Beiträge

Immer mehr Rechtsschutzversicherer zahlen auch, wenn der Versicherte einen Streitschlichter einschaltet, bevor er den Klageweg bestreitet. Das kann für beide Streitparteien Vorteile bringen – und spart zudem Geld!

Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, braucht mitunter gute Nerven und ein volles Bankkonto. Ein Streitfall kann sich über mehrere Gerichtsinstanzen erstrecken und mehrere Jahre in Anspruch nehmen, in der Zeit müssen Gerichtsgebühren, Anwalts-, Reise- und andere Kosten bezahlt werden. Selbst banalste Auseinandersetzungen, etwas über eine Mietklausel, werden so zum finanziellen Risiko, das schnell tausende Euro verschlingen kann.

Rechtsschutzversicherung mit Mediation?

Absichern können sich Verbraucher gegen die finanziellen Risiken einer juristischen Auseinandersetzung mit einer Rechtsschutzversicherung. Je nach Vertragsumfang kommt sie für die entstehenden Kosten auf. Dabei lohnt es sich darauf zu achten, ob der Versicherer auch für Mediation zahlt. In diesem Fall wird ein unabhängiger Streitschlichter damit beauftragt, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Voraussetzung für ein Mediationsverfahren ist, dass beide Seiten dieser Lösung zustimmen. Ausgenommen hiervon sind allerdings strafrechtliche Streitigkeiten. Doch was sind die Vorteile der Mediation? Ganz einfach: Läuft alles wie gewünscht, führt der Schlichter einen schnellen, preiswerten und unbürokratischen Kompromiss zwischen beiden Parteien herbei. Zudem bewahren alle Beteiligten ihr Gesicht, weil man miteinander ins Gespräch kommt, bevor man sich gegenseitig vor einem Richter beschuldigt!

Kunden sind mit Mediation zufriedener

Viele Rechtsschutzversicherer bieten mittlerweile Mediation im Rahmen ihrer Policen an. Denn auch sie sparen Kosten, wenn ein Streit nicht über mehrere Instanzen ausgefochten wird. Das verspricht laut Branchenerhebungen Ersparnisse von bis zu 20 Prozent. Eine Studie von MSR Consulting hat sogar gezeigt, dass die Mediation die Zufriedenheit der Versicherungskunden steigert.

Allerdings gilt es, im Vertrag genau nachzulesen. Manche Vertragstexte sehen eine Pflicht zur Mediation vor, bevor man den Klageweg bestreiten kann. Bei anderen Policen ist die Option einer Streitschlichtung freiwillig. Hier hilft ein Beratungsgespräch, alle Fallstricke in den recht komplexen Rechtsschutz-Policen ausfindig zu machen und den passenden Schutz zu finden.

Mal schnell auf Arbeit private Mails checken? Das sieht nicht jeder Chef gerne. Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Angestellter die Arbeitszeit für private Zwecke nutzt, darf er den Browserverlauf des Rechners auch ohne Einwilligung checken – darauf hat das Berliner Landesgericht bestanden (Az.: 5 Sa 657/15)

Wer auf der Arbeit zu privaten Zwecken surft, muss im schlimmsten Falle mit einer Kündigung rechnen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landesgerichtes Berlin hervor.

Arbeitszeit für privates Surfen genutzt

Im verhandelten Rechtsstreit hatte der Chef seinen Angestellten die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken ausdrücklich verboten und das private Surfen nur in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Weil der Chef Verdacht schöpfte, überprüfte er den Browserverlauf seiner Angestellten ohne deren Einwilligung. Dabei stellte sich heraus, dass ein Mitarbeiter von 30 Arbeitstagen volle 5 Tage privat surfte. Eine außerordentliche Kündigung war die Folge.

Der Arbeitnehmer aber wehrte sich vor Gericht und beharrte auf den Datenschutz. Hinsichtlich des Browserverlaufs gebe es ein „Beweisverwertungsverbot“, weil damit sensible persönliche Daten ausgewertet werden, argumentierte der Gefeuerte. Ohne Erfolg: Das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine Auswertung des Rechners zur Missbrauchskontrolle, erklärten die Richter. Deshalb sei die erfolgte Kündigung rechtswirksam, das Auswerten der Daten gestattet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen.

Rechtsschutzversicherung hilft!

