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Ein Schwiegersohn muss ein sechsstelligen Darlehensbetrag an seine Schwiegereltern zurückzahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte klar, dass es sich nicht um eine Schenkung handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aufsehenerregenden Fall entschieden, dass ein Schwiegersohn ein Darlehen in Höhe von rund 190.000 Euro an seine ehemaligen Schwiegereltern zurückzahlen muss. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Absprachen und Dokumentationen auch im familiären Umfeld sind.

Der Fall im Detail

Der Schwiegersohn hatte von seinen Schwiegereltern einen Betrag von 250.000 Euro erhalten, um die Restschuld eines Bankkredits abzulösen und ein geerbtes Wohnhaus zu sichern. Die Schwiegereltern nahmen hierfür selbst einen Kredit auf, während der Schwiegersohn sich verpflichtete, die Zinsen und Tilgung zu tragen.

Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein und begründete dies mit seiner finanziellen Belastung durch Unterhaltszahlungen. Die Schwiegereltern forderten daraufhin die Rückzahlung des offenen Betrags.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der finanziellen Unterstützung nicht um eine reine Gefälligkeit oder eine Schenkung handelte. Vielmehr sei ein mündlicher Darlehensvertrag geschlossen worden, der einen Rückzahlungsanspruch begründet.

Begründung des Gerichts

Das Landgericht führte aus, dass ein Vertrag nur dann vorliege, wenn ein Rechtsbindungswille der Parteien bestehe. Ein reines Gefälligkeitsverhältnis sei hier ausgeschlossen, da die Gewährung eines derart hohen Betrags nicht als alltägliche Gefälligkeit eingestuft werden könne. Zudem hätten beide Seiten klargestellt, dass eine Schenkung nicht beabsichtigt war.

Die Interessenlage sprach ebenfalls für einen verbindlichen Vertrag:

  • Die Schwiegereltern gingen ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
  • Der Schwiegersohn riskierte ohne den Betrag den Verlust seines Hauses.

Das Gericht folgte daher der Argumentation der Schwiegereltern und sprach ihnen den Rückzahlungsanspruch zu.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil vom 28.11.2024 (Aktenzeichen: 2-23 O 701/23) ist nicht rechtskräftig. Der Schwiegersohn hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einzulegen.

Fazit

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig klare Absprachen und rechtliche Dokumentationen bei finanziellen Unterstützungen im familiären Umfeld sind. Gerade bei hohen Beträgen empfiehlt sich, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein vermeintlich gekaufter Krankenschein führte zur Kündigung und einem Streit mit dem Rechtsschutzversicherer. Wie der Versicherungsombudsmann entschied.

Im Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns wurde auch ein Fall aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung beleuchtet. Ein Arbeitnehmer wurde fristlos entlassen, weil er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet vorgelegt hatte. Der Arbeitgeber wertete dies als Betrugsversuch und kündigte ihm daraufhin fristlos. Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Kostenübernahme für die Kündigungsschutzklage ab und begründete dies damit, dass der Versicherungsfall durch ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten herbeigeführt worden sei.

Der Ombudsmann widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass der Versicherungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei und keine Beweise für eine vorsätzliche Herbeiführung vorlägen. Zwar hätte der Arbeitnehmer erkennen können, dass die Bescheinigung unseriös wirken könnte, doch allein dies begründe keinen Vorsatz, sondern allenfalls Fahrlässigkeit.

Der Arbeitgeber hatte zudem behauptet, der Arbeitnehmer sei gar nicht arbeitsunfähig gewesen und habe zu Unrecht Entgelt bezogen. Auch dazu bezog der Ombudsmann Stellung: Selbst bei einer fehlerhaften Bescheinigung könne objektiv eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen haben. Der Arbeitnehmer legte in diesem Fall ärztliche Unterlagen und Zeugenaussagen vor, die seine Arbeitsunfähigkeit belegten.

Auf Empfehlung des Ombudsmanns gewährte der Versicherer schließlich den benötigten Rechtsschutz für das Berufungsverfahren.

Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte Leistungs-Daten. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.

Über 70.000 Leistungsfälle aus 2022 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden mehr als 8.000 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.

Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.200 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren. Kommt es beispielsweise zu Unfällen auf dem Firmengelände, können Schadenersatzansprüche bestehen.

Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2022 keine Seltenheit gewesen: 13.700 Fälle ließen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.

Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 18.400 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2022 für Gewerbekunden.

Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 21.395 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Im Vorjahr wurden in diesem Bereich knapp 20.000 Fälle bearbeitet – ein deutlicher Zuwachs also.

Welche Rechtsrisiken im Privatbereich besonders häufig dazu führen, dass eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, zeigt die Leistungsfall-Auswertung eines großen Rechtsschutz-Versicherers.

Ein großer Rechtsschutzversicherer wertet regelmäßig die eigenen Leistungsfälle aus, um festzustellen, welche Rechtsrisiken besonders häufig zum Einsatz der Rechtsschutzversicherung führen. Für das Jahr 2022 wurden 250.000 Leistungsfälle analysiert. Auf welche Rechtsgebiete die meisten Streitigkeiten entfielen, zeigt die folgende Liste.

Streitigkeiten rund um Wohnen und Immobilien

34.700 Leistungsfälle sind dem Bereich ‚Wohnen und Immobilien‘ zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Fallzahl nahezu stabil (34.147). Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Vom Streit um verspätete Mietzahlungen, überwuchernden Hecken bis hin zur nächtlichen Ruhestörung.

Konflikte am Arbeitsplatz

Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht bilden das viertgrößte Rechtsrisiko für Privatkunden. Über 39.000 Fälle übernahm der Versicherer 2022 für seine Kunden. Im Vorjahr waren es 39.211.

Schadenersatz-Forderungen

Schadenersatzforderungen nehmen den dritten Platz unter den größten Rechtsrisiken für Privatkunden ein. Fast 43.000 Leistungsfälle übernahm der Rechtsschutzversicherer im Jahr 2022 in diesem Bereich. 2021 waren es noch 41.424.

Verkehrs-Rechtsschutz

Jahrelang stellten Konflikte im Straßenverkehr das größte Rechtsrisiko für Privatkunden dar. Das änderte sich auch durch Corona-Pandemie. Wie 2021 waren es etwa 60.000 Fälle, die der Versicherer für seine Kunden übernahm.

Vertrags-Rechtsschutz

Konflikte um Verträge bleiben die wichtigste Ursache für Rechtsstreitigkeiten von Privatkunden. Wurden 2021 noch knapp 69.000 Leistungsfälle bearbeitet, waren es 2022 knapp 73.000.

Welchen Rechtsrisiken Selbstständige und Gewerbetreibende besonders häufig ausgesetzt sind, lässt sich an Leistungsauswertungen der Versicherer ablesen. Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte entsprechende Daten.

84.000 Leistungsfälle aus 2021 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden 8.400 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.
Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.000 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren.
Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2021 keine Seltenheit gewesen: 14.600 Fälle ließen sich 2021 diesem Rechtsgebiet zuordnen.
Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 19.000 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2021.
Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 20.000 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde.

Welche Rechtsrisiken im Privatbereich besonders häufig dazu führen, dass eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, zeigt die Leistungsfall-Auswertung eines großen Rechtsschutz-Versicherers.

Ein großer Rechtsschutzversicherer wertet regelmäßig die eigenen Leistungsfälle aus, um festzustellen, welche Rechtsrisiken besonders häufig zum Einsatz der Rechtsschutzversicherung führen. Für das Jahr 2021 wurden 391.000 Leistungsfälle analysiert. Auf welche Rechtsgebiete die meisten Streitigkeiten entfielen, zeigt die untenstehende Liste.

Streitigkeiten rund um Wohnen und Immobilien

Mehr als 34.000 Leistungsfälle sind dem Bereich ‚Wohnen und Immobilien‘ zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Fallzahl um 2.000. Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Vom Streit um verspätete Mietzahlungen, überwuchernden Hecken bis hin zur nächtlichen Ruhestörung.

