Beiträge

Kündigungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beschäftigen immer mehr Beschäftigte. Nach einer aktuellen Auswertung nehmen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen seit Jahren deutlich zu. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – denn nach einer Kündigung bleibt oft nur wenig Zeit, um zu reagieren.

Wer eine Kündigung erhält, sollte das Schreiben zunächst sorgfältig prüfen und wichtige Fristen beachten. Besonders entscheidend ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Sie beträgt in der Regel nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und keine vorschnellen Erklärungen oder Aufhebungsverträge zu unterschreiben.

Viele Arbeitnehmer wissen zudem nicht, dass sie in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichts ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen müssen – unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnen oder verlieren. Wer sich gegen arbeitsrechtliche Entscheidungen wehren möchte, sollte deshalb nicht nur seine Erfolgsaussichten prüfen, sondern sich auch über die möglichen Kosten informieren. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüchen auseinanderzusetzen, statt erst im Ernstfall zu handeln.

Quelle: ARAG Trendmonitor Recht 2026.

Wer verreist, bittet oft Nachbarn oder Freunde, nach dem Rechten zu sehen. Blumen gießen, den Briefkasten leeren oder Pakete annehmen gehört in vielen Wohngebieten selbstverständlich dazu. Doch auch bei gut gemeinter Hilfe kann etwas schiefgehen.

Entsteht dabei ein Schaden – etwa durch ausgelaufenes Gießwasser, ein beschädigtes Fenster oder einen verlorenen Haustürschlüssel –, haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden verursacht hat. Allerdings übernehmen nicht alle privaten Haftpflichtversicherungen sogenannte Gefälligkeitsschäden oder Schlüsselverluste automatisch. Ein kurzer Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen kann deshalb sinnvoll sein.

Ebenso wichtig ist eine gute Vorbereitung auf mögliche Einbrüche. Ein überquellender Briefkasten, dauerhaft geschlossene Rollläden oder tagelang dunkle Fenster verraten schnell, dass niemand zu Hause ist. Zeitschaltuhren für Lampen, automatisch gesteuerte Rollläden oder ein Nachbar, der regelmäßig nach dem Haus sieht, können das Einbruchsrisiko verringern. Türen und Fenster sollten beim Verlassen der Wohnung vollständig geschlossen und verriegelt werden. Gekippte Fenster erleichtern Einbrechern den Zugang und können im Schadenfall Probleme mit dem Versicherungsschutz verursachen.

Auch im Internet ist Zurückhaltung ratsam. Wer Urlaubsfotos oder Countdown-Posts schon während der Reise veröffentlicht, macht oft ungewollt auf seine Abwesenheit aufmerksam. Sicherer ist es, Bilder erst nach der Rückkehr zu teilen. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch, sollten Betroffene sofort die Polizei verständigen, den Tatort möglichst unverändert lassen und den Schaden umgehend der Hausratversicherung melden. Kaufbelege, Fotos und Inventarlisten erleichtern später die Regulierung.

Quelle: ARAG-Experten

Mit dem Start der Gartensaison zieht es viele wieder in die Kleingartenanlage. Doch auch im Grünen gelten klare Regeln – von der Nutzung der Laube bis zur Gartenpflege.

Der Kleingarten ist für viele ein Ort der Erholung. Doch wer eine Parzelle pachtet, muss sich an gesetzliche Vorgaben und Vereinsregeln halten. Denn Kleingärten dienen nicht nur der Freizeit, sondern sollen auch der gärtnerischen Nutzung dienen. Deshalb muss ein Teil der Fläche für Obst- oder Gemüseanbau verwendet werden. Reine Ziergärten sind oft nicht zulässig.

Auch die Nutzung der Gartenlaube ist eingeschränkt. Dauerhaftes Wohnen ist in Kleingartenanlagen grundsätzlich verboten. Übernachtungen werden vielerorts toleriert, ein dauerhafter Aufenthalt kann jedoch Probleme bis hin zur Kündigung des Pachtvertrags nach sich ziehen.