Nicht immer ist die Sachlage so deutlich wie in diesem Fall. Allein im Jahr 2013 gab es stolze 151.400 Arbeitsgerichtsurteile nach Kündigungen, wie der Statistikdienst „Statista“ berichtet, viele gingen zugunsten des Arbeitnehmers aus. Um sich für einen langen Rechtsstreit über mehrere Instanzen zu wappnen, lohnt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Arbeitsrechts-Baustein.

Rechtsschutzversicherungen müssen einem Arbeitnehmer schon dann helfen, wenn diesem eine fragwürdige Kündigung angedroht wird. Es spiele keine Rolle, ob eine betriebsbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung angedroht werde, betonte der Bundesgerichtshof in einem Urteil, mit dem die Verbraucherrechte gestärkt wurden (Az.: IV ZR 305/07). Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Der VW-Skandal hat die Bundesbürger aufgeschreckt. Auch hierzulande müssen Millionen Dieselautos in die Werkstätten, weil in ihnen Software verbaut wurde, die allein der Manipulation der Abgaswerte dient. Aber wer haftet für den Schaden? Und welche Fahrzeugmodelle sind überhaupt betroffen?

Grundsätzlich gilt: Der Volkswagen-Konzern muss für den verursachten Schaden einstehen, sofern ihm eine Manipulation nachgewiesen werden kann. Auf seiner Webseite hat VW bereits angekündigt, den Kunden entgegenkommen zu wollen. „Klar ist: Wir übernehmen die volle Verantwortung und auch die Kosten für die notwendigen Maßnahmen“, heißt es in einer Pressemeldung des Autobauers. „Klar ist aber auch, dass das Zeit brauchen wird. Zeit für die Analyse und Zeit, um technische Maßnahmen umzusetzen.“

Alle betroffenen Fahrzeuge seien sicher und fahrbereit, betonten die Wolfsburger zugleich. „Die aktuelle Thematik betrifft ausschließlich die ausgestoßenen Schadstoffe“. Dennoch fühlen sich nun viele Autofahrer getäuscht und betrogen. In Werbekampagnen hat VW immer gern mit seiner ökologischen Verantwortung geworben – die nun ad absurdum geführt wurde.

2,8 Millionen Fahrzeuge bundesweit betroffen

Von den Manipulationen bei Abgasmessungen sind nach aktuellem Kenntnisstand 2,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen. Das erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im Deutschen Bundestag. Und: VW hat nicht nur bei den PKW manipuliert. Nach Angaben von Dobrindt betrifft dies auch leichte Nutzfahrzeuge wie zum Beispiel der Transporter T6 oder VW-Kastenwagen. Wer zum Nachrüsten zurück in die Werkstatt muss, soll von VW per Post angeschrieben werden, wie der Konzern berichtet.

Doch welche Automodelle sind überhaupt mit manipulierter Technik unterwegs? Auch diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Aktuell bekannt ist, dass es Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 betrifft, unter anderem der Golf 6, VW Tiguan und den Passat der siebten Generation.

Leider sind auch Fahrer der Töchter- und Schwestermarken nicht vor Manipulationen sicher. Rund 577.000 Fahrzeuge von Audi sollen hierzulande ebenso betroffen sein wie Modelle des Tschechischen Autobauers Skoda. „Der fragliche Motor (EA 189) sei in den Varianten mit 1,6 und 2,0 Litern Hubraum als Turbodiesel in den Modellen A1, A3, A4 und A6, dem Sportwagen TT sowie den Geländewagen Q3 und Q5 verbaut worden“, heißt es auf Spiegel Online zu den Audi-Modellen. Bei Skoda müssen wohl die Typen Fabia, Roomster, Octavia und Superb in die Werkstatt (Baujahr 2009-13).

Eile ist aktuell nicht geboten

Aktuell arbeitet VW noch an einer Lösung, wie die Diesel möglichst preiswert auf schadstoffärmere Technik umgerüstet werden können. Wer Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen will, muss sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beeilen und kann die Entwicklungen der nächsten Wochen abwarten. Ansprüche auf Schadenersatz gegen Volkswagen oder einer eventuell anderen Automarke bestehen mindestens zwei Jahre, bei einem Gebrauchtwagen mindestens ein Jahr, wie die Deutsche Anwaltshotline in einer Pressemeldung berichtet.