Konflikte am Arbeitsplatz

Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht bilden das viertgrößte Rechtsrisiko für Privatkunden. Fast 40.000 Fälle übernahm der Versicherer 2021 für seine Kunden. Im Vorjahr waren es allerdings 4.000 mehr.

Schadenersatz-Forderungen

Schadenersatzforderungen nehmen den dritten Platz unter den größten Rechtsrisiken für Privatkunden ein. Über 41.000 Leistungsfälle übernahm der Rechtsschutzversicherer im Jahr 2021 in diesem Bereich. Im Vorjahr wurde dieser Wert ebenfalls erreicht.

Verkehrs-Rechtsschutz

Jahrelang stellten Konflikte im Straßenverkehr das größte Rechtsrisiko für Privatkunden dar. Durch die aufkommende Corona-Pandemie sind diese im zweiten Jahr in Folge auf den zweiten Platz abgerutscht. Wie 2020 waren es etwa 60.000 Fälle, die der Versicherer für seine Kunden übernahm.

Vertrags-Rechtsschutz

Auch im zweiten Corona-Jahr waren Konflikte um Verträge die wichtigste Ursache für Rechtsstreitigkeiten von Privatkunden. Zwar ging die Fallzahl von mehr als 79.000 auf mehr als 69.000 zurück. Doch Störungen von vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben weiterhin das häufigste Rechtsrisiko für Privatkunden. Aufgrund der Kontakt- und Reisebeschränkungen bildeten Rechtsstreitigkeiten mit Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften auch 2021 einen Schwerpunkt.

‚Wer krank ist, bleibt zuhause‘ – dieser Grundsatz findet nicht überall Beachtung. Und das kann Folgen haben. So musste ein Geschäftsführer die Kosten einer abgesagten Hochzeit übernehmen. Wie es dazu kam.

August 2020: Der Geschäftsführer einer Firma kam aus seinem Italien-Urlaub zurück und ging trotz deutlicher Erkältungssymptome ins Büro. Für auswärtige Termine nutze er gemeinsam mit einer Angestellten ein Auto – ohne einen Mund-Nasen-Schutz.

Tatsächlich wurde der Mann nur wenige Tage später positiv auf Corona getestet. Das Gesundheitsamt ordnete deshalb für ihn und seine Angestellte – als Kontaktperson – Quarantäne an. Für die Frau kam das besonders ungelegen: Sie musste die geplante kirchliche Trauung und die anschließende Hochzeitsfeier absagen. Mit der Absage der Feierlichkeiten waren dennoch Kosten verbunden: Für Raummiete, Band, Catering usw. wurden etwas mehr als 5.000 Euro fällig.

Zwar sprach das Arbeitsgericht Regensburg der Frau in erster Instanz Schadenersatz zu. Doch der Geschäftsführer legte Revision gegen dieses Urteil ein. Er argumentierte u.a. dass die Quarantäne auch verhängt worden wäre, wenn er und die Angestellte Mund-Nasen-Schutz im Fahrzeug getragen hätten. Zudem wollte er eine Mitschuld der Angestellten festgestellt wissen: Die Frau hätte nicht mit ihm gemeinsam im Auto fahren müssen.

Doch auch das Landesarbeitsgericht München (Az.: 4 Sa 457/21) konnte sich dieser Argumentation – wie die Vorinstanz – nicht anschließen. Die Münchener Richter schreiben dazu im Urteil: „Es konnte von der Klägerin nicht erwartet werden, dass sie gegenüber ihrem Vorgesetzten verlangte, ein zweites Auto zu nutzen. Dies wäre einem Hinweis der Angestellten gegenüber dem Geschäftsführer gleichgekommen, dass dieser seinen eigenen Gesundheitszustand nicht ausreichend beachte und nicht adäquat darauf reagiere.“ Ein solches Verhalten sei schwer vorstellbar und nicht von der Mitarbeiterin zu verlangen.

