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Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze haben mit durchschnittlich 3.123 Euro pro Monat einen neuen Höchstwert erreicht. Trotz gesetzlicher Zuschüsse steigen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen und Investitionskosten kontinuierlich.

Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze in Deutschland steigen weiter. Zum 1. Juli 2024 liegt der durchschnittliche Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim bei 3.123 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 sind dies 340 Euro mehr. Trotz gesetzlicher Neuregelungen, die seit Anfang 2022 die Pflegebedürftigen entlasten sollen, kennen die Kosten aktuell nur eine Richtung: nach oben.

Höhere Kosten trotz gesetzlicher Zuschüsse

Die Pflegekassen beteiligen sich seit 2022 mit einem gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2024 weiter erhöht. Dennoch ist der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung stark angestiegen. Besonders betroffen ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 um 301 Euro auf 1.678 Euro kletterte.

Steigende Zahl der Pflegebedürftigen

Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten, ist ebenfalls gestiegen. Zum Ende des Jahres 2022 erhielten rund 4,875 Millionen Menschen entsprechende Leistungen, was einem Anstieg von 82,6 Prozent seit 2015 entspricht. Weitere 311.586 Leistungsbezieher erhielten Gelder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Kritik an der Verantwortung der Länder

Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisiert die hohe finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen: “Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten.”

Pflegebedürftige, die zuhause oder im Pflegeheim gepflegt werden, können Wohngeld beantragen. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband aufmerksam.

Seit Jahresbeginn haben mehr Menschen in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Das gilt auch für Pflegebedürftige in Heimen. Es gelten allerdings einige Besonderheiten. So wird die Höhe des Wohngeld-Anspruchs nicht nach der individuellen Miethöhe berechnet. Stattdessen richtet sich die Anspruchshöhe nach dem örtlichen Mietniveau, wo sich das Heim befindet. Berücksichtigt wird der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe. Pflegebedürftige, die im Heim leben, müssen also keine Angaben zur Miethöhe machen.

Damit pflegebedürftige Heimbewohner einen Wohngeld-Antrag stellen können, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Wohngeldantrag für Heimbewohner (Formular),
  • Angaben der Heimleitung im Wohngeldantrag,
  • Heimvertrag (Auszug),
  • Rentenbescheide, aktuell und vollständig (alle Seiten des Rentenbescheides),
  • Nachweis über Vermögen (ggf. Immobilien, sonstige Rechte etc.),
  • Bescheinigung über Kapitalvermögen (z.B. über Zinsen aus Sparguthaben),
  • aktuelle Kontoauszüge,
  • Nachweise über Miet- und Pachteinnahmen,
  • Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid,
  • Betreuerausweis/Vollmacht,
  • Nachweise über sonstige Einnahmen

Achtung: Wohngeld ist eine Transferleistung und wird nur gewährt, wenn keine weitere solche Leistung bezogen wird (beispielsweise Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege). Diese Leistungen berücksichtigen bereits Kosten für die Unterkunft.

Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko, in den letzten Jahren sind die Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nahezu explodiert. Deshalb will nun das Bundesland Hamburg eine Gesetzesinitiative im Bundesrat anstoßen, um die Kosten im Sinne der Betroffenen zu deckeln. Die Initiative zeigt die hohen Kostenrisiken der Pflegebedürftigkeit.

Wer in Deutschland ein Pflegefall wird, sieht sich mit hohen Kosten konfrontiert: daran nützt auch die gesetzliche Pflegeversicherung nichts. Denn diese ist nur als Teilkasko-Schutz kalkuliert. Das bedeutet: Fast zwangsläufig ist die Sozialversicherung darauf angelegt, dass ein Pflegebedürftiger und seine Familie große Teile der Kosten übernimmt, wenn jemand auf fremde Hilfe angewiesen ist. Der Staat greift nur unterstützend ein.

Doch in den letzten Jahren sind speziell die Kosten im Pflegeheim nahezu explodiert. Abhängig vom Bundesland und Einrichtung kostet eine stationäre Heim-Betreuung im Schnitt zwischen 1.218 Euro (Sachsen-Anhalt) und 2.252 Euro (Nordrhein-Westfalen). Hier gilt es zu bedenken, dass seit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung die Heime einheitliche Pflegekosten berechnen. Sie sind nicht mehr vom Grad oder von der Stufe der Pflegebedürftigkeit abhängig, sondern werden von allen Bewohnern in gleicher Höhe gezahlt.

Hamburg will fixen Eigenanteil

Doch seit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze sind die Pflegekosten für Angehörige nahezu explodiert. Die durchschnittliche Last der Bundesbürger stieg von 1.772 Euro im Januar 2018 auf 1830 Euro monatlich zum Jahresanfang 2019. Ein Grund sind die Mehrleistungen, die mit dem Gesetz beschlossen wurden: Sie müssen finanziert werden.

