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Ein Mietwagen macht im Urlaub unabhängig und flexibel. Doch zwischen Buchung, Fahrzeugübernahme und Rückgabe lauern einige Kostenfallen. Wer vor Reisebeginn genau hinschaut, kann unnötigen Ärger und zusätzliche Ausgaben vermeiden.

Viele Urlauber achten bei der Buchung vor allem auf den Preis. Doch besonders günstige Angebote enthalten nicht immer alle wichtigen Leistungen. Ein ausreichender Versicherungsschutz, faire Tankregelungen und mögliche Zusatzkosten für weitere Fahrer oder Grenzübertritte sollten vor der Buchung geprüft werden. Auch bei der Bezahlung lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, da viele Vermieter eine Kreditkarte mit ausreichend hohem Verfügungsrahmen verlangen.

Bei der Fahrzeugübernahme empfiehlt es sich, den Mietwagen sorgfältig zu kontrollieren. Kratzer, Dellen oder Schäden an Scheiben und Felgen sollten dokumentiert und möglichst fotografiert werden. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Auch der Tankstand und die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung sollten überprüft werden.

Kommt es während der Reise zu einem Unfall oder Schaden, sollten Reisende Ruhe bewahren, den Vorfall dokumentieren und – wenn erforderlich – die Polizei verständigen. Bei der Rückgabe ist ein schriftliches Rückgabeprotokoll hilfreich. Es dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs und kann später als Nachweis dienen, falls Forderungen des Vermieters auftauchen.
Wer Mietvertrag, Versicherungsschutz und Fahrzeugzustand vorab sorgfältig prüft, kann viele typische Probleme vermeiden und den Urlaub deutlich entspannter genießen.

Autovermieter wie Goldcar, Firefly, Centauro oder Europcar UK stehen immer wieder in der Kritik – sei es auf Bewertungsportalen oder beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Die Zahl der Beschwerden steigt: Allein 2024 registrierte das EVZ Deutschland fast doppelt so viele Mietwagenbeschwerden wie im Vorjahr.

Abzocke mit System? Diese Maschen sind besonders häufig

Viele Urlauber erleben bei der Abholung des Mietwagens böse Überraschungen. Das sind die häufigsten Beschwerden:

  • Aufgedrängte Zusatzversicherungen: Obwohl bereits über einen Mietwagenvermittler eine Vollkasko abgeschlossen wurde, behaupten Vermieter vor Ort, eine weitere Versicherung sei zwingend nötig.
  • Kreditkarten-Probleme: Die Kreditkarte zur Kautionshinterlegung wird angeblich nicht akzeptiert. Stattdessen wird eine teure Zusatzversicherung angeboten – oft ohne echte Notwendigkeit.
  • Versteckte Kosten: Zusatzversicherungen werden unbemerkt auf Verträge aufgeschlagen. Diese sind häufig nur in Fremdsprachen verfasst.
  • Nachträgliche Forderungen: Tankkautionen werden verzögert oder gar nicht erstattet. Oder es werden Schäden abgerechnet, die bei der Rückgabe nicht dokumentiert waren.
  • Kostenpflichtige Upgrades: Das gebuchte Fahrzeug sei „nicht verfügbar“. Alternativ wird ein größeres – und teureres – Modell angeboten.

Was tun, wenn der Ärger schon da ist?

Wer sich über einen Autovermieter ärgert, sollte:

  • Eine Bewertung auf Google oder Trustpilot hinterlassen, um andere zu warnen.
  • Bei unrechtmäßigen Abbuchungen ein sogenanntes Chargeback bei der Bank beantragen.
  • Wenn das Fahrzeug nicht bereitgestellt wurde, den Vermittler zur Erstattung der Anzahlung auffordern.

Das EVZ Deutschland unterstützt Verbraucher kostenlos bei Streitigkeiten mit ausländischen Autovermietern. In einigen Fällen kann sogar ein vereinfachtes grenzüberschreitendes Gerichtsverfahren helfen.

Tipps für stressfreies Mieten

  • Vorab auf unabhängigen Portalen die Bewertungen von Anbietern checken – nicht nur nach dem Preis gehen!
  • Wenn möglich: ohne Vorauszahlung direkt beim Anbieter vor Ort buchen.
  • Niemals unklare Verträge unterschreiben – schon gar nicht in einer fremden Sprache.
  • Fotos und Videos bei Abholung und Rückgabe machen – auch von bereits vorhandenen Schäden.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch am Urlaubsort nicht.

Viele Urlauber können oder wollen sich kein Wohnmobil leisten. Wer dennoch mit einem Caravan an die Küste oder in die Berge fahren will, mietet sich einfach ein Wohnmobil beim Autoverleih. Was aber, wenn ein spitzer Ast oder Stein einen Kratzer am Gefährt hinterlässt – müssen dann die Mieter für den Schaden einspringen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).

Im verhandelten Rechtsstreit mietete ein Mann für seinen Urlaub ein Wohnmobil. Als er von seinem Ausflug wieder zurückkam, bemerkte der Autoverleiher mehrere kleine Kratzer auf der Fahrerseite sowie eine Delle am Fahrradständer. Deshalb weigerte er sich, die Mietkaution auszuzahlen und verlangte zusätzlich eine Reparatur des Schadens. Der Mann aber wollte für die Kosten nicht aufkommen und argumentierte, das Gefährt habe sich bereits bei Reiseantritt in einem schlechten Zustand befunden. Er verlangte im Gegenzug sogar eine Mietminderung.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, konnte sich der unglückliche Urlauber teils mit seiner Forderung durchsetzen. Zwar erhielt er keine Mietminderung, denn dafür hätte er die Mängel des Fahrzeuges unmittelbar anzeigen müssen, nachdem er sie bemerkt hatte. Aber seine Kaution musste ihm der Verleihservice zurückzahlen. Der Grund: die kleinen Kratzer entstanden bei vertragsgemäßer Nutzung, wie Rechtsanwältin Jetta Kasper ausführt. „Ein Wohnmobil fährt eben auch durch die Natur und deshalb sind Abnutzungen wie kleine Kratzer eine einfache Folge der normalen, vertragsgemäßen Nutzung“, so die Juristin. Die Delle am Heck musste der Fahrer jedoch erstatten.

Auch hinsichtlich der Kfz-Versicherung gibt es bei Wohnmobilen einiges zu beachten. Wer seinen PKW-Führerschein der Klasse III vor 1999 gemacht hat, darf ein Wohnmobil bis 7,49 Tonnen Gesamtgewicht lenken. Ist der Führerschein jedoch neueren Datums, darf das Mietmobil nicht schwerer als 3,5 Tonnen wiegen. Das zulässige Gesamtgewicht wird oft schon durch die Mitnahme von zu viel Gepäck überschritten. Beim Chartern über einen professionellen Autoverleih sind die Wohnmobile in der Regel vollkaskoversichert, aber auf jeden Fall sollte sich vor Reiseantritt nach dem Versicherungsschutz erkundigt werden. Dies gilt auch deshalb, weil mitunter hohe Selbstbehalte im Schadensfall zu zahlen sind.

Versicherungsschutz besteht in der Regel für Europa und die EU-Länder. Aber wer nach Osteuropa, in die Türkei oder Russland aufbricht, sollte dies gegenüber dem Verleiher kommunizieren. Oft ist dann ein Upgrade der Versicherung notwendig. Auch ein Auslandsschutzbrief ist sinnvoll, sollte er nicht bereits im Mietpreis enthalten sein.