Beiträge

Die Kosten für einen Pflegeplatz steigen seit Jahren – vor allem der Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen. Eine aktuelle Umfrage zeigt nun: Viele Beschäftigte wünschen sich dabei Unterstützung durch ihren Arbeitgeber.

Mehr als drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland würden es begrüßen, wenn ihr Arbeitgeber eine betriebliche Pflegeversicherung anbieten würde. Diese könnte helfen, die hohen Eigenanteile im Pflegefall abzufedern. Für viele Befragte ist diese Absicherung sogar wichtiger als bekannte Zusatzleistungen wie ein Diensthandy oder ein Jobticket.

Warum Pflegevorsorge immer wichtiger wird

Wer pflegebedürftig wird, muss einen großen Teil der Kosten selbst tragen – selbst dann, wenn Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung fließen. Diese Eigenanteile können schnell mehrere tausend Euro pro Jahr betragen. Viele Menschen sorgen sich deshalb, wie sie diese Belastung im Ernstfall stemmen sollen.

Eine betriebliche Pflegeversicherung kann genau hier ansetzen: Sie wird vom Arbeitgeber für die Belegschaft abgeschlossen und soll helfen, finanzielle Lücken im Pflegefall zu schließen.

Betriebliche Krankenversicherung auf dem Vormarsch

Die Pflegeversicherung ist Teil der sogenannten betrieblichen Krankenversicherung. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Beschäftigten solche Zusatzleistungen an. Aktuell profitieren bereits Millionen Arbeitnehmer von einer betrieblichen Krankenversicherung – darunter auch viele mit einer Pflegeabsicherung.

Ein Vorteil für Beschäftigte: Weil ganze Belegschaften versichert werden, ist meist keine Gesundheitsprüfung nötig. In manchen Fällen können sogar Familienangehörige mitversichert werden.

Ein Pflegefall kommt oft plötzlich – und wird schnell zur finanziellen Belastung. Hohe Eigenanteile, große regionale Unterschiede und rechtliche Fragen sorgen für Unsicherheit. Die ARAG-Experten erklären, worauf Betroffene achten sollten und welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen.

Pflegefall – was ist der erste Schritt?

Wird ein Mensch pflegebedürftig, sollte umgehend ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad – und damit über die Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrade bestimmen die Leistungen

Es gibt fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist nicht die Erkrankung, sondern der Grad der Einschränkung im Alltag. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungen aus.

Beratung ist gesetzlich vorgesehen

Pflege bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich: Anträge, Heimverträge oder die Organisation ambulanter Hilfe. Deshalb haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Diese wird von den Pflegekassen angeboten. Zusätzlich helfen Pflegestützpunkte, Sozialdienste, Wohlfahrtsverbände oder Pflegeeinrichtungen weiter.

Hohe Eigenanteile im Pflegeheim

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft liegen die monatlichen Eigenanteile je nach Region zwischen rund 2.300 und 4.100 Euro. Im Bundesdurchschnitt sind es etwa 3.000 Euro pro Monat im ersten Heimjahr.

Vermögen kann herangezogen werden

Reichen Einkommen und Rücklagen nicht aus, kann Sozialhilfe einspringen – allerdings erst, wenn vorhandenes Vermögen weitgehend eingesetzt wurde. Auch Wohneigentum ist nicht automatisch geschützt. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein Haus verwertet werden muss, wenn es nicht als angemessen gilt (Az.: 12 A 3076/15).

Steuerliche Entlastung möglich

Hohe Pflegekosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden, etwa als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG). Auch Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Pflege- oder Einkaufshilfen lassen sich teilweise absetzen.

Wann Kinder zahlen müssen

Seit 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder werden nur dann zur Finanzierung der Pflege herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten.

Die Kosten für Pflegeleistungen in Deutschland sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Aktuell müssen Pflegebedürftige im Pflegeheim durchschnittlich 2.783 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Selbst nach Abzug des 2022 eingeführten Leistungszuschlags verbleibt ein Eigenanteil von durchschnittlich 2.576 Euro monatlich.

Warum steigen die Pflegekosten?

Mehrere Faktoren tragen zu diesem Anstieg bei:

  • Demografischer Wandel: Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst kontinuierlich.
  • Steigende Löhne: Um Pflegekräfte angemessen zu entlohnen, erhöhen sich die Personalkosten.
  • Verbesserte Pflegebedingungen: Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegequalität führen zu höheren Ausgaben.