Die Richter sahen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Angestellten verletzt. Trotz Erkältungssymptomen sei der Geschäftsführer nach seiner Rückkehr aus Italien ins Büro gekommen und hat längere Autofahrten mit der Mitarbeiterin unternommen. Damit verstieß er gegen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (in der Fassung vom 10.08.2020), nach deren Ziffer 4.2.1. die Arbeitsumgebung so zu gestalten war, dass Sicherheitsabstände von 1,5m eingehalten werden konnten, und jede Person bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben sollte.

Die Richter bestätigten das Urteil der Vorinstanz und ließen keine Revision zu. Der Frau steht demnach Ersatz ihres Schadens zu.

Weiterer Gegenstand der Verhandlung waren auch Formulierungen im Arbeitszeugnis der Frau. Denn das Arbeitsverhältnis wurde nicht fortgesetzt.

Das Frühjahr zeigt sich von seiner besten Seite und lockt die Menschen ins Freie. Doch damit können auch Rechtsfragen verbunden sein, wie eine Urteils-Sammlung der Landesbausparkassen zeigt.

Ein Klassiker beim Gartenstreit sind Baumwurzeln, die von einem Grundstück auf das andere wachsen und deswegen als Belästigung empfunden werden. In Rheinland-Pfalz sah ein Nachbar deswegen die Nutzbarkeit seines Grundstücks stark eingeschränkt. Wegen aus dem Boden herausragender Wurzeln konnte er zum Beispiel den Rasen nicht mehr mähen. Ihm wurde gestattet, zur Selbsthilfe zu greifen und die Wurzeln einer Fichte zu kappen. Das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 2 S 132/20) sah dies als berechtigt an – und zwar selbst dann, wenn danach ein Absterben des Baumes drohe.

In Kleingartenparzellen richten es sich die Pächter gerne so gemütlich wie möglich ein. Manchmal übertreiben sie es aber damit. So baute sich ein Pächter einen Ofen mit Edelstahlkamin ein. Den musste er auf Antrag des Verpächters und Anordnung des Amtsgerichts Brandenburg (Aktenzeichen 31 C 288/20) wieder entfernen. Eine solche Feuerstätte weise auf eine unzulässige Dauernutzung der Laube hin, hieß es im Urteil.

Wer als Mieter einen Antrag auf bestimmte Umbauten stellt, der sollte sich auch im Bereich dessen bewegen, was er beantragt hat. Das war bei einem Fall in Hessen nicht so. Dort hatte ein Mieter die Genehmigung für den Bau eines „Biotops mit kleiner Teichanlage“ eingeholt, dann aber ein betoniertes Schwimmbecken errichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2 U 9/18) verpflichtete ihn zum Rückbau.

Niemand wird bestreiten, dass ein Balkon mit Gartenblick eine reizvolle Angelegenheit sein kann. Doch was ist davon zu halten, wenn solche Balkone nachträglich angebaut werden sollen, obwohl es bereits kleine Balkone gibt, die in eine andere Richtung zeigen? Ist das dann eine Luxussanierung? Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-09 S 34/18) verneinte dies auf die Klage einer Wohnungseigentümerin hin. Es handle sich hier um eine Verbesserung des Wohnwerts.

Eines mag so gut wie niemand: wenn ihm die Nachbarn von außen in die Wohnung blicken können. Das war aber der Fall, als ein Wohnungseigentümer eine Gartenterrasse errichtet hatte. Von ihr aus waren genau solche Blicke zur Nachbarfamilie möglich. Das Amtsgericht Sinzig (Aktenzeichen 10a 8/18) war der Überzeugung, die Nachbarn hätten um ihre Zustimmung gebeten werden müssen. Liege diese nicht vor, komme nur die Entfernung der Terrasse in Frage.

Ab welchem Streitwert würden Deutsche vor Gericht ziehen? Das zeigt einen Allensbach-Umfrage. Daraus geht auch hervor, dass außergerichtliche Streitbeilegungs-Verfahren an Akzeptanz gewinnen.