Klar ist, dass VW die Kosten für die Umrüstung höchstwahrscheinlich wird tragen müssen. Werde an deutschen Motoren eine „Manipulation nachgewiesen, kann ein Autokäufer unter Umständen den Kauf rückabwickeln oder die Wertdifferenz erstattet bekommen“, erklärt Anwältin Jetta Kasper von der Anwaltshotline. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann sich mit ihr in Verbindung setzen, welche Schritte eingeleitet werden können.

Mutmaßlicher Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz

Auch Anleger mit Volkswagen-Aktien können Kursverluste geltend machen. Rechtsanwältin Ulrike Westhauser bewertet die Manipulation als Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die seit Freitag, den 18. September 2015 öffentlich gewordene Manipulation könnte den Konzernen schon viel länger bekannt sein. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, ist die AG nicht ihren Informationspflichten nachgekommen und damit gegenüber den Aktionären schadenersatzpflichtig. In den letzten Tagen war die VW-Aktie von teils hohen Kursverlusten betroffen.

Ab Freitag werden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner für höhere Löhne streiken. Doch dürfen Eltern einfach zu Hause bleiben und auf Arbeit fehlen, wenn sie keine Betreuung für das Kind finden? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.

Nun steht es fest: Ab Freitag werden die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten streiken. Denn nach dem Beamtenbund dbb hat auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi mit großer Mehrheit für einen Streik gestimmt. Immerhin 92,44 Prozent der Mitglieder votierten dafür, auf unbefristete Zeit die Arbeit niederzulegen. Ziel des Arbeitskampfes ist vor allem ein höherer Lohn für Pädagogen. Die Forderungen sind nicht unbegründet: Viele Erzieher verdienen nur 1.274 Euro Netto Monatsgehalt bei einer 30-Stunden-Woche, wie Verdi berichtet.

Eltern dürfen zu Hause bleiben – in Rücksprache mit dem Arbeitgeber

Eltern bringt der Streik aber in ernste Schwierigkeiten. Wo sollen denn die Kinder unterkommen, wenn man auf Arbeit muss? Nicht bei jeder Familie können Oma oder Opa einspringen und sich um den Nachwuchs kümmern. Und so stellt sich die Frage, ob man einfach gleich zu Hause bleiben kann.

Doch es gibt eine gute Nachricht. Wie Spiegel Online berichtet, dürfen Eltern bei der Arbeit notfalls fehlen, wenn die Kita aufgrund eines Streiks geschlossen bleibt. Laut Arbeitsrechtlern handelt es sich hierbei um einen „wichtigen Grund“, der es erlaubt, der Arbeit fernzubleiben – schließlich haben Eltern eine Fürsorgepflicht. Eine Abmahnung oder Kündigung müssten folglich Eltern nicht fürchten. Sie haben laut §616 BGB sogar einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Aber auch wenn man nicht auf Arbeit geht, sollte man so zeitig wie möglich den Arbeitgeber verständigen. Denn wer einfach unentschuldigt dem Arbeitsplatz fernbleibt, riskiert tatsächlich eine Abmahnung. Zeichnet sich ab, dass Verwandte und Bekannte nicht aufpassen können, sollte man die Gründe dem Arbeitgeber erklären, erklärt Arbeitsrechtler Andreas von Medem.

Rechtliche Grauzone: Was gilt als „kurzfristig“?

Zudem gibt es eine heimtückische rechtliche Grauzone: Nur wenn kurzfristig kein Betreuer für die Kinder gefunden werden kann, dürfen Eltern fehlen. Der Streik wurde aber zwei Tage vor Beginn angekündigt. Aktuell steht ein höchstrichterliches Urteil noch aus, ab wann eine Verhinderung als „kurzfristig“ gilt. Als Richtlinie werden oft 24 Stunden genannt. Sonst muss unter Umständen Urlaub beantragt werden – auf den Eltern freilich auch nicht automatisch Anspruch haben.

Es ist also gar nicht so leicht zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen Eltern zu Hause bleiben können. In der Regel gilt: Sie dürfen es, müssen aber rechtzeitig ihren Chef informieren. Und je länger der Streik dauert, umso schwieriger wird es zu begründen, warum man keine alternative Betreuung findet. Eventuellen Rechtsstreitigkeiten kann man mit einer Rechtsschutzversicherung vorbeugen, sofern diese den Baustein „Arbeitsrechtsschutz“ beinhaltet.