Was bedeutet das für Sie?

Die steigenden Kosten können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es ist daher ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Private Pflegezusatzversicherungen können helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und die Eigenanteile zu reduzieren.

Wie können Sie sich absichern?

  • Informieren Sie sich: Lassen Sie sich von unabhängigen Experten beraten, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.
  • Frühzeitige Planung: Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
  • Individuelle Absicherung: Passen Sie den Versicherungsschutz an Ihre persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten an.

Die Pflegekosten werden voraussichtlich weiter steigen. Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie sich und Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen schützen.

Bei Unterbringung in einem Pflegeheim drohen hohe Zuzahlungen, die Pflegebedürftige leisten müssen. Sozialverbände wie Deutschlands größer Sozialverband VdK warnen schon seit Jahren vor einem hohen Armutsrisiko aufgrund der Eigenkosten für die Pflege.

Denn mit Stichtag zum 01.07.2022 zahlen die Deutschen bundesweit durchschnittlich 916 Euro an so genannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) für die stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 814 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 469 Euro anteilige Investitionskosten – macht deutschlandweit im Schnitt 2.200 Euro.

Sicherheit gegen dieses Risiko, bei Pflegebedürftigkeit zu verarmen, bietet einzig ein privater Versicherungsschutz. Drei Produktgruppen stehen hierfür zur Verfügung, zwischen denen gut gewählt werden sollte: Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerente und die Pflegekostenversicherung.

Pflegetagegeldversicherung: Erfolgreichstes Vorsorgeprodukt gegen das „Armutsrisiko Pflege“

Das erfolgreichste Produkt gegen das „Armutsrisiko Pflege“ ist die Pflegetagegeldversicherung – laut Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) sind aktuell 26,44 Millionen Pflegetagegeld-Policen im Umlauf. Angeboten werden die Produkte durch private Krankenversicherer. Ab einem bestimmten Pflegegrad – meist ab Pflegegrad zwei – wird ein fest vereinbartes Tagesgeld bezahlt, das mit zunehmendem Pflegegrad ansteigt.

Der Vorteil: Pflegetagegeldversicherungen sind anfangs recht günstig und sind weniger komplex als zum Beispiel Rentenprodukte. Deswegen gelten sie als ideales Einstiegsprodukt zur Absicherung des „Armutsrisikos Pflege“. Aber Pflegetagegeldversicherungen haben auch Nachteile.

So können die Produkte über die Laufzeit angepasst (und damit die Beiträge auch erhöht) werden. Zudem gibt es auch Produkte von unausgewogener Qualität – der Produkttest eines Analysehauses fand zwar 65 „ausgezeichnete“ Tarife, aber 41 Tarife schnitten „schwach“ ab. Deswegen sollte man Produkte sorgfältig vergleichen.

Die Pflegerente: Zwar teuer, aber auch mit Vorteilen

Das teurere Produkt zur Absicherung des „Armutsrisikos Pflege“ ist die private Pflegerente – diese wird durch Lebensversicherer angeboten. Pflegerenten garantieren – der Name sagt es bereits – bei Eintritt des Pflegefalls eine lebenslange Rente. Der Preisunterschied macht sich bemerkbar: Pflegetagegelder beginnen schon ab 15 Euro im Monat, wohingegen Pflegerenten erst ab 70 Euro im Monat zu haben sind. Und dennoch können auch Pflegerenten Vorteile haben.

So bleibt der Beitrag der Pflegerenten über die gesamte Laufzeit der Police stabil – anders als bei der Pflegetagegeldversicherung droht kein böses Erwachen, wenn Beiträge angepasst werden. Noch wichtiger aber ist der Hinterbliebenenschutz. Denn anders als das Pflegetagegeld enthält die Pflegerente auch einen Sparanteil, weswegen im Todesfall des Versicherten Geld an Hinterbliebene ausgezahlt wird – ein Leistungsplus der Pflegerente, die nicht nur das Armutsrisiko des Versicherten absichert, sondern auch eine Hinterbliebenenvorsorge leisten kann.

Pflegekostenversicherung: Der Zuschuss zu den Pflegekosten

Ein drittes Produkt zur Absicherung des Armutsrisikos Pflege ist die Pflegekostenversicherung – diese ist zum Teil sogar günstiger als das Pflegetagegeld, wobei aber das Leistungsvolumen sehr variieren kann. Wie der Name schon sagt, leistet die Pflegekostenversicherung anteilig für tatsächlich anfallende Pflegekosten: In der Regel wird für die Differenz zwischen staatlichen Zuschüssen für eine Pflegeleistung und den vollen Pflegekosten gezahlt.