Deshalb will nun das Bundesland Hamburg über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative anstoßen. Sie soll bewirken, dass der Eigenanteil im Sinne der Betroffenen fixiert wird. Dann würden Teuerungen im Gesundheitssystem von der gesetzlichen Pflegekasse getragen. Bisher ist es umgekehrt: Der Pflegeanteil ist variabel, den der Pflegebedürftige zahlen muss, nicht der Zuschuss der Krankenkasse. Hier ist ein fester Wert für Geld- und Sachleistungen vorgesehen. Über den Vorstoß berichtet am Montag das “Handelsblatt”.

Kosten werden oft unterschätzt

Doch selbst wenn der Vorstoß Erfolg haben sollte: Damit wird das Armutsrisiko durch die Pflege nicht beseitigt. Denn das Reformvorhaben zielt nur auf die “reinen” Pflegekosten, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird vom Pflegeheim-Betreiber, den Pflegekassen und Kommunen ausgehandelt und beziffert sich aktuell auf 655 Euro. Dieser Betrag soll künftig gedeckelt werden und die Mehraufwendungen aus Steuermitteln bezahlt — zumindest, wenn es nach dem rot-grünen Hamburger Senat geht.

Das aber ist längst nicht alles, was die Betroffenen zu zahlen haben. Hinzu kommen die Aufwendungen für Unterkunft und Versorgung im Heim, so dass sich dann die weit höheren Beträge wie oben genannt ergeben. Mit bitteren Konsequenzen: Schon heute sind 300.000 Personen bzw. 37 Prozent auf Sozialhilfe angewiesen, berichtet das “Handelsblatt”. Aber dauerhaft springt das Sozialamt erst ein, wenn keine Verwandten in gerader Linie für den Pflegebedürftigen zahlen: in der Regel die Kinder oder Ehepartner. Die tatsächlichen Aufwendungen werden oft unterschätzt.

Es sind unerfreuliche Zahlen, die das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” am Samstag präsentierte. Demnach sind die durchschnittlichen Kosten fürs Pflegeheim gegenüber dem Vorjahr schon wieder gestiegen, um stolze 3,25 Prozent. Es droht den Betroffenen eine gewaltige Pflegelücke.

In nackten Zahlen: 1.830 Euro mussten Pflegebedürftige im Januar 2019 durchschnittlich aufbringen, wenn sie im Pflegeheim betreut werden: monatlich. Eine durchaus stolze Summe, die zeigt, wie schnell die Pflegebedürftigkeit in Armut münden kann. Im Vorjahr waren es noch 1.772 Euro. Das Nachrichtenmagazin beruft sich hierbei auf eine Statistik der Ersatzkassen, für die beinahe alle Pflegeheime im Bundesgebiet eingerechnet wurden.

Auch Unterkunft und Verpflegung will bezahlt sein!

Wie aber setzen sich diese Kosten zusammen? Zunächst einmal ist es wichtig, dass für die Höhe nicht mehr der Grad bzw. die Stufe der Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend ist. Seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes 2017 zahlen alle Bewohner eines Heimes denselben Betrag. Zunächst müssen sie für die laufenden Kosten im Heim aufkommen: Verpflegung, Unterkunft und einen Anteil an notwendigen Investitionen. Hierbei sind die Pflegekosten noch gar nicht eingerechnet.

Die Pflegekosten kommen dann aber obendrauf: Diesbezüglich spricht man auch vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird in der Regel von den Pflegeheimen bzw. deren Betreibern, den Kassen und Kommunen ausgehandelt. Allein für die “reinen” Pflegekosten müssen die stationär Betreuten im Schnitt 655 Euro zahlen, weil die Pflegekasse nicht alles übernimmt. Hier sind die Aufwendungen für Essen, Unterkunft etc. noch gar nicht eingerechnet.

Ein Drittel ist auf Sozialhilfe angewiesen

Aufgrund der hohen Kosten bedeutet es ein enorm hohes Armutsrisiko, zum Pflegefall zu werden. Rund 375.000 Personen, die behindert oder auf Pflegeleistungen angewiesen waren, erhielten zum Jahresende 2017 bereits die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII: Sozialhilfe also für Pflegebedürftige. Fast jeder Dritte ist betroffen, Tendenz stark steigend.

Aus diesem Grund wird aktuell auch der Ruf nach Reformen laut. Unter anderem fordern mehrere prominente Politiker, die Eigenanteile zu deckeln und aus Steuermitteln aufzustocken. Aber mehrheitsfähig ist diese Position aktuell nicht, das Bundesgesundheitsministerium hat sich eher ablehnend geäußert.

Doch selbst wenn eine solche Reform kommt: Das Armutsrisiko wird sie kaum mildern. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass Ehepartner und Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn der Pflegebedürftige nicht zahlen kann. Mit einer Zusatzversicherung aber muss einem für den Fall der Fälle nicht bang werden: Man sorgt damit nicht nur für sich vor, sondern auch für die Familie. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Pflegebedürftige Patienten, die auf stationäre Betreuung angewiesen sind, müssen im Pflegeheim immer höhere Kosten zahlen. Das zeigen aktuelle Daten der Privatversicherer. Allein seit Januar 2018 kletterte der durchschnittlich zu zahlende Eigenanteil um knapp 80 Euro auf 1.830,84 Euro im Monat.