Immer mehr Menschen schauen Filme, Musikvideos oder Fußballspiele nicht mehr im Fernsehen, sondern streamen sie im Internet. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Zwar verstößt nicht alles gegen das Gesetz, was auf den ersten Blick anrüchig scheinen mag – aber die User bewegen sich allzu oft in einer rechtlichen Grauzone.

Ob Hollywood-Streifen, Charts oder Fußballspiel: Streaming-Dienste erfreuen sich im Internet steigender Beliebtheit. Nicht immer wollen die Verbraucher zahlen, wenn sie solche Angebote nutzen. Warum auch, wenn im Netz mit wenigen Klicks kostenlos zur Verfügung steht, wofür sonst im Pay-TV viel Geld gezahlt werden müsste?

Vorsicht beim Streamen!

Aber Aufgepasst! Was im Netz erlaubt ist und was nicht, lässt sich nicht so einfach beantworten. Wer zum Beispiel im Netz einen neuen Film anschaut, der soeben erst im Kino angelaufen ist, bewegt sich auf sehr unsicherem Terrain. Wenn der Film gegen den Willen der Macher auf die Webseite hochgeladen wurde, bedeutet das bloße Streamen des Films bereits eine Urheberrechtsverletzung.

Zwar gehen das Bundesjustizministerium und auch Teile der Rechtsprechung davon aus, dass der Nutzer solcher Angebote nicht illegal handelt, weil die kurzzeitige Speicherung des Films nicht als „urheberrechtswidrige Vervielfältigung“ gewertet werden könne, erklärt Rechtsanwalt Fabian Rüsch von der Kanzlei Brozat, Rüsch, Matheja. Aber die Rechtslage ist umstritten. So hat das Amtsgericht Leipzig im Prozess gegen den illegalen Streaming-Anbieter kino.to darauf bestanden, dass auch das Streaming eine strafbare Handlung gemäß § 16 UrhG sei (Urteil vom 21.12.2011, -200 Ls 390 Js 184/11-). Ein Richterspruch in höchster Instanz steht hierzu noch aus.

Strafbar macht sich hingegen, wer derartige Filme, Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Werke selbst auf Tauschbörsen hochlädt. Dies bedeutet eine Urheberrechtsverletzung und ist illegal. Im schlimmsten Fall droht dann eine Abmahnung von mehreren tausend Euro – also lieber Finger weg!

Bei Youtube-Nutzung lauern Tücken

Auch wer populäre Video-Plattformen wie Youtube, Vimeo oder MyVideo nutzt, muss vorsichtig sein. Die gute Nachricht: Wenn Musiker oder Fernsehsender ein Video selbst offiziell für die Nutzung bereitgestellt haben, ist es auch erlaubt, diese auf dem Rechner zu speichern – allerdings nur zu privaten Zwecken. Die schlechte Nachricht: Wer selbst gefilmte Amateuraufnahmen von Live-Konzerten bei Youtube hochlädt, vergeht sich wiederum am Copyright! Zwar wird dies oft toleriert – ist aber in der Regel abmahnfähig. Also im Zweifel lieber darauf verzichten.

Umstritten ist auch, ob man sich Bundesligaspiele oder Begegnungen der Champions League im Online-Stream anschauen darf, obwohl sie fürs Free TV gesperrt sind. Grundsätzlich ist die rechtliche Situation hier mit dem Anschauen von Filmen vergleichbar. Das bloße Streamen dürfte selbst keine illegale Handlung sein. Aber auch hier bewegen sich die User in einer rechtlichen Grauzone. Auf jeden Fall ist es verboten, den Stream mittels sogenannter P2P-Software selbst ins Netz zu stellen.

Riskant ist der Verstoß gegen das Urheberrecht auch deshalb, weil private Rechtsschutzversicherungen für derartige Schäden in der Regel gar nicht oder nur in einem sehr begrenzten Umfang aufkommen – etwa in Form eines Beratungsgespräches. Der Grund: Die Kosten für einen derartigen Rechtsstreit sind auch für Versicherungsunternehmen kaum kalkulierbar. Anders sieht es hingegen bei gewerblichen Rechtsschutz-Policen aus. Was noch bezüglich der Internetnutzung beim Rechtsschutz zu beachten ist, klärt ein Beratungsgespräch!

Schnell kann es passieren, dass ein Urlauber im Ausland verhaftet wird – etwa, weil er mit kulturellen Codes nicht vertraut ist. Aus dem Gefängnis kommt man dann oft nur gegen die Zahlung einer Strafkaution. Gut zu wissen, wenn die Rechtsschutzversicherung auch für Strafkautionsdarlehen im Ausland aufkommt.

