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Die Mehrheit der Hausbesitzer in Deutschland spricht sich klar für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. Bevorzugt wird dabei das sogenannte „Opt-Out-Modell“, zeigt eine repräsentative Umfrage.

Zwei von drei Hauseigentümern befürworten eine Versicherungspflicht für Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser und andere Naturgefahren. Lediglich 26 Prozent lehnen eine solche Pflichtversicherung ab. Auch zwei Jahre nach der Jahrhundertflut im Ahrtal und anderen Teilen Deutschlands erhält die gesetzliche Versicherungspflicht eine breite Zustimmung.

Die Politik diskutiert nach wie vor über eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken, und der Bundesrat hat sich jüngst klar dafür ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wird nun verschiedene Optionen für eine weitere Verbreitung der Elementarschadenversicherung prüfen.
Im Gegensatz zum Bundesrat lehnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Pflichtversicherung ab. Stattdessen setzt er sich für eine sogenannte „Opt-Out-Lösung“ ein: Alle Gebäudeversicherungen sollen künftig automatisch auch Elementarschäden einschließen, es sei denn, die Versicherten widersprechen ausdrücklich.

In der Umfrage fand diese Lösung sogar noch größere Zustimmung unter den Hausbesitzern, da fast drei von vier Befragten (72 Prozent) dafür waren.
Allerdings sind nur etwas mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Hausbesitzer ausreichend gegen Elementarrisiken versichert. Etwa jeder Zehnte (11 Prozent) hat die Elementarschadenversicherung nach der Ahrtal-Katastrophe abgeschlossen, während fast jeder Siebte (14 Prozent) angab, dass eine solche Versicherung für sie nicht infrage kommt.

Viele Hauseigentümer hätten Schwierigkeiten, Unwetterschäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Befragten gaben an, dass sie im Durchschnitt nur knapp 17.000 Euro für Reparaturen und Instandhaltungen zurückgelegt haben. Mehr als ein Drittel der Hausbesitzer (35 Prozent) hat überhaupt keine Ersparnisse für das eigene Haus zurückgelegt.
Das Bewusstsein für das Risiko von weiteren Naturkatastrophen ist seit dem Ahrtal-Hochwasser gesunken. Nur noch etwas mehr als die Hälfte (52,2 Prozent) der Befragten macht sich Sorgen, dass ähnliche Naturkatastrophen in Zukunft häufiger in ihrer Region auftreten werden.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass persönliche Erfahrungen einen großen Einfluss auf die Sorgen der Befragten haben. 78 Prozent derjenigen, deren Haus in den letzten zwölf Monaten durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm beschädigt wurde, befürchten weitere Naturkatastrophen in ihrer Region. Bei den Hausbesitzern, die bisher keine Elementarschäden erlitten haben, sind es hingegen nur 47 Prozent.

Über die Studie:
Im Auftrag von Verivox hat das Marktforschungsinstitut Innofact Anfang Juli 2023 insgesamt 1.017 Hauseigentümer online befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für private Hausbesitzer im Alter von 18 bis 75 Jahren, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und in ihrem Haushalt für Entscheidungen rund um den Abschluss von Versicherungen zumindest mitverantwortlich sind.

Der Bundesrat hat am Freitag die Regierung aufgefordert, einen „konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten“. Was sich dahinter verbirgt und welche Punkte die Länderkammer berücksichtigt wissen will.

Extremwetterereignisse werden auch in Deutschland häufiger. Was das genau bedeuten kann, mussten beispielsweise die Bewohner des Ahrtals im Sommer 2021 leidvoll erfahren. Damit nach einer solchen Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss, gleichzeitig aber die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft nicht überstrapaziert wird, soll die Bundesregierung eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einführen.

Denn trotz aller Überschwemmungskatastrophen in den letzten Jahrzehnten: Die Versicherungsdichte in diesem Bereich ist nicht ausreichend. So steht es in einem Beschluss, den der Bundesrat vergangen Freitag fasste und die Bundesregierung damit zum Handeln in Sachen Elementarschaden-Pflichtversicherung auffordert.

In der Sitzung am Freitag wurden zwei Punkte zusätzlich aufgegriffen, die der ursprünglichen Version fehlten. So bat der Bundesrat die Regierung bei ihrem Regelungsvorschlag zu berücksichtigen, dass je nach Lage des Grundstücks unterschiedlich hohe Risiken bestehen können und daher nach Risikostufen gestaffelte Tarife zugelassen werden sollen.

Zudem sollte darauf geachtet werden, dass gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung keine Fehlanreize für die Ausweisung neuer Baugebiete in von Naturkatastrophen bedrohten Bereichen schaffen. Zugleich sollte geprüft werden, wie gesetzliche Vorgaben zur ElementarschadenPflichtversicherung Anreize für die Einhaltung insbesondere baulicher Schutzvorschriften durch Gebäudeeigentümer setzen können.

Die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für Hausbesitzer ist Ziel der deutschen Ministerpräsidenten. Zuvor äußerte sich die Justizministerkonferenz zu verfassungsrechtlichen Bedenken.

„Die Situation bei der Elementarschadenversicherung entspricht der klimapolitischen Gesamtlage. Es ist kurz vor knapp. Deshalb braucht es eine verpflichtende Lösung, die den Einzelnen für eine individuelle Vorsorge weiterhin belohnt und den Staat gleichzeitig verbindlich in die Pflicht nimmt“, forderte jüngst Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV).

Eine Sichtweise, die sich auch in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wiederfindet. So bekannten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022 zum Ziel der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden.

Zuvor stellte die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ ihren Bericht auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister vor. Davon ausgehend halten die Minister „die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors für verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“. Insbesondere dann, „wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen“, heißt es weiter im Beschluss der Justizminister.

Dort wird auch darauf eingegangen, dass „weitergehende Maßnahmen zu ergreifen“ seien, um aufgrund der „risikobasiert zu ermittelnden Prämien die Eigentümer von Hochrisiko-Objekten zu entlasten“.
Wie es weiter im Beschluss der Justizminister heißt, regen diese an, „die fachlich zuständigen Ministerien“ sollten prüfen, mit welchen Maßnahmen die Versicherungsdichte beim Elementarschadenschutz erhöht werden könne.
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bat in ihrem Beschluss die Bundesregierung, die „Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden anhand eines konkreten Regelungsvorschlags zu prüfen“. Dazu soll die Bundesregierung bis zur nächsten MPK im Dezember 2022 berichten.