Gewählt werden kann zwischen verschiedenen Zuschuss-Anteilen. So kann die Pflegeversicherung zum Beispiel 50 Prozent der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichen Pflegekosten übernehmen oder auch 75 oder 100 Prozent. Wichtig aber ist: Die Gesamtleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung plus der Pflegekostenversicherung darf tatsächlich anfallende Pflegekosten nicht übersteigen.

Armutsrisiko Pflege: Ein wichtiger Grund, sich beraten zu lassen

Das Risiko, bei Pflegebedürftigkeit zu verarmen, ist hoch. Deswegen sollten Vorsorgeprodukte gut auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sein – geht es doch um eine glückliche Zukunft und ein glückliches Altern. Beides kann nur durch private Vorsorge abgesichert werden. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers zeigt: Viele Deutsche verdrängen das Risiko, pflegebedürftig zu werden, und schieben das Thema vor sich her. Doch je älter eine Person ist und je mehr Vorerkrankungen vorhanden, umso schwerer fällt es, eine gute und bezahlbare Pflegezusatzversicherung zu finden.

Wie sehr sind die Bürgerinnen und Bürger für das Pflegerisiko vorbereitet, und sind sie ausreichend abgesichert? Das wollte ein großer Versicherer wissen und hat eine repräsentative Umfrage hierzu in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigen: Viele Bürger wissen zwar um das Pflegerisiko. Aber sie schieben das Thema vor sich her, in der Hoffnung: Mich wird es schon nicht treffen.

Laut Umfrage sagt nicht einmal jeder Fünfte von sich selbst (18 Prozent), er habe ausreichend für das Pflegerisiko vorgesorgt. Mehr als jeder Zweite (54 Prozent) macht sich jedoch Sorgen, dass sie und ihr Umfeld früher oder später pflegebedürftig werden. Und das ist auch kein Wunder: Mehr als zwei Drittel der Befragten geben zu Protokoll, schon einmal direkt oder indirekt mit dem Thema Pflegebedürftigkeit in Berührung gekommen zu sein.

Auch Jüngere sind betroffen

Tatsächlich sind aktuell in Deutschland bereits 4,1 Millionen Menschen pflegebedürftig und haben entsprechend einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, so zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Und die Zahlen steigen. Haben doch vor allem Seniorinnen und Senioren ein hohes Risiko, pflegebedürftig zu werden, und die Gesellschaft altert.

Tatsächlich bedeutet dies aber keinesfalls, dass es nicht auch jüngere Menschen treffen kann. Knapp 651.000 Menschen im Alter unter 60 Jahren gelten in Deutschland als pflegebedürftig: immerhin knapp 16 Prozent der Betroffenen. Denn nicht nur ein Unfall kann dazu beitragen, dass man auf fremde Hilfe angewiesen ist: oft sind auch Krankheiten wie zum Beispiel Tumore eine Ursache.

Natürlich hofft man, bis ins hohe Alter gesund zu bleiben: und die Chancen hierfür sind auch gut, für Schwarzmalerei besteht kein Anlass. Dennoch empfehlen zum Beispiel auch Verbraucherschutz-Verbände oder Arbeitnehmervertreter, schon früh das Pflegerisiko abzusichern. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art Teilkasko, die viele anfallende Kosten eben nicht übernimmt. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nicht nur die Pflegebedürftigen selbst dem Risiko ausgesetzt sind, ihren Lebensstandard nicht mehr aufrecht erhalten zu können. Das Gros der Pflegebedürftigen wird in den eigenen vier Wänden betreut: Weshalb viele Angehörige im Job kürzer treten müssen oder ihn ganz aufgeben, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Mit allen daraus folgenden „Nebenwirkungen“, zum Beispiel einer kleineren Altersrente.

Das Alter und Vorerkrankungen wirken auf die Prämie

Auch aus diesem Grund lohnt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen. Aber es gibt einen weiteren: Bei ungeförderten Tarifen richtet sich die Versicherungsprämie in der Regel nach Alter und Vorerkrankungen. Denn der Antragsteller muss einen Katalog von Gesundheitsfragen beantworten – und zwar ehrlich, wenn er später nicht seinen Schutz verlieren will. Wer in jungen Jahren einen solchen Tarif abschließt, genießt folglich nicht nur zeitig Schutz: sondern kann in Summe sogar sparen!