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben! Allerdings muss dieses Erlebnis nicht positiv sein. Majestätsbeleidigung etwa ist nicht nur in Staaten wie Thailand strafbar, sondern auch in einigen europäischen Ländern. Und in Usbekistan ist es aus moralischen Gründen untersagt, Billard zu spielen, während man in anderen Staaten nicht mit Bikini an den Strand darf. Wer dann zur falschen Zeit am falschen Ort ist, findet sich schnell im Gefängnis wieder – ohne genau zu wissen, warum eigentlich!

Auch weniger kuriose Gründe bewirken, dass man plötzlich hinter schwedischen Gardinen einsitzt. In einigen Ländern etwa wird eine Gefängnisstrafe bereits bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verhängt. Aus der Haft kommt man dann nur gegen Zahlung einer Kaution, die schnell mehrere zehntausend Euro ausmachen kann. Nicht jeder Urlauber hat so viel Bargeld zur Hand!

In solchen Fällen leistet eine Rechtsschutzversicherung, sofern der Leistungsbaustein „Strafkautionsdarlehen im Ausland“ eingeschlossen ist. Zunächst wird dabei die Summe als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Bei einem nachträglichen Freispruch entstehen dem Betroffenen in der Regel keinerlei Kosten. Wird er zu einer Geldstrafe verurteilt, wird diese mit der Kaution verrechnet und muss der Versicherung erstattet werden.

Im Versicherungsvertrag sollte darauf geachtet werden, für welche Länder der Versicherer eine Kaution zahlt. Häufig greift der Leistungspunkt nur in Europa, da hier die Rechtsstandards oft vergleichbar mit Deutschland sind. Wer gerne um den Globus reist und Weltgeltung beansprucht, muss mitunter etwas mehr zahlen.

Auch andere Leistungspunkte lohnen mit Blick auf das Ausland: So werden etwa Übersetzungskosten für Dokumente nicht in jedem Vertrag garantiert. Manche Anbieter ersetzen sogar Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Für Backpacker und Weltenbummler kann das Mehr an Versicherungsschutz wichtig sein! Welche Versicherung man noch auf Reisen benötigt, klärt ein Beratungsgespräch.

Schnell kann es passieren, dass ein Urlauber im Ausland verhaftet wird – etwa, weil er mit kulturellen Codes nicht vertraut ist. Aus dem Gefängnis kommt man dann oft nur gegen die Zahlung einer Strafkaution. Gut zu wissen, wenn die Rechtsschutzversicherung auch für Strafkautionsdarlehen im Ausland aufkommt.

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben! Allerdings muss dieses Erlebnis nicht positiv sein. Majestätsbeleidigung etwa ist nicht nur in Staaten wie Thailand strafbar, sondern auch in einigen europäischen Ländern. Und in Usbekistan ist es aus moralischen Gründen untersagt, Billard zu spielen, während man in anderen Staaten nicht mit Bikini an den Strand darf. Wer dann zur falschen Zeit am falschen Ort ist, findet sich schnell im Gefängnis wieder – ohne genau zu wissen, warum eigentlich!

Auch weniger kuriose Gründe bewirken, dass man plötzlich hinter schwedischen Gardinen einsitzt. In einigen Ländern etwa wird eine Gefängnisstrafe bereits bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verhängt. Aus der Haft kommt man dann nur gegen Zahlung einer Kaution, die schnell mehrere zehntausend Euro ausmachen kann. Nicht jeder Urlauber hat so viel Bargeld zur Hand!

In solchen Fällen leistet eine Rechtsschutzversicherung, sofern der Leistungsbaustein „Strafkautionsdarlehen im Ausland“ eingeschlossen ist. Zunächst wird dabei die Summe als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Bei einem nachträglichen Freispruch entstehen dem Betroffenen in der Regel keinerlei Kosten. Wird er zu einer Geldstrafe verurteilt, wird diese mit der Kaution verrechnet und muss der Versicherung erstattet werden.

Im Versicherungsvertrag sollte darauf geachtet werden, für welche Länder der Versicherer eine Kaution zahlt. Häufig greift der Leistungspunkt nur in Europa, da hier die Rechtsstandards oft vergleichbar mit Deutschland sind. Wer gerne um den Globus reist und Weltgeltung beansprucht, muss mitunter etwas mehr zahlen.

