neuen Jahr? Das Aufgeben des Rauchens steht bei vielen Deutschen ganz oben auf der Liste. Ein alter Spruch besagt: „Rauchen aufgeben ist gar nicht so schwer, ich habe es schon 5x geschafft“. Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz kann es sich lohnen, den Glimmstängeln zu entsagen.

Ob Brad Pitt, Boris Becker oder sogar Topmodell Kate Moss: Die Liste der Promis, die man schon mit Zigarette im Mund fotografiert hat, ist lang. Ikonische Bilder zeigen ebenfalls Stars beim Rauchen, ob Bob Dylan nachdenklich auf Plattencovern oder Hollywood-Legende James Dean am Filmset. Lange Zeit galt Rauchen als sexy: auch wenn es mittlerweile eine Gegenbewegung gibt. Pafft in Deutschland laut einer repräsentativen Debra-Studie ungefähr jeder dritte Mensch ab 14 Jahren, so verzichten gerade Jüngere zunehmend auf die Zigarette. Bei den Minderjährigen rauchten Anfang der 90er Jahre rund 30 Prozent – aktuell sind es nur noch zehn Prozent.

Keine Frage: Auf Rauchen zu verzichten ist eine vernünftige Entscheidung. Denn die Zahlen, die die Deutsche Krebsgesellschaft präsentiert, sind erschreckend. Laut dem Verband sterben in Deutschland jedes Jahr mehr als 120.000 Menschen an den direkten und indirekten Folgen. Auch wenn die Zahl nicht genau zu bemessen ist, weil neben Lungenkrebs, wo beinahe 97 Prozent aller Fälle auf das Rauchen zurückzuführen sind, andere Krankheiten zumindest dadurch begünstigt werden. Dazu zählen Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Schlaganfälle, Magentumore etc. Hier besteht also eine statistische Unschärfe. Die Lebenserwartung reduziert sich laut Studien der Versicherungswirtschaft bei Männern im Schnitt um sieben Jahre, bei Frauen um sechs Jahre.

Dass Rauchen mit einem höheren Risiko einher geht, wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz aus – zumindest bei jenen Tarifen, wo Gesundheitsfragen ein entscheidender Faktor sind. Ein großes Vergleichsportal berichtet zum Beispiel, dass für eine Risikolebensversicherung im Schnitt der dreifache Beitrag bezahlt werden muss. Teils noch drastischer wirkt sich Rauchen auf Prämien in der Lebens- und privaten Krankenversicherung aus. Hier ist es Standard, dass man im Antrag angeben muss, ob man raucht – und wie häufig. Wer falsche Angaben macht, der droht, seinen Versicherungsschutz aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu verlieren. Wahrheit ist hier unbedingte Pflicht!

Wenn Raucher das Rauchen aufgeben, können sie folglich auch bei der Versicherungsprämie sparen. Natürlich muss man eine Weile abstinent sein, um eine Prämienkorrektur zu verlangen: in der Regel erfolgt das nach ein oder zwei Jahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass man es dem Versicherer anzeigen muss, wenn man abstinent lebte – aber plötzlich mit dem Rauchen beginnt. Sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherer unterstützen die Rauch-Entwöhnung im bestimmten Umfang. Hier lohnt es sich anzufragen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Therapien gefördert werden.

Eine Erbin begehrte die Todesfall-Leistung aus einer Lebensversicherung. Doch die war beitragsfrei gestellt worden.

Welche Folgen eine Beitragsfreistellung haben kann, zeigt ein Fall, über den der Versicherungsombudsmann berichtet. Eine Versicherte räumte der späteren Beschwerdeführerin eine Vertretungsbefugnis ein. Mit dieser Erlaubnis ausgestattet, veranlasste die Frau, dass der Lebensversicherungs-Vertrag bis auf „Widerruf (bis auf Weiteres) beitragsfrei“ fortgeführt wird.

Der Versicherer erstellte daraufhin einen Nachtrag über die Beitragsfreistellung und setzte die Versicherungssumme herab. Bei Wiederinkraftsetzung des Vertrags sollte eine erneute Gesundheitsprüfung stattfinden. Doch dazu kam es nicht mehr. Eine beitragspflichtige Fortsetzung des Vertrags wurde nie verlangt.

Als die Versicherungsnehmerin verstarb, wollte ihre Erbin die ursprünglich vereinbarte Todesfall-Leistung ausgezahlt bekommen. Doch der Versicherer verwies auf die Beitragsfreistellung, in deren Folge die Versicherungssumme herabgesetzt worden war.

Doch der Wunsch nach beitragspflichtiger Wiederinkraftsetzung war zu Lebzeiten nicht mehr erfolgt. Es könne keine Todesfall-Leistung verlangt werden, die sich nur bei beitragspflichtiger Fortführung des Vertrags ergeben hätte, so der Versicherungsombudsmann in seinem Tätigkeitsbericht.

Der Fall zeigt, dass es unheimlich wichtig ist, alle Vor- und Nachteile einer Beitragsfreistellung oder Kündigung mit einem Experten abzuklären.

Welche Versicherungen sind in Deutschland – abgesehen von der Krankenversicherung – am häufigsten? Diese Frage beantwortet der Statista Global Consumer Survey 2020.

Private Haushalten gaben 2019 laut Statischem Bundesamt 1.500 Euro für Versicherungen aus. Wie die Statistiker weiter mitteilten, entspricht das in etwa 3,4 Prozent des ausgabefähigen Einkommens der Haushalte.

Doch wie verteilt sich das auf die einzelnen Sparten und welche Versicherung ist am weitesten verbreitet? Das erfragte der Statista Clobal Consumer Survey 2020 für den im Sommer 2020 2.094 Deutsche im Alter zwischen 18 und 64 Jahren befragt wurden.