Zwar hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass es Tarife gibt, bei denen die Versicherer keine Risikoaufschläge für Alter und Vorerkrankungen erheben dürfen. Bei staatlich geförderten „Pflege-Bahr“-Policen besteht quasi Kontrahierungszwang: Hier darf nur ausgeschlossen werden, wer bereits einen Pflegegrad hat. Ist eigentlich eine gute Sache: und auch solche Verträge können ein Baustein zur Absicherung sein. Aber: Weil die Versicherer allen Menschen Schutz bieten „müssen“, sind diese Tarife sogar oft teurer und weniger leistungsfähig als ungeförderte. 60 Euro schießt der Staat hier jährlich zu.

Welche Pflegezusatz-Police sich empfiehlt, kann ein Beratungsgespräch klären. Neben der Prämie sind hierbei auch die Leistungsbausteine zu beachten: etwa Assistance-Leistungen wie die Unterstützung dabei, einen Pflegeheimplatz zu finden, oder die Einrichtung eines Hausnotruf-Systems. Was sich aber eher nicht empfiehlt, ist: komplett auf Pflegeschutz zu verzichten.

Eigenanteile für die Unterbringung im Pflegeheim steigen und steigen. Und die Kosten bedrohen nicht nur die finanzielle Existenz älterer Menschen. Sondern aufgrund des so genannten „Elternunterhalts“ haften ebenso leibliche Kinder mit. Sicherheit gegen das „Armutsrisiko Pflege“ bietet einzig ein privater Versicherungsschutz.

Eigenanteile fürs Pflegeheim steigen und steigen

Menschen in Deutschland werden immer älter. Schon jetzt haben rund 2,5 Millionen Menschen ein Alter von 85 Jahren oder älter erreicht. Diese Bevölkerungsgruppe wird laut Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) auf bis zu 6,5 Millionen Menschen in 2055 ansteigen. Da mit höherem Alter aber das Risiko steigt, auf Pflege angewiesen zu sein, steigt zugleich das Armutsrisiko.

Denn die staatliche Pflegeversicherung deckt Pflegekosten keineswegs ab. Im Gegenteil: Eigenleistungen für die Unterbringung in einem Heim steigen und steigen. Mit Stichtag zum 01.07.2021 zahlen die Deutschen bundesweit durchschnittlich 873 Euro an so genannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) für die stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 791 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 461 Euro anteilige Investitionskosten – macht deutschlandweit im Schnitt 2.125 Euro an monatlichen Eigenleistungen, die gezahlt werden müssen. Und sogar leibliche Kinder haften anteilig für die Summe – müssen sie doch Elternunterhalt zahlen, sobald sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Sozialpolitische Akteure wie der Sozialverband VdK weisen seit Jahren darauf hin: immer mehr ältere Menschen verarmen bei Pflegebedürftigkeit und sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Wer sich gegen das Risiko pflegebedingter Armut absichern will, dem bleibt nur der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Drei Produktklassen stehen hierfür zur Verfügung: Die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegerentenversicherung.

Pflegekostenversicherung: Der Zuschuss zu den Pflegekosten

Wie der Name schon sagt, leistet die Pflegekostenversicherung anteilig für tatsächlich anfallende Pflegekosten. Entweder werden stattliche Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt. Oder es werden Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze getragen. Jedoch leisten viele Tarife nur für professionelle Pflegedienste. Sie sind daher nicht für Menschen zu empfehlen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden wollen.

Pflegetagegeldversicherung: Das Erfolgsprodukt

Die durch private Krankenversicherer angebotene Pflegetagegeldversicherung ist die derzeit verbreitetste private Pflegeversicherung: rund 26,44 Millionen Policen sind laut Statistik des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) im Umlauf. Ab einem bestimmten Pflegegrad – meist ab Pflegegrad zwei – wird ein fest vereinbartes Tagesgeld bezahlt, das mit zunehmendem Pflegegrad ansteigt. Als Einstiegsprodukt sind Pflegetagegeldversicherungen recht günstig, was ihren Erfolg erklärt.

Allerdings können Beiträge für die Policen – wie bei der privaten Krankenversicherung – über die Laufzeit angepasst (und damit auch erhöht) werden. Die Produkte haben eine sehr unterschiedliche Qualität. So ermöglichen zum Beispiel nicht alle Policen, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Pflegegrades beitragsfrei gestellt wird. Allerdings zeigen Produkttests auch immer wieder, dass es viele gute Produkte der Pflegetagegeldversicherung auf dem Markt gibt.