Auch andere Leistungspunkte lohnen mit Blick auf das Ausland: So werden etwa Übersetzungskosten für Dokumente nicht in jedem Vertrag garantiert. Manche Anbieter ersetzen sogar Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Für Backpacker und Weltenbummler kann das Mehr an Versicherungsschutz wichtig sein! Welche Versicherung man noch auf Reisen benötigt, klärt ein Beratungsgespräch.

Wenn Autos in einer Waschanlage beschädigt wurden, etwa Kratzer oder Dellen davon trugen, gingen die Besitzer oft leer aus. Doch nun hat das Landgericht Paderborn den Verbrauchern den Rücken gestärkt. Demnach haften die Betreiber einer Autowaschanlage, wenn die Beschädigung aus einem Defekt der Anlage resultiert.

Im verhandelten Rechtsstreit nutzte die klagende Autobesitzerin eine Waschstraße, bei der die PKW mit Hilfe eines Laufbandes automatisch in die richtige Position gezogen werden. Allerdings war dieses Laufband defekt, so dass ein Auto vor ihr stecken blieb. Die Frau hupte und rief um Hilfe, doch das Personal reagierte nicht. Es kam zum Zusammenstoß, wobei am Auto der Klägerin ein Schaden von 1.300 Euro entstand.

Aber die gewerbliche Haftpflichtversicherung des Waschstraßen-Betreibers wollte zunächst nicht zahlen. Sie berief sich dabei auf eine gängige Rechtspraxis, wonach es den Dienstleistern nicht zumutbar sei, eine teure Lichtschranke zu installieren, die ein solches Malheur verhindert hätte. Auch zusätzliches Personal zur Überwachung der Waschstraße könne den Betreibern nicht abverlangt werden. Die enttäuschte Kundin wollte sich das nicht bieten lassen und zog vor Gericht.

Die 5. Zivilkammer des Landgerichtes Paderborn entschied in zweiter Instanz zugunsten der Autofahrerin, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Der Waschstraßen-Betreiber müsse gewährleisten, dass im Falle einer „offenkundig gefahrträchtigen Situation“ das Laufband sofort abgeschaltet werde. Folglich muss dessen Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 5 S 65/14).

Um sich vor den finanziellen Folgen eines derartigen Rechtsstreites zu schützen, empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung. Sie hilft, Schadensersatz-Ansprüche durchzusetzen.

Was sind die häufigsten Rechtsrisiken, bei denen die Rechtsschutzversicherung einspringen muss? Eine Versicherung hat die eigenen Schadensfälle analysiert und kommt zu dem Ergebnis, dass besonders oft über das Kleingedruckte in Verträgen gestritten wird.

Wo liegen die häufigsten Rechtsrisiken für Verbraucher? Dieser Frage hat sich aktuell ein großer Rechtsschutzversicherer gewidmet und über 350.000 Leistungsfälle aus dem letzten Jahr ausgewertet.

Das Ergebnis ist etwas überraschend, landet doch auf Platz 1 das Risiko „Vertragsstreitigkeiten“ (77.000 Fälle). Hierunter fallen alle Auseinandersetzungen, in denen es zum Beispiel um Unzufriedenheit mit einem Urlaubsanbieter, Probleme beim Kauf von Immobilien oder Abo-Fallen geht.

Das Rechtsrisiko Numero Zwei sind „Streitigkeiten am Arbeitsplatz“ (ca. 59.000 Fälle). Wird eine Person zu Unrecht gekündigt, erhält sie ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis oder wird gar von Kollegen gemobbt, dann greift hier die Leistungsart „Arbeits-Rechtsschutz“. Erst auf dem dritten Platz landen Streitigkeiten rund um das Thema Wohnen, also wenn Ärger mit dem Mieter, Vermieter oder Nachbar droht (47.000 Fälle). Keinen Podiumsplatz konnten die Sparten „Verkehrs-Rechtsschutz“ (43.000 Streitfälle) sowie „Schadensersatz-Rechtsschutz“ (37.000 Fälle) ergattern.