Wichtig ist außerdem die Pflege der Parzelle. Verwilderte Gärten oder brachliegende Flächen können rechtliche Konsequenzen haben. Gerichte haben bereits bestätigt, dass mangelnde Bewirtschaftung ein Kündigungsgrund sein kann.

Bei baulichen Veränderungen gelten ebenfalls Grenzen. Gartenlauben dürfen meist nur eine bestimmte Größe haben, größere Umbauten oder zusätzliche Feuerstätten sind häufig nicht erlaubt. Auch Bäume dürfen oft nicht ohne Zustimmung gefällt werden.
Darüber hinaus sollten Pächter ihren Versicherungsschutz prüfen. Schäden an Gartenlauben oder Inventar sind nicht automatisch über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Teilweise bestehen Gruppenversicherungen über den Verein, in anderen Fällen kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein.

Ob Gebrauchtwagenkauf, Verkehrsunfall oder Nebenkostenabrechnung: Immer mehr Menschen nehmen juristischen Beistand in Anspruch. Eine aktuelle Auswertung zeigt, wo es besonders häufig kracht.

Wenn Privatpersonen rechtliche Hilfe benötigen, geht es am häufigsten um Vertragsstreitigkeiten. Rund ein Viertel aller Fälle betrifft Auseinandersetzungen rund um Kauf-, Dienstleistungs- oder Vertragsbedingungen. Typische Beispiele sind verschwiegene Mängel beim Gebrauchtwagenkauf, strittige Stromrechnungen oder lange Kündigungsfristen bei Fitnessstudioverträgen. Zunehmend geraten auch Coachingverträge in den Fokus, etwa wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden oder Rechnungen als überhöht empfunden werden.

An zweiter Stelle stehen Schadenersatzforderungen, häufig nach Verkehrsunfällen. Dabei geht es nicht nur um Reparaturkosten, sondern teilweise auch um Schmerzensgeld nach persönlichen Auseinandersetzungen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten folgen auf Platz drei – oft im Zusammenhang mit Kündigungen, Versetzungen oder unbefriedigenden Arbeitszeugnissen.

Auch Ordnungswidrigkeiten, meist im Straßenverkehr, führen regelmäßig zu anwaltlicher Unterstützung. Immobilienbezogene Konflikte – etwa Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder Streit um Mängel wie Schimmel – zählen ebenfalls zu den häufigsten Gründen.

Auffällig ist zudem ein neuer Trend: Immer mehr Menschen greifen bei rechtlichen Fragen auf künstliche Intelligenz zurück. Doch automatisierte Antworten können fehlerhaft oder unvollständig sein. Gerade in komplexen Streitfällen bleibt fachkundige Beratung entscheidend.

Nachbarschaftskonflikte sind in Deutschland weit verbreitet. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Über die Hälfte der Menschen war bereits in Streitigkeiten verwickelt – besonders häufig jüngere Altersgruppen und Bewohner von Stadtstaaten.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind in Deutschland keine Ausnahme. Laut einer aktuellen Umfrage waren rund 54 Prozent der Befragten mindestens einmal in einen Konflikt mit Nachbarn verwickelt. Besonders häufig betroffen sind junge Erwachsene: In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen gaben mehr als 63 Prozent an, bereits Streit erlebt zu haben. Mit zunehmendem Alter sinkt dieser Anteil deutlich.

Regional zeigen sich ebenfalls Unterschiede. Die höchsten Werte wurden in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin gemessen, während das Saarland den niedrigsten Anteil an Nachbarschaftsstreitigkeiten aufweist. Konflikte eskalieren dabei nicht selten mehrfach: In Großstädten berichten viele Befragte von wiederholten Auseinandersetzungen.

Häufigster Auslöser ist bundesweit Lärm oder Ruhestörung. Mehr als 42 Prozent der Betroffenen nannten diesen Grund – deutlich häufiger als alle anderen Ursachen. An zweiter Stelle folgen Streitigkeiten rund um Haustiere, danach Parkkonflikte. Ebenfalls regelmäßig genannt werden das Verhalten von Kindern, überhängende Bäume oder Hecken sowie Uneinigkeit über Grundstücksgrenzen.