Die Bundesregierung hat mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wichtige Reformen für eine bessere Pflegevorsorge angestoßen. Seit etwa 20 Monaten gelten nun fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen, womit deutlich differenzierter abgebildet werden kann, welchen Betreuungsbedarf ein Mensch hat. Das orientiert sich nun daran, welche Tätigkeiten er noch erneut ausüben kann. Auch werden nun Patienten mit Demenz und anderen geistigen Gebrechen weit besser versorgt und finanziell ausgestattet.

Aber das Gesetz hat auch seine Schattenseiten. Wer darauf hoffte, dass die Pulegeheimkosten sinken, der wird nun enttäuscht. Tatsächlich ist der einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) in den Pflegeheimen angestiegen, so zeigen Daten aus der PKV-Pflegedatenbank. Demnach verteuerte sich der zu zahlende Betrag allein seit Jahresbeginn um knapp 80 Euro und beziffert sich auf 1.830,84 Euro im Monat.

Hierbei gilt es zu bedenken, dass Patienten aktuell einen einheitlichen Eigenanteil innerhalb eines Pflegeheimes zahlen müssten. Früher richtete sich dieser nach der Pflegestufe, so dass besonders pflegebedürftige Menschen mehr zahlen mussten. Doch dieser Unterschied wurde abgeschafft: nun zahlen alle dasselbe, unabhängig von Pflegegrad oder -stufe. 80 Prozent der Kosten werden hierbei für das Personal verwendet, berichtet der PKV-Verband.

Private Vorsorge bleibt also weiterhin wichtig, die Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein Armutsrisiko. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Mitunter hilft auch ein Blick über die Grenzen des Bundeslandes hinaus, denn die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Kostet ein Pflegeheimplatz in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 2.325 Euro, so sind es in Sachsen nur 1.201 Euro im Monat.

Der Eigenanteil, den Patienten für eine Unterbringung im Pflegeheim zahlen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, die drohenden Kosten aufzufangen.

Es ist ein Fakt: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko. Wird eine Person zum Pflegefall, so können in der Regel nicht alle Pflege- und Versorgungskosten aus dieser staatlichen Pflichtversicherung bedient werden – auch wenn es gut ist, dass sie überhaupt einen Grundschutz bietet. Es droht eine Vorsorgelücke, die sich im Monat schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren kann.

Große Unterschiede beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil

Die potentielle Pflegelücke zeigen auch neue Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zu den Kosten in Pflegeheimen. Seit dem Jahresbeginn 2017 gilt in Pflegeeinrichtungen ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, mit “EEE” abgekürzt. Das ist jener Betrag, den Patienten allein für pflegerische Anwendungen und Schulungen des Personals berechnen: und zwar unabhängig von Pflegegrad und Pflegestufe. Hinzu treten noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die von den Patienten extra aufgebracht werden müssen.

Dieser Eigenanteil ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden, wie die Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen. Am höchsten ist er im Saarland, wo Heimbewohner im Schnitt satte 869 Euro im Monat zahlen müssen. Auch in Berlin (856 Euro) und Baden-Württemberg (768 Euro) ist der Eigenanteil sehr hoch. Ganz anders hingegen in Thüringen oder Schleswig-Holstein, wo die Pflegeheim-Patienten nur 225 Euro bzw. 289 Euro im Monat zahlen. Errechnet wird der Eigenanteil von den Trägern der Pflegeheime nach einem bestimmten Schlüssel.

Der Eigenanteil wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und hatte eigentlich eine gute Ausgangsidee: Menschen sollen nicht schlechter gestellt werden, wenn sich im Pflegeheim ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie in eine höhere Pflegestufe bzw. -seit dem Jahreswechsel- in einen höheren Pflegegrad rutschen. Aber die Unterschiede zeigen, dass in Sachen Transparenz noch einiges im Argen liegt. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Pflegeheim-Kosten zu vergleichen!

Private Vorsorge für besseren Schutz

Um einer finanziellen Vorsorgelücke vorzubeugen, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Und zwar möglichst in jungen Jahren: Nicht nur kann die Pflegebedürftigkeit auch schon junge Menschen treffen. Ein weiterer Grund für einen zeitigen Abschluss ist, dass Alter und Vorerkrankungen oft von den Versicherern mit Aufschlägen bei der Prämie und Leistungsausschlüssen “bestraft” werden. Weil aber der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ausschlaggebend ist für die Kosten eines Vertrages, lohnt es sich, schon zeitig mit einer Pflegezusatz-Police vorzusorgen.

Ein privater Pflegeschutz ist auch deshalb wichtig, weil der Ehepartner und die Kinder zahlen müssen, wenn das Vermögen einer pflegebedürftigen Person nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Hier gilt das Motto: Kinder haften für ihre Eltern! Zusätzlich erleichtert eine Pflegetagegeld- oder Rentenversicherung die finanzielle Situation einer Familie, wenn der Patient zu Hause betreut werden soll und nicht ins Pflegeheim kommt. Denn das ausgezahlte Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.