Ob als Beklagter, Kläger oder Zeuge: 24 Prozent der Deutschen geben an, in den letzten 10 Jahren persönliche Erfahrungen mit den deutschen Justizsystem gemacht zu haben. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil bei den 30 bis 59-Jährigen und bei Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Die Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigte aber auch, dass die Deutschen durchschnittlich ab einem Streitwert von knapp 3.700 Euro vor Gericht ziehen würden. Da die Studie bereits zum zwölften Mal durchgeführt wurde, lassen sich auch gut Rückschlüsse anstellen und Vergleiche ziehen. Und es zeigt sich: Im Vergleich zu den Vorgänger-Studien stieg dieser Wert.

Eine Schlussfolgerung, die sich daraus ziehen lässt: Alternativen zur Streitaustragung vor Gerichten werden wichtiger. Belegen lässt sich das ebenfalls anhand der Studienergebnisse. Denn dort geben 56 Prozent der Befragten an, dass sich juristische Auseinandersetzungen auch mit einer Mediation oder Schlichtung beilegen lassen könnten. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren um sechs Prozentpunkte gestiegen.

Auch digitale Angebote von LegalTechs – zum Beispiel bei Schadenersatzforderungen oder der automatisierten Vertragserstellung – stehen die Deutschen aufgeschlossen gegenüber. 46 Prozent der Befragten begrüßen solche Angebote. Nur 27 Prozent meinen, dass in Zukunft für solche Aufgaben weiterhin ausschließlich Anwälte zuständig sein sollten.

Über die Studie:
Für den ‚Roland Rechtsreport 2022’ befragte das Institut für Demoskopie Allensbach über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem. Die Studie ist repräsentativ.

Die Zurückhaltung bei Vertragsabschlüssen im Rechtsschutzbereich hat einen Grund: Die Kosten für Anwälte und Gerichte werden deutlich unterschätzt, ermittelte eine Befragung.

Ob als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer: 59 Prozent der Deutschen war bereits in einen Verkehrsunfall verwickelt. Offenbar eine prägende Erfahrung: Denn unter den privaten Rechtsschutzversicherungen ist der Verkehrs-Rechtsschutz am weitesten verbreitet. Fast die Hälfte (48 Prozent) derjenigen, die eine Rechtsschutz-Police abgeschlossen haben, sind bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen versichert.

Es folgen Arbeits-Rechtsschutz und Mietrechtsschutz. Das passt zu den Wünschen der Bundesbürger. Denn 70 Prozent von ihnen möchten gern, dass ihr Arbeitsvertrag professionell beurteilt wird und zwei Drittel der Bundesbürger wünschen sich eine juristische Beurteilung ihrer Mietverträge.

Allerdings: Knapp die Hälfte der Befragten hat überhaupt keine Rechtsschutzversicherung. Als einen wichtigen Grund für die ‚Abschluss-Scheu‘ der Deutschen hat die Studie gleich mit ausgemacht. Die mit juristischen Auseinandersetzungen verbundenen Kosten werden massiv unterschätzt.

In der Befragung diente ein Unfall mit einem Sachschaden in Höhe von 10.000 Euro als Beispiel. Die durchschnittlichen Anwalts- und Gerichtskosten würden sich dafür auf etwa 5.000 Euro belaufen, so die Württembergische, die die Befragung beauftragte. Insgesamt unterschätzen 88 Prozent der Befragten die Kosten. 69 Prozent der Befragten gehen gar von weniger als 3.000 Euro aus.

Dass die Kosten unterschätzt werden, könnte aber auch damit zusammenhängen, dass sie stetig steigen. So stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest, dass sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um knapp ein Fünftel (19 Prozent) erhöhten. Und damit nicht genug: Zum Jahresbeginn 2021 stiegen Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren erneut. Je nach Rechtsgebiet um bis zu 20 Prozent (Sozialrecht).

Über die Befragung:
Die repräsentative Erhebung fand im September 2021 mobil und online durch das Marktforschungsinstitut Appinio im Auftrag der Württembergischen Versicherung statt. 1.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Alter von 18 bis 65 Jahren wurden dabei zu Themen rund um die private Rechtsschutzversicherung befragt.