Die Ergebnisse:

  • Laut Statista Global Consumer Survey 2020 haben 29 Prozent der Befragten eine Lebensversicherung abgeschlossen.
  • 38 Prozent der Befragten sichern sich mit einer Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab.
  • Rechtsschutzversicherungen gibt es für viele Lebensbereiche wie beispielsweise Verkehr, Arbeits- oder Strafrecht. Laut Statistik verfügen 41 Prozent der Deutschen über eine solche Versicherung.
  • Das persönliche Inventar von Haus oder Wohnung haben 58 Prozent der Deutschen über eine Hausratversicherung abgesichert.
  • Im ‚Autoland‘ Deutschland sind Kfz-Versicherungen weit verbreitet: 65 der Deutschen besitzen eine. Abgesehen von der Krankenversicherung hat nur eine Versicherung höhere Verbreitungsgrade.
  • 66 Prozent der Befragten gaben an, über eine private Haftpflichtversicherung (PHV) zu verfügen.

Auch im kommenden Jahr wird der Garantiezins in der Lebensversicherung nicht abgesenkt. Kein Wunder, denn im Keller ist er ohnehin: Aktuell liegt er bei 0,9 Prozent. Zum Vergleich: Noch 1994 betrug der Höchstrechnungszins satte 4,0 Prozent. Die Versicherer bieten aber Alternativen.

Erst kam die Finanzkrise, dann die Eurokrise: Seitdem sind die Zinsen am europäischen Kapitalmarkt im Keller, auch, weil die Europäische Zentralbank (EZB) sie künstlich niedrig hält. Damit sollen die Banken eigentlich gezwungen werden, das Geld lieber zu investieren statt zu bunkern, um die Wirtschaft anzukurbeln. Ob das Erfolg hat, ist auch unter Finanzexperten heftigst umstritten.

Die Zinsflaute macht es aber den Lebensversicherern schwer: zumindest, wenn sie Altersvorsorge-Produkte mit hohen Garantien anbieten wollen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen großen Teil der Kundengelder in festverzinsliche Papiere zu stecken, vor allem langlaufende Staatsanleihen. Genau jene Geldanlagen also, die aktuell wenig abwerfen. Das macht es schwierig, hohe Garantiezusagen zu erwirtschaften.

Das ist auch mit Blick auf den Garantiezins in der klassischen Lebensversicherung interessant. Der Begriff ist ein wenig missverständlich: Auch Höchstrechnungszins genannt, gibt dieser Zins vor, wie viel Zinsen den Neukunden einer klassischen Lebensversicherung garantiert werden dürfen. Festgelegt wird er vom Bundesfinanzministerium. Mit dem Garantiezins können Kunden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sicher rechnen.

Und hier zumindest die gute Nachricht aus Sicht potentieller Neukunden mit Interesse an „klassischen“ Lebensversicherungen: auch im Jahr 2021 wird der Garantiezins vom Finanzministerium nicht gesenkt, sondern bei 0,9 Prozent liegen. Das berichtet das Fachportal „Versicherungsmonitor“.

Alternative Produkte auch von Lebensversicherern

Obwohl die Lebensversicherung zunehmend umstritten ist, erfreut sie sich noch immer hoher Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im Geschäftsjahr 2019 kletterten die eingenommenen Bruttobeiträge um 6,7 Prozent auf 216,0 Milliarden Euro. Nicht ohne Grund, denn auch die Lebensversicherer haben sich den neuen Bedingungen angepasst und Alternativen zu den „klassischen“ kapitalbildenden Produkten auf den Markt gebracht.

Die Versicherer bieten unter anderem Index- und fondsgebundene Produkte an, bei denen sie das Kapital riskanter anlegen können: Was höhere Renditechancen verspricht. Diese Produkte haben Vor- und Nachteile. Garantiert wird in der Regel der Erhalt der eingezahlten Beiträge zum Ablaufdatum. Die Renditechancen sind höher, weil die Lebensversicherer auch in Aktienfonds, Index- und Unternehmensbeteiligungen investieren können. Die meisten Policen bieten einen Mix aus Beitragsgarantie und risikobehafteteren Anlagen. Großer Beliebtheit erfreuen sich aktuell auch Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag. Dabei wird eine einmal gezahlte Summe in eine lebenslange Rente umgerechnet.

Nachteil ist unter anderem, dass die Renditechancen gerade bei Index-Policen durch einen sogenannten Cap gedeckelt werden. Aus guten Gründen: Dieser Cap soll auch verhindern, dass die Sparer Verluste erleiden, wenn sich der Kapitalmarkt mal nicht wie gewünscht entwickelt. Auch sind sie nach wie vor gezwungen, bei den neuen Verträgen hohe Anteile der Kundengelder festverzinslich zu investieren, was aber ebenfalls gewisse Sicherheiten verspricht. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch: auch zu möglichen anderen Anlageformen.

Fest steht aber: Wer einen Lebensversicherungs-Altvertrag hat, muss sich keine Sorgen machen. Denn der aktuell niedrige Garantiezins gilt nur für Neuverträge. Bei Altverträgen wird der Garantiezins auf den Sparanteil mitgetragen: ein Grund, weshalb man sich keineswegs einfach von solchen Verträgen trennen sollte. Denn gerade in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen können die klassischen Alt-Policen an Attraktivität gewinnen: gerade weil sie den Sparern noch vergleichsweise hohe Garantien zusichern. Hier sollte genau nachgerechnet werden. Als Alternative kann darüber hinaus auch ein Verkauf des Vertrages in Betracht gezogen werden, der oft lukrativer ist als eine Kündigung.