Die Ergebnisse zeigen: Alltägliche Reibungspunkte reichen oft aus, um das nachbarschaftliche Verhältnis dauerhaft zu belasten. Frühzeitige Klärung und gegenseitige Rücksichtnahme können helfen, Konflikte nicht eskalieren zu lassen.

Was viele nicht wissen: Rechtsschutzversicherer verweigern oft die Leistung, wenn ein Streit mit einem Streik zusammenhängt. Ein aktueller Fall zeigt, wann man leer ausgeht – und was Sie vorab prüfen sollten.

Ein Streik kann mehr als nur Nerven kosten – etwa, wenn man plötzlich auf einem Flughafen strandet. Genau das ist einem Versicherten passiert: Wegen eines Streiks fiel sein Flug aus, Ersatz wurde zwar angeboten, doch durch einen Fehler erhielt er kein gültiges Ticket. Hotel und neue Flüge musste er selbst zahlen. Die Rechnung wollte er seiner Rechtsschutzversicherung übergeben – doch die lehnte ab.

Der Grund: In vielen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Streik kein Versicherungsschutz besteht. Auch wenn in diesem Fall mehrere Umstände zusammenkamen – der Ursprung des Ärgers lag im Streik. Und der ist laut Bedingungen vom Schutz ausgeschlossen. Die Versicherungsombudsfrau bestätigte diese Entscheidung.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau – besonders, wenn Sie häufig reisen. Und bewahren Sie immer alle Belege gut auf. Das hilft zumindest bei der Durchsetzung anderer Ansprüche.

Ein Schwiegersohn muss ein sechsstelligen Darlehensbetrag an seine Schwiegereltern zurückzahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte klar, dass es sich nicht um eine Schenkung handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aufsehenerregenden Fall entschieden, dass ein Schwiegersohn ein Darlehen in Höhe von rund 190.000 Euro an seine ehemaligen Schwiegereltern zurückzahlen muss. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Absprachen und Dokumentationen auch im familiären Umfeld sind.

Der Fall im Detail

Der Schwiegersohn hatte von seinen Schwiegereltern einen Betrag von 250.000 Euro erhalten, um die Restschuld eines Bankkredits abzulösen und ein geerbtes Wohnhaus zu sichern. Die Schwiegereltern nahmen hierfür selbst einen Kredit auf, während der Schwiegersohn sich verpflichtete, die Zinsen und Tilgung zu tragen.

Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein und begründete dies mit seiner finanziellen Belastung durch Unterhaltszahlungen. Die Schwiegereltern forderten daraufhin die Rückzahlung des offenen Betrags.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der finanziellen Unterstützung nicht um eine reine Gefälligkeit oder eine Schenkung handelte. Vielmehr sei ein mündlicher Darlehensvertrag geschlossen worden, der einen Rückzahlungsanspruch begründet.

Begründung des Gerichts

Das Landgericht führte aus, dass ein Vertrag nur dann vorliege, wenn ein Rechtsbindungswille der Parteien bestehe. Ein reines Gefälligkeitsverhältnis sei hier ausgeschlossen, da die Gewährung eines derart hohen Betrags nicht als alltägliche Gefälligkeit eingestuft werden könne. Zudem hätten beide Seiten klargestellt, dass eine Schenkung nicht beabsichtigt war.

Die Interessenlage sprach ebenfalls für einen verbindlichen Vertrag:

  • Die Schwiegereltern gingen ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
  • Der Schwiegersohn riskierte ohne den Betrag den Verlust seines Hauses.

Das Gericht folgte daher der Argumentation der Schwiegereltern und sprach ihnen den Rückzahlungsanspruch zu.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil vom 28.11.2024 (Aktenzeichen: 2-23 O 701/23) ist nicht rechtskräftig. Der Schwiegersohn hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einzulegen.

Fazit

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig klare Absprachen und rechtliche Dokumentationen bei finanziellen Unterstützungen im familiären Umfeld sind. Gerade bei hohen Beträgen empfiehlt sich, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein vermeintlich gekaufter Krankenschein führte zur Kündigung und einem Streit mit dem Rechtsschutzversicherer. Wie der Versicherungsombudsmann entschied.