Pflegerente: Die Sicherheit mit Hinterbliebenenschutz

Die Pflegerentenversicherung wird durch Lebensversicherer angeboten: Bei Eintritt eines bestimmten Pflegegrades wird eine lebenslange Rente garantiert. Zwar sind Prämien für dieses Produkt recht teuer. Jedoch haben Pflegerentenversicherungen auch Vorteile.

Ein Vorteil: Prämien werden über die gesamte Laufzeit berechnet, so dass – anders als bei der Pflegetagegeldversicherung – keine Prämienerhöhung droht. Ein weiterer Vorteil: Die Pflegerente enthält auch einen Sparanteil. Anders als die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht demnach die Pflegerente auch eine Leistung im Todesfall, die an Hinterbliebene ausgezahlt wird: Sie dient auch als Hinterbliebenenschutz. Zudem werden Versicherungsnehmer an erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.

Guter Rat empfiehlt sich

Als Fazit gilt: Angebotene Produkte zur Absicherung des Pflegerisikos sind sehr verschieden, zumal auch innerhalb einer Produktkategorie Bedingungen sehr variieren können. Ob ein Produkt für einen Versicherungsnehmer passt, hängt sehr von individuellen Bedürfnissen ab.

Weil aber in Zeiten einer alternden Gesellschaft privater Pflegeversicherungsschutz ein „Muss“ für jeden ist, lohnt guter Rat von einer Expertin oder einem Experten.

Pflegevorsorge ist wichtig: Das hat auch der Staat erkannt und fördert private Pflegezusatzversicherungen mit fünf Euro im Monat. Doch die Nachfrage nach sogenannten Pflege-Bahr-Policen, benannt nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), bleibt bescheiden. Auch 2019 konnte die Zahl der Verträge nicht die Millionengrenze knacken.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko. Und damit bedeutet es ein echtes Armutsrisiko, wenn man selbst oder ein Mitglied der Familie plötzlich auf Pflege angewiesen ist. Im Januar 2020 betrug der Eigenanteil für die vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim bereits 1.940 Euro im Monats-Schnitt: zusätzlich zu dem, was die Krankenkassen zuschießen.

Doch auch wenn Familienangehörige zuhause betreut werden, bedeutet das finanzielle Einbußen für die Mehrheit der Pflegenden. Im Job muss unter Umständen kürzer getreten werden, viele Pflegende wechseln in Teilzeit. Und auch der behindertengerechte Umbau der Wohnung verschlingt zusätzliche Kosten, die nicht voll von den Kassen übernommen werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung 2013 das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ (PNG) in Kraft gesetzt: Seitdem wird die private Pflegevorsorge staatlich gefördert.

Weniger als eine Million Verträge

Aber die sogenannten Pflege-Bahr-Versicherungen bleiben trotz dem Extra vom Staat ein Nischenprodukt. Wie die Zeitschrift „Euro am Sonntag“ (22. Mai) berichtet, stieg das Neugeschäft mit diesen Versicherungen zwar im Jahr 2019 um vier Prozent an: Doch noch immer sind weniger als eine Million solcher Verträge vermittelt worden. Der Bestand aller Versicherer zum Jahresende 2019 betrug demnach rund 917.500 Pflege-Bahr-Versicherungen.

Dabei hat der Gesetzgeber sehr darauf geachtet, bei diesen Pflegetagegeld-Policen die Hürden für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer niedrig anzusetzen. Wer einen staatlich geförderten Tarif anbietet, darf demnach keine Anträge aufgrund von Vorerkrankungen, Alter und gesundheitlichen Risiken ablehnen. Lediglich wer bereits eine Pflegestufe hat, ist ausgeschlossen.

Gerade für Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung schwer -oder nur sehr teuer- eine „normale“ Pflegezusatzversicherung bekommen, ist der Pflege-Bahr deshalb eine Option, um drohende Kosten im Pflegefall aufzufangen.

Insgesamt wenig private Vorsorge für die Pflege

Der niedrigschwellige Einstieg bei Pflege-Bahr hat allerdings auch einen Nachteil. Denn mitunter sind die staatlich geförderten Verträge teurer als andere Pflegeversicherungen, weil die Anbieter keine Risikoeinstufung vornehmen dürfen. Sie fürchten schlicht, das überproportional viele Menschen mit hohem Pflegerisiko eine solche Police abschließen.