Wer eine Rechtsschutz-Versicherung abschließt, sollte übrigens genau darauf achten, welche Risiken laut Vertrag im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Nicht alle Tarife bieten automatisch einen Wohnungs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz oder Vertrags-Rechtsschutz. Wichtig sind sie alle, wie die hohe Zahl an Schadensfällen zeigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen: jeder fünfte Bundesbürger ist laut Statistischem Bundesamt älter als 60 Jahre. Die Versicherungswirtschaft hat sich mittlerweile auf die Bedürfnisse der „Generation Gold“ eingestellt und bietet spezielle Seniorentarife an.

Wird in den Medien über die Alterung der Gesellschaft berichtet, überwiegen oft die negativen Aspekte. Von steigenden Gesundheitskosten, Pflegebedürftigkeit und Demenz ist in Nachrichten und Talkshows die Rede. Doch dies ist bestenfalls die halbe Wahrheit. Noch nie zuvor in der Geschichte war die Wahrscheinlichkeit für Senioren größer, ein langes und erfülltes Leben zu führen!

Von dem Lebensglück der Senioren zeugen auch viele Studien. So gaben bei einer forsa-Umfrage beispielsweise 70 Prozent der 75jährigen an, dass sie mit ihrem Sexualleben zufrieden sind – mehr als in vielen jüngeren Altersgruppen. Zwar lässt die sexuelle Aktivität nach, aber körperliche Nähe und liebevolle Gesten erlangen eine höhere Bedeutung.

Senioren treiben auch intensiv Sport, nehmen am gesellschaftlichen Leben teil, gehen ins Theater und besuchen Konzerte, wie eine umfassende Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt. Wir werden nicht nur immer älter, sondern bleiben auch länger aktiv und gesund! Es spricht folglich vieles dafür, optimistisch dem Alter entgegenzublicken.

Unfallversicherung für Senioren

Die Versicherungswirtschaft hat sich längst auf die wandelnden Bedürfnisse der Senioren eingestellt. In der Allensbach-Umfrage gaben rund zwei Drittel der Über-65jährigen an, auf ausreichende Bewegung zu achten: sie gehen wandern, klettern, fahren Rad etc. All dies macht mehr Spaß, wenn man weiß, dass bei einem Unfall die Versicherung finanziell einspringt und sogar die Reha unterstützt, sollten Verletzungen zu beklagen sein.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Seniorentarife für Unfallversicherungen an, die Zusatzleistungen beinhalten. Unter anderem zahlen manche Anbieter eine Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch, da solch eine Verletzung bei Senioren langsamer verheilt als bei jüngeren Menschen. Doch auch die Installation eines Hausnotrufes, ein Essensservice, die Versorgung mit Medikamenten oder Unterbringung von Haustieren sind wichtige Bausteine, von denen Senioren profitieren. Je nach Tarif lassen sich sogar Ersparnisse bei der Versicherungsprämie erzielen. In der Regel ist ein solcher Seniorentarif ab dem 55. Lebensjahr abschließbar.

Rechtsschutzversicherungen mit Senioren-Bonus

Einen Seniorenbonus halten auch bestimmte Rechtsschutzpakete bereit, so dass ältere Versicherungsnehmer von günstigeren Beiträgen profitieren. Das mag verwundern, ist aber aus Sicht der Versicherer leicht zu erklären: Laut Statistik sind ältere Menschen seltener in Rechtsstreitigkeiten verwickelt!

Bei diesen Angeboten gibt es ebenfalls Zusatzleistungen für ältere Versicherungsnehmer. Die Rechtsschutzversicherung erstattet etwa Anwaltsbesuche im Krankenhaus, wenn die Person zu schwach ist selbst einen Anwalt aufzusuchen. Und es werden Beratungsleistungen für eine Patientenverfügung erbracht für den Fall, dass eine Person ihren Willen nicht mehr selbst erklären kann. Aber Vorsicht: Solche Seniorenangebote haben nicht nur Vorteile! Mitunter beinhalten sie keinen Arbeitsrechtsschutz für Nebentätigkeiten, weil der Versicherer irrtümlicherweise davon ausgeht, dass Rentner keinen Nebenjob haben. Hier gilt es, in den Vertragsbedingungen genau nachzulesen.

In welchen Sparten noch Ersparnisse für ältere Versicherungsnehmer möglich sind, darüber schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung. In jedem Fall gilt es, sich eine optimistische Sicht auf den Lebensabend zu bewahren. Eine Langzeitstudie der Universität Yale hat gezeigt, dass eine positive Einstellung zum Alter das Leben sogar verlängern kann!