Im Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns wurde auch ein Fall aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung beleuchtet. Ein Arbeitnehmer wurde fristlos entlassen, weil er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet vorgelegt hatte. Der Arbeitgeber wertete dies als Betrugsversuch und kündigte ihm daraufhin fristlos. Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Kostenübernahme für die Kündigungsschutzklage ab und begründete dies damit, dass der Versicherungsfall durch ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten herbeigeführt worden sei.

Der Ombudsmann widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass der Versicherungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei und keine Beweise für eine vorsätzliche Herbeiführung vorlägen. Zwar hätte der Arbeitnehmer erkennen können, dass die Bescheinigung unseriös wirken könnte, doch allein dies begründe keinen Vorsatz, sondern allenfalls Fahrlässigkeit.

Der Arbeitgeber hatte zudem behauptet, der Arbeitnehmer sei gar nicht arbeitsunfähig gewesen und habe zu Unrecht Entgelt bezogen. Auch dazu bezog der Ombudsmann Stellung: Selbst bei einer fehlerhaften Bescheinigung könne objektiv eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen haben. Der Arbeitnehmer legte in diesem Fall ärztliche Unterlagen und Zeugenaussagen vor, die seine Arbeitsunfähigkeit belegten.

Auf Empfehlung des Ombudsmanns gewährte der Versicherer schließlich den benötigten Rechtsschutz für das Berufungsverfahren.

Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte Leistungs-Daten. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.

Über 70.000 Leistungsfälle aus 2022 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden mehr als 8.000 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.

Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.200 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren. Kommt es beispielsweise zu Unfällen auf dem Firmengelände, können Schadenersatzansprüche bestehen.

Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2022 keine Seltenheit gewesen: 13.700 Fälle ließen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.

Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 18.400 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2022 für Gewerbekunden.

Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 21.395 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Im Vorjahr wurden in diesem Bereich knapp 20.000 Fälle bearbeitet – ein deutlicher Zuwachs also.

Welche Rechtsrisiken im Privatbereich besonders häufig dazu führen, dass eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, zeigt die Leistungsfall-Auswertung eines großen Rechtsschutz-Versicherers.

Ein großer Rechtsschutzversicherer wertet regelmäßig die eigenen Leistungsfälle aus, um festzustellen, welche Rechtsrisiken besonders häufig zum Einsatz der Rechtsschutzversicherung führen. Für das Jahr 2022 wurden 250.000 Leistungsfälle analysiert. Auf welche Rechtsgebiete die meisten Streitigkeiten entfielen, zeigt die folgende Liste.

Streitigkeiten rund um Wohnen und Immobilien

34.700 Leistungsfälle sind dem Bereich ‚Wohnen und Immobilien‘ zuzurechnen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Fallzahl nahezu stabil (34.147). Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Vom Streit um verspätete Mietzahlungen, überwuchernden Hecken bis hin zur nächtlichen Ruhestörung.

Konflikte am Arbeitsplatz

Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht bilden das viertgrößte Rechtsrisiko für Privatkunden. Über 39.000 Fälle übernahm der Versicherer 2022 für seine Kunden. Im Vorjahr waren es 39.211.

Schadenersatz-Forderungen

Schadenersatzforderungen nehmen den dritten Platz unter den größten Rechtsrisiken für Privatkunden ein. Fast 43.000 Leistungsfälle übernahm der Rechtsschutzversicherer im Jahr 2022 in diesem Bereich. 2021 waren es noch 41.424.

Verkehrs-Rechtsschutz

Jahrelang stellten Konflikte im Straßenverkehr das größte Rechtsrisiko für Privatkunden dar. Das änderte sich auch durch Corona-Pandemie. Wie 2021 waren es etwa 60.000 Fälle, die der Versicherer für seine Kunden übernahm.

Vertrags-Rechtsschutz

Konflikte um Verträge bleiben die wichtigste Ursache für Rechtsstreitigkeiten von Privatkunden. Wurden 2021 noch knapp 69.000 Leistungsfälle bearbeitet, waren es 2022 knapp 73.000.