Deshalb sollten potentielle Kundinnen und Kunden zunächst prüfen, ob nicht geförderte Tarife keine bessere Option sind. Doch auch diese Angebote sind eine Nische, wenn sie auch deutlich mehr nachgefragt werden in den letzten Jahren.

Weniger als 3,5 Millionen Bürger besaßen zum Jahresende 2019 eine Pflegezusatz-Police, geförderte und nicht geförderte Verträge zusammengerechnet: Das entspricht rund vier Prozent der Bevölkerung. Angesichts der drohenden Pflegekosten im Ernstfall ist das deutlich zu wenig. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit über Vor- und Nachteile der Angebote.

Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko, in den letzten Jahren sind die Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nahezu explodiert. Deshalb will nun das Bundesland Hamburg eine Gesetzesinitiative im Bundesrat anstoßen, um die Kosten im Sinne der Betroffenen zu deckeln. Die Initiative zeigt die hohen Kostenrisiken der Pflegebedürftigkeit.

Wer in Deutschland ein Pflegefall wird, sieht sich mit hohen Kosten konfrontiert: daran nützt auch die gesetzliche Pflegeversicherung nichts. Denn diese ist nur als Teilkasko-Schutz kalkuliert. Das bedeutet: Fast zwangsläufig ist die Sozialversicherung darauf angelegt, dass ein Pflegebedürftiger und seine Familie große Teile der Kosten übernimmt, wenn jemand auf fremde Hilfe angewiesen ist. Der Staat greift nur unterstützend ein.

Doch in den letzten Jahren sind speziell die Kosten im Pflegeheim nahezu explodiert. Abhängig vom Bundesland und Einrichtung kostet eine stationäre Heim-Betreuung im Schnitt zwischen 1.218 Euro (Sachsen-Anhalt) und 2.252 Euro (Nordrhein-Westfalen). Hier gilt es zu bedenken, dass seit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung die Heime einheitliche Pflegekosten berechnen. Sie sind nicht mehr vom Grad oder von der Stufe der Pflegebedürftigkeit abhängig, sondern werden von allen Bewohnern in gleicher Höhe gezahlt.

Hamburg will fixen Eigenanteil

Doch seit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze sind die Pflegekosten für Angehörige nahezu explodiert. Die durchschnittliche Last der Bundesbürger stieg von 1.772 Euro im Januar 2018 auf 1830 Euro monatlich zum Jahresanfang 2019. Ein Grund sind die Mehrleistungen, die mit dem Gesetz beschlossen wurden: Sie müssen finanziert werden.

Deshalb will nun das Bundesland Hamburg über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative anstoßen. Sie soll bewirken, dass der Eigenanteil im Sinne der Betroffenen fixiert wird. Dann würden Teuerungen im Gesundheitssystem von der gesetzlichen Pflegekasse getragen. Bisher ist es umgekehrt: Der Pflegeanteil ist variabel, den der Pflegebedürftige zahlen muss, nicht der Zuschuss der Krankenkasse. Hier ist ein fester Wert für Geld- und Sachleistungen vorgesehen. Über den Vorstoß berichtet am Montag das „Handelsblatt“.

Kosten werden oft unterschätzt

Doch selbst wenn der Vorstoß Erfolg haben sollte: Damit wird das Armutsrisiko durch die Pflege nicht beseitigt. Denn das Reformvorhaben zielt nur auf die „reinen“ Pflegekosten, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird vom Pflegeheim-Betreiber, den Pflegekassen und Kommunen ausgehandelt und beziffert sich aktuell auf 655 Euro. Dieser Betrag soll künftig gedeckelt werden und die Mehraufwendungen aus Steuermitteln bezahlt — zumindest, wenn es nach dem rot-grünen Hamburger Senat geht.

Das aber ist längst nicht alles, was die Betroffenen zu zahlen haben. Hinzu kommen die Aufwendungen für Unterkunft und Versorgung im Heim, so dass sich dann die weit höheren Beträge wie oben genannt ergeben. Mit bitteren Konsequenzen: Schon heute sind 300.000 Personen bzw. 37 Prozent auf Sozialhilfe angewiesen, berichtet das „Handelsblatt“. Aber dauerhaft springt das Sozialamt erst ein, wenn keine Verwandten in gerader Linie für den Pflegebedürftigen zahlen: in der Regel die Kinder oder Ehepartner. Die tatsächlichen Aufwendungen werden oft unterschätzt.